Fortführung Beispielaufgabe: Bewertung fertige/unfertige Erzeugnisse
Beispiel: Problem Inventurdifferenzen
Beispiel: Inventurdifferenzen
Privatentnahmen
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen, alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke entnimmt.
→ Geldentnahmen (einfachster Fall)
→ Sachentnahmen
→ Nutzungsentnahmen (z.B. ein Fahrzeug für private Zwecke nutzen; einkommenssteuerlich als auch umsatzsteuerlich erfassen)
→ Leistungsentnahmen
Privateinlagen
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschafts-güter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat.
→ Geldeinlagen (z.B. Geld vom Privatkonto aufs Firmenkonto überweisen)
→ Sacheinlagen
→ Nutzungseinlagen
→ Leistungseinlagen
- Außerhalb des Betriebes
- Fokus auf Geldeinlagen
Beispiel: Privatentnahme/-einlage
Kapitalkontenentwicklung
Betriebsvermögensvergleich
Beispiel: Betriebvermögensvergleich
Übungsfälle: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
Jahresabschlussbuchungen: Abschreibungen (Definition)
Bei abnutzbaren Gegenständen, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, sind die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen.
→ § 253 Abs. 3 HGB
Zu den abnutzbaren Gegenständen gehören z.B.
-> Gebäude
-> Technische Anlagen und Maschinen
-> Betriebs- und Geschäftsausstattung (PKW, LKW, Werkzeuge, Büromöbel usw.)
(HK und Nutzungsdauer)
Abschreibungen: Berechnung
Abschreibungen: Berechnung, BEISPIEL 1
Abschreibungen: Berechnung, BEISPIEL 2
Zuletzt geändertvor einem Jahr