Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben & entgegenzunehmen
0-7 Jahre
Rechtsgeschäfte nichtig
7-18 Jahre
Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam
mit Einwilligung gesetzlicher Verteter = wirksam
ohne Einwilligung ges. Vertreter = unwirksam
Ausnahmen:
eigenes Taschengeld zur freien Vergügung zugestellt
Gehalt
Rechtsgeschäft bietet lediglich rechtliche Vorteile
ab 18
Rechtsgeschäfte wirksam
Zuletzt geändertvor einem Jahr