Vorsorgevollmacht?
Vorsorgevollmacht
bevollmächtigte Person hat Vertretungsmacht im Außenverhältnis
es können mehrere Personen bevollmächtigt werden (dann sind Regelungen zur Klärung im Innenverhältnis empfehlenswert)
hohes Maß an Selbstbestimmung durch Vollmacht
keine Beaufsichtigung durch Gericht – nicht rechenschaftspflichtig gegenüber Gericht (Ausnahme: Konfliktfälle der Gesundheitsfürsorge zwischen Behandlungsteam & Vertreter, Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen)
ACP
Beteiligte Personen
Beteiligte Personen am Prozess
Stellvertretende bei Demenzerkrankten, Kindern, kognitiv eingeschränkten Personen, multimorbiden Patienten, in akuten Situationen (Verkehrsunfall)
=>Prozess ist für alle Personen gedacht, jeder Altersklasse
Beraterrolle (international) eingenommen durch: Ärzte, klinisches Personal, Pflegende
Warum haben viele Patienten keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Barrieren?
Angst vor dem Sterben
Fehlendes Wissen
Fehlen einer stellvertretenden Person
Fehlende Bereitschaft
Mangelnde Einigung von Angehörigen
Keine zeitlichen Ressourcen
Mangelnde Kompetenzen
Angst davor, angeklagt zu werden
Evidenz?
Evidenz
Positive Ergebnisse bei
Rate abgeschlossener Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten
Dem Wissen über & der Bereitschaft für ACP auf Patientenebene
Der Lebensqualität von Patienten
Vorhandensein von Stress, Angst & Depression bei Patienten
Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung & Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann.“
Einwilligungsfähigkeit ≠ Geschäftsfähig
Man kann Einwilligungsfähig sein, aber nicht mehr geschäftsfähig!
Patientenverfügung?
Patientenverfügung
(1) Schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen Person,
(2) wie sie medizinisch behandelt werden möchte, ...
(3) in zukünftigen Situationen, in denen sie sich nicht mehr selbst äußern kann.
->Zukünftige Situationen (Demenz, Herzinfarkt, Apoplex, Verkehrsunfall)
Wurde überhaupt erstellt
Liegt vor & ist in Entscheidungssituationen auffindbar
Ist aussagekräftig formuliert (->relevante Entscheidungssituationen inkl. Notfall sind abgedeckt)
Ist verlässlich (hat die Person ihre eigene Wünsche nach ausreichender Information niedergelegt?)
Wird von Ärzten & anderem Gesundheitspersonal befolgt
muss schriftlich, aber nicht handschriftlich verfasst sein
eigenhändige Unterschrift oder beglaubigtes Handzeichen
Beglaubigung durch Notar oder Unterschrift Arzt nicht zwingend notwendig!
mündliche Äußerungen werden nicht durch Patientenverfügung wirkungslos – mündlicher Widerruf der PV möglich
regelmäßige Erneuerung ist vorteilhaft
Einwilligungsfähigkeit ist gegeben
Geschäftsfähigkeit ist keine notwendige Voraussetzung
Betreuungsverfügung?
Betreuungsverfügung
hier werden Wünsche an das Betreuungsgericht festgehalten, sofern der Fall eintritt, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss
schriftlich
die geäußerten Wünsche sind für Gericht und Betreuer/-in verbindlich
Es kann eine Person als gesetzlicher Betreuer vorgeschlagen werden
Welche Formulierungen fehlen meist?
Bei allgemeinen Formulierungen fehlt meist:
Zustimmung/ Ablehnung von ärztl. Untersuchungen, medizinischen Eingriffen mit Lebensgefahr
Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen, geschlossene Unterbringung, ärztliche Zwangsmaßnahmen
Einwilligung zur Organspende
=>diese Befugnisse müssen ausdrücklich bezeichnet werden!
=> zusätzlich ist eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht notwendig, sofern zwischen Ärztin/Arzt & bevollmächtigter Person kein Einvernehmen besteht
Bevollmächtigte Person muss Vollmacht im Original vorlegen können, wenn sie tätig werden will:
leicht zugänglicher Ort, den die bevollmächtigte Person kennt
direkt an die bevollmächtigte Person übergeben
einer 3. Person zur treuhänderischen Verwahrung
Hinterlegung beim Notar
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, kostenpflichtig
Aufgaben Beratende für letzte Lebensphase (BLL)?
Aufgaben Beratende für letzte Lebensphase (BLL)
Beratungsgespräche mit Pflegebedürftigen
Fallbesprechung mit ärztlichen Behandelnden und Angehörigen oder Bevollmächtigten
Dokumentation des Beratungsprozesses & der Willensäußerungen
Abrechnung der Leistungen erfolgt über die jeweiligen Krankenkassen der Patienten & Patientinnen
Beratende für letzte Lebensphase (BLL)?
Beratende für letzte Lebensphase (BLL)
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzten Lebensphase
Einführung durch das Hospiz- und Palliativgesetzes 2015
Beratungsangebot innerhalb stationärer Pflegeeinrichtungen nach § 43 SGB XI & Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach § 75 SGB XII
Durchführung durch eine geschulte Fachperson
Advance Care Planning - Definition
Advance Care Planning
Definition
Proaktive Planung der zukünftigen pflegerischen & medizinischen Versorgung am Lebensende
Ein Prozess aus wiederkehrenden Beratungsgesprächen —>ermöglicht Personen ihre Wünsche zu kommunizieren
Wer darf im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit einer volljährigen Person über medizinische Behandlung entscheiden?
Angehörige können keine rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen für volljährige Personen treffen!
Was wird benötigt?
gerichtlich bestellte Betreuung (Betreuungsverfügung)
verschiedene Perspektiven?
Eine Sache der Perspektive…
Stellvertreter gewählt
Anzahl geführter Gespräche mit Vertreter
Patientenverfügung erstellt
Werte und Wünsche sind griffbereit in der Patientenakte
Aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Gesundheit
Wissen über Versorgungsplanung
Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen
Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten
=>Versorgung erfolgt nach den eigenen Entscheidungen & Wünschen
Da selbst geschriebene Verfügungen von den Beteiligten der Gesundheitsberufe und Angehörigen missverstanden werden können,
liegt ein Schwerpunkt von ACP in der kontinuierlichen Kommunikation und Klarstellung der Wünsche mit den stellvertretenden Personen und allen behandelnden Personen
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