TBV
§34 (1) Nr 1 PolG
Festhalten
nach dieser
Oder anderen Rechtsvorschriften
oder Gewahrsam ->33
Hinweis klausur:
zu prüfen ist, on ein Festhalten nach dem PolG oder einer anderen Rechtsvorschrift zb 163 StPO oder ein Gewahrsam zulässig ist
Es müssen TBV und RF der jew Rechtsvorschrift geprüft werden, aus denen sich das Festhalterecht ergibt
bei einer Person, die im Gewahrsam genommen und durchsucht werden soll, sind TBV und rf einer gewahrsamsart gem 33(1) PolG zu prüfen
34 (1) Nr 2 PolG
Tatsachenannahme zb Zeugenaussage
dass Person Sachen mitführt , die sichergestellt (37) oder beschlagnahmt (38) werden dürfen
KA Hinweis
Sv bezogen müssen TBV und Rf der sicherStellung oder Beschlagnahme erläutert und begründet werden vgl. auch 34 1 Nr 1 oder 2 ?
34 1 Nr 3 PolG
antreffen bei oder im Zsmhang (während Veranstaltung, sowie vor und nachtat-Phase)
Öffentliche Veranstaltung oder Ansammlung
Besonderes Gefährdungsrisiko i.s.d 44 1 s.2 Nr 1 und nr 2 PolG
erfahrungsgemäß ist dort mit Begehung von Straftaten gegen Leib, leben o Gesundheit o Sachen von bedeutsamen Wert zu rechnen
Ka Hinweis
gutachterlich nicht geprüft
34 1 Nr 4
Aufenthalt
an einem Ort Gem 27 1 Nr 3 PolG
Unterschied : AUFENTHALT notwendig, NICHT nur ANTREFFEN
Zu prüfen ist, ob sich die Person an eine, Ort gem 27 1 Nr 3 PolG aufhält
34 1 Nr 5 PolG
Tbv
AUFENTHALT in einem oder in unmittelbarer Nähe eines Objektes gem 27 1 Nr 4
Tatsachenannahme, dass Straftaten in oder an diesen Objekten begangen werden
K
34 1 Nr 6 PolG
Ausschreibung nach 56 PolG oder Art 99 1 SDÜ
Prüfen ob Person gem 56 oder Art 99 1 sdü zur gezielten Kontrolle ausgeschrieben ist
34 2 PolG
Identität der Person soll ! festgestellt werden (dh darf noch nicht erfolgt sein) nach PolG oder anderen Rechtsvorschriften
nach Umständen (=tats Anhaltspunkte) erscheint eine DS
Zum Schutz von Polizeibeamten/ drittem gegene eine
Gefahr für Leib oder Leben erforderlich
Erforderlichkeit (mildeste M, geeignetes Mittel )
wichtig: Identität noch nicht gesichert festgestellt
Kurze Begründung nach welcher Rechtsvorschrift IDF erfolgt bzw. hätte erfolgen sollen
Rechtsfolgen
Adressat: Duldungspflicht (Durchsuchung)
Polizeibeamte: Betroffene Person darf durchsucht werden
Adressaten
34 1 Nr 1,2 : Personen gem 6,u PolG
34 1 Nr 3,4,5: Störereigenschaft muss nicht gegeben sein, Ortshaftung gilt
34 1 Nr 6 : Personen die zur gezielten Fahndung ausgeschrieben
34 2 PolG : Personen gem 6,7 PolG
4 Ermessen
rechtliche Schranken
PflichtgemäßeS Ermessen
Erforderlichkeit
5 VHM
Geeignetheit
Erforderlichkeit (mildeste M )
Angemessenheit (VHM im engeren Sinne )
6 fristen und sonst Bestimmungen
34 3 PolG Gleichgeschlechtigkeitsgrundsatz oder Arzt
Ausnahme: 34 2 PolG -> nach Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich
Mitführen
Def
Eine Sache wird mitgeführt, wenn die Person die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt und zeitnah auf sie zugreifen kann.
Wichtig zu Durchsuchung
Was ist Tatsachenannahme
Objektive Anhaltspunkte , keine bloßem Vermutungen
Was ist wichtig
Dokument
Wann 34 Absatz 1
Eher unwahrscheinlich
Durchsuchen ist rechtsfolge
ABS 1 Nr 3 : bspw nur öffentliche Veranstaltung
Zuletzt geändertvor 8 Monaten