Einordnung: Hintergründe und Nutzen
Zeitabhängigkeit
Rechtlicher Strukturen
Vorstellungen von „gutem", „richtigem", „gerechtem" (etc.) Recht
Analyse der Personen ist meist an die jeweilige Zeit gebunden
Aber:
Heutige rechtliche Strukturen und heutige Vorstellungen von Recht = Ergebnis von 2.500 Jahren geistesgeschichtlicher Entwicklung
Bestimmte rechtliche Strukturen und heutige Vorstellungen von Recht scheinen (bis auf weiteres, für die Mehrheit, in unserem Kulturkreis) zeitlos zu sein
Folge, das bedeutet:
Rechtsphilosophisches Wissen „veraltet" nicht (im Sinne falsifizierter naturwissenschaftlicher Theorien), verändert sich nur
Kenntnisse der historischen Entwicklung rechtsphilosophischen Denkens = relevant für Verständnis des hier und jetzt
Schwierigkeiten und Grenzen
Grenzen für Schlussfolgerungen
aus Ideen / Werken der Vergangenheit
für die heutige Zeit
Erforderlich: Berücksichtigung der Bedingungen und Lebensverhältnisse der jeweiligen Epochen
Aristoteles: „Polis" als naturgegebene Form des Staates - er lebte in einer solchen
Hobbes: Naturzustand (vor-staatlich) eines egoistischen „Kriegs aller gegen alle" (bellum omnium contra omnes) - er lebte während des Englischen Bürgerkries
Räumlich-kulturelle Einschränkung: im Folgenden nur „westliche" Rechtsphilosophie
Zuletzt geändertvor einem Jahr