Was sind Abfälle? (KrWG)
§ 3 Abs. 1 KrWG:
Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Ergänzung Entledigungswille:
● Subjektiv: Besitzer will sich entledigen
o Alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt oder entledigen will
o Entscheidend ist die innere Einstellung des Besitzers
● Objektiv: Besitzer will sich nicht entledigen (muss es aber zum Wohl der Allgemeinheit)
o Alle beweglichen Sachen, derer sich ihr Besitzer entledigen muss
o Innere Einstellung des Besitzers spielt keine Rolle
🡪 Aber Einschränkungen des Anwendungsbereichs (durch van de Walle-Urteil des EuGHs vom 07.09.2008: § 2 Abs. 2 Nr.10)
● Ausgenommen sind Böden am Ursprungsort (Böden in situ), einschließlich nicht ausgehobener kontaminierter Böden und Bauwerke, die dauerhaft mit dem Boden verbunden sind
🡪 Wenn sich der Besitzer des Abfalls entledigen muss, dies auch will und tut, dann sind subjektiver und objektiver Abfallbegriff erfüllt
🡪 Der objektive Abfallbegriff greift dann, wenn der Besitzer sich des Abfalls entledigen muss, dies aber nicht will und tut, aber das Wohl der Allgemeinheit eine schadlose Entsorgung erforderlichen machen würde
Wie sieht es in NRW denn mit dem Aufbau der Behörden aus?
hier will der wohl gerne das Wort „Landesoberbehörde“ und BSP. LANUV hören. Ja und halt Oberste, Mittlere, untere
Wo finden Sie die Rechtsgrundlagen für Abfallwirtschaftspläne?
Abschnitt 2 - Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme des KrWG
§ 30 - Abfallwirtschaftspläne
Welche gesetzlichen Grundlagen existieren im Abfallrecht?
● KrWG
● LAbfG
● DepV
Gesetzeshierarchie im Abfallrecht?
EU-Ebene Abfallrahmenrichtlinie 2008 (umzusetzen bis 2010)
Bundesebene KrWG 2012
Landesebene LAbfG 1988
Bis wann war das KrW-/AbfG gültig?
31.05.12
Was ist der Nachfolger?
KrWG-Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 01.06.12
Wonach richtet sich das Aufstellungsverfahren für Abfallwirtschaftspläne?
§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
Was beinhalten Abfallwirtschaftspläne?
§ 30 Abfallwirtschaftspläne
- Ziele für die Abfallvermeindung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung, Recycling
- die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
- zugelassene Abfallentsorgungsanlagen
Flächen, die für Deponien, für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen sowie für Abfallentsorgungsanlagen geeignet sind
Wie lange gilt ein Abfallwirtschaftsplan?
Nach 6 Jahren ist ein solcher Abfallwirtschaftsplan auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.
Wodurch werden Abfallwirtschaftspläne verbindlich?
Ordnungsbehördliche Verordnungen (Bez.Reg.) Veröffentlichungen im Amtsblatt
Wer hat Abfallwirtschaftspläne aufzustellen?
Die Länder gemäß § 30 KrWG
Grundlage sind die von den jeweiligen Gemeinden aufzustellenden Abfallwirtschaftskonzepte.
Für welche Abfallströme wird ein Abfallwirtschaftsplan erstellt und warum?
- Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Abfälle, die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind à Siedlungsabfälle - wegen der Entsorgungssicherheit
Was ist der Unterschied des alten und des zukünftigen neuen Abfallwirtschaftsplans?
Die Entsorgung hat zu erfolgen nach:
- dem „Prinzip der Nähe“ (=Entsorgung in der Nähe ihres Entstehungsortes)
- dem „Prinzip der Autarkie“ (=im Land selbst)
Ressourcen- und Klimaschonend
Für welche Abfälle ist ab 2015 eine Getrenntsammlung vorgesehen und wo wird das geregelt?
§ 11
Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
(1) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7
Absatz 2 bis 4 (Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft) und § 8 Absatz 1 (Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen) erforderlich ist, sind Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln.
Was ist eine Altlast?
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen Erkenntnisse vorliegen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht.
-> Gefahr ist festgestellt worden!) Altablagerung:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert (verfüllt) worden sind Altstandort:
Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
Wo befinden sich Angaben zu Altlasten?
im Altlastnkataster
Wer führt das Kataster?
§ 9 LBodSchG ist es Aufgabe des LANUV
Welche Arbeitsschritte gelten für die Ermittlung und Sanierung von Altlasten?
- Erfassung
- Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchung
- Sanierungsplan
- Sanierung
Nachsorge und Überwachung
Welche Arbeitsschritte beinhaltet die Gefährdungsabschätzung?
- Erstbewertung
- Orientierende Untersuchung
- Detailuntersuchung
Abschließende Gefahrenbeurteilung
Welche Behörde ordnet die Durchführung einer Maßnahme an?
Die jeweils zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde
TA Abfall
aufgehoben am 16.07.2009
Was ist ein Multibarrierenkonzept in der
Abfallwirtschaft
è siehe Punkt 4.4
Das Multibarrierenkonzept besteht aus mehreren Sicherheitssystemen (Barrieren), die unabhängig voneinander wirken und somit Umweltschäden und -belastungen auch dann noch verhindern, wenn eine Barriere versagt.
Der durch Vorbehandlung weitgehend mineralisierte und schwer wasserlösliche Abfall zählt dabei zu einer der wichtigsten Barrieren.
Standort und Untergrund
Der Standort muss durch seine Geologie und Hydrogeologie geeignet sein (wasserundurchlässige Schichten).
Abfallvorbehandlung
Abtrennung besonders gefährlicher Anteile, chemisch-physikalische Vorbehandlung, Verbrennung usw.
Beschaffenheit des Deponiekörpers
Der Deponiekörper muss so aufgebaut werden, dass er stabil ist und keine Gasemissionen nach außen dringen, obwohl chemische, biologische und physikalische Prozesse ablaufen. Wasser soll nicht eindringen können, damit nicht zu viel Sickerwasser gebildet wird.
Basisabdichtungssystem und Sickerwasserbehandlung
Es soll verhindert werden, dass verunreinigte Sickerwässer ins Grundwasser eindringen können.
Oberflächenabdichtungssystem
Das Eindringen von Regenwasser soll verhindert werden.
Nachsorge
Die Deponie muss, auch wenn sie fertig verfüllt ist, noch überwacht werden. Alle Systeme müssen so aufgebaut sein, dass sie repariert werden können (z.B. etwa die Rohre der Sickerwasser-erfassung). Es müssen weiterhin Messungen durchgeführt werden.
Verwertungsarten?
1) stoffliche Verwertung
2) energetische Verwertung
1. & 2. sind gleichgestellt wenn ∆H > 1100 oKJ
Abfallarten? Wie sind Abfälle eingeteilt?
- nicht gefährlicher Abfall
-gefährlicher Abfall
Was ist bei ortsfesten Anlagen zur Lagerung von Abfällen zu beachten?
Es wird eine Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. 4. BImSchV Ziffer 8.12/13 wenn < 1 a oder 8.14 wenn > 1 a benötigt.
Unter welchen Randbedingungen ist eine energetische Verwertung von Abfällen zulässig?
- ∆H>11000 kJ/kg
- ∆H muss ohne Vermischung erreicht werden
Rechtsverordung (31. BimschV?) schreibt es vor
Was für eine Wirkung entfaltet ein rechtskräftiger Abfallentsorgungsplan?
- Bindet alle im Bezirk Wohnende
-Verbindliche Zuweisung bestimmter Entsorgungswege
Was die Grundplichten des KrWG? àSiehe Kap. 4.5
§ 7 KrWG
1. Abfallvermeidung
2. Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet.
- die Verwertung hat ordnungsgemäß zu erfolgen, insbesondere ohne schädliche Auswirkungen.
- Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Entfällt wenn die die Beseitigung den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet.
Beseitigung
Was sind Abfälle? (KrWG) àSiehe Kap. 4.5
§ 3 Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Unterschiede bei der Abfallentsorgung?
- Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden.
Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung
Zuständigkeiten für die Entsorgung von Abfall?
- Für Hausmüll sind die Kommunen (in NRW die Kreise und kreisfreien Städte) zuständig.
- Für bestimmte Produktgruppen, wie Verpackungen, Pfandflaschen, Altpapier, Batterien, Altöl, Bioabfall - und für Elektro- und Elektronikaltgeräte gibt es gesonderte Rücknahmesysteme.
Gewerbemüll muss von den Betrieben selbst entsorgt werden oder mit Hilfe fachkundigen privaten Entsorgungsunternehmen.
Welche Behandlungsverfahren für Abfälle kennen Sie?
- Mechanisch-biologische-Anlagen (MBA)
- Müllverbrennungsanlagen (MVA)
- Kompostierung (Produkt: Kompost)
Abfallvergärungsanlagen (Produkt: Biogas) - Recycling
Biologische Behandlung bedeutet?
- Mikroorganismen (Bakterien) „fressen“die organische Substanz Warum?
- Stabilisierung
- Mengenreduktion
- Volumenreduktion
- Hygenisierung
Produktherstellung (Biogas, Kompost, EBS)
Kompostierung
- Abfälle müssen überwiegend aus organischen Bestandteilen zusammengesetzt sein (Z.B. Grünabfall)
- Verfahren: aerob (mit Sauerstoff)
- Inputsubstrat: reiner Bioabfall
- Wertstoffgewinnung als Ziel
- Produkt: Kompost
- Qualitätsvoraussetzung siehe BioAbfV (keine Schwermetalle und keimfähige Samen - C6H12O6 + O2 à 6 CO2 + 6 H2O
organ. Substanz wird unter aeroben Bedingungen zu CO2 und Wasser umgesetzt
Vergärung
- Verfahren: Anaerob (ohne Sauerstoff) à Biogas
- Betriebsweise: Thermo- oder mesophil
- Hydrolyse: „fermentative Bakterien“ zerlegen Makromoleküle zu Mono- Dimere
- Versäuerung: „fermentative Bakterien“ vergären Mono/Dimere zu kurzkettigen organ. Säuren, Alkohol, CO2 und H2
- Essigsäurebildung: acetogene Bakterein wandeln oranische Söuren in Alkohol, H2 und Essigsäure um
Methanogenese: methanogene Bakterien sind Acetat und H2 Verwerter und bilden Methan und CO2 und (NH3/H2S)
Was ist eine MBA?
- In einer MBA werden Siedlungsabfälle durch eine Kombination von mechanischen und biologischen Verfahren behandelt.
- Grundlage: Deponierungsverbot von Siedlungsabfällen seit 2005, Reduzierung biologisch abbaubarer Stoffe und keine Deponierung von unbehandelten Abfällen.
- TASi
Grenzwerte TOC: 20 mg/L als Tagesmittelwert
Ziele/Vorteile einer MBA?
● Volumen der zu deponierenden Abfälle vermindern 🡪 Schonung des benötigten Deponievolumen und Erhöhung der Deponielaufzeit
● Herabsetzen der biologischen Aktivität im Abfall 🡪 Minimierung der unkontrollierten Entweichmenge von (klimaschädlichem) Deponiegas
● Reduzierung der Menge an Schadstoffen, die mit dem SW in das GW gelangen würden oder in einer Sickerwasserreinigungsanlage behandelt werden müssten auf ein Minimum
Prozessablauf in einer MBA
1. Hausmüll wird nach einer groben Vorsichtung zerkleinert
2. Durch Siebung wird das Schreddergut in mehrere Stoffströme (Fraktionen) geteilt
3. Der Hauptanteil der organischen Substanz findet sich nach Zerkleinerung und Siebung in der „Feinfraktion“ (meist Korngröße < 40 mm)
4. In der „Grobfraktion“ (meist Korngröße > 40 mm) befinden sich Folien, Papier, Hartkunststoffe, Holz, Windeln, Schuhe etc. Durch Ballistik werden Grob, Schwer- und Störstoffe ausgeschleust, die separat entsorgt werden und eine sog. „heizwertangereicherte“ Leichtfraktion (HwF) oder „hochkalorische“ Fraktion (HKF) gewonnen. Diese Fraktion soll als Brennstoff für sog. „Hochkalorische Kraftwerke“ (EBS-Kraftwerke) dienen
5. Die Feinfraktion wird im biologischen Teil der Anlage weiterbehandelt und der Anteil der organischen Substanz soweit reduziert, bis ein bestimmter Grad des biologischen Abbaus erreicht ist 🡪 Durch Mikroorganismen entweder in belüfteten Mieten, Reaktoren und/oder Hallen aerob oder anaerob in Reaktoren
6. Eine Schwer- bzw. Störstofffraktion wird direkt zu einer Müllverbrennungsanlage transportiert und verbrannt 🡪 Resultierende Schlacke für den Straßenbau oder deponiert
7. Die angereicherte Leichtfraktion wird durch anschließende Nachbehandlungsschritte zu dem Brennstoff aufbereitet, der gemäß 17. BImSchV in die sogenannte Mitverbrennung der Zement-, Kalk- und Großkraftwerksindustrie gelangt 🡪 Erzeugung eines verbrennungstechnisch hochwertigem und schwermetallarmen Ersatzbrennstoff (ESB)
8. Biologisch behandelte Feinfraktion wird in Deutschland deponiert 🡪 Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Parameter wie der biologischen Aktivität (Bildung von Deponiegas)
Fließschema einer MBA (3 Fraktionen)
Fließschema einer MBA
Wo finden sich die Anforderungen für Ab- - Abfallverbrennung- strengen Anforderungen an die fallverbrennung und MBA-Anlagen? Rauchgasbehandlung - in der 17. BImSchV (für
gen.bedürftige Anlagen)
- MBA-Anlagen – Emissionsgrenzwerte für die biologische Behandlung von Abfällen in der 30. BImSchV festgelegt. Besonders der Grenzwert für Gesamtkohlenstoff von 20 mg/m³ als Tagesmittelwert bedeutet, dass die MBA mit aufwendigen Abgasbehandlungseinrichtungen ausgestattet werden müssen.
Wo finden sich die Anforderungen für Abfallverbrennung und MBA-Anlagen?
Abfallverbrennung
● Strenge Anforderungen an die Rauchgasbehandlung in der 17. BImSchV
MBA
● Emissionsgrenzwerte für die biologische Behandlung von Abfällen in der 30. BImSchV
● Grenzwert Gesamtkohlenstoff von 20 mg/m³ als Tagesmittelwert 🡪 Ausstattung mit aufwendigen Abgasbehandlungseinrichtungen
Was ist eine MVA?
Thermische Abfallbehandlung, bei der die organischen Abfallbestandteile sicher zerstört und andere Schadstoffe inertisiert oder abgeschieden werden
🡺 Volumenreduzierung des Abfalls mit Kompaktierung der Restmenge zur weiteren Verwertung bzw. Deponierung
- Sind als Anlagen zur Beseitiung eingestuft (thermische
Verwertung)
- Hauptzweck: Abfallreduzierung, Inertisierung,
- Nebenzweck: Energiegewinnung (elektrische Energie und Fernwärme)
- Volumenreduzierung bei der Verbrennung auf 1/10 Gewichtsreduzierung auf 1/3
- Hausmüll ist extrem heterogenes Gemisch (Organik und Anorganik)
- Umweltverträglichkeit: Energiegewinnung, Ressourcenschonung, Abwärmenutzung, CO2-Ausstoss (gefasste Quelle), Schonung von Deponien
Prozessablauf in einer MVA
Hier sollte ich kurz die Abgasreinigung skizzieren.
Welche weiteren Filteranlagen gibt es neben dem Gewebefilter? E-Filter Welcher Filter ist besser? Welche Wirkungsgrade?
Wie entstehen Stickoxide? 2 Quellen:
Brennstoff und Verbrennungsluft
1) Anlieferung in Müllbunker und Mischung durch Spinnengreifer, Kontrolle des Abfalls
2) Zuführung des Mülls zur Feuerung über Stößel (meistens Rostfeuerung „Wanderrost“, aber auch PyrolyseHochtemperaturverfahren), Haupt-, Zünd- und Stützbrenner (Öl, Gas)
3) Feuerungsraum: Mindesttemperatur von 850°C; 2stufiges Wanderrost, Wirkungsgrad der Anlage: 20%
4) Schlacke fällt in einen Nassentascher und wird am Schlackensammelplatz zwischengelagert
5) Rauchgasreinigung
- Dioxine/Furane: oxidative Zerstörung bei SCR Nachbrenner
- HCl/HF: NaOH-Wäscher
- NOx: SCR oder SNCR mit Ammoniak zu N2
Staub: Gewebe- Elektrofilter, Wirbelschicht-Adsorber oder Zyklon
Prozessablauf MVA
Umweltaspekte einer MVA
- Immissionsschutz: Nr.8.1 – 8.3 BImSchV, UVP-Pflicht, I- und Störfallbeauftragter, 17.BImSchV (Mitverbrennung, Abstandsklasse IV = 500m (Abstandserlass NRW)
- Lärm: Aggregate der Abgasreinigung, Maschinen, Anlieferung Müllfahrzeuge
- Luft: Staub, Chlor-, Fluor-, Schwefel-, Stickstoff-, NOx, CO und org.Verbindungen, Dioxine
- Staub: E- und Gewebefilter, Dixione: Verbrennungstemperatur oder SCR
- Geruch: Müllbunker im Unterdruck halten, Luftablass zur Feuerung
- Abwasser: Abwasser aus Nasswäscher durch Aufbreitungsanlage und Eindampfung = Salze, die in die chem. Industrie geliefert werden können sowie Gips (Bauindustrie)
- Abfall: Rostasche/schlacken à Straßenbau,
Schrott à Stahlwerk,
Salze à chem. Industrie,
Filterkuchen und Elektrofilterstaub àUntertageverwertung
Recycling
- Wiederverwertung schont Rohstoffreserven
- Reduzierung von Abfallaufkommen, Schonung von Deponien oder Böden
- außenwirtschaftliche Abhängigkeit
- Verkauf von Verwertungstechnologie
- Förderung abfallarmer Technologien
Beim Recyclingvorgang: Wertstoffrückgewinnung und Schadstoffseperation
- Durch Verwertung können Umweltbelastungen (Luft, Boden, Wasser) verringert werden
- Wieder- und Weiterverwendung von Rohstoffen
→ innerbetriebliche Wiederverwertung
→ Wiederverwertung von Dritten (Schrott in eisenschaffender Industrie)
→ Wiederverwertung nach privaten Konsum (Kupfer aus Kabeln, Kunststoffe,..)
Was sind die wichtigsten Funktionen des Bodens nach dem BBodSchG?
§ 3 Abs. 2 BBodSchG natürliche Funktionen
- Lebensgrundlage und Lebensraum
- Bestandteil des Naturhaushalts insbes. Wasser- und Nährstoffkreisläufe
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
Nutzungsfunktionen
- Rohstofflagerstätte
- Fläche für Siedlung und Erholung
- Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung
§ 2 Abs. 5 BBodSchG
Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und
Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die
Allgemeinheit hervorgerufen werden
Altlast: Altstandorte oder Altablagerungen bei der die
Gefahr festgestellt worden ist
Altlastenverdächtige Fläche: Altstandorte oder Altablagerungen bei denen der Verdacht auf eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
Erklären Sie die Begriffe Prüfwert, Maßnahmenwert und Vorsorgewert!
§ 8 BBodSchG
-> keine Grenzwerte!
-> gelten nicht fürs GW Vorsorgewert:
Bodenwerte, bei deren Überschreiten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen
Bodenveränderung besteht (kein Gefahrenverdacht)
Prüfwert: (Feststellung aus orientierender Untersuchung)
Wird der Prüfwert unterschritten, ist ein Gefahrenverdacht bzgl. einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt. Wird der Prüfwert überschritten, ist in der Regel ein hinreichender Verdacht gegeben. Es sind einzelfallbezogene Prüfungen durchzuführen um festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt àDetailuntersuchung, da hinreichender Verdacht Maßnahmenwert:
Bei Erreichen des Wertes liegen in der Regel Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor und es sind Maßnahmen erforderlich.
Hintergrundwerte: geogene und anthropogene Vorbelastung (bodenspezifisch)
Welche Wirkungspfade werden in der BBodSchV geregelt?
Ein Wirkungspfad ist der Weg eines Schadstoffes von der Schadstoffquelle bis zu dem Ort einer möglichen Wirkung auf ein Schutzgut.
Es werden drei Wirkungspfade unterschieden.
1. Wirkungspfad Boden - Mensch
2. Wirkungspfad Boden - Pflanze
Wirkungspfad Boden – Grundwasser
Wie wird der Wirkungspfad „Direktkontakt“ bei den Prüfwerten weiter unterschieden?
Wirkungspfad „Direktkontakt“ bei Prüfwerten wird nach
Abstufungen nach Nutzungen (Sensibilität) unterschieden
Welche Arbeitsschritte erfordert die Ermittlung und Sanierung von Altlasten?
Was verstehen Sie unter einem Handlungsstörer? Was unter einem Zustandsstörer?
Handlungsstörer: diejenige Person, die durch ihr Verhalten die Altlast unmittelbar verursacht hat; z.B. Abfallproduzenten oder Deponiebetreiber. Durch ihre Handlung erfolgte vor geraumer Zeit die Kontamination.
Zustandsstörer: z.B. ein Grundstückseigentümer einer
Altlastenfläche; der Eigentümer eines kontaminierten Grundstücks ist für die vom Grundstück ausgehende Gefahr verantwortlich, wobei es für seine Haftung als Zustandsstörer unerheblich ist, ob er die Gefahr selbst verursacht hat, oder nicht à Inhaber der tatsächlichen Gewalt z.B. Pächter, Mieter
Wer muss eine Sanierung üblicherweise zahlen?
Der Zustandsstörer
Wozu dienen Deponien?
- zur dauernden Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle.
sie sind das letzte Glied in der Kette der Abfallentsorgung
Seit wann und warum ist die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle nicht mehr zulässig?
- die abgelagerten Abfälle ohne Vorbehandlung führten zu erheblichen Ausgasungen oder Schadstoffausträgen im Sickerwasser, Untergrund und an der Oberfläche, sowie zu vermehrten Sätzungsvorgängen im Deponiekörper (àReibung à Aufhängung des Abfalls an z.B. Schächten à Rißbildung durch negative Mantelreibung)
- seit dem 31.05.2005 ist die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle nicht mehr zulässig
Welche Deponieklassen gibt es?
Aufgrund der abgelagerten Abfälle unterscheidet man welche Deponien? Umgangssprachlich nicht gemäß DepV
- Bodendeponien (Inertstoffdeponien)
- Bauschuttdeponien
- Hausmülldeponien
- Sonderabfalldeponien
Monodeponien
Aufgrund der Bauart unterscheidet man welche Deponien?
-Hoch- bzw. Haldendeponie
-Deponie als Talverfüllung bzw. im Kerbtal
-Deponie am Hang
-Grubendeponie
-Untertagedeponie
Was verstehen sie unter dem Multibarrierensystem?
- Sicherungsmaßnahmen welche unabhänig voneinander wirken um Umweltschädigungen zu verhindern auch bei Ausfall bei einer Barriere
- Mineralisierung des Abfall ist eine Barriere
je nach DK unterschiedliche Anforderungen nach DepV
- geeigneter Standort à keine Schutzgebiete, GWAbstand > 1 m, keine sensiblen Gebiete (Erdbeben, Bergsenkung)
- direkte Barriere
→ Untergrund als Standort-Barriere (geologische und hydrogeologische Eignung)
→ Basisabdichtungssystem (Langzeitwirksam)
→ Deponiekörper (Vorbehandlung, Einhaltung der Zuordnungskriterien der DK)
→ Oberflächenabdichtungssysteme (langfristig wirksam)
- Indirekte Barrieren
→ Sickerwasserreinigung
→ Deponiegasfassung und –reinigung
→ Messung, Auswertung und Dokumentation
→ Kontrolle der Nutzung des verfüllten Deponiegeländes
Nachsorgemaßnahmen
-vom 01.06.2005 müsste vom 20.Februar 2001 sein
Was besagt die Abfallablagerungsverordnung?
- Keine Ablagerung von biologisch abbaubarem Material
- Siedlungsabfälle müssen vor der Ablagerung thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelt werden
- Erhebliche Reduzierung des Ablagerungsvolumens
- Erhebliche Reduzierung der Deponiegasbildung
Erhebliche Reduzierung der Sickerwasserbelastung mit organischen Schadstoffen
Was besagt die Deponieverordnung?
- vom 16.07.2009
Weiterbetrieb nur noch von Deponien die die Anforderungen der DepV erfüllen
Lebensphasen einer Deponie
Planungsphase
- Standortfindung und Vorausgehende Untersuchungen (UVP)
- Genehmigung nach § 35 KrwG i.V.m. § 19 DepV
Errichtungsphase
- Herstellung oder Verbesserung der geologischen Barriere
- Errichtung Basisabdichtung
- Abnahmepflicht vor Inbetriebnahme
Betriebsphase
- Einbau der Abfälle
Stilllegungsphase
- Unverzüglich Aufbringung der Oberflächenabdichtung
- Problem: Setzungen im Deponiekörper
- Stilllegungsphase > 20 Jahre
Nachsorgephase
- Endet wenn zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit zu erwarten sind
- Entlassung aus der Nachsorge
àWechsel ins Bundes-Bodenschutzgesetz
Wie wird eine Deponie genehmigt?
- die Errichtung und der Betrieb einer Deponie bedarf gem. § 35 KrWG einer Planfeststellung (im förmlichem verfahren nur bei kleinen ggf. Plangenehmigung) und einer UVP
im Gegensatz zum BImSchG liegt hier eine Ermessensentscheidung und keine gebundene Entscheidung vor
Rechtliche Grundlagen vor 2009
Rechtliche Grundlagen nach 2009
Emissionen
SW und Gas
Lärm
- Anlagenbezogener Lärm - TA Lärm Schutzanspruch
- Raupen, Bagger, Anlieferverkehr
- Rückfahrwarngeräusche
- BHKW
Staub
- Abwehungen Deponieoberfläche
- Abwehungen Straßenkörper
- Beurteilung nach TA Luft
Gerüche
- Abgelagerten Abfälle (heute: geringere Probleme wegen fehlender Organik)
- Zwischenlager
- Gasstationen
Sickerwasserfassung bzw. –behandlung
Was sind Infrastrukturabfälle?
Unter dem Begriff „Infrastrukturabfälle“ werden die Abfallarten zusammengefasst, die bei der Unterhaltung kommunaler Infrastruktureinrichtungen anfallen. Z.B. Straßenkehricht, Abfälle aus der Kanalreinigung, Marktabfälle und Krankenhausabfälle.
Welche Aufgaben haben die Oberflächen- und Basisabdichtung?
Zur Einkapselung des Abfalls gegenüber der Biosphäre werden an der Basis und an der Oberfläche einer Deponie
Abdichtungssysteme gebaut, die einen Austrag von Schadstoffen aus einer Deponie weitestgehend verhindern (Multibarrierensystem?)
Oberflächenabdichtungen sorgen dafür, dass Niederschlagswasser nicht in den Deponiekörper dringen und dort als belastendes Sickerwasser anfallen kann. Gleich-
zeitig verhindern sie das Entweichen von ggf. vorhandenem Deponiegas in die Atmosphäre.
Basisabdichtungen schirmen den Deponiekörper und insbesondere das entstehende Sickerwasser vom Untergrund und dem dort anstehenden Grundwasser ab. Sie verhindern das Versickern des belasteten Deponiesickerwassers in den natürlichen Untergrund.
Wie ist die Oberflächenabdichtung aufgebaut? (Skizze)
Nicht für alle DK (DK II muss geprüft werden)
Ggf Gasdrainageschicht
Oberflächenabdichtung nach Deponieklassen
Wie ist die Basisabdichtung aufgebaut?
(Skizze)
wenn goelogische Barriere nicht vorhanden, geotechnische
Basisabdichtungen nach Deponieklassen
Aufgabe und Anforderungen der Rekultivierungsschicht?
- Die Dicke, die Materialauswahl und der Bewuchs der Rekultivierungsschicht sind nach den Schutzerfordernissen der darunter liegenden Systemkomponenten (weitestgehende Vermeidung einer Durchwurzelung der Entwässerungsschicht, keine sonstige Beeinträchtigung der langfristigen Funktionsfähigkeit der Entwässerungsschicht, Schutz der Systemkomponenten vor Wurzel- und Frosteinwirkung sowie vor Austrocknung, Folgenutzungen) zu bemessen. Eine Mindestdicke von 1 m darf nicht unterschritten werden.
- Durch die Auswahl eines geeigneten Bewuchses soll die Oberfläche vor Wind- und Wassererosion geschützt und eine möglichst hohe Evapotranspiration erreicht werden.
Das eingesetzte Material muss Anhang 3 entsprechen. Es muss sichergestellt sein, dass nur solches Material eingesetzt wird, dass das in der Entwässerungsschicht gefasste Wasser nach den wasserrechtlichen Vorschriften eingeleitet werden kann.
Wodurch kann man einer Grundwasserverunreinigung einer Deponie zuordnen?
Durch die Auswertung der Ergebnisse der Analysen im An- und Abstrom einer GW-Mess-Anlage.
Was wird in der Langzeitüberwachung kontrolliert?
- Setzungen
- Sickerwasser
- Grund- und Oberflächenwasser
- Oberirdische Gewässer
- Deponiegasmessung
-Überprüfung der technischen Einrichtungen insbes. Abdichtungssysteme
Welche Gefahren können von Ablagerungen (Deponien) ausgehen?
- Ausgasungen
- Bodenverunreinigungen
Grundwasserverunreinigungen
Warum muss die Setzung überwacht werden?
Durch Setzungen können Schäden an Oberflächen- und Basisabdichtung sowie Beschädigungen an Sickerwassererfassung und Gasbrunnen auftreten à negative Mantelreibung
Welche Probleme (Gefahren) treten bei Deponiegas auf?
- Explosionsgefahr
- Verpuffungen
- Erstickungsgefahr
Geruchsbeschwerden
Welche bautechnischen Maßnahmen sind denkbar gegen Deponiegas?
-Entgasungsanlage, Gassammeleinrichtung mit Gaswarnanlagen evtl. Gasfackel, Raumbelüftung und Bodenversiegelung
Wie sind die beiden Dichtungen aufgebaut? (Skizze)
Zweck des Gesetzes
§ 1 KrWG
…die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen
Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen
Geltungsbereich
§ 2 KrWG
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für
1. die Vermeidung von Abfällen sowie
2. die Verwertung von Abfällen,
3. die Beseitigung von Abfällen und
die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung
Wie ist das KrWG gegliedert?
Gliederung in 9 Teile und 4 Anlagen:
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
Teil 2: Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen
sowie der öffentlichen Entsorgungsträger mit Unterteilung in 4
Abschnitte
Teil 3: Produktverantwortung
Teil 4: Planungsverantwortung mit Unterteilung in 3 Abschnitte
Teil 5: Absatzförderung und Abfallberatung
Teil 6: Überwachung
Teil 7: Entsorgungsfachbetriebe
Teil 8: Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter und Erleichterung für
auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9: Schlussbestimmungen
Anlagen: Abfallgruppen, Beseitigungs- und Verwertungsverfahren und
Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 1: Aufzählung von Beseitigungsverfahren D1-D15
Anlage 2: Aufzählung von Verwertungsverfahren R1-R13
Anlage 3. Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 4: Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Welche Gesetze/Verordnungen zum KrWG gibt es?
Gesetze
● Elektro- und Elektronikgesetz → Produktverantwortung
● Abfallverbringungsgesetz
● Batteriegesetz→ Produktverantwortung
Verordnungen
● Abfallverzeichnisverordnung (AVV),
● Nachweisverordnung (NachwV)
● Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
● Deponieverordnung (DepV)
● Entsorgungsfachbetriebeverordnung
● Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV),
● Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
● Verpackungsverordung (VerpackV), → Produktverantwortung
● Altölverordnung (AltölV),
● Altfahrzeugverordnung,
● Altholzverordnung
● PCP/PCT-Abfallverordnung
Abfallbegriff
§ 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG
Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, [nicht mehr bewegliche Sachen] deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss
Die Vorschriften des KrWG gelten nicht für?
§ 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG
- für Stoffe nach dem Lebensmittel- und Futtergesetzbuch
- für Stoffe nach dem Tabakgesetz
- für Stoffe nach dem Milch- und Magarinegesetz
- für Stoffe nach dem Tiergesundheitsgesetz
- für Stoffe nach dem Pflanzenschutzgesetz
- tierische Nebenprodukte
- Körper von Tieren
- Fäkalien
- Kernbrennstoffe und sonstige dem Strahelnschutz unterliegende Stoffe
- gasförmige Stoffe, die nicht in Behältern gefasst sind
- Stoffe, die i Gewässer eingebracht weren
- Kampfmittel
- nicht für Böden am Ursprungsort (Böden in situ), einschließlich nicht ausgehobener, kontaminierter Böden und Bauwerke, die dauerhaft mit dem Grund und Boden verbunden sind.
nicht für Gülle (Tierische Nebenprodukte. Ausnahme: zur Verbrennung, Deponierung, Einsatz in Biogas /Kompostanlagen)
Wann wird ein Stoff/Gegenstand als Nebenprodukt (und nicht als Abfall) eingestuft?
§ 4 KrWG
Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren an, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist, ist er als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn:
- weitere Verwendung ist sichergestellt
- eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist, (=Verwendung kann direkt, ohne besondere Verarbeitung, erfolgen)
- als integraler Bestandteil des Herstellungsprozesses erzeugt
- Verwendung ist rechtmäßig, d.h.erfüllt jeweilige Anforderungen des Produkt-, Umwelt-, Gesundheitsschutzes
- keine schädlichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen - z.B. REA-Gips, Schlacke, Bruchgestein, Petrolkoks
- ggf. auch Gärreste aus Biogasanlagen (?)
Bsp.: Zementindustrie: Hüttensand (=entsteht durch Granulation von flüssiger Hochofenschlacke mit Wasser und/oder Luft und kommt in der Zementindustrie zum Einsatz)
Ende der Abfalleigenschaft eines Stoffes/Gegenstandes
§ 5 KrWG
Stoff ist nach Durchlaufen des Verwertungsprozesses so beschaffen, dass
- er üblicherweise für bestimmte Zwecke eingesetzt wird
- für ihn ein Markt / eine Nachfrage besteht
- er alle technischen Anforderungen, Rechtsvorschriften und Normen erfüllt
- seine Verwendung nicht zu schädlichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen führt
Beispiele: Sekundärrohstoffe wie Textilien, Brotmehl …
Fünf-Stufige Abfallhierarchie
§ 6 KrWG
Vermeidung
- vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung von Menge und Schädlichkeit
Vorbereitung zur Wiederverwendung
- bereitet Abfall zum unmittelb. Wiedereinsatz für ursprünglichen Zweck vor
Recycling (stoffliche Verwertung, nicht Versatz)
- Aufbereitung für alten/neuen Zweck - außer energetischer Verwertung/Verfüllung
Sonstige Verwertung
insbesondere energetische Verwertung Beseitigung
Welche Abfallarten werden unterschieden
● Abfälle zur Verwertung - Abfälle zur Beseitigung
● Gefährliche Abfälle - Nicht gefährliche Abfälle
o Einstufung nach AVV 🡪 Daraus ergibt sich die Überwachungsbedürftigkeit
Begriffsbestimmung:
§ 3 (24) KrWG:
- Prüfung, Reinigung, Reparatur von Abfällen
mit dem Ziel, diese so vorzubereiten, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können
Recycling (stoffliche Verwertung)
§ 3 (25):
- Abfallaufbereitung für ursprünglichen oder andere Zwecke
- nicht die energetische Verwertung und die
Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als
Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind
Welche drei Arten der Abfallverwertung gibt es?
● Wiederverwendung
● Recycling
● Sonstige Verwertung
Begriffsbestimmung: Verwertung
§ 3 (23):
- Ersatz anderer Ressourcen oder Brennstoffe durch Abfälle innerhalb oder außerhalb der Anlage (tatsächliche Substitution)
- Zuführung zu einem sinnvollen Zweck als Hauptergebnis
- Schädlichkeit, Vermischung, Heizwert unbeachtlich
Verwertungsverfahren in Anlage 2 KrWG
Woraus ergibt sich die Rangfolge der Abfallhierarchie?
Vorrang der Maßnahme, die Schutz von Mensch und Umwelt bei Abfallerzeugung und - bewirtschaftung unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet
-Gesamter Lebenszyklus des Abfalls ist zugrundezulegen
🡪 Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen:
● Die zu erwartenden Emissionen
● Das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen
● Die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie
● Die Anreicherung von Schadstoffen
Kennt das KrWG einen Vorrang der Verwertung?
§ 7 Abs. 2 S. 2 KrWG: Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung.
Ausnahmen (§ 7 Abs. 2 KrWG):
● Vorrang entfällt, wenn die Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 am besten gewährleistet
● Vorrang gilt nicht für Abfälle, die unmittelbar und üblicherweise durch Maßnahmen der Forschung und Entwicklung anfallen
Welche Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft existieren? /Welche Sammelsysteme gibt es?
Auf Basis von § 10 KrWG: Bereitstellen von Sammelsystemen
● Holsystem
o Mülltonnen
o Sperrmüll
o Grünabfälle
o Problem: Platzprobleme in der Innenstadt + geringe Sortenreinheit
● Bringsystem
o Einfach (Glas, Altkleider, Altbatterien)
o Pfand (Getränke)
o Gewerbe (über geeignete Betriebe)
Was ist mit ihrer gelben Tonne, was kommt rein und wer bezahlt das?
- Das Unternehmen betreibt seit 1991 ein bundesweit zugelassenes duales System nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung zur Sammlung und anschließenden Verwertung von Verpackungsabfällen. So gekennzeichnete Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundstoffen können im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden
Die DSD finanziert sich über die Beteiligungs- und Markennutzungsentgelte, die auf Basis des Verpackungsmaterials und -gewichtes berechnet werden.
Begriffsbestimmung: Beseitigung
§ 3 (26):
- Verfahren, das keine Verwertung ist
- Stoff- oder Energierückgewinnung als Nebenfolge Unbeachtlich (dürfen gewonnen werden)
Beseitigungsverfahren in Anlage 1 KrWG
Woraus ergibt sich die Rangfolge in der Abfallhierarchie?
- Vorrang der Maßnahme, die Schutz von Mensch und
Umwelt bei Abfallerzeugung -bewirtschaftung unter
Berücksichtigung des Vorsorge- und
Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet
- Gesamter Lebenszyklus des Abfalls ist zugrunde zu legen
- Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen:
a) die zu erwartenden Emissionen
b) das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen
c) die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie
die Anreicherung von Schadstoffen
Grundpflichten Kreislaufwirtschaft
Abfallvermeidung
Verwertung
- Einschränkungen: technische Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit
Gebot der Getrennthaltung und „Vermischungsverbot“
§ 9 KrWG
Getrennthaltung
- soweit zur Verwertung gem. §§ 7, 8 erforderlich
Vermischungs- / Verdünnungsverbot
für gefährliche Abfälle
-außer Zulassung hierfür gem. BImSchG erfolgt gem.
S.d.T. und den Anforderungen an ordnungsgemäße + schadlose Verwertung eingehalten
Bezeichnung + Einstufung von Abfällen
● Für Abfälle sind die Abfallbezeichnungen gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu verwenden
● Im Abfallverzeichnis (Anlage zu § 2 AVV) sind die Abfallschlüsselnummern festgelegt
● Im Abfallverzeichnis: Abfälle nach Abfallgruppen sortiert aufgeschlüsselt
● Abfälle die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, sind gefährliche Abfälle
● Einstufung erfolgt nach Herkunft und Eigenschaften
● Konkreteste Bezeichnung muss verwendet werden
● Einteilung erfolgt durch den Erzeuger 🡪 Behörde kontrolliert und korrigiert
● Am häufigsten wird Nr. 17 verwendet: Bauschutt 🡪 DK 1
● RCL-Material
o Einteilung nach LAGA Z0 bis Z2
o Nach Kontaminierung
Gesetzliche Grundlagen für Abfallüberwachung
national:
- KrWG (ab 1.6.2012 in Kraft) (§ 47 ff)
- Landesabfallgesetz (§ 24)
international
- EU Abfallverbringungsverordnung
Abfallverbringungsgesetz
Was wird im Abfallbereich überwacht?
- Abfallentstehung
- Abfallhandel
- Abfallsammlung
- Abfallbeförderung
- Abfallbehandlung
- Abfallverwertung
- Abfallbeseitigung
Abfallexport / Abfallimport
Wer wird überwacht?
- Erzeuger
- Makler / Händler
- Sammler
- Beförderer
-Entsorger
Wer überwacht?
- Kreise und kreisfreie Städte als untere Abfallbehörden
- Bezirksregierungen als obere Abfallbehörden
- Zentrale Stelle bei der BR Düsseldorf (erste Schritte der elektronischen Abfallstromkontrolle)
LANUV (Zertifizierungen Entsorgungsfachbetriebe)
Wie wird überwacht?
Prüfung:
- der Anlagen (Abfallerzeuger und – entsorger)
- der Genehmigungen / Erlaubnisse
- der Register
der Abfallbegleitpapiere Prüfmedien:
- Abfallregister
- Entsorgungsnachweise
- Begleitscheine
- Notifizierungen
DV-Programme ASYS / EUDIN und Weitere
Abfallstromkontrolle national
- behördliche Überwachung: EGL § 47 KrWG
- Nachweis und Registerpflichten: §§ 48-52 KrWG +
- NachweisV
- Führung von Abfallregistern § 49
a) gef. Abfälle: alle Beteiligten
b) nicht-gef. Abfälle: Entsorger
- Nachweisführung (eANV) § 50
→ gültig für 5 Jahre
→ Entsorgungsnachweise (EN) für gef. Abfälle → alle Beteiligten: Erzeuger, Beförderer, Entsorger → außer private Haushalte, gewerbl. o Kleinanfallstellen
→ EN zu bestätigen durch die für den Entsorger o zust. Behörde,
o außer für zertifizierte Entsorgungsfachbe-
triebe
o (privilegiertes Verfahren > 80 % in NRW)
- Internationale Abfallverbringung
- europäische Vorschriften + internationale Vereinbarungen
zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe haben den Vorteil, dass sie keine Behördenbestätigung im previligierten Verfahren benötigen
Abfallstromkontrolle international
EG-Abfallverbringungs-Verordnung (AbfVerbrG)
● Exportverbote
o Beseitigung von Abfällen außerhalb der EU (mit Ausnahmen)
o Verwertung gef. Abfälle in Nicht-OECD-Staaten
● Vorabzustimmung der beteiligten Staaten
o Für jede Verbringung gef. Abfälle: „gelbe Liste“ gem. Basel-Code od. ungelistet
o Notifizierungsverfahren
o Export- / (Transit-) / Importgenehmigung
o Verbleibskontrolle mit „Begleitschein“
o Transportanmeldung
o Annahme- / Entsorgungsbestätigung
● Informationspflichten (grüne Liste gem. Basel-Code)
● Exporteur / Exportstaat
o Verantwortung
o Rückholung; Sicherheitsleistung
● Notifizierungsverfahren
o Antrag durch Exporteur (notifizierende Person) im Exportstaat
o Exportstaat leitet Antrag nach Vorprüfung an Import- und Transitstaaten
o Rein formelle Prüfung
▪ Formulare Vertrag, Sicherheitsleistung, Analysen/Beschreibung Abfall, Anlagengenehmigung mit Verfahrensbeschreibung
o Prüffristen
▪ Vollständigkeit: 3 Tage
▪ Genehmigungsfähigkeit: 30 Tage
o Einwandsgründe - Art. 11 (Beseitigung) und Artikel 12 (Verwertung)
▪ Grundsatz der Nähe, Entsorgungsautarkie
▪ Entsorgung nicht im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften
▪ Schutz der Umwelt
OECD: Ausfuhr aus der Gemeinschaft an Drittstaaten zur Verwertung erlaubt
● Kopie Begleitschein an Zoll 🡪 geht gestempelt an Behörde, Versandort zurück
● 42 Tage Frist, Eingangsbestätigung, dass Abfälle angekommen sind
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen benötigen was?
Nicht gefährliche Abfälle:
● § 53 Abs. 1 KrWG
● Die Tätigkeit des Betriebs ist der zuständigen Behörde anzuzeigen 🡪 Anzeige
Gefährliche Abfälle:
● § 54 Abs. 1
● Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis 🡪 Erlaubnis
Kosten für die Abfallentsorgung?
● Werden über die Grundsteuer (= Grundstücksabgabe, die jeder zahlen muss) getragen
● Betrifft Restmüll, Papier, Bio
● LVP wird schon über Verpackungsgebühr beim Einkauf verrechnet
Wodurch wird welche Tonne finanziert?
Gelb Duales System (ergänzt öffentlich-rechtliche Entsorgung) Privatwirtschaft
Braun Bioabfälle Abfallgebühren
Blau Papier Wird weiterverkauft
Grau Restmüll Abfallgebühren
Unterschied Abgabe – Gebühren – Steuern
Abgaben 🡪 Zweckgebunden, per Gesetz geregelt
Gebühren 🡪 Pfandsystem, privat
Steuern 🡪 für alles einsetzbar, nicht zweckgebunden, per Gesetz geregelt
Nennen sie Abfallanlagen, die nach BImSchG genehmigt werden
● Müllverbrennungsanlage
● Anlagen zur Rückgewinnung von Metall
● Autowrackplätze,
● Kompostierungsanlagen
● Biologische Behandlungsanlagen
● Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen
● Bodenbehandlungsanlagen
● Behandlung von gefährlichen und von nicht gefährlichen Abfällen
● Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen
● Abfallumschlagsanlagen
● siehe Anhang 1 der 4. BImSchV Nr. 8 ff
🡺 Alles außer Deponien
Was ist zum Thema Produktverantwortung zu sagen?
Abschnitt 3 KrWG: §§ 23 ff.
● Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung
● Erzeugnisse sind möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und sichergestellt ist, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden
● Produktverantwortung umfasst insbesondere:
o Die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung sowie zur umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind,
o Den vorrangigen Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen bei der Herstellung von Erzeugnissen,
o Die Kennzeichnung von schadstoffhaltigen Erzeugnissen, um sicherzustellen, dass die nach Gebrauch verbleibenden Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden,
o Den Hinweis auf Rückgabe-, Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten oder -pflichten und Pfandregelungen durch Kennzeichnung der Erzeugnisse sowie
o Die Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse verbleibenden Abfälle sowie deren nachfolgende umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung
Dazu: Beginn bereits in der Produktionsphase
● Ordnungsrechtliche Maßnahmen (Gesetzte, Verordnungen)
● Freiwillige Selbstverpflichtung
● Bsp.: Elektrogeräte und Dosenpfand
Was sind die Grundlagen der Abfallwirtschaftsplanung?
EU-Recht, KrWG Teil 4, LAbfG
● Arten der Abfallwirtschaftsplanung
● Teilplan Siedlungsabfälle
● Teilplan Gefährliche Abfälle
● Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte
● Definition Abfall
Wie ist die Abfallwirtschaftsplanung aufgebaut?
● Länder stellen Abfallwirtschaftspläne auf
● Kommunen stellen Abfallwirtschaftskonzepte auf (unter anderem: Wo und wie viel Abfall fällt an, wie wird verwertet bzw. entsorgt?)
Was ist bezüglich Register- und Nachweispflichten zu sagen?
Registerpflichten
● § 49 KrWG
● Entsorger von Abfällen (Aufbewahrung 12 Monate) und Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (Aufbewahrung 3 Jahre) haben ein Register zu führen mit folgenden Angaben:
o Menge, Art und Ursprung sowie
o Die Bestimmung, die Häufigkeit der Sammlung, die Beförderungsart sowie die Art der Verwertung oder Beseitigung, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung, soweit diese Angaben zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung von Bedeutung sind
Nachweispflichten
● § 50 KrWG
● Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben sowohl der zuständigen Behörde gegenüber als auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachzuweisen
● Der Nachweis wird folgendermaßen geführt:
o Vor Beginn der Entsorgung in Form einer Erklärung des Erzeugers, Besitzers, Sammlers oder Beförderers von Abfällen zur vorgesehenen Entsorgung, einer Annahmeerklärung des Abfallentsorgers sowie der Bestätigung der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch die zuständige Behörde und
o über die durchgeführte Entsorgung oder Teilabschnitte der Entsorgung in Form von Erklärungen
Bei „Umgang“ mit:
- nicht gefährlichen Abfällen à Anzeige ausreichend (§ 53)
gefährlichen Abfällen à Genehmigung erforderlich (§ 54)
Nennen sie Abfallanlagen, die nach BImSchG genehmigt werden.
- Abfallverbrennungsanlagen
- Anlagen zur Rückgewinnung von Metall
- Autowrackplätze,
- Kompostierungsanlagen
- biologische Behandlungsanlagen
- Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen
- Bodenbehandlungsanlagen
- Behandlung von gefährlichen und von nicht gefährlichen Abfällen
- Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen - Abfallumschlagsanlagen
siehe 4. BImSchV Nr. 8 ff
Grundsätze der Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftliche Prinzipien in § 6 KrWG: „Abfallhierarchie“ aufgeführt:
Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
1. Vermeidung,
Bsp. Wiederverwendbare Beutel für Obst
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
Bsp. Mehrwegflasche
3. Recycling
Bsp. Einwegflasche
4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
Bsp. Müllverbrennung in der MVA
5. Beseitigung
Bsp. Schlacke aus der MVA
Allgemeines:
● Effektive Nutzung der Rohstoffe im Abfall
● Bis zum Jahr 2020: weitgehende Verwertung der Siedlungsabfälle
● Klimaschädliche Deponierung läuft aus
● Stoffstromwirtschaft, Getrennthaltung von Abfällen
● Seit 1.6.2005: Verbot, auf Deponien unbehandelten Hausmüll oder Gewerbeabfall abzulagern
● Produktverantwortung als zentraler Baustein der Abfallwirtschaft
Thema Produktverantwortung
- Beginn in der Produktionsphase
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen)
- Freiwillige Selbstverpflichtung
Beispiel Elektrogeräte und Dosenpfand
Verordnungen zum KrWG
- Elektro- und Elektronikgesetz,
- Abfallverbringungsgesetz,
- Technische Anleitung Abfall und Siedlungsabfall,
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV),
- Nachweisverordnung (NachwV),
- Transportgenehmigungsverordnung (TgV),
- Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV),
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
- Verpackungsverordung (VerpackV),
- Altölverordung (AltölV),
Altfahrzeugverordung,
- Batterieverordung,
- Altholzverordung,
Verordung (EWG) über die Verbringung von Abfällen - Abfallverbringungsgesetz
Wie ist die AVV aufgebaut?
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist die nationale Umsetzung der europäischen Abfallliste. Sie dient der eindeutigen Bezeichnung von Abfällen aus Haushalten, dem Gewerbe und der Industrie
- dient der eindeutigen Bezeichnung von Abfällen
- 839 ver. Abfallarten
- Abfallschlüssel = 6-stellige Nummer
- Abfallverzeichnis
→ 20 branchen-, prozessart- und stoffspezifische Kapitel
→ 111 Unterkapitel
→ darunter findet man dann die jeweils spezifischen Abfallschlüssel
Zuordnung von Abfallarten (AVV)?
● Die Zuordnung eines Abfalls hat zu jener Abfallart zu erfolgen, die den Abfall in seiner Gesamtheit am besten beschreibt.
● Hierbei sind Herkunft sowie sämtliche stoffliche Eigenschaften des Abfalls einschließlich möglicher gefahrenrelevanter Eigenschaften zu berücksichtigen!
● Es muss die konkreteste Abfallbezeichnung verwendet werden!
Es wird eine Genehmigung nach § 4 BImSchG benötigt.
● Bindet alle in dem Bezirk Wohnenden
● Verbindliche Zuweisung bestimmter Entsorgungswege
Erläutern Sie die Grundzüge der Überlassungs- und Entsorgungspflicht
Überlassungspflicht
● § 17 KrWG
● Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen
● Gilt analog für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen.
Entsorgungspflicht
● § 20 KrWG
● Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 zu beseitigen
Welche Gefahren können von einer Altablagerung in der Nähe einer Bebauung ausgehen?
● Mögliche Gefahren durch Grundwasserverunreinigungen, wenn die Grundwasserfahne bspw. in Richtung der Bebauung zieht
● Schädliche Ausgasungen
Wie hoch ist die Abfallmenge?
2018:
● 412 Mio. Tonnen Abfall in Deutschland
● Pro Kopf 68 kg Verpackungsmüll
Anhänge der DepV
- Anhang 1 Anforderung an den Standort und Abdichtungssysteme
- Anhang 2 Anforderungen für Unter-Tage-Deponien
- Anhang 3 Zuordnungskriterien
- Anhang 4 Vorgaben zur Beprobung
Anhang 5 Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb
Was ist der Unterschied zwischen Hausmüll und Gewerbeabfall?
Hausmüll
● Benutzerzwang der ÖRE/privatrechtlichen Versorger
Gewerbeabfall
● Ausschreibemöglichkeit für Entsorger
● Betrifft nur Abfälle zur Verwertung
● Abfälle zur Beseitigung 🡪 Kommune (Ausnahme: Wenn keine entsprechende Deponie zur Verfügung steht)
Abfallsatzung?
● Vom Kreis aufgestellt
● Dort sind die Abfallschlüssel bzgl. der Andienungspflicht aufgelistet (Anschluss- und Benutzungszwang)
Wofür gelten die Vorschriften des KrWG nicht?
§ 2 Abs. 2 KrWG
● Stoffe, die nach anderen Gesetzen zu entsorgen sind (z.B. Lebensmittelgesetzbuch)
● Tierische Nebenprodukte
● Körper von Tieren, die nicht durch Schlachtung zu Tode gekommen sind
● Fäkalien, Stroh und andere natürliche, nicht gefährliche land- und forstwirtschaftliche Materialien
● Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe
● Abfälle, die unmittelbar beim Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten sowie bei der damit zusammenhängenden Lagerung von Bodenschätzen in Betrieben anfallen
● Gasförmige Stoffe, die nicht in Behältern gefasst sind
● Stoffe, sobald sie in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet oder eingebracht werden
● Böden am Ursprungsort (Böden in situ), einschließlich nicht ausgehobener, kontaminierter Böden und Bauwerke, die dauerhaft mit dem Grund und Boden verbunden sind
● Nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden und zu Bauzwecken verwendet werden
● Nicht gefährliche Sedimente zum Gewässerausbau
● Erfassung und Übergabe von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen
● Aufsuchen, Bergen, Befördern, Lagern, Behandeln und Vernichten von Kampfmitteln
● Kohlendioxid, das für die dauerhafte Speicherung oder in Forschungsspeichern gespeichert wird
● Hausmüll
o ÖRE
● Bestimmte Stoffe
o Verpackungen, Pfandflaschen, Altpapier, Batterien, Altpapier, Altöl, Bioabfall, Elektro- und Elektronikaltgeräte
o Gesonderte Rücknahmesysteme
● Gewerbemüll
o Selbstentsorgung, ÖRE oder private Unternehmen (Abfälle zur Verwertung)
Vorbereitung zur Wiederverwendung (§ 3 Abs. 24 KrWG)
Jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren
● Prüfung, Reinigung, Reparatur von Abfällen
● mit dem Ziel, diese so vorzubereiten, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können
Beseitigung (§ 3 Abs. 26)
Jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden
● Verfahren, das keine Verwertung ist
● Stoff- oder Energierückgewinnung als Nebenfolge unbeachtlich
● (Beseitigungsverfahren in Anlage 1)
Warum sind Recycling und die Wiederverwertung so wichtig?
1. Umweltschutz
● Durch Verringerung des anorganischen Schadstoffpotentials (organisches wird letztendlich, wenn Recycling nicht möglich ist, durch Verbrennung vernichtet)
2. Wirtschaftspolitisch
● Rückgewinnung von z.B. Metallen aus Elektro- und Elektronikaltgeräten 🡪 Rückgewinnung von Grundstoffen für Produktion dieser Geräte (z.B. Kobald, Platin, seltene Erden wie Lanthan, Silber oder Gold)
Recycling wird durch die Vorgabe von Quoten gefördert
● Pflichten der Anlagenbetreiber zur Einhaltung der Zielhierarchie vgl. § 13 KrWG
● Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung vgl. § 14 KrWG
● Vorgaben von Recyclingquoten zum Januar 2015 und Januar 2020 auch bei Metallen (Wertstofferfassung z.B. Elektro und Elektronik
● § 10 KrWG: Gesetzliche Grundlage zur Bereitstellung von Sammelsystemen
Wie werden Recyclingquoten durch ein sogenanntes spezifisches Wertstoff-Erfassungssystem gesteigert? (§ 14 KrWG)
● Z.B. Aufstellen von Sammelcontainern zur Sammlung von Elektrokleingeräten
o Vorteil: Sortenreine Fraktion vorhanden
o Behälter sind diebstahlsicher auszuführen
o Ortsnah aufstellen (in der Nähe von Glascontainern etwa)
o Elektrogeräte-Recycling: Fachbericht 38 LANUV
● Zwangspfand bei Autobatterien
● Recycling von Batterien durch Rücknahme im Handel und an Wertstoffhöfen
● Sammlung und Sortierung von Elektro- und Elektronikgroßgeräten
o Beim Recycling von Groß- und Kleingeräten ist der LANUV Fachbericht 38 zu beachten
o „Recycling kritischer Rohstoffe aus Elektronik-Altgeräten“
o Gefahr: Diebstahl bei Abholung und Sortierung
● Sortierung von Altglas in Containern nach Farbe
o Sortenreine Trennung
● Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmen-Richtlinie) Art. 16 (Entsorgungsautarkie und Entsorgung in der Nähe) und Art. 28 (Abfallwirtschaftsplanung)
● § 30 KrWG: Abfallwirtschaftspläne
o Ortsnahe Entsorgung vorgesehen
o Verwendung von RCL-Material
o Abfallwirtschaftskonzept 🡪 Kommunen (Grundlage: Abfallhierarchie)
o Teilplan Siedlungsabfälle
o Teilplan gefährliche Abfälle
● §§ 16 und 17 LAbfG: Abfallwirtschaftsplanung
§ 31 KrWG: Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
● Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander abstimmen
● Die Gemeinden und die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beteiligen
● Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben
● Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Auswertung für die Abfallwirtschaftsplanung vorzulegen
§ 30 KrWG:
Die Abfallwirtschaftspläne enthalten mindestens
1. Angaben über Art, Menge und Herkunft der im Gebiet erzeugten Abfälle und der Abfälle, die voraussichtlich aus dem oder in das deutsche Hoheitsgebiet verbracht werden, sowie eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Abfallströme,
2. Angaben über bestehende Abfallsammelsysteme und bedeutende Beseitigungs- und Verwertungsanlagen, einschließlich spezieller Vorkehrungen für Altöl, gefährliche Abfälle oder Abfallströme, für die besondere Bestimmungen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen gelten,
3. Eine Beurteilung der Notwendigkeit neuer Sammelsysteme, der Stilllegung bestehender oder der Errichtung zusätzlicher Abfallentsorgungsanlagen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und, soweit dies erforderlich ist, der diesbezüglichen Investitionen,
4. Ausreichende Informationen über die Ansiedlungskriterien zur Standortbestimmung und über die Kapazität künftiger Beseitigungsanlagen oder bedeutender Verwertungsanlagen,
5. Allgemeine Abfallbewirtschaftungsstrategien, einschließlich geplanter Abfallbewirtschaftungstechnologien und -verfahren, oder Strategien für Abfälle, die besondere Bewirtschaftungsprobleme aufwerfen.
Abfallwirtschaftspläne können weiterhin enthalten
1. Angaben über organisatorische Aspekte der Abfallbewirtschaftung, einschließlich einer Beschreibung der Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, die die Abfallbewirtschaftung durchführen,
2. Eine Bewertung von Nutzen und Eignung des Einsatzes wirtschaftlicher und anderer Instrumente zur Bewältigung verschiedener Abfallprobleme unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts aufrechtzuerhalten,
3. Den Einsatz von Sensibilisierungskampagnen sowie Informationen für die Öffentlichkeit oder eine bestimmte Verbrauchergruppe,
4. Angaben über geschlossene kontaminierte Abfallbeseitigungsstandorte und Maßnahmen für deren Sanierung
Die Abfallwirtschaftspläne weisen Folgendes aus:
1. Die zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen sowie
2. Die Flächen, die für Deponien, für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen sowie für Abfallentsorgungsanlagen
§ 31 KrWG: Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben
● Ordnungsbehördliche Verordnungen (BezReg)
● Veröffentlichung im Amtsblatt und Internet
Welche biologischen Behandlungsverfahren für Siedlungsabfälle kennen Sie?
● Kompostierung (aerob)
● Vergärung (anaerob)
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