Definition Architekt
(Bundesarchitektenkammer vom 04.10.2000)
Architekt ist nicht nur Entwerfer oder Künstler
- Treuhänder des Auftragsgebers
- Hauptverantwortlicher am Bau
- Gestalter der gebauten Umgebung –
- Koordinator im Prozess einer „integrativen Planung“, d.h. er koordiniert alle am Bau beteiligten Fachdisziplinen, z.B. Statik, Gebäudetechnik, Bauphysik
- Garant für die kontrollierte Qualität am Bau, die technische Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit und Terminsicherheit
-> Gestaltende, technische, wirtschaftliche Planung von Bauwerken
Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenkammer
1. Studium Fachrichtung Architektur (min 4 Jahre)
2. + Praktische Tätigkeit (min 2 Jahre) + Fortbildungen
3. + Wohnsitz, Niederlassung oder berufliche Beschäftigung im jeweiligen Land + Berufs-haftpflichtversicherung + Wille zur Wahrnehmung der Berufsausgaben
Wer ist Architekt?
Architekt ist nur, wer in Architektenkammer eingetragen ist -> Erst dann möglich Bauauftrag einzureichen
Architekten können innerhalb oder außerhalb des Planungsteams arbeiten
Architekt in Planungsrolle
Strandet Assets – Stranding Point
GP: Generalplan
GU: Generalunternehmer
TU: Totalunternehmer - Haftet im Hinblick auf Gewerk
GÜ: Generalübernehmer
Leistungsbild des Architekten und Bürotypologie
- Genehmigungsplanung (4) schließt mit der Baugenehmigung, hier guter Zeitpunkt, um Projekt weiterzugeben an Generalunternehmer, welcher die Ausführung (ab 5) übernimmt
- Paket 2 (5-8): weitere Phase in der Architekt meist noch mit dabei ist, jedoch nur noch nebensächlich
- LP 9 dauert 3-5 Jahre, wird daher von vielen Architekten nicht angeboten
o Erst nach Abschluss der LP 9 beginnt die Haftung der Architekten
Für welche Leistungen ist Honorar verbindlich / zwingend deregelt (nach HOAI)
- Bauleit- und Landschaftsplanung
- Gebäude
- Innenräume
- Freianlagen
- Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
- Tragwerksplanung
- Technische (Gebäude-)Ausstattung
-> Verstroß hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
-> Verstoß kann jedoch beruchsrechtliche folgen bis zum Ausschluss aus der Architektenkammer haben
-> Preisrecht gilt nur innerhalb der Grenzen der Honorartafelwerte
-> Bei Architekten sind alle Honorare mit anrechenbaren Kosten iHv. 25.000 EUR bis 25.000.000 EUR verbindlich nach der HOAI zu ermitteln
Honorarermittlung
Honorar für Grundleistungen + Honorar für besondere Leistungen + Nebenkosten = Architektenhonorar
3 Stufenmodell zur Berechnung des Grundhonorars
1) Anrechenbare Kosten
Ermittlung der anrechenbaren Kosten anhand § 4 i.V.m. § 33 HOAI
einzelne Kostengruppen der DIN 276 sind nur bedingt anrechenbar
(Kostengruppe 100-700)
2) Honorarzone des Objektes
Bestimmung der Honorarzone bei Gebäuden gemäß § 5 i.V.m. § 35 HOAI
Anlage 10 HOAI enthält darüber hinaus eine Objektliste
3) Honorartafel
gem. § 35 HOAI lässt sich aus der Honorartafel der Mindest- und Höchstsatz für das Honorar ablesen
Für Zwischenstufen der in der Honorartafel angegebenen anrechenbaren Kosten ist der Mindest- bzw. Höchstsatz gem. § 7 HOAI durch Interpolation (§ 13 HOAI) zu ermitteln
4) Ermittlung des Leistungsumfanges gem. §34 HOAI
(abhängig je nach Bürotypologie I – V)
(Grund)Honorar ist an Nettobaukosten geknpüft
Aus welchen Kosten ergeben sich die anrechenbaren Kosten?
(Grundhonorar) Wann richten sich die anrechenbaren Kosten nach den ortsüblichen Preisen?
Wenn der Auftraggeber…
Selbst Lieferungen und Leistungen übernimmt
Von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferanten sonst nicht übliche Vergünstigungen enthält
Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt
Vorhanden oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen lässt
(Grundhonorar)
Beispielrechnung Anrechenbare Kosten
Honorarzonen eines Objektes
Die Objekt-, Bauleit- und Tragwerksplanung wird in Honorarzonen zugeordnet
->Objektive Ermittlung anhand der Objektliste (Anlage 10.2 für Gebäude) und/oder von Bewertungsmerkmalen
Honorarzone 1: sehr geringe Planungsanforderungen
Bsp.: Carport
Honorarzone 2: geringe Planungsanforderungen
Einfamilienhaus (nichts technisches)
Honorarzone 3: durchschn. Planungsanforderungen
Mehrfamilienhaus
Honorarzone 4: überdurchschn. Planungsanforderungen
Sportstätte
Honorarzone 5: sehr hohe Planungsanforderungen
Krankenhäuser
Warum ist ein Architekt lieber in einer höhereren Honorarphase mit niedrigeren Kosten, als in einer niedrigeren Honorarphase mit hohen Kosten?
Nachverhandeln fällt einfacher, da in der Honorarphase noch Luft nach oben ist
Freie Honorarvereinbarung -> Honorar für besondere Leistungen
Die Aufzählung der Besonderen Leistungen & Leistungsbilder ist nicht abschließend
Besondere Leistungen können auch für Leistungsbilder & Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, sofern sie keine Grundleistung darstellen
Honorare für Besondere Leistungen können frei vereinbart werden
Freie Honorarvereinbarung oder Nachweis - Nebenkosten
Angefallene Nebenkosten, wie Versand-, Kopier- und Fahrt-/Reisekosten oder für ein Baustellenbüro, können vom Auftraggeber erstattet werden lassen
Abrechnung in Form von Einzelnachweisen, Prozentsätzen (bezogen auf Nettohonorar) oder als Pauschale
Vereinbarung der Form der Abrechnung bei Auftragserteilung soweit nichts vereinbart: Einzelnachweise
Häufig prozentuale Abrechnung iHv. 3-8% bzw. Im Mittel von 5%
Beispiel: Abrechnung der Reisekosten auf Nachweise und alles andere als Prozentpauschale
Nebenkostenvereinbarungen von mehr als 10% bezogen auf das Nettohonorar wird von Gerichten wegen möglicher Überschreitung der Höchstsätze zumeist kritisch gesehen
Wann ist ein Honorar fällig?
Leistung vertragsgemäß erbracht
Prüffähige Honorarschlussrechnung gestellt
Leistungen abgenommen (HOAI / BGB)
Abschlagsrechnung für nachgewiesene Leistungen möglich (BGB)
Nebenkosten auf Nachweis, sofern nichts anderes vereinbart
Andere Zahlungsweisen können schriftlich vereinbart werden
Bauzeichnungen: Welche Ausführungszeichnungen gibt es?
Regelung & Normen des Bauplanungsrechts
Art der baulichen Nutzung
Wohnbauflächen
Gemischte Bauflächen
Gewerbliche Bauflächen
Sonderbauflächen
WS: Kleinsiedlungsgebiete
WR: Reine Wohngebiete
WA: Allg. Wohngebeiete
WB: Besondere Wohngebiete
MD: Dorfgebiete
MI: Mischgebiete
MK: Kerngebiete
GE: Dorfgebiete (Gewerbegebiete)
GI: Mischgebiete
SO: Sondergebiete, die der Erholung dienen (Ferienhausgebiete, Campinplatzgebiete)
SO: Sonstige Sondergebiete (Hafengebiete, Hochschulgebiete, Klinikgebiete etc.)
Maß der baulichen Nutzung
GRZ: Grundflächenzahl
gibt an, wie viele Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind
Immer Oberirdisch + BGF
GFZ: Geschossflächenzahl (GFZ)
legt fest, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind
Wird immer umkreist dargestellt
BMZ: Baumassenzahl (BMZ)
bestimmt wie viel m3 Baumasse m2 Grundstücksfläche umbaut werden dürfen
weitere mögliche Vorgaben in B-Plänen
Baulinien
Höhenbegrenzungen
Zahl der Vollgeschosse
unterschiedliche Bauweisen
—> alte Klausurfrage
Offene Bauweise
Gebäude mit seitlichen Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen (Reihenhäuser)
Hausgruppe max 50m Länge
Abkürzung PlanZV: o
Geschlossene Bauweise
Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand
Lückenlos aneindergereiht
Abkürzung PlanZV: g
Definieren sie Baulinie und Baugrenze
Röm Ziffer = Anzahl der zulässigen Geschosse
Was muss ein Bauplan erfüllen?
Worüber gibt der B-Plan aufschluss?
—> Alte Klausurfrage: Bebauung ablesen
Muss Bestimmungen der Bauordnung…
und den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen
Er gibt aufschluss über:
Anzahl der Vollgeschosse
GRZ (Grundflächenzahl)
GFZ (Geschossflächenzahl)
max. zulässige Traufhöhe
max. zulässige Firsthöhe
Zulässige Haustypen (Einzel- u./o. Doppelhäuser)
Zulässige Dachformen (Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach)
Arten des Brandschutzes
Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzordnung
Flucht- und Rettungsplan
Anlagentechnischer Brandschutz
Sprinklerung
Brandmelder
Baulicher Brandschutz
T30 Türen
Flächen & Kostenermittlung
DIN 277
Flächenermittlung im Hochbau (DIN277 im Detail)
Gebäudekosten:
Kosten im Hochbau (DIN 276)
Nutzungskosten (DIN 18960)
100 Grundstück
200 Herrichten & Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktion
400 Bauwerk – Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
800 Finanzierung
Nutzungskosten
100 Kapitalkosten
200 Verwaltungskosten
300 Betriebskosten
400 Instandsetzungskosten
Bennen und erläutern Sie die einzlenen Angaben in der Abbildung
—> alte Klausuraufgabe
Zuletzt geändertvor 8 Monaten