Stimmt die Aussage: „Handelsrecht ist die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die
Ist das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (englische Abkürzung: CISG, Kopie in ILIAS bei den Vorlesungsunterlagen > Rechtsquellen) handelsrechtlicher Natur?
Sind die folgenden Vorschriften handelsrechtlicher Natur (i.S. der oben bei Frage 1 anzukreuzenden Antwort)?
Art. 7 I der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12.1986 „zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter“ (Amtsblatt Nr. L 382 vom 31.12.1986, S. 17 ff., https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) lautet wie folgt:„Für ein während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenes Geschäft hat der Handelsvertreter Anspruch auf die Provision,
a) wenn der Geschäftsabschluß auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist oder
b) wenn das Geschäft mit einem Dritten abgeschlossen wurde, den er bereits vorher für Geschäfte gleicher Art als Kunden geworben hatte.“
Wurde diese Vorschrift im HGB (§§ 84 ff.) zutreffend umgesetzt ? Wenn ja: wo genau?
Ja, in § 87 Abs. 1 HGB
Welche der nachfolgenden Grundsätze sind Leitprinzipien des Handelsrechts?
Welchen handelsrechtlichen Leitprinzipien lassen sich den folgenden Vorschriften zuordnen?
§386 I HGB (Zurückweisungspflicht des Kommittenten)
§373 II-V HGB (Recht zum Selbsthilfeverkauf bei Annahmeverzug)
§49 HGB (Umfang der Prokura)
§15 HGB (materielle Publizität des HR)
§325 HGB (Offenlegung des Jahresabschlusses)
§354 II HGB (Verzinsungspflicht)
§89b HGB (Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters)
§397 HGB (Pfandrecht des Kommissionärs)
§366 I HGB (Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis)
Beschleunigung des Rechtverkehrs
Beschleunigung des Rechtsverkehrs + Selbstverantwortlichkeit des Kaufmanns
Stärkung der Sicherheit des Rechtsverkehrs + Beschleunigung des Rechtsverkehrs
Selbstverantwortlichkeit des Kaufmanns
Schutz der Einnahmeerzielungsabsicht
Schutz der Einnahmeerzielungsabsicht + Schutz der sozial schwachen Akteure
Stärkung der Sicherheit des Rechtverkehrs
K betreibt einen Supermarkt mit 20 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von 500.000 €. Er erhält vom Großhändler V eine Kiste mit Fruchtkonserven und lässt diese zunächst ins Lager bringen. Als er die Kiste einen Monat später öffnet, stellt er fest, dass die Konservendosen aufgebläht sind und ihr Inhalt verdorben ist. K wendet sich daraufhin sofort an V und verlangt von ihm die Lieferung mangelfreier Ware. Unterstellen Sie, dass K die Konserven sachgemäß gelagert hat. Welche Aussagen treffen zu?
A, Gesellschafter der A-Einzelhandels-OHG (A-OHG) vereinbart mit dem zuständigen Mitarbeiter M der Großhändlerin B-GmbH&Co. KG (B) telefonisch die Lieferung von 10.000 Schokoladenherzen zum Stückpreis von je 1,00€. Am folgenden Tag „bestätigt" M den Vertragsschluss der A-OHG mit dem B schriftlich, nennt jedoch einen Stückpreis von 1,10€, weil er die Telefonate verwechselt. Die A-OHG antwortet darauf nicht. Der Lieferung liegt eine Rechnung über den Betrag von 11.000€ bei. Welche Antworten treffen zu?
Treffen die folgenden Aussagen zu? Bitte begründen Sie alle Antworten!
Handelsgewerbe...
Sind die folgenden nicht im Handelsregister eingetragenen Personen Kaufleute?
Welche Aussage/n ist/sind richtig:
Eine OHG ist immer
Der Dräger Abfallwirtschaftsverband w.V. (=,,wirtschaftlicher Verein", vgl. § 22 BGB) ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck unter der Nr. HRA 4249 HL eingetragen (siehe HR-Auszug in llias). Welche Aussage/n ist/sind zutreffend:
A, der in kleinem Umfang von seiner Privatwohnung aus mit Merchandising-Artikeln handelt, hat sich durch schriftliche Kooperationsvereinbarung vom 11.8.2003 gegenüber dem Konkurrenten B unter anderem verpflichtet, bestimmte Fußball-Fan-Artikel nicht selbst zu vertreiben und im Falle des Verstoßes gegen diese Abrede € 50.000,00 an B zu bezahlen.
A verfügt über einen Internetauftritt, wo er ein groß angelegtes Warensortiment präsentiert. Er benutzt dort sowie in seiner geschäftlichen Korrespondenz die Bezeichnung „Hamburg Merchandising Productions“.
Bei den Vertragsverhandlungen hatte A wahrheitswidrig gesagt, er sei „dick mit Mercedes und Ferrari im Geschäft“. Weiter spiegelte er vor, die von ihm vertriebenen Produkte z.T. selbst herzustellen. Die Fabrikhalle könne aber wegen des geheimen Produktionsverfahrens nicht besichtigt werden.
Einige Zeit später lässt es sich A nicht nehmen, HSV-Fanartikel zu exportieren. B erfährt davon und verlangt die vereinbarte Vertragsstrafe i.H. von € 50.000. A macht geltend, die Strafe sei unangemessen und verlangt Herabsetzung gem. § 343 BGB.
Welche Aussagen zum Merchandising-Fall treffen zu?
Die Einsicht in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist gestattet
Aus welcher/n Vorschriftlen ergibt sich, dass Einzelkaufleute mit ihrem Geburtsdatum im Handelsregister einzutragen sind?
§24 Abs.1 HRV
§40 Nr.3b HRV
Welche der nachfolgenden Umstände sind eintragungspflichtig oder zumindest eintragungsfähig (nach HGB sowie HRV)?
Die X-OHG hat dem P Prokura erteilt, diese Erteilung jedoch im Zeitraum zwischen Anmeldung der Prokuraerteilung zum Handelsregister und Eintragung wegen Irrtums wirksam angefochten. Aufgrund der Anmeldung der X-OHG wird die inzwischen wegen der Anfechtung unwirksame Prokuraerteilung des P in das Handelsregister eingetragen; diese Eintragung wird auch bekannt gemacht. Daraufhin schließt P mit dem Verkäufer V, der von der Anfechtung nichts wusste, zehn Tage nach der Bekanntmachung im Namen der OHG einen Kaufvertrag. Dieser ist nach h.M.
Großhändler G e.K. gibt seinen Betrieb nach einem Herzinfarkt auf, um fortan vom Ersparten das Leben genießen zu können. Er bleibt aber noch vier Monate im Handelsregister eingetragen. Während dieser Zeit bestellt er für private Zwecke, aber auf dem Briefpapier seiner alten Firma bei der V-OHG (V), mit der er seit Jahren geschäftlich verbunden ist, einen Stromgenerator. Erst vier Wochen später packt er das Gerät aus und entdeckt zu seiner Enttäuschung, dass es das falsche Modell ist (2000 Watt anstatt 3000 Watt). Als er die Falschlieferung umgehend beanstandet, verweist V darauf, dass es nun zu spät sei. G sei noch im Handelsregister eingetragen und müsse sich daher §377 II HGB entgegenhalten lassen. Welche der nachfolgenden Aussagen treffen zu?
Sind die folgenden Firmen zulässig:
Anton Meier kauft die Metzgerei „E. Müller Wurstwaren e.Kfr.“ der Erna Müller. Darf er das Geschäft mit der nachstehenden Firma weiter betreiben? Unterstellen Sie ggf. das Einverständnis der Erna Müller.
In Hamburg-Bergedorf gibt es eine Bar, die bis Mitte 2007 „Oktober“ hieß (erkennbar an großen Leuchtbuchstaben über dem Eingang) und sich dann von heute auf morgen „November“ nannte (Leuchtbuchstaben mit demselben Schrifttyp und in derselben Farbe und Größe). Aus dem Handelsregister, Abteilung B, des Amtsgerichts Hamburg (HRB 82912, Stand: 2023) ergibt sich, dass die Oktober-Bergedorf GmbH mit dem (unveränderten) Gesellschaftszweck „Führung eines oder mehrerer Gastronomiebetriebe“ im Laufe des Jahres 2007 in die November-Bergedorf GmbH umbenannt und am 22.2.2021 wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG gelöscht wurde. Die „November“-Bar gibt es heute noch. Das Handelsregister enthält aus der Zeit des Wechsels von „Oktober“ zu „November“ keine Eintragung nach § 25 II HGB.
Welchen Aussagen treffen zu? Schauen Sie sich zur Beantwortung dieser Frage bitte den Handelsregisterauszug (HRB 82912, Hamburg, hochgeladen in ILIAS, Ordner "Praxisbeispiele" > „HR“) an!
Die 1F1E Hausverwaltung e.K. des X will ihr Dienstleistungsangebot auf Gartenarbeiten ausdehnen und benötigt Finanzmittel für entsprechende Werkzeuge. X gründet daher mit Y die 2F2E Hausverwaltung OHG. X selbst bringt sein Unternehmen in das Gesellschaftsvermögen ein, Y zahlt eine Einlage i.H. von 45.000 € zu. X und Y sind sich darüber einig, dass Y nicht mit den Verbindlichkeit des X aus dessen Zeit als Ein- zelkaufmann belastet werden soll. Diese Vereinbarung wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Schon wenig später gerät die OHG in Zahlungsschwierigkeiten. Daraufhin wendet sich die B-Bank wegen einer offenen Rückzahlungsforderung aus einem Geschäftskredit vom vergangenen Jahr i.H. von 10.000 € an Y. Zu Recht?
Zuletzt geändertvor 9 Monaten