Allgemeines, Aufgaben des Jahresabschlusses
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
HANDELSRECHTLICH:
Informationen zu geben (an z.B. Gläubiger, Kunden, Anleger, Unternehmen + Mitarbeiter, Staat)
Generalnorm (für Kapitalgesellschaften § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB)
„Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln." (Ziel JA)
Dokumentation (Beweissicherung)
Ergebnisermittlung bzw. Ausschüttungsbemessung (=Messung der Ausschüttung an die Anleger)
Gläubigerschutz
Gesellschafterschutz
STEUERRECHTLICH:
Ermittlung Besteuerungsgrundlage
Besteuerung/Ermittlung des Gewinns ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu gefährden
JA: Vorschriften (Normen)
Bestandteile des JA
Größenklassen JA
Kleinstkapitalgesellschaften
§ 267a HGB
Zusammenfassung der Größenkriterien
Verfahrensschritte und Fristen für JA
(Kapitalgesellschaften und Kap. & Co.)
Aufstellung
Prüfung
Feststellung
Ergebnisverwendung
Offenlegung
-> Aufstellung
Aufstellungsfristen
Aufstellungserleichterungen
Prüfung(spflichten)
§§ 316, 317 HGB
Zusammenfassung Verfahrensschritte
Offenlegungspflichten (+ Sanktionen)
Beispiel: Größenkriterien
Welche Besonderheiten sind bei börsennotierten Aktiengesellschaften zu beachten?
Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit den Publizitätspflichten?
Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Schaubild: Wertaufhellungsprinzip
Beispielaufgabe: Allg. Bewertungsgrundsätze
Übersicht: Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe
Bewertung Aktiva
Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Handelsrechtliche Abschreibungsarten
Ansatz des beizulegenden Wertes: Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Wertaufholungen
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