Darf eine Lehrkraft L zu Benotungszwecken verlangen, dass Schüler S die Kamera anschaltet?
Zur Abwägung werden folgenden Fragen gestellt:
Welche (schutzwürdigen) Daten werden durch die Kamera erhoben? (personenbezogene Daten, privates Umfeld → Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
Warum ist bei der Benotung die Kamera-Ansicht erforderlich? (Aussprache, sportliche Bewegungsabläufe, Kopfrechnen,… )
Nun werden die verschiedenen Interessen ins Verhältnis gesetzt:
Verfolgt die Maßnahme (Kamera-Ansicht), die in die Rechte des Schülers eingreift, einen legitimen Zweck und ist sie geeignet, erforderlich und angemessen?
Legitimer Zweck? Ja, die Maßnahme dient der Leistungsbenotung (umfasst von § 67 Schulgesetz).
Geeignetheit? Ja, durch die Kamera kann z. B. die Aussprache benotet werden.
Erforderlichkeit? Gibt es ein anderes milderes Mittel? Erreiche ich den Zweck auf eine weniger einschneidende Art? Nein, wenn z. B. die Abnahme der Prüfung vor Ort in der Schule möglich ist, so dass Daten aus dem privaten Umfeld des Schülers geschützt bleiben.
Angemessenheit? Steht sie im Verhältnis zum verfolgten Zweck? Hier wird geprüft, welche Rechtsgüter einander gegenüberstehen – im o. g. Beispiel: der öffentliche Bildungs- und Erziehungsauftrag versus das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ist also der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Schülers gerechtfertigt durch den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule? Ist dem Schüler zumutbar, seine Kamera einzuschalten und Privates über sich zu offenbaren, damit die Erfüllung des Bildungsauftrages gewährleistet werden kann? Hier beginnt die Abwägung anhand der oben gebrachten Argumente. Ist der Schüler allein zu sehen und offenbart nichts Individuelles aus seinem privaten Bereich? Oder ist er zusammen mit seinen Geschwistern und Eltern in einem Raum und es sind Personen und Einzelheiten aus dem privaten Umfeld erkennbar? Ist die Abnahme der Prüfung vor der Kamera für die Lehrkraft die einzige Möglichkeit der Benotung oder kann sie auf bereits bestehende Leistungsbewertungen von dem Schüler zurückgreifen?
Ist also der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Schülers gerechtfertigt durch den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule? Ist dem Schüler zumutbar, seine Kamera einzuschalten und Privates über sich zu offenbaren, damit die Erfüllung des Bildungsauftrages gewährleistet werden kann? Hier beginnt die Abwägung anhand der oben gebrachten Argumente. Ist der Schüler allein zu sehen und offenbart nichts Individuelles aus seinem privaten Bereich? Oder ist er zusammen mit seinen Geschwistern und Eltern in einem Raum und es sind Personen und Einzelheiten aus dem privaten Umfeld erkennbar? Ist die Abnahme der Prüfung vor der Kamera für die Lehrkraft die einzige Möglichkeit der Benotung oder kann sie auf bereits bestehende Leistungsbewertungen von dem Schüler zurückgreifen?
Am Ende wird diese Abwägung bzw. die gesamte Verhältnismäßigkeitsprüfung immer eine Einzelfallentscheidung sein.
Kann ich SuS, die mit der Klassenarbeit fertig sind, schon früher aus dem Raum lassen?
Muss ich eine andere Klasse beaufsichtigen?
Ich kann meine Bedenken äußern, aber wenn du Schulleitung anordnet, dass ich die Klasse beaufsichtugen muss, dann ja.
Dann bin ich aber nach dem Beamtenrecht von der Verantwortung befreit, falls in der Klasse etwas passieren sollte.
Darf ich während meines Unterrichtes den Raum verlassen, wenn ich etwas im Lehrerzimmer vergessen habe?
Generell gilt: Die Klasse muss beaufsichtigt werdem. Dabei gilt aber auch, dass sich die Klasse sich beaufsichtigt fühlen muss. Vertrauenswürdige Person kann die Verantwortung übergeben werden, z.B. dem Klassensprecher.
Alternativ kann auch ein Bote geschickt werden ( Wenn es ein anderer Ort als das Lehrerzimmer ist)
Auf jeden Fall den SuS sagen wo man hingeht, damit die SuS bescheid wissen, wo man zufinden ist.
Darf eine Lehrkraft zu Benotungszwecken verlangen, dass ein Schüler die Kamera anschaltet?
Zur Abwägung werden folgende Fragen gestellt:
-Welche schutzwürdigen Daten werden durch die Kamera erhoben? (personenbezogene Daten, private Umfeld —> Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
-Warum ist bei der Benotung die Kamera-Ansicht erfoderlich? (Aussprache, sportliche Bewegungsabläufe, Kopfrechnen, …)
—> Verschiedene Interessen müssen ins Verhältnis gesetzt weden
Legitimer Zweck? —> Ja, die Maßnahme dient der Leistungsbenotung
Geeignet? —> Ja, durch die Kamera kann z.B. die Aussprache benotet werden
Erfoderlichkeit? —> Gibt es ein anderes milderes Mittel? Erreicht ich den Zweck auf eine wenoiger einschneidende Art? —> Nein, wenn z.B. die Abanhme der Prüfung vor Ort in der Schule möglich ist, si dass Daten aus dem privaten Umfeld des Schülers geschützt bleibt.
Angemessenheit? Steht sie im Vrhäjtnis zum verfolgten Zweck? —> Hier wird geprüft, welche Rechtsgüter einander gegenüberstehen - im o.g. Beisipiel: der öffentliche Bildungs- und Erziehungsauftrag versus des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Wei verhalte ich mich, wenn mich jemand auf dem Weg zu meiner Aufsicht aufhält?
Darf ich meine Lerngruppe aufteilen und an verschiedenen Orten arbeiten lassen?
Darf ich SuS, die sich Krank fühlen, alleine nach Hause gehen lassen?
Sie planen eine Klassenfahrt / Ausflug mit einer BF1. Was ist dabei zu beachten?
Ein Schüler gibt mir den Hinweis, dass er bei einer Demo teilnimmt und daher nicht im Unterricht sein wird. Er bittet sie, dass sie ihm die Fehlzeiten zu entschuldigen. Dürfen Sie das?
-Schüler muss bei seiner Klassenleitung Beurlaubung beantragen
-Einverständnis der Eltern, wenn diese minderjährig sind
-Friays for futur —> Ministerium haz die Erlaubnis gegeben, Fehlstunden wird bei Zeugniseintragung entschuldigt
Sind SuS versichert, wenn sie nach Hause gehen um ihre vergessenen Hausaufgaben zuholen?
-Grundsätzlich ist es SuS verboten, dass Schulgelände zu verlassen —> können disziplinare Maßnahmen ergriffen werden
-Gesetzliche Unfallversicherung würde es aber abdecken, wenn der SuS ohne mein Wissen des Schulgelände verlässt, aber auf unmittelbaren Weg nach Hause geht und wieder zur Schule kommt. (Gerichtsurteil mit dem SuS und dem Weg zum Kiosk)
—> z.B. in der Freistunde oder der Pause.
Zwei Schüler prügeln sich, außerhalb des Schulgeländers. Aber während der Schulzeit.
-Fürsorgepflicht —> für verletzte SuS einen Krankenwagen rufen / Schulsanitäter
-Es der Klassenleitung / Schulleitung melden
-Erziehungsmaßnahmen einleiten
-Wenn es vor mir passiert, darf ich die SuS nicht anfasse. Andere Schüler fragen, ob sie helfen können.
Bin ich verpflichtet einem Schüler nachzulaufen, der gegen meinen Anweisung den Raum / Schule verlässt?
Ein Schüler verletzt sich und er braucht hilfe (Schulsanitäter / Krankenwagen). Wie muss ich mit der Klasse umgehen?
Ich bin mit SuS auf einem Ausflug.
—> Was ist bzgl. meiner Aufsicht zubeachten?
—> Einige SuS werden erwischt, dass sie Alkohol trinken. Was ist zu machen?
SuS müssen sich beaufsichtigt fühlen!
SuS dürfen sich in Gruppen fortbewegen.
Informationszettel für Eltern und Betrieb (hier keine Erlaubnis, sondern eher in Kenntnis setzten)
Grundsätzlich: Alkoholvrbot in Schule / Klassenfahrten verboten, ebenso wie Rauchen.
-Kosten der Abreise müssen übernommen werden (Vorher auch auf dem Infozettel vermerken!)
-Aktenkundig machen (Klassenbuch)
Über 18:
-Ordnungsmaßnahme / Erziehungsmaßnahmen einleiten
-Essay schreiben (Erzieherklassen… “Rolle von”)
Unter 18:
-Eltern informieren
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