Zweck des BImSchG
Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelt-einwirkungen vorzubeugen
Was sind Immissionen?
Immissionen im Sinne des Gesetzes sind auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, (elektromagnetische) Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen
Was sind Emissionen?
Emissionen im Sinne des Gesetztes die von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen
Was ist Immissionsschutz?
Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Immissionen
Welche Arten von Immissionsschutz kennen Sie?
Anlagenbezogener, produktbezogener, gebietsbezogener, organisatorischer und allgemeiner/sonstiger Immissionsschutz
Grundlagen des Immissionsschutzes im Grundgesetz
Wrt. 2 Körperliche Unversehrtheit
Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 19 Einschränkung von Grundrechten
Art. 20a Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Nach welcher Gesetzgebungsform wurde das BImSchG gestaltet und erlassen?
konkurrierende Gesetzgebungsform, Art 72 (1) GG
Wie ist das BImSchG gegliedert?
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil: Errichtung und Betrieb von Anlagen
Abschnitt: Genehmigungsbedürftige Anlagen
Abschnitt: Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Abschnitt: Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
Dritter Teil: Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Abschnitt: Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
Abschnitt: Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Vierter Teil: Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen- und Schienenwegen
Fünfter Teil: Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
12
Sechster Teil: Lärmminderungsplanung
Siebenter Teil: Gemeinsame Vorschriften
Achter Teil: Schlussvorschriften
Vorschriften gelten für:
Die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
Das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnissen aus Stoffen nach Maßgabe der §§ 32 bis 37
Die Beschaffenheit, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen nach Maßgabe der §§ 38 bis 40
Den Bau öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen nach Maßgabe der §§ 41 bis 43
Vorschriften gelten nicht für:
Flugplätze (soweit nicht die sich aus dem Gesetz ergebenen Anforderungen für Betriebsbereiche oder der Sechste Teil betroffen sind)
Anlagen, Geräte, Vorrichtungen sowie Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, die den Vorschriften des Atomgesetzes oder einer hiernach erlassenen RV unterliegen
Sofern sich aus wasserrechtlichen Vorschriften (Bund und Land) zum Schutz der Gewässer oder aus Vorschriften des Dünge- und Pflanzenmittelschutzrechtes etwas anderes ergibt
Vorschriften dieses Gesetzes über Abfälle gelten nicht für.
Luftverunreinigungen
Böden am Ursprungsort (Böden in situ) einschließlich nicht ausgehobener, kontaminierter Böden und Bauwerke, die dauerhaft mit dem Boden verbunden sind
Nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden, sofern sichergestellt ist, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zustand am Aushebungsort für Bauzwecke verwendet werden
Welchen Geltungsbereich hat das BImSchG (§2)?
Begriffsbestimmungen:
Schädliche Umwelteinwirkungen
Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen
Immissionen
Auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, (elektromagnetische) Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen
Emissionen
Von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen
Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe
Natürliche Zusammensetzung der Luft:
Sauerstoff (O2) 21% - Stickstoff (N2) 78% - Andere Gase 1%
Anlagen
Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen
Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht der Vorschrift des § 38 unterliegen
Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können, ausgenommen öffentliche Verkehrswege
Betriebsbereich
Der gesamte unter der Aufsicht eines Betreibers stehende Bereich, in dem gefährliche Stoffe (im Sinne der Störfallverordnung) in einer oder mehrerer Anlagen einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen oder Tätigkeiten auch bei Lagerung in den Mengen der 12. BImSchV tatsächlich vorhanden oder
vorgesehen sind oder vorhanden sein werden, soweit vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass die genannten Stoffe bei außer Kontrolle geratenen Prozessen anfallen
Stand der Technik
Der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer um-weltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen
Erhebliche Belästigungen
Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens (noch keine Gesundheitsgefahr), die ein zumutbares Maß überschreiten (definiert in den RW der TA Lärm, TA Luft, GIRL und unmittelbar geltenden GW der 13. und 17. BImSchV)
Nachteile (Ziffer 2.1.2 VV zum BImSchG)
Vermögenseinbußen und Einschränkungen des persönlichen Lebensraumes, die weder die körperliche Integrität noch das körperliche oder seelische Wohlbefinden beeinträchtigen
Erhebliche Nachteile
Beeinträchtigungen, die keinen unmittelbaren Schaden auslösen, aber ein zumutbares Maß überschreiten (definiert in den RW der TA Lärm, TA Luft, GIRL und unmittelbar geltenden GW der 13. und 17. BImSchV)
Gefahr (Ziffer 2.1.1 VV zum BImSchG)
Erkennbare und objektive Möglichkeit des Schadenseintritts
Unter Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die nach allgemeiner Erfahrung die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts an den in § 1 genannten Schutzgütern in sich birgt. Soweit ausschließlich mit Sachschäden zu rechnen ist, kann eine Gefahr im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nur bei bedeutenden Sachwerten angenommen werden.
Ernste Gefahr
Eine Gefahr, bei der das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann oder die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter geschädigt werden können, falls durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt würde
Relevant gefährliche Stoffe (§ 3 Abs. 10)
Gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können.
Rauch
Meist durch Verbrennungsprozesse entstehendes Aerosol in feinstverteilter Form aus Staubpartikeln (Glanzruß, Flugasche, Unverbranntes) und Nebeltröpfchen (Wasser, Öldämpfe, Säuredämpfe) in Abgas. Rauch ist in der Regel ein Schadstoff für Mensch und Umwelt
Begriffsbestimmung des BImSchGBegriffsbestimmungen:
Eine Gefahr, bei der das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, die GeBegriffsbestimmungen:
Meist durch Verbrennungsprozesse entstehendes Aerosol in feinstverteilter Form aus Staubpartikeln (Glanzruß, Flugasche, Unverbranntes) und Nebeltröpfchen (Wasser, Öldämpfe, Säuredämpfe) in Abgas. Rauch ist in der Regel ein Schadstoff für Mensch und Umweltsundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann oder die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter geschädigt werden können, falls durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt würde
Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter
Welche Schutzgüter sind aus dem BImSchG bekannt?Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter
Vorsorge- und Schutzprinzip
Welche GruVorsorgeVorsorge- und Schutzprinzip- und Schutzprinzipnprinzipien liegen dem BImSchG zugrunde?
Welche Anlagentypen kennt das BImSchG?
Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Was stellt die Genehmigung nach dem BImSchG dar?E
Eine gebundene Entscheidung
Welche Arten von Genehmigungne kennt das BImSchG?
Neugenehmigung
Teilgenehmigung
Änderungsgenehmigung
Wie lauten die Genehmigungsvoraussetzungen (§6 BImSchG) ?
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn
Sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und
Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Wie ist die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen nach dem BImSchG geregelt? /Woran erkenne ich, ob eine Anlage genehmigungsbedürftig ist? (§4)
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung
Womit hängt die Genehmigungsbedürftigkeit der im Anhang I der 4. BImSchV genannten Anlagen ab? § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV
Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang 1 genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist, dass sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden.
Hängt die Genehmigungsbedürftigkeit der im Anhang 1 genannten Anlagen vom Erreichen oder Überschreiten einer bestimmten Leistungsgrenze oder Anlagengröße ab, ist jeweils auf den rechtlich und tatsächlich möglichen Betriebsumfang der durch denselben Betreiber betriebenen Anlage abzustellen.
Worauf erstreckt sich das Genehmigungserfordernis?
§ 1 Abs. 2 der 4. BImSchV
Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf alle vorgesehenen
1. Anlagenteile und Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind, und
2. Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten nach Nummer 1 in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen und die von Bedeutung sein können für
a) das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen,
b) die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder
c) das Entstehen sonstiger Gefahren, erheblicher Nachteile oder erheblicher Belästigungen.
§ 1 Abs. 4:
Gehören zu einer Anlage Teile oder Nebeneinrichtungen, die je gesondert genehmigungsbedürftig wären, so bedarf es lediglich einer Genehmigung
Was sind Nebeneinrichtungen? (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV)
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV
Nebeneinrichtungen stehen mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten nach Nummer 1 in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang und können von Bedeutung sein für:
Das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen
Die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
Das Entstehen sonstiger Gefahren, erheblicher Nachteile oder erheblichen Belästigungen
Wann liegt eine gemeinsame Anlage vor?
§ 1 Abs. 3 der 4. BImSchV
Wenn mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Dieser Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen:
a) Auf demselben Betriebsgelände liegen,
b) Mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind und
c) Einem vergleichbaren technischen Zweck dienen
Pflichten der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§5)
Schutzprinzip
Vorsorgeprinzip
Abfallvermeidung
Energie sparsam und effizient verwendet wird (Energienutzung)
Sanierungspflicht
AZB- Pflicht (IED-Anlagen)
Was verstehen Sie unter immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen? / Wann bedürfen genehmigungsbedürftige Anlagen keiner Genehmigung?
Anlagen, die nicht in Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt sind
Anlagen, die in Anhang genannt sind, aber weniger als 12 Monate an einem Standort betrieben werden
Anlagen, die unter Abs. 6 oder 7. Von § 1 der 4. BImSchV fallen
Abs. 6: Anlagen, die der Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Einsatzstoffe, Brennstoffe, Erzeugnisse oder Verfahren im Labor- oder Technikumsmaßstab
Abs. 7: Anlagen zur Lagerung von Stoffen, die eine Behörde in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Gefahrenabwehr sichergestellt hat.
Pflichten der Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§22 Abs. 1)
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass
Schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und
Die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können.
Die Vorsorgepflicht, die bei genehmigungsbedürftigen Anlagen (§5) besteht, entfällt. (Aber vgl. § 3 LImSchG)
Welche wesentliche Verpflichtung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen muss der Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nicht erfüllen?
Was verstehen Sie unter dem Vorsorgeprinzip nach BImSchG?
Zweck des Gesetzes ist es, dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Wie schlägt sich das Verursacherprinzip im BImSchG nieder?
-Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen sind grundsätzlich gegenüber dem Verursacher zu treffen.
Gesetzliche Anforderungen beziehen sich in erster Linie auf die Emissionsquelle
-Gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Wer ist Nachbar im Sinne des BImSchG?
Nachbarbegriff iSd BImSchG. Nachbarschaft ist zu verneinen, wenn Personen sich nur zufällig oder gelegentlich im Einwirkungsbereich aufhalten. Das ist etwa bei Urlaubsreisenden oder Geschäftskunden der Fall, denen es an einer näheren Beziehung zu einem Grundstück als dem Einwirkungsort von Immissionen fehlt. Auch lediglich mittelbar Betroffene sind keine Nachbarn. Mittelbare Betroffenheit setzt voraus, dass Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen, die bei einem andern eintreten, zur eigenen Beeinträchtigung führen
Die Bundesregierung wird durch Rechtsverordnungen ermächtigt, Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen zu stellen. Welche sind das? (§ 7)
Es dürfen solche Vorschreibungen gemacht werden, dass die Errichtung, die Beschaffenheit, der Betrieb, der Zustand nach Betriebseinstellung und die betreibereigene Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen zur Erfüllung der sich aus § 5 ergebenden Pflichten bestimmten Anforderungen genügen müssen, insbesondere, dass
Die Anlagen müssen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen
Die von Anlagen ausgehenden Emissionen dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten oder Anlagen müssen äquivalenten Parametern oder äquivalenten technischen Maßnahmen entsprechen
a)Der Einsatz von Energie muss bestimmten Anforderungen entsprechen
a)
Die Betreiber von Anlagen müssen Messungen von Emissionen und Immissionen nach in der Rechtsverordnung näher zu bestimmenden Verfahren vornehmen oder vornehmen lassen
Die Betreiber von Anlagen müssen bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen sowie bestimmte Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen durch einen Sachverständigen nach § 29s vornehmen lassen. Dies betrifft folgende Verfahren:
a)während der Errichtung oder sonst vor der Inbetriebnahme der Anlage,
b)nach deren Inbetriebnahme oder einer Änderung im Sinne des § 15 oder des § 16,
b)
c)in regelmäßigen Abständen oder
c)
d)bei oder nach einer Betriebseinstellung
d)
Besonderheiten des § 23 BImSchG / Was beinhaltet § 23 BImSchG?
Enthält eine Verordnungsermächtigung, auf deren Grundlage die Bundesregierung Vorschriften zur Konkretisierung der Betreibergrundpflichten des § 22 BImSchG für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen erlassen kann.
Insbesondere können in Verordnungen nach § 23 BImSchG auch Vorsorgeanforderungen festgelegt werden, obwohl in § 22 BImSchG keine Betreiberpflicht zur Vorsorge begründet wird
(Aufgrund des § 23 BImSchG sind bisher ganz oder teilweise die 1., 2., 7., 10., 12., 18., 20., 21., 26., 27., 31 und 32. BImSchV erlassen worden)
Was ist eine Teilgenehmigung und wann soll sie erteilt werden? (§8 BImSchG)
Auf Antrag soll eine Genehmigung für die Errichtung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage erteilt werden, wenn
ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung besteht,
die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen und
eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.
Die Teilgenehmigung kann erteilt werden als
——Errichtungsgenehmigung (Bau der Anlage oder eines Teilabschnittes) oder
——
——Abschnittsgenehmigung (Errichtung und Betrieb eines Anlagenteils)
Wie ist die Zulassung des vorzeitigen Beginns geregelt? (Zulassung und Voraussetzung) (§8a)
In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung soll die Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird, wenn
mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann,
in öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht und
er Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Anmerkungen:
—Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden
—
—Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder unter dem Vorbehalt nachträglicher Auflagen erteilt werden
—Die zuständige Behörde kann die Leistung einer Sicherheit verlangen
Was ist ein Vorbescheid und wann soll er erteilt werden?
Der VB enthält einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie eine Standortentscheidung. Ein Tätigwerden in Form von Errichtung und Betrieb einer Anlage ist nicht gestattet.
Der VB ergeht nur auf Antrag und wenn die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung des VB besteht.
Wie lange wirkt ein Vorbescheid? Ist eine Verlängerung möglich (§ 9)?
Abs. 2: Der Vorbescheid gilt nach Unanfechtbarkeit zwei Jahre. Die Frist kann auf Antrag auf vier Jahre verlängert werden.
Wo und wie wird die Art des Genehmigungsverfahren geregelt?
a)Förmliches Genehmigungsverfahren: § 10 i.V.m. 9. BImSchV
b)Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: § 19 i.V.m. 9. BImSchV
c)9. BImSchV- Verordnung über Genehmigungsverfahren
—Förmliches Verfahren findet unter Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Bei einem vereinfachten Verfahren entfällt diese Kein Erörterungstermin
—Förmliches Verfahren: Über den Genehmigungsantrag ist innerhalb von sieben Monaten zu entscheiden. Bei einem vereinfachten Verfahren innerhalb von drei Monaten
Unterschied förmliches und vereinfachtes Verfahren?
Innerhalb welchen Zeitraumes ist eine Genehmigung im förmlichen/vereinfachten Verfahren zu erteilen? (§10, Ans. 6a)
1) Förmliches Verfahren: 7 Monate + eventuell 3 Monate Verlängerung
2) Vereinfachtes Verfahren: 3 Monate + eventuell 3 Monate Verlängerung
Ablauf förmliches Genehmigungsverfahren (§ 10 i.V.m. 9. BImSchV)
-Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde (Scoping-Termin)
-Schriftlicher oder elektronischer Antrag (Voraussetzung im Genehmigungsverfahren)
-Kontrolle auf Vollständigkeit, eventuell nachreichen von Unterlagen
-Beteiligung weiterer Behörden, TÖBS
-Bekanntmachung des Vorhabens
-Einsicht, Auslegung
-Einwendungen
-Erörterungstermin (Behörde kann, Ermessens entscheidung)
-Entscheidung der Behörde
Zustellung Genehmigungsbescheid
-Klagebefugnis
Kann in einem Genehmigungsverfahren ein Gutachten zur Einhaltung des Arbeitsschutzes gefordert werden?
9. BImSchV, § 13 Abs. 1 Sachverständigengutachten:
Die Genehmigungsbehörde holt Sachverständigengutachten ein, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen notwendig ist.
Wozu können Nebenbestimmungen zu einer Genehmigung getroffen werden? (§ 12 Abs.1)
Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen.
Wozu sollen Sicherheitsleistungen auferlegt werden? (§ 12 Abs. 1)
Zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 soll bei Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 auch eine Sicherheitsleistung auferlegt werden.
Was stellt eine Änderung gemäß § 15 BImSchG dar?
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Diese Änderung ist der zuständigen Behörde mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn sich die Änderung auf in § 1 genannte Schutzgüter auswirken kann.
Wann darf der Träger des Vorhabens die Änderung gemäß § 15 BImSchG vornehmen?
Sobald die zuständige Behörde ihm mitteilt, dass die Änderung keiner Genehmigung bedarf, oder sich innerhalb der Frist (spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige) nicht geäußert hat.
Wann kann es sinnvoll sein, von der in § 16 Abs. 4 BImSchG eingeräumten Wahlmöglichkeit zwischen Anzeige und Genehmigungsverfahren Gebrauch zu machen und einen Antrag auf Änderungsgenehmigung zu stellen?
Im Unterschied zum Genehmigungsverfahren enthält die Anzeige keine Konzentrationswirkung, d.h. sofern andere behördliche Entscheidungen erforderlich sind (z.B. eine Baugenehmigung), müssen diese separat beantragt werden. Diese ist dann zusätzlich zur Anzeige kostenpflichtig ist. In zeitlicher Hinsicht wird mit dem Vorhaben in der Regel erst begonnen werden können, wenn neben der Anzeige die anderen notwendigen behördlichen Entscheidungen ergangen sind.
Welche Möglichkeiten kommen in Betracht, wenn eine bestehende Anlage, die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist, geändert wird?
-Änderungsgenehmigung nach § 16
-
-Änderungsanzeige nach § 15
Wann ist für Änderungen an der genehmigten Anlage eine Genehmigung nach § 16 BImSchG erforderlich?
Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 erheblich sein können.
Eine Genehmigung ist stets erforderlich, wenn die Änderung oder Erweiterung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage für sich genommen die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen erreichen.
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und die Erfüllung der sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 ergebenden Anforderungen sichergestellt ist
Was ist eine nachteilige Änderung?
Nachteilig ist jede Änderung, die zu einer Verschlechterung der vorhandenen Situation (z.B. Erhöhung der Emissionen, des Abfall- oder Abwasseraufkommens) führen kann. Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft für die Umwelt sind, unterliegen damit keiner Genehmigungspflicht, aber einer Anzeigepflicht.
Wozu dienen nachträgliche Anordnungen? (§17 Abs. 1)
-Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten können nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Abs. 1 angezeigten Änderung Anordnungen getroffen werden
-Wird nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Abs. 1 angezeigten Änderung festgestellt, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen geschützt ist, soll die zuständige Behörde nachträgliche Anordnungen treffen
Wann erlischt eine nach BImSchG erteilte Genehmigung? (§18)
a)Wenn innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde gesetzten Frist nicht mit dem Betrieb der Anlage begonnen (kann auf Antrag verlängert werden) oder
b)Wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben wird (kann auf Antrag verlängert werden) oder
c)Das Genehmigungserfordernis aufgehoben wird
Welche Eingriffsnorm ist bei Betrieb ohne Genehmigung heranzuziehen?
§ 20 Abs. 2:
Die zuständige Behörde soll anordnen, dass eine Anlage, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich geändert wird, stillzulegen oder zu beseitigen ist. Sie hat die Beseitigung anzuordnen, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht auf andere Weise ausreichend geschützt werden kann.
Was regelt §23 BImSchG ?
Die Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
Die Bundesregierung wird dadurch ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, auf Grund dessen vorgeschrieben werden kann, dass die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen bestimmten Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen genügen müssen.
Was hat es mit einer Anordnung nach § 24 BImSchG auf sich? / Was regelt § 24 BImSchG zur Umsetzung aller Pflichten des § 22 BImSchG sowie weiterer Pflichten?
Anordnung im Einzelfall:
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die zur Durchführung des § 22 und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen erforderlichen Anordnungen treffen. Kann das Ziel der Anordnung auch durch eine Maßnahme zum Zwecke des Arbeitsschutzes erreicht werden, soll diese angeordnet werden.
So können etwa Betriebszeitbeschränkungen, Emissions- oder Immissionsbegrenzungen, bestimmte Schutzmaßnahmen, Regelungen zum Betriebsregime (Be- und Entladevorgänge, Werksverkehr u.ä.) oder die Einholung eines Gutachtens zur Frage bestimmter Abhilfemaßnahmen vorgeschrieben werden. Die Anordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Die geforderten Maßnahmen müssen jedoch immer verhältnismäßig sein. Die Behörde darf nur anordnen, was zur Erreichung des Zwecks zwingend erforderlich ist.
Wann ist § 26 BImSchG anzuwenden?
Messungen aus besonderem Anlass
Wenn zu befürchten ist, dass durch die Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden
(In der Regel werden in der Genehmigung, die Pflichten zur Ermittlung von Emissionen- und Immissionen näher – ggf. auch durch Nebenbestimmungen (§12 Abs. 1) konkretisiert.)
Was hat es mit der Emissionserklärung als Rechtspflicht ohne vorherige Anordnung nach § 27 BImSchG auf sich? / Was ist das Besondere an § 27 BImSchG – Emissionserklärung?
Die Emissionserklärung muss der Betreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften abgeben und wird nicht behördlich angeordnet (ausgenommen Betreiber von Anlagen, von denen nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen können):
Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb einer von ihr zu setzenden Frist oder zu dem in der Rechtsverordnung nach Absatz 4 festgesetzten Zeitpunkt Angaben zu machen über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von der Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind, sowie über die Austrittsbedingungen (Emissionserklärung); er hat die Emissionserklärung nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 4 entsprechend dem neuesten Stand zu ergänzen
Was hat es mit der Anordnung regelmäßig durchzuführender Messungen nach § 28 auf sich?
Die zuständige Behörde kann bei genehmigungsbedürftigen Anlagen Anordnungen nach § 26 auch ohne die dort genannten Voraussetzungen treffen:
Nach der Inbetriebnahme oder einer Änderung im Sinne des § 15 oder des § 16 und
Nach Ablauf eines Zeitraumes von jeweils drei Jahren
Was hat es mit der Anordnung kontinuierlicher Messungen nach § 29 BImSchG auf sich?
Die zuständige Behörde kann bei genehmigungsbedürftigen Anlagen anordnen, dass statt durch Einzelmessungen nach § 26 oder § 28 oder neben solchen Messungen bestimmte Emissionen oder Immissionen unter Verwendung aufzeichnender Messgeräte fortlaufend ermittelt werden.
Die zuständige Behörde kann bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, soweit § 22 anzuwenden ist anordnen, dass statt durch Einzelmessungen nach § 26 oder neben solchen Messungen bestimmte Emissionen oder Immissionen unter
Verwendung aufzeichnender Messgeräte fortlaufend ermittelt werden, wenn dies zur Feststellung erforderlich ist, ob durch die Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Pflichtverstoß nach § 22 BImSchG?
a) Anordnung im Einzelfall
b) Untersagung
Gibt es Regelungen im BImSchG, um gegen Anlagenbetreiber vorzugehen?
aZeitlich begrenzte Betriebsuntersagung gemäß §20 Abs. 1
a
bDauerhafte Stilllegung der Anlage, bei Betrieb ohne Genehmigung gemäß § 20 Abs. 2
b
cBeseitigung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2
c
dBetriebsuntersagung wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 20 Abs. 3
d
eUntersagung nach § 25
e
Welche Regelungen enthält das BImSchG bzgl. der Anlagensicherheit und was wird geregelt?
§ 29a: Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen.
§ 30: Kosten der Messungen sicherheitstechnischer Prüfungen.
§ 51a: Störfallkommission.
§ 58a: Bestellung eines Störfallbeauftragten.
§ 58b: Aufgaben des Störfallbeauftragten.
§ 58c: Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten.
§ 58d: Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz.
Welche Messungen sieht das BImSchG vor?
§ 26: Messungen aus besonderem Anlass.
§ 28: Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen.
§ 29: Kontinuierliche Messungen.
Was ist in § 48 BImSchG geregelt?
Ermächtigung für den Erlass von Verwaltungsvorschriften Rechtliche Grundlage für TA Luft und TA Lärm
Welchen Nutzen hat der Scopingtermin?
Informationsgespräch zwischen Betreiber und Behörde
§ 2a 9. BImSchV
Besprechung über Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen mit der Behörde und weiteren Beteiligten. Besprechung soll sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP, sowie sonstige für die Durchführung erhebliche Fragen erstrecken.
- Beschleunigung des Verfahrens.
- Vermeidung von Nachforderungen
Im Scopingtermin (§ 5 UVPG) werden den zu beteiligenden Behörden und Naturschutzverbänden die geplanten Maßnahmen vorgestellt und erörtert. Diese haben dann die Möglichkeit, sich mittels Hinweisen und Forderungen einzubringen. Der Termin dient somit der gegenseitigen Informationen des Trägers des Vorhabens (TdV) einerseits und der Behörden und der Verbände andererseits. Der endgültige Umfang des Untersuchungsraumes und der beizu-bringenden Unterlagen wird dann von der Planfeststellungsbehörde festgelegt. Der TdV führt daraufhin die noch notwendigen Untersuchungen durch und stellt die Unterlagen zusammen. Diese sind Bestandteil des Antrags zur Durchführung des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens.
Was sind im Gesetzgebungsverfahren die beteiligten Kreise (nach § 51 BImSchG)?
Vertreter der
Wissenschaft
Betroffenen
Beteiligten Wirtschaft
Beteiligten Verkehrswesen
Für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde
Nein
Sind ionisierende Strahlen sonstige Gefahren im Sinne des BImSchG?
Wo ist die Überwachung von Betrieben und Anlagen geregelt?
In § 52:
Wo ist die Überwachung von Betrieben und Anlagen geregelt?Abs. 1: Überwachungspflicht der Behörde
Abs. 2: Duldungspflicht des Betreibers
Wo sind Luftemissionswerte geregelt?TA
TA Luft
BImSchV
2. BImSchV
12. BImSchV
13. BImSchV
17. BImSchV
20. BImSchV
30. BImSchV
31. BImSchV
44. BImSchV
Welche Rechtsverordnungen wurden aufgrund § 7 BImSchG erlassen?
In welchen Zeitabständen sind Emissionserklärungen für genehmigungsbedürftige Anlagen abzugeben?
Innerhalb einer von der Behörde festgesetzten Frist oder dem in der Rechtsverordnung nach Absatz 4 festgesetzten Zeitpunkt.
Kann die Überwachungsbehörde kontinuierliche Messungen für bestimmte Emissionen anordnen? (§29)
Die zuständige Behörde kann bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, soweit § 22 anzuwenden ist, anordnen, dass statt durch Einzelmessungen nach § 26 oder neben solchen Messungen bestimmte Emissionen oder Immissionen unter Verwendung aufzeichnender Messgeräte fortlaufend ermittelt werden, wenn dies zur Feststellung erforderlich ist, ob durch die Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden
50 MW
Ab welcher Leistung ist eine Feuerungsanlage genehmigungsbedürftig?
Wie werden Zuständigkeiten zu BezReg/Kreis im BImSchG ermittelt?
Durch die ZustVU in Verbindung mit der 4. BImSchV
Nennen Sie den Geltungsbereich des LImSchG NRW
§ 1 Abs. 1: Dieses Gesetz gilt für die Errichtung und für den Betrieb von Anlagen sowie für das Verhalten von Personen, soweit dadurch schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden können. Verhaltensbezogener Immissionsschutz
Welche Lücken des BImSchG schließt das LImSchG (im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung)? / Worin besteht der Unterschied zum BImSchG?
§ 1 Abs. 1: Verhalten von Personen
§10: Benutzung von Tonwiedergabegeräten
Welche zwei namentlich genannten Immissionsarten werden rechtlich im LImSchG abgehandelt?
Luft: Luftreinhaltung, § 7
Lärm Lärmbekämpfung, §§ 9-11
Sind nach dem LImSchG jegliche Betätigungen in der Nachtzeit untersagt?
Nein, von 22 – 6 Uhr sind nur solche Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Das Verbot gilt nicht für:
Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 05:00-06:00 und 22:00-23:00 Uhr
Außengastronomie zwischen 22:00-24:00 Uhr
Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer BImSch-Genehmigung, einer Planfeststellung nach KrWG und AbfG- oder dem BbergG betrieben werden
Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung eines Notstandes
Unter welchen Voraussetzungen können Ausnahmen vom Nachtruhegebot durch die Behörde gestattet werden?
§ 9 Abs. 2:
Wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist; die Ausnahme kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
§ 9 Abs.3:
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können die Gemeinden für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen, ähnliche Veranstaltungen und für Zwecke der Außengastronomie sowie für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sonst sozialgewichtigen Umständen beruht und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.
Warum werden Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhebestimmung grundsätzlich gemäß § 9 LImSchG erteilt?
Das BImSchG kennt keine expliziten Regelungen der Nachtruhe
Wie ist die Vorsorge im LImSchG geregelt?
§ 3 Abs. 3: Bei der Errichtung von Anlagen ist Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Der Stand der Technik ist einzuhalten.
Welche Ausnahmemöglichkeiten vom Verbrennen im Freien (§ 7) existieren?
Brauchtumsfeuer z.B. Osterfeuer
Brandschutzübungen der Feuerwehr
Brandversuche der Hersteller
Die Gemeinden sind gemäß § 5 (1) ermächtigt, ordnungsbehördliche Verordnungen zu treffen. Nennen Sie Beispiele.
Ausschluss bestimmter Brennstoffe im Bebauungsplan, § 5 (1) Buchst. b.)
Verbot der Gülleaufbringung in bestimmten Gebieten, § 5 (1) Buchst. c.)
Welche Arten des Immissionsschutzes kennen Sie?
aAnlagenbezogener z.B. 4., 9., 11., 12., 13., 17., 18., 20., 21 BImSchV
bProduktbezogener z.B. 3., 8., 10., 15., 19., 32. BImSchV
cGebietsbezogener z.B. Smog VO, Belastungsgebiets VO
dOrganisatorischer z.B. 5., 22. BImSchV
eAllgemeiner/Sonstiger z.B. 14., 16. BImSchV
Welche Rechtsverordnung wurde aufgrund des § 7 BImSchG erlassen?
Welche Verordnungen im Bereich nicht genehmigungspflichtiger Anlagen kennen Sie?
1., 2., 7., 10., 12., 18., 20., 21., 26., 27., 31 und 32. BImSchV
Welche Vorschriften zum anlagenbezogenen Immissionsschutz kennen Sie?
9., 11., 12., 13., 17., 18., 20., 21 BImSchV
Kennen Sie Rechtsverordnungen zum produktbezogenen Immissionsschutz?
10. BImSchV – Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen.
32. BImSchV – Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Welche Verordnungen zum Lärmschutz kennen Sie?
16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung
18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung
24. BImSchV – Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung
!!! TA Lärm Verwaltungsvorschrift !!!
Wie wird ein Gesetz erlassen?
Gesetzesinitiative
Stellungnahme
Beratung
Detailberatung
Abstimmung
Zweiter Durchgang
Vermittlungsverfahren
Erneute Beratung
Einspruch
Scheitern und Annahme
Gegenzeichnung
Verkündung
Nennen Sie Einrichtungen zur Minderung von Geruchsstoffen
Biofilter
Warum sind Füllkörper in Wäschern eingebaut?
Für die Absorption von Gasen werden vorzugsweise Füllkörperwäscher eingesetzt Besonders, wenn hohe Abscheidegrade und/oder niedrige Reingaswerte gefordert sind
Füllkörper bieten große und exakt definierte Stoffaustauschflächen Von der Waschflüssigkeit benetzt und Gasstrom umströmt Optimaler Stoffaustausch von der Gas- in die Flüssigkeitsphase durch die großen, spezifischen Flächen
Wie funktioniert die Gasrückführung?
= Einrichtung zur Reduktion von flüchtigen organischen Verbindungen in Tankstellen, die bei der Betankung von Kraftfahrzeugen mit Ottokraftstoffen wirksam ist
Zwei technische Lösungsansätze:
Passive Rückführungssysteme
Gasdichte Verbindung zwischen Einführstutzen am Kraftfahrzeug und der Gasrückführungsleitung
Rückführung der Gase durch den eingefüllten Kraftstoff in die Gasrückführungsleitung und damit in den Kraftstofflagertank
Seit 1992 in Deutschland nicht mehr weiterverfolgt, da das Zapfventil sehr unkomfortabel zu handhaben wäre
Aktive Rückführungssysteme
Bei Beginn des Betankungsvorganges wird durch eine Gasrückführungspumpe ein Unterdruck bei der Gaseintrittsöffnung am Zapfventil erzeugt
In Deutschland muss der zurückgeführte Volumenstrom gleich dem Befüllungsvolumenstrom sein
Kunde kann am Zapfventil den Betankungsvolumenstrom frei wählen 21. BImSchV lässt hier eine maximale Abweichung von +/- 5 % bei einem Betankungsvolumenstrom von 38 l/min zu
Welche Chlorkohlenwasserstoffe dürfen in chemischen Reinigungen eingesetzt werden?
Kohlenwasserstoff-Lösemittel (Gemisch aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen)
Silane und spezielle Ester
Tetrachlorethen (PER)
Früher eingesetzt, heute verboten:
Terpentilöl
Benzol (cancerogen)
Benzin
Organochlorverbindungen (Trichlorethen, Tetrachlorethen, FCKW)
Welche wichtigen Randbedingungen sind zu beachten (Biofilter)?
Verhinderung einer stellenweise Austrocknung oder Vernässung des Filtermaterials Ermöglichung eines gleichmäßigen Durchströmens des Filterbettes
Einhaltung günstiger Temperaturen (5 bis 40 °C, in Ausnahmen bis 55 °C).
Befeuchtung des Filtermaterials um ein Austrocknen des Filtermaterials zu verhindern.
Homogenes Filtermaterial um keinen ungefilterten Durchtritt durch das Material in Rissen und Spalten zu ermöglichen.
Zu reinigende Inhaltsstoffe der Abluft müssen wasserlöslich sein.
Zu reinigende Inhaltsstoffe der Abluft müssen biologisch abbaubar sein.
Ergänzende Nährstoffe im Filtermaterial.
Wie funktioniert eine thermische Nachverbrennung (TNV)?
Verfahren zur thermischen Abgasreingung
Erfolgt unter Einsatz von Zusatzenergie und wird bevorzugt zur Minderung von Gesamtkohlenstoffemissionen eingesetzt
Das mit brennbaren (üblicherweise organischen) Verbindungen beladene Abgas wird in einem Brennraum bei Temperaturen um 800 °C verbrannt
Zur Aufheizung des Brennraumes und für die Aufrechterhaltung einer notwendigen Betriebstemperatur wird ein Brenner benötigt (Punktbrenner, Drallbrenner, Flächenbrenner)
Verweilzeit und Verbrennungstemperatur richten sich nach der Art der zu verbrennenden Verbindungen
Durch die Verbrennung geschieht eine Umsetzung zu CO2 und Wasser
Nennen Sie Adsorptionsmittel
Ein Adsorbens oder Adsorptionsmittel dient zur Entfernung von Spurenstoffen aus Fluiden. Diese Spurenstoffe lagern sich aufgrund von Van-der-Waals-Kräften adsorptiv an der Oberfläche des Adsorbens an.
Die in der Laborpraxis und insbesondere in der Abgasreinigungstechnik verwendeten technischen Adsorbentien lassen sich wie folgt unterteilen:
aKohlenstoffhaltige Adsorbentien (z. B. Aktivkohle, Aktivkoks, Kohlenstoffmolekularsiebe)
bOxydische Adsorbentien (z. B. Aktivtonerden, Kieselgele, Zeolithe, Trass)
cPolymeradsorbentien (häufig Styrolpolymere unter Einsatz eines Vernetzungsmittels)
dMischsorbentien (z. B. Mischung aus Kalkhydrat und Aktivkoks)
eMetallorganische Gerüstverbindungen; diese werden noch nicht in nennenswertem Umfang technisch angewendet
Welche Möglichkeiten kennen Sie, um gasförmige Schadstoffe abzuscheiden?
Biologische Reaktionen
Katalytische Reaktionen
Wofür steht IED?„Industrial Emissions Directive“ - Industrie-Emissions-Richtlinie
Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen zur integrierten Vermeidung & Verminderung der Umweltverschmutzung
„Industrial Emissions Directive“ - Industrie-Emissions-Richtlinie
Geltungsbereich der IED-Richtlinie
Gilt nur für Tätigkeiten, die in Kap II-VI der RL genannt sind:
II: Vorschriften für die in Anhang 1 aufgeführten Tätigkeiten (teilweise kapazitätenabhängig)
III: Sondervorschriften für Feuerungsanlagen
IV: SV für Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen
V: SV für Anlagen und Tätigkeiten, bei denen org. LM eingesetzt werden
VI: SV für Titandioxid produzierende Betriebe
Im Prinzip alte IVU-Anlagen; neu dabei: CO2-Abscheidung, Konservierung von Holz (ab 75 m³/d), Herstellung von Span-, OSB- und Faserplatten (ab 600 m³/d), bestimmte industrielle ABA
Regelungsumfang der IED-Richtlinie
Novellierung und Zusammenführung von 7 EU-Richtlinien mit entsprechenden Auswirkungen auf nationales Recht:
IVU-RL (96/61/EG) Einfluss auf: BImSchG, 4. und 9. BImSchV
Großfeuerungsanlagen-RL (2001/80/EG) 13. BImSchV
Abfallverbrennungs-RL (2000/76/EG) 17. BImSchV
VOC-RL (1999/13/EG) 31. BImSchV
Titanoxid-RL 25. BImSchV
Was sind die Hauptregelungsinhalte der IED-Richtlinie?
Stärkung des Konzeptes der BREF/BVT
Systematische einheitlichere Überwachung in den Mitgliedsstaaten
Neues Konzept zum Boden- & Grundwasserschutz bei Betriebsstilllegungen (Rückführung in den Ausgangszustand)
Die IED-Richtlinie macht durch ihre Regelungsinhalte die Änderung weiterer nationaler Gesetze erforderlich. Welche?
BImSchG
WHG
KrWG
Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
Gesetz zum Schutz vor nicht ionischer Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
UVPG
USchadG
StGB
Was gab Anlass zur Einführung der neuen IED-Richtlinie?
Unzureichende Umsetzung der IVU-RL bei vielen Mitgliedsstaaten
BVT-Standard wird nicht ausreichend berücksichtigt
Zu viele Ausnahmen bewilligt in den Mitgliedsstaaten
Unklare und widersprüchliche Regelungen in den RL
Was sind BREF und BVT?
BREF: best available technique reference document
BVT: deutsch: beste verfügbare Technik
Was ist der Sevilla-Prozess?
Die IED-RL, Art. 13 verpflichtet die Europäische Kommission, einen Informationsaustausch über die Erstellung, Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der BVT-Merkblätter zu organisieren.
Dieser Informationsaustausch findet zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, den betreffenden Industriezweigen, den Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, und der Kommission statt.
Dieser Austausch wird Sevilla-Prozess genannt, weil das Europäische IVU-Büro, das den Austausch organisiert, seinen Sitz in Sevilla hat.
Durch den Informationsaustausch der EU-Kommission mit den Mitgliedsstaaten, der Industrie und Umweltverbänden im Sevilla-Prozess kommen als Ergebnis BVT-Merkblätter zustande
Diese werden alle 8 Jahre aktualisiert
Sie sind sehr umfangreich (daher: EU-Kommission veröffentlicht BVT-Zusammenfassungen)
Auf Basis der BVT-Merkblätter werden BVT-Schlussfolgerungen, insbesondere mit Emissionswerten entwickelt
Die BVT-Schlussfolgerungen beschreiben den europäischen SdT und werden als eigenständige Rechtsdokumente im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Erster Haupt-Regelungsinhalt: Stärkung des Konzeptes der BVT-Merkblätter. Wie findet dies statt?
Zweiter Haupt-Regelungsinhalt: Systematische einheitlichere Überwachung. Wie findet dies statt?
Gemäß IED-RL. Art. 23 müssen alle Mitgliedsstaaten einen Umweltinspektionsplan erstellen, der alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene abdeckt (muss regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden)
Auf Grundlage der Inspektionspläne erstellt die zuständige Behörde Programme für routinemäßige Umweltinspektionen
Häufigkeit ergibt sich je nach Umweltrisiko
Umweltrisiko: ergibt sich aus potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage, bisherige Einhaltung der Genehmigungsauflagen, Teilnahme am EMAS
Dritter Haupt-Regelungsinhalt: Neues Konzept zum Boden- und Grundwasserschutz bei Betriebsstilllegungen (Rückführung zum Ausgangszustand). Wie findet dies statt?
Gemäß Art. 22, IED-RL muss der Betreiber bei Verwendung gefährlicher Stoffe im Rahmen seiner Tätigkeit einen Ausgangszustandsbericht (im Hinblick auf mögliche Verschmutzungen) erstellen. Dies findet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens statt.
Bei Stilllegung der Anlage muss der Betreiber eine Bewertung über den Stand der Boden- und GW-Verschmutzungen durch relevante gefährliche Stoffe (ausgehend von der Anlage) erstellen. Er ist verpflichtet die Anlage wieder in den Ausgangszustand (siehe Bericht) zurückzuführen.
Wie groß kann der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen bei routinemäßigen Umweltinspektionen sein?
IED-RL Art. 23 Abs. 4
Je nach Beurteilung des Umweltrisikos:
Höchste Risikostufe: Ein Jahr darf nicht überschritten werden
Niedrigste Risikostufe: Drei Jahre dürfen nicht überschritten werden
Was sind „Umweltinspektionen“ im Sinne der IED-RL?
IED-RL Art. 3 Nr. 22:
Alle Maßnahmen, einschließlich Besichtigungen vor Ort, Überwachung der Emissionen und Überprüfung interner Berichte, Überprüfung der Eigenkontrolle, Prüfung der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements der Anlage, Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsauflagen
Aus welchem Anlass erfolgen nicht routinemäßige Umweltinspektionen?
Nachbarschaftsbeschwerden
Unfälle/Vorfälle mit Umweltrelevanz
Aktualisierung von Genehmigungen
Umgang mit den Ergebnissen der Vor-Ort-Besichtigung
Bericht der Behörde über die Vor-Ort-Besichtigung ist innerhalb von
Zwei Monaten an den Betreiber zu senden
Vier Monaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
Bei schwerwiegenden Mängeln: Erneute Überprüfung innerhalb von sechs Monaten
Vorgehensweise bei schwerwiegenden Mängeln bezogen auf Genehmigungsauflagen?
Es erfolgt eine erneute Überprüfung innerhalb von sechs Monaten
Was ist EMAS?
EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen
Auch bezeichnet als EU-Öko-Audit
Zertifizierung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen
Für welche Anlagen sind Sondervorschriften in der IED-RL getroffen und wo stehen diese?
Kap. III: SV für Feuerungsanlagen
Kap. IV: SV für Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen
Kap. V: SV für Anlagen, bei denen org. LM eingesetzt werden
Kap. VI: SV für Titandioxid produzierende Anlagen
Wann wendet die Behörde die GIRL an?
Bei der Beurteilung von Geruchsbelästigungen
TA Luft kennt nur Vorsorge (Emissionen) bezogen auf geruchsintensive Stoffe Für den Schutz (Immissionen) wendet die Behörde die GRIL an
Nennen Sie die Immissionswerte der GIRL
Wohn-/Mischgebiete: 0,10
Gewerbe-/Industriegebiete: 0,15
Dorfgebieter: 0,15
Was ist Sinn und Zweck der UVP?
§ 1 UVPG: Sicherstellen, dass bei Vorhaben wirksame Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.
- Auswirkungen frühzeitig und umfassend ermitteln, beschreiben und bewerten
- Frühzeitige Berücksichtigung der Ergebnisse bei allen Planungen und behördlichen Entscheidungen.
Wann ist eine UVP durchzuführen, bzw. wo ist dies bestimmt?
§ 1 Abs. 1 UVPG: Eine UVP ist durchzuführen für:
Die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben
Die in Anlage 5 aufgeführten Pläne und Programme
Sonstige Pläne und Programme für die nach den §§ 35-37 eine Strategische Umweltprüfung oder Vorprüfung durchzuführen ist.
die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP-pflichtigen Vorhaben im Ausland nach den §§ 58 und 59 und bei SUP-pflichtigen Plänen und Programmen eines anderen Staates nach den §§ 62 und 63.
Wer stellt fest, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht?
§ 5 Abs. 1 UVPG: Die zuständige Behörde stellt auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, dass nach den §§ 6 bis 14 für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Die Feststellung trifft die Behörde
1. Auf Antrag des Vorhabenträgers oder
2. Bei einem Antrag nach § 15 oder
3. Von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient.
Was berücksichtigt eine Vorprüfung im Einzelfall?
Anlage 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 7 UVPG:
aBeschreibung des Vorhabens, insbesondere
Physikalische Merkmale des gesamten Vorhabens und, soweit relevant, der Abrissarbeiten
Standort des Vorhabens und die ökologische Empfindlichkeit der Gebiete, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können
bBeschreibung der Schutzgüter, die von dem Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können
cBeschreibung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter infolge
der erwarteten Rückstände und Emissionen sowie gegebenenfalls der Abfallerzeugung,
der Nutzung der natürl: Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biol. Vielfalt
Was bedeutet der A-Wert?
Schwellenwert aus Spalte 2 Anhang 1 UVPG Kennzeichnet die Forderung nach einer allgemeinen Vorprüfung
Was sind Extraktionsanlagen?
Anlagen, bei denen mit Hilfe eines Extraktionsmittels (fest, flüssig oder gasförmig) eine oder mehrere Komponenten aus einem Stoffgemisch (aus festen, flüssigen oder gasförmigen Einzelstoffen bestehend), dem sogenannten Extraktionsgut herausgelöst wird. Wird der extrahierte Stoff nicht verändert (beispielsweise nur gelöst oder adsorbiert), so handelt es sich bei dieser Extraktion um ein physikalisches Verfahren; geht der Stoff eine chemische Reaktion ein, so handelt es sich um ein chemisches Verfahren.
Was regelt die 32. BImSchV?R
Regelung zum Geräte- und Maschinenraum
Wie funktioniert eine Gasrückführung?
In Deutschland werden aktive Systeme zur Gasrückführung eingesetzt. Diese Systeme erfordern keine besonderen Maßnahmen am Kraftfahrzeug und sind bei der Betankung nicht hinderlich. Alle Komponenten der Gasrückführung sind im Zapfventil und der Zapfsäule eingebaut. Proportional zum Kraftstofffluss der Betankung werden die aus dem Fahr-zeugtank herausgedrängten Kraftstoffdämpfe direkt am Einfüllstutzen abgesaugt und mittels einer Gasrückführpumpe in den Lagerbehälter zurückgeführt.
Erläutern Sie das Prinzip der Gaspendelung
Gaspendelsystem: Eine Einrichtung, mit der die beim Befüllen eines Lagertanks oder eines beweglichen Behältnisses verdrängten Dämpfe erfasst und durch eine dampfdichte Verbindungsleitung dem abfüllenden beweglichen Behältnis, dem abfüllenden Lagertank oder einem Puffertanksystem zugeführt werden:
Nennen Sie den Anwendungsbereich der 20. BImSchV
Die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb von
Anlagen für die Lagerung oder Umfüllung von Ottokraftstoff, Kraftstoffgemischen oder von Rohbenzin in Tanklagern oder an Tankstellen,
ortsveränderliche Anlagen für die Beförderung von Ottokraftstoff, Kraftstoffgemischen oder von Rohbenzin
Welche Grenzwerte für CO kennt die 17. BImSchV?
§ 8 Abs. 1 der 17. BImSchV:
Tagesmittelwert: 10 mg/m³
Halbstundenmittelwert: 20 mg/m³
Auf welchen Bezugssauerstoffgehalt beziehen sich die Emissionswerte der 17. BImSchV?
„Bezugssauerstoffgehalt“ im Sinne dieser Verordnung ist der jeweils vorgegebene oder zu berechnende Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas, auf den der jeweilige Emissionsgrenzwert unter Berücksichtigung von Anlage 5 zu beziehen ist
Sind die NOx-Grenzwerte der 13 BImSchV noch gültig?
Dynamisierungsprinzip: Einige Werte der 13. BImSchV unterliegen einem Dynamisierungsprinzip, was bedeutet, dass die Werte herabgesetzt werden können, wenn sich der Stand der Technik dementsprechend ändert.
Wie lautet der Anwendungsbereich der 13. BImSchV?
Die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, einschließlich Gasturbinen- und Gasmotor-anlagen sowie Gasturbinen- und Gasmotoranlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen, mit einer FWL von 50 Megawatt oder mehr, unabhängig davon, welche Brennstoffe oder welche Arten von Brennstoffen eingesetzt werden
Für welche Anlagen gilt die 12. BImSchV?
Für Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse
Betriebsbereich der unteren Klasse:
Betriebsbereich, in dem gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Spalte 4 der Stoffliste in Anhang I genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten, aber die in Spalte 5 der Stoffliste in Anhang I genannten Mengenschwellen unterschreiten
Betriebsbereich der oberen Klasse:
Betriebsbereich, in dem gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Spalte 5 der Stoffliste in Anhang I genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten
Wie sieht der Erklärungszeitraum aus?
Der erste Erklärungszeitraum für die Emissionserklärung ist das Kalenderjahr 2008. Anschließend ist für jedes vierte Kalenderjahr eine Emissionserklärung abzugeben.
Die Emissionserklärung ist bis zum 31. Mai des dem jeweiligen Erklärungszeitraum folgenden Jahres abzugeben. Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Betreibers im Einzelfall die Frist bis zum 30. Juni verlängern. Der Verlängerungsantrag für eine Emissionserklärung muss spätestens bis zum 30. April des dem Erklärungszeitraum folgenden Jahres gestellt werden.
Zur Abgabe einer Emissionserklärung ist verpflichtet, wer die Anlage im Erklärungszeitraum betrieben hat. Wird die Anlage während des Erklärungszeitraumes in Betrieb genommen, stillgelegt oder zeitweise nicht betrieben, umfasst der Erklärungszeitraum die Teile des Kalenderjahres, in denen die Anlage betrieben worden ist
Welche Ausnahmen kennt die 11. BImSchV?
Die zuständige Behörde kann auf Antrag den Betreiber von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreien, soweit im Einzelfall von der Anlage nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen können.
Wer muss eine Emissionserklärung abgeben?
Der Betreiber einer Anlage hat eine Emissionserklärung abzugeben, die inhaltlich dem Anhang entspricht. Emissionen sind anzugeben für
a)Stoffe nach Nummer 5.2.2 Klasse I (z. B. Quecksilber), Nummer 5.2.4 Klasse I (z. B. Arsenwasserstoff), Nummer 5.2.7 (z. B. Arsen und seine Verbindungen außer Arsenwasserstoff, Cadmium und seine Ver-bindungen, Nickel und bestimmte Nickelverbindungen) der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511), andere sehr giftige Stoffe , soweit deren jeweilige Emissionen je Anlage 0,01 Kilogramm je Stunde oder 0,25 Kilogramm im Erklärungszeitraum überstei-gen, polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (Angabe in Toxizitätsäquivalenten nach Anlage 2 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044) und Stoffe mit vergleichbarer toxischer Wirkung, die jeweils unabhängig von der Größe ihrer Massenströme anzugeben sind,
b)Schwefelhexafluorid, Nickelverbindungen außer krebserzeugenden Verbindungen und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe außer Stoffe nach Nummer 1, soweit deren jeweilige Emission je Anlage den Wert von 50 Kilogramm im Erklärungszeitraum übersteigt, Trichlorbenzol, Hexachlorbenzol und Hexachlorcyclohexan, soweit deren jeweilige Emission je Anlage den Wert von 10 Kilogramm im Erklärungszeitraum übersteigt, und
c)Weitere Stoffe, soweit deren jeweilige Emission je Anlage den Wert von 100 Kilogramm im Erklärungs-zeitraum übersteigt, wobei anstelle der Emissionen von Einzelstoffen die Angabe auch als Summenparameter von Gesamtkohlenstoff, Staub, Stickstoffoxid als Stickstoffdioxid und Schwefeloxid als Schwefeldioxid erfolgen kann.
Was regelt die 11. BImSchV?D
Die Abgabe von Emissionserklärungen
Wo ist festgelegt, ob ein Immissionsschutz- oder ein Störfallbeauftragter zu bestellen ist?
§ 1 der 5. BImSchV:
Betreiber der im Anhang I zu dieser Verordnung bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen betriebsangehörigen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches nach § 1 Abs. 1 Satz 2 oder eines diesem nach § 1 Abs. 2 insoweit gleichgestellten Betriebsbereichs nach der Stör-fall-Verordnung sind, haben einen betriebsangehörigen Störfallbeauftragten zu bestellen. Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Betreibers gestatten, dass die Bestellung eines Störfallbeauftragten unterbleibt, wenn offensichtlich ausgeschlossen ist, dass von der betreffenden genehmigungsbedürftigen Anlage die Gefahr eines Störfalls ausgehen kann
Der Betreiber kann dieselbe Person zum Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten bestellen, soweit hierdurch die sachgemäße Erfüllung der Aufgaben nicht beeinträchtigt wird
Was regelt die 5. BImSchV?Die
Die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
Was verstehen Sie unter Feuerwärmeleistung?
§ 2 Nr. 5 der 1. BImSchV: Der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeiteinheit zugeführt werden kann.
Wer hat die 4. BImSchV erlassen?
Die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise (§51 BImSchG)
Was regelt die 2. BImSchV in Bezug auf Oberflächenbehandlungsanlagen?
Oberflächenbehandlungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass
1. das Behandlungsgut in einem Gehäuse behandelt wird, das bis auf die zur Absaugung von Abgasen erforderlichen Öffnungen allseits geschlossen ist und bei dem die Möglichkeiten, die Emissionen durch Abdichtung, Abscheidung aus der Anlagenluft und Änderung des Behandlungsprozesses zu begrenzen, nach dem Stand der Technik ausgeschöpft werden,
2. die Massenkonzentration an leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen in der Anlagenluft im Entnahmebereich unmittelbar vor der Entnahme des Behandlungsgutes aus dem Gehäuse 1 Gramm je Kubikmeter, bezogen auf das Abgasvolumen im Normzustand (273,15 Kelvin, 1 013 Hektopascal), nicht überschreitet und
3. eine selbsttätige Verriegelung sicherstellt, dass die Entnahme des Behandlungsgutes aus dem Entnahmebereich erst erfolgen kann, wenn die in Nummer 2 genannte Massenkonzentration nach dem Ergebnis einer laufenden messtechnischen Überprüfung nicht mehr überschritten wird.
Wann gilt die 2. BImSchV nicht?
Bei Anlagen, bei denen Lösemittel mit einem Massegehalt an leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen bis zu 1 vom Hundert eingesetzt werden
Für welche Anlagen gilt die 2. BImSchV?
Oberflächenbehandlungsanlagen, Chemische Reinigungs- und Textilausrüstungsanlagen, Extraktionsanlagen
Was beinhaltet die 2. BImSchV?
Die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, in denen unter Verwendung von Lösungsmitteln:
adie Oberfläche von Gegenständen oder Materialien, insbesondere aus Metall, Glas, Keramik, Kunststoff oder Gummi, gereinigt, befettet, entfettet, beschichtet, entschichtet, entwickelt, phosphatiert, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Oberflächenbehandlungsanlagen),
bBehandlungsgut, insbesondere Textilien, Leder, Pelze, Felle, Fasern, Federn oder Wolle, gereinigt, entfettet, imprägniert, ausgerüstet, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen),
cAromen, Öle, Fette oder andere Stoffe aus Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Tierkörpern oder Tierkörperteilen extrahiert oder raffiniert werden (Extraktionsanlagen).
Nennen Sie den Anwendungsbereich der 1. BImSchV!
Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen, mit Ausnahme von Feuerungsanlagen zur Verbrennung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr. (Änderung nach Inkrafttreten der 44. BImSchV; Ausnahme war vorher nicht aufgeführt)
Was ist Wasserwirtschaft?
aZielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das oberirdische und unterirdische Wasser
bAusgleich von Spannungen zwischen dem natürlichen Wasserhaushalt und den ständig wachsenden Ansprüchen des Menschen an das Wasser
cGewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen
dSicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
Welche wasserrechtlichen Vorschriften gibt es und was besagen sie?
EU-Ebene:
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 22.12.2000
Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks
Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung
Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und prioritären gefährlichen Stoffen
Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung; und
Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.
Umgesetzt in Abschnitt 7 WHG
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2007
Gibt einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit Hochwasser innerhalb der EU vor
Verringerung der nachteiligen Folgen von Hochwasser für die Schutzgüter: Menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter, wirtschaftliche Tätigkeit
Umgesetzt in Abschnitt 6 WHG (§ 72-81)
Bundesebene
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 31.07.2009
§ 1: Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen
Abwasserabgabengesetz (AbwAG) 31.08.2018
§ 1: Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer im Sinne des von § 3 Nummer 1 bis 3 des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine Abgabe zu entrichten (Abwasserabgabe). Sie wird durch die Länder erhoben
Abwasserverordnung (AbwV) 17.06.2004
1
§ 1: Diese Verordnung bestimmt die Mindestanforderungen (im Sinne des § 57 WHG) für das Einleiten von Abwasser in Gewässer aus den in den Anhängen bestimmten Herkunftsbereichen sowie Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Benutzung von Abwasseranlagen.
EGL ist § 3 AbwAG
Grundlage: §§ 23, 57 WHG
Mindestanforderungen
Spiegelt den Stand der Abwassertechnik wieder
Setz verschiedene EG (EU)-RL in Bezug auf bestimmte Grenzwerte und Qualitätsziele um
Landesebene
Landeswassergesetz (LWG) 08.07.2016
§ 1: Dieses Gesetz gilt für die in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Gewässer und deren Teile sowie für Handlungen und Anlagen, die sich auf die Gewässer und ihre Nutzungen auswirken oder auswirken können.
(Die wasserrechtlichen Regelungen des Bundes werden ergänzt und konkretisiert
Wie ist die Gesetzgebungskompetenz im Wasserrecht aufgebaut?
Bund Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zum Erlass detaillierter wasserwirtschaftlicher Regelungen WHG
Land WHG enthält Öffnungsklausel für länderspez. Gegebenheiten LWG
Kommunen Recht der Selbstverwaltung: Eigener Gestaltungsspielraum bei örtlichen Angelegenheiten Abwassersatzung
Wie werden Gewässer gemäß § 3 LWG eingeteilt?
aGewässer erster Ordnung (größere, bedeutendere Gewässer)
Landesgewässer (z.B. Teile der Lippe, Ems, Ruhr und Sieg)
Bundeswasserstraßen (z.B. Rhein, Dortmund-Ems-Kanal)
bGewässer zweiter Ordnung
z.B. Wupper, Lippe und Ems, soweit nicht Gewässer der ersten Ordnung
cGewässer sonstiger Ordnung
Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Gewässer?
aGewässer erster Ordnung sind Eigentum des Landes (ausgenommen Bundeswasserstraßen)
bBundeswasserstraßen sind Eigentum des Bundes (§ 4 WHG)
cSofern Gewässer zweiter Ordnung und sonstiges Gewässer kein selbstständiges Grundstück bilden, gehören sie den Eigentümern der Ufergrundstücke
dWasser eines fließenden oberirdischen Gewässers und Grundwasser sind nicht eigentumsfähig (§ 4 Abs. 2 WHG)
Was ist das WHG für eine Art von Gesetz?
Ursprünglich ein Rahmengesetz des Bundes, das von den Wassergesetzen der Länder ausgefüllt wurde
Jetzt: konkurrierende Gesetzgebung (zwischen Land und Bund)
Was verstehen Sie unter einer Gewässerbenutzung?
§ 9 WHG:
Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
Aufstauen und Absenken von oberirdischen GewässernEntnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit Auswirkung auf Gewässereigenschaften
Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser
Keine Benutzungen sind Maßnahmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Absatz 2 dienen
Gewässerbenutzungen sind in der Regel erlaubnispflichtig § 8 WHG: Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist
Allgemeines Ziel der Gewässerbewirtschaftung aus heutiger Sicht?
Vgl. § 5 WHG:
Vermeidung einer nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften (Nachhaltigkeit)
Sicherstellung einer mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotenen sparsamen Verwendung von Wasser (Ressourcenschonung: Einsatz effizienter und sparsamer Technologien)
Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes (Trinkwasserschutz: Qualität und Menge)
Vermeidung von Vergrößerungen und Beschleunigungen des Wasserabflusses (Hochwasserschutz: z.B. Rückhaltung und Entsiegelung)
Nennen Sie einige Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
§ 6 WHG:
aDie Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel:
ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften,
Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,
sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen,
möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen
bDie nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten.
cGewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen
Beschreiben Sie kurz die wasserwirtschaftlichen Benutzungen (Nutzungen) an einem Industriestandort.
Entnahme (Trinkwassernetz, Eigenförderung Grundwasser, Oberflächenwasser)
Aufbereitung (ggf. zu Trinkwasser oder Brauchwasser)
Hinweis: Wasseraufbereitungsanlagen haben kein Genehmigungserfordernis nach Wasserrecht, da die Aufbereitung zum Produktionsprozess gerechnet wird
Verwendung (Prozesswasser, Kühlwasser)
Abwasser (Sammeln, Fortleiten, ggf. Reinigen, Einleiten)
Bzw.:
aWasserentnahmen Grundwasser, Oberflächenwasser, Netze
Gewässerbenutzung gemäß WHG, Erlaubnis
bVersorgungsnetze Standortbezogen
cAbwasseranfall Kühlwasser, Produktions-/Prozessabwasser, NW
Regelung der Abwasserbeseitigungspflicht (Genehmigung und Übertragung)
dAbwasserbehandlung - Betriebliche- / Anlagengezogene Abwasservorbehandlungsanlagen
Genehmigung nach § 60 WHG
Konzentrationswirkung (§13 BImSchG)
eZentrale Abwasserbehandlung (i.d.R. biologische KA für das Gesamtabwasser)
Genehmigung für den Bau und Betrieb von Anlagen
fEinleitung in das standortbezogene Kanalnetz
f
Indirekteinleitung in private Netze
Kanalnetzanzeige für Netze >3 ha
gEinleitung in das Gewässer Kühlwasser, Produktions-/Prozessabwasser, NW)
g
Gewässerbenutzung nach WHG, Erlaubnis WHG §8)
Was verstehen Sie unter dem „wasserwirtschaftlichem Ermessen“ und wie grenzt sich dieses von anderen umweltrechtlichen Gebieten ab?
Entspricht einem freien Ermessen. Es erfolgt eine Emissionsbetrachtung der Einleitung und eine Immissionsbetrachtung des aufnehmenden Gewässers und somit eine Abwägung, was „das Gewässer noch verkraften kann“. Resultat kann dann auch eine Versagung einer Einleiterlaubnis sein (Vgl. § 12 (2) WHG). Dies begründet u.a. die zeitliche Befristung einer Einleiterlaubnis.
Abzugrenzen vom gebundenen Ermessen bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach BImSchG (§ 6 (1) BImSchG).
Wird für alle Gewässerbenutzungen eine Genehmigung benötigt?
§ 19 LWG i.V.m. § 24 LWG:
Der Gemeingebrauch ist genehmigungsfrei. Dazu gehören folgende Benutzungen von oberirdischen Gewässern:
Baden
Viehtränken
Schwemmen
Schöpfen mit Handgefäßen
Eissport
Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft
Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse
Einleitung von Wasser aus einer erlaubnisfreien Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke
Schiffbare Gewässer darf jedermann mit Wasserfahrzeugen befahren
Gibt die sogenannten Bagatellgrenzen. Diese gelten z.B. für den Bau eines Kellers oder die Entnahme für die landwirtschaftliche Beregnung
Kein Gemeingebrauch findet an Gewässern statt, die in Hofräumen, Gärten und Parkanlagen liegen.
Welche Arten von Benutzungsgenehmigungen im Wasserrecht sind Ihnen bekannt und worin unterscheiden sie sich?
§ 8 WHG:
aErlaubnis
Ist eine Befugnis
„Von den Gnaden der Behörde“ jederzeit widerrufbar
Durch nicht förmliches Verfahren erteilt
Befristet auf max. 15-20 Jahre
bBewilligung
Ist ein Recht
Nicht ohne Weiteres widerrufbar
Schutz vor Eingriffen Dritter
Vergabe im förmlichen Verfahren (im Rahmen der Bewilligung Anhörung aller möglichen Beteiligten)
i.d.R. Befristung auf 30 Jahre
Ergänzend noch die gehobene Erlaubnis: Sonderregelung einiger Bundesländer; gibt es in NRW nicht schließt Drittansprüche aus, ist aber jederzeit widerrufbar
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung?
§ 12 WHG:
Die Erlaubnis und die Bewilligung sind zu versagen, wenn
schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässer-veränderungen zu erwarten sind oder
andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden.
Im Übrigen steht die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Behörde
Worin unterscheidet sich eine wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung bspw. von einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung?
Eine wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung wird befristet
Bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung handelt es sich um eine gebundenen Entscheidung Liegen alle Voraussetzungen vor, dann muss die Genehmigung erteilt werden
Erläutern Sie den Begriff „Konzentrationswirkung“ im Zusammenhang mit Zulassungen im Wasser-/Abwasserbereich. Welche Zulassungen werden „einkonzentriert“ (Begründung)?
Errichtung und Betrieb von z.B. Abwasserbehandlungsanlagen nach § 60 WHG (§ 57 Abs. 2 LWG) einer BImSch-Anlage sind gemäß § 13 BImSchG mit einkonzentriert. Ausgenommen sind davon Erlaubnisse (z.B. für die Abwassereinleitung) und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG (Benutzung eines Gewässers)
Was regelt die Oberflächengewässer-Verordnung?
§ 1: Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers
Durch welche Parameter wird die Gewässer(struktur)güte beschrieben?
Drei Bereiche: Sohle, Ufer, Land mit 6 Hauptparametern, 14 funktionalen Einheiten und Einzelparametern
Wer überwacht die Gewässerqualität und an welchen Kriterien wird dies in Zukunft gemessen?
• Programme werden durch das Ministerium aufgestellt, Gewässerüberwachung erfolgt durch oberen Wasserbehörden
• Kriterien werden in den Qualitätszielen festgesetzt, Ziele werden in Qualitätsnormen als Verordnungen zur WRRL übernommen
Behördliche Überwachung und Selbstüberwachung
• Kontinuierliche Messung von pH-Wert und Temperatur
• Abwasserbeschaffenheit
• Einzuhaltende Überwachungswerte:
Genehmigte Parameter
Genehmigte Konzentration
Ermittelte Fracht [kg/h oder t/a]
Was ist ein Gewässer?
•Oberirdische Gewässer in stehender und fließender Form
•Fließende Gewässer als natürliche oder künstliche (Kanal) Gewässer (Gewässer fließen in Betten)
•Grundwasser
Wozu dienen unsere Gewässer?
•Sicherung der Trinkwasserversorgung
•Liefern Betriebswasser für die Wirtschaft (Industrie)
•Dienen der Energiegewinnung
•Leiten Regenwasser ab
•Nehmen gereinigtes Wasser auf
•Liefern den Menschen Erholung- u. Freizeitgestaltung
•Liefern Lebensraum für Flora und Fauna
Was versteht man unter Trophie und Saprobie?
•Trophie: Ist die Intensität der organischen photoautotrophen Produktion gibt die Menge des Nährstoffangebots wieder Trophiestufen im Wasser
•Saprobie: Maß für den Gehalt von organischen, leicht unter Sauerstoffverbrauch abbaubaren Substanzen im Wasser Steht im umgekehrten Verhältnis zu Sauerstoffsättigung Gängiges Maß: BSB
Wie wird die Gewässergüte bestimmt?
Fließende Gewässer im Zuge der WRRL:
•Chemischer Zustand:
Schadstoffgehalt
•Biologischer Zustand/Biologisches Potential
Lebensgemeinschaften
Hilfsparameter wie ACPs oder Gewässerstrukturgüte
Stehende Gewässer:
•Trophiesystem
Durch welche Parameter wird die Gewässerstrukturgüte beschrieben?
•Beschaffenheit des Ufers (z.B. Bewuchs, Verbau)
•Ausformung der Gewässersohle (z.B. Bänke, Tief-/Flachwasserzone)
•Strömungs- und Substratunterschiede
V•erlauf des Gewässerbettes (z.B. mäandrierend, gewundener, begradigter Lauf)
Was versteht man unter Saprobiensystem?
•Bewertungssystem zur Ermittlung der biologischen Wasserqualität von Fließgewässern und ihrer Einordnung in Gewässergüteklassen
•Im Gewässer aufgefundene Lebewesen werden als Bioindikatoren für die Belastung eines Gewässers durch abbaubare organische Substanzen verwendet = Saprobie
•Den verschieden erfassten Organismenarten (Saprobier) wird ein artspezifischer Indikatorwert zugeordnet
•Indikatorwert erlaubt unter Berücksichtigung der jeweiligen Häufigkeit die Berechnung des Saprobienindex
•Saprobienindex ist jeweils einer Gewässergüteklasse zugeordnet
•Nur Messung eines Fließgewässers mit org. leicht abbaubaren, sauerstoffzehrenden Substanzen z.B. aus häuslichen Abwässern
•Keine Erfassung anderer Gewässerbelastungen wie Schwermetalle, Nährsalze (Trophie), pH-Wert, Temperatur
•Im Zuge der WRRL-Forderung nach einem guten ökologischen Zustand bildet das Saprobiensystem nur noch eines von mehreren Bewertungsmodulen
•Saprobiensytem beruht auf der Tatsache, dass sich die Lebensgemeinschaft eines Gewässers mit der organischen Belastung in vorhersagbarer Weise ändert
Wozu dienen Gewässergüteuntersuchungen?
Strukturgüte/Gewässerstrukturgüte ist ein Maß zur Bewertung der Naturnähe des durchflossenen Gewässerbettes einschließlich des umgebenden Überschwemmungsbereiches (Aue)
Feststellung des Allgemeinzustandes
Überwachung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen
Festlegung der Nutzungseignung
Sicherung des Eigenwertes
Was versteht man unter Eutrophierung?
•Anreicherung von Nährstoffen in einem Ökosystem oder einem Teil davon
•Meint besonders gelöste Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor; limitierender Faktor bei uns: Phosphor
•Zunahme erfolgt meist durch Zufluss der Nährstoffe aus Abwässern oder intensiv gedüngten landwirtschaftlichen Nutzflächen
•Kein Zustand, sondern ein Prozess
•Verursacht eine Erhöhung der Primärproduktion mit anschließender Sauerstoffzehrung
Erhöhter Phosphateintrag (oder Stickstoffeintrag)
Welche Gewässerstrukturgüteklassen kennen Sie?
Strukturgüteklasse
I unverändert dunkelblau S: <1,5
II gering verändert hellblau S: 1,5 – 1,8
III mäßig verändert grün S: 1,8 – 2,3
IV deutlich verändert hellgrün S: 2,3 – 2,7
V stark verändert gelb S: 2,7 – 3,2
VI sehr stark verändert orange S: 3,2 – 3,5
VII vollständig verändert rot S: >3,5
In welche Güteklasse wird der Rhein eingestuft?
Im gesamten Stromverlauf in verschiedene Klassen; überwiegend jedoch in Klasse II
Wo finden Sie die Rechtsgrundlage für den Gewässerausbau?
§ 67 WHG: Gewässer sind so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abfluss-verhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden.
Nennen Sie einige Zwecke des Gewässerausbaues!
•Renaturierung
•Flurbereinigung
•Hochwasserschutz
•Trinkwasserversorgung
Was ist Gewässerausbau?
§ 67 Abs. 2 WHG:
Die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer
Wozu dienen Wasserstandmessungen an oberirdischen Gewässern?
Zur Ermittlung der Wasserhaushaltsgleichung und Grundlagenermittlung des Wasserhaushalts, Rückschlüsse zum Abfluss (Q) sind möglich.
Welche Hauptbelastungsstoffe kennen Sie und welche Parameter für Gewässergütebestimmungen
Hauptbelastungsstoffe:
•Ammonium-Stickstoff
•Gesamtstickstoff
•CSB
•BSB5
Parameter:
•Nges
•Pges
•TOC
•AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene)
•Temperatur
•pH-Wert
Wie würden Sie einen gewässerbezogenen Überwachungswert (Grenzwert) für eine künftige Einleitererlaubnis herleiten/festlegen (Mess- und Bewertungsgrundlagen darstellen und erklären)?
Wenn es Abwasser aus einer Anlage ist, die in den Anhängen der AbwV genannt ist Schauen, wie hoch der Grenzwert liegt (emissionsbezogen betrachtet)
Anschließend vor der Einlaufstelle im Gewässeroberlauf messen, wie hoch die bereits bestehende Belastung ist (immissionsbezogen betrachtet)
Anhand der gemessenen Werte schauen, was das Gewässer noch verkraftet und darauf bezogen den Grenzwert festlegen AbwV regelt nur die Mindestanforderungen Diese können noch weiter verschärft werden
Wie wird Trinkwasser gewonnen?
LANUV: Statische Berichte NRW, 2016:
•Förderung aus Grund- und Quellwasser 42 % (39 % und 2 %)
•Verwendung von Uferfiltrat 11 %
•Angereichertes Grundwasser 31 %
•Oberflächenwasser – Talsperren inklusive Flusswasser 17 % (16 % und 1 %)
Grund- und Quellwasser:
•Grundwasserwerke insbesondere in der Niederrheinischen Bucht, Münsterland und OWL
•Quellwasser (natürlich zutage tretendes Grundwasser) überwiegend in den Festgesteinsgebieten im Weserberglandes, des Sieger- und Sauerlandes und der Eifel
Oberflächenwasser:
•30 Talsperren und Vorsperren
•Besonders geschützten Trinkwassertalsperren überwiegend in den Festgesteinsregionen der Eifel, Bergisches Landes, Sauerland und Siegerland
Uferfiltrat:
•Vielfach verwendet von Wassergewinnungsanlagen am Rhein
•Durch in Flussnähe gebaute Brunnen wird ein Mischwasser aus Flusswasser nach der Untergrundpassage und landseitig zutretendem Grundwasser gewonnen
•Während der Untergrundpassage erfolgt durch physikalische, biologische und chemische Prozesse - wie Sedimentation, Filtration, Fällung, Sorption, Ionenaustausch und Abbau – eine Vorreinigung des Oberflächenwassers
Grundwasseranreicherung:
•Anwendung insbesondere entlang der Rur
•Wasser wird über Versickerungsbecken (Langsamsandfilterbecken) infiltriert und nach der Untergrundpassage durch Sammelbrunnen wieder entnommen
•Den Sammelbrunnen strömt neben diesem Wasser bei einigen Anlagen zusätzlich landseitiges Grundwasser oder / und Uferfiltrat zu
•Bei Gewinnungsanlagen mit gekapselter Fassung wird ausschließlich versickertes Oberflächenwassergewonnen, teilweise ergänzt durch Niederschlagswasser
•Während der Untergrundpassage erfolgt infolge physikalischer, biologischer und chemischer Prozesse – wie Sedimentation, Fällung, Filtration, Sorption, Ionenaustausch und mikrobieller Abbau - eine Vorreinigung des Oberflächenwassers
Wie ist die Trinkwasserqualität?
Umweltministerium: Gut
•Um Trinkwasser in entsprechender Qualität und Menge zur Verfügung stellen zu können, wurden von der Europäischen Union europaweit geltende Rechtsvorschriften erarbeitet, die in deutsches Recht umgesetzt wurden
•Die Qualität des Trinkwassers in Nordrhein-Westfalen ist aus gesundheitlicher Sicht gut
•Erweiterte Überwachungspflichten der Gesundheitsbehörden und umfassende Informationspflichten der Wasserversorgungsunternehmen tragen dazu bei
•Vereinzelt kann es Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentrationen geben (Gefährdung der menschlichen Gesundheit kann dann nicht ausgeschlossen werden) Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt als Anforderung aus der TrinkwV
•Gesundheitsamt entscheidet dann über die zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Spülen der Leitungen, Desinfektion einzelner Anlagenteile, Anwendungsverbot für die Versorgungsanlage)
Welchen Einfluss hat die Landnutzung im Einzugsgebiet auf die Gewässergüte und das Abflussverhalten des Gewässers?
Eine landwirtschaftliche Nutzung kann bspw. zu einem Nitrat und/oder Phosphateintrag führen Eutrophierung und somit schlechtere Gewässergüte
Warum hat der Gesetzgeber die Indirekteinleitung geregelt?
Um Anforderungen an die Abwasserbeschaffenheit festzusetzen.
Bei Abwasser aus der chemischen Industrie (Anhang 22), Metallverarbeitung (Anhang 40) oder aus dem Bereich der chemisch- physikalischen Abfallbehandlung (Anhang 27) kann eine wesentlich höhere stoffliche Belastung vorliegen als bei kommunalem Abwasser. In diesen Bereichen werden von Seiten der Behörden auch höhere Anforderungen an die Abwasserbehandlung gestellt (Emissionsbetrachtung).
->Um die Emission zu begrenzen
Nennen Sie Eingriffsnormen im Wasserrecht
§ 100 WHG: Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer sowie die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen, die nach oder auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, nach auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen oder nach landesrechtlichen Vorschriften bestehen. Die zuständige Behörde ordnet nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen an, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen oder die Erfüllung von Verpflichtungen nach Satz 1 sicherzustellen
§ 14 OBG: Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.
Was ist mit Gewässerunterhaltung gemeint?
§ 39 WHG:
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
1. die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
2. die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
3. die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen,
4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen,
5. die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Was ist mit Gewässerausbau gemeint?
Gewässer sind so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbau liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und der Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich
Was ist Abwasser?
§ 2 AbwAG: Abwasser sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten
Zwischen welchen Arten von Abwasser wird differenziert?
•Industrielles Abwasser
•Häusliches Abwasser
•Kommunales Abwasser
•Prozessabwasser
•Niederschlagswasser
Welche Anforderungen sind an das Einleiten von Abwasser zu stellen?
§ 57 WHG:
1. Die Menge und Schädlichkeit des Abwassers sind so gering zu halten, wie es nach dem St.d.T. möglich ist
2. Einleitung muss mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar sein
3. Es müssen Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen
Welche wichtigen Gesetze regeln die rechtlichen Grundlagen der Abwasserbeseitigung?
LWG
AbwAG
Welchen wasserrechtlichen Tatbestand stellt eine Abwassereinleitung dar?
Eine Gewässerbenutzung
Warum werden wasserrechtliche Einleiterlaubnisse befristet?
Die Erlaubnis gewährt die widerrufliche Befugnis, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck, in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so geringgehalten wird, wie dies bei Einhaltung der Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Ein Antrag auf Einleiterlaubnis unterliegt immer auch einer Immissionsbetrachtung. Da die Gewässergüte sich mit der Zeit ändert, ist ggf. eine Neubewertung der Einleitung vorzunehmen. Daher werden Einleiterlaubnisse auf maximal ca. 15 – 20 Jahre befristet, um eine neue Immissionsbetrachtung zu ermöglichen. Somit wird sichergestellt, dass eine Anpassung der Erlaubnis an gewässerspezifische Erfordernisse oder eine Weiterentwicklung des Standes der Technik erfolgen kann.
Erläutern Sie den Begriff „Konzentrationswirkung“ im Zusammenhang mit Zulassungen im Wasser-/ Abwasserbereich
Errichtung und Betrieb von z.B. Abwasserbehandlungsanlagen einer BImSch-Anlage sind gemäß § 13 BImSchG mit einkonzentriert. Ausgenommen sind davon Erlaubnisse (z.B. für die Abwassereinleitung) und Bewilligungen.
Kann eine wasserrechtliche Erlaubnis verlängert werden?
Nein. Eine Erlaubnis (genau wie Bewilligung) wird per Nebenbestimmung mit einer Befristung versehen. Diese sind im Gegensatz zu einer behördlichen Fristsetzung (z.B. bis wann jemand sich äußern soll o.ä.) nicht verlängerbar!
Begründung: In §31 (7) VwVfG NRW sind Fristen und Termine geregelt. Demzufolge können Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, verlängert werden. Die Behörde kann die Verlängerung der Frist nach § 36 VwVfG NRW mit einer Nebenbestimmung verbinden.
§36 (2) VwVfG NRW regelt Nebenbestimmungen zum VA. Gemäß Nr.1 ist eine Bestimmung, nach der eine Vergünstigung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt, eine Befristung.
Gemäß Urteil des BGH vom 5.10.1995 – III ZR 61/93 -, veröffentlicht in der ZfW 1997, Seite 27, stellt die Befristung des wasserrechtlichen Bescheides als Nebenbestimmung zu einem VA gemäß § 36 (2) Nr.1 VwVfG NRW eine Festlegung der Dauer der Befugniseinräumung dar, ist also keine (Verfahrens-)Frist i.S.d. §31 VwVfG NRW!
Gemäß WHG-Kommentar (Czychowski/Reinhardt, 10. Auflage, § 14 Rn 33) erlischt mit Ablauf der Frist das Recht zur Gewässerbenutzung ohne weiteres. Ein Antrag, die Bewilligung (oder Erlaubnis) zu verlängern, kann allein den Ablauf der Befristung und das Erlöschen der Befugnis nicht aufhalten. Zur Fortsetzung der Benutzung muss eine neue Bewilligung (oder Erlaubnis) beantrag werden (Rn34).
Wem obliegt in NRW die Abwasserbeseitigungspflicht und wo ist diese geregelt?
§ 56 WHG: Abwasser ist von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige). Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Abwasserbeseitigung anderen als den in Satz 1 genannten Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt. Die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.
§ 46 LWG: Die Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser gem. § 56 WHG zu beseitigen grundsätzl. sind Gemeinden zuständig Auf Antrag ist eine Übertragung auf Private (Wasserverbände/Industrie) möglich
•Ausnahmen durch gesetzliche Regelungen:
Indirekteinleiter (§ 49 Abs. 2 LWG)
Gewerbebetriebe durch Einzelfallbestimmung der Behörde (prüfen, ob das Abwasser zur gemeinsamen Fortleitung und Behandlung in der öffentlichen Abwasseranlage ungeeignet ist oder die getrennte Behandlung zweckmäßiger ist) (§ 49 Abs. 6 LWG)
Welche Zielrichtung verfolgt die Abwasserbeseitigungspflicht?
Durch die Verpflichtung der Kommunen durch das Gesetzt ist Ihnen die Verantwortungspflicht zur Abwasserbeseitigung übertragen worden („Pflicht folgt dem Recht“)
Grundgedanke ist der Schutz der Investitionen der Kommune/Gemeinde in die Abwasserinfrastruktur (Kanalisation und Kläranlage)
Welche Aufgabe hat die Wasserbehörde im Zusammenhang mit den Regelungen zur Abwasserbeseitigungspflicht?
Prüfung und Überwachung, ob der Abwasserbeseitigungspflichtige den Pflichten einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gem. § 46 LWG sowie den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gem. § 55 WHG nachkommt. Wesentliches Instrument hierfür ist das durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen zu erstellende und der zuständigen BezReg vorzulegende Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) gem. § 47 LWG.
Hinweis: Die Regelungen zur Abwasserbeseitigungspflicht gelten als Vorstufe für eine Einleitgenehmigung.
Wenn der Pflichtige die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nicht erfüllen kann, kann keine Einleiterlaubnis erteilt werden!
Kann ein Industriebetrieb „abwasserbeseitigungspflichtig“ werden?
Ja, auf Antrag des „Betreibers“ und mit Zustimmung der betroffenen Gemeinde (§ 49 LWG)
Abwasserbegriff: Ist Niederschlagswasser auch Abwasser?
Siehe § 2 AbwAG: Begriffsbestimmungen Abwasser:
Abwasser ist unter anderem das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser)
Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer Direkt- und einer Indirekteinleitung, auch an einem konkreten Beispiel.
Direkteinleitung: Einleiten von Abwasser .in ein Gewässer oder in den Untergrund (Erlaubnis nach WHG)
Bsp.: Kläranlage
Indirekteinleitung: Einleiten von Abwasser in ein öffentliches oder privates Kanalnetz (Genehmigung)
Welche Kanalisationssysteme (öffentlicher Bereich) sind Ihnen bekannt?
Trennsystem bzw. Trennkanalisation
Schmutzwasser und Regenwasser werden getrennt, in separaten Kanälen abgeführt
Regenwasser wird i.d.R. aufgrund der geringen Schmutzfracht direkt in ein Gewässer eingeleitet
Schmutzwasser zur Kläranlage
• Modifiziertes Trennsystem
Schmutzwasser und behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser werden getrennt, in separaten Kanälen abgeführt; Schmutzwasser zur KA, Niederschlagswasser zur einer weiteren Behandlung (z.B. Bodenfilter) vor Einleitung
Nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser wird vor Ort versickert oder direkt oder indirekt in ein Gewässer eingeleitet
(zur Behandlungsbedürftigkeit siehe Frage 48)
• Mischsystem bzw. Mischkanalisation
Schmutzwasser und Regenwasser werden gemeinsam, in einem Kanal zur Kläranlage geführt
• Modifiziertes Mischsystem
Bei Neuerschließungen und Anschluss an bestehenden Mischwasserkanal werden Schmutzwasser und behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser getrennt, in separaten Kanälen, dem Mischwasserkanal und damit der KA zugeführt
2. Nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser wird vor Ort versickert oder direkt oder indirekt in ein Gewässer eingeleitet
• Sonderverfahren
Druck- oder Vakuumentwässerung bei abgelegenen Gebäuden oder Siedlungen bzw.
abflusslose Sammelgruben und Entsorgung durch Fahrzeuge
In Deutschland und NRW hat Mischkanalisation Anteil von ca. 60 %
Gemäß § 55 (2) WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser (= Mischwasser) in ein Gewässer eingeleitet werden. Bedeutet: Bei Neu- oder Änderungsplanungen prüfen ob Trennsystem möglich (Gebotsregelung).
Kurz: Man unterscheidet zwischen Misch- und Trennsystemen.
Beschreiben Sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Trenn- und Mischsystemen. Was spricht für, was gegen den Einsatz von Trennsystemen mit dezentraler Entwässerung?
Trennsystem:
•Schmutzwassersammler zur Kläranlage, Regenwasser in den Vorfluter.
•Vorteil: Kleinere Kläranlage
•Nachteil: Zwei Rohre, Fehlanschlüsse.
Mischsystem:
•Bei Regenwetter, teilweise zur Kläranlage teilweise ins Gewässer (Skandal!)
•Bei Trockenwetter gesamtes Abwasser zur Kläranlage. Ein Rohr
•Nachteil: Schleppkraft, Abschlag ins Gewässer nach Spülstoß, Größere Kläranlage
Was verstehen Sie unter der Indirekteinleitung in ein öffentliches/privates Netz?
•Bei einer Indirekteinleitung in ein öffentliches Netz ist der Netzbetreiber öffentlich (Stadtwerke oder Kommune)
•Gemäß § 59 Abs. 1 WHG stehen Abwassereinleitungen Dritter in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen, dem Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen gleich (z.B. Kanalisationsbetreiber in einem Industriepark)
Ist für ein Kanalisationsnetz (öffentlich/privat) eine Genehmigung zu beantragen?
§ 57 Abs. 1 LWG:
Die Planung zur Erstellung, der Betrieb von Kanalisationsnetzen für die private, gewerbliche oder diesen vergleichbaren Kanalisationsnetzen von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, und für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie wesentliche Änderungen von Planung zur Erstellung und Betrieb sind der zuständigen Behörde anzuzeigen
Lediglich anzeigepflichtig
Was benötigt der „Einleiter“ für die Abwassereinleitung in ein öffentliches bzw. privates Kanalisationsnetz?
Bei beiden Einleitungen handelt es sich um Indirekteinleitungen
§ 58 WHG:
Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind
§ 59 WHG:
Die zuständige Behörde kann Abwassereinleitungen nach Absatz 1 von der Genehmigungsbedürftigkeit nach Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 freistellen, wenn durch vertragliche Regelungen zwischen dem Betreiber der privaten Abwasseranlage und dem Einleiter die Einhaltung der Anforderungen nach § 58 Absatz 2 sichergestellt ist
Einleitung mit Hinweis auf Einhaltung von Vorgaben der kommunalen Abwassersatzung (Auflistung Parameter mit Konzentrationswerten) zu tolerieren.
Einleitung in privates Kanalisationsnetz: privatrechtlicher Vertrag („Spezifikation“)
Nennen Sie die wesentlichen Zielsetzungen von Kanalisationsanlagen
•Verhinderung der Übertragung von Krankheiten und Seuchen
•Überflutung von Siedlungsbereichen, Abwasser hydraulisch sicher ableiten,
•Schmutzeintrag fast vollständig abgeleitet werden Fremdwasseranteil gering bleibt, •Grundwasserverschmutzungen vermieden werden
Wie wird eine Kanalisationsanlage dimensioniert? Was ist zu beachten?
Maximale Wassermenge, Schleppkraft, Planungshorizont, Erforderliche und Mögliche Genauigkeit
Wird für alle Indirekteinleitungen eine Genehmigung benötigt, auch für Niederschlagswasser?
Nein, Indirekteinleiter bedürfen einer Indirekteinleitergenehmigung (§§ 58, 59 WHG), wenn für den betreffenden Betrieb in einem der Anhänge der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer – Abwasserverordnung - (AbwV) allgemeine Anforderungen oder Anforderungen an bestimmte Teilströme gestellt werden. Für Indirekteinleiter gelten außerdem die sich aus den
jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzungen ergebenen Anforderungen.
->Da Niederschlagswasser nicht Gegenstand der AbwV ist, bedarf es für die Indirekteinleitung von NW keiner Genehmigung
In welchem gesetzlichen Regelwerk sind Regelungen zur „Abwasseremission“ getroffen?
In der AbwV ( in den Anhängen)
AbwV ist eine Bundesverordnung, gestützt auf § 23 Abs. 1 WHG
Erklären sie den Unterschied zwischen der Begrenzung der „Abwasseremissionen und der Abwasserimmissionen“ und an welcher Stelle diese festgelegt werden.
•Abwasseremission:
Betrachtung der Produktionsanlage
Emissionsanforderungen Was darf nach dem ST.d. Abwassertechnik eingeleitet werden?
•Abwasserimmission:
Anforderungen aus dem Gewässer Was ist für das Gewässer vertretbar, auch unter Berücksichtigung von anderen Nutzern?
In welcher Einheit wird die Abwasseremission begrenzt?
In mg/l
Welche Arten von Abwassereinleitungen kennen Sie?
•Trennsystem
•Mischsystem
•Druckentwässerung
•Freigefälleentwässerung
Wo ist der Stand der Technik bzgl. der Abwassereinleitungen beschrieben und was verstehen Sie unter dem Begriff der „Mindestanforderungen“?
§ 3 Nr. 11 WHG: Begriffsdefinition:
Der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt; bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage 1 aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen
Der Stand der Technik der Abwassereinleitung ist in den Anhängen der Abwasserverordnung beschrieben.
Mindestanforderungen: Die Mindestanforderungen sind die Werte, die in der Abwasserverordnung aufgeführt sind, die bei Bedarf eine verschärfte Regelung zulassen.
Grundlagen sind §§ 23, 57 WHG (Eingriffsnormen), regeln die Mindestanforderungen die bei der Einleitung einzuhalten sind und spiegeln den „Stand der Abwassertechnik“ wieder
•Mindestanforderung: Anforderungen die gesetzlich vorgegeben und als Mindeststandard gelten, wenn der Einzelfall es verlangt, können Anforderungen begründet erhöht werden
Wie ist die behördliche Zuständigkeit bei der Abwassereinleitung geregelt?
Abwassereinleitung in ein oberirdisches Gewässer (Direkteinleitung).
• Unabhängig von der Einleitungsmenge ist die jeweilige Kreisordnungsbehörde und die Gemeinde zuständig.
Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung).
•Unabhängig von der Einleitungsmenge ist die jeweilige Kreisordnungsbehörde und die Gemeinde zuständig.
Abwassereinleitung in das Grundwasser (Versickerung).
•Unabhängig von der Einleitungsmenge ist die jeweilige Kreisordnungsbehörde zuständig.
Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die nicht Bestandteil einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist (BImSchG)
•Zuständig ist die Behörde, die für die Einleitung zuständig ist.
Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die Bestandteil einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist (BImSchG)
•Zuständig ist die Bezirksregierung (Dez. 54) aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG.
Bau und Betrieb einer Kanalisation
• Bei einer Fläche von weniger als drei Hektar ist die jeweilige Baubehörde zuständig
• Wenn mit der Kanalisation eine Fläche von mehr als drei Hektar (§ 58 LWG) entwässert wird liegt die Zuständigkeit bei der unteren Umweltschutzbehörde
Sofern die Regelungen aus § 2 Abs. 2 u. 3 ZustVU (Zaunprinzip) Anwendung finden, ist die Obere Umweltschutzbehörde bei Anlagen, die in Ihrer Zuständigkeit liegen, auch für die oben genannten Tatbestände zuständig.
Besonderheit: Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer bei Schmutz- und Mischwassereinleitungen aus öffentlichen Abwasseranlagen von mehr als 2.000 Einwohnerwerten (Direkteinleitung von Kläranlagen) Obere Umweltschutzbehörde
Was verstehen Sie unter der „Direktwirkung“ in/aus der Abwasserverordnung?
Die Einleiter werden nach § 1 Abs. 2 AbwV dazu verpflichtet, die Allgemeinen Anforderungen, die in den Anhängen genannten Betreiberpflichten und die in den Anhängen gekennzeichneten Emissionsgrenzwerte einzuhalten soweit nicht weitergehende Anforderungen in der wasserrechtlichen Zulassung für das Einleiten von Abwasser festgelegt sind
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Festlegung gemäß der AbwV und der gewässerbezogenen Festlegung?
Festlegung gemäß AbwV: emissionsbezogen
Gewässerbezogene Festlegung: immissionsbezogen
Welche Arten von Parametern werden im Rahmen von Abwassereinleitungen begrenzt?
Temperatur, Menge, Schadtstofffracht (Konzentration) und pH-Wert sowie die Stoffe, die im jeweiligen Anhang der AbwV aufgeführt sind Berücksichtigung der branchenspezifischen Parametern und deren Grenzwerte aus den Anhängen 1-57
Ergänzend: UQN aus OGewV
Welche grundlegenden Anforderungen an Abwassereinleitungen (Stoffe) sind zu berücksichtigen?
§ 3 AbwV:
•Soweit in den Anhängen nichts anderes bestimmt ist, darf Abwasser in ein Gewässer nur eingeleitet werden, wenn die Schadstofffracht so gering gehalten wird, wie dies nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall möglich ist durch
den Einsatz Wasser sparender Verfahren bei Wasch- und Reinigungsvorgängen,
die Indirektkühlung,
den Einsatz von schadstoffarmen Betriebs- und Hilfsstoffen sowie
die prozessintegrierte Rückführung von Stoffen.
•Anforderungen der Verordnung dürfen nicht durch Verfahren erreicht werden, bei denen Umweltbelastungen in andere Umweltmedien wie Boden oder Luft entgegen dem Stand der Technik verlagert werden
•als Konzentrationswerte festgelegte Anforderung dürfen nicht entgegen dem Stand der Technik durch Verdünnung erreicht werden
•Sind Anforderungen vor der Vermischung festgelegt, darf eine Vermischung zum Zwecke der gemeinsamen Behandlung zugelassen werden, wenn insgesamt mindestens die gleiche Verminderung der Schadstofffracht je Parameter wie bei getrennter Einhaltung der jeweiligen Anforderungen erreicht wird.
•Sind Anforderungen für den Ort des Anfalls von Abwasser festgelegt, ist eine Vermischung erst zulässig, wenn diese Anforderungen eingehalten werden.
•Werden Abwasserströme, für die unterschiedliche Anforderungen gelten, gemeinsam eingeleitet, ist für jeden Parameter die jeweils maßgebende Anforderung durch Mischungsrechnung zu ermitteln. Sind in den anzuwendenden Anhängen Anforderungen an den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor der Vermischung gestellt, bleiben die Absätze 4 und 5 unberührt.
Was wird mit/in einem Einleiterlaubnisbescheid geregelt?
•Lage der Einleitstelle
•Art des eingeleiteten Abwassers
•Art der Einleitung
•Höchstabwasserstrom
•Zweck der Einleitung
(Abwasserbeseitigung der Betriebe X, Y etc.; der Produktion A, B etc.)
•Festlegung der Abwasserarten
Kühlwasser, Prozess-/Produktionsabwasser, anorganisch belastetes Abwasser, Niederschlagswasser, häusliches Abwasser
•Begrenzung der parameterbezogenen Einleitung,
Bspw. nach der AbwV Anhang 22
•Gewässerbezogene Begrenzungen (immissionsbezogener Ansatz),
Gewässerqualitätsziele, WRRL etc.
•Qualitätsanforderungen: Anforderungen an die Probenahmestellen P1 bis Pn vor der Einleitung
Errichtung von Probenahmestellen auch innerhalb der Kanalisationsnetze
Anforderungen an das Abwasser in Menge und Qualität
Einhaltung von Überwachungswerten durch staatliche Labore
Verpflichtung zur Überwachung und Selbstüberwachung
Welche Bedeutung haben die festgelegten Probenahmestellen im Erlaubnisbescheid?
•Bestimmung von Menge und Zusammensetzung des Abwassers Vergleich mit Erlaubnisbescheid
•Müssen zugänglich sein
Erläutern Sie kurz den wesentlichen Aufbau/Inhalt einer Einleiterlaubnis.
Siehe Mustererlaubnis
Was ist das Abwasserabgabengesetz für ein Gesetz und wer erhebt die Abgabe?
Bundesgesetz. Abgabe erhebt in NRW zentral die Bezirksregierung Düsseldorf
Worin liegt die Zielsetzung des Abwasserabgabengesetztes?
•Verstärkter Bau von •Abwasserbehandlungsanlagen
•Verbesserte Abwasserreinigungstechnik
•Sorgfältiger Betrieb
•Abwasserarme Produktionsverfahren
•Verteuerung abwasserintensiver Produkte
Erläutern Sie das System der Abwasserabgabe
§ 9 AbwAG:
•Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet (Einleiter)
•Abgabesatz beträgt für jede Schadeinheit seit dem 01.01.2002: 35,79 €
§ 2 AbwAG NRW i.V.m. § 9 AbwAG
Die Gemeinden legen
die von ihnen für eigene Einleitungen zu entrichtenden,
die von ihnen nach § 1 Absatz 1 an Stelle von Abwassereinleitern zu entrichtenden und
die nach Absatz 2 von Abwasserverbänden auf sie umgelegten
Abwasserabgaben durch Gebühren nach §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord-rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) in der jeweils geltenden Fassung auf die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen das Abwasser anfällt, und auf die Abwassereinleiter um. Die Abwälzung kann im Rahmen der Erhebung von Abwassergebühren erfolgen.
Wann und wofür ist eine Abwasserabgabe zu entrichten?
Eine Abwasserabgabe ist für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Gewässer zu entrichten (nur für Direkteinleitungen) (§ 1 AbwAG).
Abgabepflichtig sind: Kommunen, Abwasserzweckverbände, Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe. Für Einleitungen aus Haushaltungen von weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser (sogenannte Kleineinleiter) ist die jeweilige Gemeinde abgabepflichtig. In NRW zusätzlich: Betreiber der Kläranlage für die Niederschlagswasserpauschale angeschlossener Mischkanalisation.
Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Abwasserabgabe ist die Schädlichkeit des Abwassers. Je „schädlicher“ das Abwasser, desto höher ist die zu zahlende Abgabe. Der Grad der Schädlichkeit wird in Schadeinheiten bestimmt. Die Zahl der Schadeinheiten berechnet sich aus den im Wasserrechtsbescheid festgelegten oder übergangsweise aus den nach § 6 AbwAG erklärten Überwachungswerten und der Jahresschmutzwassermenge.
Unter welchen Bedingungen kann ein Einleiter von der Abwasserabgabe befreit werden, bzw. diese reduzieren?
§ 10 AbwAG: Nicht abgabepflichtig ist das Einleiten von
Schmutzwasser, das vor Gebrauch einem Gewässer entnommen worden ist und über die bei der Entnahme vorhandene Schädlichkeit im Sinne dieses Gesetzes hinaus keine weitere Schädlichkeit im Sinne dieses Gesetzes aufweist,
Schmutzwasser in ein beim Abbau von mineralischen Rohstoffen entstandenes oberirdisches Gewässer, sofern das Wasser nur zum Waschen der dort gewonnenen Erzeugnisse gebraucht wird und keine anderen schädlichen Stoffe als die abgebauten enthält und soweit gewährleistet ist, dass keine schädlichen Stoffe in andere Gewässer gelangen,
Schmutzwasser von Wasserfahrzeugen, das auf ihnen anfällt,
Niederschlagswasser von bis zu drei Hektar großen befestigten gewerblichen Flächen und von Schienenwegen der Eisenbahnen, wenn es nicht über eine öffentliche Kanalisation vorgenommen wird
Wofür ist die Abwasserabgeabe zu verwenden?
§ 13 AbwAG:
Für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden.
•der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen,
•Bau von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers,
•Bau von Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern sowie von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen,
•Bau von Anlagen zur Beseitigung des Klärschlamms,
•Maßnahmen im und am Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässergüte wie Niedrigwasseraufhöhung oder Sauerstoffanreicherung sowie zur Gewässerunterhaltung,
•Forschung und Entwicklung von Anlagen oder Verfahren zur Verbesserung der Gewässergüte,
•Ausbildung und Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen und andere Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte
Erklären Sie den Sinn und Zweck von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK).
§ 47 Abs. 1 LWG:
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Gemeinden bzw. Wasserverbände der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.
Ist im Abstand von sechs Jahren vorzulegen
Enthält nach Abs. 3 auch Aussagen darüber, wie zukünftig in den Entwässerungsgebieten das NW beseitigt werden kann
Kann notwendig sein, den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung vertiefend durch die Vorlage eines Fremdwassersanierungskonzeptes aufzuarbeiten und darzustellen
Wie sind Abwasseranlagen definiert?
DIN 4045:1985:
Einrichtungen zur Abwassersammlung, Abwasserableitung, Abwasserbehandlung oder Abwasserbeseitigung
Im Zusammenhang mit Abwassereinleitungen sind Regelungen zur Überwachung und Selbstüberwachung getroffen, erklären Sie diese kurz.
§ 61 WHG:
•Wer Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, das Abwasser nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 oder der die Abwassereinleitung zulassenden behördlichen Entscheidung durch fachkundiges Personal zu untersuchen oder durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen (Selbstüberwachung)
•Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen
Selbstüberwachung der Einleiter ist in der Erlaubnis geregelt; Überwachung: BezReg gibt Auftrag an das LANUV
Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV):
•Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung (vgl. § 8)
mind. einmal jährlich Bewertung der Emissionsüberwachung
Konkrete Kriterien, die eine Überprüfung v. Erlaubnis/Genehmigung auslösen
•Überwachungspläne und Überwachungsprogramme (vgl. § 9)
Wer führt die Überwachung der Abwassereinleitungen im Auftrag der BezReg durch, wo ist diese geregelt und wie kann dieser Aufgabenablauf beschrieben werden?
BezReg: Lanuv
Erläutern Sie den Sinn und Zweck der „Selbstüberwachung“.
Zur Entlastung der Behörde und auch zur Eigenkontrolle des Unternehmens, ob gemäß Zulassungsbescheid die Grenzwerte eingehalten werden.
Für welche Bereiche sind Selbstüberwachungsverpflichtungen vorgegeben?
Kanalisationsnetz = SüwV-Abw
Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Misch- und im Trennsystem
Überprüfung entspricht dem St.d.T Interpretationsgrundlage für Niederschlagsbeseitigung (-abgabe) in NRW
Kommunale ABA = SüwV-Kom
Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und –einleitungen
Zuordnung des Einleiters anhand von Größenklassen. Maßgeblich dafür die BSB5-Fracht des unbehandelten Schmutzwassers
Nach welchen Kriterien stellt eine Grenzwertverletzung – bei einer Abwassereinleitung – tatsächlich eine Überschreitung dar und was ist von der zuständigen Wasserbehörde dann zu veranlassen?
§ 6 Abs. 1 AbwV: 4 aus 5 Regelung: Eine Überschreitung liegt nur dann vor, wenn die Ergebnisse dieser und der vier vorausgegangenen staatlichen Überprüfungen in mehr als vier Fällen den jeweils maßgebenden Wert überschreiten oder er in vier Fällen eingehalten wird, aber einmal um mehr als 100 % überstiegen wird.
Festgestellte Überschreitung: Ordnungswidrigkeit Anhörung nach § 55 OwiG
Wie erfolgt die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen auf nationaler Ebene im Abwasserbereich (für die Luftreinhaltung)?
Abwasserbereich:
•In den Anhängen der AbwV
Luftreinhaltung:
•In der TA Luft
•Die TA Luft befindet sich zurzeit in der Novellierung Wenn nach der Novellierung noch weitere BVT-Schlussfolgerungen veröffentlicht werden (werden kontinuierlich fortgeschrieben, dann gibt es Erlasse oder Einzelverordnungen zur Einhaltung der Werte aus den BVT-Schlussfolgerungen
Allgemein:
•BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt veröffentlich Spätestens nach vier Jahren müssen die Werte in nationales Recht umgesetzt sein, sonst gelten sie so wie sie sind (Problem: Häufig sind Bandbreiten angegeben)
Nennen Sie die wesentlichen Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft
•Bereitstellen von Trinkwasser/Trinkwasserschutz,
•Entsorgung von Schmutzwasser und Fäkalien
•Regenwasser sicher ableiten
•Minimierung der Gewässerbelastung
•Erhaltung des Lebensraumes „Gewässer“
•Entsorgung der anfallenden Schlämme
•Ressourcen langfristig sichern (im Umfeld von Siedlungen)
•Aktuell: WRRL: Durchgängigkeit/Gewässergüte (Erhaltung des Lebensraumes „Gewässer)
Aktuelle Aufgabenschwerpunkte der Abwassertechnik?
•Weitereinführung der 4. Reinigungsstufe
•Klimawandel Starkregenereignisse und Hitzewellen
•Filtration gewinnt an Bedeutung Abtrennung von partikulär gebundenem Phosphor, von beladener Pulveraktivkohle, von Mikroplastik, von (antibiotikaresistenten) Keimen, Nachbehandlung ozonierter Kläranlagenabläufe
•Ressourceneffizienz
Minimierung des Verbrauchs von Ressourcen zur Abwasserbehandlung
Rückgewinnung der im Abwasser enthaltenen Ressourcen
Derzeit: Wiederverwendung von Wasser, die Rückgewinnung von Phosphor, die Nutzung der Wärme sowie die Transformation der stofflich gebundenen Energie in Biogas und Strom im Vordergrund.
Bestimmungsparameter im kommunalen Abwasserbereich?
BSB5
CSB
NH4+
Nges
Phosphor
Was verstehen Sie unter dem EW/EGW-Wert/Werten?
EW-Wert: Einwohnerwert
•Summe aus der tatsächlichen Einwohnerzahl (EZ) und der EGW.
•Wichtig für die Bemessung von Abwasserreinigungsanlagen
•Damit lässt sich die zu erwartende biologische Belastung von Kläranlagen abschätzen
EGW-Wert: Einwohnergleichenwert
•Referenzwert der Schmutzfracht in der Wasserwirtschaft. Er kann auf den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5), den Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), den Stickstoff, den Phosphor, den gesamten organischen Kohlenstoff, die Schwebstoffe oder auf den Wasserverbrauch bezogen werden. Er gibt jeweils das Einwohneräquivalent der Tagesmengen dieser Stoffe bzw. Verbräuche im Abwasser von Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft etc. an
Welche Entwässerungssysteme sind Ihnen bekannt?Misch und
Misch und Trennsystem
Was ist unter einem Abschlagsbauwerk zu verstehen?
Ein Abschlagbauwerk leitet durchschnittlich anfallendes Niederschlagswasser in eine Hauptablaufleitung ein.
Geschlossenes Abschlagbauwerk:
•Bei Starkregenereignissen wird das Wasser zunächst in einer ersten Kammer aufgestaut
•Anschließend wird das Wasser automatisch mittels Überlaufwand in eine zweite Kammer in eine weitere Ablaufleitung abgeführt Dadurch wird die Hauptablaufleitung automatisch entlastet
Welche Anforderungen an eine Abwassereinleitung bestehen?
§ 1 AbwV: Die Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gew. ergeben sich aus den Anhängen der AbwV.
Was ist ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)?
-Grundsätzlich ist es Aufgabe der einzelnen Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben (wird in einigen Flussgebieten von den Wasserverbänden übernommen
-Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgabe dient in NRW das Instrument der ABK
-Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Gemeinden bzw. Wasserverbände der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor
-Ein ABK ist im Abstand von 6 Jahren erneut vorzulegen
-Ein ABK besteht aus einem Übersichtsplan, Erläuterungsbericht (inkl Aussagen zu Kanalsanierungsstrategie) und einer digitalen Maßnahmenliste
-Die Gemeinden müssen im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach § 47 Abs. 3 des LWG NRW auch Aussagen treffen, wie das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Abs.2 WHG und § 44 des LWG NRW und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann
-Dabei sind auch die Auswirkungen auf die bestehende Situation, Grundwasser und Oberflächengewässer darzustellen
-Zu berücksichtigen sind auch Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung wie auch Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung
-Ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)stellt somit einen integralen Bestandteil des ABK einer Gemeinde dar
-Auch ein Fremdwassersanierungskonzept ist ein Bestandteil eines ABK
Was regelt die Genehmigung für eine Abwasserbehandlungsanlage?
§57 LWG
§ 60 Abs. 3 WHG
Geregelt wird: - Allgemeine Bestimmungen
- Selbstüberwachung der Abwasserbehandlungsanlage
- Anzeigepflicht
- Probenahmestelle
Ist für jede Abwasserbehandlungsanlage eine Genehmigung erforderlich?
Von der Genehmigung befreit sind:
• Anlagen die das CE-Zeichen der EU tragen und die den Anforderungen zum Schutz der Umwelt genügen
• Anlagen einfacher Baukunst ohne nachteilige Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung
• Für serienmäßig hergestellte Anlagen gibt es die Bauartzulassung der DIBt oder vom LANUV
Nach welcher Vorschrift ist (kann/muss) eine „Abwasservorbehandlungsanlage“ genehmigt werden? Oder anders herum: was regelt § 57 LWG i.V.m § 60 Abs. 3 WHG?
§ 57 LWG i.V.m.§ 60 Abs. 3 Nr. 1 WHG bei UVP-Pflicht
•Regelt die Genehmigungspflicht für die Errichtung, den Betrieb u. die wesentliche Änderung einer Anlage, für die nach dem UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht
•Genehmigungsverfahren muss Anforderungen des UVPG entsprechen, wenn Anlage für organisches belastetes Abwasser > 3000 kg/d BSB5 oder organisch belastetes Abwasser > 1500 m3/2h ausgelegt ist
Verfahren für wesentliche Änderung muss nach Anforderungen des UVPG ablaufen, wenn nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter eintreten können.
§ 57 LWG i.V.m.§ 60 Abs. 3 Nr. 2 WHG
•Regelt die Genehmigungspflicht für die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung eine Abwasserbehandlungsanlage, in der Abwasser behandelt wird, das in Produktionsanlagen (IED-Anlagen)mehrerer Betreiber stammt Chemieparks/Industrieparks
§ 57 LWG: Anzeigepflichtig:
Welche inhaltlichen Regelungen sind Bestandteil einer Kläranlagengenehmigung?
•Errichtung sowie Anforderungen an Probenahmestellen
•Anforderungen an Menge und Qualität des Abwassers
•Einhaltung von staatlichen Überwachungswerten durch staatliche Labore Festlegung von Grenz-/Überwachungswerten am Ablauf der Kläranlage (Anforderungen aus der AbwV Je nachdem ob kommunales oder industrielles Abwasser behandelt wird)
•Verpflichtung zur Überwachung und Selbstüberwachung (meint auch die technische und bauliche Funktionsprüfung, Betriebstagebuch)
•Antragsunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung (wenn z.B. Pumpen oder Aggregate explizit beschrieben werden)
Was versteht man unter Kleinkläranlagen?
•Private Grundstückskläranlage
•Genehmigung nach § 57 LWG erforderlich
•Als Dauerlösung in NRW zugelassen (laut DIN nur Behelf)
•Keine Mindestanforderung an Einleitung
•Zuständig ist die Untere Wasserbehörde
Wie ist die Abwasserbehandlungsanlage definiert? / Welche Anlagen fallen unter den Begriff Abwasseranlagen?
§ 43 LWG:
Eine Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient,
die Schadwirkung des Abwassers zu vermindern oder zu beseitigen oder
den im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlamm für eine ordnungsgemäße Beseitigung aufzubereiten
Hierunter fallen nach § 54 Abs. 2 WHG Anlagen zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung
Wie ist die Anzeige von Abwasseranlagen – Kanalisationsnetzen geregelt?
Wie ist die Genehmigung von Abwasseranlagen bzw. Abwasserbehandlungsanlagen geregelt?
§ 60 Abs. 3 WHG: Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer Genehmigung, wenn
Für die Anlage eine UVP durchgeführt werden muss
In der Anlage Abwasser behandelt wird, dass aus einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß der 4. BImSchV stammt und nicht von einer BImSch-Genehmigung erfasst wird (eigenständige/zentrale Abwasserbehandlungsanlage)
Die Anlage nicht unter die „Kommunal-Abwasser-Richtlinie“ fallen
Was ist Abwasserbeseitigung?
Umfasst den Abwasserstrom vom Abwasseranfall bis zu seiner Übergabe an ein Gewässer oder den Boden (Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verrieseln) sowie die Klärschlammentwässerung
Welche Anforderungen an eine Kläranlage bestehen?
Anhang 1 AbwV: Anforderungen an das Einleiten von häuslichem und kommunalem Abwasser in Gewässer
Welche Stoffe werden in einer kommunalen Kläranlage abgebaut bzw. umgewandelt, welchen Einfluss haben diese Stoffe auf die Gewässergüte?
NH4+ Fischgift
Phosphor gilt als limitierender Faktor für die Gewässereutrophierung
Wie ist eine kommunale Kläranlage aufgebaut? Erläutern Sie die wesentlichen Verfahrensschritte.
-Zulauf
-Mechanische Vorreinigung
Rechen
Sandfang
Vorklärbecken
-Biologische Stufe
Belebungsbecken
Nachklärbecken
-Schlammbehandlung
Aerobe Schlammstabilisierung
Anaerobe Schlammstabilisierung
Schlammeindickung
Schlammentwässerung
-Ablauf
Welche wesentlichen Bauteile gehören zu einer kommunalen Kläranlage?
Rechen, Sandfang, Vorklärbecken, Belebungsbecken, Nachklärbecken, Faulturm, Eindicker, Gasometer, Verbrennung
Beschreibe den Ablauf der kommunalen Kläranlage.
Skizze
Was geschieht in der Vorreinigung (Vorklärung) und auf welchem Prinzip beruht der Reinigungsmechanismus?
Grobe Verschmutzungen wie Steine, Hygieneartikel, Äste werden abgefangen
Würden sonst die Pumpen verstopfen und beschädigen und die biologische Reinigungsleistung verschlechtern
Absetzbecken mit der Aufgabe, grobe absetzbare Verunreinigungen aus dem Abwasser zu entfernen (z.B. Sand, kleine Steine oder Glassplitter
Würden sonst zu betrieblichen Störungen in der Anlage führen (Verschleiß, Verstopfung, Ablagerungen)
Absetzbecken
Die Strömungsgeschwindigkeit wird so stark herabgesetzt, dass sich ein Teil der ungelösten, organischen Stoffe (Fäkalien, Papier) absetzen kann Primärschlamm Faulturm
Vorwiegend bei KA eingesetzt, bei denen der Überschussschlamm anaerob stabilisiert wird
Entfällt bei modernen Anlagen mit Stickstoffentfernung Die organischen Stoffe werden als Reduktionsmittel zur Stickstoffentfernung via Denitrifikation benötigt
Welches Verhältnis liegt bei Nährstoffen (C:N:P-Verhältnis) im kommunalen Abwasser etwa vor?
100:20:5
Was geschieht in der biologischen Reinigungsstufe und was verstehen Sie unter der Nitrifikation und Denitrifikation? (Wie wird die Nitrifikation/ Denitrifikation erreicht?)
Nitrifikation:
-Aerobe Verhältnisse
-Umwandlung von Ammonium(NH4+) zu Nitrit (NO2-) und dann zu Nitrat (NO3-)
Denitrifikation:
-Anaerobe Verhältnisse
-Umwandlung von Nitrat (NO3-) zu elementarem Stickstoff (N2) und Sauerstoff (O2)
Was unterscheidet chemische und biologische Phosphorelimination?
Chemisch:
Gelöste Phosphate werden durch die Zugabe von Fällungsmitteln (Eisendrei-Chlorid/ Alu-klar) in ungelöste Phosphate umgewandelt und als Feststoff aus dem Abwasser entfernt (Fällung)
Biologisch:
Im Bio P-Becken herrscht ein absoluter Sauerstoffmangel, dieser versetzt die im Rücklaufschlamm befindlichen Mikroorganismen in eine Stressreaktion. Um nicht abzusterben geben die MO in ihren Zellen eingelagerte Phosphate ab, wodurch Energie entsteht, welche sie zum Überleben verwenden. Zur Unterstützung dieses Prozesses muss den MOs leicht abbaubares organisches Substrat zur Verfügung gestellt werden. In dem später nachfolgenden Belebungsbecken,
Nitrifikation kehrt sich die Situation um. In dieser lebensfreundlichen Umgebung nehmen die MOs wieder mehr Phosphor auf. Die jetzt aufgenommene Menge ist größer als vorher
Auf welcher Funktionsweise beruht die Membrantechnologie?
Auf dem Transport von Stoffen zwischen zwei Fraktionen unter Zuhilfenahme von permeablen Membranen
Welche Membranverfahren sind Ihnen bekannt und worin unterscheiden sie sich?
Man unterscheidet die Membrantrennverfahren nach der treibenden Kraft, die der Trennung zugrunde liegen
-Druckgetriebene Prozesse
Mikrofiltration
Ultrafiltration
-Konzentrationsgetriebene Prozesse
Dialyse
-Thermisch getriebene Prozesse
Thermoosmose
-Elektrisch getriebene Prozesse
Chloralkali-Elektrolyse
Elektrodialyse
Künftige Aufgaben der kommunalen Abwasserreinigung: Was versteht man unter Spurenstoffen? Welche Verfahrenstechniken lassen sich zur Spurenstoffelimination einsetzen?
Anthropogene Spurenstoffe sind künstlich hergestellte Stoffe, die im Abwasser, in Gewässern und manchmal auch im Trinkwasser in geringsten Konzentrationen analysiert werden. Es sind unterschiedliche Substanzen, wie z. B. Industriechemikalien, Arznei- und Röntgenkontrastmitteln, Körperpflegeprodukte oder Pflanzenschutzmittel.
->Behandlung mit Ozonierung und ggf. Adsorption an Aktivkohle
Welche Verfahrensschritte finden (über die bisherigen hinaus) in der industriell/gewerblichen Abwasserreinigung Anwendung?
-Abwassersparende Maßnahmen
Produktionsintegrierte Maßnahmen z.B. Kreislauffahrweise, Separierung von Abwasserteilströmen etc.
-Gezielte stoffbezogene Reduzierungen zur Verminderung von Einträgen in die Kanalisation/Gewässer z.B.
Abwasserstrippung
Abwasseroxidation
Aktivkohlereinigungsanlage etc.
-Optimierung im Kläranlagenbetrieb
Erhöhung der Reinigungsleistung
Biostufe/-becken
Sauerstoffzuführung
Dosierung von Substraten/Hilfsstoffen etc.
Welche Möglichkeiten (Verfahren/Anlagen) zur naturnahen Abwasserreinigung/-behandlung sind Ihnen bekannt?
Pflanzenkläranlagen
Bodenretentionsfilter
Nenne die wichtigsten Anlagenteile einer Abwasserbehandlung (biologische) mit kurzer Beschreibung des Zwecks!
-Zulauf mit Rechen - Grobabscheidung
-Sandfang - Entfernung des Sandes aus dem Abwasser
-Vorklärbecken - Sinkstoffe
-Belebtbecken - Abbau der organischen Bestandteile durch Mikroorganismen
-Nachklärbecken - Absetzen des Belebtschlammes
-Ablauf - zum Vorfluter
-Faulbehälter - Klärschlamm wird ausgefault
-Gasspeicherbehälter - Speicherung des beim Ausfaulen entstehenden Biogases
-Entwässerung des Klärschlammbeckens - z. B. durch Kammerfilterpressen
-Klärschlammentsorgung - Dünger, Brennstoff, Deponierung
Wie wirken Kohlenstoff (z.B. TOC), Phosphor und Stickstoff im Gewässer?
Phosphor führt zur Düngung des Gewässers und damit zur Zunahme der Biomasse. Das Gewässer eutrophiert.
Stickstoff ist in unterschiedlicher Form für das Gewässer bedenklich:
Ammoniak und Nitrit als Fischgifte
Ammonium wegen seines Sauerstoffbedarfes
Nitrat im Trinkwasser (Krebsrisiko für Erwachsene, Erstickungsgefahr bei Säuglingen außerdem Überdüngung der Gewässer)
TOC-Summenparameter gibt in der Wasser- und Abwasseranalytik die Summe des gesamten organischen Kohlenstoffs (gelöster und partikulärer) in einer Wasserprobe an. Er ist das Maß für die organische Verunreinigung der Probe. Je nach Art der wassergefährdenden Stoffe können Gefahren für das Ökosystem auftreten.
Woher stammen die wesentlichen TOC-Belastungen der Siedlungsbereiche?
Abhängig von der Art der Nutzung des Gebietes z.B. Industrie und der damit verbundenen Belastungen, Abwässer, Straßenverkehr und Kläranlagen
Aufgaben und Ziele der Schlammbehandlung?
§ 3 AbfKlärV:
Der Klärschlammerzeuger hat den in seiner Abwasserbehandlungsanlage anfallenden Klärschlamm möglichst hochwertig zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Hierbei sind eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphor-haltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf anzustreben
Klärschlammentsorgungswege
Siehe Klärschlammverordnung: Abhängig vom Schadstoffgehalt
-Das Aufbringen in einen Boden
mit landwirtschaftlicher Nutzung
bei Maßnahmen des Landschaftsbaus
mit einer Nutzung zu forstwirtschaftlichen Zwecken
mit einer Nutzung als Haus-, Nutz- oder Kleingarten
-Herstellung von Klärschlammgemisch oder Klärschlammkompost
-Verbrennung
Was ist Fremdwasser? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Fremdwasser ist Wasser, das zwar in die Kanalisation gelangt, aber dort eigentlich nicht hingehört - wie etwa durch Undichtigkeiten eindringendes Grundwasser, unerlaubt eingeleitetes Drainage-wasser oder Niederschlag, der durch Kanalschachtabdeckungen in einen Schmutzwasserkanal fließt. Da es nicht durch den häuslichen oder gewerblich-industriellen Gebrauch verunreinigt wurde, ist Fremdwasser in der Regel relativ sauberes Wasser, das Kanalsysteme und Kläranlagen unnötig belastet und dadurch zusätzliche Kosten verursacht
Gibt ein Fremdwassersanierungskonzept Bestandteil des ABK
Nenne den Faustwert für den täglichen häuslichen Abwasseranfall pro Kopf
120 l/E
EGW: Wasserverbrauch: 180 l/d
Nenne Bemessungsparameter für KA
-Einwohnergleichwert (org. Belastung pro E*d auf Industrie umgerechnet)
-BSB5 – Fracht
-Zulaufmenge
-Fremdwassermenge
-Einleitparameter
-Angeschlossene Industrie/Gewerbe
Wie sieht der Abwasseranfall pro Tag aus?
Land: Spitzen um 6,13 und 21 Uhr
Stadt: Langsamer Anstieg um 6 Uhr u. langsames Abfallen ab 18 Uhr
Wie werden Abwassereinleitungen überwacht (Rechtsgrundlagen)?
Durch Probenahmen am Ablauf von Abwasserbehandlungsanlagen
a) Die Überwachung durch Behörden oder von ihnen beauftragte Untersuchungsstellen ist in § 94 LWG geregelt.
b) Selbstüberwachung regelt § 61 WHG i.V.m. 59 LWG und die SüwVO Abw
• Über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen – Selbstüberwachung kommunal (SüwV-kom) oder
• Zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem – Kanalisation Abwasser Selbstüberwachung Kanal (SüwVO Abw)
Was fällt unter den Begriff Behandlungsanlage?
•RKB
•RÜB
•Kanalstauräume
•KA
Was beinhaltet die SüwV?
Geltungsbereich: Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen >50 EW, in denen Abwasser mechanisch-biologisch (chemisch) behandelt wird und der Einleitung von Abwasser aus diesen Anlagen in ein Gewässer
Pflichten: Regelmäßige Zustands-Funktionskontrollen, Verpflichtung zur Untersuchung der Abwassereinleitung, Führung Betriebstagebuch (Anhang legt den Mindestumfang für einzelne Anlagen der Behandlungsanlage fest)
Was beinhaltet die SüwV-kom?
§ 1 SüwV-kom.: Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der AbwV Verordnung fallen und nach WHG oder LWG genehmigungsbedürftig sind
Was beinhaltete die SüwV-Kan?
Durch die Verordnung von Abwasseranlagen – SüwVO Abw am 17.10.2013 aufgehoben
Galt für die die Selbstüberwachung
1. Des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind,
2. Der Einleitung von Abwasser aus Entlastungsbauwerken dieser Kanalisationsnetze
Was beinhaltet die SüwVO Abw?
Gilt für die
-Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Teil 1)
§ 1 Geltungsbereich: Selbstüberwachung
1. des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten
gewerblichen Flächen (Niederschlagswasser und Schmutzwasser), die größer als drei Hektar sind, und
2. der Einleitung von Abwasser aus Entlastungsbauwerken dieser Kanalisationsnetze
-Selbstüberwachung privater Abwassereinleitungen (Teil 2)
§ 7 Geltungsbereich: Im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehöriger Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen
Verordnung schreibt Prüfzyklen vor:
-Abwasserleitungen von Anlagen vor 1965 (Bestehende Abwasserleitungen zum Fortleiten häuslichen Abwassers) oder vor 1990 (Bestehende Abwasserleitungen zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwasser) in WSG sind bis zum 31.12.2020 prüfen zu lassen
Erklären Sie den Ablauf einer amtlichen Abwasserprobenahme?
•Überprüfung Probenahmestelle (immer gleiche Stelle)
•Entnahme Stichprobe u. Bestimmung einzelner Parameter vor Ort
•Durchführung vorgeschriebener Probenahmeart
•Homogenisierung
•Probenverteilung
•Konservierung
•Dokumentation
Was verstehen Sie unter
aqualifizierte Stichprobe
bzwei Stunden Mischprobe
c4-von 5-Regel
a§ 2 Nr. 3 AbwV: Eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt werden
b§ 2 Nr. 3 AbwV: Eine Probe, die über einen Zeitraum von zwei Stunden hinweg kontinuierlich entnommen wird oder eine Probe aus mehreren Proben, die in zwei Stunden kontinuierlich oder diskontinuierlich entnommen und gemischt werden
c§ 6 Abs. 1 AbwV: Ist ein nach dieser Verordnung einzuhaltender oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Überwachung nicht eingehalten, gilt er dennoch als eingehalten, wenn die Ergebnisse dieser und der vier vorausgegangenen staatlichen Überprüfungen in vier Fällen den jeweils maßgebenden Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 Prozent übersteigt. Überprüfungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, bleiben unberücksichtigt
Wer ist die Bauaufsichtsbehörde bei Deichbaumaßnahmen?
BezReg bei Gewässern I. Ordnung
Wie ist die Mitgliedschaft in einem Deichverband geregelt?
Zwangsmitgliedschaft der im Überschwemmungsgebiet liegenden Grundstückseigentümer
Deichverbände sind Wasserverbände
Wie vertragen sich Hochwasserschutzmaßnahmen mit den Zielen der WRRL?
Stehen ggf. in konkurrierendem Bezug zueinander
Nach welcher Gesetzesgrundlage werden Talsperren / Sedimentationsbecken genehmigt?
Nach §68 Abs.1 WHG Planfeststellung (Gewässerausbau) Für nicht UVP-pflichtige Anlagen kann eine Plangenehmigung erteilt werden.
Was im WHG nicht geregelt ist, regelt das Land (LWG) konkurrierende Gesetzgebung
Nennen Sie die Definition „Talsperren“ gemäß § 75Abs. 1 LWG!
Anlagen zum Anstauen eines Gewässers und zum dauernden Speichern von Wasser oder schlammigen Stoffen, bei denen die Höhe des Absperrbauwerks von der Sohle des Gewässers unterhalb des Absperr-bauwerks oder vom tiefsten Geländepunkt im Speicher bis zur Krone mehr als fünf Meter beträgt und das Speicherbecken bis zur Krone gefüllt mehr als 100 000 Kubikmeter umfasst
Welche Anforderungen werden an den Bau und Betrieb gestellt?
§ 76 LWG:
•Talsperren sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben
•Entsprechen vorhandene Anlagen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, hat sie der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist diesen Anforderungen anzupassen
•Der Zustand, die Unterhaltung und der Betrieb der Anlage ist durch den Betreiber zu überwachen und es sind hierüber Aufzeichnungen anzufertigen, die die jährlich in einem Sicherheitsbericht zusammenzufassen sind. Der Sicherheitsbericht ist aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf ihr Verlangen vorzulegen.
Was soll eine Staumarke anzeigen?
§ 29 LWG:
Während des Sommers und Winters einzuhaltende Stauhöhe und, wenn der Wasserstand auf bestimmter Mindesthöhe gehalten werden muss, muss auch die Mindesthöhe deutlich angegeben werden
Soll sich möglichst auf unverrückbare und unvergängliche Festpunkte beziehen Erhalt der Staumarken
Nennen Sie Verbote und Verpflichtungen die ein Stauanlagenbetreiber im Wesentlichen zu beachten hat!
Verbote: § 30 LWG: Es ist verboten, aufgestautes Wasser so abzulassen, dass
•Menschenleben gefährdet werden
•Für fremde Grundstücke oder Anlagen Gefahren oder Nachteile entstehen
•Die Ausübung von Wasserbenutzungsrechten beeinträchtigt wird
Die Unterhaltung des Gewässers erschwert wird
Verpflichtungen:
•Stauanlagen bei Hochwassergefahr unentgeltlich zur Hochwasserabführung und Hochwasserrückhaltung einsetzen
•Zusätzlich muss der Betreiber das Betreten von Grundstück und Räumen dulden, die Anlage und Einrichtungen zugänglich machen sowie Arbeitskräfte, Werkzeug und Unterlagen zur Verfügung stellen. Er ist verpflichtet Auskünfte zu erteilen (es sei denn, er belastet sich damit selber)
Nennen Sie 3 Absperrbauwerke!
Staudamm
Staumauer
Wehr
Nennen Sie 3 Wehrarten!
Feste
Bewegliche
Kombinierte
Nennen Sie die wesentlichen Bestandteile von Wehranlagen!
•Vorboden (Schutz vor Unterspülung)
•Wangenmauern oberhalb (Uferschutz)
•Wehrkörper
•Tosbecken (Energieumwandlung)
•Kolkschutz (Schutz vor Erosion)
•Wangenmauer unterhalb Uferschutz)
Welche Bauweisen von Staudämmen gibt es?
•Homogener Erddamm (keine separate Dichtung)
•Steinschüttdamm
•Kombination aus Steinschüttdamm und Erddamm
Zeichnen Sie einen Staudamm mit allen Dichtflächen
Nennen Sie Materialien zum Abdichten eines Staudammes!
•Hauptteil Stützkörper (nur bei homogenen Erddämmen)
•Dichtungsschicht im Innern oder an der Wasserseite
•Zonen unterschiedlicher Durchlässigkeit
•Dichtungsschicht können eine Kerndichtung aus Lehm, Ton, Folie, Asphalt oder dünne Tonbetonwand
•Schürzendichtung, an der Wasserseite liegende Schicht aus Lehm, Ton, Asphalt oder Kunststofffolie
Nennen Sie 3 Bauarten von Staumauern•
•Schwergewichtsstaumauer
•Pfeilerstaumauer
•Bogenstaumauer
Nennen Sie Stauräume und Stauziele
SKizze
Nennen Sie Kontrollverfahren zur Kontrolle von Staumauern!
-Visuelle Kontrolle z.B. gesamte Anlage
-Deformationskontrolle z.B. Setzungen
-Hydraulische Messungen z.B. Sickerwasser, Sohlenwasserdruck, Porenwasserdruck
-Spannungs- und Druckmessungen z.B. Erddruck, Ankerkraft
-Hydrologische Messungen z.B. Zu- und Abfluss
-Temperatur z.B. Luft, Wasser, Bauwerk
Was ist eine Lotanlage?
-Wird genutzt zur Messung von Verschiebungen in der Staumauer
-Lotanlagen bestehen aus einem Schwimmlot und einem Pendel- oder Gewichtslot. Wichtiger Bestandteil ist auch die Ableseeinrichtung mit Skala.
Nennen Sie Nutzungsarten von Talsperren?
Trinkwassergewinnung
Niedrigwasseraufhöhung
Hochwasserschutz
Energiegewinnung
Freizeitnutzung
Fischerei
Nennen Sie Sanierungsmethoden an Staumauern!
Vorgesetzte Dichtwand
Ziele: Dichte Wasserseite, dichter Anschluss an den Untergrund Kontroll-und Dränagestollen mit Mauer und Sohlendränagen
Ziele: Abbau des Sohlenwasserdruckes, Minimierung der Mauerdurchströmung, Wiederherstellbarkeit der Funktion von Stollen und Dränagen, Aufnahme diverser Mess- und Kontrolleinrichtungen
Verankerung im Untergrund
Ziele: Erhöhung des Eigengewichtes durch Vorspannung, Kontrollierbarkeit der Anker
Sind Rückhaltebecken und Sedimentationsbecken wie Talsperren zu behandeln?
§ 75 LWG:
Wenn die Abmessungen gemäß tiefster Geländepunkt bis zur Krone mehr als 5m und Speicherbecken bis zur Krone gefüllt mehr als 100.000m³ umfasst
Wozu dient ein Pumpspeicherbecken?
I.d.R. Anlagen zum Speichern von Wasser außerhalb eines Gewässers (Oberbecken)
Unterbecken Talsperre oder Flussstauanlage
kurzfristige Inhaltsänderungen zur Energiegewinnung
§ 2 AbwAG: Niederschlagswasser ist dann Abwasser, wenn es aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser darstellt (Niederschlagswasser)
Wie ist Niederschlagswasser zu beseitigen? – Was ist ein Niederschlagsbeseitigungskonzept (NBK)?
Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 44 LWG i.V.m. § 55 Abs. 2 WHG
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen
—Einleitung von NW in ein Oberflächengewässer oder Grundwasser
Einleitererlaubnis erforderlich
—Einleitung von NW in die öffentliche Kanalisation:
Anforderungen des Trennerlasses müssen erfüllt werden
i.d.R. keine Indirekteinleitergenehmigung erforderliche; außer bei bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Abfallbehandlungsanlagen)
—Einleitung von NW befestigter Flächen:
Erfordernis der Behandlungsbedürftigkeit
Einstufung der befestigten Flächen nach Nutzungen/Belastungen
Differenzierung von Flächen sinnvoll (Abgrenzung zu AwSV Flächen)
Notwendigkeit der NW Behandlung in Abhängigkeit der Gesamtbewertung
Art der Behandlung, Regenbecken, Bodenfilter etc.
NBK
Ist ein „unselbstständiger Bestandteil“ des ABK
Wann muss Niederschlagswasser behandelt werden?
Wenn es gemäß § 2 AbwAG als Abwasser gilt
Erklären Sie die Wasserhaushaltsgleichung!
N = A + V
Niederschlag = Abfluss + Verdunstung (Versickerung)
Beschreiben Sie den Unterschied zwischen einem Regenüberlaufbecken und einem Regenrückhaltebecken im Mischsystem.
Regenrückhaltebecken: Es erfolgt die Speicherung des gesamten Volumens
Regenüberlaufbecken: Bei einem Niederschlagsereignis erfolgt ein Spülstoß und im Anschluss die Zwischenpufferung und der Abschlag ins Gewässer
Welche Bemessungsgrundlagen sind für ein Regenrückhaltebecken heranzuziehen?
Der mittlere Abflussbeiwert
10-jährliches Niederschlagsereignis
Bemessung des Drosselflusses
Nach welchem Prinzip arbeiten Regenklärbecken und welche „Funktionstypen“ sind Ihnen bekannt?
Ist ein Absetzbecken zur Behandlung von verschmutztem Regenwasser im Trennsystem mit integrierter Leichtstoffabscheidung. Man unterscheidet:
Mit Dauerstau (RKBmD): Regenklärbecken, das ständig mit Wasser gefüllt ist und aus dem nur in größeren Zeitintervallen die Sedimente abgezogen werden
Ohne Dauerstau (RKBoD): Regenklärbecken, das nach jedem Einstau vollständig entleert wird und daher mit einer Pumpe o. ä. ausgerüstet sein muss.
Welche Vorteile bieten Retentionsbodenfilter? Wo werden diese insbesondere eingesetzt?
Retentionsbodenfilter haben eine gute Reinigungsleistung 80%. CSB, Sauerstoff, Phosphor, Keime, Stickstoff. Die Drossel am Ausgang sorgt für einen gezielten Abschlag. Überflutungen und das Trockenfallen der Anlage stellen kein Problem dar. Eingesetzt wird diese Art der Regenwasserentwässerung insbesondere für belastete Hofflächen/ Parkplätzen.
Die Versickerung von Niederschlagswasser wird heute vielfach gefordert und befürwortet. Worauf kommt es an, um eine umweltverträgliche Versickerung sicherzustellen?
Art und Herkunft des Niederschlagwassers, Retentionsvolumen der Rigole, Filtration durch Deckschichten, Infiltration durch sickerfähige Schicht, Abstand zum Grundwasserleiter gr. 1 Meter, Ort der Einleitung (Abstand zur Trinkwasserförderung).
Wonach wird die Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser festgelegt?
Gemäß Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ („Trennerlass“)
Kategorie 1: Grundsätzlich ohne Vorbehandlung in oberirdische Gewässer
Unbelastetes (unverschmutztes) Niederschlagswasser, z.B. Fuß- Rad- und Wohnwege, Sportanlagen, Dachflächen in Wohn- und Mischgebieten (keine Metalldächer, etc.)
Kategorie 2: Grundsätzlich Vorbehandlung durch z.B. Regenklärbecken, Bodenfilter
Schwach belastetes (gering verschmutztes) Niederschlagswasser, z.B. Dachflächen in Gewerbe und Industriegebieten (keine Metalldächer), Befestigte Flächen mit schwachem KFZ-Verkehr, Hof- und Verkehrsflächen…
Kategorie 3: Grundsätzlich Vorbehandlung durch z.B. Regenklärbecken, Bodenfilter oder zentralen KA
Stark belastetes (verschmutztes) Niederschlagswasser, z.B. Flächen mit starkem KFZ-Verkehr, Hof- und Verkehrsflächen in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten, wenn in Kat.2, Flächen mit großen Tieransammlungen (z.B. Reiterhöfe, Schlachthöfe,..)
Was verstehen Sie unter einer Regenwasserentlastungsanlage?
Regenüberlauf (=Mischwasserentlastung)
Durch einen Regenüberlauf wird eine Minderung des Abflusses zur Kläranlage bei hohen Mischwasserabflussspitzen erzielt
Nur sinnvoll, wenn aus technischen, wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen keine Maßnahmen zur Abwassersammlung und Regenwasserbehandlung möglich ist
Regenüberläufe dürfen nur an Stellen im Kanalnetz errichtet werden, an denen der kritische Mischwasserabfluss (Qkrit) vollständig als Drosselabfluss weitergeleitet werden kann und eine Behandlung dieses weitergeleiteten Abflusses in einem nachfolgenden Speicherbauwerk, z. B. einem Regenüberlaufbecken, erfolgt
Wie wird Niederschlagswasser zur Trinkwasserversorgung genutzt?
In Talsperren
Wie sieht das Niederschlags-Abfluss-Verhalten in der Praxis aus?
-EDV-gestützte, mathematische Niederschlags-Abfluss-Modelle (N-A-Modelle) dienen zur Berechnung maßgebender Abflüsse aus vorgegebenen Niederschlagsbelastungen und finden vielseitige Verwendung bei wasserwirtschaftlichen Aufgabenstellungen, wie z.B.
der Konzeption und Dimensionierung von Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. zum Wirkungsnachweis bestehender Anlagen
zur Hoch- und Niedrigwasservorhersage
zur Bemessung oder zum Nachweis von Sonderbauwerken in der Kanalisation, wie Mischwasserentlastungen, Rückhaltebecken oder Pumpwerken
der immissionsorientierten Beurteilung (d.h. in Bezug auf die Gewässerbelastung) von Mischwasserentlastungen, wie Regenüberläufen oder Regenüberlaufbecken
für Gewässergütebetrachtungen (als Basismodell zur Abflussermittlung).
-N-A-Modelle haben gegenüber einfachen Berechnungsansätzen den Vorteil, dass sie
an gemessenen Ereignissen kalibriert werden können, d.h. anhand von aufgezeichneten Niederschlagsverläufen (z.B. durch Regenschreiber oder Radar) und von gemessenen Abflüssen (z.B. durch Gewässerpegel)
die gesamte Abflussganglinie (z.B. Hochwasserwelle) - statt nur den Spitzenabfluss - als Ergebnis liefern
verschiedene Systemzustände berücksichtigen können, d.h. es können Planungsvarianten oder z.B. zu erwartende Abflussverschärfungen durch zusätzliche Bebauung eines Einzugsgebietes quantifiziert werden.
-Finden in der Praxis Anwendung bei Planungs-bzw. Ausbauvorhaben (Gewässer, Rückhaltungen), wichtig Szenarien- bzw. Alternativenbetrachtungen (Niederschläge,
-Systemkomponenten wie Transportstrecken, veränderte Abflussbeiwerte durch Bebauung, natürliche Rückhalteräume etc.) Hochwassermanagementpläne
Welches grundlegende Ziel verfolgt die WRRL?
Ganzheitlicher Ansatz – Leitbildgedanke: Gewässer steht im Mittelpunkt
Ziele Oberflächengewässer:
Guter chemischer Zustand
Guter ökologischer Zustand (nwbs) / gutes ökologisches Potential (hmwbs, awbs)
Ziele Grundwasser:
Guter mengenmäßiger Zustand
Es gilt das Verschlechterungsverbot
Welche Kriterien beschreiben den chemischen/ökologischen Zustand eines Gewässers?
Chemischer Zustand:
Grenzwerte gemäß der Anlage 8 der OGewV (UQN) müssen im Gewässer eingehalten werden
Ökologischer Zustand:
Ökochemie: Die Grenzwerte der Anlage 6 der OGewV (UQN) müssen eingehalten werden
Bewertung der biologischen Komponenten muss mindestens „gut“ sein
ACPs, g.n.v. Stoffe (Anlage 7 OGewV) und Gewässerstruktur werden nur hilfsweise zur Defizitermittlung herangezogen
Wie wird der chemische/ökologische Zustand bewertet?
Chemischer Zustand
Anhand der Umweltqualitätsnormen aus Anlage 8 der OGewV
Ökologischer Zustand/Ökologisches Potential
Biologische Qualitätskomponenten
Öko-chemische Parameter Grenzwerte aus Anlage 6 OGewV
ACPs stellen nur Hilfsparameter dar
Welche Gewässer werden betrachtet?
-Gewässer sind in Oberflächenwasserkörper unterteilt
Natürliche Gewässer/Oberflächenwasserkörper (nwb)
Erheblich veränderte Gewässer/Oberflächenwasserkörper (hmwb)
Künstliche Gewässer/Oberflächenwasserkörper
-Grundwasser
Welches Ziel wird bezüglich des Grundwassers formuliert?
-Guter chemischer Zustand
-Guter mengenmäßiger Zustand
Wie erfolgt die Umsetzung? (WRRL)
Umsetzung erfolgt in drei Bewirtschaftungszyklen:
1. Zyklus: 2010-2015
2. Zyklus: 2016-2021
3. Zyklus: 2022-2027
Ein Bewirtschaftungszyklus besteht aus drei Teilschritten:
Evaluieren des Zustands der Gewässer
(Bestandsaufnahme 2004, danach fortlaufendes Monitoring)
Erstellen des BWP/MaPro
(aktuell: BWP/MaPro 2016-2021)
Umsetzen der Maßnahmen des BWP Erreichen der Ziele des BWP (Umsetzungsfahrpläne/Übersichten etc.)
Was ist der Unterschied zwischen einem Bewirtschaftungsplan und einem Maßnahmenprogramm?
Bewirtschaftungsplan: stellt sämtliche Informationen des Gewässers und GW dar
-Beschreibung der Gewässer und der Belastungen
Allgemeine Beschreibung der Flussgebiete in NRW
Methodische Angaben zu den grundsätzlichen Zielen der WRRL und zu Schutzgebieten
Ergebnisse der Untersuchungen der Gewässer und des GW
Analyse von Belastungsursachen
Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms
Konkrete Bewirtschaftungsziele: Was ist bis wann wo zu erreichen?
Wirtschaftliche Analyse der Wasserdienstleistungen
Informationen zum Beteiligungsprozess und zur Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmenprogramm: Handlungsrahmen für Verbesserungen (Programmmaßnahmen)
-Darstellung der erforderlichen (Programm-)Maßnahmen
Abgeleitet von dem im Monitoring festgestellten Gewässerbelastungen
-Keine Detailschärfe Maßnahmen sind nicht verortet (HyMo)
-Wesentliche Inhalte:
Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen
Beschreibung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung
Angaben zu den rechtlichen Regelungen (Anhang)
-Umsetzung in drei Bereichen:
Abwasser durch Abwasserbeseitigungspflichtige
Landwirtschaft durch Landwirtschaftskammer
Lebendige Gewässer durch morphologisch Pflichtige
Wie ist der aktuelle Stand?
-Ökologischer Zustand/Ökologisches Potential Fließgewässer NRW im 4. Monitoringzyklus:
Gut oder besser: 12 %
Mäßig. 32 %
Unbefriedigend: 23 %
Schlecht: 27 %
Keine Angabe: 8 %
-Regierungsbezirk Münster:
Kein Wasserkörper in gutem ökologischem Zustand
Ohne Betrachtung Hg gäbe es Wasserkörper, die in gutem chem. Zustand sind
-Zweiter BWP 2016-2021 ist veröffentlicht
Beschreibung der Gewässer und Belastungen
Darstellung der erforderlichen (Programm-)Maßnahmen
-Momentan Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungsplans für den dritten Bewirtschaftungszyklus
-2018: Berichterstattung an die EU: Umsetzungszustand Bundesweiter Zwischenbericht
-2021 muss der BWP aufgestellt sein
-Nach aktuellem Stand gibt es keine Fristverlängerung nach 2027 (höchstens, wenn Maßnahme umgesetzt, aber noch nicht biologisch umgesetzt ist)
Ziel der WRRL wird bis 2027 nicht erreicht werden
Keine Novellierung der WRRL bis 2021, wo der BWP aufgestellt sein muss Deutschland geht in seinen neuen BWP für den dritten Zyklus aber davon aus, dass es weitere Zyklen geben wird
Für die Novellierung Aussage darüber treffen, wann für jede Komponente das Ziel erreicht ist
-Entwurf 3. BWP soll bis Ende 2020 erstellt sein
-Juni 2020: Entwurf MaPro Deadline: 31.07.2020, Prüfung der Maßnahmenübersichten, Runde Tische
Welche Bedeutung haben die „Maßnahmenpläne nach WRRL“ für die zuständigen Wasserbehörden?
Sie sind behördenverbindlich
Wie ist die räumliche Systematik der WRRL?
Die Koordinierung der EU-WRRL gliedert sich in verschiedene räumliche Ebenen.
Flussgebietseinheiten (Flussgebiete der Meereszuflüsse)
Flussgebietseinheiten (in NRW sind dies Anteile von Rhein, Ems, Weser und Maas) stellen die größte räumliche Ebene bei der Umsetzung der EU-WRRL dar. Die Abgrenzung der Flussgebietseinheiten richtet sich nicht nach politischen Grenzen, sondern nach den natürlichen Grenzen des Einzugsgebiets. Das Einzugsgebiet setzt sich zusammen aus dem Hauptgewässer sowie aus den zufließenden Oberflächengewässern und Grundwässern.
Teileinzugsgebiete (Flussgebiete der größeren Flussabschnitte/Nebenflüsse)
Die Flussgebietseinheiten sind wiederrum in Teileinzugsgebiete, d.h. in die Einzugsgebiete der Nebenflüsse oder die Abschnitte eines Meereszuflusses, aufgegliedert. Diese zusätzliche Einteilung soll sicherstellen, dass regionale Gegebenheiten und Vor-Ort-Kenntnisse bei der Umsetzung der EU-WRRL mitberücksichtigt werden. In NRW gibt es zwölf Teileinzugsgebiete (Ems NRW, Emscher, Erft, Ijssel, Lippe, Niers / Schwalm, Rheingraben Nord, Ruhr, Rur, Sieg, Wupper, Weser NRW). Die Zuständigkeit für ein Teileinzugsgebiet liegt in NRW bei der jeweiligen Bezirksregierung.
Planungseinheiten (Lokale Flussgebiete)
Die Teileinzugsgebiete sind nochmal in sogenannte Planungseinheiten unterteilt. Diese Teilgebiete können kleinere Flussgebiete oder auch Gewässergruppen sein. Auf Ebene der Planungseinheiten finden die Runden Tische zur Beteiligung von lokalen Akteuren und Betroffenen im Zuge der Bewirtschaftungsplanung statt. Das Ergebnis der Bewirtschaftungsplanung bis 2009 kann auf der Flussgebietsseite des Ministeriums in den Steckbriefen der Planungseinheiten eingesehen werden. Die Steckbriefe geben auch Auskunft über die Wasserkörper der jeweiligen Planungseinheit. In NRW gibt es insgesamt 80 Planungseinheiten.
Wasserkörper (Abschnitte eines Gewässers)
Die kleinste räumliche Ebene bei der Bestandsaufnahme, dem Gewässermonitoring und der Bewirtschaftungsplanung innerhalb der EU-WRRL ist der Wasserkörper. Ein Wasserkörper ist ein einheitlicher Abschnitt eines Gewässers bzw. ein abgegrenztes Grundwasservolumen. Im Wassernetz-WIKI ist dies die Ebene, auf der ein Informationsaustausch über Projekte, Initiativen und Verbesserungspotentiale stattfindet.
Was ist ein Wasserkörper?
Der Wasserkörper ist die kleinste Einheit, die bei der Bestandsaufnahme, beim Gewässermonitoring und bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt werden. “
Oberflächenwasserkörper“: Ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers, z. B. ein See, ein Speicherbecken, ein Strom, Fluss oder Kanal, ein Teil eines Stroms, Flusses oder Kanals, ein Übergangsgewässer oder ein Küstengewässerstreifen.
Was ist Grundwasser?
DIN 4049:
Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungen von der Schwerkraft ausgelöst werden.
Was versteht man unter Grundwasserbeschaffenheit?
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Die Gesamtheit aller dem Gewässer innewohenden Eigenschaften
Wodurch wird die Strömung des Grundwassers bestimmt?
Die Strömung des Grundwassers wird durch die hydrogeologischen Verhältnisse und zwar insbesondere Durchlässigkeit, Druckgefälle, Inhomogenität und Anisotropie bestimmt
Welche Grundwasserleiter kennen Sie?
Porengrundwasserleiter bestehen aus Locker- oder Festgestein, dessen Porenraum von Grundwasser durchflossen wird
Kluftgrundwasserleiter bestehen aus Festgestein, sie enthalten durchflusswirksame Klüfte und Gesteinsfugen
Karst-Grundwasserleiter bestehen aus verkarsteten Karbonatgesteinen mit durchflusswirksamen Verkarstungen
Nennen Sie die gesetzliche Grundlage der AwSV!
§ 62 Abs. 4 WHG
Nach welchen gesetzlichen Grundlagen wurde die AwSV erlassen?
§62 Abs. 4 WHG
Wie ist der Anwendungsbereich der AwSV definiert?
§ 1 Abs. 1 AwSV:
Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen
Findet gemäß § 1 Abs. 2 AwSV keine Anwendung auf:
Den Umgang mit im Bundesanzeiger veröffentlichten nicht wassergefährdenden Stoffen,
Nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sowie
Untergrundspeicher nach § 4 Absatz 9 des Bundesberggesetzes
Wie ist der Anlagenbegriff nach AwSV definiert?
§ 2 Abs. 9 AwSV:
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (Anlagen) sind
1.Selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft o-der im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden, sowie
2. Rohrleitungsanlagen nach § 62 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Als ortsfest oder ortsfest benutzt gelten Einheiten, wenn sie länger als ein halbes Jahr an einem Ort zu einem bestimmten betrieblichen Zweck betrieben werden; Anlagen können aus mehreren Anlagenteilen bestehen
Wie wird der Besorgnisgrundsatz nach § 62 (1) WHG definiert?
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Das Gleiche gilt für Rohrleitungsanlagen, die
1. den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten,
2. Zubehör einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind oder
3. Anlagen verbinden, die in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang miteinander stehen.
Für Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften erreicht wird
Abgrenzung zwischen AwSV und Abwasser
§ 62 Abs. 6 Nr.1 WHG: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten nicht für Abwasser
§ 54 Abs. 1 WHG: Abwasser ist das durch…gewerblichen…Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte…Wasser
Abwasser ist nicht das im Produktionsgang befindliche und noch nicht zur Beseitigung bestimmte Abwasser
Welche Stoffe gelten generell als grundwasserschädigend?
(Siehe § 13 GrwV i.V.m. Anlage 7 AwSV (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte))
§ 3 Abs. 2 AwSV:
Folgende Stoffe und Gemische gelten als allgemein wassergefährdend und werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft:
1. Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle oder Festmist, im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Düngegesetzes,
2. Jauche im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 5 des Düngegesetzes,
3. Tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft, auch in Mischung mit Einstreu oder in verarbeiteter Form,
4. Silagesickersaft,
5. Silage oder Siliergut, bei denen Silagesickersaft anfallen kann,
6. Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas sowie die bei der Vergärung anfallenden flüssigen und festen Gärreste,
7. Aufschwimmende flüssige Stoffe, die nach Anlage 1 Nummer 3.2 vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind, und Gemische, die nur aus derartigen Stoffen bestehen, sowie
8. Feste Gemische, vorbehaltlich einer abweichenden Einstufung gemäß § 10.
Abweichend von Satz 1 Nummer 8 ist ein festes Gemisch nicht wassergefährdend, wenn das Gemisch oder die darin enthaltenen Stoffe vom Umweltbundesamt nach § 6 Absatz 4 oder § 66 als nicht wassergefährdend im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Als nicht wassergefährdend gelten auch feste Gemische, bei denen insbesondere auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist
Welche Grundsatzanforderungen sind an der AwSV unterliegende Anlagen gestellt?
§ 17 AwSV:
(1) Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass
1. Wassergefährdende Stoffe nicht austreten können,
2. Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind,
3. Austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten sowie ordnungsgemäß entsorgt werden; dies gilt auch für betriebsbedingt auftretende Spritz- und Tropfverluste, und
4. Bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage (Betriebsstörung) anfallende Gemische, die ausgetretene wassergefährdende Stoffe enthalten können, zurückgehalten und ordnungsgemäß als Abfall entsorgt oder als Abwasser beseitigt werden.
(2) Anlagen müssen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein.
(3) Einwandige unterirdische Behälter für flüssige wassergefährdende Stoffe sind unzulässig. Einwandige unterirdische Behälter für gasförmige wassergefährdende Stoffe sind unzulässig, wenn die gasförmigen wassergefährdenden Stoffe flüssig austreten, schwerer sind als Luft oder sich nach Austritt im umgebenden Boden in vorhandener Feuchtigkeit lösen.
(4) Der Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage oder von Anlagenteilen alle in der Anlage oder in den Anlagenteilen enthaltenen wassergefährdenden Stoffe, soweit technisch möglich, zu entfernen. Er hat die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern.
Wo finden sie die Definition des Begriffes „wassergefährdender Stoff“?
§2 Abs. 2 AwSV:
Feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, und die nach Maßgabe von Kapitel 2 als wassergefährdend eingestuft sind oder als wassergefährdend gelten.
Was sind wassergefährdende Stoffe?
§ 62 Abs. 3 WHG:
Feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen
Welche Stoffe sind in der AwSV beschrieben?
Wassergefährdende Stoffe Siehe Frage 9 + Stoffe nach § 3 Abs. 2 AwSV (Stoffe und Gemische, die als allgemein wassergefährdend gelten und nicht in WGK eingestuft werden)
Wie werden Stoffe nach der AwSV einklassiert?
§ 4 Abs. 1 AwSV:
Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem Stoff umzugehen, hat er diesen nach Maßgabe der Kriterien der Anlage 1 als nicht wassergefährdend oder in eine Wassergefährdungsklasse nach § 3 Abs. 1 einzustufen.
Wie werden Gemische nach AwSV eingestuft?
§ 8 Abs. 1: Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem flüssigen oder gasförmigen Gemisch umzugehen, hat er dieses nach Maßgabe der Kriterien von Anlage 1 als nicht wassergefährdend oder in eine Wassergefährdungsklasse nach § 3 Abs. 1 einzustufen.
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 8 gelten feste Gemische, vorbehaltlich einer abweichenden Einstufung gemäß § 10, als allgemein wassergefährdend und werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft.
§ 10 AwSV: Einstufung fester Gemische durch den Betreiber:
1) Der Betreiber kann ein festes Gemisch abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 als nicht was-sergefährdend einstufen, wenn
Das Gemisch nach Anlage 1 Nummer 2.2 als nicht wassergefährdend eingestuft werden kann,
Das Gemisch nach anderen Rechtsvorschriften selbst an hydrogeologisch ungünstigen Standorten und ohne technische Sicherungsmaßnahmen offen eingebaut werden darf oder
Das Gemisch der Einbauklasse Z 0 oder Z 1.1 der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln“, Erich Schmidt-Verlag, Berlin, 2004, die bei der Deutschen Nationalbibliothek archiv-mäßig gesichert niedergelegt ist und in der Bibliothek des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesehen werden kann, entspricht.
(2) Der Betreiber kann ein festes Gemisch abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 nach Maßgabe von Anlage 1 Nummer 5 in eine Wassergefährdungsklasse einstufen.
Dieser Selbsteinschätzung kann die Behörde gemäß § 10 Abs. 4 AwSV widersprechen.
Wie sind Gemische nach der AwSV zu behandeln?
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Stoff oder ein Gemisch handelt, wenn eine Wassergefährdung vorliegt. Bei den Grundsätzen nach § 3 AwSV werden beide gleichwertig benannt.
Gemäß § 2 Abs. 4 AwSV besteht ein Gemisch aus zwei oder mehreren Stoffen Hier taucht wieder der Stoffbegriff auf
Welche Pflichten hat der Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
Kapitel 2 Abschnitt 2: Einstufung von Stoffen
§ 4 Abs. 1AwSV: Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem Stoff umzugehen, hat er diesen nach Maßgabe der Kriterien von Anlage 1 als nicht wassergefährdend oder in eine Wassergefährdungsklasse nach § 3 Absatz 1 einzustufen
Kapitel 2 Abschnitt 3 AwSV: Einstufung von Gemischen
§ 8 Abs. 1 AwSV: Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem flüssigen oder gasförmigen Gemisch umzugehen, hat er dieses nach Maßgabe der Kriterien von Anlage 1 als nicht wassergefährdend oder in eine Wassergefährdungsklasse nach § 3 Absatz 1 einzustufen
§ 10 Abs. 1 AwSV: Der Betreiber kann ein festes Gemisch abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 als nicht wasser-gefährdend einstufen
Kapitel 3 Abschnitt 4 AwSV: Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit ihrer Gefährdungsstufe
§ 39 Abs. 1: Betreiber haben Anlagen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle einer Gefährdungsstufe zuzuordnen. Bei flüssigen Stoffen ist das für die jeweilige Anlage maßgebende Volumen zugrunde zu legen, bei gasförmigen und festen Stoffen die für die jeweilige Anlage maßgebende Masse
§ 40 Abs. 1: Wer eine nach § 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe nach § 39 Absatz 1 führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen
§ 43
Abs. 1: Der Betreiber hat eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlage, zu den eingesetzten Stoffen, zur Bauart und zu den Werkstoffen der einzelnen Anlagenteile, zu Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, zur Löschwasserrückhaltung und zur Standsicherheit. Die Dokumentation ist bei einem Wechsel des Betreibers an den neuen Betreiber zu übergeben.
Abs. 2: Ist die Anlage nach § 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtig, hat der Betreiber neben der Dokumentation nach Absatz 1 zusätzlich die Unterlagen bereitzuhalten, die für die Prüfung der Anlage und für die Durchführung fachbetriebspflichtiger Tätigkeiten nach § 45 erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere eine Dokumentation der Abgrenzung der Anlage nach § 14 Absatz 1, eine erteilte Eignungsfeststellung, bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise sowie der letzte Prüfbericht nach § 47 Absatz 3 Satz 1.
Abs. 3: Der Betreiber hat die Unterlagen nach Absatz 2 der zuständigen Behörde, Sachverständigen vor Prüfungen und Fachbetrieben nach § 62 vor fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten jeweils auf Verlangen vorzulegen.
§ 44 Abs. 1: Der Betreiber hat eine Betriebsanweisung vorzuhalten, die einen Überwachungs, -instandhaltungs- und Notfallplan enthält und Sofortmaßnahmen zur Abwehr nachteiliger Veränderungen der Eigenschaften von Gewässern festlegt. Der Plan ist mit den Stellen abzustimmen, die im Rahmen des Notfallplans und der Sofortmaßnahmen beteiligt sind. Der Betreiber hat die Einhaltung der Betriebsanweisung und deren Aktualisierung sicherzustellen.
§ 46
Abs. 1: Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach § 62 abschließt, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt und auch nicht über sachkundiges Personal verfügt.
Abs. 2. Betreiber haben Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und außerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach Maßgabe der in Anlage 5 geregelten Prüfzeitpunkte und –intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Abs. 3: Betreiber haben Anlagen in Schutzgebieten und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach Maßgabe der in Anlage 6 geregelten Prüfzeitpunkte und -intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Abs. 5: Betreiber haben Anlagen, bei denen nach § 47 Absatz 2 ein erheblicher oder ein gefährlicher Mangel festgestellt worden ist, nach Beseitigung des Mangels nach § 48 Absatz 1 erneut prüfen zu lassen.
Welche Pflichten gelten beim Befüllen und Entleeren von Anlagen?
§ 23 AwSV:
Vorgang ist zu überwachen und vor dem Beginn der Arbeit muss der ordnungsgemäße Zustand der dafür erforderlichen Sicherheitseinrichtung überprüft werden. Die zulässigen Belastungsgrenzen beim Befüllen oder Entleeren sind einzuhalten
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Behälter in Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen dürfen nur mit festen Leitungsanschlüssen unter Verwendung einer Überfüllsicherung befüllt werden. Bei Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden flüssiger wassergefährdender Stoffe sowie bei oberirdischen Behältern jeweils mit einem Rauminhalt von bis zu 1,25 Kubikmetern, die nicht miteinander verbunden sind, sind auch andere technische oder organisatorische Sicherungsmaßnahmen, die zu einem gleichwertigen Sicherheitsniveau führen, zulässig. Bei Anlagen zum Abfüllen nicht ortsfest benutzter Behälter mit einem Volumen von mehr als 1,25 Kubikmetern kann die Überfüllsicherung durch eine volumen- oder gewichtsabhängige Steuerung ersetzt werden
Behälter in Anlagen zum Lagern von Brennstoffen nach § 2 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2, Dieselkraftstoffen, Ottokraftstoffen oder Kraftstoffen, die aus Biomasse hergestellte Stoffe unabhängig von ihrem Anteil enthalten, dürfen aus Straßentankwagen, Aufsetztanks und ortsbeweglichen Tanks nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Abfüllsicherung befüllt werden. Heizölverbraucheranlagen mit einem Volumen von bis zu 1,25 Kubikmetern dürfen abweichend von Satz 1 auch unter Verwendung selbsttätig schließender Zapfventile befüllt werden
§ 24 Abs. 2 AwSV:
Wer eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft, hat das Austreten wassergefährdender Stoffe in einer nicht nur unerheblichen Menge unverzüglich der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Verpflichtung besteht auch bei dem Verdacht, dass wassergefährdende Stoffe in einer nicht nur unerheblichen Menge bereits ausgetreten sind, wenn eine Gefährdung eines Gewässers oder von Abwasseranlagen nicht auszuschließen ist. Anzeigepflichtig ist auch, wer das Austreten wassergefährdender Stoffe verursacht hat oder Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung wassergefährdender Stoffe durchführt, die aus Anlagen ausgetreten sind. Falls Dritte, insbesondere Betreiber von Abwasseranlagen oder Wasserversorgungsunternehmen, betroffen sein können, hat der Betreiber diese unverzüglich zu unterrichten
Die Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen sind speziell in Anlage 3 aufgeführt.
Was und wer ist Fachbetrieb?
§ 62 Abs. 2 AwSV:
Eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft darf einen Betrieb nur als Fachbetrieb zertifizieren, wenn dieser Betrieb
1. Über die Geräte und Ausrüstungsteile verfügt, durch die die Erfüllung der Anforderungen nach § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes und dieser Verordnung gewährleistet wird,
2. Eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat mit
a) Erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,
b) mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und
c) ausreichenden Kenntnissen in den in Satz 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden,
3. Nur Personal einsetzt, das über die erforderlichen Fähigkeiten für die vorgesehenen Tätigkeiten verfügt, beispielsweise auch an Schulungen von Herstellern zu einzusetzenden Produkten teilgenommen hat, und
4. Arbeitsbedingungen schafft, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten gewährleisten.
Die Kenntnisse nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c müssen Folgendes umfassen:
1. Aufbau und Funktionsweise der Anlagen sowie deren Gefährdungspotenzial,
2. Eigenschaften der Stoffe, mit denen in den Anlagen umgegangen wird, insbesondere hinsichtlich ihrer Wassergefährdung,
3. Maßgebliche Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfall-rechts und
4. Anforderungen an das Verarbeiten von bestimmten Bauprodukten und Anlagenteilen
§ 62 Abs. 4 AwSV:
Als Fachbetrieb gilt auch, wer die Anforderungen nach Absatz 2 erfüllt und berechtigt ist, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Tätigkeiten durchzuführen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach § 45 Fachbetrieben vorbehalten sind, sofern der Betrieb in dem anderen Staat einer gleichwertigen Überwachung unterliegt.
Gibt es auch Ausnahmen? AwSV Fachbetrieb
§62 Abs. 4 AwSV
Welche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kennen Sie?
Heizölverbraucheranlagen
Eigenbedarfstanktstellen bzw. Tankstellen allgemein
JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaftanlagen)
Welche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bedürfen der Eignungsfeststellung? /Wann ist für Anlagen oder –teile eine Eignungsfeststellung notwendig?
§ 63 Abs. 1 WHG:
Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.
Ausnahmen hiervon in § 63 Abs. 2-5 WHG:
Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen
Wenn wassergefährdenden Stoffe
Kurzzeitig in Verbindung mit dem Transport bereitgestellt oder aufbewahrt werden und die Behälter oder Verpackungen den Vorschriften und Anforderungen für den Transport im öffentlichen Verkehr genügen,
in Laboratorien in der für den Handgebrauch erforderlichen Menge bereitgehalten werden
Anlagen, für die eine Baugenehmigung erteilt worden ist und die Baugenehmigung die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen voraussetzt
§ 41 AwSV: Ausnahme vom Erfordernis der Eignungsfeststellung:
(1) Die Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ist über die in § 63 Absatz 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelten Fälle hinaus nicht erforderlich für
1. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen gasförmiger wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen flüssiger oder fester wassergefährdender Stoffe der Gefährdungsstufe A,
2. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7,
3. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von allgemein wassergefährdenden Stoffen, die keiner Prüfpflicht nach § 46 Absatz 2 oder Absatz 3 unterliegen,
4. Heizölverbraucheranlagen und
5. Anlagen mit einem Volumen von bis zu 1 Kubikmeter, die doppelwandig sind oder über ein Rückhalte-volumen verfügen, dass das gesamte in der Anlage vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe zurückhalten kann.
(2) Eine Eignungsfeststellung ist für Anlagen der Gefährdungsstufen B und C sowie für nach § 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtige Anlagen mit allgemein wassergefährdenden Stoffen nicht erforderlich, wenn
1. Für alle Teile einer Anlage einschließlich ihrer technischen Schutzvorkehrungen einer der folgenden Nachweise vorliegt:
a) Ein CE-Kennzeichen, das zulässige Klassen und Leistungsstufen nach § 63 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes aufweist,
b) Zulassungen oder Nachweise nach § 63 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Wasser-haushaltsgesetzes oder
c) bei Behältern und Verpackungen die Zulassungen nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften
und
2. Durch das Gutachten eines Sachverständigen bestätigt wird, dass die Anlage insgesamt die Gewässerschutzanforderungen erfüllt.
Die Anlage darf wie geplant errichtet und betrieben werden, wenn die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vorlage der in Satz 1 Nummer 1 genannten Nachweise und des Gutachtens nach Satz 1 Nummer 2 weder die Errichtung oder den Betrieb untersagt noch Anforderungen an die Errichtung oder den Betrieb festgesetzt hat. Anforderungen nach anderen Rechtsbereichen bleiben unberührt.
(3) Bei Anlagen der Gefährdungsstufe D kann die zuständige Behörde von einer Eignungsfeststellung absehen, wenn die Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 erfüllt sind.
Was geschieht beim Einsickern von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund?
Eine mögliche Kontaminierung des Bodens und des Grundwassers.
Nenne wesentliche Kriterien zur Festlegung von Wasserschutzgebieten - WSG –
aSchutzbedürftigkeit
bSchutzwürdigkeit
cSchutzfähigkeit
Diese Bedingungen müssen ohne unverhältnismäßiger Beschränkung der Recht anderer gegeben sein. Da § 51 WHG keinen drittschützenden Charakter hat, kann die Festsetzung eines Gebietes als WSG nicht erzwungen werden
§ 51 WHG:
Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,
1. Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen,
2. das Grundwasser anzureichern oder
3. das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden,
kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen. In der Rechtsverordnung ist die begünstigte Person zu benennen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
(2) Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden
Welche Schutzzonen gibt es in Wasserschutzgebieten?
Schutzzone I, II und III
II und III können zusätzlich noch in Zone a) und b) unterteilt werden
Zone I:
Schutz der Wassergewinnungsanlage und unmittelbaren Umgebung vor Verunreinigungen und Beeinträchtigungen
Schutzradius mindestens 10 m
Zone muss von Zaun umgeben sein
Zone II:
Parzellenscharfe Abgrenzung
Äußere Grenze: Umhüllende aus 50 Tagen Fließzeit bzw. 100 m Mindestabstand
Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen und sonstigen Beeinträchtigungen
Zone III:
Parzelle lieg innerhalb der Zone, wenn mehr als 50 % seiner Fläche im Einzugsgebiet der Wasserfassung liegen
Beträgt der Abstand bis zum Brunnen mehr als 2 km: Unterteilung in Zone A und B
Welche Tätigkeiten sind in der Zone 1 zulässig?
Nur Handlungen, die der Unterhaltung, dem Betrieb oder der Überwachung der Trinkwassergewinnungsanlagen dienen
Wieviel Wasser- und Bodenverbände gibt es in NRW?
Ca. 1500 Verbände nach dem Wasserverbandsgesetzt (WVG) und 9 Sonderverbände
Woraus ergeben sich die Aufgaben der Verbände und nennen Sie die Aufgaben!
§ 2 WVG:
--Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
--Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
-Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
-Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
-Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland,
-Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
-Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
-Technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
-Abwasserbeseitigung,
-Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
-Beschaffung und Bereitstellung von Wasser,
-Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
-Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
-Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben
Was sind die Verbände dem Rechtscharakter nach?
Eine Körperschaft öffentlichen Rechts genauer Selbstverwaltungskörperschaft
Welche Organe gehören zu einem Verband?
§ 46 Abs. 1 WVG:
Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) alternativ Verbandsausschuss als Vertreterversammlung der Verbandsmitglieder
Vorstand
Was ist das maßgebende Gesetz in der Wasserwirtschaft?
Welche Verordnungen gibt es dazu?
Grundwasserverordnung
Abwasserverordnung
Oberflächengewässerverordnung
AwSV
Welche Richtlinien gibt es?
WRRL
Behördenaufbau in NRW
Ministerium Oberste Landesbehörde
LANUV Landesoberbehörde
Bezirksregierungen Obere Landesbehörde
Kreise und Kreisfreie Städte Untere Landesbehörde
Was sind die Aufgaben der Wasserbehörden?
Erlaubnisse und Bewilligungen erteilen
Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Renaturierungsmaßnahmen
Etc.
Was sind die Aufgaben der Oberen Behörde? Wasser
Erlaubnisse und Bewilligungen
Deichaufsicht
Wasserverbandsaufsicht
Was sind die Aufgaben der Unteren Behörde?
Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen
Was erteilen die Behörden? (Erlaubnis+Bewilligung)
Erlaubnisse, Bewilligungen und Indirekteinleitergenehmigungen
Was sind die Instrumente der Gewässerbewirtschaftung bzw. Wasserwirtschaft?
Wie erfolgt die emissionsseitige Betrachtung im Gewässer?
AbwV: Die einzelnen Anhänge regeln branchenspezifisch die Einleiteranforderungen
Wie erfolgt die immissionsseitige Betrachtung im Gewässer?
OGewV: Gibt UQNs in Bezug auf den ökologischen Zustand/ökologisches Potential und den chemischen Zustand an (Anhang 6 bzw. Anhang 8) Diese Werte dürfen nicht überschritten werden Es gilt das Verschlechterungsverbot
Wer schützt die Gewässer?
Die Wasserbehörden
Warum wird die Trinkwasserqualität gesichert?
Zum Schutz der Menschen: Hiegiene, Seuchenprävention
Ist für Indirekteinleitungen eine Bewilligung notwendig?
Nein, sondern eine Indirekteinleitergenehmigung, wenn das Abwasser unter einen Anhang der AbwV fällt und es sich um eine Abwasserbehandlungsanlage handelt, die nach WHG oder LWG einer Genehmigung bedarf
Staustufen
Anlage zum Aufstauen eines Flusses, um den Wasserstand flussaufwärts und flussabwärts zu regeln
Sperrt im Gegensatz zu einer Talsperre nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite ab
Besteht aus einem Wehr ggf. einem Wasserkraftwerk und einer Schiffsschleusenanlage
Was ist ein Wasserbuch? Ist eine Wasserbucheintragung stets erforderlich?
§ 87 WHG:
aÜber die Gewässer sind Wasserbücher zu führen.
bIn das Wasserbuch sind insbesondere einzutragen:
Nach diesem Gesetz erteilte Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68,
Wasserschutzgebiete,
Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Von der Eintragung von Zulassungen nach Satz 1 Nummer 1 kann in Föllen von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung abgesehen werden.
Definition von Hochwasser
Hochwasser ist die zeitliche Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land durch die Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser
Was ist Hochwasserrisiko?
Hochwasserrisiko:
Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit (der Jährlichkeit) eines Hochwassers und den möglichen Schäden (das Schadenpotential)
Was sind Überschwemmungsgebiete?
§ 76 WHG:
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden
Wer setzt Überschwemmungsgebiet fest?
Gemäß § 76 WHG ist es die Aufgabe der Landesregierung; diese können die Ermächtigung durch Rechtsverordnungen auf andere Landesbehörden übertragen
Wie ist das Bauen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten geregelt?
Vgl. § 78 WHG: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt (Hiervon sind Ausnahmen zuzulassen)
Wer ist Mitglied im Deichverband?
Zwangsmitgliedschaft
Eigentümer von Grundstücken oder Anlagen
Erbbauberechtigte
Inhaber von Bergwerkseigentum
Was ist Inhalt von § 78 WHG?
Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
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