FwDV allg
Ziel: Bundeseinheitliche Ausbildung aller Feuerwehren
Vereinheitlichung des Einsatzes
Nutzen: Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren Bund und Länder
Verfasser: AFKzV
Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten Katschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V Innenministerkonferenz der Länder
Werdegang: Erarbeitung durch Projektgruppe AFKzV, an Feuerwehrschulen erarbeitet, sitzen im Ausschuss und stellen Projekt vor, wenn fertig-zur Empfehlung an Länder
In Hessen durch Erlass in Kraft gesetzt
Welche FwDV kenne sie
1
2
3
7
8
10
100
500
KatSDV 510 HE
KatSDV/FwDV 820 HE
Rechtssystem
Eu-Recht
Verfassung GG HV
Gesetze BGB StVO HBKG UVV
Richtlinien FwDV verw-Vorschriften
Erlasse
Löscheinsatz
Bei jeder Tätigkeit wo Strahlrohre vorgenommen werden
Auch alle taktische Maßnahmen mit Strahlrohen zum Schutz und Rettung von Menschen
Einsatz des Strahlrohres ist zentraler Bestandteil des Löschangriffs
Hilfeleistungseinsatz
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachen die aus Explosion Überschwemmung Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden
Insbesondere Retten
Retten nach FwDV 3
Abwehren einer Gefahr für Menschen und Tiere durch lebensrettende Sofortmaßnahmen die sich auf Erhalt oder Wiederherstellung von Atmung Kreislauf und Herztätigkeit und befreien aus einer Lebens und Gesundheitsgefährdenden Zwangslage
Aufstellung Fahrzeug
Muss einsatzfähig und ungefährdet bleiben
Windrichtung
Trümmerschatten
Fließender Verkehr
Freileitung
Fahrdrähte
Abstand zum Objekt
Es muss Zugang zum Objekt möglich sein, darf einsatzablauf nicht behindern (RD, HRF)
Befehlsgebung
Der Befehl muss den Willen der befehlsgebenden Führungskraft unmissverständlich wiedergeben
Einsatz mit und ohne Bereitstellung
Zuletzt geändertvor einem Jahr