Erläutern Sie den Regelungsbedarf von Telemedien/Medienintermediären!
Telemedien haben mittlerweile einen erheblichen Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse.
Immer mehr Telemedien haben regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen zum Inhalt, doch werden nicht beaufsichtigt oder reguliert, sodass es zu Filter-Bubbles und Desinformation kommen kann. Dies gefährdet die Meinungsvielfalt. Schließlich schauen *25% der 18-24-jährigen regelmäßig Nachrichteninhalte bei Instagram.
Somit bedarf es einer Regelung, um diese zu regulieren und damit die Meinungsvielfalt zu sichern.
*Reuters Digital News Report 2023
=> sind Telemedien
Medienintermediäre = Intermediäre, die journalistisch-redaktionelle Inhalte aggregieren, selektieren und allgemein zugänglich präsentieren.
Intermediäre = Vermittler oder Zwischeninstanz in der Verbreitung von Informationen oder Inhalten im Internet.
Definieren Sie den Begriff der Telemedien!
§2 3 MStV
= alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit nicht Rundfunk- oder Telekommunikationsdienste
Wie erfolgt die Aufsicht über Informationsdienste?
Vorrangig: Selbstkontrolle
Freiwilliger Anschluss an den Presserat (§ 109 I 4 Nr. 2 MStV) od.
Anschluss an einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (§ 109 I 4 Nr. 3 MStV).
Wenn dies nicht erfolgt, werden sie durch die Landesmedienanstalten beaufsichtigt.
Was sind die allgemeinen Pflichten der Anbieter von Telemedien?
Informationspflichten über Name, Anschrift u.a., § 18 MStV
Kennzeichnung von Bots, §§ 18 III, 93, 111 MStV
Werbung Trennungsgebot, § 22 Abs. 1 S. 1 MStV
Hinweispflicht auf politische Werbung, § 22 Abs. 1 S. 2 MStV
* Nach § § 18 Abs. 2 Satz 1 müssen Pressedienste einen Verantwortlichen benennen. Die Anforderungen an diesen aus Satz 3 sind vergleichbar mit den Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur aus § 9 LPresseG NRW.
** Nur unter den Voraussetzungen des § 97 Abs. 5 Satz 2 StPO und § 98 StPO
Ausdehnung der journalistischen Sorgfaltspflichten auf Informationsdienste
Maßstab Art. 5 I 2 GG: Rundfunk- oder Pressefreiheit?
Ausgestaltungsgesetz? Vielfaltsziel? Reaktion auf BVerfG – Erforderlich und angemessen?
Aufsichtsbefugnisse über Informationsdienste durch Landesmedienanstalten
Polizeifestigkeit der Presse? Staatsferne der Medien? Mangelnde Effektivität der Aufsicht?
Informationsdiensten kein behördliches Auskunftsrecht
Grundsatz der kommunikativen Chancengleichheit? Chilling-Effects?
Zuletzt geändertvor einem Jahr