Buffl

3. Demokratieprinzip

DK
von Dawid K.

Definieren Sie Verfassungsgerichtsbarkeit

-... und erläutern Sie, in welchen Formen sie in etablierten Demokratien auftritt!

-...und vergleichen Sie sie in den USA und in Deutschland!

-...und beziehen Sie sich auf das BVerfG!

Gerichtsförmige Institution, mit der Aufgabe, die Geltung der Verfassung als oberstes Gesetz eines Gemeinwesens zu sichern

  • Setzt die Existenz einer kodifizierten Verfassung voraus

Normenkontrolle

  • Wesentlicher Unterschied zwischen einfacher verfassungsstaatlicher Demokratie mit Verfassungsgerichtsbarkeit

  • Überprüfung von verschiedenen Rechtsnormen: ob sie mit höherrangigem Recht (Verfassungsrecht) im Einklang sind

  • In Ländern, in denen die Souveränität des volksgewählten Parlaments als Basis des Verfassungslebens angesehen wird (z.B GB): keine Normenkontrolle (oder nur a priori)

Relevante Verfassungsnormen

  1. Organisationsnormen: Kompetenzverteilung zwischen den Staatsorganen (Welchem Organ kommen welche Aufgaben zu und wie sind die Kompetenzen verteilt)

  2. Grundrechte: universell gültig (Artikel 1-10 mit Ewigkeitsklausel in DE)

  3. Staatsziele: schwierigste Norm (Was will ein Staat mit seiner Politik erreichen? An welchen Werten orientiert er sich? Bsp.: Sozialstaat)


Deutsches Bundesverfassungsgericht

  • Hüter und Interpret der Verfassung

  • 2 Senate: Grundrechtssenat und Staatsrechtssenat

Verfassungsgericht als Interpret der Verfassung

Wichtigste Verfahrensarten

  1. Organstreitigkeiten:

  • Konflikte zwischen den obersten Organen

  • Auslöser eines Verfahrens können sein: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Parteien, Fraktionen, einzelne Abgeordnete

  1. Bund-Länder-Streit:

  • Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten, die das Bundesstaatsverhältnis betreffen (Bezüglich Kompetenzen Bund- vs. Länderebene)

  1. Abstrakte Normenkontrolle:

  • wenn kein Rechtsstreit vorliegt

  • Anrufungsberechtigte: Bundesregierung, Landesregierung, 1/3 Bundestagsmitglieder

  1. Konkrete Normenkontrolle:

  • wenn ein Rechtsstreit vorliegt

  • Anrufungsberechtigte: Fachgerichte

  1. Verfassungsbeschwerden:

  • Meist Urteilsverfassungsbeschwerde

  • „verlebendigt“ die Verfassung im Alltag

-> Weiteres entsprechend GG-Artikeln:

  • Parteienverbot, Präsidenten- und Richterklage

Aktivitätsniveau des BVErfG

  • 98% der Fälle: Verfassungsbeschwerden

  • 1% der Fälle: Konkrete Normenkontrolle

  • 1% der Fälle: alles andere (oft abstrakte NK)

Abstrakte Normenkontrolle: antizipatorischer Effekt!

  • Nicht zu unterschätzende politische Bedeutung

  • Einschränkung der Regierung

  • Wichtigstes Element des Bundesverfassungsgerichts

Bezüglich der BVerfG

  • Bundesverfassungsgericht hat kein Selbstbefassungsrecht

  • Auch keine „political question doctrine“

  • Bundesverfassungsgericht ist ein konditionaler VetospielerEingriffsmöglichkeiten nach Normenkontrolle

    1. Verfassungskonformität

    2. Nichtigkeitserklärung

    • Wird eine Gesetzesnorm für nichtig erklärt, ist sie mit der Verfassung nicht vereinbar und wird nicht mehr angewandt

    1. Unvereinbarkeitserklärung

    • ist ein Gesetz nicht mit der Verfassung vereinbar, muss das Gesetz in Bezug auf einige Stellen geändert werden

    1. Noch-Verfassungsmäßigkeitserklärung

    • Appell an Gesetzgeber

    • Verfassungskonforme Interpretation

    -> Gesetz ist eigentlich nicht mit der Verfassung vereinbar => Reformierung => BVErfG fungiert als Ersatzgesetzgeber)


Unterscheiden Sie deie Aufgabenbereiche der Staatsoberhäupter der Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und den USA.

Beispiel Deutschland

  • Aktuell: Frank-Walter Steinmeier

  • Keine Direktwahl durch Volk, sondern durch Bundesversammlung gewählt

  • Amtszeit: 5 Jahre (Wiederwahl einmal möglich)

  • Aufgaben:

-> Repräsentativ

-> Integrativ

-> Politisch: Reaktiv -> (Überprüfung von Gesetzen)

Politische Kompetenzen:

  1. Vorschlag für Kanzlerwahl: Nach 14 Tagen Fehlgeschlagenen Wahlgängen kann BP entweder einen mit Minderheit gewählten Kanzler ernennen oder das Parlament auflösen

  2. Ernennung und Entlassung von Ministern, Bundesrichtern, höheren Bundesbeamten und Offizieren

  3. Auflösung des Bundestags nach fehlgeschlagener Vertrauensfrage

  4. Unterzeichnung und Überprüfung von Gesetzen, mit formalen Prüfungsrecht

-> jedoch nicht Oberbefehlshaber der Streitmächte, keine außenpolitischen Kompetenzen, weder Notverordnungsrecht noch Diktatorialgewalt -> Aber: Reservekompetenzen im Falle eines Gesetzesnotstands

Beispiel Großbritannien

  • Aktuell: König Charles

  • Das Recht konsultiert zu werden, zu beraten und zu warnen

-> Konsultiert zu werden: Treffen mit Premierminister -> zu Beraten: sich zu aktuellen politischen Themen zu äußern

  • Lange Amtszeit → Vorteil: Erfahrung

Beispiel USA

  • Aktuell: Joe Biden

  • 4 jährige Amtszeit (einmalige Wiederwahl möglich)

  • Aufgaben als Staatsoberhaupt:

  1. Oberbefehlshaber der Armee

  2. Ernennung von Botschaftern, Richtern, Obersten Bundesrichtern, Bundesbeamten

  3. Abschluss internationaler Verträge

  • Aufgaben als Regierungschef:

  1. Chef der Exekutive

  2. (im Laufe des 20. Jahrhunderts) aktive, politikgestaltende Rolle in immer mehr Politikfeldern

  3. Kein Recht zur Gesetzesinitiative

Charakterisieren Sie in Grundzügen den deutschen Föderalismus! (10 Punkte)

Verbundsföderalismus: Deutschland

Lange Tradition des Bundesrates, nicht zwangsweise des Föderalismus

Kaiserreich

  • Preußische Hegemonie: Zwar viele Einzelstaaten, doch Preußen verfügt über Sperrminorität im Bundesrat

  • Keine eigene Steuerhoheit des Reiches, abhängig von Gliedstaaten

Weimarer Republik

  • Einheitsstaat mit dezentralen Tendenzen

  • Reichsrat verfügt nur über schwache Kompetenzen

Bundesrepublik

  • Ziel: Abgeschwächte Bundesratslösung, nicht völlig gleichrangig mit dem Bundestag

  • Tatsächlich: Bundesrat heute bei 2/3 aller Gesetze beteiligt (Zustimmungsgesetzgebung/ Einspruchsgesetzgebung)

  • Steuerverbund, Steuergesetzgebung mit Gleichberechtigten

  • Kompetenzen des Bundesrats, geteilte Finanzverwaltung, vertikaler und horizontaler Finanzausgleich

Kompetenzverteilung

Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes: Gesetzgebungs-zuständigkeiten des Bundes klar umschrieben (Art. 73 GG):

  • auswärtige Angelegenheiten,

  • Währungs-und Geldfragen,

  • Verteidigung und Schutz der Zivilgesellschaft etc.

  • Schreibt das GG nicht dem Bund die Gesetzgebung zu, so haben die Länder das alleinige Recht zur Gesetzgebung (Art. 70 GG)

Konkurrierende Gesetzgebung:

  • die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung, solange der Bund davon nicht gebraucht macht

Gemeinschaftsaufgaben:

  • Bund und Länder planen und finanzieren gemeinsam (Küstenschutz, Hochschulbau, etc.)

-> Einstimmigkeitsprinzip, kosten werden geteilt



Zusatz:


Europaangelegenheiten:

  • Länder müssen miteinbezogen werden: Abtretung von Hoheitsrechten an die EU-Ebene nur mit einer 2/3Mehrheit im Bundesrat

Ausschließliche Gesetzgebung der Länder

  • Polizei, Bildung und Kultur, Presse- und Rundfunkwesen

Rahmengesetzgebung

  • Für Materien der konkurrierenden Gesetzgebung; gibt es seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr

Verwaltung

  • Dominanz der Länder

Finanzverfassung

  • Einnahmen beim Bund werden verteilt

Gemeinsame Ressourcen

Finanzverfassung:

  • Steuerbund: ein einheitliche Eintreibung der Steuern

  • Steuergesetzgebung: unter Gleichberechtigung des Bundesrates

Beide Ebenen erhalten gewisse Steuern:

  • Landessteuer: Vermögens- und Erbschaftssteuer

  • Bundessteuer: MwSt, Zölle, Tabak, Mineralöl, Versicherungssteuer

Gemeinschaftssteuern

  • Lohn-und Einkommenssteuern werden nach einem bestimmten Schlüssel verteilt (vertikaler Finanzausgleich)

Länderfinanzausgleich

  • Finanzausgleich zwischen den Ländern (horizontaler Finanzausgleich)

Intergouvernementale Beziehungen

Bund-Länder-Komissionen:

  • Bspw. Finanzplanungsrat

Länder-Koordinierung: Kultusministerkonferenz

  • Bspw. Kultusministerkonferenz


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Dawid K.

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