Größeres Schadensereignis
im polizeitaktischen Sinn ist ein Geschehen, das Leben und körperliche Unversehrtheit zahlreicher Menschen, lebensnotwendig Unterkunft oder Versorgung der Bevölkerung bzw. erhebliche Sachwerte unmittelbar gefährdet, wesentlich beeinträchtigt oder schädigt
Versammlung
Eine Versammlung Sinne des Art. 8 sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder Kundgebung
Zuletzt geändertvor 7 Monaten