=> Verordnung soll einheitliche und konkrete Mindeststandards zur Unabhängigkeit und Freiheit der Medien etablieren und Überprüfungsmechanismen schaffen
I: Allgemeine Bestimmungen
II: Rechte und Pflichten von Mediendiensteanbietern und –empfängern
III: Rahmen für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Mediendienste
IV: Schlussbestimmungen
1. MFA legt Mindeststandard für den Medienpluralismus in den Mitgliedstaaten fest.
2. Einige Mitgliedstaaten befürchten, dass dadurch Kompetenzen in unangemessener Weise auf die EU-Ebene verlagert werden. Der EuGH ist berufen, diese Streitfragen zu klären. => Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
3. Andere kritisieren, dass die Eingriffsbefugnisse nach dem MFA zu schwach sind, um Änderungen in den kritischen Mitgliedstaaten zu bewirken.
4. Die Vorlage des MFA hat eine gesamteuropäische Debatte über den Medienpluralismus und den hierfür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen angestoßen.
Zuletzt geändertvor einem Jahr