Wo ist das Vertragsverletzungsverfahren in Form von der Aufsichtsklage geregelt?
Art. 258 AEUV
Schema Zulässigkeit des Vertragsverletzungsverfahrens
I. Zuständigkeit der Unionsgerichtsbarkeit und des EuGH
II. Vorverfahren
Erstes Mahnschreiben der Kommission
Möglichkeit zur Stellungnahme des MS
Klageerhebung, wenn der MS der Stellungnahme nicht innerhalb der Frist nachgekommen ist
III. Klagegegenstand
IV. Beteiligten - und Parteifähigkeit
V. Rechtsschutzbedürfnis
VI. Ordnungsgemäße Klageerhebung
VII. Klagefrist
Welche drei Punkte muss das Mahnschreiben der Kommission an den Mitgliedsstaat enthalten?
die Mitteilung der Tatsachen, in denen die Kommission den Vertragsverstoß sieht
Die Erklärung der Kommission, dass wegen dieser Tatsachen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde und
Die Aufforderung an den Mitgliedstaat, sich zu den erhobenen Vorwürfen innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern
Wodurch bestimmt sich der Klagegegenstand bei dem Vertragsverletzungsverfahren?
Der Streitgegenstand der Klage und damit die Zulässigkeit der Anträge werden begrenzt durch den Gegenstand der begründeten Stellungnahme.
Es gilt der Grundsatz, dass die jeweils folgende Phase des Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung nicht weitergehen darf als die vorhergehende.
Erfolgt eine Ausdehnung des Vorwurfs im Verfahren, ist die Klage insoweit (!) unzulässig.
Bedarf es bei dem Vertragsverletzungsverfahrens einem Rechtsschutzbedürfnis?
Das Vertragsverletzungsverfahren stellt sich als objektives Beanstandungsverfaren dar, das kontradiktorisch im Interesse der Unionsordnung geführt wird.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Kommission von der Vertragsverletzung überzeugt ist, bloße Zweifel genügen nicht.
Dies ist (oft) im rahmen von §258 II AEUV indiziert, wenn die vorgeworfene Vertragsverletzung nicht während der hierfür gesetzten Frist abgestellt wurde.
(P) Ist das Rechtsschutzbedürfnis gegeben, wenn der betroffene Mitgliedstaat die Vertragsverletzung zwar vor der letzten mündlichen Verhandlung, aber nach Ablauf der ihm gesetzten Frist?
So kann das Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses möglicherweise bejaht werden, weil das Urteil präjudizierende Wirkung für einen möglichen Amtshaftungsprozess gegen den Mitgliedstaat habe.
Auch sei zu befürchten, dass ein Mitgliedstaat nach Aufgabe des Verfahrens sein vertragswidriges Verhalten wieder aufnehme (WH-Gefahr).
Schließlich kann das Intersse an der Fortführung des Verfahrens durch das Interesse an der Entscheidung der anstehenden Rechtsfrage begründet werden, wenn die Rechtsfrage von “hoher Bedeutung“ ist
Ist die Klage zulässig, wenn es streitig ist, ob die Vertragsverletzung rechtzeitig beseitigt wurde? Und wann begründet?
Klage bleibt zulässig, solange die Kommission die verspätete Ausräumung des Pflichtverstoßes behauptet und falls diese Behauptung auch zutrifft, ist Klage auch begründet
Wenn diese Behauptung nicht zutrifft, ist die Klage unbegründet
Wann ist das Vertragsverletzungsverfahren in Form der Aufsichtsklage begründet?
Die Klage ist begründet, wenn der Mitgliedstaat Unionsrecht verletzt
Wann liegt eine Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats vor?
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Mitgliedstaat eine unionsrechtliche Norm nicht oder falsch anwendet, insbesondere Handlungspflichten nicht erfüllt oder Unterlassungspflichten zuwiderhandelt
Muss der Mitgliedstaat sich das Verhalten seiner Organe bei dem Vertragsverletzungsverfahren zurechnen lassen ?
Jeder Mitgliedstaat muss sich das Verhalten all seiner Organe (Bund, Länder, Gemeinden, rechtsfähige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Behörden, Gerichte) zurechnen lassen
Wann sind Art.28f, 34ff AEUV nicht anzuwenden?
Soweit Sondervorschriften eingreifen
Solche bestehen für Handel mit Kriegswaffen, Art 346 AEUV und für Euratom-Waren (Sonderregeln des EA-Vertrags).
Bei landwirtschaftlichen Produkten können die Vorschriften der Art 38ff AEUV eingreifen.
Was sind Waren iSv Art 28 II AEUV?
Waren sind bewegliche Sachen, die einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können.
Für welche Waren gilt die Vorschrift der Warenverkehrsfreiheit Art 28 AEUV?
Die Vorschriften über den freien Warenverkehr (Art 28f AEUV) gelten gem. Art 28 II AEUV nur für EU- Waren, also für Waren, die aus den Mitgliedstaaten stammen und für Waren aus Drittländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden
Unter welchen Vss Waren mit Ursprung in einem Drittstaat sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden, wird durch Art 29 AEUV geregelt
Fällt Abfall unter Art 34 AEUV?
Abfall fällt jedenfalls dann in den Anwendungsbereich des Art 34 AEUV, soweit er wiederverwertbar ist und daher einen Handelswert besitzt
Da die Frage der Rückführbarkeit von Abfall in den Warenkreislauf auch eine Frage der Kosten und damit der Rentabilität der Wiederverwertung ist, hat der EuGH grds auch Abfälle zur Beseitigung in den Anwendungsbereich des Art 34 AEUV einbezogen
Wann liegt eine Mengenmäßige Beschränkung iSv Art 34 AEUV vor?
Diese liegt vor, wenn die Einfuhr von Waren der Menge oder dem Wert nach begrenzt (Kontigentierung) oder völlig verboten ist
Was besagt die Dassonville-Formel?
Was ist die Aufgabe der Keck-Rspr?
Damit nicht uferlos Bereiche nationaler Rechtsordnungen auf den Prüfstand des Unionsrechts im Rahmen des Rechtfertigungsprüfung gestellt werden, versuchte der EuGH in der Folgezeit Kriterien und Maßstäbe für wirklich relevante Marktzugangshindernisse zu finden
Eine erste bis heute bedeutsame Einschränkung erfuhr Dassonville-Rspr daher im Keck-Urteil vom 24.11.1993
Was besagt die Keck-Rspr?
Was besagt der Drei-Stufen-Test?
Danach fallen Maßnahmen eines Mitgliedstaates in den Anwendungsbereich des Art 34 AEUV, wenn sie schlagwortartig
offen oder versteckt diskriminieren
Voraussetzungen regeln, denen Waren entsprechen müssen (produktbezogene Regulierungen)
sonst den Zugang behindern
(P) Art 167 GMO für Wein als abschließende Regelung der EU als Preisfestsetzung?
Art 167 I GMO enthält Vorschrift über Preisfestsetzungen, nach der MS Preisfestsetzungen nicht erlauben dürfen, sei es auch nur als Orientierung oder Empfehlung -> gilt nur im Rahmen der Festlegung von Vermarktungsregeln zur Steuerung des Angebots auf dem gemeinsamen Markt für Wein
EuGH bejaht war einen Eingriff und ie durch die VO (EU) Nr. 1308/2013 aufgestellte GMO für Wein aber stellte gleichzeitig fest, dass die Schaffung der GMO es den MS tatsächlich nicht verwehrt, nationale Rgelungen anzuwenden, die ein im Allgemeininteresse liegendes anderes Ziel als die von der betreffenden GMO erfassten Ziele verfolgt, selbst wenn diese Regelung einen Einfluss auf das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes im betroffenen Wirtschaftsbereich hat
Wie erfolgt die Verhältnismäßigkeitsprüfung des EuGH?
Dreistufig!
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
Was versteht man unter Geeignetheit?
Ob die Regelung geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen
Nach EuGH muss die nationale Maßnahme auch in dem Sinne geeignet sein, dass sie das Ziel in “kohärenter und systematischer” Weise verfolgt
Was versteht man unter Erforderlichkeit?
Um dem Grundsatz der Erforderlichkeit zu genügen, darf nicht eine andere Maßnahme vorliegen, die die Maßnahme des MS im Handelsverkehr in der Union weniger beschränkt
MS haben Darlegungslast vor dem EuGH dies zu beweisen
EuGH räumt ein, dass es (zwar) Sache der Mitgliedstaaten sei, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie Schutz gewährleisten wollen.
Es ist nach Auffassung des EuGH jedoch Sache der MS “stichhaltig” zu belegen, dass ein weniger einschneidendes Mittel nicht genauso effektiv zur Verfügung steht
MS muss so wie die Eignung des Mittels an sich, auch seine Einschätzung, dass es nicht möglich ist, seine Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr und die GMO weniger einschränken, so belegen, dass bei verständiger Würdigung seine Maßnahme erforderlich erscheint
Was versteht man unter Angemessenheit?
Dabei bleibt die Frage zu erörtern, ob die in Rede stehenden Interessen ordnungsgemäß gegeneinander abgewogen wurdeN
Genauer gesagt werden der Umfang der Beeinträchtigung der betroffenen Freiheit durch die nationale Maßnahme und der mögliche Beitrag dieser Maßnahme zum Schutz des verfolgten Ziels einander gegenübergestellt
Was passiert, wenn der Gerichtshof feststellt, dass ein MS gegen EU-Recht verstößt?
Dann muss der MS nach Art 260 I AEUV die erforderlichen Maßnahmen treffen, um dem Verstoß abzuhelfen.
Die tatsächliche Wirkung des Urteils geht allerdings viel weiter, dafür sorgt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts:
Jeder MS hat mit all seinen staatlichen Stellen Art 34 AEUV - dessen verbindliche Auslegung allein Sache des EuGH ist - als höherrangiges Recht Vorranf gegenüber eventuell anderslautendem nationalen Recht einzuräumen.
(P) Fraglich ist, ob eine durch Art 34 AEUV verbotene Einfuhrbeschränkung oder Maßnahme gleicher Wirkung gegeben ist, da vorliegend die Beshinderungen des freien Warenverkehrs nicht durch staatliche Handlungen Frankreichs verursacht werden, sondern vielmehr von privaten Landwirten, also Dritten ausgehen?
Wortlaut nach, könnte Art 34 AEUV sich ausschließlich auf ein positives Tun mit öffentlich-rechtlichem Charakter beziehen d.h lediglich auf nationale Rechts-und Verwaltungsvorschriften, Verwaltungshandlungen oder sonstige Hoheitsakte.
Ein Verstoß gegen Unionsrecht käme nur in Betracht, wenn das Unterlassen der staatlichen Organe einem positiven Tun gleichgestellt werden könnte
Art 34 AEUV kann auch dann Anwendung finden, wenn ein MS keine Maßnahmen ergriffen hat, um gegen Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs einzuschreiten, die nicht aus seiner Sphäre herrühren. Denn auch durch staatliche Untätigkeit kann der Binnenhandel beeinträchtigt werden, wenn es der MS versäumt, ausreichende Maßnahmen zur Beseitigung von Handelshemmnissen zu treffen, die insbesondere auf aggressive Handlungen Privater gegen Erzeugnisse aus anderen MS zurückzuführen sind
Also (+)
Es ergibt sich aus Art 34 AEUV iVm Art 4 III EUV die Pflicht der MS alle erforderlichen + geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Hoheitsgebiet die Beachtung der Grundfreiheiten sicherzustellen
Was versteht man unter öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSv Art 36 AEUV?
Hierunter versteht man grundlegende Interessen des Staates (öffentliche Sicherheit) sowie hoheitliche Grundregeln, die wesentliche Interessen des Staates berühren (öffentliche Ordnung)
Ist Strom “Ware” iSv Art 28 AEUV?
Unter Waren versteht EuGH grds alle körperlichen Gegenstände, die im Hinblick auf Handelsgeschäfte über eine Grenze verbracht werden können.
JA, denn unter den Warenbegriff fallen auch Energieträger wie Erdöl und Gas.
Nichts anderes kann dann aber für Strom gelten, obwohl es sich nicht um einen “körperlichen” Gegenstand handelt
Fraglich ist, ob nationale Verpflichtung die gesamte verfügbare elektrische Energie auf den von dem einzigen normierten Strommarktbetreiber betriebenen Plattformnen anzubieten, eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausführbeschränkung ist Art 35 AEUV
Während EuGH früher im Rahmen von Art 35 AEUV eine Maßnahme gleicher Wirkung nur bejahte, wenn die nationale Maßnahme die spezifische Beschränkung der Ausfuhrströme bezwecke, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nicht jede auf ein Produkt bezogene Maßnahme an Art 35 AEUV zu messen ist, obwohl häufig gar nicht feststehe, ob diese auch für den Export in Betracht kommt, stellt er nunmehr darauf ab, ob eine stärkere Belastung des Exports als des Inlandsabsatzes vorliegt
Damit gestaltet der EuGH nach wie vor Art 35 AEUV zwar nicht als allgemeines Beschränkungsverbot aus, erkennt in Art 35 AEUV aber ein umfassendes Diskriminierungsverbot, sowie wie die Wirkungen nicht “zu ungewiss oder zu unmittelbar” sind
Auf dieser Grundlage arbeitet EuGH sodann heraus, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Einschaltung von Zwischenhändlern zumindest nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Menge der Ausfuhren ohne die in Rede stehenden nationalen Beschränkungen des Stromvertriebs über eine einzige Plattform als Maßnahme gleicher Wirkung iSv Art 35 AEUV ein
Gibt es für die Zuweisung des Rechtsweges zum Gerichtshof der EU nach dem AEU-Vertrag eine Generalklausel?
Der AEU-Vertrag enthält keine den Rechtsweg eröffnende Generalklausel, sondern einen enumera-tiven Katalog von Einzelzuständigkeiten. Es gilt somit das Prinzip der Spezialzuständigkeit.
Welche Klagemöglichkeit steht der Kom (bzw. jedem MS) zur Verfügung, wenn nach ihrer Auffassung ein MS gegen EU-Recht verstoßen hat?
Nach Art. 258, 259 AEUV kann der EuGH im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens angerufen werden.
Welche Rechtsnatur hat die Klage im Vertragsverletzungsverfahren?
Es handelt sich um eine Feststellungsklage.
Angenommen, die Kommission klagt wegen Vertragsverletzung durch einen MS, was muss die Kom zunächst veranlassen, um das Vertragsverlet-zungsverfahren beim EuGH zulässig anhängig machen zu können?
Zunächst muss die Kom dem MS mitteilen, welches staatl. Handeln nach ihrer Auffassung gegen welche Rechtsnorm verstößt und diesen zu den Vorwürfen anhören (erstes Mahnschreiben). Hält die Kom an ihrer Auffassung fest, der MS verletze die Verträge, muss sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, aus der sich die konkreten Vorwürfe ergeben (begründete Stellung-nahme). Nach fruchtlosem Ablauf der darin gesetzten Frist ist der Weg zum EuGH frei.
Kann die sog. begründete Stellungnahme gesondert angefochten werden?
Die Stellungnahme kann nicht gesondert angefochten werden. Sie ist nur Klagevoraussetzung.
Wie muss sich der MS verhalten, damit eine Klage der Kom zulässig ist?
Ausreichend ist, dass sich der MS innerhalb der Frist gar nicht äußert und das gerügte Verhalten nach Ablauf der Frist weiter praktiziert.
Führt eine Erfüllung der Kommissionsforderungen durch den Staat nach Fristablauf zum Wegfall des Klageinteresses?
Die Erfüllung der Kommissionsforderungen nach Fristablauf steht der Zulässigkeit des Vertragsver-letzungsverfahren nicht entgegen bei: Wiederholungsgefahr, Präjudizinteresse, bes. obj. Interesse.
Muss die Kommission geltend machen, in ihren Rechten verletzt zu sein?
Nein, es handelt sich um ein obj. Beanstandungsverfahren.
Ist die Kom berechtigt oder verpflichtet, den EuGH anzurufen, wenn nach ihrer Auffassung ein MS EU-Recht verletzt?
Nach z.T. vertretener Ansicht ist die Kom gem. Art. 17 I 3 EUV grds. verpflichtet, den EuGH anzurufen.
Der EuGH verneint die Verpflichtung dazu unter Hinw. auf den Wortlaut des Art. 258 II AEUV: „Nach Auffassung", „kann" (= Ermessensentscheidung)!
Wann ist die Klage wegen Vertragsverletzung begründet?
Wenn der MS EU-Recht nicht oder falsch anwendet, insbesondere Handlungspflichten nicht erfüllt oder Unterlassungspflichten zuwider handelt.
Sind bei der Beurteilung der Vertragsverletzung nur die Normen der Verträge oder auch die auf sie gestützten Rechtsakte zu berücksichtigen?
Entgegen dem Wortlaut des Art. 258 AEUV sind auch die auf die Verträge gestützten Rechtsakte (VO, Richtlinien und Beschlüsse) Prüfungsmaßstab im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens
Das Verhalten welcher Stellen muss sich der Mitgliedstaat zurechnen las-sen?
Der MS muss sich das Verhalten all seiner Organe zurechnen lassen (Bund und Länder, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentl. Rechts, Gerichte).
Für welche Waren gelten die Vorschriften über den freien Warenverkehr?
Die Vorschriften über den freien Warenverkehr gelten nur für EU-Waren iSv Art. 28 II AEUV.
Was bedeutet eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung nach der sog. Dassonville-Formel?
Maßnahme ist danach jede Handelsregelung eines MS, die geeignet ist, den innergemeinschaftliChen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
Wie lauten die drei Prüfungsstufen nach dem sog. Drei-Stufen-Test schlag-wortartig?
Beachtung der Nichtdiskriminierung von EU-Waren
(1), gegenseitige Anerkennung von zulässig hergestellten und in Verkehr gebrachten Erzeugnissen (2), Gewährleistung eines freien Zugangs aller EU-Waren zu nationalen Märkten (3).
Welche „Rechtfertigungsgründe" lassen sich im Rahmen der Cassis-Formel geltend machen?
Es müssen - ähnlich wie die in Art. 36 AEUV genannten Gründe - Gründe nicht wirtschaftlicher Art sein.
Unter welchen weiteren Voraussetzungen kommt nach der Cassis-Formel eine „Rechtfertigung" in Betracht?
Eine Rechtfertigung nach der Cassis-Formel kommt nur in Betracht, wenn die beschränkende nationale Regelung
• unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt und
• in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht (Verhältnismäßigkeit).
Wie lautete das Urteil des EuGH, wenn es im Vertragsverletzungsverfahren zu einer Verurteilung des MS kommt?
Der EuGH kann weder die beanstandete Regelung aufheben noch den MS zur Aufhebung verurteilen.
Er spricht ein Feststellungsurteil dahingehend aus, dass die konkrete Maßnahme gegen EU-Recht verstößt.
Zuletzt geändertvor einem Jahr