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von Johannes E.

Verdeckte Einlagen (vE)

Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteue

3.2 Ermittlung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage

3. GRUNDLAGEN DER BETRIEBLICHEN STEUERN

Einlagen keine betrieblich veranlassten Eigenkapitalmehrungen und dürfen deshalb grundsätzlich das zvE nicht erhöhen.

  • Im Falle einer offenen Einlage in der Bilanz als erfolgsneutrale Eigenkapitalmehrung erfasst wird

    • Die Gewinn- und Verlustrechnung unbetroffen

    • deshalb keine Korrektur zvE


Verdeckte Einlage

  • wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil ohne Gegenleistung oder zu vergünstigten Konditionen überlässt (R 8.9 KStR).

    • spiegelbildlich denen einer vGA.

  • erscheinen nicht als Eigenkapitalzugang sondern

    • werden erfolgswirksam gebucht

  • Kürzung dann wenn handelsrechtlichen Gewinn erfolgswirksam

  • Korrektur außerbilanziell

    • zum Teilwert zu erfolgen

  • Maßstab ist hierbei der Vergleich mit einem fremden Dritten, der typischerweise nicht dazu bereit gewesen wäre, einen einlagefähigen Vermögensvorteil verbilligt zu überlassen.

    • der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz, auch als „Dealing at Arm’s Length“-Prinzip bezeichnet.

Beispiel


Ein Gesellschaftergeschäftsführer überlässt einen Pkw, der zuvor seinem Privatvermögen zugeordnet war, der GmbH für 30.000 €. Der Marktwert dieses Fahrzeugs liegt jedoch bei 40.000 €. In Höhe von 10.000 € liegt somit eine verdeckte Einlage vor. Die GmbH, die den Pkw zunächst mit einem Anschaffungswert von 30.000 € – erfolgsneutral – aktiviert hat, muss ihn nun mit einem Wert von 40.000 € bilanzieren, da die Bewertung der Einlage - einschließlich des Teils, der als verdeckt eingelegt anzusehen ist, zum Teilwert zu erfolgen hat. Beim Kauf des Pkws von einem fremden Dritten hätte die GmbH nicht die günstigen Konditionen erhalten. Die 10.000 €, um die der Wertansatz des Pkws zu erhöhen ist, führt zu einer Erhöhung des Betriebsvermögens und ceteris paribus, also unter sonst gleichen Umständen, auch des Steuerbilanzgewinns. Der Steuerbilanzgewinn ist in einem zweiten Schritt um diese 10.000 € außerbilanziell zu kürzen.



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Johannes E.

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