Definition Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist jede Mitteilung eines Sachverhaltes strafrechtlichen Inhaltes, durch welche die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beabsichtigt oder in Gang gebracht wird.
Bei wem können Strafanzeigen erstattet werden?
Strafanzeigen können angebracht werden bei:
der Staatsanwaltschaft
den Behörden und Beamten des Polizeidienstes
dem Amtsgericht
Was ist bei einem Strafantrag zu beachten?
Antrag kann nur Antragberechtigter stellen
Antrag muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen
Antrag ist zu stellen bis zu einer Frist von 3 Monaten
Es gibt 3 Möglichkeiten zur Entscheidung Betreff des Stragantrags
Antrag Stellen
Auf Antrag verzichten
Sich den Antrag vorbehalten
Frist beginnt mit der Kenntniserlangung des Antragberechtigten von der Tat und des Täters
Antrag kann einmalig zurückgenommen werden
Zuletzt geändertvor 7 Monaten