Persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders nach BBiG und HwO, Ausbildungshemmnisse: Rechtliche Voraussetzungen Nenne 3 Punkte
Rechtliche Vorraussetzungen zur Lehrlingsausbildung
persönliche Eignung für die Einstellung
persönliche und fachliche Eignung für die Ausbildung
betriebliche Eignung für die Ausbildung
Welche Betriebsinhaber sind für die für die Einstellung der persönlichen Eignung berechtigt?
Grundsätzlich ist jeder Betriebsinhaber berechtigt, Lehrlinge einzustellen und somit dafür personenbezogene geeignet ist, sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen, die diese Berechtigung ausschließen.
Betriebliche Vorraussetzung für die Ausbildung: darf ein Lehrling eingestellt werden wenn zur Ausbildung erforderlichen Maschinen und Werkzeuge nicht vorhanden sind?
Nein, Lehrlinge dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte die in der nachstehenden Übersicht enthalten Vorraussetzungen erfüllt:
Die Räumlichkeiten müssen geeignet sein.
Die zur Ausbildung erforderlichen Maschinen und Werkzeuge sind vorhanden
Auftragslage, Fertigungsprogramm und Betriebsabläufe gewährleisten die praxisbezogene und wirklichkeitsnahe Vermittelung der notwendigen Fertigkeiten, Kennitsse und Fähigkeiten
Bei spezialisierten Betrieben wird die Vollausbildung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gewährleistet
Die Zahl der Lehrlinge steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte (1-2 FK = 1 AZ, 3-5 FK = 2 AZ, 6-8 FK = 3 AZ, je 3 weitere FK = 1 weiterer AZ
Wichtige Aufgaben der Handwekskammer in der Berufsausbildung
Erlass von Vorschriften
Erlass von Prüfungsordnungen
Zusammenarbeit mit der Berufsschule
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
Entscheidung über Anträge auf Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer
Beispiele für fehlende Eignung zur Lehrlingsausbildung
Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen
Beschäftigungsverbot nach den Jugendarbeitschutzgesetz
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit abhängigen Personen
Zuletzt geändertvor 9 Monaten