Approbation
= Die Approbation zur:zum Psychotherapeut:in ist die Befugnis, heilkundliche Psychotherapie auszuüben
Approbation wird erteilt nach der abgeleisteten Ausbildung/Studium und der bestandenen Prüfung
in jedem Bundesland gibt es eine Approbationsbehörde (Berlin: LaGeSo)
bei Unwürdigkeit, Unzuverlässigkeit oder gesundheitlicher Nichteignung kann die Approbation verweigert oder entzogen werden
Approbation kann ruhen, wenn z.B. eine Person erkrankt ist oder länger im Ausland lebt
Arztregister
Psychotherapeut:innen mit Approbation und Fachkunde können sich ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung eintragen lassen
ermöglicht die ambulante psychotherapeutische Behandlung im System der gesetzlichen Krankenversicherung
Eintragung ist Voraussetzung, um später mal einen Kassensitz mit Versorgungsauftrag zu bekommen
Heilpraktiker
nach Heilpraktikergesetz
haben keine Approbation
müssen eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen, um nachzuweisen, dass sie nicht schädigen
gibt Heilpraktikerinnen mit einer eingeschränkten Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie (dürfen den Titel Psychotherapeutin nicht verwenden)
4 zentrale Elemente therapeutischen Handelns nach Beauchamp und Childress (2008)
Respekt vor der Autonomie des Patienten
Schadensvermeidung
Fürsorge
Gerechtigkeit
Aufklärung über die Behandlung
Art, Umfang und Durchführung
mögliche Folgen und Risiken
Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten
weitere Rahmenbedingungen der Behandlung: Kosten und Abrechnung, Sitzungsdauer, Gesamtdauer
Hinweis auf therapeutische Alternativen
Zuletzt geändertvor 10 Monaten