Was ist in Art. 103 GG geregelt?
Dort sind die Grundrechte vor Gericht geregelt:
(1): Recht auf Rechtliches Gehör
(2): Nur Strafbar wenn auch Tat begonnen wurde
(3): Keine Doppelbestrafung (nur bei allgemeine Strafgesetze)
Zuletzt geändertvor einem Jahr