Biostoffe
Bakterien
Viren
Pilze
Parasiten
Gefahren durch Biostoffe
Infektionsgefahr
Allergien
Vergiftungsgefahr
Umweltgefahr
Erbgutschädigende Wirkung
Mikrobielle Korrosion
Verschiedene Wege der Ansteckung
Atemwege
Verschlucken
Wunden
Augen
Mögliche Einsatzorte mit Biostoffen
Krankenhäuser
Biologische Laboratorien
Industrieanlagen
Transportunfälle
Einsätze nach einem Anschlag
Patiententransport/Tragehilfe
Einsätze im Bereich Abwasser/Hochwasser
Einsätze zur Leichenbergung
Tierkadaverbeseitigung
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz / GenTG
BioStoffV / GenTSV
TRBA
HBKG
FwOV
FwDV
Sozialgesetzbuch
DGUV-Vorschrift
DGUV Regel
Risikogruppen
1 Ansteckungsrisiko unwahrscheinlich
Behandlung nicht erforderlich
Beispiel Joghurtbakterien
2 Ansteckungsrisiko vorhanden
Behandlung wirksam vorhanden
Beispiel Masern-Virus
3** Ansteckungsrisiko ernsthaftes
Risiko aber nicht über den Luftweg
Beispiel Tollwut-Virus
3 Ansteckungsrisiko ernsthaftes
Risiko
Beispiel Corona Virus
4 Ansteckungsrisiko schweres
Behandlung wirksam nicht möglich
Beispiel Ebola Virus
Zuletzt geändertvor 6 Monaten