Klausuraufgabe: 5.1
Nennen Sie zwei Eigenschaften, die für Betriebssysteme mit „Open Source“-Lizenzen typisch sind.
Freiheit: Nutzer haben die Freiheit, das Betriebssystem kostenlos zu verwenden, zu studieren, zu ändern und zu verbreiten.
Transparenz: Der Quellcode des Betriebssystems ist öffentlich einsehbar, was Transparenz und Vertrauen in die Software fördert.
Gemeinschaftliche Entwicklung: Die Entwicklung und Wartung des Betriebssystems erfolgt oft durch eine Gemeinschaft von Entwicklern und Nutzern, die zusammenarbeiten, um Fehler zu beheben, Funktionen hinzuzufügen und das System zu verbessern.
Flexibilität und Anpassbarkeit: Da der Quellcode offen ist, können Nutzer das Betriebssystem an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen und erweitern, um ihren Anforderungen besser gerecht zu werden.
Sicherheit: Durch die offene Natur des Quellcodes können Sicherheitslücken schnell identifiziert und behoben werden, was zu einem insgesamt sichereren Betriebssystem führt.
Vielfalt der Distributionen: Aufgrund der freien Verfügbarkeit des Quellcodes gibt es oft eine Vielzahl von Betriebssystem-Distributionen (Distros), die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Geschmäcker zugeschnitten sind.
Klausuraufgabe: 5.2
Wer legt die Nutzungsbedingungen einer Software fest?
Der Urheber
Klausuraufgabe: 5.3
Nennen Sie zwei Programme mit Open Source Lizenz, die für verschiedene Betriebssysteme (Multiplattform) verfügbar sind.
VLC Mediaplayer
Handbrake
Firefox Browser
Eclipse
Libre-Office
Zuletzt geändertvor 10 Monaten