Positives Recht
das Recht wird von staatl. Autoritäten erzeugt
Anlehnung an latein. Wort ponere (legen, setzen) spricht man vom pos. Recht = nicht “gutes”/”wertvolles”, sondern von Menschen gesetztes/erzeugtes Recht
danach Gegenstand der Rechtswiss. das pos., von staatl. Autoritäten gesetzte Recht, dessen Einhaltung mit staatl. Zwangsmaßnahmen abgesichert ist
Rechtstheoretische Schule
(Hans Kelsen & Adolf Julius Merkel)
Kelsen/Merkel entwickelten österr., rechtstheor. Schule, durch die “reine Rechtslehre” begründet wurde
danach: Gegenstand der Rechtswiss. nur von Menschen erzeugtes Recht, unabhängig von Frage richtig/falsch, da unmöglich, mit Logik/sonst. wiss. Methoden zu ermitteln, welche Werte höchste Geltung haben
nach Kelsen streng zw. Sein/Sollen zu unterscheiden (Dualismus)
an Spitze der Rechtsordnung sollte oberste Norm (Grundnorm) stehen, auf die alles zurückzuführen ist
diese aber nicht vom Menschen gesetzt, sondern nur als existent anzunehmen
=> strenge Trennung zw. Recht/Moral wurde (v.a. wg. Rolle der Justiz im 3. Reich) stark kritisiert => deshalb: rechtsethischer Normativismus entstanden
Rechtsethischer Normativismus
(Herbert L.A. Hart & Gustav Radbruch)
versuchte Weiterentwicklung des Rechtspositivismus
danach zwar keine zwingende Verbindung zw. Recht/Moral, aber Beeinflussung von Rechtsnormen auf bzw. durch Moral
Radbruch’sche Formel
besagt: pos. Gesetze müssen auch angewandt werden, wenn sie ungerecht/unzweckmäßig sind
wenn Ungerechtigkeit unerträgliches Maß erreicht, muss Gerechtigkeit über Gesetz siegen/Gesetz der Gerechtigkeit weichen
Gesetze, die nicht Ziel verfolgen, gerecht zu sein, sollten nicht als Recht angesehen werden
“in Paragraphen gegossene Politik”
Redewendung besagt enge Verbindung zw. Recht/Politik, beide Bereiche kaum zu trennen
viele Rechtsnormen spiegeln pol. Ideen & pol./gesell. Forderungen wider (z.B. 1975 Beschluss der Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs im Rahmen der Strafrechtsreform aufgrund absoluter SPÖ-Mehrheit)
ABER: Politik hat dem Recht zu folgen, nicht das Recht der Politik
Parlament kann Gesetze/Verfassung mit Mehrheiten ändern, aber Rechtsordnung bindet bis dahin Vollzug der Gesetze durch Verwaltung
dies ergibt sich aus Legalitätsprinzip der Verfassung, wonach gesamte staatl. Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf
Funktionen des Rechts
Die Rechtsordnung nimmt mehrere Funktionen ein.
Welche Funktionen kennst Du? Beschreibe in einem Satz.
Ordnungsfunktion:
Recht regelt Zusammenleben der Menschen, trägt geregeltem Funktionieren der Gesellschaft mit Geboten/Verboten bei
präventiver Charakter des Rechts
Friedensfunktion:
dennoch Konflikte, dann ohne Gewalt, mit klaren Regeln/Verfahren auszutragen
repressiver Charakter des Rechts
Legitimationsfunktion (Verfassungsfunktion):
Recht sieht Zuständigkeiten für Erlassen von Normen/Aufstellen von Regeln, nach denen Entscheidungen getroffen & Sanktionen gesetzt werden müssen, vor
Ausgleichsfunktion:
Recht sorgt für Ausgleich zw. Interessen des (meist schwächeren) Einzelnen, der (meist stärkeren) größeren Gruppe & staatl. Autoritäten
Gestaltungsfunktion:
Rechtsordnung gestaltet Lebensbedingungen & Umfeld der Gesellschaft
Funktion der Erwartungssicherung:
stabile Rechtsordnung schafft Orientierungssicherheit hins. Inhalts des Rechts & Realisierung mittels effektiver zugänglicher Justiz/Verwaltung
Rechtsgarantiefunktion:
jeder hat absolute Sphäre der Freiheit, die vom Staat durch Grundrechte garantiert wird, in die nur unter bes. Umständen eingegriffen werden darf
Was ist das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)?
Welche Alternativen gibt es?
alle Rechtsnormen müssen kundgemacht d.h. publiziert werden (Effektivität des Rechts)
Kundmachung der Bundesgesetze erfolgt seit 2004 durch Publikation im RIS
Zudem: trad. Kundmachung im Bundesgesetzblatt (seit 1997 in 3 Teile geteilt: I Gesetze, II Verordnungen, III Staatsverträge)
Alternativen: neben RIS Gesetze auch in (privaten) Datenbanken von Fachverlagen wie der Rechtsdatenbank (RDB) nachlesbar (Zugriff auf wichtige Gesetzeskommentare/Artikel aus Fachzeitschriften, aber kostenpflichtig)
Was ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu finden?
bundes-/landesrechtliche Normen
Vorschriften des Gemeinderechts
Link zu europarechtlichen Normen
Judikatur des Verfassungs-/Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Gerichte
Stufenbau der Rechtsordnung
jeder Rechtsakt lässt sich auf andere, höherstehende Rechtsvorschrift zurückführen und muss von dieser in seiner Existenz legitimiert sein
so ergibt sich Stufenbau der Rechtsordnung, an dessen Spitze die Grundprinzipien der Verfassung (Baugesetze) stehen
Historische Interpretation des Rechts
untersucht mittels Gesetzgebungsmaterialien (z.B. erläuternde Bemerkungen), was damaliger Gesetzgeber mit Norm beabsichtigte
Besonderheit: Versteinerungstheorie
betrifft verfassungsrechtliche Kompetenzregelungen (Aufteilung zw. Bund/Ländern)
Versteinerungszeitpunkt: Begriff dann auszulegen, wenn Kompetenzregelung bestimmt (idR 1.10.1925, da in damaliger Verfassungsnovelle meisten Kompetenzen geregelt wurden)
Teleologische Interpretation des Rechts
da bei hist. Interpretation oft neu auftretende Probleme, die damaliger Gesetzgeber nicht bedacht, bemüht Teleologische um Ermittlung von obj. Sinn & Zweck einer Bestimmung
Österreichische Bundesverfassung als “Ruinenlandschaft”
Warum wird sie auch so bezeichnet?
Verfassung zwar sehr nüchtern/elegant, aber unübersichtlich verfasst, da:
Zersplitterung: wichtigsten Teile zentral im B-VG, aber daneben noch weitere Verfassungsgesetze/-bestimmungen & Staatsverträge im Verfassungsrang
Kompliziert durch untersch. Zeitschichten, aus denen Verfassungsbestimmungen stammen (beginnend mit Übernahme aus Staatsgrundgesetz 1867, Verfassung wurde jedoch über 115x novelliert)
einige Bestimmungen evtl. unbedeutsam für Republik Österreich
Historisch wichtige Stationen
1867: Staatsgrundgesetz
1920: B-VG löste Verfassungsprovisorium ab, das nach Ausrufung der Republik 1918 beschlossen (gestaltet von Hans Kelsen)
1925/29 folgten 2 Novelle, dann stand Grundgerüst des B-VG fest
1935: Maiverfassung des Ständestaates unter Dollfuß
1945: B-VG wieder in Kraft, sodass auf verfassungsrechtl. Ebene keine Rechtsmaterie aus Zeit des Ständestaates oder 3. Reichs übrig blieb (anders bei Gesetzen/Verordnungen dieser Zeit)
1955: Staatsvertrag steht nicht im Verfassungsrang, brachte aber Verfassungsbestimmungen (z.B. Anschlussverbot)
B-VG über Neutralität Österreichs verabschiedet
1958: Ö trat EMRK bei (EMRK von 1950, die 1964 in Verfassungsrang erhoben)
1970/80er: Ausbau Rechtsschutz-/Kontrollmechanismen (z.B. Schaffung der Volksanwaltschaft)
1994: Volksabstimmung über EU-Beitritt (bisher erste Volksabstimmung über Gesamtänderung der BV)
1995: EU-Beitritt
2008: Verfassungsrechtsbereinigung
2012: Einführung Verwaltungsgerichte erster Instanz
Grundprinzipien der Bundesverfassung
Welche gibt es?
Demokratisch
Republikanisch
Bundesstaatlich
Rechtsstaatlich
Gewaltenteilend
Liberal
Grundprinzipien der Bundesverfassung:
Demokratisches Prinzip
in Ö gilt Prinzip der parlamentarisch-repräsentativen bzw. mittelbaren Demokratie
d.h. Volk wählt Repräsentanten (Nationalrat auf Bundesebene, Landtage auf Landesebene) und stattet sie mit freiem Mandat aus
Repräsentanten können somit nach eigenem Ermessen im parlamentarischen Geschehen Entscheidungen treffen (ohne Vorgaben)
zum parlamentarischen Geschehen gehört Gesetzgebung sowie Informations-/Mitwirkungs-/Kontrollrechte
von Verfassung vorgesehene Elemente der direkten Demokratie (Volksbegehren/-abstimmungen/-befragungen) ändern nichts am parlam-repräsent. Charakter des Prinzips
Republikanisches Prinzip
im Gegenteil zu monarchisch geprägten Verfassungen wird Staatsoberhaupt (Bundespräsident) vom Volk gewählt, befristet amtiert, dem Volk politisch/rechtlich verantwortlich
Bundesstaatliches Prinzip
alle Staatsaufgaben im Bereich Gesetzgebung/Vollziehung sind zw. Bund/Ländern aufgeteilt (somit auch Länder Landesgesetzgebung/-verwaltung)
zudem Entsendung von Repräsentanten der Länder in Bundesrat (damit sie bei Bundesgesetzgebung mitwirken)
Aufgabenverteilung (Gesetzgebung / Vollziehung)
Rechtsstaatliches Prinzip
ergibt sich aus: gesamtem System der österr. Verfassung (gesamtes staatl. Handeln muss auf BV zurückzuführen) + Legalitätsprinzip (gesamte staatl. Verwaltung darf nur aufgrund Gesetze ausgeübt werden)
zeigt sich auch in Einräumung effizienten Rechtsschutzes für alle Bürger (Straf-/Zivilrecht) & Verwaltung(-sverfahren)
Legalitätsprinzip verpflichtet Gesetzgeber zu ausreichend bestimmten Gesetzen ohne weiten unbestimmten Handlungs-/Ermessensspielraum für Verwaltungsorgane
zudem Mindestmaß an Verständlichkeit von Normen (verletzt, wenn Norm nur mit Sachkenntnis/Lust am Lösen von Denkaufgaben verständlich)
Gewaltenteilendes Prinzip
Staatsgewalt/-aufgaben sind auf mehrere Staatsorgane aufzuteilen, um Machtkonzentration zu vermeiden
3 zentrale Staatsfunktionen:
Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive), Gerichtsbarkeit (Judikative)
Grundsatz der “checks & balances" = System wechselseitiger Informations-, Mitwirkungs-, Kontroll-, Ernennungsrechte
Liberales Prinzip
österr. Verfassung räumt Bürgern Freiheitsrechte (Grundrechte) ein, in die Staat nicht oder nur in bes. Fällen eingreifen kann
z.B. Recht auf freie Meinungsäußerung, Eigentum, Achtung des Privat-/Familienlebens
Staatsziele Österreichs
BV im nüchternen Stil verfasst (“Spielregelverfassung”), legt Verfahren der Politik, aber nicht Inhalt fest
änderte sich 2. Hälfte 20. Jh.: Regelungen, die als Staatszielbestimmungen/Verfassungsaufträge zu sehen (als “soft law” zu verstehen, nicht zwingend einzuhalten)
1955: ersten Staatszielbestimmungen: “Verbot des Nazismus” und “immerwährende Neutralität”
1974: Unabhängigkeit des Rundfunks
1975: Umfassende Landesverteidigung
1984: Umfassender Umweltschutz
1986: Bund, Länder, Gemeinden haben bei Haushaltsführung gesamtwirtsch. Gleichgewicht anzustreben
1999: Atomfreies Österreich
Wahlrecht
Bürger wählen Vertreter nach System der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie in gesetzgebende Körperschaften
Aktives (Recht zu wählen) vs. passives (Recht, gewählt zu werden)
Bundesebene: Nationalrat (183 Abgeordnete, für 5J gewählt)
Landesebene: Landtage (für 5J gewählt, bis auf OÖ 6J)
Allgemeines, Gleiches, Unmittelbares, Persönliches, Geheimes, Freies & Verhältnis-Wahlrecht
Wahlen - Grundsätze:
Allgemeines Wahlrecht
Wahlrecht gilt für alle Bundesbürger, die am Wahltag 16J (aktiv) bzw. 18J (passiv) vollendet & nicht aufgrund gerichtlichter Verurteilung ausgeschlossen
passives Wahlrecht Bundespräsidentschaft: am Wahltag 35J vollendet
Gleiches Wahlrecht
jede Stimme selben Zählwert (unabhängig von soz. Stellung, Bildung, Steuerleistung etc.)
Zählwert kann durch Ermittlungsverfahren der Wahlergebnisse vom tatsächl. Erfolgswert abweichen
Unmittelbares Wahlrecht
Wähler wählen Abgeordneten direkt/unmittelbar (nicht über Wahlmänner/Parteien)
auch wenn auf Stimmzettel nur Parteien anzukreuzen, steht zum Zeitpunkt der Wahl Kandidatenreihenfolge bereits fest
in diese darf nur Wähler mittels Vorzugsstimme eingreifen
Persönliches Wahlrecht
Abstimmung muss durch Wähler persönlich, nicht durch Stellvertreter erfolgen
behinderte Menschen können sich in Wahlzelle von Vertrauensperson helfen lassen
mit beantragter Wahlkarte zulässig, Stimme mittels Briefwahl abzugeben
Geheimes Wahlrecht (Wahlgeheimnis)
Wahlgeheimnis:
niemand darf erkennen/nachvollziehen können, wie Bürger gewählt hat
Maßnahmen z.B. Wahlzelle/-kuvert/-urne
bei Briefwahl hat Wähler selbst für Sicherung geheimer Wahl zu sorgen
Freies Wahlrecht
Bürger muss in Wahlentscheidung frei von Zwang bleiben = Freiheit der Abstimmung (wird strafrechtlich verfolgt)
hinsichtl. passiven Wahlrechts = Freiheit der Wahlwerbung
darf nicht unsachlich/in ungleicher Weise eingeschränkt werden
man darf Wahlwerbung neuer Parteien von Mindestanzahl an Unterstützungserklärungen abhängig machen, um „Spaßparteien“ zu vermeiden
Verhältniswahlrecht
Mandate sind auf wahlwerbende Parteien im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen aufzuteilen
Vorteil: kleinere Parteien haben Chance, neue Parteien können sich etablieren
Nachteil: schwieriger, stabile Regierung zu bilden; besonders, wenn absolute Mehrhehit nur durch Koalition von 3 oder mehr Parteien erreichbar
Mehrheitswahlrecht bedeute, dass nur jene Partei, die in Wahlkreis absolute/relative Mehrheit erhält, alle auf den Wahlkreis entfallenen Mandate erhält (winner takes all)
Einzug in Parlament nur bei:
Gewinn eines Grundmandates in 1 der 39 Regionalwahlkreise oder
Wahlergebnis von mind. 4% der gültigen Stimmen (somit Zersplitterung vermeiden)
Verteilung der Mandate: 3 Durchgänge (Nationalratswahlen):
1. 39 Regionalwahlkreise
2. 9 Landeswahlkreise
3. Gesamtes Bundesgebiet
Das parlamentarische Geschehen:
Wie kommen die 2 Kammern des Parlaments zustande?
National- & Bundesrat üben Gesetzgebung des Bundes aus = 2 Kammern des Parlaments:
Nationalrat:
183 Mitglieder für 5J gewählt (Gesetzgebungsperiode, bei vorzeitigen Neuwahlen evtl. verkürzt)
über demokratische Wahlen mittels Verhältniswahlrecht
3 Präsidenten durch 3 stimmstärksten Fraktionen
Bundesrat:
60 Mitglieder, Gesamtanzahl nicht ausdrücklich festgelegt
bevölkerungsreichstes Bundesland entsendet 12 Mitglieder, übrigen Länder nach Verhältnis zur Bürgerzahl des bevölkerungsreichsten Landes (jedes Bundesland mind. 3 Mitglieder)
Gesamtanzahl kann daher leicht schwanken und wird vom Bundespräsidenten alle 10J nach Volkszählung festgelegt
Mitglieder sind von 9 Landtagen entsandt, daher indirekt demokratisch legitimiert (= nicht direkt durch Volk gewählt, aber Mitglieder der Landtage wurden gewählt)
Was macht die Bundesversammlung?
besteht aus National- & Bundesrat, die sonst getrennt voneinander unabhängig tagen, außer bei:
Angelobung des Bundespräsidenten
Entscheidung über Volksabstimmung zur Absetzung des BP
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des BP
Anklage des BP vor Verfassungsgerichtshof wg. Verletzung der BV
Kriegserklärung
Was bedeutet Klubzwang?
nach “Prinzip des freien Mandats” sind Mitglieder des National- & Bundesrates an keinen Auftrag gebunden und können nach persönl. Ermessen abstimmen
weder Wähler noch Parteien sollten auf diese Entscheidung Einfluss haben
ABER: Parteien üben Druck auf eigene Mandatare aus, über Anträge einheitlich abzustimmen, obwohl offiziell Freiwilligkeit einheitlichen Verhaltens betont wird
Immunität der Mandatare (= Abgeordnete)
M. genießen (außer-)berufliche Immunität
beruflich: Freiheit vor Verfolgung aufgrund Abstimmungsverhalten/Äußerungen vor Vertretungskörper
außerberuflich: Freiheit vor Verfolgung aufgrund strafbarer Handlung (außer nicht im Zsmhang mit pol. Tätigkeit)
Was bedeutet Inkompatibilität?
Was bedeutet Unvereinbarkeitsgesetz?
Inkompatibilität
Mitgliedschaft im NR/BR mit einigen hohen pol. Funktionen nicht vereinbar, z.B. Mitglied im anderen Vertretungskörper, Europäischen Parlament oder als Bundespräsident etc.
Unvereinbarkeitsgesetz
Inhabern hoher pol. Ämter ist verboten, weiteren (privaten) Beruf mit Erwerbsabsicht auszuüben (gibt Ausnahmen)
Wie kommt ein Bundesgesetz zustande?
Es gibt 4 Arten von Gesetzesinitiativen:
durch (gesamte) Bundesregierung (Regierungsvorlage)
durch Initiativantrag von 5 Nationalratsabgeordneten oder durch Nationalratsausschuss
durch (Mehrheits-)Beschluss des Bundesrates oder nur durch Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates
durch Volksbegehren
Jeder Gesetzgebungsantrag beim Nationalrat einzubringen:
Anträge zumeist auf Parlament-Homepage veröffentlicht und an div. Verbände, Interessensvereinigungen, Sozialpartner, öff. Einrichtungen. oder Org., für die Gesetzesentwurf bedeutsam, zur Begutachtung und Einräumung einer Stellungnahme weitergeleitet
(z.B. bei Änderungen von Unigesetz werden alle Unis nach ihrer Meinung gefragt)
Es folgen 3 Lesungen im Nationalrat:
Debatte über Gesetzesvorlage & Zuweisung an zuständigen Ausschuss des NR
Generaldebatte über Eckpunkte des Gesetzesvorschlags & Spezialdebatte über Details
Korrektur von Schreib-, Druck-, sonst. Redaktionsfehler, endet mit endgültiger Abstimmung
erhält Gesetzesvorschlag erforderliche Mehrheit, liegt offiz. Gesetzesbeschluss des NR vor, der dann BR übermittelt wird
Bundesrat hat 3 Möglichkeiten hinsichtlich des Gesetzgebungsbeschlusses des NR:]
Zustimmung (= Beschluss, keinen Einspruch zu erheben)
Begründeter Einspruch (innerhalb 8W, in dem Fall wird Gesetzesbeschluss an NR zurückverwiesen)
Verstreichen lassen der 8-wöchigen Einspruchsfrist
bei Einspruch:
wirkt idR nur verzögernd (suspensives Vetorecht)
NR kann mit Beharrungsbeschluss (Achtung: Präsenzquorum beträgt in dem Fall mind. Hälfte der NR-Mitglieder) den Gesetzesbeschluss trz durchbringen
nur in wenigen Fällen (z.B. bei Gesetzesänderungen, die Stellung/Kompetenzen des BR/der Bundesländer erheblich betreffen) hat der BR absolutes Vetorecht
kein Einspruch oder bei Beharrungsbeschluss des NR:
Gesetzesbeschluss wird Bundespräsidenten weitergeleitet
er prüft nur verfassungsmäßes Zustandekommen des Beschlusses, beurkundet durch Unterschrift (hat kein inhaltliches, nur formelles Prüfungsrecht)
nach Unterschrift des Bundespräsidenten, muss Bundeskanzler gegenzeichnen und Publikation des Gesetzes im Bundesgesetzblatt & RIS veranlassen
Was ist ein Quorum?
= notwendige Anzahl von Stimmen für Gültigkeit einer Abstimmung
Präsenzquorum: erforderliche Anwesenheit
Konsensquorum: abgegebene Stimmen, die dafür sind
Einfache Bundesgesetze
Präsenzquorum: mind. 1/3 aller NR-Mitglieder (60 Abgdnt.)
Konsensquorum: mehr als 1/2 der abgegebenen Stimmen
Verfassungsgesetze & -bestimmungen
Präsenzquorum: mind. 1/2 aller NR-Mitglieder (92 Abgdnt.)
Konsensquorum: mind. 2/3 der abgegebenen Stimmen
=> Verfassungsgesetz muss ausdrücklich als solches bezeichnet werden!
Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Regierung
Hilfsorgane / Instrumente zur Kontrolle der Regierung
als Hilfsorgane des Parlaments dienen Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Bundesheer-Beschwerdekommission
folgende Instrumente stehen auch kleinen Minderheiten im Parlament zur Verfügung:
Fragerecht (Interpellationsrecht)
Resolutionsrecht
Enqueterecht (Einsetzung von Untersuchungsausschüssen)
Kontrolle der Staatspolizei und Geheimdienste
Misstrauensvotum
Kontrollrechte des Parlaments gegenüber Regierung:
jeder Abgeordnete (NR & BR) hat Recht zu Beginn einer Nationalratssitzung (Fragerunde) kurze mündliche Fragen an Mitglieder der Bundesregierung zu stellen
5 Abgeordnete können schriftliche Anfrage stellen, die innerhalb 2M beantworten werden muss
unter best. Voraussetzungen dringliche Anfrage, über die noch in derselben Nationalratssitzung zu debattieren ist
5 Abgeordnete können Antrag stellen, dass Vollzug der Verwaltung nach best. Wünschen erfolgt
diesem muss jedoch Mehrheit im NR/BR zustimmen = Entschließung (nicht verbindlich für Regierung)
z.B. häufig bei Aufforderung an Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf für Lösung eines Problems vorzulegen oder sich (inter-)national für best. Themen einzusetzen (z.B. Vermeidung der Errichtung von Atomkraftwerken in grenznahen Nachbarländern)
NR kann zu Überprüfung von Verwaltungshandlungen bzw. behaupteten Missständen Untersuchungsausschüsse einsetzen
Gerichte und Behörden sind verpflichtet, ihre Akten vorzulegen
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist parlamentarisches Minderheitsrecht:
entweder kann NR auf Antrag von 5 Abg. mit Mehrheitsbeschluss den U-Ausschuss einsetzen
oder 1/4 der Abg. (46 von 183) die Einsetzung verlangen
es werden ständige Unterausschüsse gewählt, die das Recht haben, von zuständigen Ministerien (meist Innen- & Verteidigungsministerium) Auskünfte/Akteneinsichten zu verlangen
ausgenommen: Auskünfte/Unterlagen, deren Bekanntwerden die nat. Sicherheit/Sicherheit von Menschen gefährdet
NR kann gesamter Bundesregierung oder einzelnen Ministern der Regierung das Vertrauen versagen
in dem Fall ist Bundesregierung/betreffender Minister sofort des Amtes zu entheben
NR braucht dafür Mehrheit, daher unwahrscheinlich, dass ein MV erfolgreich ist
2019: erstmals erfolgreiche Abwahl der Bundesregierung in Geschichte der 2. Republik (insgesamt 185 Misstrauensanträge)
Elemente der direkten Demokratie
Volksbegehren
Volksabstimmung
Volksbefragung
Elemente der direkten Demokratie:
Ziel: Behandlung eines Gesetzesvorschlags im NR (somit eine der 4 Möglichkeiten zur Gesetzesinitiative)
Einleitung eines Volksbegehrens beantragen (Einleitungsphase) (Unterstützung durch ein Promille der Bevölkerung nötig = ca. 8400 Unterstützungserklärungen)
Eigentliche Phase des Volksbegehrens: 1W lang können alle Wahlberechtigten das Volksbegehren unterschreiben (Eintragungsverfahren)
Wird VB von mind. 100k Wahlberechtigten oder mind. 1/6 der Wahlberechtigten in 3 Bundesländern unterschrieben, so muss VB verpflichtend in NR behandelt werden (NR aber nicht verpflichtet, Gesetzesbeschluss zu fassen)
(bisher 57 Volksbegehren)
Bundesverfassung sieht in 4 Fällen Volksabstimmung vor:
jede Gesamtänderung der Bundesverfassung
Teiländerung der Bundesverfassung (wenn dies von 1/3 des NR/BR verlangt)
einfaches Bundesgesetz (wenn dies von mehr als 1/2 der Mitglieder des NR verlangt)
Absetzung des Bundespräsidenten (wenn dies von der Bundesversammlung verlangt)
Volksabstimmung findet nach parlamentarischem Prozess (nach Beschlussfassung im NR/BR/Bundesversammlung), aber vor Beurkundung durch Bundespräsidenten und Kundmachung statt (ist rechtlich verbindlich)
bisher 2 Volksabstimmungen (AKW Zwentendorf, EU-Beitritt)
im Ggsatz zu rechtlich verbindlicher Volksabstimmung wirkt Volksbefragung nur konsultativ, sodass Parlament nicht an Ergebnis der Befragung gebunden ist
auf Bundesebene darf nur “Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung” Gegenstand sein
es muss eine Ja/Nein-Frage oder Fragestellung mit 2 alternativen Lösungsvorschlägen sein
bisher 1 Volksbefragung auf Bundesebene: Beibehaltung von Wehrpflicht und Zivildienst 2013 (Landesebene: bisher mehrere Volksbefragungen)
Der Bundespräsident
Staatsoberhaupt der Republik Österreich, eines der drei obersten Verwaltungsorgane (neben Bundesregierung als Kollegium & Bundesministern)
wird für 6J vom Volk gewählt, danach für unmittelbar folgende Periode wiederwählbar
genießt Immunität
Aktiv wahlberechtigt: ab 16J, wenn nicht durch gerichtliche Verurteilung ausgeschlossen
Passiv wahlberechtigt: wer Wahlrecht zum NR hat und am Tag der Wahl 35J vollendet
bis 2010 waren Familien regierender Häuser/die ehemals regiert haben (z.B. Habsburger) vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen
Aufgaben des Bundespräsidenten
Vertretung der Bundesrepublik nach außen
Ernennung/Entlassung von Bundeskanzler & -regierung
Oberbefehl über Bundesheer
Auflösung des NR & Einberufung neugewählten NR
Beurkundung der Bundesgesetze
Notverordnungsrecht
Exekution der Erkenntnisse des VfGH
Ernennung der Mitglieder des VfGH, VwGH & der Richter
Ernennung von Bundesbeamten
Schaffung/Verleihung von Berufstiteln
Ausübung des Begnadigungsrechts
Ehelicherklärung unehelicher Kinder
Gewährung von Ehrenrechten (z.B. Ordensverleihung)
Kompetenzen des Bundespräsidenten
für Ausübung meister Kompetenzen braucht BP jedoch entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung
Ausnahme: Ernennung des Bundeskanzlers & Entlassung der Regierung
BP ist bei Ernennung des Bundeskanzlers völlig frei (typischerweise Obmann/frau der stimmstärksten Partei)
Ernennung weiterer Mitglieder der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeskanzlers
Entlassung des Bundeskanzlers im freien Ermessen des BP
Wer gehört zur Regierung?
Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesministern
Staatssekretäre NICHT Mitglieder, da sie Bundesminister unterstellt und weisungsgebunden sind
Der Bundeskanzler
Leiter des Bundeskanzleramts
Stellung eines Bundesministers
Vorsitzender des Kollegiums der Bundesregierung
kein Weisungsrecht ggü anderen Bundesministern
wichtige Koordinationsaufgaben inne
vom Bundespräsident ernannt (und vertreten durch Vizekanzler oder einem Minister)
Organe der Landesverwaltung
oberstes Organ der Landesverwaltung: Landesregierung
Landesregierung = Landeshauptmann, Stellvertreter, Landesräte
Landesregierung vom Landtag (Landesparlament) gewählt
unterstützt durch Amt der Landesregierung
Organisation der Landesgesetzgebung/Landesverwaltung in jeweiliger Landesverfassung des Bundeslands geregelt
Teil der Landesverrwaltung sind:
99 Bezirksverwaltungsbehörden
(84 Bezirkshauptmannschaften, 15 Statutarstädte)
Selbstverwaltung
Recht der Selbstverwaltung für bestimmte Körperschaften
im eigenen Wirkungsbereich ggü Organen des Bundes/Landes weisungsfrei (unterliegen aber staatlicher Aufsicht)
Selbstverwaltungsträger:
Gemeinden
gesetzliche Berufsvertretungen
Sozialversicherungsträger
Universität
ÖH
faktisch starke Stellung im Bereich der Verrwaltung
im eigenen Wirkungsbereich weisungsfrei, aber unter staatlicher Aufsicht
selbständiger Wirtschaftskörper
Organe der Gemeinde:
Gemeinderat
Gemeindevorstand
Bürgermeister
Gemeindeamt bzw. Magistrat (in Statutarstädten)
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit ist Bundessache
oberste Instanz in Zivil-/Strafsachen (ordentliche Gerichtsbarkeits) ist Oberster Gerichtshof (OGH)
darunter untersch. Organisationsebenen:
115 Bezirksgerichte
20 Landesgerichte (als Gerichtshöfe 1. Instanz)
4 Oberlandesgerichte (als Gerichtshöfe 2. Instanz)
3 Privilegien der Richter
Richter sind in Ausübung ihres Amtes:
unabhängig (weisungsfrei)
unabsetzbar
unversetzbar
Wie wirkt das Volk im Strafrecht mit?
+ Geschworenen- & Schöffengericht
wirkt mit, wenn Delikte mit hoher/besonders hoher Strafandrohung begangen
verfassungsrechtliche Bestimmung, wurde im Schöffen- und Geschworenengericht umgesetzt
Geschworenengericht:
besonders schwere Verbrechen, pol. Delikte
3 Berufsrichter, 8 Geschworene als Laienrichter aus Volk
8 Geschworenen entscheiden allein über Schuld, dann gemeinsam mit Berufsrichtern über Strafhöhe
Schöffengericht:
schwere Verbrechen
1-2 Berufsrichter, 2 Schöffen als Laienrichter aus Volk
Schöffen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld/Strafe
VfGH
Verfassungsgerichtshof gilt als Hüter der Verfassung
einzige Institution zur Kontrolle der Gesetzgebung & Verwaltung auf ihre Verfassungskonformität
Besteht aus:
Präsident & Vize-Präsident
12 Mitglieder, 6 Ersatzmitglieder
(Ersatz-)Mitglieder nicht hauptberuflich, sondern nebenamtlich im VfGH tätig (werden von Bundesregierung, NR, BR vorgeschlagen)
Kompetenzen des VfGH
Prüfung der Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit
Prüfung von Verordnungen auf Verfassungs- & Gesetzmäßigkeit
Prüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte 1. Instanz
Entscheidung in Zuständigkeitskonflikten zw. Gerichten & Verwaltungsbehörden
Prüfung von Wahlen
Prüfung von Staatsverträgen
Entscheidung über Anklage hoher staatlicher Organe wegen schuldhafter Rechtverletzung
=> Bei der Prüfung von Gesetzen/Verordnungen:
ist Entscheidungsbefugnis des VfGH auf Aufhebung der rechtswidrigen Norm beschränkt
darf VfGH keine neue Norm anstelle aufgehobener rechtswidrigen Norm erlassen
wird VfGH nur reaktiv auf (externen) Antrag tätig
VfGH als “negativer Gesetzgeber”
VfGH hat nur Zuständigkeit zur Aufhebung rechtswidriger Gesetze/Verordnungen, nicht die Kompetenz aufgehobene Regelungen durch andre zu ersetzen
=> neg. Gesetzgeber
faktisch fällte der VfGH in letzten Jahren mehrere rechtliche Entscheidungen, die inhaltlich letztlich anstelle fehlender (gesellsch.-)pol. Entscheidungen des Parlaments traten (z.B. Ehe für alle)
=> Wandel des VfGH vom neg. zum pos. Gesetzgeber
Verwaltungsgerichtshof
kontrolliert Gesetzmäßigkeit der indiv. Rechtsakte
besteht aus: (alle hauptberuflich tätig)
Präsident & Vizepräsident
13 Senatspräsidenten
53 Hofräte
VwGH entscheidet in Senaten zu 3, 5 oder 9 Richtern
bis 2013: VwGH als einzige Verwaltungsinstanz
ab 2014: VwGH als Verwaltungsgericht 2. Instanz über neu geschaffenen Verwaltungsgerichten
1. Instanz:
Bundesebene: Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht
Landesebene: 9 Landesverwaltungsgerichte
Volksanwaltschaft
1977 gegründet, prüft Beschwerden über Missstände in Verwaltung (jeder kann beschweren, der von Missständen betroffen)
besteht aus: 3 Volksanwälten, die von 3 mandatsstärksten Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ) nominiert werden
=> Funktionsperiode von 6J (einmalige Wiederwahl)
Beschwerden sind formfrei, gebührenfrei, fristlos (Kosten der Missstandsprüfung trägt der Bund)
wird gravierender Fehler festgestellt, erfolgt formelle Missstandsfeststellung verbunden mit Empfehlung diesen Fehler zukünftig zu vermeiden
Rechnungshof
unabhängige, oberste Finanzkontrolle, prüft finanzielle Gebarungen von Bund, Ländern, Gemeinden, anderer wichtiger öff. Einrichtungen/Unternehmen
Prüfkriterien für die Finanzkontrolle: ziffernmäßige Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit der Ausgaben
Initiative zur Prüfung grundsätzlich vom Rechnungshof selbst ergriffen (im Fall eines begründeten Ersuchens muss Rechnungshof auf Antrag von außen tätig werden)
Präsident des RH vom Nationalrat für Funktionsperiode von 12J gewählt (keine Wiederwahl)
=> berichtet regelmäßig NR, Landtagen, Gemeinderäten über seine Tätigkeit
Aufgaben des Rechnungshofes
Verfassen des Bundesrechenabschlusses
Mitglieder der Bundes-/Landesregierung müssen Präsidenten des RH ihre Vermögensverhältnisse offenlegen
prüft Parteispenden
prüft Verwendung der Parteienförderung & Fördermittel für die Parteiakademien
prüft Einhaltung der Ausgaben für Wahlwerbung
Einkommenserhebung & -bericht
Fiskalgeltung & Drittwirkung der Grundrechte
Fiskalgeltung der Grundrechte:
Grundrechte binden Staat auch dann, wenn er privatwirtschaftlich im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung “in Augenhöhe” mit Bürgern zusammenkommt
Drittwirkung der Grundrechte:
Wirkung der Grundrechte zw. privaten Personen verneint
Wichtige Grundrechte
Gleichheitsgrundsatz
Verbot der Sklaverei
Recht auf Achtung des Privat-/Familienlebens
Recht auf Eigentum
Vereins-/Versammlungsfreiheit
Kommunikationsfreiheit (Meinungs-/Medienfreiheit)
VfGH-Judikatur (bzgl. Gleichheitsgrundsatz)
VfGH hat Gleichheitsgrundsatz dynamisch entwickelt, somit zum wichtigsten Maßstab der VfGH-Judikatur bei Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen & Verwaltungsentscheidungen gemacht
VfGH entwickelte auf Basis des Gleichheitsgrundsatzes:
a) Verbot unsachlicher Differenzierung
b) Gebot differenzierender Regelungen
c) Generelles Sachlichkeitsgebot
Wo findet man die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte (“Grundrechte”)?
Großteil in Ö geltender Grundrechte in 3 Katalogen:
Staatsgrundgetz 1867
Europäische Menschenrechtskonvention 1950
Europäische Grundrechtecharta
Juristische Personen
= selbständige, von natürlichen Personen zu unterscheidende Rechtsgebilde, die Träger von Rechten/Pflichten sind
=> unterteilen sich in:
Körperschaften (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden oder Personalkörperschaften: Kammern, ÖH)
Anstalten (z.B. ORF)
Fonds & Stiftungen
Um nach außen in Erscheinung treten, handeln, Rechte/Pflichten begründen zu können, benötigen jur.P. Organe („Bündel“ an Zuständigkeiten, Rechten, Pflichten):
Monokratische Organe (z.B. Bundeskanzler)
Kollegialorgane (z.B. Bundesregierung)
=> Person, die als Organ handelt = Organwalter (z.B. Merkel)
Hoheitsverwaltung
= staatliche Organe mit Hoheitsgewalt (“imperium”) ausgestattet, treffen einseitig bzw. autorativ Entscheidungn
Entscheidungen erfolgen ggü dem Einzelnen v.a. in Form eines Bescheids
Verhältnis Staat/Einzelnen = Staat über-, Einzelner unter-geordnet
zuständig für Überprüfung einer Entscheidung: Verwaltungsbehörden & beiden Gerichtshöfe des öff. Rechts (VfGH, VwGH)
in klass. Hoheitsverwaltung bedient sich Staat insb. folgender Verwaltungsakte:
Verordnung
Bescheid
Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Erlass
Weisung
Privatwirtschaftsverwaltung
= Staat tritt Einzelnem auf Augenhöhe gegenüber
typische Instrumente zw. Staat/Einzelnem: zivilrechtliche Verträge
typisches Einsatzfeld: unternehmerisches/wirtschaftliches Handeln (z.B. öff. Verkehr)
über Rechtsstreitigkeiten entscheiden die ordentlichen Gerichte
= individueller hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender normativer Verwaltungsakt
wie Bescheid ein indiv. hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender normativer Verwaltungsakt
aber: stark herabgesetzte Förmlichkeit & de-facto Verfahrensfreiheit (z.B. Anhaltung durch Polizisten, Ausweiskontrolle, Kfz-Abschleppung)
Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben durch bzw. an Private
hoheitliche Aufgaben eig von Staat selbst wahrgenommen, doch auch private natürliche oder jur. Personen nehmen Staatsaufgaben wahr
Trend letzter Jahre: viele staatl. Aufgaben/Zuständigkeiten an Private oder eigenständige jur. Personen des öff. Rechts übertragen (Ausgliederung)
=> z.B. Ausgliederung der Bundestheater, Tiergarten Schönbrunn, Bundesforste, Museen, Natbib, AMS, Unis
Gründe für Ausgliederung:
Wandel im Verständnis staatl. Handelns
Forderung nach effizienter staatl. Aufgabenerfüllung
Forderung nach Reform staatl. Strukturen
Ziel nachhaltiger Konsolidierung des öff. Haushalt
Öffnung geschützter Bereiche nach außen zur Förderung europarechtlich gebotener Konkurrenz
zu unterscheiden ist die Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben durch Private (dies kann durch Beleihung & Infplichtnahme vorgesehen werden)
Ausgliederung:
Verfassungsrechtlich gebotene Gesetze der Ausgliederung staatlicher Aufgaben (nach VfGH)
Ausgliederungen nur zulässig, wenn:
dem Sachlichkeits- & Effizienzgebot entsprochen wird
nur vereinzelte Aufgaben übertragen werden
sich nicht um zentrale Kernbereiche der staatl. Verwaltung handelt
eine Kontrolle des Staates über die ausgegliederten Einrichtungen bestehen bleibt
Verwaltungsverfahrensrecht
4 Gesetze kennen
Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG 2008)
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG 1991)
Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1991)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG 1991)
Prinzipien bei Ermittlungsverfahren
die zu beachten sind => Aufzählen + 1 Satz
Offizialmaxime:
Behörde hat Sachverhalt festzustellen und Beweiserhebungen durchzuführen & bestimmt Ablauf des Verwaltungsverfahren (z.B. zum Amtsarzt schicken)
Prinzip der materiellen Wahrheit:
Behörde muss wahren, entscheidungsrelevanten Sachverhalt feststellen (z.B. auch wenn jmd Unfall gesteht, muss Behörde prüfen, ob stimmt)
Unbeschränktheit der Beweismittel:
Das als Beweismittel in Frage, was zur Feststellung des Sachverhaltes geeignet
Prinzip der freien Beweiswürdigung:
Alle Beweismittel zunächst gleichwertig, doch Behörde kann nach Prüfung aller Beweise entscheiden, welche Beweise mehr wiegen
Prinzip der Mittelbarkeit des Verfahrens:
Behörden können auch andere Behörden/Einzelpersonen ersuchen, Beweise aufzunehmen
Prinzip des Parteiengehörs:
Parteien haben während Ermittlungsverfahren Recht zur Stellungnahme
Manduktionspflicht:
Parteien ohne Anwalt müssen von Behörde angeleitet/belehrt werden
Entscheidungspflicht:
Behörden müssen rasch/ohne unnötigen Aufschub (spätestens innerhalb 6M) Entscheidung treffen
Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit:
Behörde hat Verfahren nach diesen Maßstäben zu gestalten
Was ist ein Bescheid?
Welche Arten gibt es?
= mündliche/schriftliche Entscheidung der Behörde & ein individueller hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender normativer Verwaltungsakt
3 Arten, die sich nach Inhalt unterscheiden:
Rechtsgestaltungsbescheid:
=> hier werden Rechtverhältnisse begründet, geändert oder aufgehoben (z.B. Verleihung eines akadem. Grades)
Leistungsbescheid:
=> schreiben einer Person Erbringung einer Leistung vor (z.B. Zahlung einer Steuer)
Feststellungsbescheid:
=> treffen Feststellung über (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses (z.B. ob öff. oder privates Gewässer)
Bestandteile eines Bescheides
(4 wichtiger als andere = Minimalerfodernis, sonst absolut nichtiger Bescheid)
Spruch (Entscheidung der Behörde, wichtigster Teil des Bescheids)
Angabe der entscheidenden Behörde
Bescheidadressat
Unterschrift
+ Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Datum, Bezeichnung als Bescheid
Europarecht
EU ging aus 3 Gemeinschaften hervor:
Europäische Gemeinschaft für Kohle & Stahl (EKGS 1951-2002)
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM 1957)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG 1957)
3 Säulen der EU:
Vertrag von Maastricht 1992 (inzw. aufgelöst durch Vertrag von Lissabon):
Europäische Gemeinschaften (EG + EURATOM)
Gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik (GASP)
Polizeiliche & justizielle Zusammenarbeit
Wichtige Verträge:
a. Vertrag von Maastricht (1992)
=> EU wurde begründet & 3-Säulen-Modell
b. Vertrag von Amsterdam (1997) & Vertrag von Nizza (2001)
=> Osterweiterung & Vertrag von Maastricht angepasst
c. Vertrag von Lissabon (2009)
=> Aufwertung des Europäischen Parlaments, Demokratisierung, neue Ämter, Doppelte Mehrheit, Charta der Grundrechte der EU
Was ist das Primärrecht der EU?
= insb. die Basisverträge (Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon) auch als Primärrecht der EU bezeichnet
= u.a. die allg. Rechtsgrundsätze, die von Grundsätzen der Basisverträge & den Rechtsprinzipien (z.B. Grundrechte), die allen Mitgliedsstaaten gemeinsam sind, gebildet werden
Was ist das Sekundärrecht der EU?
= die von Organen der EU geschaffenen Rechtsakte, darunter:
Verordnungen (allg./unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten)
Richtlinien (verbindlich, gelten aber nur mittelbar: Mitgliedsstaaten müssen festgesetztes Ziel erreichen, können aber selbst entscheiden wie, Umsetzung in nat. Recht notwendig)
Entscheidungen (in Einzelfällen, sind verbindlich)
Empfehlungen & Stellungnahmen (unverbindliche Rechtsakte)
4 Grundfreiheiten der EU, die
als Kernstück des gemeinsamen Marktes zu bezeichnen sind
Freiheit des
Warenverkehrs
Personenverkehrs
Kapitalverkehrs
Dienstleistungen
Was sind die Organe der EU?
Europäisches Parlament (EU-Parlament):
=> alle 5J von EU-Bürgern gewählt, als einziges direkt gewähltes Organ der EU dessen wichtigste demokratische Legitimierung
Europäischer Rat:
=> setzt aus Staats-/Regierungschefs einzelner Mitgliedsstaaten & Kommissionspräsidenten zsm, gibt pol. Linie der EU vor
Rat der Europäischen Union (Ministerrat):
=> zentrales Lenk-/Entscheidungsorgan der EU, setzt aus jeweil. Minstern der Mitgliedsstaaten auf best. Fachebenen zsm
Europäische Kommision:
=> Exekutive der EU, setzt aus 27 Kommisaren (einer aus jedem Mitgliedsstaat) zsm, hat wichtigstes Initiativrecht für Rechtskate
Europäischer Gerichtshof:
=> sitzt in Luxemburg, hat Rechtskontrolle über Wahrung der europarechtlichen Bestimmungen inne
+ Europäischer Rechnungshof
+ Europäische Zentralbank
+ Europäische Investitionsbank
+ Wirtschafts- & Sozialausschuss
+ Ausschuss der Regionen
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