ARCHIV: Grundsätze der Aktenführung
Nachvollziehbarkeit
Rechenschaftsfähigkeit
Richtigkeit und Vollständigkeit
Verfügbarkeit
ARCHIV: Gesetzesgrundlagen
Archivgesetz und -verordnung
Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
ARCHIV: Dauernde Aufbewahrung
Jahresrechnungen
Budget
Behördenprotokolle
Jahresberichte
Verträge
Pläne
Bauabrechnungen
Chroniken
Visitationsberichte
Wahlprotokolle
Übergabeprotokolle
ÖFFENTLICHKEITSPRINZIP:
Gesetzesgrundlagen:
Kantonsverfassung
IDG
Verordnung IDV
Zweck
Das Handeln der öffentlichen Organe soll für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein.
Wirkung:
Soll das Verterauen in die staatlichen Institutionen stärken
Meinungsbildung der Bevölkerung bzw. des Simmvolkes
Behördensitzungen;
Sitzungen der Legislative sind öffentlich!
Richtig oder falsch?
richtig!
Sitzungen der Exekutive und der Verwaltungsbehörden sind nicht öffentlich!
Richtig
Aktive Information:
Öffentliche Organe sind verpflichtet wichtige Informationen über ihre Tätikgkeit von sich aus zu publizieren.
Darunter fallen alle Informationen von …
öffentlichem Interesse, wie:
Leitbilder
Strategien
Lesilsaturziele
Beschriebe wichtiger Projekte
Expertenberichte
DATENSCHUTZ:
Grundlage:
Bundesverfassung: Schutz der Privatsphäre
IDG Zweckumschreibung:
a. transparenz der öffentlichen Organe
b. Grundrechte von Personen schützen
Für jede Bekanntgabe von Daten durch öffentliche Stellen muss:
eine rechtliche Bestimmung dazu vorliegen
die betroffene Person eingewilligt haben
Gefahr für Leib und Leben bestehen
Zuletzt geändertvor 9 Monaten