Zu den Hauptaufgaben der Gemeinden gehören…
☐ Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
☐ Führen eines Dorfladens
☐ Bau von Mietwohnungen
☐ Organisation der Abfallsammlungen
☐ Organisation der Volksschule
☐ Durchführung von kirchlichen Anlässen
x Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
x Organisation der Abfallsammlungen
x Organisation der Volksschule
Zu den Grundsätzen des staatlichen Handelns gehören…
☐ Selbstbestimmungsrecht
☐ Willkürverbot
☐ Rechtsfreiheit
☐ Treu und Glauben
☐ Legalitätsprinzip
☐ Rechtliches Gehör
x Willkürverbot
x Treu und Glauben
x Legalitätsprinzip
x Rechtliches Gehör
Die Gemeindeordnung…
☐ ist an der Urne durch die Stimmberechtigten festzusetzen.
☐ bedarf der Genehmigung des Kantonsrates.
☐ gilt als „Verfassung“ der Gemeinde.
☐ ist nicht obligatorisch
☐ kann an der Gemeindeversammlung geändert werden
x ist an der Urne durch die Stimmberechtigten festzusetzen.
x gilt als „Verfassung“ der Gemeinde.
Zur Versammlungsgemeinde gehören die folgenden Organe:
☐ Gemeindeversammlung
☐ Stadtrat
☐ Gemeindeparlament (Grosser Gemeinderat)
☐ Rechnungsprüfungskommission
☐ Gemeindevorstand
☐ Gemeindepersonal, sofern öffentlich-rechtlich angestellt
x Gemeindeversammlung
x Rechnungsprüfungskommission
x Gemeindevorstand
Welche Geschäfte können der Urnenabstimmung nicht unterstellt werden?
☐ Wahl des Gemeindevorstands
☐ Genehmigung der Rechnungen
☐ Die Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses
☐ andere in der GO bezeichnete Geschäfte
☐ Erlass/Änderung GO
☐ Genehmigung gebundener Ausgaben
☐ Verfahrensentscheide bei der Behandlung von Initiativen
x Genehmigung der Rechnungen
x Die Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses
x andere in der GO bezeichnete Geschäfte
x Genehmigung gebundener Ausgaben
x Verfahrensentscheide bei der Behandlung von Initiativen
Der Gemeindevorstand…
☐ ist die Legislative der Gemeinde
☐ muss aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen
☐ bestimmt ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten selber
☐ wird an der Urne gewählt
☐ untersteht der Schweigepflicht
☐ hat das Kollegialitätsprinzip zu pflegen
x muss aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen
x wird an der Urne gewählt
x untersteht der Schweigepflicht
x hat das Kollegialitätsprinzip zu pflegen
Der Kanton Zürich kennt folgende Organisation:
Stimmberechtigte (Urnenabstimmung)
und
Versammlungsgemeinde oder Parlamentsgemeinde
Grundsätze rechtstaatlichen Handelns
Legalitätsprinzip (Verfassungsmässigkeit der Gesetze / Gesetzmässigkeit der Verwaltung)
Willkürverbot (alle Personen mit den gleichen Voraussetzungen in der gleichen Situation, gleich behandeln)
Verhältnismässigkeit (Massnahme darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Zweckes erforderlich ist)
Treu und Glauben (Bürger muss auf die Ausünfte und Handlungen der Verwaltung verlassen können)
Rechtliches Gehör (Möglichkeit zu einem ihn belastenden Entscheid sich äussern zu können und Anspruch auf Berücksichtigung des Anliegens)
GEMEINDEORDNUNG
Art. 89 KV:
Gemeinde regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit
wird an der Urne beschlossen
Bedarf der Genehmigung der Regierung
…jede Änderung der GO muss….
…vors VOLK!
Zuletzt geändertvor 9 Monaten