§ 3 StGB
Notwehr
3 Elemente gelten zu prüfen:
-Notwehrsituation
-Notwehrhandlung
-Notwehrwille
—fällt ein Element weg ist es KEINE Notwehr—
Nicht rechtswidrig handelt (Rechtfertigunggrund)
WER sich nur der Verteidigung bedient
Um eine gegenwärtigen oder Unmittelbar bevorstehenden Angriff
auf
Leben,
Gesundheit
sexuelle Integrität
Selbstbestimmung
Freiheit
oder Vermögen
von sich oder einem anderen abwehrt
Notwehrwille muss die VErteidigung sein
Notwehrsituation
Angriff
gegenwärtiger angriff
unmittelbar bevorstehender Angriff
Rechtswidrigkeit des Angriffes
Notwehrfähige Rechtsgüter
Zuletzt geändertvor 10 Monaten