Tarif: Veranlagungsformen
Normaltarif, § 32a EStG
Splittingtarif
Splittng Tarif Wirkung
Gesonderter Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen: „Abgeltungsteuer“
Leistungsfähigkeitsprinzip, Gründe für Einführung
Zuschlagsteuern: Kirchensteuer und SolidaritätszuschlagA
Zuletzt geändertvor 10 Monaten