Welches Beteiligungsrecht hat der Betriebsrat in folgender betrieblicher Situation?
Fallbeispiel:
Die Geschäftsführung möchte einige Mitarbeitende in ein Zweigwerk versetzen.
Geschäftsführung und Betriebsrat einigen sich nicht über die Verwaltung der Betriebskantine.
Fallbeispiel
Die Geschäftsführung verlegt den täglichen Arbeitsbeginn eine Stunde vor.
Die Geschäftsführung plant die Einführung künstlicher Intelligenz. Computerprogrammen, welche die Contenerstellung beschleunigen, könnten Personalkosten im Umfang von 7,5 Stellen einsparen.
Erklären Sie die folgende betriebliche Situation in Hinsicht auf die Mitbestimmung des Betriebsrats.
Eine neu zu besetzende Stelle wird nicht im Betrieb ausgeschrieben.
Die Einstellung von Mitarbeitern ist eine personelle Angelegenheit. Somit hat der Betriebsrat hier ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht.
Allerdings kann er verlangen, dass frei werdende Stellen betriebsintern ausgeschrieben werden.
Die monatliche Lohnzahlung soll auf Anweisung der Geschäftsführung 10 Tage später erfolgen.
Gesetzliche Vorschriften zu Lohnzahlungen sind bei fast allen Arbeitnehmer:innen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge ergänzt.
Eine Abweichung von diesen Vereinbarungen ist daher nur mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner (Gewerkschaft, Betiebsrat, Arbeitnehmer:in) möglich.
Zudem gehören die Entlohnungsgrundsätze zum sozialen Bereich, für den der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat.
Ohne die Zustimmung des Betriebsrats ist diese Maßnahme nicht möglich.
Die Arbeitsgeberin hat bei Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt.
In personellen Angelegenheiten hat der Betriebsrat zwar nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht, jedoch muss er bei Kündigungen immer angehört werden. Ohne diese Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
Da soziale Gesichtspunkte bei der Kündigung unberücksichtigt blieben, wird der Betriebsrat der Kündigung widersprechen und der Arbeitnehmer wird beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Folglich muss der Arbeitnehmer so lange weiterbeschäftigt werden, bis das Arbeitsgericht entschieden hat.
Nennen Sie 2 soziale Gesichtspunkte, die bei der Auswahl zur betirebsbedingten Kündigung berücksichtigt werden müssen.
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Lebensalter
Grad der Schwerbehinderung
Unterhaltspflichten
Welche Gesetze regeln die Mitbestimmung in Großunternehmen?
Das Montanmitbestimmungsgesetz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber:innenvertreter sind paritätisch im Aufsichtsrat vertreten)
das Mitbestimmungsgesetz von 1976 (Parität im Aufsichtsrat, aber der Aufsichtsratsvorsitzende ist Arbeitgebervertreter und hat in Pattsituationen das doppelte Stimmrecht)
das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 (Arbeitgebervertreter stellen 2/3 des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter nur 1/3)
In welchen der folgenden Fälle müssen Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat gewählt werden?
Zuletzt geändertvor 10 Monaten