Wegnahme
(TBM Diebstahl)
Wegnahme ist Bruch fremden und Errichtung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen ) Gewahrsams
Welche 3 Teile werden in Gewahrsam geprüft
1 wer hatte VOR der Wegnahme an der Sache Gewahrsam und welche Gewahrsamsart lag vor?
2 Wie bricht Täter diesen Gewahrsam
3 wann und wie begründet der Täter neuen Gewahrsahm?
Gewahrsamsarten
Gewahrsamslockerungen
1 Im Rahmen des sozial Üblichen (=allgemeine Verkehrsauffassung), gelockerter Gewahrsam
bspw abstellen Fahrrad v d Schule,
Anerkanntes Verhaltensmuster , dass G. fortbestehen lässt, da es in sozial üblicher Weise erfolgte
2 Gewahrsam, durch generelle Raumherrschaft
besteht an allen Gegenständen in einer Gewahrsamssphäre (-Raum)
bspw eigene Wohnung, Auto,…
Wer Raum beherrscht, beherrscht dessen Inhalt (alle Gegenstände von Sachherrschaftswillen umfasst)
3 direkter Gewahrsam
2 antipizierter G
G geht Nicht verloren, obwohl man tats Einwirkungsmöglk noch nicht oder nicht mehr besitzt
Bspw Briefe im Briefkasten
3 Verlust/ vergessen an exakt bekanntem Ort
Bei vergessen der Gegenstände, besteht G weiterhin
Verlust bei unbekannten Ort : Gewahrsamsverlust
4 Latenter Herrschaftswille
Liegt noch vor, wenn : jemand schläft oder bewusstlos, Kinder, Geisteskranke, unter Drogen
Keinen HW: tote
Begründung neuen Gewahrsams
Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn die tatsächliche Sachherrschaft ungehindert ausgeübt werden kann
Apprehensionstheorie : Erst vollendet, wenn Täter sich tatsächlich Sache angeeignet hat und neuere G. begründet
Prüfschema Diebstahl
Lösungsvorschlag zu Diebstahl SV
Gewahrsamsart
Gewahrsam, durch generelle Raumherrschaft
Susbtanzverletzung
2
Jede Veränderung der Stofflichen Zusammensetzung einer Sache, d.h Gebrauchsfähigkeit bleibt erhalten
(Nicht ganz unerhebliche Substanzverletzung, wobei gebrauchsfähigkeit erhalten bleibt
Sachbeschädigung Prüfungsschema
Rechtswidrige zueignung
Zueignungswille: ist gegeben, wenn der Täter den Willen hat, dass der Eigentümer dauerhaft aus seiner Eigentumsposition verdrängt wird (enteignungswille)
und zumindest vorübergehend wie ein Eigentümer über die Sache verfügen bzw. die Sache oder deren Sachwert seinem Vermögen zuzuführen (Aneignungswille)
Sachbeschädigung 303 (2) StGB
Prüfungsschema
Veränderung Erscheinungsbild
3
Liegt vor, wenn die Oberfläche der Sache sichtbar in einen anderen Zustand versetzt wird
Unbefugt
Gegen oder ohne den Willen des Eigentümers
Lösungsvorschlag KV
Sachbeschädigung
Lösungsvorschlag
Hausfriedensbruch
Antrag?
Was schützt es
Deliktscharakter: Vergehen , Deliktsart: Absolutes AD
Schutzobjekte: Wohnung, Geschäftsräume, befriedete Besitztum, abgeschlossene Räume zum öffentl Dienst o Verkehr bestimmt sind
Tathandlung: a aktives eindringen o passives verweilen
Körperliche misshandlung
Was gehört wozu?
körperliches Wohlbefinden
zufügen von Schmerzen bspw festes kneifen, stoßen, treten,…
Hervorrufen vom Ekelgefühlen bspw Hundekot ins Gesicht schmieren
Körperliche Unversehrtheit
Substanzschäden bspw Platzwunde, Hämatome, Zufügen einer Wunde, ausgerissener Ohrring
Substanzeinbußen bspw Infektionen, Vegiftungen, Verlust der fingerkuppe
Diebstahl Lv Nagellack
Zu Wegnahme
5
4
1 Wegnahme Def
2 Gewahrsam Def
SvB : generelle Raumhherschaft
Nagellack zur Tatzeit noch im generell beherrschbaren Raum der …
Ungehinderte und gewollte Zugriffsmöglichkeiten vor G hatte: bspw Angestellte o Berechtigte,…
Die konnten jederzeit auf ihre waren einwirken und wollten dies auch
Gilt auch dann , wenn (Berechtigter) Tathandlung nicht selbst beobachten konnte
3 Gewahrsamsbruch Def
SvB:T begeht durch Wegnahme G-Bruch, da sie G gegen den Willen des … bricht
Durch einstecken (Tathandlung) in Jackentasche entfernt sie die Sache aus generell beherrschten Gewahrsamssphäre
Da kleiner Gegenstand : Gewahrsamsbruch schon mit Einstecken vollendet sein
Darum von Gewahrsamsenklave Auszugehen (durch einstecken generiert T eine kleine G Sphäre in der großen) Gewahrsam in Gewahrsam
4 Errichtung neuer Gewahrsam (Wann, Wer, was mit alten Inhaber, wie zurück)
SvB: T. begründet mit einstecken zeitgleich neuen Gewahrsam
T hat nun tatsächliche Sh über Nagellack in einem Ausmaß erlangt , Ausübung keine weiteren Hindernisse entgegenstehen
Herrschsftswille loegt zweifelsfrei vor
Berechtigten/Inahber können ohne Beseitigung Verfügungsgewalt nicht ,eher über Sache verfügen
Um Sachw zu gelangen: sozial erklärungsbedürftig (Intimsphäre der T.)Handlung ausführen und wären somit rechtfertigungsbedürftig ggü dritten
Lösungsvorschlag Diebstahl Papier
Nagellack
LV Diebstahl Nagellack
Vorsatz
a 3
b 5
a Begründung bedingter Vorsatz
1 T. hielt es zumindest für möglich, dass (Nagellack) eine fremde bewegliche Sache darstellt
(Sache steht zur Tatzeit im Eigentum und Gewahrsam des (Ortes... bspw K-Land)
2 und Eigentümer (in dem Fall: Berechtigten des K-Landes) mit Aufhebung ihres Gewahrsams nicht einverstanden
3 T. nahm tatbestandlichem Erfolg (Gewahrsams - und Eigentumsverlust des K-Landes) zumindest billigend in Kauf !
b Begründung für Absicht
1 T. Könnte mit stärksten Vorsatzform der Absicht gehandelt haben
2 T. kam es zielgerichtet darauf an (Wollen dominiert) durch einstecken des Nagellakces den tatbestandlichen Erfolg zu ermöglichen
3 ! spiegelt sich wieder in: mehrere Blicke nach links und rechts, Flucht wieder , stellt hohe kriminelle Energie dar
4 T. weiß ,dass sie durch die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache den bestehenden Gewahrsam des Berechtigten des K- Landes gegen deren Willen bricht
5 somit nimmt T. durch klares Bewusstsein die Tatbestandsverwirklichung des §242 StGB zumindest billigend in Kauf
LV Diebstahl
Rechtsw ZEA
2.
wem? Was? Womit ?
1 T nimmt zumindest billigend in Kauf, dass (Berechtigten des K-Landes) durch WEGNAHME des (Nagellacks) und GEPLANTE ANEIGNUNG dauerhaft enteignet wird
Somit ist Enteignungsvorsatz gegeben.
Rückführungswille ist nicht erkennbar
Handelt in Aneignungsabsicht, da es ihr darauf ankommt zumindest vorübergehend wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen
Kommt ihr darauf an, den zuvor entwendeten (Nagellack) in ihr Vermögen einzuverleiben
Die gegebene ZEA muss abschließend rechtswidrig erfolgen
T. besitzt keinen fälligen Rechtsanspruch ! auf die Übereignung des (Nagellacks)
Körperverletzung
LV zu Obj TBM
1 üble, unangemessene Behandlung
Solche Verhaltensweisen in Gesellschaft verpönt bzw. unerwünscht
2 körperliche Wohlbefinden
vor dem Schlag= keine Schmerzen
Danach = Schmerzen und sogar Verdacht Nasenbruch
3 körperliche Unversehrtheit
substanzeinbuße, hier : Nase verletzt, Blut tritt aus
Substanzverletzung :
4 k.W o k. U. nicht nur unerheblich beeinträchtigt wurde
bewertet anhand : Intensität, Dauer, und/oder Sichtweise eines neutralen Beobachters
neutraler Beobachter zu Ergebnis komme : Faustschlag mit so einer Verletzungsfolge über “normale Maß” hinaus geht
5 Kausalität
Def: Faustschalg des P. Nicht hinweggedacht werden kann, ohne das S. seine Verletzung verliert, ist davon auszugehen, dass der Schlag des P. ursächlich und kausal für Verletzung ist
ZE: P. Hat alle TBM der KV nach 223 StGB erfüllt
KV
Lv subjektiv
4-5
p hat s offensichtlich ganz bewusst einen Fasutschlag ins Gesicht…
P. Weiß sicher, dass durch sein Verhalten TB der Kv erfüllt hat
Ob P. starke Verletzung in Vorsatz aufgenommen hat : aus SV nicht entnehmen
Schlagen deutet daraufhin, dass P. Nicht nur schmerzen sondern auch Verletzungene herbeiführen wollte
P. Hat somit insgesamt vorsätzlich (direkter Vorsatz 1 Grades, Absicht) und 2 Grades sicheres Wissen gehandelt
SB Graffiti
Obersatz
T. Könnte durch das Besprühen der … mit einer Spraydose eine SB gem 303(2) StGB begangen haben
Durch das Besprühem der Wand: keine Substanzverletzung, weshalb (1) keine Anwendung findet
Eine SB gem 303(2) begeht wer, unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend beeinträchtigt
-
LV zu obj TBM
1 unbefugt
erfahrungsgemäß Eigentümer/Inhabee nicht damit einverstanden, ohne ihr Verständnis Graffiti an Wand anzubringen
svb: “Tag” wurde abends angebracht, im Zuge Dunkelheit unentdeckt bleiben -> deutet daraufhin T. keine Einverständnis vom Inhabee eingeholt hat
2 Veränderung Erscheinungsbild
liegt vor, da wand zuvor: grau/weiß war und jetzt (bspw Totenkopf in blau)
Größe aufführen wenn dabei
Erhebliche Veränderung u nicht nur vorübergehend : entstandene Kosten + Aufwand um Tag zu entfernen
3 Kausalität
Kausalität vorhanden, da das Handeln (Besprühen Wand) des T. nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg (Veränderung Erscheinungsbild, Graffiti an der wand, entstandene Kosten) entfiele
Graffiti
LV subjektiv 4
handelt mit Vorsatz" (bedingter V. reicht aus)
Weil: bewusst war, dass wand nicht ihm gehört
und
durch sein “Handeln” dem Eigentümer ein Sachschaden entstehen würde
über Motiv: nichts gesagt werden , davonmacht auszugehen T. Zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hat
Diebstahl Fahrrad
LV 1-3 objektiv
LV Wegnahme
1: 6
Diebstahl Fahrrad LV
Rechtswidr ZEA
LV Objektive TBM
KV LV
Subjektiv
Strafantrag
DS geringwertiger Sachen
Kv LV bei Ohrfeige
Objektiv TBM
KV Ohrfeige LV
Sachbeschädigung Absatz 1
LV
Gef KV
BSD
LV: Kette aus Laden
BSD LV
Uhren aus Schmuckgeschäft
Diebstahl mit Waffe
Lv
Mittäterschaft
Begründung Vorsatz
Diebstahl
Vorprüfung
VHM Ablauf
ZU NR 1
DS LV zu NR 3
DS Vorsatz LV
DS Wegnahme LV
Rechtswidrige ZEA
Kausalität : T. Weiß dass der (Schlag) kausal bzw ursächlich für die (Verletzung) ist .
LV Begründung
1 Waffe
(Schlagring) : für Angriff und Verteidigungszwecke hergestellt
bestimmungsgemäßer Zweck : Wirkung Schlag verstärken , verletzungsbild vergrößern
Bspw im WaffG erfasst
SvB : setzt bestimmungsgemäß ein, indem (Tathandlung)
ZE: handelt sich um waffe
Gefährliche Behandlung?
2 Vorsatz
war sich bewusst dass es sich bei … um waffe bzw gef Werkzeug handelt
Auch wusste sie : durch Tatwerkzeug / Tatmittel schlagweikrung verstärkt ; erhöhte Verletzungsgefahr für leben
Somit : direkter Vorsatz
… hält es zumindest für möglich dass der Schlag mit ….ein für das Leben gefährdende Verletzungen zur Folge haben könnten und nimmt es billigend in Kauf
Übergangssätze
zuerst Oberbett alle paragraphen nennen
X müsste neben den Vorraussetzungen der einfachen Kv, mindestens ein Qualifikationsmerkmal i s. d 224(1) StGB erfüllt haben
Obersatz Diebstahl
s könnte den Tatbestand mit Strafzumessungsklausek einen b s D gem 242, 243… StGB erfüllt haben , indem ….
Überleitung
ZE: x hat gurndtstbestsnd des einfachen ds erfüllt
X ,Paste für die Begehung eines b s F des DS zusätzlich ein Regelbeispiel gem 243 StGB erfüllt haben
Zuletzt geändertvor 2 Monaten