Beschuldigter
Welche Merkmale
Objektive Anhaltspunkte (bspw Zeugenaussage,…)
Subjektive Vorstellung (Überzeugung, Willensakt der Strafverfolgung)
Einleitung EV
-> mit BS Belehrung zum Ausdruck bringen
Vernehmung
Definition
1 zielgerichtete Befragung
2 zu Zwecken der Strafverfolgung
3 durch eine Strafverfolgungsperson
R amtliche Eigenschaft muss nach außen deutlich werden
wo Tatvorhalt geregelt
Belehrung Bs Rechtsgrundlage
Tatvorhalt richtig?: 163b(1) (Maßnahmen zur IDF) i v m 163 a (4) StPO ( Vernehmung Tatvorhalt)
§163a (4) S 1 StPO i v m §136 (1) S 2-6 StPO (Vernehmung)
weitere Rechtsgrundlagen Belehrung
Wichtig !
Aussageverweigerungsrecht
§136 ABS 1 S 2 StPO
Befragung/Hinzuziehung Verteidiger
§136 abs 1 s 2 StPO
Entlastende Beweiserhebung beantragen
§136 abs 1 s 5
Schriftliche Äußerung
136 abs 1 s 6 StPO
Täter Opfer Ausgleich
§136 abs 1 s 6 StPO
Weitergehende Pflichten Belehrung
§136 abs 1 S. 3, 4 : Informations- und Hinweispflichtem
Anwesenheitsrecht Verteidiger
KA: bspw darf Bs einen Anwalt bei polizeiliche Vernehmung hinzuziehen
Gem §163a (4) Satz 3 StPO Hinweis auf
§168 c (1): anwesenheitsrecht (Hinzuziehung Verteidiger bei richterlicher Vernehmung)
und
§168 c (5) StPO : Recht auf Benachrichtigung (Berechtigten auf die Termine benachrichtigen)
Was regelt §163 a (5) StPO
verweist auf
§187 (1) - (3) GVG : Hinzuziehung Dolmetscher
§189 (4) GVG : Verschwiegenheitspflicht Dolmetscher
OWiG VgL
Wie nennt es sich
Welche Anhörungsmöglichkeiten
Inhalt der Belehrung
Belehrungspflicht?
Befragung Im OWiG
§55 OWiG : Anhörung des Betroffenen
Zeugenbelehrung : §55 i v m 163 (3) StPO
Anhörungsmöglichkeiten
Übersendung Anhörungsbogen
Förmliche Anhörung u anschließende Protokollierung
Inhalt Belehrung
Tatvorhalt
Aussagefreiheit
Keine Belehrung über Verteidigerkonsultation, Beweiserhebung
Belehrungspflicht bei
Anhörung: JA
Spontanäußerungen und orientierende Befragung : NEiN
Zeuge
Zeuge ist, wer in einem Straf- oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmung Auskunft geben soll und nicht selbst BS/BT oder Sachverständiger ist, über einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang
Wo Dokumentationspflicht geregelt und für was wichtig
§168 b StPO
Mit Formular “Bs Belehrung/Vernehmung” umgesetzt
Unterschreiben lassen oder verweigert ankreuzen
Welche Pflichten hat Bs
a Angabe Personalien, bei Weigerung :111 OWiG
b Pflicht zum erscheinen auf Ladung (vor Polizei muss nicht!)
c Eingriffe in persönliche Freiheit und körperliche Integrität erdulden zb Libis, blutentnahme
Aber: keine Mitwirkungspflicht(=nicht selbst belasten zb alkotest)
d keine Pflicht Wahrheit zu sagen
Wer kann sein? 2
Von was ist der Wert einer Aussage abhängig?
1 Zeuge kann jeder sein, der in der Lage ist verständlich über seine Wahrnehmung zu berichten (zb Kinder erst ab da 2 Jahren, Greise,, behinderte,...)
2 wert der Aussage abhängig von
Wahrnehmungsfähigkeit
Erinnerungsvermögen
Sachlichkeit seiner Aussage (“Befangenhei”)
Rechtsgrundlage
Ausgangsnorm BS
Ausgangsnorm Zeuge
Begriff GS
-> sog Legitimationsnorm
Ausgangsnorm BS §163 a StPO
Ausgangsnorm Zeuge: 163 (3) StPO
GS Begriff : §373 b StPO
Spontanäußerung
Sind Äußerungen von Personen, die den Strafverfolgungsbehörden unaufgefordert Informationen mitteilen
Merkmale begriff Vernehmung genauer
von WEM Initiative zur Mitteilung bzw. bei wem Informationsinteresse liegt
2 zu Zweck der Strafverfolgung
Anfangsverdacht muss gegeben sein
3 durch Strafverfolgungsperson
muss durch so eine Person durchgeführt werden
4 amtliche Eigenschaft nach außen deutlich werden
Vernehmende (Polizei) muss dem zu Vernehmenden gegenübertreten und in dieser Eigenschaft Auskunft verlangen
Rechte des Zeugen
1 Auskunftsverweigerunsgrecht (AZR) §55 StPO
nicht selbst belasten (Auskunft verweigern)
TÄmter nicht bekannt
2 Zeugnisverweigerungsrecht (ZvR) §52 StPO
Zweck: Versuchung Falschaussage vermindern
Die Person muss BS Status haben
Täter bekannt (für Polizei), Belehrung zuerst durch 55
weitere ZvR Rechte nach : §52(2), 53, 53a, 54 StPO
Welche allgemeine Rechtsgrundlage für Zeugenvernehmung?
?was damit
§ 69(1) Gegenstand der Untersuchung beim Z oder Unverdächtigen
Sachverständige Zeuge
Ist, wer eigene Wahrnehmung gemacht hat, wozu eine besondere Sachkunde erforderlich (85 StPO)
Bspw. Verdeckter Ermittler ?
Augenscheinsgehilfe
Ist diejenige Person, welche im Auftrag eines anderen (i d r vom Gericht) etwas im Augenschein nimmt
Z.b Frau welcher für den Richter aufgrund Gleichgeschlechtigkeitsgrundsatz etwas im Augenschein nimmt
Sachverständiger kein Zeuge
Aufgrund speziellen Fachwissen erläutert er Sachverhalte, Beweise und Aussagen im Strafverfahren, erstellt Gutachten
Im Gegensatz zum Zeugen austauschbar
z B Psychologe über BS ärztliches Gutachten erstellt
Angaben Personalien
(Pflichten des zeugen)
Gem §163 b (2) StPO, 111owig
Erscheinungspflicht
vor der StA : §161a StPO
Vor dem Richter: §48 StPO
Anordnung auf Vorladung durch die Sta : §163 (3) StPO
Vor der Polizei : keine Erscheinungspflicht bei Polizei, außer StA lädt zur Polizei vor (hier Pflicht, da Ermittlungsperson der Sta)
Folgen bei nichtbeachung : §51 , 161a(2) StPO ; Kosten tragen (Ordnungsgeld, Ordnungshaft)
Aussagepflicht
(Pflichten des Zeugen)
vor dem Richter §48 StPO
Vor der StA §161a StPO
Vor Ermittlungspersonen der StA (Polizei) 163(3) s 1 StPO
Vernehmung zur Person(§68) und zur Sache (§69)
Bei Weigerung : §111 OWiG , kosten : Ordnungsgeld und -Haft, Zwangshaft (Max 6 Wochen )
Wahrheitspflicht
Folgen einer falschen Aussage gegen Polizei oder StA
258 StVG Strafvereitelung
145d StGB Vortäuschung Sttaftat
164 StGB falsche Verdächtigung
Ggü Richter
153 StGB falsche unendliche Aussage
154 StGB Meineid
Allgemeine Rechtsgrundlage Belehrung Zeuge
§163 (3) i v m §57 StPO (verweist auf Sechsten Abschnitt des 1 Buches)
IDF beim Unverdächtigen
1 Vorprüfung
2 Materielle Rechtmäßigkeit
Eingriffsermächtigung: Norm nennen §163 b ( 2 ) StPO
Adressat : Unverdächtiger , definieren + Sv Bezug *+ Gebotheitsgrundsatz (> Definition, sv Bezug bspw keine weiteren Zurufen vorhanden,
Zweck . Feststellung Identität
A Rechtsfolge (Generalklausel= §163 b(1) S.1 Stpo ) -> gleiche paragraph?
zur IDF erforderlichen Maßnahmen (definieren) : Anhalten, Auweise verlangen und aushändigen lassen, Personalien erfragen/notieren, sonstige erforderliche Maßnahmen (Datenabgleich,..)
Im SV: schauen welches vorliegt bspw Weigerung Aushändigung, da Probleme ausgehändigt werden
Weitere Voraussetzung: “IDF sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich”- SV Bezug
B Sonderfall (§163 b (1) S.2,S.3 StPO)
weitere zu IDF erforderlichen Maßnahmen möglich:
Fetshalten 163 b (1) s 2
NUR MIT EINWILLIGUNG : Durchsuchen Person/mitgeführte Sachen, ED Maßnahmen
Definition + SV Bezug
vermutlich nur festhalten und weiter nicht
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Defintiion + SV Bezug
bei Stärke TV : warum dringender TV bei Verdächtigen Def + svb, , Zeugenaussage
schwere der tat: normal
3 Formelle Rechtmäßigkeit
Anordnungskompetenz : …Satz
“Jeder Beamte des Polizeivollzugsdienstes”
4 Form- und Fristbestimmungen
Belehrungspflicht
§69 (1) S.2 i v m 163b (2) Gegenstand der Untersuchung
SVB:
Bei vorübergehendem Festhalten: siehe Bestimmungen gem §163 c StPO :
Freilassung nach höchstens 12h : 163 c(2) stpo
unverzüglich nach IDF freilassen -> 163c (1) s 1
unverzügliche Richtervorführung -> 163c (1) s 2
Bei Durchsuchung der Person : Gleichgeschlechtigkeitsgrundsatz §81 d StPO
163 (3) stpo : vernichtung Unterlagen , nach IDF/ Strafverfahren
5 Ergebnis
“Die IDF war rechtmäßig”
ZVR Verwandtschaft Grafik
Unterscheidung BS und Verdächtiger
Mögliche Aufgabenstellung: eine Aussage anhand Begriff Vernehmung erklären bzw. ob es verwertbar ist
Vorgehen
Begriff Spontanäußerung
Vernehmungsbegriff
Begründung, warum keine VN
“Keine Belehrung notwendig”
“Verwertbarkeit”
Siehe LösungsVorschlag
Form und Fristbestimmungen
1 Tatvorhalt zur Last legen (163 a(4) S.1 i v m 163 b(1) StPO)
Da festhalten : F+ F des 163c StPO beachten
2 bei vorübergehendem Festhalten:
163 c(1) StPO unverzügliche Vorführung vor Richter : Person nicht länger als für IDF festhalten. davon auszugehen, dass nach IDF entlassen wird.
3 aufgrund kurzer Dauer der Personalienfeststellung Richter nicht notwendige
4 auszugehen: 12 h Frist eingehalten gem 163c (2) StPO
5 Bestimmungen über Informations, - Belehrungs und Benachrichtigungspflichz gem 114a bis 114 c StPO eingehalten
Informatorische Befragung
formloses herumfragen des Polizeibeamten in der 1 Phase
Ziel: Rolle der Anwesenden zu klären
Keine Belehrungspflicht
Bspw wer hat angerufen, wer ist beteiligt
Was bei Rechte des Zeugen beachten
Wenn Angaben bei VN zuerst gemacht und Z im weiteren Verlauf Gebrauch von ZVR machen möchte, Aussage verwertbar?
Jederzeit wiederrufbar, bis dahin geleistete Angaben unverwertbar
Polizeibeamter kann nicht als Zeuge vom Hörensagen in Hauptverhandlung eingeführt werden
Richter kann als Zeuge vom Hörensagen in Hauptverhandlung eingeführt werden
Welche Grundrechte betroffen bei IDF
1 Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) Art 2(1) i v m 1 (1) Gg
Bei Erhebung Personalfragen
2 Recht auf körperliche Unversehrtheit Art 2 (2) GG
Durchsuchung Person
3 Recht auf Freiheit der Person Art Art 2 (2) S.2 GG
in Form der freiheitsentziehenden Maßnhamen
VHM PRÜFUNG SV IDF
Form + Fristbestimmungen
IDF Lv
Frage
Erläutern sie die Beteiligung dieser Person (Bs) im Strafverfahren einordnen und welche Belehrungspflichten hierbei zu beachten sind + weitergehende Pflichten
Erläuterung 5
2 Fragestellungen
1 Rechtmäßigkeit
Alles aber gibt oft Hinweis bspw auf formen und Fristen nicht eingehe
2 materielle Rechtmäßigkeit
Gebotenheitsgrundsatz !
3
Wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten IDF konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen , dass die Person als Zeuge oder Augenscheinsobjket (86stpo) benötigt wird
SvB: keine weiteren Zeugen vorhanden, vollständig Tathandlung beobachtet
Lösungsvorschlag zu
Vorprüfung Verdächtiger IDF
Materielle RM Verdächtiger LV
Festhalten SVB
Def
Geht über bloße Anhalten hinaus, Person darf sich nicht mehr vom Kontrollort entfernen
Erfährt Steigerung durch Verbringung an einem anderen Ort gg den Willen der Person
Aus anfänglichen FR-Beschränkung wird ab Festhalten eine Fr-Entziehung
Bei IDF beendet, was schreiben
Nach anschließendem Datenabgleich gem 98c StPO ist die Identität der Person zweifelsfrei festgestellt , weshalb die Person “auf die Straße entlassen wurde”
VHM
Lv IDF unverdächtiger
6
Durch getroffene Maßnahme wurde in gR des L. eingegriffen
Betroffene GR: …
Um GR Eingriff gerecht zu werden, müssen getroffene Maßnahmen im Rahmen der IDF in angemessenen Verhältnis zur Schwere Tat+Stärke TV stehen
Dringende TV lässt sich begründen (durch TÖ anwesenden Tatverdächtigen)
d TV gestärkt/manifestiert durch: Zeugenaussage des L
Bei verübten ST: Vergehenstatbestand
Begehung solcher Delikte : verlangt hohe kriminelle Energie, niedere Beweggründe des TV sind anzunehmen
Staat besitzt: berechtigtes Interesse an Aufklärung dieser Straftaten !
Somit spielt Zeugeneigenschaft des L. Für weitere Strafverfahren eine (gewichtige )Rolle !
IDF Unverdächtiger
F+F
Lösungsvorschlag
1.3 Hat Verteidiger bei polizeilichen VN des BS ein Anwesenheitsrecht
1.4 Darf Verteidiger bei polizeilichen VN des BS, Fragen an BS stellen
Darf Verteidiger bei polizeilichen VN des BS, Fragen an BS stellen
Unverdächtiger LV IDF
mRM
Bei A: 5
Geboten: 3
Frage : Spontanäußerung verwertbar?
IDF
Vorprüfung LV
Materielle RM
LV
Bei materielle Rm LV
Formelle RM
IDF Verdächtiger LV
Rechtsgrundlage für Pflichtbelehrung
A bei Zeugen über Familienangelegenheit + mit Verzicht
B Als BS
C als Zeuge (ohne Familienverbindung)
A: 163(3) S.2 i v m 52 StPO
bei Verzicht : 163 (3) S.2 i v m 57 stpo
B: 163 a (4) stpo i v m 136 (1) S 2-6
C: 163 (3) s 2 i v m 57 StPO
1.5 Wer im SV strafantragsberechtigt bei einer KV gegen den Verletzten
Unter Benennung der Rechtsgrundlage
Entweder zum Z oder zum Bs
StPO gilt eig für sta, daher braucht Polizei legitimationsnorm (somit verweist 163a (4,5) auf verschiedener paragraphen wo die Rechte drinstehen
Übung :
Susi Verlobte von BS
Warum ist das bei VN rechtlich von Bedeutung
Wie kann evtl Aussage gerichtsverwertbar abgesichert werden
ÜA
H schlägt Kumpel von Schwester
wie sind H und S verfahrensrechtlich einzustufen ?
Welche rechtlichen Gesichtspunkte bei VN der S von PolB zu beachten ?
Spontanäußerung verwertbar und daraufhin gezielte Frage vom PolB ?
Wer hat alles ZVR
Bruder von Herrn S seinem Vater
= Onkel; Verwandtschaft 3. Grades Seitenlinie
ZVR nach: 163 (3) s 2 i v m 52 (1) Nr 3 StPO
Belehrungspflicht nach : 52(3) StPO
bei unterlassener Belehrung : Verwertungsverbot
Gegenstand der Untersuchung?
Bei Arzt : ZVR durch Berufsgeheimnisträger
163 (3) s 2 i v m 53 (1) Nr 3
Entbindung ärztliche Scgweigepflicht durch Gs: 163 (3) s 2 i v m 53 (2) StPO
Zuletzt geändertvor 7 Monaten