Ziele des Erkenntnisverfahrens ?
Wahrheitsfindung
Prozessordnungsgemäß
Rechtsfrieden schaffen
führen zu einer Entscheidung über die Strafbarkeit des Beschuldigten
Welche Rechtsbehelfe gibt es gegen die Untersuchugnshaft nach 112 StPO ?
Haftprüfung nach 117 StPO —> Ziel: Aufhebug nach 120 oder auße Vollzug setzung nach 116
Beschwerde nach 304 —> wird der beschwerde nciht abgeholfen, gibt es hier einen Devolutiveffekt —> auch hier Ziel aufhebung oder auße Vollzug setzung
Welche absoluten Beweisverwertungsverboten gibt es in der StPO ?
Welche gibt es außerhalb der StPO ?
52, 252
136a
100d
72 i.Vm. 136a
69 i.Vm. 136a
108 II (Zufallsfunde)
160a (Ermittlugnsmaßnahmen gegen bestimmte Berufsträger)
Insb: 2 I, 1 I GG; 6 EMRK, nemo teneotur
Nur welche Beweismittel umfasst 252 ?
Nur solche aus einer VERNEHMUNG ! Sonstige fallen nciht darunter !
Kann man Aussagen verwerten, wenn ein Zeuge zunächst auf sein Verweigerungsrecht verzichtet und spöter docb aussagt ?
Ja! bei einem solchen verzicht ja
EInzige Ausnahme von 252 ist die Vernehmung des Ermittlugnsrichter (einer qualifzierten Belehrung bedarf es nicht)
NCIHT Aber die Verelesung seines Protokolls !
Wie werden Urkunden eingeühfrt ?
In der Regel Urkundsbweweis -> Einführung Sachleitungsmaßanhem —> 238
Bei 251 —> Einführung durch Beschluss nach 251 IV
Wann kann ein richterliches Vernehmnungsorotokoll insbesondere unwirksam sein ?
Wie kann man es heilen ?
Was ist zu beachten, wenn man ein richterliches Protokoll einführen will, welches nicht rechtmäßig zustande gekommen ist ?
Keine Unterschrift des beauftragten Richters nach 168
Richter war ausgeschlossen
—> Heilung durch Nachholung oder Genehmigung
Es kann über 251 I eingeführt werden, mit minderen Beewiswert. Aber wohl nur wenn nac 265 darauf hingewiesen worden ist
Merke: vor der ersten Sachrüge: Ich rüge die Verlezzung sachlihen Rechts. Ohne hiermit eine bechränkung zu verbinden, weise ich auf folgende Feler hin :
Welche drei Sachrügen kateogiren gibt es ?
Unrichtige Rechtsanwenudng auf den FESTGESTELLTEN SACHVERHALT
Fehler in der Bewesiwürdigung (Beweiswürdiogung überschritten / Untrschritten etc)
Fehlern in der Strafzumessung
Wie sollte die Beruhensprüfung ausserheb ?
Mötglichst konkrete Einflüsse auf das Urteil darstelleh. Nicht zu pauschal sein !
Was prüfen bei unselbständigen Beweisverwertungsverboten ?
Ist der Rehctskreis des Bes hukldigten betroffen ?
Wurde rechtzeitig widersprochen (falls Widerspruchslösung ghier greift)
Ergibt sich unrer Abwägng aller Umstände ein Verwertungsverbot ?
Mit was MUSS man den tatsachenvortrag bei einer Verfahrensrüge beginnen , wenn es um beweismittel geht ?
Mit dem dass X Beweissmitel im Urteil verwendet wurde, bzw. in der Hauptverhandlung eingeführt wurde
Sachrüge:
Fehlenden / faölsche Anwendung von materielen Strafrechtsnormen
(Beweiswürdigung)
Fehlerhafte / unterblieben Strafzumessung
—> das sind die drei wesentlichen Kategorien !
Merke ein Pflichrtverteidiger isdt nach 140, 141 auch bei “schwere der Tat” beizuordenn. Was meint das und welchen besonderen Fasll hat man darunter auch zu fassen ?
Das meint dass ein besonderes schwerer Rechtsfolgenausspruch befürchetet wird (= Prognose) (wohl ab ca. einem Jahr ( auch wenn Bewährung)
BEACHTE: Auch die Prognose bzw, die Möglichkeite eines Beäwhrungswiderrufs nach 53 StGb reicht hierfür aus —> das ist dann die Gefahr wenn die angeklagte Tat unter laufender Bewährung begangen wurde
Nur welche Konstellation ist im Rahmen des 338 Nr. 4 StPO relevant und worauf ist hier zu achten ?
nur bei Schuwergericht (bei Strafrichter ist es ja eh nur eine Person)
demnach ist insbesondere auf 76 II S. 3 Nr. 1 GVG zu achtren —> drei Berufsrichter und zwei Schöffen
Aus welcher Sicht muss man den absolzten Revisionsgrund des 140, 141 StPO (wenn ein verrebchen zu last gelegt wird ) (338 Nr. 5) und aus welcher Sicht das Verfahrenshindernis der sachl. Zuständigkeit beurteilen ?
1, Sachlkich Zuständigkeit richtet sich danach, welche Taten druch due Urteilsfeststellungen möglich sind. Es geht also nciht darum was angeklagt wird, oder was der RIchter nach 265, oder 266 StPO für richtig hält, sondern unr darum was durch die Urteilsfetstellung getragen wird
Bei der Frage des 140, 141 im Rahemn des ob ein Verbrechen zu Lasdt gelegt wird dagegen geht es rei formal darum was angeklagt, was nach 265, 266 StPO Gegenstand der HV it !! (Formaler Gedanke)
Muss zu eunem Folgetermin geladen werden ?
Neun vgl. 229 MGS
Inwseifern ist es für 338 Nr. 5 relevant, wenn der Angekagte zwar körperliche aber nicht gesitig anwensend ist ? Wie kann man dabei beweisen, dass keineSitzungspausen durchgeführt worden sind, obwohl der Angeklagte krankheitsbedingt dies benötigte ?
Auch die geistige nicht Anweedrnheit kann für den die Verletzung des 230 StPO ausreichen !
Sitzungspausen sind keine wesentliche Förmlichkeit nach 273 ! ä—> nciht nachgewiesen durch das Protokoll —>Y Freibeweis !
Kann man rügen, dass nicht die Strafkammer sondern das Schwrgericht zuständig war ?
Ja absoluter Rev. Grund nach 338 Nr. 4 —> beachte, 74e GVG ubd 6a StPO
Was gilt es in Bezug auf den absoluten Revisionsgrund , der sich aus 338 Nr. 1 StÜO ergibt zu beachten ?
in der klausur wäre ein umfangreicher Zustäneigkeitsplan notwendig, wenn es um teifgreifene Probleme ging.
Insofern reicht wohl das berachten von 222a und 222b (Präklusion !!!!) aus um es bwerten zu können
Was kann die berufungsinstanzliche nahträglich einziehung der tatwaffe revisionstechnisch sein ?
Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot aus 331
Was kann und muss man bei der Revision immer in Bezug auf die Anklage überprüfen `?
Umgrenzungsfunktion als Verfahrensvss.
Und welche Prozessuale tat wurde angeklagt —> ggf. relativer Revisionsfehler nach 337 oder absolluter wegen Vertsoß gegen 266 ?
Wenn man in der Revision die sachliche Zuständigkeit prüft, wie macht man das ?
§6 StPO ist einschlägig —> nichtz 338 Nr. 4
Zudem: man prüft ob die Urteilsfeststellungen die sachliche Zuständigkeit halten (z.B, Strafprognose richtig angestellt etc )
—> trafgen due Urteilsfeststellungen die sachliche ZUständigkeit oder nicht (zB. tragen die Urteilsfeststellungen ein Verbrechen so kann der Strafrichterr nicnt zuständig sein!)
Das heißt: erst wenn man weiß welche Tatbestände alle von den Feststellunge gdeckt sind kann man die Sachlicn Zuständigkeit abschließend beantworten !
Welcher Revisionsgrund kann vorliegen, wenn die Feststellungen des Urteils ein Verbrechen rechtfettigen ?
Pflichtverteidiger —> 141, 140
Ggf. war das Schuwrgericht zuständig ? —> Verfahrensvss. sachl. Zuständigkeit
Ggf. wurde Tatbestand ncitg geprüft
Ist die Zuständigkeit ein Revisionsgrund ?
Die Sachliche ist ein Verfahrenshinderniss / vss —>Y wobei 269 StPO zu beachten ist —> dass ein Gericht niedriger Ordnung zuständig gewesen wäre, ist also egal ! (Ausnahme Willkür)
Die örtliche und funfktionale fällt unter 338 Nr. 4
Strafklageverbauch kommt aus 103 III GG i.Vm. 264, StPO
Umfang der Tat richtet sich dabei nach 264 StPO !
Was ist stets zu prüfen bei Antragsdeliketen ?
Hat man einen Strafantrag im Sinne des 77 ff. StGB (inklusive, war der Antrag nach den 77 ff. wirksam?)
Kann man stattdessen ggf. das besondere öffentliche Interesse bejahen ?
Hat man das öffentöiche INteresse,weil es sich gleichzeitig um ein Privatklagedelikt hadentl nach 374 ff. StPO
Kann man die Revisionsbegründungsfirst verlängern ?
Nein GEHT NCIHT
Wird sie trotzdem “ verlängert” ist deswegen ggf. Wiede3reeinsrtzung möglich
Was ist vss. dass man für die Revisionseinlegungs / Begründungsfrist auf die Zustellung des Urteil sabstellen kann ?
Es muss eine zulässige ZUstellung gewesen sein —> 37, 271
Ansonsten —> 189 ZPO ggf. denkbar (analoig ?
Wer entscheidet über den Wiedereinserztungsantrag wenn es um die Revisionseinlegung / Begründungsfr4ist geht ?
Nach 46 ds Revisionsgericht
Wie ist ein Rechtsmittel zu behandeln das nicht nennt ob es nun Berufung oder Revision sein soll ?
Nicht deswegen unzulässig, vgl. 300 StPO, es ist aber nach 341 StPO auszulegen ob es sich um Berufung oder Revision handetl
im Zweifel Berufung, da es sich hierbei um eine umfasssendere Neuüberprüfung handelt
Auf wessen Verschulden ist bei der Wiedereinsetzung nach 44 StPO abzustellen ?
Nur auf das des Angeklagten, da es in der StPO keine Zurechnugnsnorm wie 85 ZPO gibt !
Wo findet man die Verfahrenshindernisse ? Einl. 143 ff. StPO
Was sind die üblichen relevantern ?
Sachliche Zuständigkeit (örtliche vgl. 6, 16a etc)
Wirksame Anklageund Eröffnungsbeschluss
Strafantrag
Verjährung
Entgegenstehende Rechtshängigkeit und Strafklageverbruach
SChwere Konventionsverstöße
Reformation in peius nach 531
Merke.
Eine eigene Sachentscheidung des Rev. Gerichts nach 354 StPO ist nur dann hinsichtlich einer Tat im Sinne des 52, 53 StGB möglich, wenn keine Verfahrensrüge greift und die Feststellungn daher bestehen bleiben !
Wer ist Adressat der Revisionsbegründung ?
Das iudex a quo, also das Gericht das entschieden hat —> 345 StPO !!
Welche relevanten Grenzen muss man bei der Strafzumessung beachten ?
90 Tagessätze wg. Führunrgszeugnis
1 Jahr und w2 Jahre wegen Bewährungsvss.
Zudem 47 StGb —> nur kurze FRreihetisstrafd nur unter besonderen vss.
Verteidigerplädoyer Strafzumessung:
man kann nicht völlig offensichtliche Negative Zumeesungspunkte weglasse ( ggf. Hilfsdgutachten) —> völlig offensichtliche muss man aber behandeln, kann diese aber kleinreden
Zudem: Wenn etwas abwägig ist, dann nciht vertreten ! Nur wenn es vertrebar erscheint
Ansonsten konkrete Strafe beantregen und stets minder schweren FAll beachten
Wie baut man die abschließenden Anträge bei einem Plädoyer augf ?
Wichtig: bei einer Mischentscheidung abschließend gemeinsame Anträge ganz am Ende über alle Taten !
Wie Urteil !
Also:
Schuldspruch
Rechtsfolgenausspruch
GGf. weiter Anträge wie 69 oder 44
Antrag auf Freispruch / EInstellung
Gemeinsamer Kostenantrag !
—> Anklage muss vollumfänglich abgedeckjt sein
Wanm kommt es zu einer echten Wahlfeststellung ?
Wenn nach der mündlichen verhandlung feststellt , dass sich der Angeklagte schuldig gemacht hat., aber in dubio pro reo jeweils wechselseitig für beide Tatbestände dies ausgeschlossen werden müsste.
Aber wenn zwischen den beiden möglichen Tatbeständen kein Stufenverhältnis vorliegt (Vollendung - Versuch)
und
auch kein normativesd STufeverhältnis vorliegt
abzugrenzen ist dies von Post und Präpendez —> also unklare VOrhandlungen oder Nachhandlungen —> denn bei der echten Wahlfeststellung muss beides unklar sein, bei der Post und Präpendez ist nur eine Handlung unklar —> diese wird dann auch verurteilt !
Womi tbeginnt man bei der Beweiswürdigung in einem Strafurtiel ?
Durch was die Feststellungen der persönlichen Verhältnisse bewiesen sind ? —> eigene glaubhafte Angaben + Bundeszentralregister für Vorstragen und den dvon herbeigezogen Akten
Anschließend sagen worauf die übrigen Feststellungen beruhen (Beweisaufnahem() und mit der Beweiswürdigung im engeren Sinne beginnen
Was stelltn man an den Anfang eines PLädoyers?
Anrede und das Gesamtergebnis aber ohne di ekonkrete Strafe zu nennen ! Das erst abschließend in den Anträgen
Was ist bei der konkreten Festsetzung einer Strafe zu beachten in Bezug auf maximale Geldstrafe umnd minimale Freiheitsstrafe etc ?
Unter 6 Monaten ist eine Geldstrafe grds. vorrangig, vgl. 47 StGB —> nur Ausnahmsweise (begründsbedürftige) Freiheitssteafe
Bei 6 -1 Jahr kein Vorrang der Geldstrafe —> Wahlrecht quasi
Bei über einem Jahr nur Freiheitsstrafe wiel nach 40 I nur 360 Tagessätze für eine Geldstrafe möglich sind
Beachte also 38 ff und 47 StGB !
Wann liegt ein unbenannter minder schwerer FAll vor ?
Anstellende Gesamtabwägung einschließlich aller subjektiver und objektiver Umständei mit der Frage ob die Tat von den gewöhnlich vorkommenden Fällen in einem Maß abwicht, dass die Anwendung des Auanshamwestrafrahmens geboten ist
Was muss man als Verteidiger bei Verbrechen immer schildern im Plädoyer ?
GGff. die unbenannte Milderung !! Wichtig —> Strafrahmenverschiebung
Wann strafrahmen Verschiebung bei vertypten Milderungsgründen ?
Bei obligatorischen —> keine ABwägung notwendig, da Milderung vom Gesetz voergeschrieben ist ! (z.B. 27 II StGB)
Fakultativ —> 23 II StGB —> kann —.> hier umfassnede Abwägugn mit allen Umständen !
Welche zwei wesentlcihen Artern von Verteidiger Plädoyer gibt es ?
1. Kann man die Beweiswürdigung angreifen ? —> dann greift man diese an und stellt den aus Sicht des Verteidigers richtigen Sachverhalt dar
und / oder
2- Ist die Rechtliche Würdigung der Anklage zutreffen oder nicht —> dann geht man von dem Sachverhalt aus und gibt nur die richtige rechtliche Würdigung
—> ggf. sind überdies Argumente bei den wichtigen vorgeworfenen Tatbeständen erwünscht und notwendig !
Welche Verfahrensrechtlichen Besonderheiten sind bei der Revision gegen die Berufung zu beachten ?
§§324, 325, 331 !!! bESONDERER aBLAUF DES Berufungsverfahrens
Wann kan man bei einer Revision die Einstellung / eine eigene Entscheidung beantragen und wann einen Freispurch ?
Freispruch benötigt Feststellungen die den Freispruch tragen —> wenn also Feststellunge aufgehoben werden kein Freispruch —> deswegen Freispurch nur wenn kein verfahrensfehler hinsichtlich der materiellen Tat !
Einsoruch dagegen ist möglich unabhängig von den Feststellungen !! Einspruch also iummer wenn verfahrenshindernis besteht !
Wie verfasst man bei der StA das Plädoyer wenn man mehrer Sachverhalten hat ?
UNd wie bei einem verteidigerüplädoyer?
zuerst alle Sachverhalten nacheinander
Dann alle Beweiswürdigungen und dann rechtliche Würdigung
—> nicht aufteilen !!
Bei einem Verteidigerplädoyer kann man es dagegen theoretisch aufteilen und jeweil sgesonderte Blöcke machen
Merke am Ende der rechtlich Würdigung die KOnkurrenzen nicht vergessen !!!
Wie beginnt man in einem Strafurteil die rechtliche Würdigung ?
Man wiederhol tden vollständigen Schuldsoruch und dröselt dann nacheinander jedes schuldig gesprochene Delikt auf
Was ist in der Sachverhaltsdarstellung in einem Streafurteil darzustellen ?
Anklagesachverhalt soweit er sich bestätigt hat + DIE NEUEN Erwiesenen tatsachen !!!
Was muss man noch schreiben, wenn das WE erlassen ist in der Anklage ?
Man fängt dann ab dem Punkt welches Gericht zuständig ist (Formularsammlung)
anschließen dganz normal die Anträge und Beweismittel
An wenn erfolgt die Mitteilung wenn es auch einen Verteidiger gibt ?
WOHL nur an den Verteidiger ! (ggf. mit Namen )
Wie beginnt man das Wesentliche Ermittlungsergebnis ?
Wie ein Urteil !
Angaben zur Person und Vorleben / Vorstrafen etc)
Dann Beweiswürdigung
ggf. Rechtliche Probleme
Beweismittel (MERKE Eigene Einlassung des Angeklagten ist kein Beweismittel!! im engeren Sinne jendefalls nicht)
Anträge
Was ist zu beachten, wenn man ein Privatklage delikt hat ?
Man brauch tnach 376 StPO EIN ÖFFENTÖICHES iNTERESSE damit die Sta wirksam Öffentliche Anklage erheben kann
zudem:
die Meisten Privatklagedelikte sind auch Antragsdelikte —> Strafantrag notwendig oder aber bei relativen Antragsdelikte zudem besomderes öffentliches Interesse —> ansonsten Verfahrenshindernis / Verfahrensvss. fehlt
Welche drei Möglichkeiten gibt es für das zustündige Strafgericht in der ersten Instanz ?
Wann istr welche Möglichkeit einschlägig ?
Wonach richtet sich die örtliche ZUstndägiekti ?
AG oder LG
AG —> Strafrichter
AG —> Schöffemgericht
LG —> große Strafkammer
Amtsgericht —> 24 GVG, wenn keine Strafe häher als vier Jahre zu erwarten ist
Strafrichter —> 25 GVG, bei Vergehen + höchstens zwei Jahre
SChöffe —> 28 ff. GVG —> bei Verbrechen und über zwei Jahre (maximal vier Jahre)
Landgericht dann nach 74 GVG —> katalogtat nach 74 II und wenn merh als vier Jahre Strafe erwarten werden kann
Örtliche ZUständigkeit nach 7,8,9 StPO
Wie formuliert man Tateinheit und Tatmehrheit in Anklage “wird daher beschuldigt” und “strafbar als “?
Bei Beschuldigt: durch dieselbe Handlung / durch eine weitere selbständige Handlung
Bei strafbar als: In Tatinheit / in Tatmehrheit
Formulierungen der Sachverhaltsschilderung bei Anklage
Mittäterschaft
Vorsatz
Fahrlässigkeit
Versuch
Bereicherungsabsicht
Zueignugnsabsicht
gemeinschaftlichen, Bewussten und gewollten Zusammenwirken entsprechend dem vorgerfassten tatplan
bewusst / willentlich / zumindest billigend in Kauf nehmend
vorhersehbar und vermeidbar
entgegen seiner vorgefassten Absicht
obwohl der Angeschuldigte wusste, dass er hierauf keinen Anspruch hatte
um die Sache dauerhaft und ohne Berechtigung für sich zu behalten
Was muss in der Sachverhaltsdarstellung der Anklage alles dargetsellt werden ? (6)
tatzeit und Tatort
Alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale
ALLE Tatbezgoenen Strafzumesungstatsachen
Umstände die für die Strafbarkeit / Maßregeln von Bedeutung sind (für 69, 44 Fahrverbot etc !!!!)
Strafnantrag und besonderes öffentliches Interesse
BAK (ansonsten keine Ermittlungsergebnisse)
Merke in der Anklage: STETS am Ende überprüfen ob alle objektiven und subjekiven Merkmal dargetsellt worden sind
Welche Abwägungskriteren gibt es bei einem unselbständigen Beweisverwertungsverbotsprüfung ?
Bedeutung der Norm für den Beschuldigten
Schwere des Verstoßes ( Willkür etc ?)
Schwere der Tat
Fairness des Verfahrens
Ausgleichende Ma0nahme
Eingriffi n den Kernbereich der Persnölcihkeit
(hypothetische Rechtmäßigkeit ) (nicht bei Willkür oder vorsätzlichem Verletzetn der Norm)
Wonach richtet sich der Widerspruch gegen die Verwertung ?
§257 II StPO
Vgl. 136 Rn. 25 StPO
Grobe s Prüfungsschema für ein Beweisverwertungsverbot ?
Verstoß gegen eine verfahrensnorm ? (z.B Belehrungsverstoß, Richtervorbhelat verletzt, keine Katalogtat etc)
Folgt daraus ein verbot das erlangte Beweismittel zu verwerten ? —> durch Gesetz angeordnet ? —> oftmals nein, dann
Berührt die Norm überhaut den Schutzkreis des Beschuldigte
Umfassnde Abwägung aler Umstände ( interessensabwägung )
(Ggf. Wurde rechtzeitig widersprochen ?)
Welche Verfügungen kann man auch mal weglassen?
Handakte anlegen
Asservarten
Wie prüft man ein unselbständiges Beweisverwertungsverbot ?
Rechtswidrigkeit bei der Beweiserhebung (wenn nein, dann ggf. selbständiges Beweisverwertungsverbot ?)
Gesamtabäwgung ob daraus dann eine Verbot der Verwertung folgt (Verfolgunsinteresse - Persönlkiches Interesse des Betroffenen etc )
Welche wichtigen Mistras sind wann anzugeben ?
11 Polizei
13 Bei laufender Bewährung
45 Fahrerlaubnisbheörde bei Fahrsachen
Wo prüft man ob eine Heilung eines Rechtsveltzung eines Verfahrensfehlers stattfand in einer Revisdionsbegründung ?
In der Beruhensfrage —> hier wird geprüft ob der Fehler überhauot eEinfluss auf das ZUrteil gehabt haben kann, was ausgeschlossen werden muss, wenbn ergeheilt worden ist
Warum ist es ein Fehler im SInne des 338 Abs. 1 Nr. 1 StPO, wenn eine Hauptverhandlung über den Zeitraum des 229 Abs.1 StPO hinaus vertrag wird, die anwesnenden Schöffen "hiermit" geladen werde und auch nach der Aussetzung anwesend sind?
Weil wenn die Unterbrechung über den zeitraum des 229 Absd.1 StPO hinaus geht, die Hauptverhandlung von neuem beginne muss. Die alte Zusammensetzung ist deswegen nicht mehr formrichtig und es reicht demnach nciht, dass diee Personen von der alten Hauptberhandklung geladen und anwesend sind
Vorsichtig verwenden: teilweise wird im Beruhen darauf abgestellt, dass elbst bei rechtmäßigen Alternativverhalten der vorgebrachte Punkt des Richters gegriffen hätte
(Beweisantrag wird aus eine, grund nach 244 II zurückgewiesen obwohl er bereits hätte als unzulässig zurückgewiesen werden müssen)
Eine Begründung kann das Revisionsgericht aber regelmäßig nicht udrch eine andere Begrüdnung ersetzen
Wann kann ein Strafurteil keine Zäsurwirkung entfalten ?
Wenn die Sraftat die dem Strafurteil zuzuordnen ist, bereits durch eine noch weiter vorliegendes Strafurteil bereits hätte vollumfänglich behandelt werden müssen. Denn dann ist das Urteil quasi auf das vorige Urteil zurück zu projizieren und kann somit keine Zäsurwirkung entfalten ( So BGH)
Bsp:
Urteil 1 vom 1.1.2023 umfasst die Tat vom 10.12.2022
Urteil 2 vom 10.10.2023 umfasst die Tat vom 9.12.2022 und 12.12.2022
Aktuelles verfahren (11.11.2023): Umfasst die Tat vom 8.10.2023 und 02.1.2023
—> hier keine Gesamtstrafe mit Urteil 1 und 2, denn urteil 2 bildet keine Zäsurwirkung, denn Urteil 2 ist ausschließlich Urteil 1 zuzuordnen und darauf zu projizieren
—> Aktuelles Verfahren deswegen einfach Gesamtstrafe aus den angeklagten Taten
Merke: wenn gerügt wird die Urteilsgründe weichen vonh den Aufzeichnungen einer audiovisuellen Zeugenvernemung nach 247a StPO ab, so ist das nicht revisibel weil dies einer Rekonstrkution der Hauptverhandkung bedrüfte
Merke: INbegriffdsrüge ist dann durchgreifend wenn zu ihrer ÜBerprüfung eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht notwendig ist, sondern duch Protokoll, etc. der Nachweis direkt und vollständig geführt werden kann !
Auf was kann die Inbegriffsrüge gestützt werden ?
§261 StPO Alles aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung ist Gegenstand des Urteils
—>
Die Festsellung ist nicht inbegriff ddr Hauptverhandlung geworden und durfte fdeswegen auch nicht im Urteil verwendet werden
Die Feststellung welche in der Hauptverhandlung durch Beweis erhoben worden ist wurde NICHT im Urteil verwendet, obwohl Sie inbegriff der Hauptverhandlung war
Wenn man eine Einelstrafe aus einer Vorverurteilung hat, wie lautet dann der Tenor für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung ?
Man muss hier ja keine Strafe aufklösen, das müsste man nur wenn bereits eine Gesamtstrafe bestünde. Deswegen:
Der Angeklagte ist wiederum nur der Tat schuldig welche im aktuellen verfahren gegenstand ist. Die frühere Tat ist hierbei noch unerheblich ! (logisch !)
Unter Einbeziehung der durch Urteil des XXXgerichts XXX vom XXX Az. XXX verhängten Strafe zu einer GESAMTStrafe von XXX veruirteilt
Wann muss man eine nachträgliche Gesamtstrafe bilden ?
§55 muss anwendbar sein: das ist es wenn nach 54 StG keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, weil keine gleichzeitige Aburteilung möglich ist
Frühere Verurteilung
Frühere Strafe ist noch nicht erledigt
Weitere Veruteilung, wobei die hier beinhaltete Tat VOR der früheren Verurteilung beendet worden ist
—> nachträgliche Gesamtstrafe
Wie ist das Verhältnis der Haftgründe bei den §112 ff StPO zueinander ?
Welche Folge hat das auf die STA / auf den Richter ?
Die HAftgründe des §112 StPO stehen nebeinander, können aso auch nebeneinander als Haftgrund genannt werden
Dagegen ist die Widerholungsgefahr nach §112a wegen der Bestimmung des §112a II subsidiär gegenüber allen Gründen des §112 StPO—> kann also nicht neben anderen Haftgründen genannt werden
StA: bei der Antragstellung auf UHaft kann durchaus zuerst ein haftgrund nac §112 angeführt werden und subsidiär / hiflsweise dann auf 112a abgestellt werden
Der Richter dagegen muss sich entscheiden und kann nur §112a anführen wenn keiner der Haftgründe aus §112 enschlägig ist!
Woraus ergibt sich das Anwesenheitsrecht des Verteidigers des Beschuldigten bei Vernehmungen ?
Aus 168c StPO direkt oder aus 163a StPO i.Vm. 168c !
Dabei sind stets auch die Benachrichtiugnspflichten durch die Vernehemende stelle zu beachten !
Beachte: Bei der Nebenklagerevision gitl die Reformation in peius nach 301 analog !
Welche Besonderheit gilt für die Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen Nebenkläger ?
Der Verfahrensfehler muss bzgl. eines Nebenklagedelikts gerügt werden und bestehen !
Teilweise muss man negative Tatsachen vortragen in der Revision, insbesondere dann wenn diese notwendig ist, damit das Gericht die Verfharensrüge prüfen kann
Was ist die Folge, wenn der Nebenkläger Revision einlegt und seine einzige RÜge die erhebung der allgemeinen Sachrüge ist ?
Dann ist die Revision unzulässig, denn der Nebenkläger kann wegen 400 Abs. 1 StPO sich nur auf die Verletzung solcher Normen berufen, welche auch zum Anschluss als Nebenkläger berechtigten würden !
Wie kann mn einen Haftbegfehl außer Vollzug setzen und wann ist der Haftbefehl aufzuheben ?
Außevollzgusetzung bsp. bei andereen möglichen Maßnahmen oder Sicherheitsleistung, vgl. 116, 116a
Afuhebung sobald die Voraussetzungen für den Erlass nicht mehr vorliegen, vgl. §120 I
Prüfungsfolge eines Haftbefehls nach §112ff. StPO
Dringener Tatverdacht (materielle Strafbarkeit - keine Verfahrenshindernise - vorhandene und verwertbare Beweismittel)
Haftgrund
Antrag
Verhältnismäßigkiet der Anordnung vgl. 112 I S. 2 und des Vollzugs, vgl. 113, 116, 127a)
Zuständigkeit, 125, 162
Wie setzt sich eine Reviosnsentscheidung zusammen ?
Ist sie unzulläsig ? dann Abweisung nach 349 I
Ist sie begründert —> dann Aufhebung des Urteil snach 349 IV oder 353 I + ggf. Aufebung der Feststellungen nach §353 II
Ist sie begründet und wurde das Urteil aufgehoben stellt sich die Frage —> eigene Entscheidung nach §354 I oder Zurückverweisung an anderes gericht gleicher Ordnung nach §354 II
Möglich ist auch eine Teilverwerfung Teilaufhebung und Zurückverweisung !
Inweifern muss ein Haftgrund bewiesen sei n?
Es darf nur aus bestimmten tatsachen hergeleitete werden. Bloße Mutmaßungen oder Vermutungen reichen hierfür nicht aus.
Beachte es sind auch Mischentscheidungen durch das Rev. Gericht in Bezug auf §349 bzw. 353, 354
Inwiwerfern ist die Beweiswürdigung und die Strafzumessung revisibel ?
Grds. nur bei Überschreitung der Grenzen revisible (offensichtlcihe willkür, irrtum, fehler bei der Beurteilung, Zirkelschlüsse etc)
Wann ist die Staatsanwaltschaft beschwert für eine Revision ?
Eine klassichse Beschwer wie beim Berurteilten bedarf es nicht.
Vielmehr reicht es aus, wenn sie die Verletztung von Normen rügt (für oder gegen den Verurteilten ist egal)
Welchw wichtigsten Verafhrenshindernisse sollte man bei einer Revisionsbegründung im Bliock haben ?
Strafklageverbauch
Eröffugnsbeschluss
Nur wann kan man mal die Verletzung des in dubio pro reo Grundsatzes erfolgreich in der Revisions rügen ? Was für eine Rüge istz es dann?
Was kann man aber anstelle des in dubio pro reoGrundsatzes oftmals stattdessen rügen?
Der Zweifelssatz ist nur dann verletzt wenn der Richter selbst erkennbar Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte, diese Zweifel sich auch aus dem urteil selbst ergeben und dennoch der Angeklagte verurtelt wirde.
Natürloich reicht es für die Verletzung des Grundsatzes nicht aus, wenn der Angeklagte selbst oder der Verteidiger zweifel an etwas haben
—> es wäre eine Sachrüge
Oftmals ist aber die Darlegungsrüge denkbar, also die Rüge, dass der Richter nicht alle Möglichkeiten welche in Betracht kamen, was den Sachverhalt angeht, ausreichend beachtet und einbezogen hat
Inwiwefern ist die Auslegung von Verträgen revisibel ?
auch hierbei handelt es sich um eine Tatfrage —> folglich im grundsatz nicht revisbel außer bei der Auslegung wurden die Grenzen der Auslegung überschritten bzw. solche Fehler gemacht
Wenn diese Grenzen überschritten sind, dann ist es eine Sachrüge !
Wo muss man im Rahmen der Anklage die Konkurrenzen ansprechen ?
IM Rahmend er Beschuldigungen, also nachdem der Sachverthalt geschildert worden ist und der gesetzliche Tatbestand wiedergegeben worden ist
Was unterfällt alles dem sachlichen Revisionsrecht ?
Normen des gesetzen Rechts (Anwendung, Nichtanwednung, falsche Subsumtion etc)
Grundregeln der Rechtsanwendung, wie Gewohnheitsrecht odert Denkgesetze, Logik, Erfahrungssätzem offenkundige Tatsachen ( Darstellungsrüge
klarer, widerspruchsfreie Darstellung des Tatbestands, der Beweiswürdigung und der Strafzumessung = Darstellungsrüge
Welchen Sinn und Zweck hat der 345 II StPO und was soll damit verhindert werden ?
Sinn und Zweck: Der Anwalt oder der Protokollführer soll sich bewusst mit der Revisionsbegründung auseinandersetzen und es soll damit auch verhindert werden, dass allzu viele unnötige und von Grund auf falsche Revisionsbegründungen eingereicht werden—> Problematisch ist deswegen jedwede Distanzierungsvermekre des unterzeichenden wie “auf Wunsch des Angeklagten” etc
Welche Tatsachen muss man bei der Aufklärungsrüge in der Revision darstellen ?
Welches bestimmte Beweismittel hätte das Gericht heranziehen sollen
Welche Tatsache hätte dem Beweismittel gedient
Welches Beweisergebnis wäre dadurch erzielt werden
Die Umständie, welche das Gerichr dazu hätte drängen müssen, das Beweismittel hernanzuziehen
Bei Rüge, dass ein Beweisantrag zu UNrecht abgelehtn wurde —> stets gesamten Beweisantrg und Ablehnungsbeschluss vollständig wörtlich wiedergeben !
Warum ist es zumindest problematisch, wenn bei der Revisionsbegründungsschrift ein Rechtsanwalt in i.V. unterzeichnet oder aber wenn schlcihtweg ein anderer als der bisher aufgetreten Rechtsanwalt unterzeichnet ?
Sinn und Zweck des 345 II:
der Unterzeichner soll vollumfänglich verantwortung für die Revisionsbegründung übernehmen. Die Unterzeichnung als Formvorgabe für die Revisionsbegründung ist Zulässigkeitvss. der Rev, da eine gültige Revisionsbegründung essentiell ist. Insofern ist es stets zu probematisieren !
Bei einer Berufung des Angeklagten ist es ja nach §328 Abs. 1 S. 1 grds. zulässig bei Abwesendensein des Angeklagte ohne ausreichende entschuldighung eine Verwerfungsurteil zu erlassen. Wann geht das aber trotz nicht Einhalteung aller Vss. des §329 Abs. 1 S. 1 Nicht ?
Wenn ein Fall des §329 Abs, I S., 4 vorliegt, also es sich bei der Berufungsverhandlung um eine Zurückverweisung nach Revision handelt
Man muss das Berufungsgericht an ein anderes Gericht abgeben ?
Wann ist die Abgabe zunzulässig ?
Ja denkbar ist das, wenn in der Berufungsvewrhandlung herauskommt, dass weitere Straftaten, welche im Erstinstanzlihcen verfahren noch nicht bekannt waren einschlägig sind (z.B. statt Körperverletzung nun Mord etc)
Dann kann aber das Berufungsgericht ggf. nicht darüber entscheiden, weil es nur die Strafgewalt des Erstinstantzlichen Gerichts hat
Es muss deswegen an die große Strafkammer verweisen, nach 328 II oder nach 225a vorlegen
Wann ist die Abgabe unzulässig ?
Abagen unzulässig, wenn Prozesshindernis nbesteht, wenn Rechtskraft eingetreten ist, wenn Verschlechterungtsverbot dem entgegensteht
Prüfung einer Beschwerde
A. Zulässigkeit
Statthaftigkeit (304 -305)
Frist zur Einlegung
Berechtigung
Beschwer durch die angefochtene Entscheidung
Rücknahe und Verzicht
Form und Adressat der Einlegung
B. Bdegründetheit: es wird in der Sache selsbt entschieden, solange nicht ausdrücklich nur eine rechtmäßoigkeitsprüfung vorgeschrieb ist !(wie z.B. bei 305a!)
Nur welche Entscheidungen sind nach §305 der Beschwerde entzogen?
Nur solche:
die in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen
ausschloießlich ihrer Vorbereitung dienen
und keine weiteren verfahrenswirkugnen erzeugen, die ncht mehr von einem Rechtsmittel angefochten werden können
Warum stellt 253 insofern eine Ausnahme des Unmittelbarkeitsgrundsatzes aus 250 dar ?
Weil durch die Verlesung des Protokolls die Vernehmung der Verhörperson, welche ja der nähere Personenbeweis im Sinne des §250 StPO wäre, nicht notwendig ist und durch die Verlesung des Protokolls ersetz wird
Wichtig: eine solche Verlesung nach 253 kann trotz Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht zulässig sein, wen ndie Vernehmung der Verhörsperson nach 244 II im Rahmen der Amtsaufklärungpflicht geboten ist !
Ist die folgende Aussage verwertbar ?
Zeuge macht von seinem ZVR nach 52 zuläsigerweise Gebrauch
Er stimmt im Folgenden der Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls zu.
Das Protokoll wird verlesen
Grds. nicht, weil zwar das ZVR aus dem Weg geräumt wurde dadurch dasss der Verwertung zugestimmt wurde. Jedoch hilft idese ZUstimmung nciht über die Hürde des 250 hinweg
Nur über 251, 252 kann dies überwunden werden
grds. hätte hier also der Vernehmungsbeamte vernommen werden müssen, vgl. 250, wenn keine Ausnahme nach 250, 251, 252 vorliegt
Warum gilt im Folgenden der §253 nicht ?
Was ist stattdessen denkbar, hat aber unterschiedliche Auswirkungen ?
Ermittlungsrichter vernbimmt Zeugin A. In der dann folgendern HV wird Ermittlungsrichter nun vernommen . Er kann sich aber an die Aussage der Zeugin A nicht mehr ganyz genau erinnern.
Weil der Ermittlugnsrichter Verhörsperson ist und nicht der Zeuge der vernommen wird, dessen Gedächtnis nach 253 gestützt werden soll
Der er nur Vernehmungsperson ist gilt 253 nicht !
Das Protokoll kann somit nicht durch 253 als Urkunde als Beweismittel eingeführt werden
ABER: das Protokoll kann vorgehalten werden, es wird damit aber nicht als Beweismittel der HV !
Zeuge gibt in seiner Zeugenvernehmung eine vollumfängliche Aussage ab. Zusätzlicih gibt er in dieser Vernehmgung eine Videodatei ab. In der HV macht der Zeuge von seinem ihn zustehenende ZVRnach 52 Gebrauch. Aussage und Videodatei verwertbar ?
BEIDES nicht verwertbar, weil sich das Aussageverweigerungsrecht aufgrun dees engen Zusammenhangds mit der Vernehmung (una acto) ebenso auf die Videdatei ersterkt, es gilt deswegen für beide Sache der §252
Wenn man einen schweren Raub mit einer Scheinwaffe nach 250 1b hat, warum begründet das an sich nach 250 III keinen minder schweren Fall ?
Weil die scheinwaffe gerade der gesetzlich angedachte Anwenudngsfall des 250 1b ist —> demnach liegt gerade kein minder schwerer Fall vor, sondern ein normaler schwerer Raub (wenn nicht andere besondere umstände vorliegen )
Welche wichtige Einschränkung gibt es bei §250 Abs. I Nr. b StGB ?
Eine tel. Reduktion —> denn zwar sind Scheinwaffen von 250 1b umfasst, jedoc nicht solche, welche objektiv völlig ungeeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen —> tel Reduktion weil Wortlaut zu Weit ist
Welche Form bedarf die Rücknahme bzw. der Verzicht auf ein Rechtsmittel ?
Der gleichen Form die für die Einlegung des Rechtsmittels vorgeschrieben ist
Inwiefern besteht Bindungswirkung für das Rechtsmittelgericht, wenn ein zulässig beschränktes Rechtsmittel vorliegt ?
Dies erigbt sich aus §327 StPO —> soweit das Urteil nicht angefochten ist, soweit DARF es auch nicht überprüft werden !
Es ist deswegen genau zu pürfen ob nun bei der vorgenommenen Beschränkung die vorliegende Feststellung bzw. Subsumtion überuaupt überprüfbar ist!
Wie baut man die Bildung einer Geldstrafe auf ?
Strafrahmen bestimmen
KOnkrete Einzelfall Abwägung
Strafe bestimnen = Tagessatzanzahl
Bestimmen welche Tagessatzhöhe festgesezt werden soll; je nach Nettoeinkommen
Was meint schriftlich bei der From zur Einlegung eines Rechtmittels ?
Handschriftlich, aus reichend ist aber auch Telegramm, Fernschreibe, Telebrief, Telefax etc
Aber beachte: wegen 32a StPO ist unklar ob das vor allem für computer etc immernoch gilt ! weil eigentlich ja 32a eine qualifztierte Signatur etc vorschreibt
Wonach richtet sich die Berechnung der Einlegungsfrist bei Rechtsmitteln ?
Wann beginnt die Frist, wenn der Angeklagte bei Verkündung des Urteils nicht anwesen war?
1.
Nach §43 Abs. 1 StPO
—> bsp. 314, 341 “ ein Woche nach Verkündung “
bsp: Berkündung am Donnerstagn den 1.10 —> mnach 43 I STPO endet die Frist am Donnerstag den 8.10
2.
Dann ist die zUtsellung für die Einlegungsfrist maßgeblich, bsp, wenn nach 314 II, 341 der Angeklagte nicht anwesend war, so muss die Zustellung nach 35 I, II wirksam erfolgt sein und auch rechtmäßig angeordnet worden sein nach 36 StPO
Wer ist Rechtsmittelberechtigt ?
vgl. 296
StA
Beschuldigtem
Vertediger unter den vss. des 297
gesetzl. Vertreter nach 298
Nebenkläger nach 400
Wie ist zu Verfahren wenn sich niciht mehr klären lässt, ob ein Rechtsmittel rechtzeitig eingelegt worden ist ?
Wichtig: es gilt nicht in dubio pro reo, da es sich um eine verfahresnrechtliche Frage handelt !
Es ist deswegen zu unterscheiden:
Die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig sezt voraus, dass die Verfrsitung feststeht !
Bleib deswegen die Frage ungeklärt, muss das Rechtsmittel als zulässig behandelt werden!
Fehler allereings Anhaltspunkte, dass das Rechtsmittel überhaupt in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist, so kann nicht zugunsten des Rechtgsmittelführers ausgengaen werden, dass es schon rechtzeitig einleget worden sei
zeitlich ab wann kann man Rechtsmittel einlegen ?
Sobald die Entscheidung existent ist, bei Urteilen gilt deswegen ab Verkündung nach 268 Abs. 2 —> Vorbeugende oder Vorsorgliche Rechtsmittel sind unzulässig
Was sind die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Rechtsmitteln ? (6)
Statthaftigkeit
Frist
Beschwer
Keine Rücknahem und Kein Verzicht
Wer leitet die Verhandlung und welche zwei Kategorien sind dabei zu unterscheiden von Arten der Verfahrensleitung ?
Was bedeutet das für die Revision?
Der Vorsitzende, vgl. 238 I
UNterscheide:
Formelle Verfahrensleitung: die nur den äußeren Rahmen prägende Leitung, diese ist nicht geeignet im Einzelfall in die Recht eines BEteiligten einzugreifen, vgl. 238 I (Eröffnung und Schließung, Unterbrechung, Sitzunordnung, Sitzungspolizeiliche Maßnahmne gegen Zuhörer etc )
Sachleitung ist dagegen eine Maßnahmen die einen beteiigten beschwert (z.B, Anordnung der Verlesung einer Urkunde etc)
(Abgrenzung ist im übrigen eigentlich auch überflüssig, es kommt für die Überprüfungsmöglichkeit nach 238 II nur darauf an, ob der Beteiligte beschwert ist oder nicht !
Es ist ein Beschluss nach 238 II StPOnotwendig, ansonsten ist die RÜge ind er Revision präkludiert !
Warum ist es kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit nach §169 GVG, wenn unter Ausschluss der Öffentlichkeit Fragen der UNtersuchungshaft oder die Richterbalehnung besproechen werden ?
Weil beide Sacdhen auch ohnehin außerhalb der Hauptverhandlung zulässigerweise geschehen drüfen. Insofern ist es auch kein problem, wenn dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht !
Was ist eine Sache dem Urkundsbeweis zugänglich ?
Sobald es um den gedankelichen Inhalt ankommt und nicht auf das von außen direkt wahrnehmbare !
Ist es von außen direkt mit Sinnen wahrnehmbar, so ist der Augenschein die richtige Beweismittelwahl
Welche wichtige Unterscheidung macht es ob ein Richterliches oder ein nichtrichterliches Protokoll als Urkunde verlesen wird `?
Welche besonderen Formvorschriften gelten für ein richteröiches Protokoll ?
Was ist folgen wenn es sich um kein ordnungsgemäßes richterliches Protokoll handelt, kanne s dennoch nach §251 verelsen werden ?
Nichtrichterliche Protokolle können nach §251 Abs. 1 verlesen werden
Richterliche Protokolle dagegen nach §251 Abs. 2
Formvorschriften der 168, 168a sind zu beachten (unterschrift !)
Es kann dennoch verlresen werden, allerdings nur nach §251 Abs. 1 (verminderter Beweiswert, weil es als nicht richterlihes Protokoll verlesen wird, Hinweis nach §265 erforderlich, etc)
Wenn ein Zeuge gegenüber dem Sachverständigen Angaben macht kann man diese Angaben verwerten ?
Ja durch Vernehmung des Sachverständigen
Es sei denn der Zeuge hat ein zeugnisverweigerungsrecht und gebraucht es
Zudem: er muss dann vom Sachverständigen über das Verweigerungsrecht belehrt worden sein
Be einer Einziehng der Fahrerlaubnis was muss alles dargestellt werden im Plädoyer der Staatsanwaltschaft ?
Die Gründe die nach 69 StGB vorliegen müssen
Die Dauer der Entziehung
Wie und WO erfolgt die Geltendmachung der Bewährungszeit in einem Plaädoyer ?
Es wird NICHT Beantragt, denn die Bewährungszeit erfolgt durch einen separaten Beschluss durch das Gericht
—> es wird angeregt
Wo:
nach den abschließeneden Anträgen am Ende des Plädoyers
Welche Prognose muss man anstellen, wenn es um die Frage der Bewährung geht ?
Welche Abwägungskriteriuen kann man hier einbringen ?
Die Kriminalprognose —> was ist zu erwarten in Bezug, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetz wird
Kriterien:
fester Wohnistz
sozaile Bindungen
festes Einkommen
Geständnis etc
Welche revisiblen Fehlern sind bei einem Verständnis nach 257c zu beachten ?
Belehrungspflicht nach 257c V!
Punktstrafe wird vereinbart etc
Sanktionsschere
reine Strafrahmenwahl als Inhalt der Verständigung
Verstoß gegen Mitteilungspflicht nach 243 IV
Kann man in der Verständigung auf Rechtsmittel verzichten ?
Nein dies ist wegen 302 I 2 ausgeschlossen
Was ist im Protokoll zu beurkunden, wenn das Selbstleseverfahren einer Urkunde angeordnet wurde ?
nach 273 auch insbesondere die Urkuhden bei denen die Verlesung abgesehen wurde, es ist also notwendig, dass im protokoll die feststellunf nach 249 II 3 StPO niedergelgt wird !
Kann man ein Beruhen des Urteils auf einem fehlehaft abgelehneten Beweisantrag auch dadurch verneinen,dass ja andere Abehnungsgründe vorlagen?
nur in Ausnahmsfällen, wenn völlig klar ist dass ein anderer Ablehnungsgrund gegriffen hätte und zudem auch hierdurch nicht die Verteidigungsmöglichkeit des Revisionsführers beeinträchtigt wird bzw,. wurde
Wann ist eine Protokollberichtigung nach Fertigstellung zulässig ?
Wenn die Urkundspersonen übereinstimmend sicher sind dass die tatsächlichen Niederlegungenn so nicht stimmen
Ist schon eine der Personen nicht sicher, so ist eine Berichtigung nicht zulässi g
Kann eine unterbliebene oder fehlerhafte Belehrubng im Sinne des 257c V geheilt werden ?
Ja und zwar durch Wiederholung einer ordnungsgemäßen Belehrung + Belehrung darüber, dass die fehlende Belehrung zu einer nicht bindenden Verienabrung geführt hat und dies nun auch nicht binden sei, der Heilung zuzustimmen
Warum ist es letztlich falsch wenn man bei einem Beweismittel, welches einem Beweisverwertungsverbot unterliegt und demnach nach 261 ein revisibler vorliegt in der Revisionsbegründung bei der Beruhensfrage zu schreiben:
Das Urteil beruht demnach auch auf dieser fehlerhaften Beweiswürdigung nach §261 StPO, vgl. §337
I StPO, denn alleine die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass der Fehler ursächlich für das Urteil
ist reicht aus, da eine denkgesetzliche Ausschließung hier nicht vorliegt. Denn es ist nicht
auszuschließen, dass die Verteidigung des Angeklagten anders ausgefallen wäre als es geschehen ist.
Weil:
nicht die Verteidigung wäre möglicherweise anders gewesen, sondern das URTEIL ! Darum geht es ja bei der Verwendung eines rechtswidrigen Beweismittels, nicht um die Frage der Verteidigungsmögölichkeit !
Wann liegt ein geeigneter Fall für eine Verständigung nach 257c StPO vor ?
Das kann nur über die Abwägung der widerstreitenden Interessen geklärt werden
Einerseits: Interesse der Justiz an der raschen Klärung
Andererseits: Interesse des Angeklagten an einer möglichst geringen Srafe
Andererseits: Interesse des Verletzten an einer gerechten Bestrafung des Angeklagtem
Wer muss für eine Versätndigung nach 257c zustimmen ? Wer kann eine Versätndigung verhindern ?
Zustimmen müssen: Angeklagte und StA auf Vorschlag des Gerichts, vgl. 257c III 4
Verhindern kann demnach auhc nur die StA der Angeklagte eine solche Verständigung, denn alle anderen Verfahrensbeteiligten erhalten zwar nach 257c III 3 die Gelegenheit zur Stellungnahme, können aber eine Verständigung hart auf hart nicht verhindern
Wann sind Vorgespräche (im voraus einer Verständigung ) möglich ?
160b Ermittlungsverfahren (aber eben nur zwischen StA und Beschuldigter etc)
Zwischenverfahren nach 202a
Nach Eröffnung aber vor der Hauptverhandlung nach 212
257b Hauptverhandlung
Wie kann ein Verfahren nach Hauptverhandlung enden ?
Urteil
oder
Einstellungsbeschlüssen nach 153, 153a, 154 II
Was kommt in der Revisionsbegünrdung ins Hilfsgutachten ?
Zustäbdiges REV Gericht
Die Punkte der Zulässigkeit eigentlich nicht; nur wenn man etwas wirklich problematisches aufgeworfen werden sollte
Alle Fehler auf die die Revision nicht gestüzzt werden kann, etwas weil kein Fehler vorliegt oder kein Beruhen vorliegt oder Heilung eingetreten ist etc
Alle Fehler welche zum Vorteil des Mandanten geführt haben
Im Urteil wurde der Brief unter anderem als Begründung für die Annahme der tatsächlichen
Feststellungen herangezogen. Dabei wurde Bezug genommen auf den geschriebenen Inhalt des
Briefs.
Beweis: Urteilsgründe
Warum ist dieser Vortrag der RÜge formellen Rechts ( Verfahrensrechts) nicth ausreichend dargeletg ?
Es hätte auch der Inhalt des Briefs welcher im Urteil verwendetn worden ar dargelegt werden müssen !
Ohne den Inhalt kann man nicht abschließend prüfen ob nu ein revisibler fehler vorliegt oder nicht, es kommt ja gerade auch auf den verwedneten Inhalt an, für die Frage des Beruhens etc
Wann ist ein Richter wegen 24 II StPO abstrakt gesehen abzulehenn ?
Es ist die BESORGNIS der Befangeheit notwentig. Ob er objektiv befangen ist oder sich befangen fühlt ist dagegen irrelevant !
Besorgnis der Befangehheit liegt deswegen folglich dann vor, wenn vom Standpunkt des Ablhenen aus, ein Grund besteht der Misstrauen an der Unparteilichkeit des Richters rechtfertigt. Perspektive ist dabei die eines vernünftigen Angeklagten.
Warum begründet ein reiner Vorhalt einer Urkunde oder Augenscheins bei einer Zeugenvernehmung währen der Angeklagte nach 247 ausgeschlossen war keinen revisiblen Fehler ?
Weil der VOrhalt nur eine reine Vernehmungshilfe ist und der vorgehaltene Gegenstand nicht inbegriff der HV wird. Der Vorhalt ist insofern nur teil der Vernehmung und damit zulässg auch wenn der Angeklagte währenddessen nach 247 ausgeschlossen ist
Können Schöffen, Urkundsbeamte und Sachvetstände auch als befangen abgelehnt werden ?
Ja die 24 ff. gelten über 31 bzw. 74 StPO entsprechend
Beachte Kernbereiche der Verteidigung sind der Wahrheitsfindung und Beweiswürdigung und Beweisaufnahme vollends entzogen (wohl selbst dann wenn der Angeklagte zustimmt, str)
Ab wann greift die Unterrichtungspfli8cht nach 247 S.4 StpO ?
Sobald der Angeklagte wieder anwesend ist, auch wenn die Vernehmung des Zeugen, aufgrund dessen er nach 247 ausgeschlossen ist, nur unterbrochen wurde und noch nicht abgeschlossenu ist !
Wichtig: nur eine wirklihce eigene Vernehmung durch den Ermittlungsrichter kann ein Verwertungsprotokoll mit Wirkung des 254 StPO begürnden
Wird die vorherige Vernehmung des Polizisten nur wiederholt un gefaregt, ob das so richgtig sei, liegt keine Vernehmung durch den Ermittlugnsrichter vor.
Wie hat das Gericht schriftliche Einlassungen des Angeklagten zu behanden ?
Was gilt bei einem schriftlichen Geständnis ?
Aus 243 V S. 1 folgt, dass die Äußerungen das Angeklagteim Rahmen der Vernehmung also mündlich zu erfolgen haben —> Das Gericht ist deswegen nicht verpflcihtet die Äußerungen in einer Urkunde als Urkubndsbeweis zu verlesen
Ggf. ist es aber im Rahmen von 244 II zu beachten !
—> ein schriftliches GEständnis dagegen ist stets als formelle Urkunde einzuführen, wenn es Grundlage des Urteils wird !
Was ist vss. für eine Rüge, wenn
die Anordnung des Selbstleseverfahrens an sich gerügt wird ?
die Art und Weise der Durchführung des Selbstleseverfahrens gerügt wird ?
Anordnung an sich —> es muss nach 249 II widersprochen worden sein !
Art und Weise der Durchführung —> es muss eine Entschiedung des Gerichts nach 238 II herbeigeführt worden sein, nur dass sind die jeweiligen ÜBerprüfungsmaßstäbe (zur Art gehört auch das UNterlassen der angeordneten Selbstlesung!)
Wer ist alles zur HV zu laden und was ist die Folge wenn nicht oder nicht rechtzeitig geladen wird ?
Angeklagteer, Verteidiger, 216, 218, ggf. 145a I, III beachten (Ermächtungen zustellungen für Angeklagten entgegenzunehmen )
Staatsanwaltschaft meist formllos
ggf. Nebemkläger über 397, 404
—> Bei fehlender Ladung kann die Aussetzung der Verhandlung nach 217 II verlangt werden !
Was geschieht nach der Möglichkeit des letzten Wortes im Sinne des 258 I, II ?
Gericht zeiht sich zur Beratung zurück, vgö. 193 GVG
Urteil wird durch Mehrheitsentschiedun gnach 263 StPO, 196, 197 GVG getroffen
Urteil wird nach 260 I, 268 II mit Bekanntgabe der Urteilsformel verkündet(Rechtsmittelbelehrung gehört nicht mehr zur Verkündung)
Welche Fehlerkategorien kann man bei einer Revisionsklausur grundsätzlihc immer relativ einfach auspüren ?
Man geht Schritt für Schritt den Gang der HV nach 243 durch
AM ende überprüft man das die Möglichkeit des letzten Wortes nach 258 I, II
Man überprüft Fehler anhand des Rev. Katalogs nach 338
Man überprüft alle in der HV eingebrachten Beweismittel
Man vergleich Anklage mit Tenor und genutzten Tatbeständen
Welche Grundsatz ist unter anderem in 250 verankert und für welche Beweismittel gilt das ?
Untermittelbarkeitsgrundsatz —> unmittelbare möglichst ergiebige Beweisaufnahme —> Grundsatz des Vorrangs des Personalbeweises = Ausnahme voon 249
Gilt für Urkunden, aber AUCH für den Augenschein !
Können Strafsachen verbunden werden ?
Ja denkbar, wenn mehrer Verfahren bei Gerichten verschiedener Ordnung anhänigg sind, kann das Gericht höherer Ordnung entscheidung über die Verbindung, vgl. §2 Abs. 1
bei gleicher Ordnung gilt §4 II S. 1
Muss die Hauptverhandlung ausgesetzt werden, wenn der Verteidger des Angeklagten keine Zeit hat etc ?
Grds. nciht, vgl. 228 II ! Nur ausnahsweise denkbar
Bei Notwendiger Verteidgung ist eine Aussetzug niemals denkbar, alleine schon wegen 145 !
Welche Art von Urteil ist ein Einstellungsurteil wegen Przesshinderniss bzw. fehlender Prozessvss. ?
Prozessurteil — es beendet das Strafverafhren ohne Sachprüfung
Ob es zum Strafklageverbaucht führt ist davon abhänig ob das Hindernis behebbar ist oder nicht
Wie bereit man in der Klausr ein Strafurteil vor ?
Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ?
a) Materielle Strafbarkeit unter Würdigung der in der HV erhobenen Beweise
b) Sind die Beweis verwertbar ?
c) Keien Verfahrenshindernisse?
Prozessuale Vss. für eine Endentscheidung ?
a) ggf. Bescheidung von Beweisanträgen etc.
b) sonstige Prozessualen Probleme
Entdscheidungsfindung
a) Schuldspruch
b) Rechtsfolgen
c) Kosten, Entschädigung, Haft, sonstiges
Wie geht man mit einem bestehenden haftbefehl in der Anklage / im Urteil / im Plädoyer um ?
Anklage: Man muss in / nach den Anträgen darüber befinden ob die Haftofrtdauer angeordnet werden soll /beantragt werden soll
Urteil: ganz am Ende muss über die Frage der Haftfortdauer befunden werden (liegen och Haftgründe vor etc ?=
Plädyoer auch hier muss in den Anträgen über die Haftfortdauer befunden werden
Welche Fälle der Anordnungen bei einer “Festnahme” gibt es ?
Untersuchungshaft nach 112 ff.
Haftbefehl nach 230 II (Bei ausbleiben bei der Hauptverhandlung)
Hauptverhandlungshaft im beschluenigten Verfahren nach §127b
vorläufige Festnamhe nach §127 I, II
Festhalten von Störern nach §164
sofortige Vorführung nach §134
Warum kann eine fehlerhafte Angabe im Rubrum nicht in der Revision angefochten werden `?
Es handetl sich um keine Feststellungen wie im Urteil sonst
Was ist im Tenor bzgl. des Schuldspruchs hinsichtlich des Delikts aufzunehmen ?
Deliktskategorie (Verbrchen, Vergehen), Begehungsweise, besonders schwere Fall etc.
alles überflüssig, auch nicht aufzunehmen ist Tatzeitpunkt etc
Aufzunehmen ist dagegen Verusch oder Vollendung, sowie echte Qualfikationen (solche Merkmale die einen eigenen Straftatbestand begründen), auch Anstiftung und Beihilfe sind aufzunehmen
Fahrlässigkeit immer, Vorsatz immer dann aufnehmen, wenn das Delikt auch Fahrölässigkeit bestraft
Muss man im Tenor des Strafurteils das Konkurrenverhältnis klarsrellen ?
Zwingendn ja,
ob Tateinheit oder Tatmeherheit vorliegt ist notwendigerweise zu bennenn
Tateinheit = in Tateinheit mit
Tatmehrheit = und
Wahfeststellung: oder
Wie baut man Gründe in einem Revisionsurteil auf ?
Es gibt keinen tatbestandm deswegen kann man am Anfang der Gründe eine kurze Zusammenfassung des bisherigen Prozessverlaufs geben. Anschließend kann man eine oder mehrere Rügen aufgreifen auf die das Revisionsurteil gestrützt wird. Die Restlichen Dann im Hilfsgutachten.
Ein festes Aufbauschema gibt es aber nicht !
Nur wann ist eine Verletzung einer Norm auch letztendlich revisibel ?
Nur wenn der Revisiosnführer auch durch sie beschwert ist und das Urtel auf dem Fehler beruht !
Was ist die Folge für die Revision wenn eine Norm zwar verletzt wurde, dann aber die verletzte Handlung nachgeholt wurde ?
Oftmals tritt dann Heilung ein; die Folge —> das Urtiel beruht nicht mehr auf dem Fehler, so dass die Revision an diesem Punkt scheitert !
Wie weist man die verschiedenen revisiblen Verstöße nach ?
Verfahrenshindernise und Verfahrensvoraussetzungen —> Freibeweis (Ausnahme: wenn die Tatsache auch relevanrt für Schuldspruch ist = also doppelrelevant ist, dann nur Strengbeweis)
Sachliche Fehler —> grds. nur aus dem urteil selbst
Verfhresnfehler —> insbesondere Protokoll (Protokoll hat teilweise ja absolute Beweiskraft), Freibeweis, denkbar theoretisch auch aus dem urteil selbst
Was ist alles vom sachlichen Recht umfasst im Sinne des 346 II STPO ?
Überpürüfung des Sachverhalts auf Logik, Erfahrungssätze und offenklundiger Missachtung von Tatsachen
Das gleiche auch für Beweiswürdigung
Rechtliche Würdigung (Subsumtion unter die angenommenen Tatbestände; ggf. nciht angewandte Milderungen)
Streafzumessung
Wie ist zu tenorieren, wenn der Angeklagte in der Revisions freigesprochen wird ?
Das vorinstanzliche Urteil muss aufheboben werden + der Freispruch kann direkt5 durch das Revisionsgericht erfolgen —> 354 I
bei einer Einstellung braucht das vorherige Urteil nicht einmal mehr aufhegbone werden, da die EInstellung diese Urteilswirkung beseitig (str.) lieber mitaufheben
Wann muss man in einem Revisionsurteil die Feststellungen aus dem vorigen Urteil aufheben und zurückverweisen ?
Zurückverweisung immer wenn formelle und oder materielles Recht verletzt wurde
Aufhebung der Feststellungen —wenn die Tatsachenfeststellungen falsch waren und deswegen neu festgestellt werden,
vgl. 354 II
Wie muss der Auschluss der Öffentlichkeit erfolgen ?
Was aber in Bezug auf die Verkündung des Urteils stets zu beachten ?
Durch Beschluss durch das Gericht (nicht nur den Vorsitzenden), 174
der Beschluss muss auch begründet werden, vgl. 33 StPO
und öffentlich verkündet werden, vgl. 174
Sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach 176 sind solange sie gerechtferttigt sind keine Maßnahmen die den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzen
—> Die Verkündung des Urteils an sich hat nach 173 GVG stets öffentlich zu erfolgen
NUr wann greift der Auffanggrund des §338 Nr. 8 ?
NUr wenn ein Beschluss des Gerichts in der HV ergangen ist.
Demnach bei Verfahrensleitenden Maßnahmen nur wenn eine Entschiedung des Gerichts nach 238 II beantragt wurde !
Wann kann mal bei dem Auschluss der Öffentlichkeit eine RÜge nach 238 II StPO notwendig sein, damit eine Revisionsrüge durchgreifend sein kann ?
Wenn es sich gerade um eine Verfahresleitende Anordnung des Vorsitzenden handetl !
z.B. wenn einzelne Zuschaue im Rahen der SItungspolizeilichen Hoheit des Vorsitzenden ausgeschlossen werden
Ein Zeuge wird nach ordnungsgemäßen Beschluss zur Ausschließung der Öffentlichjkeit vernommen. Nun soll er später erneut vernommen werden, erneut unter Auschluss der Öffentlichkeit. Was ist zu beachten ?
Es ist ein neuer Beschluss zur Auschluss der Öffentlichkeit erforderlich, eine Bezugnahme auf den früheren Beschluss ist nicht ausreichend, vgl. §174 I
Ist es rügbar, dass ein StA zugleich im gleichen Verfharen als Zeuge und Sta in der HV tätig war?
Ja nach BGH ist hierbei auch 22 StPO analog anwendbar (sehr strittig, siehe Kommentar), das wär dann ein rügbarer Verfahrensfehler
NUr wann ist im Sinne des 338 Nr. 8 eine Vorschirft über die Öffentlichkeit verketzt ?
Was bedeutet das im Hinblicm auf eine erweiterte Öffentlichkeit ?
Nur wenn eine unzulässige Beschärnkung der Öffentlichkeit vorliegt + diese vom Gericht zu vertreten ist
Nicht aber wenn eien unzulässige Öffentlichekitserweiterung stattfand oder eine Öffentlichekitserweiterung abgelehnt wurde
—> allerdings kann eine erweiterte Öffentlichkeit ein relativer Reviosnsgrund sein, wenn 169 S. 2 GVG verletzt ist !
Kann die Abweseheit eines Dolmetscher revisibel sein ?
ja nach 185 GVG ist bei Angeklagten die der Deutschen sprache nicht mächtig sind ein Dolmetcher herbeizuziehen.
Jenachdem wie gut die Deutsch kenntnisse sind kann schon jedes noch so kuzre Abwesend sein zu einem Revisonsgrund führen. Sind die Duetsch Kentnnisse besser so reicht kurzzeitige Abwesenheit nicht aus, vgl. auch MGS 338 I Nr. 5
Wann ist die Abwesenheit des Verteidigers revisibel ?
Jedenfalls nur dann wenn sich um einen Pflichtverteidiger nach 140 StPO handelt
Welche Wirkung hat §340 auf die Rüge nach 338 Nr. 5 ?
§340 schließt die RÜge im Hinblicka auf eine Verhandlung ohne den Angeklagten anch 329 II aus !
Es kann also nicht gerügrt werden dass besonderen Gründe vorgelegen hätten die eine Anweenheit in der Beerufungshandlung erfordert hätten
Woran ist bei einer Revisoinsklausur und der Abwesenheit des Angeklagten immer zu denken ?Welche vss. müssen vorliegen ?
absoluter Revisionsgrund nach 338 Nr. 5, denn 230 wurde verletzt , ABER nur wenn er bei eme wesentlichen Teil der HV abwesend war!
Außer es kiegt eine Ausnahme nach den 231, 247, 340 etc vor ! Das muss aber dann genaustens vorlegt werden.
Auch die fehlerhafte Anwendung der 231, 247 begründet eine Verletzung des 230 und stellt damit einen absoluten Revisionsgrund dar
Nach welcher Norm ist es revisibel wenn ein Staatsanwalt als Zeiuge vernommen worden ist und in der gleichen Sache staatsanwaltlicher Vertreter ist `?
KEIN Fall des 338 Nr. 5 —> es macht nachts, wenn bei wenigen Umständen der STa nicht als Sta sondern als Zeuge anwesend ist
ABER: §337 StPO, 22 StPO analog ff.
Ist ein zuunrecht abgelehnt Sachverständige ein Revisionsgrund ?
Wie sieht es bei einem befangenen STA aus ?
Ja siehe 74 und 74 zu MGS, es ist aber kein absoluter Revisionsgrund nach 338 Nr. 3
Ein befgangener StA kann ebenso wohl ein relativer Revisonsgrund sein, aber auch kein absoluter nach 338 Nr. 3
Nur für welche ZUständigkeit kann 338 I Nr. 4 einen absoluten Revisionsgrund darstellen ?
Nur für die örtliche und besondere Zuständigkeit
Nicht dagegen für die Frage der Verteilung der Geschäfte unter den Strafkammern desseebn Gerichts, insofern greift aber ggf. Nr. 1!
Was ist das Besondere bei der Prüfung des §338 Nr . 3?
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch entweder für begründet erklärt war oder mit Unrecht verworfen worden ist;
Hier nimmt das Gericht eine eigenen Beschwerdeprüfubng vor, man prüft also die 25 ff. ganz normal nach Beschwerdemaßstäben.
Wurde der Befangeheitsantrag zudem rechtswidrigerweise als unzulässig abgelehnt, so übt das Rev. Gericht bei Annahme der Begürndethiet zudem auch völlig eigenes Ermessen in Bezug auf die Begründetheit aus !
Wann ist eine Beschwerde nach 304 begründet ?
Umfang der Tatsachenfeststellung
Art und Weise der Entschiedung
Umfang der Entschiedungsüberprüfung und der eigenen Entscheidung
Das Beschwerdegericht muss die füe die Entscheidung wesentlichen Tatsachen selbst prüfen und aufklären !
Art und Weise: grds. ohne mündlihe Verhaldung , vgl. 309
Umfang: eigene Sachentscheidung , 309 II, inklusive Ermessensfragen ! (außer ein andere Prüfungsmstab ist durch Gesetz angeordnet, wioe bei 305a)
Wie erfolgt die Entschiedung über ein unzulässiges bzw. zulässiges BEfangenheitsgesuch ?
Bei Entschiedung über die UNzulässigkeit entscheidte das GANZE GEricht, also auch inklusive dem Richter, welcher der Grund für die BEsorgnis der BEfangeheit gibt
Bei Entschiedung über einen zulässigen Antrag darf der “Befangene” nicht wirkwirken
vgl. 26a, 27 !
Nacvh 258 II muss dem Angeklagten ja das letzte Wort erteilt werden.
Ab wann liegt dabei ein Wiedereintreten des Gerichts in die Beweisaufnahme vor, so dass das letzt Wort erneut erteilt werden muss (REVISION!)
Es muss kein ausdrückliches oder formales (etwa durch Beschluss) Wiedereintreten in die Beweisaufnahme vorliegen. Vielmehr reicht jeder erkennbare richterliche Bewertung und dem dahinterstehenden Wille mit unmittelbaren Bezug zur Sachentschiedung
(rechtlicher Hinweis; Eröterung von Anträgen; Verkündung eines Haftbegfehls etc)
(nur die entgegennahme eines (Hilfs) Beweisantrags, ohne darauf erörternd einzugehen aber wohl nicht, hier ist keine erneute Erteilung des letzten Wortes notwendig)
Wann kommt eine Verletzung der Hinweispflicht nach 265 StPO in Betracht ?
Sobald die Anklage von der Verurteilung abweicht kommt eine revisible Verletzung der Hinweispflicht nach 265 StPO in Betracht (insbesondere muss auch beispielsweise auf Mittäerscahft statt beihilfe etc geschaut werden; Qualifikationen etc
Was ist die INbegriffsrüge aus §261 und was ist dabei besonders zu beachten ?
Es meint,dasss das Gericht im Urteil Feststellungen zugrundegelegt hat welche aber nicht oder nicht so Gegenstand der Hauptverhandlung waren.
Beachten:
Eine Inbegriffsrüge ist dann nicht durchgreifend wenn zu ihrer ÜBerprüfung eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung notwendig wäre. Gemeint sind damit alle Fälle in denen aus dem Protkoll nicht hervorgehen ob die Rüge nun stimmt oder nicht, wenn also letztlich nur das Urteil als Anhaltspunkt greift.
Beispiele:
wird eine Urkunde wörtlich verlesen, so kann durchaus eine Rüge erhoben werden, dass die Urkunde mit dem wörtlichen INhalt falsch im Urteil verwendet wurde und deswegen eine RÜge nach 261 durchgreift ; oder wenn die Zeugenaussagen welche in der HV nur verlesen wurde uim Urteil verwertet wurde aber mit der in Verlesenen NIederschrift garnicht überinstimmen —> denn im Protokoll steht genau welche Urkunde verlesen wurde, so lässt sich dann vom Rev Gericht überprüfen ob etwas stimmt oder nicht
NICHT: der Zeuge habe das ganz anders gemein, oder die Zeugenaussge wäre anders gewesen, jedenfalls wäre das nur möglich wenn die Aussage nach 273 III wörtlich aufgenommen worden wäre
WICHTIG: 261 StPO kann je nach Fehler also sowhl Rechtsgrundlage für eine Sachrüge als auch für eine Verfahrensrüge sein !
Warum ist eine Rüge, dass ein Zeuge in der Akte ganz anders ausgesagt habe als im Urteil verwertet wurde aussichtlos ?
Weil solange der Zeuge in der HV ausgeagt hat es stets die Möglichkeit gibt dass er in der HV anders ausgesagt hat. Es lässt sich jedoch ohne Rekonstruktion der HV nicht mehr erörtertn was nun stimmt, weswegen die Rüge aussichtlos ist
Begründet das schlichte UNterlassen über die Vereidigung nach 59 StPO einen revisiblen Fehlern ?
Wohl nach “neuerer” BGH Entschiedung nicht. Denn die NIchtvereidigung ist der Regelfall, so dass das unterbleiben der Entscheidung über die Vereidigung der Regelfall ist
NUR wenn ein Antrag nach 238 II gestellt wurde und dann eine Entscheiudn gunterblieb ist das revisibel
(aufpassen: MGS ist da teilweise anderer Meinung!)
Dann ist aber nur zu prüfen ob überhaupt ein Beruhen vorliegt, man muss also aufzeigen dass es zu einer vereidigung gekommen hätte können und der Zeuge dann anders ausgesagt haben könnte
Ist eine falsche Dolmetscher Vereidigung revisibel ?
Ja denkbar,vgl. 189 GVG
—> Vereidigung ist wesentliche Förmlichkeit nach 274 GVG
Nur wann kann man die Rüge das in dubio pro reo nicht richtig angewendet wurde durchgreifen ?q
NUr dann, wenn der Richter nach vollständiger bEweisaufnahem immernoch Zweifel bezüglich der Schuld das angeklagten hatte; diese Zweifel müssen sich auch aus dem urteil selbst ergeben
NUR dann ist eine Rüge erfolgsversprechend (Sachrüge)
Wann muss man den dubio pro reo zweifelssatz doppelt angewenden ?
beispielswesie bei der Berechnung des Alkoholwert einmla nach 316 und einmal nach 21, hier ist eine Anwendung jeweils in eine andere Richtung notwendig !
Erfolgt dies im Urtel nicht, so ist das Revisibel (Sachrüge)
Warum ist §338 StPO nicht die verletzt Norm, wenn ein dort numiertertr Fehler um Urteil gefunden isrt ?
§338 ist letztlich nur eine Beweisregel —> er gibt eine unwiderlegbare Vermutung für Verfahrensfehler, dass das Urtiel auf diesen beruht
Die Verletzte Norm ist es aber nicht.
Was ist bei der Revision gegen ein Berufungsurteil nciht angreifbar ?
Wenn die Berufung als unzulässig verworden wurde, vgl. 319 II StPO (hier ist die Beschwerde das richtige Rechtsmittel)
Wenn die Berufung durch Beschluss durch Berufungsgericht nach 322 II verworfen wird —> auch hier ist die Beschwerde das richtige Rechtsmittel)
Bei Nichtannahme der Berufung nach 313, 322a S. 2 —> auch hier Beschwerde
Was ist bei der Revision gegen ein Berufungsurteil von amts wegen zu prüfen, was bei Revisionen gegen Nichtberufungsurteilen nicht so ist ?
Was wird bei einer Revision gegen ein Berufungsurteil geprüft, welches ZUrückverweisungen enthält ?
Was ist bei einem Verwerfungsurteil nach 329 StPO überprüfbar ?
ZUlässigkeit der Berufung
Zulässigkeit und Wirksamkeit von Berufungsbeschränkungen
Verbote der reformatio in peius
Dann wird nur geprüft ob die ZUrückverweisung an sich richtig war,
Bei einem solchen Verwerfungsurteil ist Verfahrenshindernisse vorliegen / vorlagen, so dass 329 unzulässig wäre
Nenne die wichtigsten revisihblen Fehler in einem Beschleunigten Verfahren ?
Und welche Tatsache ist nicht revisibel ?
Erfolgt das Beschleunigte Verfahren ohne Antrag nachg 417, 418 —> Verfahrenshindernis vaw zu beachten
Überschreitung der Strafmaßgrenze des 419 I 2
Verstoß gegen 418 IV (Pflichtverteidiger) —> 338 Nr. 5
DIe Bejahung dass ein Beschleunigtes Verfahren erfolgen soll ist nicht revisibel
Was schränkt 146 StPO aus und was ist demnach aber auch eralubt =
Mehrfahcvertetung —> Mehrere Beschulduigte in einem Verfahren gleichzeitig zu vertreten
Demnach ist es aber zulässig:
sukzessive Verttetung mehrerer derselben tat Beschuldigter
Absprachen mit den anderen Verteuidigern der anderen beschulidgten aus dem Verfahren
Wann muss sich der Nebenkäger anschließen damit er noch revision erhehen kann ?
Vss. für die Revision des Nebenklägers
Die einzige zeitliche Grenze ist die Rechtskraft des Urteils. Ansonsten kann nach 395 IV 2 aber immer ein Anschluss erfolgen
-> vss für Revision: Anschlussbefugnis und Anschlusserklärung
Einlegung und Frist nach 401 II, 399
Begründung, Frist: 401 I S. 3
Form: nur mit Rechtsanwaltsschriftsatz, es gitl 390 StPO
Beschwer siehe 400
Warum reicht bei der Reviosn des Nebenklägers die Erjebung der allgemeinen Sachrüge nicht für die ZUlässigkeit der Revision ?
Der Nebenkläger kann wegen 400 I nur beschränkt revision einlegen —>
a) Er kann nicht die Rechtsfolgen an sich angreifen, es bedarf eines Rüge von Folgen welche gerade mit zum Anschluss berechtigten Delikten führt
b) er kann auch keine Strafgesetze angreifen die nicht nach 395 zur Nebenklageanschluss berechtigen
—> auch bei Verfahrensrügen muss gerade bezüglich des Nebenlagedelikt ein Verfahrensmangel vorliegen
Welche Rügen kann der Nebenkläger erheben ?
Der Rahmen ist doch §400 Abs. 1 StPO begrenzt —> er kann nur solche Rügen erheben, welche eine Rechtsmittelverletzung darstellen, welcher zum Anschluss des Nebenklägers berechtigten würden
Folglich: Keine Rein Rüge, dass die Strafe hätte höher ausfallen müssen
NICHT ausreichend ist die Erhebung der allgemeinen Sachrüge
Welche Beschärnkungen sind zulässig , welche nicht :
Beschränkung auf / innerhalb
Einzelne Taten bei Tatmehrheit
Einzelne Prozessuale Taten
Innerhalb der Schuldfrage einer EInzeltat
innerhalb einer Tat bei Tateinheit
Rechtsfolgenausspruch mit dem Ziel einer anderen rechtlichen Würdigung
Unproblematisch zulässig, hier droht kein Widerspruch
UNprobleamtisch zulässig, hier droht kein Widerspruch
Innerhalb der Schuldfrage (also z.B. nur auf Schuldfähigkeit oder nur auf Rechtswidrigkeit) beschränkt geht dagegen nicht, weil die Schuldrfrage untrennbar ist
Innerhlab einer Tat bei Tateinheit gehjt auch nicht weil sonst ebenso die Schuldfrage getrennt würde (Bei Tateinheit)
Nur mit dem Ziel einer anderen rechtlichen Würdigung ist ebenso unzulässig, weil hier die andere rechtliche Würdigung in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellung stehen würde, weil die getroffenen Feststllungen ja gerade fürt ein anderes Strafgesetzt im Urteil niedergelegt worden sind
Beschränkung nur mit dem Rechtsfolgenausspruch an sich zulässig, solange id edahinterstehenden tatsächlichen Festststellungen widersprzcshfrei sind
Wie kann das Revisionsgericht außerhalb der HV durch Beschluss entscheiden ?
Verwerfung als unzulässig
a) im fall der verfristung oder formwidrigen Einlegung durch das Ausgangsgericht nach 346 I
b) Erachtet das Revisionsgericht die Revision als unzulässi gnach 349 I
Verwerfung als unbegründet
a) Verwerfung als offensichtlich unbegründet —> 349 II
b) Stattgabe als einsetimmig begründet nach 349 IV + 353 ff
Wie etnscheidet das Revisionsgericht wenn die Revision begründet ist ?
Sie hebt das Urteil nach §353 Absl 1 StPO insoweit auf
(Aufhebung durch Beschluss nach 349 IV theoretisch auch denkbar)
Möglich, wenn keine Feststellungen aufgehoben werden müssen ist auch die vollstnädig eigene Sachentscheidung nach §354
Regelfall, wenn auch Feszszellungen aufgehoben werden, ist die ZUrückverweisung nach §354 II , 353 II
Was ist der absolute Regefall bei der KLausentscheidung des Reivisonsgericht und damit also für die Anträge die man in der Revisionsbegründung stellen muss ?
Aufhbenung des Urteils und der zugrunde liegenden Feststellungen nach 353 I
ZUrückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an einen anderen Spruchkörper dessleben Gerichts nach 354 II
Wie ist eine Revisionsbegründung aufzubauen im Groben ?
Rburum siehe Formaulsammlung
Begründung
Ausführungen zu Verfahrenshindernissen
Verafhrensrügen mit Tatsachen und Beweisen
Sachrügen
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision
Statthaftigkeit, 333
Frist Form Einledung 341
Keine Rücknahme Kein Verzicht
Revisionsbegründungsfrist + Form (!!!, 344, 345, II)
Revisdionsbegründugn (zumindest eine zulässige Rüge!)
Revisionsantrag (innerhalb der Revisinsbegründung oftmals)
Was kommt ins Mandantenschreiben bei einer Revisionsbegründungsklausur ?
weitergehende Fragen des Mandanten
nicht rügbare Fehler oder angegriffener Schuldspruch
Hilfsgutachten : zulässigkeit der Revision, zuständiges Gericht etc
Nennen die wichtigsten Fälle in denn Verfahrensverstöße unbeachtlich sind
Bei Heilung durch Nachholung
Wenn der Revisionsführer durch den Fehler nicht beschwert ist
Zeitablauf —> Widerspruch, oder wenn die Verfahrensrüge fristgebunden ist
Bei 338 Nr. 1- 6 wenn es denkgesetzlich ausgeschlossen ist
Bei Verzicht auf die Einhaltung einer Verfahrensvorschrift
Bei Verwirkung (z.B, bei 238 II)
vgl MGS 337 Rn. 30 - 60
Wann ist eine Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenasspruch zulässig `?
Nur wenn die tatsächlichen Feststsellungen eine ausreichende Grundlage für die Stafzumessung sind
Es muss also widerspruchsfrei, nachvollziehbar und erkannbar sein (Alle Tatbestandsmerkamle, Normen etc müssen klar erkennarb sein)
Aufbau einer Verfahrensrüge in der Revision:
Obersatz: Ich rüge die Verletzung von §XXX
Angabe der den verfahrensfehler enthaltenden Tatsachen auch hinsichtlich des Beruhens mit jeweiligen Beweismitteln (oft das Protokoll, kann aber auch alles andere sein!)
Rechtliche Subsumition: Begründung des Verstoßes - Ergebnisobersatz einfügen!
Ausführungen zum Beruhen = Möglichkeit eines anderen Urteils genügt (Außer ein Fall des §338 liegt vor)
Nur was ist von der Beweiskraft des Protokolls umfasst ?
Vss. für die Beweiskraft des Protokolls?
Nur die wesentlichen Förmlichkeiten sind Bezugspunkt, vgl. 274, 273 I StPO —> hier ist das Protokoll das absolute und einzige Beweismittel —> ABER: eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung kann ddadurch nicht stattfinden
Protokoll muss ordnungsgemäß sein vgl. 271
Was genau ist der revisible Fehler , wenn ein Bewesiverwertungsverbot vorlah ?
Nicht der Fehler der Ermittlugnsbehörden ist de revisible Fehler sondern das Verwenden des Beweismittels im Urteil obwohl es nicht verwetbar war ! Demnach darf das beim Schildner der Rüge nicht vergessen werden —> es sollte immer driekt am Anfang der Rüge geschildert werden ! Denn das ist ja der Fehler
Was prüft man bei dem Prüfen des Beruhens in einer Verfahrensrüge ?
Man prüft ob nicht ohne den Fehler zumindest die Möglichkeit beszejt dass das Urteil anders ausgefallen wäre. Das sollte in der KLausur konkret begründet werden, insbesondere sollte aufgezeigt werden wo und was davon im Urteil verwendet wurde und warum das auschlaggegend war
Wie prüft man relative selbständige Beweisverwertungsverbote ?
Hier muss man natürlcih nicht prüfen dass ein verfahrensverstoß vorliegt, denn bei den selbständigen relativen geht es ja gerade darum dass aus übergeordneten Gesichtspuntken wie GG oder der EMRK ein Verwertungsverbot abgeleitet wird —> hier muss man also nur abwägen
wie prüft man ein Beweisverwertungsverbot ?
Ermittöugnsmaßnahme mit VCerstoß gegen eine Norm
Verstoß gegen ein gesetzlich ausdrückliches Beweisverwertungsverboit (Absolutes)
Wenn nein, berührt die verletzt evorschrift den Rechtskreis des beschuldigten (WICHTIG!)
Wenn ja, —> umfassende Abwägung
Wurde rechtzeitig Widersprochen ( falls Widerspruchslösung greift)
Von was muss man eine Vernehmung als Beschuldigter ggf abgrenzen ?
rein informatorische Befragung
SPontanäußerung
1. Zeugenvernehmung
Liegt ein Beruhen vor, wenn ein Beweisantrag an sich unzulässig abgelehtn wurde, aber er aus einem anderen Grund hätte rechtmäßig abgelehnt werden können ?
Ja denn bei der Frage des Beruhens legt man die tatsächliche Lage ohne das rechtsfehlerhafte Ereignis zugrunde —> das Urtiel hätte demnach anders ausfallen können wenn der Beweisantrag zugelassen worden wäre
Welche Fehler in der Beweisaufnahme bei Zeugen sind denkbar in Bezug auf die Belehrungspflichten ?
Welche Folgen hat jeweils ein Vrstoß für die Revision
Wahrheit 57 S. 1 —> Nur ordnungsvorschirft, nicht revisibel
ZVR Verwandet 52 III 1 —> Revisibel
ZVR Berufe, 53,53a —> KEINE
ZVR Öffentl. Dienst, 54 —> KEINE FOLGEN
Auskunftsverweigerungsrecht nach 55 —> Betrifft nicht dne Rechtskreis des Angeklagten —> keine Folgen
Nur wann kann eine Erklärung des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten zur Vernehmung gewertet werden, so dass erst dann dies auch als Beweismittel verwertet werden kann ?
Grundsätzlich sind Erklärungen des Verteidigers reine Prozesserklärungen im eigenen Namen und keine Sacheinlassungen des Angeklagten
Aber in folgenden Fällen schon:
a) Bei gesetzlich erlaubten Verrtetungsfällen, 234, 329, 350, 387
b) wenn der Ageklagte dies bestätigt oder ausdrücklich erklärt, dass er die Erklärjung des Verteidigers als eigenen behandeln lassen möchte
Wie hat ein Gericht eine schriftliche Erklräung des Angeklagten, welche mit Einveständnis des Angeklagten von seinem Verteidiger verelsen wurde, zu behandeln ?
Wenn der Angeklagte auch angibt, dass er dies als eigenen Einlassung werten lassen will, dann ist diese Erklärung nciht als Urkunde einzuführen, sondern als mündliche Einlassung des Angeklagten —> Wortlaut des Schriftstücks wird damit nicht inbgreiff der HV, sondernn ur der Inhalt des mündlichen Vortrags (EInlassung des ANgeklagte kann nach 243 V nur mündlich sein !)
Wann hat das Gericht einen Hinweis nach 265 StPO zu erteilen und sind die jeweiligen Verstöße revisibel ?
Änderungen der rechtlichen Beeurteilung bezogen auf die Anklage —> 265 I —> revisibel
Straferhöhend Maßnahme Nebenstragfefolge hat sich erst in der HV ergeben —> 265 II Nr. 1 —> revisibel
Sachliche Änderungen soweit zur genügenden Verteidigung erforderlich —> 265 II Nr. 3 —> revisibel
Abrücken von einem früheren Hinweis —> Verstoß revisibel
Klausurtaktik:
Wie kann man in einer Revisionsklausur recht einfach herausfinden ob im Verfahrensgang der HV ein Fehler passiert ist ?
Man prüft sorgfältig satz für satz den §243 StPO durch !
Dort ist alles chronologisch festgesetzt
Was muss man bei der Rüge der unzuständigkeit des Erstgerichts beachten ?
Rügeverlust bei örtlicher und funktioneller Zuständigkeit nach 16 bzw, 6a StPO; nur die sachliche Zuständigkeit hat bei fehlender Rüge keinen Rügeverlust zur Folge, vgl. 6 StPO
Sachliceh Zuständigkeit wird von Amts wegen geprüft
Örtliche und funtkionelle nur auf Rüge hin (Verfahrensrüge)(
Welche Norm ist bei Abwesenheit verletzt ?
Angeklagte
Verteidiger
Gericht
Staatsanwaltschaft
Urkundsbeamte
Nebenklage
Dolmetscher
Angeklagte —> 230 I
Verteidigung —> 140, 141 (also denklogisch nur bei einem notwendigen Verteidiger denkbar !)
Gericht —> 226
StA —> 226
Urkundsbweamte —> 226
Nebenklage —> keine
Dolmetschger —> 185 GVG
was ist das wichtiget ungeschriebene Tatbestandsmerkmal welches auxh in der Revisioisbegründung stets als Tatsache vorzutragaen ist bei §338 Nr. 6 ?
Die Beschränkung der Öffentlichkeit muss auf Verschulden des Gerichts zurückzuführen sein !
Welche Möglichkeiten gibt es den Angeklagten zur Anwesenheit bei Verhandlung zu zwingen ?
Welche groben wesentlichen Unterschiede gibt es ?
Haftbefehl zur Durchführung der HV, vgl. 230 II
Vorführbefehl nach 135
MIt einem Vorführbefehl kann der Angeklagte nur bis zum Ende des Tages festgehalten werden, erbietet sich deswegen oft nur an wenn der Aufenthaltsort bekannt ist
Miti einem Haftbefehl dagegen sind längere Festhaltezeiten möglich
Können auch Fehler vor der Hauptverhandlung zulässige Revisionsrügen sein ?
Ja auch fehler vor der HV können nach §336 Verfahrensfehler sein, welche die eine zulässige Rüge ergeben können
Bsp: das verfahrenswidrige Ablehnen der Akteneinsicht; das verfahrenswidrige Nichtbestellen des Verteidigers
Was muss man bei §338 Nr. 3 StPO für eine zulässige Rüge alles vortragen ?
Was ist die Besonderheit bei einer Überprüfung des Rev Gerichts ?
Man muss alle Tatsachen vortragen die zur Prüfung der zulässigkeit und Begründetheit des Befangeheitsantrags notwendig sind
Dann die Ablehnung
UNd die weitere Mitwirkung des Abgelehnten Richters
Das Revisionsgericht überürüft nach Beschweregrundsätzeb -.-> wenn also ein Richter zu Unrecht nicht abgelehnt wurde, so übt das Revisionsgericht ein eigene Ermresseentscheidung aus !
Beachte Verfahrensfehler sind in jeder Lage des Verfahrens bis zum EIntritt der Rechtskraft zu beachten !
Was geschieht wenn ein Beteiligter Berufung einlegt und ein anderer Beteiligter Revision einlegt und beide Rechtsmittel für sich betrachtet zulässig sind ?
Dann greift 335 III S. 1 —> die Revision wird als Berufung behandelt
Was muss man bei der INbegriffsrüge alles darstellen ?
Wann ist eine INbegriffsrüge aussichtslos ?
Das meint das unzulässige stützten auf ein Beweismittel welches nicht nach 261 inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist
—> man muss hier nicht nur dargelen dass es auf einen bestimmten Weg nicht inbegriff geworden ist, sondern man muss alle möglichen und verfügbaren Wege aufzeigen und sagen dass auf keinem Weg dieses Beweismittel inbegriff der HV wurde
Aussichtlos ist eine INbegriffsrüge wenn eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme notwendig ist —> man muss als belegen können, dass das Gericht festgestellte oder eben nicht festgestellte Beweis nicht oder falsch im Urteil verwendet hat, phne dass dazu die Rekonstruktion der Beweisaufnahme notwendig ist (insbesondere ist die RÜge deswegen aussichtlos bei nicht wörtlich protokollierten zeugen aussagen etc )
Welche Punkte bei der Strafzumessung sind bei einer Revisionsbegrnüdung zumindest gedanklich zu orpfen ?
46 III (Verwertung des gesetzlk. Tatbestands)
54 (Gesamtstrafenbildung —> entweder keine gebildert oder aber ggf. die Erfolrderliche Abwägugn nicht geschehen bei der Bildung der GFesamtstrafe bzw. den Strafrahmen überschritten
Das gleiche mit der nachträglichen Gesamtstrafe nach 55
Keine Auseinandersetzung mit der Frage ob ein Minder schwerer Fall vorliegt, trotz Anhaltspunkte (= Nicht Anwendung / NIhct Abwägung)
ABER: WICHTIG: es kann ncihz gerügtt werden, dass ja ein minder schwerer Fall angenommen werden müssen, entgegen der ausdrücklich erfolgten Abwäggung im Urteil ! DENN: Zweckmäßigkeit und Ermessen ist nicht überprüfbar, wenn es nicht willkürlich, Ermerssensfehlerhaft war !
Was muss bei der Formulierung einer Rüge wegen Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots beachtet werden ?
dass der Verwertung auch im Sinne des 257 StPO widersprochen wurde
Wann muss man bei einer Revisionsrüge auch Negativtatsachen vortragen, was ist überhaupt damit gemeint ?
Negativtatsachen im Zusammenhang meint alle Solche Tatsachen die den Rückschluss zulassen, dass der eigentliche Fehler geheilt oder garnicht aufgetreten ist
Um Rückschlüsse zu verhindern muss man dann diese Ngeativtatsachen vortragen um zu zeigen warum der Fehler nicht geheilt wurde etc —> nur wenn der Sachverhalt Rückschlüsse zulässt ist daran zu demken
(bsp.: Gricht verwertet Aussagen des Angekalgte, obwohl sich aus dem Protokoll ergibt dass er sich nicht eingelassen hat; hier muss ggf. dargestellt werden dass nicht der Verteidiger selbst für den Angekalgten Erklärungen abgegeben hat )
Welcher Grundsatz gilt bei der Formulierung einer Revisionsrüge immer ?
Aus der Rüge selbst muss sich vollumfänglich der Fehler unter die Norm subsumieren lassen!
Also möglichst genau alle Tatbestandsvss für die Norm als Tatsachen darlegen inklusive Beweis
Was ist die Aufklärungsrüge und was muss bei einer Formulierung der RÜge alles erläutert werden:
vgl. auch 244 Rn. 101 MGS
es müssen alle Tatsachen dargelegt werden, welche das Gericht unterlass hat zu ermitteln
es muss dann auch ein bestimmtes konkreets Beweismittel genanntn werden
es muss das zu erwartenede Beweisergebnis gelifert und
es muss die Umstände erläutert werden welche das Gericht dazu hätte bringen müssen nach 244 II zu ermitteln
Können auch Fehler der Ermittungsbehörden revisibel sein ?
Nein, nur Fehler der Ermittlungsbehörden die sich in der HV fortsetzen, also dann durch das Gericht fortgesetzt und damit begangen worden sind sind revisbiel
Bsp.: UNterlassung der Belehrung gegenüber dem Angeschuldigten im Ermittlungsverfarehn —> Verstoß gegen 136
—> Verwertet das Gericht die Aussage dennoch so liegt darein ein VErstoß gegen 261 i.V.m. 136 ..> kein zulässiges Beweismittel ! —> nur das ist der revisible Fehler
Welche Fehler liegen vor
Dem Angeklagten liegt ein Betrug im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Radiogerätes am 29.05. zum Preis von 175 €, zahlbar innerhalb einer Woche, das nicht bezahlt wurde, zur Last.
In der Hauptverhandlung stellt sein Verteidiger den folgenden Beweisantrag: „Zum Beweis dafür, dass der Angeklagte gegen seinen früheren Arbeitgeber Alfons Raff einen am 01.06. fälligen Zahlungsanspruch in Höhe von 500 € hatte, und dass die fristgerechte Auszahlung nur wegen Zahlungsschwierigkeiten des Raff, von denen der Angeklagte nichts wusste, unterblieb, beantrage ich die Vernehmung des Zeugen Alfons Raff, Königstr. 10, Nürnberg.“
Das Gericht lehnt den Antrag mit folgendem Beschluss ab: „Der Beweisantrag wird abgelehnt, da die behauptete Tatsache für die Entscheidung ohne Bedeutung ist.“
Der Angeklagte wird wegen Betrugs verurteilt, wobei das Gericht in den Urteilsgründen das Wissen des Angeklagten um seine Zahlungsunfähigkeit mit dessen Mittellosigkeit bei Erwerb des Radios begründet.
Verstoiß gegen 244 III
Verstoß gegen §244 VI 1 i.V.m. 34 (Keine Begründung des Beschlusses)
Nur wann sind Tatsachen gerichtskundig ?
Nur wenn sie dem Richter aus seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässigerweise bekannt sind. Rein privates Wissen reicht dagegen nciht aus !
Die Strafkammer führt im Urteil zu Lasten des Angeklagten A folgendes aus: „Die Einlassung des Angeklagten, er sei am Tattag nicht in Nürnberg, sondern in Coburg auf dem Stiftungsfest der Veste gewesen, ist widerlegt. Dem Vorsitzenden der Strafkammer ist aus eigener Sachkunde bekannt, dass es ein solches Stiftungsfest in Coburg nicht gibt.“ Aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergibt sich hierzu nichts.
Stellt dies einen mit der Revision rügbaren Verfahrensfehler dar?
Die zur Grundlage der Verurteilung gemachte Tatsache war nicht gerichtskundig, da privates Wissen eines Gerichtsmitgliedes nicht ausreicht, um die Tatsache »gerichtskundig« zu machen. Nur Wissen, das der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig erfahren hat, kann als gerichtskundiges Wissen in die Hauptverhandlung ohne weitere Beweisaufnahme eingeführt werden.[1]
(2) Die Kenntnis des Vorsitzenden hätte, auch wenn sie gerichtskundig gewesen wäre, ordnungsgemäß in die Verhandlung eingeführt werden müssen, z. B. durch förmliche Erklärung. § 261 StPO als Ausdruck des Unmittelbarkeitsgrundsatzes verlangt, dass nur die (zulässigerweise) zum Inbegriff der Hauptverhandlung gemachten Tatsachen der Verurteilung zugrunde gelegt werden dürfen. Weiter ist durch die Verfahrensweise der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör verletzt, Art. 103 GG.[2]
(3) Umstritten ist, ob sich aus dem Schweigen des Protokolls unwiderleglich ergibt, dass der Vorsitzende die Tatsache nicht in die Verhandlung eingeführt hat. Der BGH hat ausgeführt, dass § 274 StPO eng auszulegen sei, da der Grundsatz der formalen Wahrheit der Verfahrensvereinfachung diene und der materiellen Gerechtigkeit widersprechen könne.[3] Da im Zweifel das Protokoll somit keine Beweiskraft entfaltet, muss A in der Revisionsschrift Beweis anbieten zu dieser Tatsache. Das Revisionsgericht wird die Frage im Freibeweisverfahren klären, z. B. durch Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden oder des Sitzungsstaatsanwaltes.
Was sind typische Verfahresnfehler bei der Entfernung des Angeklagten nach 247 ?
Der 247 lässt eine Entfernung nur während der Vernehmung zu ! —> man muss stets genau prüfen welcher Teil der Beweisaufnahme bei Zeugen noch zur Vernehmung gehört und welcher nicht; wird ein Nichr dazugehöridger Teil ohne den Angeklagten durchegführt so liegt ein Verfahrensfehler vor ; siehe MGS ausführlich hierzu
Die Entscheidung des Gerichts wird durch Beschluss gefällt ! Nicht durch Verfügung des vorsitzenden alleine
Der Beschluss muss auch näher begründet werden, die Gründe für den Auschluss müssen darin oder zumindest in den Urtewilsgründe dargelegt sein, vgl. 37 StPO
Angeklagte wurde zulässig nacgh 247 StPO von der Vernehmung ausgeschlossen,.
Während der Vernehmung der Zeugin werden Lichtbilder vom Tatort in Augenschein genommen und mit der Zeugin erörtert. Anschließend informiert der Vorsitzende den Angeklagten über den Inhalt der Aussage der Zeugin und legt ihm die Tatortlichtbilder vor.
Auch auf die Lichtbilder stützt das Gericht seine Verurteilung. Revisibel?
Zwar liegt ein Fehler vor, weil die inaugenschennahme ohne den Angeklagten 230 verletzt, jedoch wurde dieser Fehler geheilt da der Augenschein dem Angeklgten dann anschließend erneut vorgelegt wurde
Wäre der Augenschein ohnehin nur als Vorhalt und nicht Strengbeweismittel genutzt worden, so läge schon kein Fehler vor
Wann ist das stellen von Hilfsanträgen in der Revision sinnvoll ?
Wenn man unterschiedliche Fehler hinsichtlich der selbsen Tat im materiellen Sinn festsellen, z.B. Verfahrenshinderniss und Verfahrensfehler —>
Einstellugnsantrag
Hilfsweise dann Zurcükverweisung
Was gehärt bei einer Revisiosnbegründungsklausur ins Hilfsgutachten ?
Zulässigkeit der Revision: meistens reicht es selbst im hilfsgutachten nur das zuständige Gericht zu nennen; ansonsten puntkte nur ansprechen wenn sie problematisch sein sollten, aber keine Relevanz für die Begründungsschirft selbst haben
Fehler auf die Reviosns nicht gestützt werden kann (z.B. weil heilung eingertrenen ist etc.)
Erörterung der materiell rechtlciehn probleme die das Gericht falsch behandelt hat, abe welche im urteil zum vorteil des mandatnane waren
Was muss bei einer Aufgabenstellung “Gutachten zur den Eroflgsaussichten einer eingelegnten aber noch nciht begründeten Reviosin “alles erläutert werden und was nicht ?
ZUlässigkeit nur wenn problematisch
Prozessvss. und Prozesshndiernisse ganz normal
Verfahrensfehler (alle auch solche die nicht durchgreifen, weil Gutachten)
Nicht notwenidg sind tatsachenschilderungen und beweiseantritte
materiell rechtliche Probleme
Zusammenfassung
An welche klasissciehn Fehler bei der Strafzumessung ist im Rahmen einer Revisionsklausu stets zu denken ?
Fehlende Schilderung der persönlichen und wirtsvahftlcihen verhältniss —> ohne diese ist eine Schuldzumessung nicht möglich
Überschreitung des Starfrahmens
Fehler bei der Abwägung nach 46 II, sich im Urteil aufdrängende Tatsachen wurden nicht berücksichtigt
Feehler bei der konkreten Strafe, wie z.B,. 47 StGb oder 54 nicht beachtet
Fehler bei der Prüfung der Strafuassetzun gnach 56 StGB
Kann man Fehler bei der Beweiswürdigung in der Revsion rügen ?
Grds. nicht nein, denn das Revisionsgericht macht keine eigene Beweiswürdigung
Rügen kann man hier nur wenn die Grenzen der Beweiswürdigung überschirtten wurde:
Es fand gar keine Beweiswürdigung statt
Die Beweiswürdigung ist in sich widersprüchlich (Gericht stützt verurteilung darauf, dass Angeklagte und Zeuge übereinstimmend ausgesagt haben; die EInlassung des urteils und die des Zeugen widersprechen sich jedoch diametral)
Verstoß gegen Denkgesetze, Naturgesetze, Erfahrungssätze
Wann kann man den Darstellungsfehler in der Revision rügen ?
Es meint den fall, dass die für die rechtliche SUbsumtion erforderliche Tatsachenbasis fehlt und daher die richtige Rechtsanwendung nicht überprüft werden kann
UNvollst#ndigkeit der tatsächlichen Feststellungen —> nicht alle Tatbestandsmerkmale sind durch Tatsachen abgedeckt
Widersprüchlichkeit der tatsächlichen Feststellungen in sich: einmal in den Gründen handelte der Angeklagte vorsätzlich, einmal nahm es nur billigend in kauf
Verstoß der tatsächlichen Feststellunge gegen Denk und Naturgesetze (Angeklagte soll aus 100 meter bei absoluter Dunkelheit einen konkreten Menschen erkannt haben)
vgl. 337 Rn. 21 ff.
Welche Anträge kann man in der Revisionsbegründung stellen ?
Wann ist welcher Antrag zu stellen ?
Aufhebung des Urteils + Aufhebung des Feststellungen (Feststellungen werden nur dann nciht afugehoben , wenn nur ein Rechtsfehler vorliegt, welche zudem, ekinerlei Einfluss auf die tatsächli8chen Feststellungen hatte, vgl. 353) = kassatorischer Teil —> wenn Verfahrensrüge und Sachrüge —> immer aufhebung auch der Feststellungen ! (nur bei Sachrüge alleine keine Aufhebung der Festslelungen)
Entscheidung in der Sache seblbst = Folgeentscheidung
a) Einstellung gemäß 354 I, 260 III
b) Freispruch nach 354 I
c) ZUrückverweisung nach 354 II (Regelfall)
d) ZUständigkeitszurückverweisung nach §355
Kostenentscheidung wird von der Revision nur getroffen wenn die Revision verfahrensabschließend ist, also nicht zurückverwiesen wird !
Wenn ein Fehler gefunden ist mit der man seine Revisionsbegründung füllen will, was ist dabei stets zu unterlassen ?
Man muss den Fehler anführen und begründen.
NICHT aber muss man anführen was richtig zu machen wäre, oder wie es korrekt gewesen wäre; das hat zwingend zu unterbleiben
Wie sieht eine Sachrüge aus ?
Man erhebt zuerst die allgemein Sachrüge
Anschließend muss ind er Klausur aber auch jede konkrete Verletzung materiellen Rechts gerügt werden
Es findet aber bei Sachrügen, anders als bei Verfahrensrügen, kein Tatsachenvortrag mit Beweisen statt !
Auch muss kein Beruhen geprüft werden, da die Fehler ja im Urteil selbst zu finden sind, so dass das Urteil ja in der Regel immer darauf beruht !
Welche vier Sachrügekategorien gibt es ?
Fehler bei der rechtlichen Würdigung —> Subsumtionsfehler
Fehler bei der Beweiswürdigung
Fehler bei der Bildung der Strafe / der Rechtsfolge
Fehelr bei der Darstellung, mit der Folge, dass das Revisionsgericht die Richtigkeit der Subsumtion nicht prüfen
Was muss man beachten wenn man in der Revisionsbegründung einen Subsumtionsfehler rügen möchte ?
Man MUSS immer von dem Sachverhalt ausgehen wie er vom Richter im Urteil angenommen wurde.
Es wäre völlig verfehlt, wenn man den, aus Verteidiger Sichtz eigentlich richtigen Sachverhalt zugrunde legt und sagt, das Gericht hätte falsch subsumiert. (in wahrheit bestehende Beweisverwertugnsverbote etc hanen auf den vom Richter angenommenen Sachverhalt bei den Subsumtionsfehler keinen Raum)
Man muss den Sachverhalt des urteil szugrunde legen und schlciht daran prüfen ob richtig subsumiert wurde
Man kann prüfen:
wurd eine angewandte Norm richtig angewant ? —> dann greift man sich nur das fehlerhaft subsumierte TB Merkmal heraus ! (NUR DAS)
Wurde eine Norm nicht angewant die angewandt hätte müssen auf den Sachverhalt des urteils
Wie lautet die Prüfungsreihenfolge bei Beweisverwertungsverboten ?
Erst die Ausdrücklich normierten prüfen
Dann die von der Rechtsprechung angenommenen (nicht ausdrücklichen)
Dann eventuelle analoge Anwendungen prüfen (z.B. bei Vernehmungsähnlichen Sitautionen, 136a analog)
Erst dann Prüfen ob ein Verwertungsverbot aus allgemeinen Prinzipien in Betracht kommt
Erst ganz am ENde prüfen ob ein Vertwertungsverbot aus Grundrechten in Betracht kommt
Warum kann §265 von der Sta nicht zulasten des Angeklagten in der Revision rügen ?
Es handetl sich um eien Vorschrift die nur den Angeklagten schützen soll, nur zu seinen Gunsten wirkt. Bei einer solche Norm kann der die STa nach §339 dann aber keine Revision zulasten des Angeklagte mit dieser Norm anführen
Was muss vorgtragen werden wenn in der der Revision eine Verletzung des 265 StPO gerügt wird ?
Es handelt sich um einen Verfahrensfehler, weswegen tatsachenvortrag ntowednig ist—>
es muss vorgetragen werden, dass
in der anklage X angeklagt wurde
Urteil aber wegen Y erfolgte
Kein Hinweis erteilt wurde
Was kann man bei §261 StPO rügen und was nicht ?
Man kann rüge, dass das Gericht verhandlungsfremde Beweismittel in das Urteil hat einfliessen lassen ( in anderen Worten, das Gericht darf nur zulässige und nur zulässig in die HV eingeführte bEweismittel nutzen für das Urteil)
NICHT zuläsig ist eine Rüge die eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung erforderlich macht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Rüge selbst ohne Nachstellungf der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden kann ob die Rüge begründet ist oder nicht,.
Beipsiel: Es liegt nur ein Inhaktsprotrokoll nach 273 II StPO vor, welches nichrt die Beweiskraft nach 274 hat, deswegen kann man nicht mehr sagen ob und was der Zeuge in der HV gesagt hat ohne dass man die HV rekonstruiert hat —> die Rüge ist unzulässig und unbeachtlich
Was muss bei der Rüge einer rechtfehlerhaften Behandlung eines Beeweisantrags in der Revisions notwendigerweise vortragen werden ?
Alles was das Gericht zur Bewertung braucht also —>
inhalt des Beweisantrags (wörtlich)
Inhalt des gerichtlochen Ablehnungsbeschlusses
Sonstige Tatsacxhen die ggf. zu 244, 245 notwendig sind
vgl. 244 Rn. 106
Welchen Anwendungsbereich hat 245 II StPO ?
Er gilt nur für die prsäenten Beweismittel die vom Angeklgten oder der STA mitgebrachrt und förmlich und ordnungsgemäß geladen worden sind ;
dann richttet sich die Ablehnung von Beweisanträgen nicht nach 244 III - V sondern NUR nach 245 II
Wie erfolgt die Ablehnung eines Hiflsbeweisantrags ?
Da über diesen erst Schluss der HV entshcieden werden kann, da es hier um die Bedignung der Verurteilun geht ist es entgegen von 244 VI ausreichend, wenn im Urteil selbst die Ablehnung behandelt wird
Was prüft man bei der Revision wegen eines zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags ?
Man prüft nur Nur nur den Grund den das Gerichta negebenn hat, andere mögliche Gründe die da gericht nicht beachtet hat, die aber denkbar sind, sind nicht anzuführen (allerhöchstens im Hilfsgutachten)
Bei Hilfsbeweisanträgen welche erst im Urteil verbeschieden werden kann dagegen vom Rev. Gericht auch abgelehnt werden, wenn es keine Kausalitöt zwischen dem Abgelehnten Beweisantrag und dem Urtel sieht, weil es auch andere Ablehnungsgründe gegebenem hätte, so dass der Beweisantrag so oder so abgelehnt worden wäre
Wann gilt das Freibeweisverfahren ?
Für alle Beweiserhebungen außerhalb der HV
Für die Feststellungen der Prozessvss und Prozesserheblichen Tatsachen,
Prozesshindernisse, auch Verwertungsverbote,ABER NUR wenn es nicht um den Inhalt der Aussage geht, sondern beispeislweise um die Zulässigkeit der Einführung des beweismittels etc
—> insbesondere als für Verfahrensfragen, hier ist dann das Gericht nicht an die Beweisvorgaben der StPO gebunden !
Siehe 244 Rn. 7
Wann ist ein Beweisantrag nach §245 III S. 2 unzulässig ?
Was geschieht dann mit dem Beweisantra ?
Wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist; also insbesondere bei Beweisthema oder Beweismittelverboten, beispieslweise aus 252, 52 etc
—> dann ergeht grds. ein Beschluss nach 244 VI S. 1
Welche Norm wird verletzt wenn der Richter zwar zulässigerweise eine Tatsache als offenkundig behandelt, dies aber in der HV nicht mitteilt, im Urteil dies aber zugrundelegt?
Verletzung des MÜndlichkeitsgrundsatzes nach 261 i.V.m. Mündlichkeitsgurndsatz —> das Urteil beruht auch auf diesem Fehler, denn der Vertediger hätte dann auf diese Annahme des Gerichts reagieren können und etwaige Vertedigigunsschritte einleiten können
Welchen Fall umfasst der 244 III Nr. 3 Gerade nicht ?
Er umfasst gerade nicht den Fall, dass der Beweisantrag das Gegenteilt einer für das Gericht bis dahin erwiesenen Sache beweisen soll —> diesen Antrag darf das Gericht nicht ablhenen
Denn der 244 III Nr. 3 umfasst nur den Fall, dass eine Erwiesene tatsachen nicht doch x beliebene zusätzliche Beweise erneut bewiesen werden soll; das Gegenteil allerdings darf immer beweisen werden; ansonsten wäre das eine vorwegegnommene Beweiswürdigung
Wann ist ein Zeuge unerreichbar und wann ist er schlciht ein unzulässiges Beweismittel.
Was hat die UNterscheidung für eine Folge der Ablehnungsmögöichkeit nach 244 ?
Zeuge kann nur aus rein tatsächlichen faktischen Gründen unerreichbar sein
Kann er aus rechtlichen Gründen nicht vernommen werden so ist er ein unzulässiges Beweismittel (z.B, 52 geltend gemacht)
—> Aus tatsählichen UNerreichbarkeitsgründe kann der Beweisantrag nach 244 III Nr. 5 abgelehnt werden
—> Bei rechtlichen Gründen ist er bereits nach 244 III S. 2 abzulehnen !
sehr strittig ist die Einordnung bei der Nichtertzeilung einer Aussagegegenhmgingun nach 54 StPO, so dass man aufgrund der fehlenden Aussage keine Information über den V Mann etc erhält und so diesen nicht aufspüren kann, er für das Gericht als nicht erreichbar ist
teilweise tatsächliche nicht erreichbarkeit
teilweise rechtliche, wegen 54
Was ist der Unterschied von 253 zu einem bloßen Vorhalt einer Urkunde ?
§ 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung. (1) Erklärt ein Zeuge oder Sachverständiger, daß er sich einer Tatsache nicht mehr erinnere, so kann der hierauf bezügliche Teil des Protokolls über seine frühere Vernehmung zur Unterstützung seines Gedächtnisses verlesen werden.
Bei einem Vorhalt wird der Vorhalt selbst nicht Beweismittel und damit auch nicht INbegriff der HV; denn der Vorhalt ist nur eine Vernehmungsmethode —> nur das nach und vor dem VOrhalt ausgesagt ist Inbegriff der HV
Bei 253 wird parallel zur Aussage des zeugen auch das Protokoll einer früheren Vernehmung verlesen —> hier wird sowohl die Aussage auch auch das Verlesene frühere Protokoll inbegriff der HV
Wann ist ein Augenschein das richtige Beweismittel und wann der Urkundsbeweis ?
Augenschein: immer dann wenn es NICHT um den Inhalt der Erklärung geht sondern um derren Zustand oder das Ausseheh
Urkudne: immer dann wenn es nur um den Inhalt der Erklärung geht
—> deswegen kann bei einem Dokument je nach Zielrichtuntg auch beides aufeinandertreffen:
z.B: Augenschein wenn man die Fälschung einer Erklä#rung begutachten will
Urkunde, wenn es um den Inhalt geht
Gefälschter Wechsel
1. Er ist in Augenschein zu nehmen, sofern es um die Frage geht, ob der Wechsel gefälscht ist und
2. als Urkunde zu verlesen, sofern es um die Ermittlung des in ihm festgehaltenen Inhalts (Schadenshöhe etwa und Geschädigter) geht.
Wird also ein solcher Wechsel in der Hauptverhandlung nur als Urkunde verlesen und dann im Urteil festgestellt, dass eine Fälschung vorlag, so kann Welcher Fehler in der Revision gerügt werden ?
Wenn sich der Augenschein für das Gericht schlcihtweg aufdrängte, dann die Aufklärungsrüge nach 244 II
Ein Verstoß gegen 261, wenn im Urteil die Fälschung als Beweis genutzt wird, der Augenschein aber nicht in die HV eingeführt wurde
Was muss bei einer Revisionsrüge nach 250 S. 2 StPO immer geschildert werden ?
Wer ist Verfasser der Urkunde
Wurde der Verfasser in der HV persönlich vernommen
Was ergibt sich inahtlich aus der urkunde
—> so kann da Revisionsgericht prüfen ob ein Fall des 250 S. 2 Vorlag oder nicht eine Ausnahme nach 249, 256 etc vorlag
Nur bei welchen Hindernissen gilt der 251 I NR. 3
Nur bei rein tatsächlichen Hindernisse und NICHT bei rechtlichen (Z.B. Aussageverweigerung nach 52)!
Welche Rolle spielt der 238 II StPO bei einer Verfahrensrüge in der Revision ?
Was sind die Vss. für eine zulässige Verfahrensrüge
Erging eine Verfügung (Bei Beschluss gilt 238 nicht) im ZUsammenhang mmit der Prozessführung so ist stets an 238 II zu denken, denn wird in der ersten Instanz der Fehler nicht gerügt und so auch keine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt, so ist die Verfahrensrüge in der Revision unzulässig
Ausnahme: Wenn es sich um einen von Amts wegen vorzunehmende unverzichtbare Handlung handelt, welche unterlassen wurde, vgl. 238 Rn. 22
Für den Angeklagten der ohne Vertdidiger gilt 1. jedoch nicht
Kann die Vereidigung oder Nichtvereidigung ein Revisionsgrund darstellen ?
Wird das Ermessen ausgeübt und beruht es nicht auf Willkür dann NEIN
ABER: sollte das Gericht schon das Ermessen zur Frage der VEreidigung asugeübt haben, so ist der VErstoß gegen 59 StPO revisibel, denn es besteht ja dann die Möglichkeit, dass es zu einer Vereidigung gekommen wäre und der Zeuge dann anders aussgesagt hätte
Wie geht man mit Verfahrenshindernissen oder fehlenden Verfahrensvoraussetzungen in der Revisionsbegründung um ?
Es bedarf hier formellen Rüge, da diese Fehler bzw. Vss. zu jeder Zeit von Amts wegen zu berückscihtigen sind
—> man spricht direkt das rechtliche Problem an, man breaucht nicht wei bei einem Verfahrenfehler eine vollständige ausfromlierte Rüge formulierern
Sie sind ganz am Anfang des Begründungsteils der Begründung der Revisipns anzuführen und für das Gericht auszuführen
—> Die Ausführungen sollten keineswegs unterbleiben, insbesondere nicht in der KLausur
(ganz h.M.: alle Verfahrenshindernisse, vss. sind von Amtswegen zu prüfen; MGS vertritt in 337 hier iene Mindermeinung der nciht gefolgt werden sollte
Nenne die Vss. dass das Revisionsgericht von Amts wegen auf Verfahrensfehler bzw. Verfahrensvss. prüft ?
Man bracuht eine rechtzeitige Einlegung der Revision, ansonsten ist das Endurteil ja Rechtskräftig
Ist die Revisions rechtzeitig eingelegt aber verspätet begründet muss unterschieden werden:
a)Bestand das Verfahrwshnindernis bereits vor Erlass des angegriffenen Urteils —> dann ist eine Überprüfung nciht möglich
b) Enstand das Verfahrenshindernis erst nach Erlass des angegriffenen Urteils (z.B. Verjährungseintritt nach Urteilserlass, ist dann ja kein Fehler des Erstgerichts) —> dann ist eine Verfahrenseinstellubg durch das Revisionsgericht möglich
Wie baut man eine Verfahresnrüge in der Revisionsbegründung auf ?
ÜBergreifender Einleitungssatz: Ich rüge die Verletzung formellen Rechts (Danch jeweils für jede einzelen Rüge der folgende Aufbau)
Angaben der Tatsachen für die jeweilige Rüge (vgl. 344 II 2 )
MIT Angabe der Beweismittel ! (wie im Zivilrecht für jede zu beweisende Tatsache) (Aus diesem Sachverhalt muss sich der Verfahrensfehler ergeben !, KEINE Bezugnahmen, aus dem Vortrag alleine muss sich der Fehler ergeben)
Letztlich ist auch das Beruhen in dem Tatsachenvortrag schon durch Tatsachen zu beweisen !
DIE BEWEISMITWL MÜSSEN DIREKT NACH DER JEWEILIGEN TATSACHEN ANGEFÜHRT WERDEN (Nicht wie bei Formularsammlung)
HIer noch KEINEEEEE Rechtliche Würdigung
Rechtliche Würdigung und Beruhen (Kein Beruhen notwendig bei §338 !)
Wie weit reicht der Umfang der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls ?
Nur im anhäniggen Verfahren für das Gericht der höheren Instanz gilt 273, 274
Nur für die wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des §273, gilt die Beweiskraft des Protokolls nach 274 !
sowohl positive
als auch negative Beweiskraft !
Die Beweiskarft ist absolut, sie kann nur durch einen Nachweis der Fälschung nach 274 S. 2 entkrädiftet werden, nciht durch sonstige Beweise !
Worauf bezieht sich die absolute Beweiskraft des HV Protokolls NICHT ?
Es bezieht sich nicht auf die nicht wesentlichen Förmlichkeiten der HV, vgl. 274, 273 I
Es bezieht sich nciht auf den Inhalt der Aussagen der vernommenen in der HV; vgl. 273 II, 274 Rn. 10 (Denn das ist keien wesentliche Förmlichkeit der HV, wie schon der Rüsckschluss aus 273 II zeigt !)
—> hier kann man dann mit allen Beweisen versuchen das Revisionsgericht zu überzeugen, die Absolute Beweiskraft des Proktolls greift hier aber nicht ! (Auch die Urteilsgründe sind hier dann entsprechendes Beweismittel etc, es gilt ja der Freibeweis)
Was ist damit gemeint, wenn man sagt die Zeugeneigenschaft berurteilt sich ganz rein formal ?
Ist man in dem Verfahren nicht Beschuldigter so kann man Zeuge sein
Das gilt auch bei abgetrennten Verfahren
Welche Verfahrensnorm wurde verletzt, wenn im Urteil ein Zeuge als Beweismittel verwettet wurde obwohl nach dem Protokoll dieser gar nicht in dei Hauptverhandlung eingeführt wurde?
Wie beweist man das in der Revisionsbegründung ?
261 —> die freie richterliche Beweiswürdigung, denn diese darf nur im Rahmen einer ordnungsgemß eingeführten Beweismitteleinführung in die HV stattfinden und nur auf orndungsgemäße Beweismittel beruhen !
Man beweist dies durch das HV Protokoll, welches absolute Beweiskraft nach 273, 274 hat
Wann entfällt die Beweiskraft des Protokolls nach 274 ausnahmsweise mal ?
Die Beweistkraft nach 274 wird nur durch ein zulässiges ordnungsgemäß erichtetes Protokoll erreicht
Bei Widersprüchlichkeit innerhalb des Protkolls
bei offensichtlichen Lücken und UNklarheiten
Eine der Urkdungspersonen distanziert sich nach Fertigstellung vom Inhalt
etc etc etc. vgl. 274 Rn. 15 ff.
Wie entscheidet das Revisionsgericht, wenn ein Verfahrenshindernis bzgl. des angegriffenen Urteils besteht ?
Gibt es Ausnahmen davon?
Es stellt das Verfahren nach 354 I, 260 III StPO ein
Ja eine Ausnahme ist wenn der Verfahrensfehler nur in der ZUständigkeit zu sehen ist —> dann wird das urteil aufgejoben und an das zuständige Gericht verwiesen
Wo findet man die Prozesshindernisse und Prozessvss.
Einleitung Rn. 142 ff. MGS
Was für ein Fehler liegt vor, wenn
ein Gericht niedriger Ordnung zu Unrecht entschieden hat
ein Gericht höherer Ordnung zu Unrecht entschieden hat
Welche Bedeutung hat das für die Revision
jeweils ein Fehler der sachlichen Zuständigkeit, denn ist die Strafandrohung zu hoch oder zu niedrig so ändert sich diese.
Bei einem Gericht niedrigierr Ordnung führt das zu einem Verfahrensfehler, welcher in der Revision vaw zu beachten ist —> denn hier hätte nach 270 verwiesen werden müssen !
Bei einem Gericht höherer Ordnung führt das wegen 269 StPO aber NICHT zu einem Verfahresnfehler ! Hier wäre die Revision also unbegründet
(Beachtlich wäre das nur bei Willkür, hier ist umstritten ob sich dann um einen zu rügenden Verfahrensfhelr oder einen vaw zu beachtenden Verfahrenshinderiss handetl (so BGH)=
Muss man bei einem Fehler der sachlichen örtlichen und funktionellen Zuständigkeit eines Gerichts in dert Revision Rüge erheben oder wird es ohnehin von Amts wegen geprüft ?
Sachliche Zuständigkeit wird nach 6 StPO vAw geprüft und bedarf dahger keine formellen Rüge, hier reicht es die Vereltzung der Norm zu erläutern
Die örtliche und funktionelle UNzuständigketi dagegen wird nach 16 StPO nur bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung vaw geprüft, anschließend ist es ein absoluter Revisionsgrund und Rügepflichtig, vgl. 338 Nr. 4
Beachte: Bei der Prüfung eines Revisionsgrunds:
Sachlichen / verfahrensrechtlichen Fehler aufspüren
Prüfen ob er Präkluiert oder geheilt wurde
Prüfen ob derjenige auch Beschwert ist, oder ide verletzte Norm nur jemanden anderen schützt
Prüfung der Beruhensfrage bei verfahrensrügen
Kann man Revisionsrügen noch nachträgöich ergänzen
Ergänzen darf man die Sachrüge, jederzeit
Die Verfahresrüge dagegen muss zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vollständig vorliegen; eine ergänzung oder Nachbesserung ist hier nicht möglich
Was ist bei einer Rüge einer Verfahrensnorm zu beachten ?
Man muss 1. DIe Rüge erheben
Die Tatsachen mit Beweisen vortragen ausdenen sich VCerletzung ergibt
Die Rechtliche Suvbsumtion durchführen warum es sich um eine Verletzung handelt
Das Beruhen bejahen, es sei denn es ist nach 338 nicht nötig
Was darf man in einer Revisionsbegründung bei einer Darstellung einer Rüge keinesfalls ?
Bezugnehmen auf andere Dokuemnte, ja sogar das Bezugnenhmen auf die eigenen Revisionsbegründung ist wohl unzulässig.
Die Rüge muss aus sich heraus schlüssig und verständlich sein und muss all vss. der Begründetheit in sich selbst tragen !
Was ist die Protokollrüge und warum ist sie keine zulässige Verfahrensrüge ?
Fehler des HV Protokolls als solche —> rechtfertig niemalks eine Revision, denn das Protokoll ist lediglich ein Beweismittel, eine Verfahrensrüge kann deswegen nicht darauf gestützt werden, das Protokoll sie unvollständig oder falsch (Beispiel: Im Protokoll wird nicht erwähnt, dass der Angeklagte das letzt wort hatte)
—> richtig wäre es hier die Rüge zu erheben, dass dem Angeklagten nicht das letzt Wort erteilt sei, nach 258 II
Eine unzulässige Protokollrüge wäre es auch, wenn gerügt wird dem Angeklagten sei das letzt wort nicht erteilt, siehe Protokoll
—> denn aus dem Protokoll selbst ergibt sich niemals der Fehler, vielmerh kann das Protokoll als Beweismittel herangezogen werden, niemals ist es selbst aber der Fehler
Welche Fälle der Rügepräklusion gibt es ?
1Rügeverlust kann durch Rügepräklusion eintreten
6a —> Zuständigkeit besonderer Strafkammer (siehe die dortige Aufzählung)
16 —>örtliche Zuständigkeit
jeweils wird es nur bis zur Eröffnugn der HV von Amts wegen geprüft, danach bedarf es der Rüge, fehlt hier die Rüge schon, so kann es dann auch in der Revision nicht wirksam gerügt werden
25 —> Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
217 II —> Nichteinhaltung einer Ladungsfrist
218 —> Ladung des Vertedigers, hier gilt 217 (siehe 218)
in allen Fällen muss bereits zu dem in der Norm genannten Zeitpunkt eine Rüge in erster INstanz erfolgen, ansonsten kann später keine Revisionsrüge mehr wirksam erfolgen
Wann kann Rügeverlust eintreten ? 5 möglichkeiten
Rügepräklusion, wie z.B, bei 16, 6a, 25, 217 II,218 S. 2
Rügeverzicht, wobei auf 338 jeweils nicht verzichtet werden kann, da es unabdingbare Verfahrensregeln sind
Wenn der Angeklagte es unterlassen hat einen Gerichtsbeschlluss wegen Fehlerhaften Leitung des Verfahrens nach 238 II herbeizuführen
Wenn der Angeklagte es unterlassen hat einer Verwertung eines Beweismittels zu widersprechen
Denkbar ist auch die Rügeverwirkung, wenn man trotz Handlungsmöglichkeit bsp. bei einem nicht beschiedenen Beweisantrag, untätig geblieben ist oder allgemein bei widersprüchlichem Prozessverhalten (zurückhaltend) (nicht schutzwürdig)
Wann muss die Jeweilige Rüge in der Revision vollständig vorliegen ?
Sachrüge:kann jederzeit ERGÄNZT werden
Verfahrensrüge: muss bis zum Ablauzf der Revisionsbegründungsfrist in vollständiger FOrm vorliegen !
Welche besondere Form bedarf die Revisionsbegründung und was ist die Folge aus der Vorschrift wegen des Sinn und Zwecks ?
Verteidiger o. Anwalt o. Geschäftsstelle zu Protokoll müssen unterschreiben
—> SInn und Zweck ist es, dass die unterschreibende Person auch die Veranwortunge übernimmt für den Schriftsatz, das hat zur Folge,dass wenn Zweifel daran bestehen die Begründung nicht formgerecht ist
Beispielsweise: wenn der Verteidiger schreibt, dass er nur auf Wollen des Angeklagten hin diese Rüge schreibt etc. —> Begrüdnung unwirksam !
Wann darf bei einer Revisionseinlegung ausnahmsweise der Richter des Gerichts dessen Urteil angefochten wird, entscheiden ?
Er entscheidet nur wenn die Revision nicht form oder fristgerecht eingelegt wurde, vgl. 346 I
—> dann verwirft er die Revision als unzulässig
hiergegen gibt es dann die Beschwerde nach 346 II
Welche Rolle spielt das fertiggestellte Protokoll ?
Bevor es nicht fertiggestellt ist, darf das Urteil auch nicht zugestellt werden..
Eine dennoch vorgenommene Zustellung ist desswegen unwirksam
Wann das Protokoll fertiggestellt ist, vgl. 274 MGS
Kann man Rectsmittel beschränken ?
Welche vss. hat eine solche Beschränkung ?
Ja für die Berufung und Revision ist dies sogar in 318, 344 ausdrücklich geregekt
Vss.:
Trennbarkeit —> der Angefochtene Teil muss von dem übrigen selbständig bewertbar sein, demnach darf kein Widerspruch hierdruch entstehen —> muss also selbständig und unabhängig sein
Eindeutige Erklärung der Beschränkung
Beschräknung darf nicht ausgeschlossen sein, vgl,. Katalog nach 3198 Rn. 10
Wann sind Beschränkungen des Rechtsmittels innerhalb einer Tat zulässig ?
Wenn im Urteil die Tat ausreichend, nachvbollziehbar und widerspruchsfrei tatsächlich festgestellt wurde
Wenn der angefochtene Teil völlig losgelöst angreifbar ist —> das ist dann dert Fall, wenn KEINE Wechselwirkungen, KEINE Inneren Zusammenhänge zwischen dem angefochtenen Teil und anderen Teilen des Urteils bestehen !
Wann muss man die Sachrüge erheben und wie macht man das ?
Sachrüge muss man erheben wenn sich der Fehler nur im Urteil selbst findet! (Nicht also etwa im POrotokoll oder davor)
Man erhebt grds. zuerst die allgemein Sachrüge, rügt also die Verletzung sachlichen Rechts (NICHT nur materiellen rechts, das ist eine schlichtweg falsche Abgrenzung)
Formerfordernis bei Revisionseinlegung und Revisionsbegründung ?
Revisionseinlegung schirftlich oder zu protokoll der Geschäftsstelle, vgl. 341
Revisionsbegründung MUSS von Verteidiger oder Anwalt oder zu Protokoll der Geschäftstelle gegeben werden, 345 II !
Prüfung der Zulässigkeit der Revision vss.:
Statthaftigkeit, 333, 335
Frist, 341
Kein Vertzicht, Keine Rücknahme
((Kein Fall des 55 II JGG))
(Revisionsbegründungsfrist muss mit mindestens einer zulässigen Rüge eingegangen sein, ansonsten ist die Revision unzulässig)
Wie prüft man die Begründethgeit der Revision vss:
Verfahrenshindernisse
Sachlich rechtliche Fehler des Urteils (+ formal gesehen die Beruhensfrage, aber dadurch dass ja der Fehler schon im Urteil selbst ist beruht das Urteil immer darauf)
Verfahrensfehler
Verstoß gegen eine Verfahrensnorm
Beschwer durch den Fehler
Beruhensfrage (nicht bei 338)
Die Rügen müssen jeweils ordnungsgemäß erhoben sein (insb. Verfahrensrüge muss nach 344 II 2 StPO auch die notwendigen Tatsacehn enthalten
Wann ist welches Gericht bei der Revision zuständig ?
Ist die Erste INstanz das AG —> Bay Ob LG 121 GVG
Ist das anzufechtende Urteil ein Berufungsurteil des LG —> Bay Ob LG 121 GVG
Ist das anzufechtende Urteil ein erstinstanzliches Urteils des LG —> BGH 135 GVG
Ist das anzufechentede Urteil ein erstinstanzliche Urteil des OLG —> BGH 135 GVG
welche Entscheidungsmöglichkeiten gibt es bei der Berufung ?
Verwerfung als unzulässig nach 322 I 2
Erfolgreich: Aufhebung des Ersturteils, Eigene Sschentscheidung nach 328
Bei unzuständigkeit des Erstgerichts, 328 II
Aufhebung + ZUrückverweisung
Aufbaue von einem Berufungsurteil, Entscheidungsgründe
Darlegung wqeswegen und mit welchen Folgen verurteilt wurde (Erstinstanzlich)
Dan Darstellung ob umfassend oder beschränkt Berufung eingelegt wurde (oder Darlegen warum die Beschränung unzulässig ist)
Der weitere Aufbau —> wie erstninstanzliches Urteil (Bezugnahmen sind denkkbar, inklausur wohl eher nicht)
Berufungskosten vgl. 473 III
Kosten des ersten Rechtszugs nicht vergessen !
Wann erfolgt eine Abänderung des Urteils durch das Berufungsgericht und wann eine Aufhebung ?
Wohl Aufhebung wenn besonders schwerwiegende und auch mehrere Teile des Urteils betroffen sind, wogegen eine Abänderung insbesondere dann infrage kommt, wenn nur einzelne Teile angeoasst werden müssen
Wann ist eine Beschränkung eines Rechtsmittel man von gesetzeswegen unwirksam und was ist die Folge ?
vgl. 318 Rn. 17
z.B. wenn die Beschränkung nicht zulässig ist, weil der angefochtene Teil nicht selbständig überprüfbar ist oder aber die Beschränkun gdurch Drohung oder Täuschung erreicht wurde etc
Folge Rechtsmittel ist nicht unzulässig sondern unbeschränkt zulässig
Nenne die Vss. für ein Verwerfungsurteil anch 329
Was für Auswendiglernen, schau in 329 Rn. 6 ff. dort ist alles super aufgeschrieben
Der Angeklagte wurde vom AG Fürth wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 TS (Einzelstrafen 45 und 35 TS) à 25 € verurteilt. Hiergegen legte er Berufung mit dem Ziel ein, freigesprochen zu werden. Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Berufung ein und erstrebt eine Verschärfung der Strafe. Das Berufungsgericht hält die Voraussetzungen des § 142 StGB nicht für gegeben, die wegen des Verstoßes gegen § 315c StGB ausgesprochene Einzelstrafe aber für angemessen.
Wie lautet der Tenor des Berufungsurteils?
Das Urteil vom AG Fürt XXX Az. XXX wird aufgehoben
Der Angeklagte ist schuldiges der Gefährdung des Straßenverkehrs
Der Angeklagte wird deswegen verurteilt zu einer Geldstrafe von XXXXX
Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen
Die weitergehende Berufung des Angeklagten wird verworfen
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen (wollte ja nur strafschärfend, ist aber nicht begründet)
Die durch die Berufung der Staatsanwaltscahf und die notwendigen AUslagen entstandenden Kosten trägt die SAtaatsaksse. Im übrigen fallen die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten zur Last, soweit er verurteilt ist, soweit er freigepsrpochen wurde, trägt die Staatsaksse die Kosten des Verahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten
Welches Gericht ist örtliche zuständig, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wurde ?
Örtliche zuständigkeit richtet sich dabei immer nach dem Gericht dessen Entscheidung angefochgten wurde !
denn die 7 ff. StPO gelten nur für die erstinsanzliche Entscheidung
ist man noch beschwert, wenn eine gerichtliche Anordnung sich bereits ereldigt hat ?
Wann muss die Beschwer vorliegeb ?
Grds. nicht, das Rechtsmittel wäre hiernach unzulässig
teilweise gibt es die besondere Ausnahme, wenn Wiederholungsgefahr besteht, dann ist es wohl zulässig die Rechtswidrigkeit der Erleidigten Anordnung feststellen zu lassen
Zeitpunkt: Beschwer mzuss im Zeitpunkt der ebantragten Entscheiden immernoch vorliege, also ab EInreichung bis Entscheidung !
Kann auch die Einstellung des Verfahrens den Angeklagten beschweren ?
Ja denkbar, wenn die Einstellung wegen eines behbbaren Prozesshindernisses erfolgte und der Angeklagte vorträgt dass ein weiteres Prozesshindernis vorliegt, welches nicht mehr behebbar ist
Welche wesentlichen Sachrügen gibt es?
Subsumtion der verurteilten Tat unter dem festgestellten Sachverhalt mögölich ? (= richtige Anwendung der Norm, oder das fehlerhafte Nichtanwenden einer Norm)
Darstellingsrüge = ist der festgestellte Sachverhalt überhaupt eine tragfähige Grundlage ? —> Frei von Lücken, frei von Widersprüchen, verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze ?
WICHTIG: Bei 337 StPO steht enorm viel zur Revisionsbegründung und den einzelnen Rüge etc
Welche Form gilt bei der Einlegung der Revision
Elektronische Form nach 32d S. 2, allerdings nur frü die Verteidiger, für die STA gilt das noch nicht
Wie verhält sich das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn das Ehefrau A die Zeugein ist,
Ehemann B und Dritter C die Beschuldigten sidn ?
Wann endet es ?
Was ändert sich bei Abtrennung der Prozesse ?
An sich könnte man ja sagen, die Ehe besteht nur zwischen A und B so dass nur hier das ZVR bestehen soll.
Das wäre jedoch zu kurz gegriffen, vielmehr reicht das ZVR dann auch auf den anderen Mitbeschuldigten, wenn
es sich um dieselbe prozessuale Tat handelt oder zumindest der Sachverhalt beide Mitbeschuldigte, somit zumindest auch den Angehörigen betrifft
Ist das Verfahren abgetrennt dann endet es mit dem rechtskräfuiteb Urteil gegen den Angehörige oder dessen endgütligen einstellung, denn dann besteht die Gefahr der Belastung nicht mehr
Bestand einmal das ZVR gegenüber beiden, dann ändert auch die Trennung nichts mehr darn, es kommt also nur darauf an ob es einmal bestand !
Darf die frühere Aussage verwertet werden ?
A war früher Beschudlite und war auch als Beschuldigter vernommen worden, nun ist er im gleihcen Verfahren nicht mehr Beschuzldigter sondern nur Zeuge und er verweigert seine Aussage, da ihm ein ZVR zusteht?
Nein das folgt aus 252 StPO, alle Aussagen sind umfassend nicht mehr Verwertbar!
(Auch wenn unzulässigerweise früher neben 136 auch nach 52 II beehrt worden wäre, was aber wie gesagt unzulässig ist)
Zeuge A sagt gegenüber dem Nachbar X aus
Später nutzt er sein ihm zustehendes ZVR
darf der Nachbar als Zeuge verwertet werden ?
Ja, denn 52 schützt nur gegenüber den Ermittlungsbehörde, insofern steht auch 252 StPO dem nicht entgegen !
Das gleiche gilt auch grds. bei einem V - Mann
Was ist gerade für ein Revisionsvorbringen der einen Fehler des 252 StPO rügt nicht notwendig ?
Die Widerspruchslösung findet keine Anwendung
Auch ist die HErbeiführung eines Gerichtsbeschlusses nach 238 II nicht notwendig
Wie muss der Zeuge den grund seines Verweigerungsrechts beweisen ?
Es gilt hier die Glaubhaftmachung nach 56 StPO im wege des Freibeweises
Was ist neben dem Zeugnisverweigerungsrecht nach 53 StPO für die dort geschützten Personen noch zu beachten ?
Dass ein umfasnedes Ermittlugnsverbot nach 160a StPO besteht, welches nach 160a I S. 2 grds. dazu führt, dass erlange Erkenntnisse nicht verwertb arsind
Und das Beschlafnahmeverbot nach 97 StPO
Wie kann man eine unterlassen Belehrung nach 52 III StPO heilen ?
Indem die Belehrung nachgeholt wird und der Vernommene trotz der Belehrung weiterhin Aussagebereit ist
Wie beeinflusst die Strafbarkeit durch die Preisgabe eines Berufsgeheimnisses nach §203 StGb die Verwertbarkeit der Aussage eines solchen Berufsträgers ?
Garnicht, es kommt nicht darauf an, ob der Aussagende nun befugt ist diese Informationen auszusagen oder nicht, vielmehr kommt es darauf an, ob er von seinem ZVR nach 53 StPO gebrauch vgemacht hat oder nicht, nur darauf kommt es an
Welcher Grundsatz steht hinter der Unverwertbarkeit von Schweigen des Angeklagten ?
Das zulässige Geltendmachen von Prozessualen Rechte darf niemals negativ dem Angeklagten angelastet werdehn, ebensowenig das zulässige geltend machen von prozessualen Rechte von zeugen
Wann muss ein zeuge von seinem ZVR nach 52 gebrauch machen ?
Was hat dies zur Folge, und welche Ausnahme gibt es davon ?
Der Zeuge kann tatsächlich jederzeit davon Gebrauch machen, immer folgt daraus die UNverwertbarkeit der Aussage
Ausnahme: bei einer richterlichen Vermehmung bei welcher ordnungsgemäß belehrt wurde, darf das Protokoll nach 252 verlesen werden bzw. vorrangig als zeuge vernommen werden kann (§252 StPO wird ja hier nach h.M. zu einem beweisverwertungsverbot!)
Nur welche Wirkung hat der 37 II StPO ?
Wenn innerhlab einer laufenden Frist, weil bereits die erste Zustellung Fristlaufend wirkt, dann kommt es für die Berechnung ideser frist nur auf die letzt Zustellung an = Fristberechnungswirkung
Ist aber die letzte ZUstellung erst nach der bereits abgelaufenen Frist so führt der 37 II StPO nicht dazu, dass die Frist hier nue beginnt = keine Fristeröffnungswirkung
—> hier muss dann ggf. über 44 StPO geatrbeitet werden
Welche Wirkung hat ein Prozesshindernis welches erst nach Urteilsverkündgung auftritt ?
Welche Rolle spielt dabei die Revision
Es musste zwar dann logischerweise nicht beim Urteil berückscihtigt werden, so dass das Urteil an sich nicht fehlerhaft entstanden ist, jedoch ist vor Eintritt der Rechtskraft dennohc das Verfahren einzustellen.
Das einlegen einer zulässigen Revision ist nicht notwendig dass das Revisionsgericht die Prozesshindernisse berücksichtig und das Verfahren einstellt, denn das Urteil an sich ist ja völlig fehlerfrei so dass eine zulässige Revsion nicht notwendig ist, vgl. 346 Rn. 11
Wenn der Angeklagte verurteilt wird und dabei auhc einen verteidiger hat, welche Zustellung etc. muss an wen erfolgen ?
Wird etwas an den Angeklagten / Mandanten zugestellt muss eine Mitteilung an den Verteidiger nach 145a III erfolgen (fehlt diese macht das die Zustellung aber nicht unwirksam)
Grds. reicht aber die ZUstellng an den Angeklagten aus
Wird allerdings auch och an den Vertdidger zugestellt, so ist für den Fristlauf dann wegen 37 II StPO diese Zustellung maßgeblich
Wie findet man heraus welche Vorschriften imTenor genannt werden und welche nicht, welche Begehungsform genannt wird und welche nicht
§260 Rn. 57
Wie lautet der Tenor bei einem Freisruch ?
Schlicht:
Der Angeklagte wird freigesprochen
Die Kosten des Verfahrens und ide notwenidgen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last
KEINE Angabe des grunde des Freispruchs, keine Angewendeten Vorschriften, da ja auch keine Mitteilung an das BZR erfolgt
Wie tenoriert man folgenden Fall
Dem Angeklagten werden in der durch Beschluss vom 02.11.2023 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage folgende Taten i.S.d. § 264 StPO zur Last gelegt:
• Körperverletzung (Tatzeit: 06.03.23)
• Betrug (Tatzeit: 04.02.23)
• Diebstahl (Tatzeit: 14.02.23)
• Beleidigung (Tatzeit: 19.08.23)
• Körperverletzung und Beleidigung in Tatmehrheit (Tatzeit: 23.09.20)
Der Tatvorwurf bestätigt sich in vollem Umfang
Der Angeklagte ist schuldigt des Betrugs, des Diebstahls, der Beleidigung in zwei Fällen und der vorsätzlichen Körperverletzung in 2 Fällen
Wie tenoriert man einen Teilfreispruch ?
Der Angeklagte ist schuldig des XXX
Er ist deswegen zu XXXX verruteilt
In dubio pro reo gilt nicht bei der Frage ob nun ein Verfahrensfehler vorliegt oder nicht !
Ab wann läuft die Revisionsbegürndungsfrist ?
Grds.:
Abspätestens einen Monat nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist, 345 I S. 1
Aber: wenn das urteil bei ablauf der Revisonseinlegungsfrist noch nicht zugestellt wurde, so beginnt die Revisionsbegründungsfrist erst mit Zustellung des Urteils !, 345 I S. 3
Gegen das am 04. April in seiner Anwesenheit verkündete Urteil legt
der Angeklagte am 09. April Revision ein. Damit ist die einwöchige
Einlegungsfrist gemäß § 341 I StPO gewahrt. Wann endet die Revisionsbegründungsfrist,
wenn dem Angeklagten das Urteil am 10.
April zugestellt wurde?
Fristablauf richtet sich hier nicht nach der Zustellung, da das Urteil bereits in Anwesenheit verkündet wurde —> 345 I S. 1
Einlegungsfrist läuft vom 04. April bis zum 11.April 23:59
Begründungsfrist läuft dann vom 12. 0.00 bis zum 12. des nächsten Monats
Prüfungsfolge der Berufung
A. ZUlässigkeit
Berfungsberechtigt
Form
Verzicht Rücknahme
B. Begründetheit:
I. Verfahrenshindernisse
II. Prüfung wie I. Instanz (vollumfängloich, außer es wurde beschränkt)
Was passiert , wenn der Rechtsmittelführer ein Rechtsmittel einlegt und aber lediglcih erkärt, er wolle die Entscheidung “anfechten”?
Was geschieht wenn eine Revision eingelegt uwird und nicht begründet wird, erfolgt dann eine Behandlung als Berufung `?
Bei dem begriff “anfechten” wird dann von einer Berufung ausgegangen,m vgl. auch 335
Wenn die Revision eindeutig klar und endgütlig erklärt wird, dann ist sie unzulässig denn die Begrpndugn ist teil der ZUlässigkeit, eine Behandlung als Berufung ist hier auch nicht möglich
Welche Rolle spielt das Protokoll bei der wirksame Zustellung des Urteils ?
Das Protokoll muss ferrtigstellt sein bevor das Urteil zugestellt wird,m aosnsten ist die Zustellung des urteils unwirksam, vgl. 273 IV für die Pflicht der Protokollerstellung
Welche zwei Rügekategorien in der Revision gibt es und wie unterscheidet man sie grundsätzlich `?
Sachrüge = Vorschriften des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt wurde nicht richtig angewant
Verfahrensrüge = Verfahresnrechtliche Verstöße, also fehler auf dem Weg zum Urteil
Faustregel:
Sachrüge immer dann, wenn man zur Darlegung des Fehles nicht auf das Protokoll der Hauptverhandlung oder andere Aktenteile zurückgreifen muss, sondern alles was man bracuht in den Urteilsgründen findet
Verfahrensrüge: wenn der Tatsachenvortrag zu Ihrer Rüge, zumindest AUCH aus dem Protkoll der Hauptverhandlung bewiesen wird
Ein Fehler muss entweder SAchfehler oder Verfahrensfehler sein, er kann niemals beides sein
Auf welchen Zeitpunkt zum Fristbeginn der Revisionseinlegungsfrist kommt es an, wenn das urteil in abwesehenheit verkündet wurde un dem angeklagtem am 01.03 und den verteidiger am 03.03 zugestellt wurde ?
Auf den 03.03, wegen 341 II , 37 II StPO
ZUlässigkeitvss. für die Revision
Statthaftigkeit 33, 335
ZUständiges Gericht
Revisionsberechtigter 296 ff
Beschwer 296 ff
Form Frist Erklärungen Adressat 341
ORDNUGNSGEMÄ?E REVISIONSBEGRÜNDUNG (ist hier, anders als bei der berufung, eine Zulässigkeitsvss), 345 (fehlt diese so ist das Rechtsmittel unzulässig)
Was geschieht mit der Frist zur Einlegung der Revision, wenn die Rechtsmittelbelehrung nach 35a StPO unterbleiben ist ?
Die einwöchige Frist läuft trotzdem, jedoh kann dann nach 44 S. 2 StPO Wiedereinsetzun in den vorigen Stand beantragt werden
Wann beginnt und endet die Revisionseinlegungsfrist, wenn
Urteilsverkündung am Mittwoch, 01.03.
Dann nach 341 I, 43 StPO
beginnt die Frist am 01.03
und endet am
08.03, 23:59
Welche Rolle spielt §313 bei der Frage ob die Sprungrevision statthaft ?
§313 ist eine Berufungsvorschrift, welche bei bestimmten Bagatellenen eine gesondere vss. fordert
Für die Revision spiekt nach BayOBlG der §313 für die zulässigkeit der Revision aber keine Rolle, diese ist ohne weitere zulässigh
Wonach richtet sich der Beschweredeberechtigte und die Beschwer bei der Revisoin ?
Nach den allgemein Vorschriften der 296 ff
Wann ist die Einfache Beschwerde nach den 304 - 309 einschlägig und wann die sofortige
was ist der wesentliche Unterschied ?
Die Einfache ist in den Fällen von Beschlüssen und VErfügungen einschlägig, sie ist nicht fristgebunden (auch bei unterlassen denjbar, wenn dadurch die Ablehnung bzw. des Gerichts in der Sache zum Ausdruck kommt )
die Sofortige Beschwerde ist nur dann einschlägig wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt
die Soforitge Beschwerde ist fristgebunden, 1 Wochw, vgl. 311
Wann ist die Staatsanwaltschaft beschwert ?
Sie ist schon dann beschwert wenn nach Pflichtgemäßen Ermessen das Gebot der Rechtspflege eine Anfechtung ermöglicht —> insbesondere also wenn Gesetzesverstöße im Raum stehen !
Welche Gerichte sind zuständig bei Beschwerden und woraus ergibt sich das ?
Immer das dem Ausgangsgericht übergeordnete Gericht
AG —> LG 73 I 1, 76 I 2 GVG
LG —> OLG, 121 I NR. 2 GVG
OLG —> BGH —> 135 II GVG
Wer ist Beschwerdeberechtigt und wo ist die Beschwerde in welcher FOrm einzureichen ?
Beschwerdeberechtigt sind alle Personen, welche von der Maßnahme in seinen Rechten verletzt wurdem vgl. §304 II
Die Beschwerde ist bei dem Gericht der Enrtscheidung (judex a quo) nach 307 einzulegen, schriftlich oder zu protokoll
Wie lautet der Tenor bei einer Beschwerde,m wenn diese
unzulässig ist
wenn diese zulässig und begründet ist ?
Wann ist dabei eine Kostenetnscheidung zu tenorieren
Die Beschwerde des XXX gegen den Beschluss des XX von XXX Az.: XXX wird als unzulässig (oder falls zulässig aber unbegründet) als unbegründet verworfen
(kostenentscheidung ist nur bei Abschluss des Verfahrensabschnitts erofrderlich, vgl. 473
Auf die Beschwerde des XX vom XXX wird der Beschluss des XX Gerichts com XXX, XXX Az. aufgegoben
Entscheidung in der Sache (welche angegriffen wurde)
Kosten
Wie baut man die Grnüde einer Beschwerde entscheidung auf ?
Sachverhaltsschilderung mit ursprünglihcem Antrag, Angefochtener Entscheidung und dem vobrirngen zur Beschwerde mit Datum der Einlegung usw
Rechtliche Darlegungen mit ZUlässigkeit und Beschwerde
Welches Gericht ist immmer das zuständige Berufungsgericht ?
Die kleine Strafkammer am Landgericht nach 74 III, 76 I 1 GVG
Welche Besonderheiten gibt es im Berufungsverfahren ?
Wenn das Amtsgericht die Berufung als verspätet verworen hat, kann der Beschwerdeführer die Entschiedung des Berufungserichts beantragen, vgl. 319 II
KEINE Verlesung des Anklagesatzes nach 324 /Ausnahmen von dem Erofdrenise der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme , vgl. 325
Entscheidung bei Ausbleiben des Angeklagten vgl. 329(Unterschiedung je nacheem wer Berufung eingelegt hat!)
vss. dass eine Berufung des Angeklagte nach §329 StPO verworfen werden kann ?
Ordnugnsgemäß geladen, gl. kommentar
vorab über die Folgen belehrt
unentschuldigt fehlt
KEIN Verteidiger der bevollmächtigt ist und anwesend ist vorhanden ist
und alle prozessvoraussetzungen gegeben sind
Welcher Rechtsbehelf ist gegen verhandlungsleitende Verfügungen des Vorsitzernden statthaft ?
NICHT die Beschwere nach 304, sondern 238 II StPO , welches lex specialis ist
Wie erfolgt das Verfahren vor dem beschwerdegericht nach einlegung einer zulässigen beschwerde und keine Abhilfe des Ausgangsgerichts nach 306 II ?
Das Beschweregericht erntschieding im freibeweis über die zulässigkeit und begründehtiet der zu prpüfenden Entscheidung
es ergeht einer Entscheidug ohne mündliche Verhandlung, 309 I StPO
Welches Gericht ist das zuständige Revisionsgericht ?
Bei erstinstanzli8chen Urteilen des Amtsgericht (Urteile des AG, Berufung des LG (= kleine Strafkammer)) —> Bayerische Oberste Landesgericht nach 121 Nr1b GVG, 12 Nr 1 AGGVG
Bei erstinstanzlichen Entscheidungen des LG (= große Strafkammer) oder des OLG —> BGH nach 135 I GVG
Wann ist die Revision statthaft?
Gegen alle Erstinstanzlichen Urteile auße denen des Amtsgericht nach §333 und Berufungsurteile des Landgerichts nach §333
und gegen Urteile des Amtsgericht nach §335 (Sprungrevision)
ab Verkündigung des anzugreifenden Urteils nach 268 II 1
Wie weit reicht die Strafgewlat des berufungsgericht ?
Diesseleb wie das Amtsgericht der ersten Instanz
ist also nach dem Berufungsgericht eine rechtfolge einsclägig, welche nicht von 24 II GVG gedeckt ist so muss es die sach zur erstinstanzlichen verhandlung an die Große Strafkammer verweisen (beachte aber 331 StPO)
Welche Einschränkung des UNmittelbarkeitsgrundsatz gibt es in der Berufung nach 325 StPO ?
Bei der Berichterstattung und der Beweisaufnahme können Urkunden verlesen werden;
Protokolle über Aussagen der in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszuges vernommenen Zeugen und Sachverständigen dürfen, abgesehen von den Fällen der §§ 251 und 253, ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten nicht verlesen werden, wenn die wiederholte Vorladung der Zeugen oder Sachverständigen erfolgt ist oder von dem Angeklagten rechtzeitig vor der Hauptverhandlung beantragt worden war.
Hs.1 ist letztlich nur eine Klarstellung, dass auch im Bericht Urkunden verlesen werden können, das bemisst sich dann ganz normal wie in der ersten Instanz nach 332 i.V.m. 249, 256
Hs. 2 dagegen erweiterti die Möglichkeiten der Verlesung und schränkt damit den unmittelbarkeitsgrundsatz ein:
wenn alle Prozessbeteiligten zustimmen
der Zeuge nicht geladen wurde und der Angejklagte die ladung nicht oder nicht rechtzeitig beantaragt hat
Nur wann gilt die reformatio in peius ?
Nach 331 StPO gilt grds. bei der Berufung des Angeklagten das verbot der Verschlefhterung
legt nun aber die Staatsanwaltscahft Berufung ein, so gilt für diese dieses Verbot nciht, so dass das Urteil der ersten Instanz verschlechtert werden kann
Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat das Berufungsgericht:
bei Ausblieiben des Angekalgten 329 I oder III
Bei unzulässiger oder unbegründetet Berufung —> Verwerungsurteil
Bei erfolgreicher Aufhebung —> Aufhebung des ersten Urteils und eigene Sachentschiedung
Sonderfall: bei unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts —> 328 II —> Aufhebung des ersten Urteil sund Verweisung an das zuständige Gericht
Kann eine Aussage eines Zeugen rechtmäßigen Zuegenvernehmung, welcher nun Beschuldigten in diesem Verfahren ist, verwertet werden ?
Was ändert sich, wenn es sich um eine unrechtmäßige Zuegenvernehmun ghandelte, weil die Belehrung nach 55 StPO unterbleib?
Wie könnte die Aussage aus der Zeugenvernehmung in die HV eingeführt werden ?
Ja, denn die Zeugenaussage ist ja rechtmäßig zustandgekommen
Grds. ist ja das nicht belehren nach 55 StPO nicht beachtlich in Bezug auf die Verwerttbarkeit, weil es nicht den Rechtskrei sdes Beschuldigten berührt; ABER: hier sind ja zeuge und Beschuldigte die gleihce Person, insofern begründet die nicht belehrng dann doch ein Verwertungsverbot
Einführung:
wichtig, es war zwar damals eine Zeugenaussagen, ist jetzt aber eine Aussage des jetzigen Beschuldigten, so dass nicht nach 251, 253 eingeühfrt werden kann, sondern nur nach 254
Nur wann ist Schweigen der Beweiswürdigugn (nicht) zugänglich ?
Was gilt bei teilweisen schweigen, was bei Widerurf einer Aussage
Schweiegn des Beschuldigten gegenüber staatlichen Stellen (nicht gegenüber privaten)
Vollständiges schweigen —> ist nicht bewertbart im Urteil etc (Dem schweigen gleichgestellt wird völlig pauschales bestreiten )
Lässt sich der Beschuldigte zu einem punkt ein und schweigt dann teilweise ist dies wohl auch zugänglich
Denkbar ist eine Bewertung auch, wenn eine Aussage getätigt wurde, welche dann zurückgenommen wird etc —> denn der Widerruf zeigt ja, dass die usrüngliche VErsion der Tat wie sie ausgesagt wurde, nicht so geschehen ist
Ist es zulässig, Aussagen welche aufgurnd zivilrechtlicher verpflcihtungen getroffen wurde, im strafverfahren zu verwerten ?
Dem steht nichts entgegen, solange die Erlangung der Aussagen rechtmäßig waren
Was ist nicht die Folge von einem Beweisverwertungsverbto ?
Die Ermittlungsbehörden dürfen weiterhin die zum nicht zur Verwettung erlaubten Beweise als Anlass für weitere Ermittlungen hernehmen und diese Maßnahmen sind dann auch rechtmäßig, jedenfalls nicht unrechtmäßig nur weil der Ermittlungsanlass rechtsiwdirg war
—> Fernwirkung = Frucht des verbotenen Baumes
Was ist die Folge wenn der Tatverdächge zu unrecht als Zuege vernommen wird, und anschließend es zu einer erneuten Vernehmung kommt ?
Bei der ersten Vernehmung kam es zu einem Belehrungsverstoß nach 136
Bei der ernuten Vernehmung ist 1. zu belehren nach 136 und 2. qualifziert zu blehren, dass die Aussagen aus der ersten vernehmung nicht verwertbar sind
—> wird qualifziert belehrt passt alles
wird allerdings nicht qualifziert belehrt und sagt der vernimmene aus, so muss der in der HV widersprechen
(da es ein unselbständiges beweisverwertungservbot ist bracuht es eine Abwägung, jedoch ist bei einem verstoß gegen 136 wohl regelmäßig ein Verwertungsevrbot die FOlge)
Nur wann besteht eine Belehrungspflicht nach 136 ?
Nur bei Vernehmungen des Beschuldigten
nichrt also bei Spontanäußerungen gegenüber Ermittlugnebehörden
nciht also bei Gesprächen mit einer andere natürlichen Person
Grenzfälle sind die sogenannten vernehmungsähnlichern Situatione, in denen zwar keine formal gesehen Vernehmung stattfindet, aber der Beschuldigte sich in einer ähnlichen Lage befindet und dies durch die Ermittlungsbehörden durchgeführt wird (z.B. verdeckter Ermittler drängt den Beschuldigten zu einem Vetrauengespräch, nachdem der verdeckte Ermittler mit diesem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat)
oder auch die Fälle in denen eine Ermittlugnsbehörde zwar nicht unmittelbar handelt sich aber das handeln einer natürliochen Person zuschreiben lassen muss (z.B, mitgefgangener wird als geplanterLockspitzel genutzt)
Warum ist die Nichtvereidigung in der Regel nicht mehr revisbel ?
Weil der gesetzliche Grundfall des 59 StPO vorgibt, dass ein zeuge nicht vereidigt wird. Eine Entscheidung über diesen grundfall braucht es nach dem BGH nicht, so dass kein Entscheidung nach 238 Abs. 2 StPO vorliegt, welche dann revisibel sein könnte.
Aus welchen übergeordnetren Gedanken kann sich stets ein Beweisverwertungsverbiot ergeben ?
Neme teneotur —> Selbstbelastungsfreiheit (letztlich 1 I GG, 19 III GG)
Fair trial Grundsatz aus der EMRK
Grundrechte
Nennen die Vss. für ein Verwerfungsurteil nach 329 I StPO?
Zulässigkeit der Berufung (Ansonsten Verwerfung der Berufung aber gemäß 322 StPO )
Vorliegen der Prozessvoruassetuzngen, es dürfen keine Verfahrenshindernisse bestehen oder Prozessvoraussetzungen fehlen —> ansonsten wird das Erstinstanzliche Urteil aufgenhoben und wird das verfahren gemäß 260 III StPO einstellen
Nichterscheinen des Angeklagten trotz ordnungsgemäßer Ladung )323 S. 2)
Ausbleiben ist nicht genügend Entschuldigt und kein verteidiger mit schriftlicher Vollmacht
Welceh Rechtsmittel gibt es gegen ein Verwerfungsurteil nach 329 StPO
Rechtsmittel in den vorigen Stand gemäß §329 VII StPO
Revision, muss dabei darauf gestützt werden, dass 329 StPO nicht richtig angewednet wurde
2. sind nebeneinadner möglich, vgl. 342 StPO
Wesen der Berufung
Berufung ist nur gegen Urteil des Amtsgerichts möglich, vgl. 312 StPO
Das Berufungsgericht entscheidung UNABhängig von der erstinstanzlichen Verfahren ausschließlich aufgrund der Berufungsverhandlung (zweie Instanz), vgl. 323 III,324, 332 StPO
—> es handelt sich um eine zweite Tatsacheninstanz, sie zeot auf vollständige und teilweise wiederholung oder überprüfung des sachverhals und eine erneute tatsächliche und rechtliche Beurteilung ab.
Was ist das zuständige Berufungsgerich ?
immer das Landgericht, vgl. 74 III GVG
kleine Strafkammer, 76 I GVG (1 Richter, 2 Schöffen)
immer
Vss., für die Zulässigkeit der Berufung
Statthaft, 312 StPO (urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts)
Berufungsberechtigung, 296 ff.
Form, Frist, 314
wie läuft die Berufungsverhandlung ab
welche Besonderheiten gibt es ?
Im Grundsatz wie eine erstinstanzliche Berufungsverhandlung
Keine Verlesung des Anklagesatzes, sondern Vortrag überdas Ergebniss des bisherigen Verfahren s
Einschränkung des UNmittelbarkeitsgrundsatz, 250 S. 2 durch 325
Besonderheiten bei Ausbleiben des Angeklagten
vgl. 324 - 326
Was ist zu beachten in Bezug auf die ersetze Zeugenvernehmung, im Fall des §251 Abs. 1 Nr. 1, wenn also alle Beteiligten der Ersetzung udrch eine Urkunde zustimmen ?
Dann ist zwar der Grundsatz des 250 StPO hier eingeschränkt, so dass die Urkund ezulässig verlesen werden kann
Nicht aufgehoben ist aber der Amtsermittlugnsgrundsatz welchger sich aus §244 Abs. 2 ergibt —> hierüber kann dann dennoch eine Pflicht entstehen, den zeugen zu vernehemn
Was passiert beim Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung ?
Im erstinstanzlichen Verfahren gilt 230 StPO —> gegen einen ausgebliebenen Angeklagte kann keine Hauptverhandlung grds. nicht stattfinden
In der Berufungsverhandlung gilt 230 StPO aber nicht, es gilt hier dafür 329 StPO
Berufung des Angeklagten —> wird Verworfen, vgl. 329 I
Berufung der StrA —> Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
Kann man das Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken ?
Was ist dabei das Problem mit doppelrelevanten tatsachen ?
Ja das ist zulässig und denkbar, denn anders als die Beschränkung auf den Schuldspruch hat die Beschränkung nur auf den Rechtsfolgenausspruch zulässig, da die Beschränkung keinen Widerspruch auslösen würde, da die Änderung nur des Rechtsfolgenausspruchs keine Änderung andere Teile des urteils folgen müsste
In diesem Zusammenhang genannten doppelrelevante Tatsache sind all solche welche sowohl für den Schuldspruch als auch für den Rechtsfolgenausspruch Bedeutung haben. (z.B. Feststellungen über die Schadenshöhe oder Feststellungen zum Vorliegen eines Regelbeispiels nach §243)
—> hier würde dann die Gefahr der Widersprüchlichkeit bestehen, so dass im Zweifel bei einem einem Beschränkten Rechtsmittel, wenn sich auf doppelrelevante Tatsachen berufen wird, eine unbeschränkte Rechtsmitteleinlegung zu bejahen ist (Im Zweifel jedenfalls)
Kann man sein Rechtsmittel innerhlab des Rechtsfolgenausspruchs beschränken ?
Auf Anzahl oder Höhe der TS
Auf Bewährung
Auf Entziehung der Fahrerlaubnis
Auf Fahverbot ?
Anazhl oder Höhe der TS ist zulässig (weil in der Regel hier eine gesonderte Prüfung unabhängig von den übrigen Bestandteile des Strafausspruchs stattfinden kann)
Auf Strafaussetzung zur Bewhärung grds. möglich (wenn Bewährungsfrage unabhängig von den Strafzumessungserwägungen nach 46 II StGB ist
Nur Auf Entziehung der Fahrerlaubnis ist unzulässig, da die Bemessung der Strafe zumeist von der Fahrerlaubnisentzeihung abhängt
NUr Auf Fahrverbot ist unzulässig (a.A: BayOBlG)
Kann bei der Strafzumessung bei einem tateinheitlihcen Begehen auch die jeweils tateinheitlich verwirklichten Tatbestände einbezogen werden ?
Ja das ist möglich, wenn die tateinheitlich mitverwirklichten Tatbestände eigenständiges Gewicht haben im vergleich zu der eigentlich zu bestrafenden Tat
Welchen Strafrahmen muss man wählen, wenn einerseits ein minder schwerer Fall nur dann angenommen werden kann, wenn man den vertypten Milderungsgrund miteinbezieht (Strafrahen des milderen Falls) oder den Strafrahmen, wenn man nur den vertypten Milderungsgrund alleine nimmt (Strafrahmen nach 49)
Hier muss man die beiden Strafrahmen vergleichen, sollte einer der beiden geringer bzw. höher sein so ist das in die Gesamtbetrachtung und Abwägung miteinzubezihen !
Wie erfolgt die Anwendung der Widerspruchslösung ?
Sie muss überhaupt es greifen, es ist nicht ganbz klar bei welchen Verstößen sie überhaupt greift, jedenfalls aber bei Unterbliebener Belehrung nach 136, bei verstößen hemlicher maßnahmen nach den 100a ff. und bei dem Unterlaufen des Richtervorbehalts
Dann muss der Angeklagte, wenn er er einen Verteidiger hat oder über die Widerspruchsmöglichkeit und dessen Folge belehrt wurde, widerspruch einlegen
Der Widerspruch muss zudem zum erstmöglichen Zeitpunkt zu dem Widerspruch erhoben werden konnte, erhoben werden
Ansonsten ist trotz rechtswidriger Beweiserhebung der Beweis vollumfänglich verwertbar
Ist eine Beschränkung eines Rechtsmittels auf einzlene verurteilte Tatbestände bei Tateinheit und bei Tatmehrheit möglich ?
Bei Tateinheit nein, denn liegt tateinheit vor, so sind die verwirklichten Tatbetstände so eng miteinander untrennbar verbunden, dass eine Beschränkung nur auf einen Teil nicht losgelöt betrachtet werden kann
Bei Tatmehrheit dagegen schon
Was ist die Folge einer unzulässigen Beschränkung eines Rechtsmittels ?
Die Beschränkung ist unwirksam und damit das Rechtsmittel uneingeschärnkt eingelegt
Wann ist eine Beschränkung des Rechtsmittels zulässig und demnach wirksam ?
Nur dann, wenn der angefochtene Teil losgelöst vom übrigen Urteilsinahlt überprüftbar. Also nur dann, wenn nicht auch ein überprüfen bzw. ändern des nciht angefochtenen Teil notwendig ist um zu einer Entschiedung zu kommen
+
die bestehenden Feststellungen dürfen nicht völlig widersprüchölich, unklar, unvollständig sein, denn auf deren Grundlage entscheidet sich ja dann die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts
—> sind die Feststellungen unvollständig etc.dann ist die Beschärnkung unwirksam —> Rechtsmittel gegen das gesamte Urteil
Welches Rechtsmittel ist statthaft gegen die Beschwerdeentschiedung ?
Die weitere Beschwerde nach 310 StPO
Warum ist eine Beschränkung des Rechtsmittels nur auf den Schuldspruch nicht zulässig?
Weil überprüft und ändert nman den SChuldspruch so isat ja auch zwingend der Rechtsfolgeausspruch zu ändern! Eine Beschränkung ist aber nur dann zulässig, wenn der Beschrnäkte teil unabhängig und ohne Einfluss auf den anderen Teil überprüf und abänderbar ist
Bei einer wirksamen beschränkung eines rechtmittels, was geschieht mit dem nicht angefochtenen Teil?
Der nicht angefochtene Teil wird im Rechtsmittelverfahren nicht überprüftr., er ist bindend wie er in der Vorinstanz entschieden wurde. —> der nicht angefochtene Teil ist nicht mehr angreifbar = innerprozessuale Bindungswirkung der Beschränkug
Was ist die Folge, wenn eine Verständigung weder positiv noch negativ im Protokoll niedergelegt ist für die Revision ?
Dann gilt über diese Frage der Freibeweis, es gibt dann eine Widerlegbare Vermutung, dass es zu einer Verständigng gekommen ist, vgl. BVerfG NJW 2013, 1058
Was ist in in Bezug auf die Strafdrohungsankünduigung des Gerichts bei einer Versätndigung nach 257c verboten und unzulässig ?
Punktstrafen, vgl. 257c III
Eine Sanktionsschere (Das Gericht darf nicht sagen: wenn du gestehst kriesgst due Strafe X wenn nicht dann Strafe Y!
An was ist zu denken, wenn jemand die Frist versäumt zur EInlegung eines Rechtsmittels und nun Wiedereinsetzng fordert ?
Wurde überhau0t nach 35a StPO belehrt ? und im falle des 257c stpo auch qualifziert belejr ? wenn nein, kann die Versäumung der Frist nach 44 StPO unverschuldet sein
Was kann Gegenstand einer zuläsigen Verständigung nach 257c StPO sein ?
Nur die Sachen bei welchem dem Gericht ein Ermessen zusteht und dabei auch nur Frage der Rechstfolge oder Verfahrensbezogene Maßnahmen oder die dazugehörigen Beschlpüsse oder ein bestimmtes Prozessverhalten vgl. 257 II
also Strafmaß, Aussetzung zur Bewährung, Nebenstrafen wie die Sperrfrist bei Entzeihung der Fahrerlaubnis, Täter Opfer Ausgleich etc
Kann man Rechtsmittel zurücknehmen ?
Was geschieht wenn der Angeklagte zurücknimmt mit dem Rechtsmittel des Verteidigers?
Welche Form bedarf das ?
Ja das ist möglich, ab Beginn der HV aber nur mit Zustimmung nach 303
Das Rechtsmittel des Verteidigers gilt gleichsam als ZUrückgenommen)
Es gilt die gleiche FOrm wie bei Rechtsmitteleinlegung
Welche Wirkungen hat die Zurücknahme eines Rechtsmittels ?
Es wird nur noch über die Kosten etnscheiden
Teilrücknahme möglich
Verzicht auf Wiederholung des Rechtsmittels in der Regel
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit der Rücknahme
Kann man Erklärungen zum Rechtsmittel widerrufen ?
Vor Zugang der Erklärung (beachte hier besonderer Zeitpunkt des Zugangs nach 299 II, bei inhaftierten) kann immer widerrufen werden
Nach ZUgang jedoch nicht mehr !
Wann wird eine Unwirksamkeit einer Rücknahme oder Verzicht auf ein Rechtsmittel angenommen ?
Erklärende war verhandlungsunfähifg
Art und Weise des Zusatdnekommen der Erklärung leidet unter schweren Mängeln
z.B, Art und Weise des 136a, keine Beratung mit Verteidiger zugelassen etc, 257c stpo
Warum ist der folgende Fall zwar problematisch aber zulässig ?
Verteidiger kegt ohne Bezeichnugn des Rechtsmittelziels Revision ein. IN der Revisionsbegründung erklärt er, dass das Rechrtsmittel nur im beschränten Umfang eingelegt sein soll.
Problematisch weil 302 bei der Rückanhme eines Rechtsmittels durch den Vertdidiger die Zustimmung notwendig ist.
Vorliegdn ist jedoch kein Fall des §302 Abs. 2 zu bejahen,
denn der Verteidiger konkretisiert lediglich des Rechtsmittel, nimmt es aber nicht zurück ! Das ist zulässiges Vorgehen
Kann man Rechtsmittel zurücknehmen und auf sie Verzichrten ?
Was ist die Folge einer wirksamen Rücknahme des eingelegten Rechtsmittel ?
Ja vgl. 302 I und II
Ja vor Ablauf der Einlegungsfrist ist das jedenfalls möglich ; die ZUrücknahme ist nach Beginn der Hauptverhandlung aber nur unterden vss. des §303 Stpo möglich
Es wird konkluent der Verzicht erklärt, so dass zukünftige Rechtsmittel unzulässig sind
Kann man eine aufgrund von Irrtum oder Täuschung abgegeben Rechtsmittelrücknahme oder Verzicht anfechten bzw. widerrufen ?
Wer müsste das wie beweisen ?
Nein sie ist grds. dennoch wirksam, auch wenn der Vertdiiger den Irrtum hervorgerufen hat
Ausnahme: das Gericht darf aber die Erklärungen nciht mit unlauteren Mitteln erlangen, dann ist der Verzicht bzw. die Rücknahme unwirksam bzw. kann angefochten werden
Solche Täuschungen oder Drohungen oer Irrtümer müssten im Freibeweis vom Rechtsmittelführer bewiesen werden. Kann er es nicght beweisen, so geht dies zu seinen lasten (Kein in Dubio Pro Reo)
Ist eine Beschränkung des Rechtsmittels bei Tatmehrheit und mehreren prozessualen taten möglich ?
Ja beides unproblematisch, da hier jeweil sder angefochtene Teil losglöst vom übrigen Urteilsinhalt überprüfbar ist
Kann man das Rechtsmittel nach Einlegung noch wechseln ?
Es ist zulässig von Berufung zu Revision und von Revision zu Berufung überzugehen
ABER:
nurt innerhlab der jewiligen Begründungsfrist des finalen Rechtsmittels !
“Ich erkläre hiermit, dass die vom XXX eingelegte XX nun folgend als XX weitergeführt werden soll
UND: man kan nicht mehr wechseln, wenn man die Wah klar, endgültig und zweifelsfrei erklärt hat
Was gesfchieht mit Rechtsmitteleinreichung, wenn sie nicht in der deuschen Sprache verfasst ist ?
Grds. ist sie dann wegen 184 GVG unzulässig —>
Aber beachte: bei Beschuldigten, welche keinen Verteidiger haben ist aufgrund eines EuGH Urteils diese Schirftsätze von Amts wegen zu übersetzen, vgl. 184 GVG Kommentierung
In welcher Form muss die Rechtsmittelanfechtungserklärung abgebene werden ?
Form ist vorgeschriben ebei Berufung und bei Revision, vgl. 314, 341
ansonsten mündlich in Verhandlung oder schriftlich ausßerhalb einer Verhandlung, beachte dabei die Verpflichtung zur Abgabe im elektronischen Weg nach §32a StPO
Wie ist zu Verfahren wenn der Anfechtende in seinem Rechtsmittelschreiben das eingelegte Rechtsmittel falsch bezeichnet, es aber klar ist welches er meint?
Was aber gilt wenn die Entscheidung in Hauptausspruch und Nebenfolgen unterschiedlichem Amfechtungsmöglichkeiten unterliegt ?
Dann ist die falsche Bezeichnung nach §300 StPO unschädlihc, es kommt dann nur auf das gewollte an
Dies ist durch Auslegung zu erlangen
im Zweifel: gilt das Prinzip der meistbegünstigung, also der Vorrang des Rechtsmittekls das ein eumfassendere Nachprüfung ermöglicht
Unterliegt die Entscheidung in Hauptaussrpcu und Nebenfolgen unterschiedlichen Anfechtungsmöglichkeitne dann kann nciht einfach eine eindeutige Bezeichnung wie “Berufung wird eingelegt” in die Anfechtung der Kostenetnschiedng umgedeutet werden, insofern kann die ausdrücklich erklärte Einlegung hier nicht umgedeutet werden, es liegt hier insofern auch keine Falschbezeichnug im Sinne des §300 StPO vor (kann im Einzelfall anders sein)
Was geschieht wenn man ein Rechtsmittel einlegt und in dem Schirftsatz zur Einlegun gnicht bezeichnet welches Rechtsmittel man einlegen möchte (Ob Berufung oder Revision)
Dann ist dennoch wirksam ein Rechtsmittel eingelgegt, die Rechtskraft wird gehemmt (Suspensiveffekt)
Die Wahl des Rechtsmittel muss dann innerhalb der Revisionsbegründugsrist erfolgen
Ansonsten wird es nach h.M. als Berufung behandelt, vgl. 335 Kommentierung Rn. 2
Unterscheidung von Rechtsmittel und Rechtsbehelfen ?
Rechtsmittel haben in der Regel sowohl Devolutiveffekt als auch Suspensiveffekt (Ausnahme Beschwerde, diese hat keinen Suspensiveffekt)
Rechtsbehfelfen fehlt in der Regel einer der beiden Effekte, Rechtsmittel haben in der Regel beides (Ausnahme Beschwerde)
Nenne die wichtigsten Rechtsbehelfe
Wiedereinsetzungsantrag nach 44 ff. StPO
Einspruch gegen Strafbefhel nach 410 StPO
Antrag auf Wiederaufnah,e des Verfahrens 359ff StPO
Antrag auf gerichtliche Entscheidung 161a III
Haftprüfung 117
Antragf auf Nachholung des rechtlichen Gehörs nach33a, 331a, 356a
Was erfolgt in der Berufung grob gesagt ?
Die Berufung ermöglicht eine vollständige neue zweite Tatsacheninstanz, das gericht nimmt eine eigenen Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung , eigene Strafzumessung etcvor, es gibt aber Erleichterung z.B. Verlesung der Zeugenaussagen aus der ersten Instanz
Was passiert in der Revisio grob gesagt ?
Grob gesagt wird das erstinstanzliceh Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft —> es ist nicht wie die Berufung erneut eine neue Tatsacheninstanz.
Es erfolgt keine andere Beweiswürdigung oder andere Ausübung von Ermessenentscheidung (Strafzumessung), es wird nur auf die rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüft.
—> sie ist daher miest nur sinnvoll, wenn ein Verfahrensfehler tec angegrifen wird, oftmals auch nur dann wenn den verfahrenfehler bei der Neuauflage der HV nicht behoben werden kann
Wer kann alles Rechtsmittel einlegen ?
Der Beschuzldigte, 296
Die StA, 296
Der Verteidiger des Beschuldigten aus eigenem Recht und in eigenem Namen für den Beschuldigten, 297 (legen Verteidiger und Beschuldigter verschiedenen Rechtsmittel ein so kommt es auf den Willen des Beschuldigten an !)
Was geschieht, wenn Verteidiger und Beschuldigter gegen das gleiche Urteil verschiedene Rechtsmittel einlegen ?
Was geschieht, wenn gesetzlicher Vertreter und Beschuldigter gegen das gleiche Urteil verschiedene Rechtsmittel einlegen ?
Es kommt dann auf den Willen des Angeklagte an, also auf dessen Rechtsmittel, vgl. 297 StPO
Bei gesetzlichem Vertreter und Angeschuldigten ist zu beachten, dass hier der 335 III Anwendung findet, das heißt die Revision wird als Berufung behandelt !
Bei jedem Rechtsmittel muss der einlegende Beschwert sein. Woraus ergibt sich die Beschwer ?
Wann ist der Angeklagte und wann die StA beschwert ?
Begründet eine Verfahrenseinstellung eine Beschwer ?
Sie muss sich aus dem Entscheidungstenor ergeben !
Der Angeklagte ist durch jede für ihn nachteilige Entscheidung beschwert (Verurteilung, Straffreierklärung nach 199 StGB., Absehen von Strafe 60 StGB, aber auch, wenn eingestellt statt freigesprochen wurde)
Die StA ist durch jede rechtsfehlerhafte Entscheidung beschwert, das gilt auch dann wenn das Urteil dem Antrag des Sitzungsvertreters entspricht. Darüber hinaus bedarf es auch keines Rechtsschutzinteresses
Eine Verfahrenseinstellung begründet wohl nur dann eine Beschwer, wenn das Verfahrenshindernis noch behoben werden kann (str) oder ein Anspruch auf Freispruch besteht
Hat der Beschuldigte bzw. sein Anwalt bei einer Zeugenvernehmung durch die STA, durch die Polizei ein Anwesenheitsrecht ?
Nein, arg e 168c II, denn 161a verweist nicht auf 168c, so das klar ist, dass nur bei richterlichert Zeugenvernehmung ein solches Anwesenheitsrecht besteht !
Bei richterlicher Vernehmung bestreht ein solches Anwesenheitsrecht (186c, 168d)
Welche Folge hat eine Einstellung nach 260 II StOP
Es ist KEINE Sachentscheidung, sondern nur Prozessurteil, das zwar formell aber nicht materiell rechtskräfitg wird und deswegen keinen Strafklageverbrauch bewirkt —> kann das Hindernis behoben werden, dann kann die Tat mit neuer Anklage auch erneut verfolgt werden
Verhältnis von EInstellung nach 260 III StPO und Freispruch
bei einer handlung
tateinheitlich bei 2 gleichwertigen Delikten , wenn Delikt eins ein verfahrenshindernis hat und Delikt 2 tatsächlich nicht nachweisbar ist?
Tateinheitlich 2 nicht gleichwertige Delikte , Delikt 1 verfahrenshindernis, Delikt 2 nicht nachweisbar
Ist ein Freispruch möglcih so ist dieser vorranig.
Einstellung nur, wenn ein verfahrenshindernis vorliegt, aber nicht gleihczeitig ohnehin der Vorwurf tatsächlich oder rechtlich nicht nachweisbar it
Sind beide Delikte gleichwertig, so geht die Einstellung dem Freispruch vor
Bei ungleichwertigen Delikte entscheidet das schwerere Delikte ! Die EInstellung geht aber vor, wenn das Verfahrenshindernis noch behebbar ist
Wo nennt man im Strafurteil die noch nicht verbeschiedenen Beweisanträge ?
Entweder in der Beweiswürdigung an dem Ort die von dem Beweis betroffen ist
Oder Ganz am Ende der Urteilsgründe vor den Unterschriften
Wann ist eine Geld und wann eine Freiheitsstrafe zu verhängen ?
Grds. bestehen die beiden Möglichkeiten nebeneinander
Ausnahmen:
unter sechs Monaten gibt es Freiheitsstrafe nur unter besonderen Umständen, vgl. 47 I
über einem Jahr Freiheitsstrafe gibt es keine Geldstrafe
wird keine Geldstrafe im Gestz angedroht, so ist sie bei einer Freiheitsstrafe unter sechs Monate nach 47 II S. 1 dennoch zulässiog
Wie baut man eine Mischentscheidung im Strafurteil auf ?
Man baut nach dem Tenor zuerst eine normale Verurteilung auf( bis auf ide Kostenentscheidung, die erfolgt ganz am Ende zusammen)
Nach den Strafzumessung und den Maßregeln erfolgt dann der Freispruch
Grundsätzlich so wie im Mischplädoyers des STA
also wie folgt:
Persönl. Verhältnisse
Erwiesener Sachverhalt
Beweiswürdigung
Rechtliche Würdigung
Strafzumessung
Maßregeln
——
historische Tatvorwurf
Begründung des Freispruchs (Aufbau je nachdem ob aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
Wie baut man den Freispruch in den urteilsgründen auf ?
Genau wie beim PLädoye des STA
Darstellung des historischen Tatvorwurfs
Darstellung des erwiesenen und nicht erwiesenen Sachverhalts
Begründung warum keine Strafbarkeit vorleigt —> tatsächliche oder rechtlcihe Gründe
Kostenetnscheidng
Wie baut man die rechtliche Würdigung in einem Strafurteil auf ?
Ähnlich wie bei einem Plädoyer der STA —>
Mit Obersatz beginnen = der Schuldspruch im tenor = Der Angeklagte ist schuldige des XXX, es ist schlcihtweg der vollstände schuldspruch im tenor zu nennen
Dann die rechtliche Würdoigung, also die Begründung warum Straftatbestände erfüllt sind etc.
Trennung nach Tatkomplexen und Angeklagten
Urteilsstil
WICHTIG: Begründunge mit Konkurrenzen
Wenn von mehreren in Tateinheit stehenden Delikten eines nicht verwirklcith ist, wo muss man das im urteil dann aufgreifen ?
Wichtig: KEINE MISCHENRSCHEIDUNG BEI TATEINHEIT
Deswegeb:
Weicht diese Meinung von der Rechtsaufassung der STA, also von der Anklage ab —> urteilsgründe
Weicht diese Meinung vond er STA nicht ab —> Hilfsgutachten
Wann liegt ein unbeannnter minder schwerer Fall vor, und wie prüft man es ?
Wie prüft man eine fakultativen Milderungsgrund ?
Wenn in dem vorliegenden konkreten Fall im vergleich zu vorkommenden Fälle eine solche Abweichung vorliegt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrah,ens geboten ist
Man muss hier bereits eine vollständige Gesamtabwägung ALLER Tatimstände und Persönlichkeitsukstände vollziehen !
Bei der konkreten Festlegung der Strafe dann erneut !
—> fakultative Mildersgründe sind gleihcsam zu prüfen, also auch hier erfolgt scho neine umfassende Gesamtabwägung
Wie tenoriert man eine Mischentscheidung im Strafurteil auf ?
Zuerst die Verutteilungen und alle Nebenstrafen und sonstigen Rechtsfolgenaussprüche
Anschließend die klare Abgrenzung hinsichtlich welcher Tat freigesprochen oder eingestellt wird ( z.B.Hinsichtlich der Tat vom XXXX wird der Angeklagte freigesprochen)
Ganz am Ende dann die Gesamte Kostenmischentschieudng —> Soweit der Angeklagte veruttiel wurde, trägt er die Kosten des Verfahrens. Im übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last
Wo nennt man im Strafurteil die angewendeten Strafvorschriften
und wie baut man sie auf, welche Normen müssen nicht genannt werden ?
Direkt nach dem Tenor, es ist aber kein Teil des Tenors sondern dient nur der BZR Mitteilung
Bei mehreren Angeklagten muss für jeden gesondert die Normenkette genannt werden —> jeder hat ja seinen eigenen BZR EIntrag (nur bei exakt denselebn angewendeten Vorschriften ist es zulässig die gemeinsam aufzubauen)
Nicht zu nennen bracuht man die §§38-40 und 46-49 StGB ; man muss den genauen Absatz und Nr. etc nennen
Welche Normen müssen bei den angewendeten Stafvorschriften im Strafurtei genannt werden ?
Bei Einstellung
Bei Verurteilung
Bei Freispruch
Bei EInstellung muss man die die Einstellung tragende Norm nennen —> z.B. 78 StGB wegen Verjährung
Verurteilung —> alle angewendeten Vorschriften BT aufsteugene Normen , sowie alle AT Vorschriftgen (Ausnahme 38-40 + 46-49 )
Bei Freispruch —> keine Normen, Ausnahme bei 20 StGB !
Wie sind die Gründe aufgebaut im Strafurteil bei Verurteilung ?
I. Persönliche Verhältnisse
II. Sachverhalt
III. Beweiswürdigung
IV. Rechtliche Würdigung
V. Strafzumessung
VI. Kostenetnscheidung
Was ist in einem Strafurteil in den Gründen alles Gegenstand der Beweiswürdigung ?
Persönliche Verhältnisse (!!!! KUrz darlegen wieso diese so festgestellt worden sind, z.B. Urkunde, oder Aussage)
Erwiesene Sachverhalt
—> die Beweiswürdiogung von 1. und 2. führt dann zur Grundlage der rechtlcihen Würdigung und zur Strafzumessung !
Was ist in den persönlichen Verhältnissen des Angeklagte ím Strafurteil zu nennen ? Wo sind diese aufzuzeigen ?
IN den Gründen, also nach Tenor und falls eine Verständigung geschah, dann danach
Folgende Punkte sollten genannt werden:
Schulischer und beruflicher Werdegang
Einkommen
Unterhaltspflichten
Vorstrafen / nicht vorbestraft
GGf. Haftdaten
Ist das Berufungsgericht an eine erstinstanzliche Verständigung gebunden ?
Nein, es hat schließlich auch nicht daran teilgenommen
Es kanna aber denn Angeklagten daran festhalten lassen und dann das Geständnis der Verständigung verwerten
Wie baut man den Sachverhalt in den Urteilsgründen in einem Strafurteil auf ?
Wie schildert man die Tat ?
im wesentlihcne etnsrpcith der Sachverhalt oftmals ja der Angakleg, er kann und muss aber ggf. etwas ausführlicher geschildert werden (Strafzumessungsrelevante Tatsachen z.B.
Aufbaue:
Tatkomplexe müssen getrennt geschildert werden
Man muss es chronoloigsch aufbauen
Bei mehreren Angeklagten trennen außer es liegt ein einheitliches Tatgeschehen vor
Alle Tatbestandsmerkamle + Tatort und Tatzeit etc. müssen genannt werden, aber NICHT den Wortlaut des Tatbestands nutzen sondern subsumtionsfähige Tatsachen
Wie baut man die Beweiswürdigung im Urteil auf?
Was ist Gegenstand der BEweiswürdigung im Urteil ?
Gegenstand: der festgestellte Sachverhalt sowie AUCH die persönlichen Verhältnisse
Immer mit der EInlassung des Angeklagten beginen
Die einzlenen Beweismittel dann wie folgt:
Verwertbarkeit (falls problematisch)
Inhalt des Beweismittels
Würdigung des Inhalts (Glaubhaft etc dies jenes)
Wie ist der Angeklagte zu bezeichen und was ist unterschiedlich zur Anklageschirft ?
Grds. ist der Angeklagte so zu bezeichen wie in der Ankalge, also Geburtstdatum Geburtsot, Stattsangehörigkeit Beruf etc
ABER: die Haftdaten, falls der Angeklagte in UHaft etc, hockt, sind nicht aufzunehmen !
Welche Punkte müssen bei einem Tenor bei Verurteilung unbedingt tenoriert werden
Schuldspruc = der Angeklagte ist schuldig eines Raubes
Rechtsfolgenausspruch = der Angeklagte wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von XXX verurteilt
Kostenetnschiedung = Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Auch Aussetzung zur Bewährung
Auch Nebenstrafen und Maßregeln zur Besserung und SIcherung sind im Tenir aufzunehmen (Enrziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Einziehung d. Erlangten bzw. d Tatwertkezgus
Wie tenoriert man
Anstiftung / Beihilfe
Vorsatz Fahrlässigkeit
Der Angeklagte ist schuldig der Anstiftung zum XXX
Der Angeklage ist schuldig des verscuhten XXX
Der Angeklagte ist schuldig der fahrlässigen XXX
Wenn die Vollstreckung der Straf zur Bewährung ausgesetzt wird. Wo schreibt man dann etwas zur Bewährungszeit Auflagen etc
Nach 268a StPO ist dies in einem gesondertten Beschluss festzusetzen
Was ist die Folge einer rechtsstaswidrigen starken Verzögerung für den Tenor bei Verurteilung ?
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert
worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs
unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so
ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung schon in der Urteilsformel
auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer
ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
Was muss bei einem Tenor bei Freispruch tenoriert werden ?
Was gilt bei Einstellung ?
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse
Ggf: Entscheidung über Entschädigungen
Bei Einstellung gilt das gleiche, nur das Wort freigesprochen wird mit eingestellt getauscht
Wann hat das Gericht eine Veränderung in der Hauptverhandlung mitzuteilen ?
Gegenstand des Urteils ist die angeklagte prozessuale Tat in der FOrm die sie nach Eröffnung der HV hat
Das Gericht muss nach 265 I; II, deswegen mitteilen, wenn
eine andere rechtliche Bewertung als in der Anklage erfolgtm 265 I
neue Umstände mit Rechtsfolge und Entscheidungsrelevanz vorliegen, 265 II
eine Veränderte Sachlage, 265 II Nr. 3
Was ist zu tun , wenn ein neuer Leensachverhalt,also eine neue prozessuale Tat in der Hauptverhandlng hinzukommt ?
Ein Hinweis nach 265 StPO reicht hier für eine zulässige Verurteilung nicht aus.
Vielmehr muss nach 266 StPO mit ZUstimmung des Angeklagten Nachtragsklage erhoben werden um diese Prozessuale tat in das Urteil miteinzubezihen
Wann sind Mischentscheidungen beim Abschlussplädoyer bzw. beim Urteil möglich ?
NUr bei Tatmehrheit, es kommt hier nur auf den materiellen Tatbegriff an !
Bei Tateinheit ist keine Mischentscheidung möglich
Nenne den Groben Aufbau eines Strafurteils
Rubrum, 268 I, 275 III
Tenor, 260 II, IV
Liste der angewendeten Vorschriften, 260 V
Gründe, 267
Unterschriftm 275 II
Was ist die Folge, wenn das Benachrichtungsgebot oder ein Teilnahmerecht nach 168c STPO verletzt wurde ?
Ttrotz richerlicher Vernehmung darf ads Protokoll dann nicht nach 251 II verlesen werden, es fällt demnach unter denn allgemeinen Absatz I des 251 und dessen Vss.
Wann liegt ein Verstoß gegen das Recht auf konrontative Befraung nach Art. 6 III d EMRK vor ?
Was ist die Folge eines solchen Verstoßes ?
Wenn der Angeklagte zu keinem Zeitpjunkt in dem gesamten Strafverfahren die Möglichkeit hatte den Zeugen welcher als Beweismittel herangezogen wird selbst zu befragen.
Die Folge ist jedenfalls nicht unmittelabr ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens nach Art. 6 I EMRK. Vielmehr bedarf es einer Abwägung.
Folgende 3 Stufentheorei findet Anwendung, es muss geprüft werden ob die Beweisaufnahme als solche fair war:
1) Lag ein triftige Grund für das Nichterscheinen des Zeugen in dwer HV vor ? Was ist der Grund des Fehlens, Fehler der Justiz?
2) Ist die Aussage des Zeugen, welcher nicht konfrontiert werden konnte die einzige Grundlage der Verurteilung ?
3) Gibt es ausgleichende Faktoren (z.B, der Verteidiger war anwesend bei der Ermittlugnsrichterlichen Vernehmung, nur der Beschuldigte nicht)
Inwiefern kann sich jemand im Ermittlungdsverfahren mit einer falschen Aussage strafbar machen ?
Gegenüber dem Gericht ist 153 ff. StGB möglich (gegenüner StA und Polizei greifen diese Normen dagegen nicht.
Dann ist noch die falsche Verdächtigung nach 164 StGB
und das Vortäuschen einer Straftat nach 154d StTGB sowie die Strafvereitelung nach 258 StGB anzudenken
In welcher Konstellation hat man an einen Verstoß gegen des Konfronationsrecht des Beschuldigten zu denken?
Zeuge war im Ermittlugnsverfahren vernommen worden, der Beschuldigte war damals nicht anwesend, nun ist der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht anwesend
WICHTIG: wenn der Beschuldigte von der Hauptverhandlung nach den 231 ff. ausgeschlossen wird ! (dann muss zusätzlich geprüft werden ob nicht ein Fall eines notwendigen Pflichtverteidigers nach 140 II StPO vorliegt)
Welche Rolle spielen Beweisverwertugsverbote in den Abschlussverfügungen der StA ?
Sind Bewesmittel ggf. unverwertbar, so stellt sich die Frage der Nachweisbarkeit des Sachverhalts —> ist etwas unverwertbar so kann das Verfahren deswegen aus tatsächlichen gründen einzustellen sein, wenn es keine anderen Beweismittel gibt !
Muss bei einer Teileijstellung die Einstellungsmitteilung an den Geschädigten oder an den Verteidiger egehen ?
Wohl ist es ausreichend nur an den Verteidiger dies mitzuteilen, möglich ist ggf. aber auch beides (unklar?)
Bei den Vernehmungen gibt es meist ja verschiedenste Anwesenheitsrechte im Ermittlugnsverfahren. Was ist dabei stets zu beachten in diesen Zusammenhang und woraus ergeben sich diese Zusammenhänge ?
Was ist die Folge eines Verstoßes dagegen ?
Es kommen meist Benachrichtigungspflcihten miteinher, so dass alle Parteien umfassend und zeitnah benachtircihtig werden müssen, dass eine Vernehmung stattfindet und sie anwesend sein können.
Ergibt sich insbesondere aus 268c V, welcher bei Staatsanwaltlichen Vernehmung und Polizeilichen Vernehmungen über 163a III; IV anewndbar ist
Ein Fehlen der Benachrichtung kann zu einem Beweisverwettunsverbot führen !
Dann ist die Vernehmung auch bei einer richterlichen Vernehmung nicht mehr privilegiert nach 251 II aufgrund des richterlichen Protokolls verelesebar, sondern nur unter den Vss. des 251 II StPO verlesbar!
Beachte, wenn der Beschuldigte vernommen werden soll bedarf es einer Benachrichtung seines Verteisdigers nach 168c ! (Dieser gilt entweder direkt, oder über 163a StPO)
Ansonten kann die Vernehmung ggf. nicht als richterliches Protokoll verlesen werden bzw. garnicht verwertet werden !
Was ist der Unterschied zwischen 22, 23 und 24 ?
22, 23 führt zur einem Auschluss des Richters KRAFT Gesetzes, es bedarf hier also auch keines entsprechenden Antrags (es kann dennoch im Sinne es Feststellenden Beschlusses nach 24 StPO festgestellt werden)
Ein Auschluss nach §24 erfolgt dagegen nur auf Antrag! —> hier ist die Entscheidung kosntitutiv
Wann hat die Staatsanwaltschaft ein Anwesehenheitsrecht bei Vernehmungen ?
Im Ermittlugnsverfahren IMMER, Grund: sie ist der Herr des verfahrens, weswegen sie auch stets die Möglichkeit haben muss der Vernehmung beizuwohnen !
Wer hat ein Anwesenheitsrecht wenn es sich nicht um eine Vernehmung des Beschuldigten handelt, sonder um eine Vernehmung einer sonstigen Person oder Augenschein handelt (durch die Polizei!)?
NICHT der Verteidiger des Beschudigten, auch dann nciht wenn ein MItbeschuldigter Vernommen wird, noch der Beschuldigte selbst hat ein Anwesenheitsrecht
—> Arg. contra e 168c I
Anwesenheitsrech that nur Anwalt des ZEugen, als Zeugenbeistand nach 68b II, welcher über 163 III gilt
Welche Vorschriften zur Durchführung einer Vernehmung eines Zeugen gilt bei der Vernehmung durhc die StA oder POlizei ?
Die 48 - 71 StPO gelten hier entsprechend !
ÜBer den 69 III gilt der 136a auch bei der Vernehmung von Zeugen !
Muss ein zeuge zur Vernehmung auf Ladung
der StA
der Polizei
des Ermittlugnsrichtersa
auch erscheinen ?
Wer entscheiden überhaupt über die Zeugeneigenschaft ?
Was passiert, wenn zwar die StA geladen hat, dann aber ein POlizist die Vernehnung durchführt ?
StA, ja ergibt sich aus 161a I
Polizei, grds nein, nur wenn die STA bzw deren Ermittlugnspersonen geladen haben, vgl. 163 III
Ermittlugnsrichter, ja verpflichtet
Übert die Zeigeneigenscahft im Ermittlungsverfahren entscheiden natürlich die StA, vgl. 163 Abs. 4 StPO
Dann ist die Vernehmung rechtswidrig, da der Zeuge ja nur wegen StA LAdung überhaupt anwesend ist und aufgrund der POlizievernehmung eigentlich gar keine Anwesenheitspflicht bestünde
Wann kann eine Vernehmung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen duirch ein Richter sinnvoller sein als durch die StA oder Polizei selbst ?
Weil die Auasage bei Verweigerung aufgrund der Aussnahme zu 252 StPO dennoch verwertbar bleibt !
Gibt es eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten ?
Was soll das überhaupt sein ?
Fernwirkung bezeichnet den Fall, dass durch ein Beweismittel, welches allerdings nicht verwertbar ist, ein anderes Beweismittel erlangt wurde. Dabei stellt sich dann die Frage ob as Beweisverwertungsverbot auch dazu führt, dass dieses neue Beweismittel ebenso nicht verwertbar ist
Ein Solceh Fernwirkun gibt es im deutschen Strafrech grds. nicht
Welche Beweiserhebungsverbote gibt es ?
Beweisthemaverbot ( Verstoß gegen Dienstgeheimnis nach 54, Beatungsgeheimsni nach 43, 45 DRIG, 193 GVG)
Beweismittelverbot: Vernehmung eines Zeugen trotz Berufung auf sein rechtmäßiges ZVR 80 (= dieses Beweismittel steht deswegen eigentlich nicht zur Verfügung)
Beweismethodenverbto: unerlaubte Vernehmugnsmethoden wie in 136a StPO
Welche Kategiren von Beweisverwertungsverboten gibt es ?
Selhständie: unabhängign von der Beweiserhebung führen sie zu einem Verbot der Verwertung, z.B. Verstoß gegen 253 StPO nach Berufung auf das ZVR; oder direkt aus dem GG (Versoß gegen Menschwürde etc)
Unselbständie: fehlerhafte Beweiserhebung + besondere Abwägung die aufzeigt, dass hier das INteresse des Betroffenem dem Strafvollzugsinteresse überwiegt
Nenne die wesentlichen Abwägungskriterien bei der Prüfung ob ein unselbständiges Beweisverwertungsverbot aus der fehlerhaften beweiserhebung resuliert ?
Objektive schwere des Verfahrensverstoßes
Bewusster Verstoß gegern die Norm ?
Wie schwer wiegt der Strafvorwurf
Wurde der Beweiswert hierdruch bereits eingeschränkt?
Hätte der Beweis auch recvhtmäßig erlangt werden können (aber nicht bei Willkür anführen !)
Welche Schutzrichtung hat die verletzte Norm
Bedarf der Verstoß gegen die Norm einer Kosnequenz, also dem Verbot um ihr Geltung zu geben ?
Wie kann ein Urteil in Rechtskraft erwachsen und was hat das Zurfolge für die verurtielete Tat ?
Auf Rechtsmtitel wurde verzichtet
Frist zur Einlegung von Rechtsmittel ist abgelaufen
OLG oder BGH als letzte Rechtsmittelinstanz hat die Revision verworfen
—> Folge —> Strafklageverbrauch, wegen der verurteilte prozessualen Tat darf nicht noch einmal angeklagte und verurteilt werden
Beispiel für beweiserhebungsverbote
Abgrenzung selbständige Beweisverwertungsverbote und unselbständige Beweisverwertungverbote ?
§136a —> so darf nahm in der Vernerhmung keinen Beweis erheben
Selbstnädige Beweisverwertungsverbote führen zu einem verbot der vwertung und das obwohl, die Beweiserhebung rechtmäßig war nach Abwägung
UNselgsbtändige Beweisverwertungsverbote führen zu einem verbot der Verwertung nur nach Abwägung und nur wenn die Erhebung unrechtmäßig war!
Abwägung der widerstreitendene Interssen !
Bei welchen Beweisverwertungsverbioten muss man abwägunge ob der Beweis nun verwertbar ist oder nicht ?
Nur wann darf bei der Abwägung die hypotehtische Rechtmäßige Ersatzmaßnahme anführen ?
Bei Absoluten = also bei gesetzloich ausdrücklich niedergelegten natürlich nicht
bei relativen dagegen immer —> hier müssen die widerstreteiendene INteressen, also Strafverfolgungsinteresse auf der einen und Schutz des Angeklagten auf der anderen abwgägunen werden indem Gewicht, Schwere des Verstoß, interesse an der Tat etc, abgewogen werden
Die hypothetische Ersatzmaßnahme darf nur dann angeführt werden, wenn der verstoß gegen die Verfahrensnorm nicht willkürlich war bzw. willentlich in kauf genommen worden ist, denn dann würde diese Verfahrensnorm ausgehält werden !
Welche Besonderheiten bei einer Niederschrift eines Klausurplädoyers müssen unbedingt beachten werden.?
““ Anführungszeichen am Anfang und am Ende
Rheotrische Mittel benutzen
Keine Gliederungsziffern sondern überleitungen
Am Anfang des PLädoyers ein Gesamtergebenis zur ÜBersichtlichekit geben
keine Polemik
Bei einem Verteidigerplädoyer darf der Angeklagte auch als Mandat oder mit dem Nachnanmen angesprochen werden
Was ist der wicvhtigste Unterschied von einem Plädoyers des StA zu einem des Vertedigiers
die StA plädiert ausführlich und vollständig
Der Verteidiger poinitert sich nur die Punkte heraus die seinem Mandatnen nutzen bzw. die Punkte bei denen er von der Anklage bzw. von der STA abweicht !! (Rest Hilfsgutachten ggf)
Wiederholungen sind deswegen nicht angezeigt
man darf und muss nicht nur eine Begründung bringen sondern umfassend alle Begürndungen ! —> Mehrfachbegründungen auch zu einem einzigen Punkt sind ein muss
hilfsweise erwägungen des verteidigers sind zulässig “ für den Fall dass das Gericht den Angeklagten eine sXXX für schuldig hält sei noch zur Strafzumessung gesagt, dass zugunsten XXXX etc
Warum kann es aus Verteidigersicht nicht sinnvoll sein bestimmte fehlnde Verfahrendvoraussetzungen oder Verfahrensfehler im Pläydoer zu nennen und sich daruaf zu stützen ?
Weil einige Verfahrensvoraussetzungen und Fehler noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt bzw. geheilt werden könne,w eswegen das nennen im PLädoyer dann dumm wäre —> Hilfsgutacnten
Wie baut man ein Plädoyer der Verteisdigung auf ?
Anrede mit Gesamtergebnis
Darstellung des Sachverhalts soweit er von der Angakleg zugunsten des Mandaten abweicht ( Nach Tatkomplexen getrenntn)
Beweiswürdigung, sowei sie zugunsten des Mandaten ist (nach Tatkomoplexen getrenntn)
Rechtliche Würdigung nach Tatkomplexenen getrennt
Antragstellung
Grundsätzliche Fragen zur Sachverhaltsdarstellung in einem Verteidigerplädoyer
Was ist im Plädoyer zum SV zu sage,, wenn der Verteidiger zum
gleichen Sachverhalt wie der Staatsanwalt kommt ?
Abweichender der SV wie der STA kommt?
Nicht erwiesener SV, für die STA es erwiesen ist?
Hier muss der Sachverhdalt dann nicht nochmals vollständig wiederholt werden, es reich tinsofern aus, dass gesagt wird dass man sich insofern der STA anschließt und der Sachverhalt insofern feststehend hält
Die Abweichenden Punkte müssen herausgearbeitet werden und auf diese muss eingegangen qwerden, die übrigen übereinstimmenden Sachverhaltspunkte müssen nicht nochmals dargestellt werden
Liegt laut Verteidiger überhaupt kein erwiesen Sachverhalt vor, dann muss nur kurz festgestellt werden,dass kein erwiesene SV feststeht. Spekulationen wie etwas gewesen sein könnte sind völlig fehl am platz
welche wesentlihcen besonderheiten gibt es zu beaqchten beim Plädoyer des Verteidigers
Es ist nur das vorzutragen was dem Mandanten auch nutzt (Rest ggf. im Hilfsgutachten)
Der Anklagevorwurf ist an allen punkten azugreifen wellche verrebar angreifbar sind (—> Mehrfachbegründungen !)
Bei Rechtsausführungen sollten diejenige gewählt werden welche dem Mandaten nutzt ( wenn es nicht völlig abwegig ist )
Was ist zu beachten bei der PLäydoers des Verteidigers in der Strafzumessung ?
Macht man die Strafzumessung nur hiflsweise bei Verurteilung muss dennoch ein konkreter Tatbestanfd herangezogen werden anahdn dessen die ZUmessung erfolgt
Zwar sollten natürlich insbesondere die Punkte zugnsten des Angekalgten hervorgehoben werden
Jedoch sollte man vor den offensichtlichen punkten die zulasten des Angeklagten sprechen nciht die Augen verschlißene, sondern lieber versuchen diese zu relativieren oder zu entkräften
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es früherer Aussagen eines Angeklagten oder Zeugen in die HV einzuführen?
Verlesung der früheren Aussage = Urkunde
Vernehmung der Verhörsperson = Zeuge
Abspielen der Aufzeichnung = Augenschein
Welche Folge hat die Aussageverweigerung des Angeklagten in der HV für die Verwertbarkeit ?
Möglichkeiten der Einführung einer früheren Aussage in die HV
Grundsätzlich überhaupt keine !
Ein Beweisverwertungsverbot nur wenn Verstoß gegen 136, 136a
Möglichkeiten:
Vorhalt immer —> Beweismittel ist natürlich nur die Aussage die der Angekjlagte daraufhin tätig
Verlesung oder Vürführung von Bild ton bei richterlichen Protokoll nach 254 bzw. 250, 251 bei nichtrichterlicher
Vernehmung der Verhörsperson zuläassig, 254 gilt hier insofern nicht
Es greift aber 253 bei der Verlesung des Protkolls für den Zeugen als Verhörperson nicht, da es bei 253 wortlautmäßig nur um den vernommenen Zeugen geht
Warum fallen Konstituviurkunden nicht unter das Verbot des 250 ?
Das sind Urkunden welche veresen werden um ihre Exitsenz zu bweisen oder im den strafbaren Inhalt der Urkunde selbst zu beweisen —> hier gibt es schlcihtweg kein näheres personalbeweismittel, so dass 250 hier nicht eingtreift
Wie kann mein früherer Aussagen in die HV einführen, wenn de Zeuge in der HV keine Angaben macht
und ihm dabei
kein Aussage oder Auskunftsverweigerungsrecht zusteht
er die Aussage berechtigt verweigert ?
Welche Rolle spielt es dabei ob es sich um eine richterliche Vernehmung handelt ?
Kein ZVR AVR
Vernehmung der Verhörsperson als Zeuge
Verlesung der früherern Aussage nach 251 ggf. zulässig
Abspiele des Tönträgers nach 255a, 251
ZVR AVR
252 führt nicht nur zum Verbot der Verlesung des Protokolls der führeren Zeugen Aussage sondern führt zu einem umfassenden Verwertungsverbot für alle Beweise welche aufgrund der fürherern Aussage entstanden sind —> keine Verlesung, keine Vernehmung, kein Abspielen
Ausnahme nur die ordnungsgemäße richterliche Vernehmung, wenn also ordnungsgemäß belehrt wurde und zu diesem Zeitpunkt schon das ZVR bestand !
—> KEINE Ausnahme dagegen ist die Verlesung eines richterlichen Protokolls !
Was passiert mit der Verwertung früherer Zeugen Aussagen , wenn das ZVR von dem der Zeuge gebraucht macht erst nach der früherern Vernehmung entsteht ?
Dann führt dass dennoch zu einem Verwertungsverbot der früherern Aussage, zudem auch hier die Ausnahme der richterlichen Vernehmung bei §252 nicht greift, weil keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgte !
§252 gilt hier als uneingeschränkt
Welche zwei Ausnahmen gibt es von der UNverwetbarkeit früherere Aussagen von zeugen, wenn der Zeuge in der HV von seinem HV zulässigerweise gebrauch macht ?
Vernehmung durch Richter als Ausnahme zu 252
Genehmigung durch den Zeugen, nach qualifzierter Belehrung über die Möglichkeit der (Nicht) Verwertbarkeit seiner früherren Aussage
-> bei Genehmignung ist dann die Vernehnmung der Verhörpserson über die früherer Aussage möglich
Beachte aber Art. 6 I, III lit. d EMRK (KOnfrontationsrecht)
Unterschied bei der Anwendbarkeit des §252 im Falle des 52 und 53 ?
Bei 52, 252 ist es gleichgültig ob das ZVR bei Vernehmung bereits bestand oder später erst entstanden ist
Bei 53, 252 ist der 252 dagegen nur dann anwendbar, wenn das ZVR bereits bei Vernehmung bestand. Entsteht es erst später und wird die Aussage dann verweigert, so ist die führerer Aussage deswegen nicht wegen 252 nicht verelsbar
Handelt es sich jeweils um Beweisanträge?
Dem Angeklagten liegt vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last. Der Verteidiger beantragt die Vernehmung des Zeugen Z darüber, wer das Tatfahrzeug gesteuert habe, und weiter die Vernehmung des Zeugen X darüber, ob nicht der Angeklagte zum Tatzeitpunkt bei dem Zeugen gewesen sei.
Es handelt sich nicht um einen „Beweisantrag“ gem. § 244 III 1 StPO, da nicht eine bestimmte Tatsache bewiesen werden soll. Etwa: „Zum Beweis der Tatsache, dass der Angeklagte sich zum Tatzeitpunkt bei dem Zeugen X befunden habe, beantrage ich dessen Einvernahme“.
Wann ist ein Beweisantrag unzulässig ?
Insbesondere, wenn der Beweis welcher zu erheben beantrag wurde einem Beweisverwertungsverbit unterliegt
Darf der Sachverständige über Tatsachen welche nicht seinem Gutachten unterfallen als Beweismittel eingeführt werden ?
Die Tatsache des Gutachtens sind niemals eine Vernehmung und unterfallen deswegen niemals dem 252 (= Befundtatsachen = Gutachten)
Insofern kommt es nur auf Tatsachen an, welche außerhalb des Befunds bekannt wurde —> Hier kannd er Schverständige ggf als Zeuge oder etc vernommen werden
Hier kann eine Vernehmungssituation entstehen, welche §252 anwendbar macht, so dass die Verweigerung oder die Nichtbelehrung die Wirkung des §252 entfaltet
Kann sich ein Gutachter auf §53 StPO berufen ?
Nein §53 StPO gilt dann nicht
Dem Angeklagten liegt Beteiligung an einer Schlägerei zur Last. Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung reicht sein Verteidiger einen Schriftsatz ein, in dem eine vom Angeklagten enthaltene Darstellung des Sachverhaltes enthalten ist. In der Hauptverhandlung beruft sich der Angeklagte auf sein Schweigerecht. Das Gericht verliest nun gegen den Widerspruch des Verteidigers, der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, die Darstellung des Angeklagten aus dem Anwaltsschreiben und verwertet es im Urteil.
Zu Recht?
Zwie Möglichkeiten:
Hat der Angeklagte die Erklärung sebst verfasst, dann beruht der Beweis nicht uaf der Wahrnehmung einer Person, so dass §250 nicht entgegen steht, 252 ist bei dem Angeklagten ohnehin nicht anwendbar
Hat der Verteidiger als Zeuge die Erklärung entgegengenommen so ist der Beweis durch die Wahrnehmung einer Person, so dass §250 gilt und die Verlesung unzulässig ist
Der Angeklagte legte im Ermittlungsverfahren ein Geständnis ab. In der Hauptverhandlung verweigerte er die Angaben zur Sache.
Darf der Vorsitzende die Niederschrift über die frühere Vernehmung als Urkunde
verlesen, wenn diese
➢ von einem Richter
➢ von einem Staatsanwalt
➢ von einem Polizeibeamten
ordnungsgemäß durchgeführt wurde
b) nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde ?
Richter ja wenn vss. des 254 vorluiegen
StA und Polizei nien arg. e 254
b) Führt der Belehrungsfehler – wie meist – zu einem Verwertungsverbot, ist eine Verlesung in jedem Fall unzulässig!
Darf die Verhörsperson über die frühere Vernehmung vernommen werden, wenn diese
ordnungsgemäß durchgeführt worden ist?
Kann das Vernehmungsprotokoll vorgehalten oder nach § 253 StPO verlesen werden?
Ändert sich etwas am Ergebnis, wenn der Angeklagte bei der früheren Vernehmung nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist?
Verhörsperson
Alle drüfen vernommen werden ! (252 nicht anwendbar)
Vorhalt —> zulässig, da keine Beweiwerhebung sondern dient nur der Beweiserhebung durch mögliche Aussagen des Angeklagten
Verlesen des Vernehmungsprotokoll nach 253 ? —> nein, weil der Zeuge hier Vernehmungsperson ist und nicht selvst vernommen wurde (siehe Wortlaut!)
Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung? —>verstoß gegen 136 führt wohl zu umfasseneden Beweisverwertungsverbot so dass dann die Personen nicht vernommen werden dürfen
Der Zeuge Z sagt vor dem Polizeibeamten Pabst, vor dem Staatsanwalt Streng und Ermittlungsrichter Ernst aus. In der Hauptverhandlung verweigert er die Aussage.
Angenommen, Z stünde ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO zu,
a. Dürfte dann eine der Vernehmungsniederschriften verlesen werden?
b. Dürfte dann der Polizeibeamte Pabst, der Staatsanwalt Streng oder der Ermittlungsrichter Ernst über die Aussage des Z vernommen werden?
c. Würde sich etwas am Ergebnis a. und b. ändern, wenn Z bei der früheren Vernehmung über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden wäre?
a) NEIN wegen 252 !
b) Nur der Ermittlungsrichters, die anderen beiden nichtr, da auch hier 252 entgegensteht, bei dem Ermittlugnsrichter ist es allerdings eine Ausnahme zu 252 anerkannt
c) Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung dürfte es wiederum nicht verelsen werden
Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung dürfte wiederum bei Beweisverwertungsverbot keinerlei Personen vernommen werden
Wie wird ein Über die Ablehnung eines Beweisantrags entschieden, wenn es sich um einen bedingten handelt,bei welchem die Bedingung auf den SChulsspruch abzielt ?
Erst nach Schluss der Verhandlung im Urteil, denn erst dann kann über den Eintritt der Bedingung entschieden werden etc
Wo ist in dubio pro reo anzuwenden ?
Nicht in der Beweiswürdigung sondern erst in der rechtlichen Würdigung. INder Beweiswürdigung ist lediglich damit zu schließen dass keine Gewissheit über die Tatsache besteht.
In der rechtliche Würdigung ist dann auszuführen, warum ein bestimmtes rechtliches Merkmal nicht erfüllt ist —> in dubio pro reo
Wann muss das Gericht beweise erheben ?
Bei einem Beweisantrag immer, außer ein Ablehungsgrund nach §244 III - V liegt vor
Bei einer bloßen Beweisanregung muss das Gericht nur dann Beweis erheben, wenn es dies im Rahmen der Amtsaufklärungspflicht für erforderlich hält
Wann liegt ein Beweisantrag vor ?
siehe 244 III S. 1
Behauptung einer bestimmten Beweistatsache
Benennung eines konkreten Beweismittels
konnexität
Ich beantrage Frau Gabi Mustermann, Holzstr. 8, Hamburg, zum Beweis
dafür zu vernehmen, dass der Angeklagte sich am 11.11.2004 zwischen
15.00 und 18.00 Uhr in deren Wohnung in Hamburg aufgehalten hat.“
Schema zur Prüfung einer Ablehnung wegen Befangenheit
Zulässiges VOrbringen:
Ablehnungsberechtigtn nach 24 III S. 1
Zuläsiger Zeitpunkt der Geltendmachung, vgl. 25 I
Antrag beim Gericht, ggf mit Begürndung nach 26 I, S. 1, S.2
Glaubhaftmachung des Grundes und Der Rechtzeitgkeit nach 25I (zumindest Behauptung reicht aus für einen zulässigen Antrag)
Begürndet ist der Antrag wenn tatsächlich Befangehheit vorliegt und die Glaubhaftmachung dargelegt wurde
Was geschieht wenn mangels der vorliegenden Vss. kein beweisantragv orliegt ?
Dann handelt es scih nur um eine Beweisanregung bzw. einen Beweisermittlugnsantrag, Maßstab der Annahme bzw. Ablehnung ist dann nur der 244 II StPO mit dem zugrundeliegenden Amtsermittlungsgrundsatz,aber nicht der strenge Maßstab des 244 III
Wer darf alles Beweisanträge stellen ?
Staatsanwalt
Angeklagteer
Verteidiger (hat eigenständiges Recht)
Nebenkläger nach 397 I 3 , grenze nach 400, also kein Beweisantragsrecht bezogen auf Tatsachen, welche ihn nicht zur Nebenklägerscahft berechtigen würden
In welcher Form sind Beweisanträge zu stellen ?
Grds. mündlichen in der Hauptverhandlung (schriftlich forumilert und dann verlresen)
Diese werden protokollier, vgl. 273 I, 274
Ausnahmsweise kann die schriftliche Antragstelleung nach 257a angeordnet werden ! nur unter den dortigen vss.
Gibt es eine Frist für Beweisanträge ?
Was geschieht mit Beweisanträgen welche nach dem Fristablauf eingereicht werden ?
Grds. keine Frist
NAch Abschluss der Beweisaufnahme kann der Vorsitzende nach 244 VI S. 3 eine Frist anordnen
Nach der Frist eingegangene Beweisanträge sind nur dann noch beachtlich, wenn
die EInreichung vor Fristablauf nicht möglich war
die Tatsachen dazu glaubahft gemacht werden, vgl. 244 VI S. 4
Wie werden Beweisanträge abgelehnt ?
Es muss natürlich erst einmal ein solcher vorliegen !, erst 244 III S. 1 prüfen, wenn ja und ein Ablehnungsgrund vorliegt dann
grds. Durch Beschluss nach 244 VI
Ausnahme: bei Verschleppungsabsuichgt nach 244 VI, hier bedarf es keines Beschlusses
Grds. darf / kann der Beweis abgelehgnt werden, nur bei unzulässigkeit nach 244 III 2 muss er abelehnt werden
Sind Bedingte Beweisangträge zulässig ?
Sind Hilfsbeweisanträge zulässig ?
Das Abhängig machen von einer innerprozessualen Bedingung ist zulässig
Auch Hilfsbeweisanträge, also für den FAll der Veruteilen für den Fall der Verhängung einer Freiheitsstrafe etc. sind zulässig
Unzulässig sind aber Beweisanträge die sich gegen den Schuldspruch richten, aber die Bedingung nicht ihn, sondern bestimmte Rechtsfolgen Entscheidungen betreffen
Wird durch die Verelesung eines protokolls anstelle der persönlichen Vernehmung eines Zeugen das Konfrontationsrecht und damit der Anspruch auf ein faires Verfahren nach art. 6 I S. 1 EMRK verletzt ?
Das Konfrontationsrecht wird verketzt, ob abere dadurch auch der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt wird ist nicht pauschal und absolut zu sagen.
Hier kommt es auf eine umfassende einzelfall Abwägung an ! insbesondere auch die Gewichtung des konkreten Beweises etc
Folgender Fall
Angeklagter schweigt in der Hauptverhandlung
wie kann man die früherer Aussage als Beweis einführen ?
Ist die frühere Aussage ordnungsgemäß zustande gekommen ?
wenn ja —> Kein Beweisverwertungsverbot
Einführen:
Vernehmung der Verhörperson
Verelesung des Protokolls nach 250, 251
bei richterlichen Protokoll außerdem 254
Für welche Verweigerungsrechte gilt der §252 nciht ?
Für das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO
für denjenigen der gar kein Recht zur Verweigerung hat
§252 StPO ist nach der h.M. ja ein umfassendes Beweiserhebungs und Beweisverwertungsverbot wenn der Zeuge in der HV von seinem zeugnisverweigeurngsrecht nach 52 StPO gebraucht macht aber vor der HV in einer Vernehmung etwas erklärt hat.
Welche Ausnahme gibt es davon nun ?
Wie wird die fgrühere Aussage bei einer solchen Ausnahme dann verwertet ?
Genehmiugng durch den Zeugen: (Weil 252 nur den Zeugen schützen soll)
Genehmigung +
qualifzierte Belehrung notwendig (über möglichkeiten und folgen des Verzichtgs auf das ZVR)
Verwertung dann nach allg Regeln also Vernehmung der Verenhmungsoerson oder Verelresung nach 250, 251
Wenn die früherere Vernehmung durch einen richter durchgeführt wurde
dann greift ausnahmsweise der §252 nicht, hier kann die richterliche Vernehmungsperson selbst vernommen werden —> Begründung: 168c, 251 II begürnden den höheren Stellenwert der richterlichen Verenhmung aber nur wenn
auch bei früherere Vernehmung ordnungsgemäß über das ZVR belehr wurde (es ist aber keine qualifzierte Belehrung erfolgreich) Grund:_ wurde er ordnungsgemäß belehrt und hat cor dem richter dennoch ausgesagt so gilt dies wie ein vorab erklärter Verzciht
Wlechen Anwendungsbereich hat §251 StPO ?
Er gestatte in Ausnahem zu 250 das Verelsen von Protokollen anstelle der Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuzldigten
Absatz I gilt für alle nichtrichterlichen protokolle und alle nicht ordnungsgemäß erstellen rihcterlichen protokolle
Absatz II gilt für alle ordnungsgemäß erstellenten Richterlihcen Protokolle
Abgesehen von den Vss des §251 nur wann ist das Verlesen eines Protokolls Ordnungsgemäß ?
Nur wenn durch das bloße Verlesen nicht die Aufklärungspflciht nach 244 II verletzt wird
Was ist der UNterschied von 253 zu einem Vorhalt ?
Vorhalt ist nur eine Verenhmugnshifle bei der Verenhnung eines Zeugen
Vorhalt ist selbst kein Beweismittel, wird etwas vorgehatlen so kann nur die Antwort des Zeugen verwertet werden, der Vorhalt selbst nicht
bei §253 dagegen, weklcher eine Ausnahme zu §250 darstellt, kann ein Protokoll verelesen werden und wird so als Urkundsbeweis in das Verfahren eingeführt. SO wird hier sowohl die Aussage des Zeugen durch die Vernehmung als auch das Proktoll in die Beweiswürdigung einfließen
NUr welche Erklärungen fallen un den Anwendungsbereich des §250 StPO und begründen desen den Ausschluss des Urkundsbeweises ?
Nur Erklärungen die von vornhinenein zu Beweiszwekcen verfasst wurden !
Alle anderen Erklärungen fallen demnach nicht unter den Anwendungsbereich des §250 so dass diese nach §249 verlesen und verwertet werden können
Vss. dass der Urkundsbeweis nach 250 ausgeschlossen ist ?
Welche Erklärungen fallen nur unter den 250 StPO, was ist mit den anderen Erklärungen ?
Tatsaxche beruht auf der Wahtrnehmung einer Person
Dann muss diese Person vernommen werden und die Vernehmung darf nicht ausgteauscht werden gegen eine Verelsung eines früheren Protokolls oder eine frühere Erklärung
Nur Erklärungen welche von vorhiniein zu Beweiszwekcen angefertig worden sind fallen unter 250 —> nur diese schließen den Urkundsbeweis aus
Alle anderen Erklärungen begründen schon nciht die Anwendbarkeit des 250 —> diese sind nach 249 normal zu verlesen und auch verwertbar
Wleche Folge hat ein ein Fehler bei dem Umgang mit 52, 53, 54 und 55 StPO
Für die Frage der Revision muss gefragt werden, ob die verletzte Norm überhaupt auch den Angeklagten schützen soll. Tut sie das nämlich nicht ist in dem Verfahren gegenüebr dem Angeklagten auch kein Verwertungsverbot un dspäter keine Revision erfolgreich.
Nur 52 StPO schützt auch den Angeklagten, nur hier kommt es zum Verwerttungsverbot und zum 252 StPO
Wie ist das Zeugnisverweigeurngsrecht des Zeugen nach 52 StPO ausgestaltet, wenn in einem einheitlichen verfahren gegen mehrere Beschuldigte der Zeuge aber nur gegenüber einem der Beschudligten ein Verwandtschaftsverhältnis nach 52 StPO hat ?
Hier hat der Zeuge dann notwendigerweise ein ZVR gegenüber der Vernehmung bezüglich aller Beschuldigten befugt, soweit der Sachverhalt auch den Beschildigten betrifft, zu welchem er das Verwanschaftsverhältnis hat
Ausnahme: der Beschuldigte ist bereits tot, rechtskärfit verurteilt oder das Verfahren wurde endgültig eingestell t
Wie kann nach einem UNterlassen der Belehrung im Falle des 52 III S. 1 StPO dieser Fehler geheilt werden ?
Die Belehrung muss nachgeholt werden
der Zeuge muss erklärn, dass er auch bei ornungsgermäßer Belehrung nicht von seinem ZVR gebracuht gemacht hätte
Abgrenzung von Augenschein und Urkundsbeweis
Urkundsbeweis dient der Feststellung des gedanklichen Inahtls eines Schrfitstücks (Abgrenzung zum materiell rechtlihcen Urkundsbegriff !!!)
Augensdhein dagegen nur die äußere Warhnehmung
Wie kann der Urkundsbeweis geführt werden ?
Verlesen der Urkunde nach 249 I StPO auf Anordnung des Vorsitzenden als Prozessleiter nach 238 I StPO
Selbstleseverfahren nach 249 II StPO, wenn Richter und Schöffen vom Inhakt kenntnis genommen haben und die anderen die Möglichkeit dua hatten
Nenne die Grenzen des Urkundsbeweises
Urkundsbeweis ist ausgeschlossen durch
allgemein Beweisverwertungsverbote wie 52 II, 97 und auch selbständige Beweisverwertungsverbote nach GG
sowie den 250 ff. welche speziell für Urkunden gelten
Nur welchen Anwendungsfall regelt der 250 ?
Er enthält ein verbot über die Ersetzung einer Vernehmung durch die Verelsung eines Protokolls —> Unmittelbarkeitsgrundsatz = Vorrang des Personal vor dem Urkundsbeweis
UNtersagt ist nur das Ersetzen nicht aber das Ergänzen !
Wichtig zudem: 250 normiert keine Pflicht den sachnäheren Zeugen zu vernehmen (nicht etwa die Pflicht Zuerst den Zeugen der dabei ware und dann den zeugen vom Hörensagen)
Ein Zeuge macht von einem Auskunftsverweigserungsrecht nach 55 StPO geltend (zulässigerweise). Nun soll über diese Sache die Niederschrift über die frühere Vernehmung vorlegensen werden. Zulässig ?
Wie könnte man noch den Beweis einführen ?
Nein nicht zulässig, weil die Verlesung als Urkund enach 249, 250 die Vernehmung des zeuge ersetzen würde was nach 250 nicht zulässig ist
—> zulässig wäre aber die Vernehmung der Verhörsperson !
Gegenstaqnd und Umfang der Beweisaufnahme
beweisbedürfit sind alle Tatsachen die der Angeklagte nicht glaubhaft eingestanden hat
Nicht beweisbedrüfti sind offenkundige Tatsachen (Gerichtskundige Tatsache ?)
Amtsaufklärungspflciht —> das Gericht ist verpflichtet alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu ermitteln
Die Aufklärungspflicht reicht soweit wie der gesamte Akteninhalt dies nahelegt und es sinnvoll ist
Wann gilt Strengbeweis und wann Freibeweis ?
Strengbeweis nur in der Hauptverhandlung (also z.B. nicht in der Haftprüfung) und nur für Tatsachen die die Schuld und Straffrage betrifft —> dann nur Zeugen, Augenschein, Sachverständige und Ukrunden (Einlassung des Angeklagten ist insofern kein Strengbeweis und formal gesehen nicht Teil der Beweisaufnahme)
Freibeweis dagege bezieght sich auf alle anderen Tatschen (z.B. Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, Verhandlungsfähigkeit etc)
(dann gibt es als drittes noch die Glaubhaftmachung in manchen ausdrücköichen Fällen z.B. 56 STpo
Wer ist Zeuge und wer kann Zeuge sein ?
Zeuge ist jeder der über seine eigenen sinnliche Wahrnehmung berichtet bzw, berichten jkann
Zeuge kann jeder sein der nicht selbst in diesem Verfahren Mitbeschuldigter ist (es spielt hierbei also keine Rolle wenn er in einem anderen abgetrennten Verfahren Beschuldigter ist !)
Welche Ausnahmen zur Aussageverpflcihtung eines Zeugen gibt es ?
ZVR aus persönlichen Gründen 52 StPO
ZVR aus beruflichen Gründen, 53
Auskunftsverweigerungsrecht 55
Beamte und Richter brauchen Aussagegenehmiugung 54
—> bei 52 und 55 muss belehrt werden
Über was muss der Zeuge belehrt werden ?
nach 57 StPO bezüglich der Wahrheit seiner Aussage und Inforamtionen zu seiner Person
Sollte ein Fasll des 52 oder 53 oder 55 infrage kommen dann ist eine weitere Belehrung über das Verweigerungsrecht notwendig
61 Recht zur Eidesverweigerung , wenn ein Fall des 52 vorliegt
60 Nr. 2 begründet ja ein Vereidigungsverbot, wenn bestimmte Strafbarkeiten des Zeugen vorliegen.
Zu welchem Zeitpunkt muss die Strafbarkeit vorliegen ?
Bereits vor der Hauptverhandlung, esreicht also nicht aus, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erst falsch aussagt, weil er jemanden anders schützen will
Anhand welcher Punkte wird die Verjährungsfrist bestimmt ?
Immer anhand der angrdoheten Höchstsstrafe ! (nicht die konkrete ausgesprochene Strafe, sondern das mögliche Höchstmaß!
Es richtet sich auch nicht nach dem Mindestmaß sondern nur dem möglichen Höchstmaß
Wleche Anträge darf und kann der Staatsnawalt stellen wenn der Angeklagte unentschudligt zur HV nicht erscheint ?
siehe 230 StPO
Aussetzung der HV + Anberaumen eines neuen Termins und den Erlass eines Vorführbefehls nach 230 II 1. Alt
Aussetzung der HV und den Erlass eines Haftbefehls nach 230 II 2. Alt
Den Erlass eines Strafbefehls gemäß 408a I, II
Ausnahmsweise Durchführung der HV ohne den Angeklagten imFalle des §232
Wie bestimmt sich die Verjährungsfrist bei verschiedenen erfüllten Strafttabeständen im Falle der Tateinheitlichen Begehung ?
Wichtig: das Konkurrenzverhältnis ändert nichts an der Verjärhugsfrist und deren Länge.
So ist für jeden erfüllten Tatbestabd, auch wenn es tateinheitlich war, gesondert die Verjährung festzustellen und nach 78 ff. zu berechnen
Was ist der Unterschied von einem Ruhen der Verjährung und einer UNterbrechung der Verjährung ?
Bei einem Ruhen läuft die Verjährungsfrist einfach weiter nachdem das die Ruhe begründende Ereignis wegfällt
Bei einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist nach jeder Unterbrechung von neuen zu Laufen, vgl. 78c III
Bezieht sich die Verjährungsunterbrechung nach 78c auf die materielle oder prozessuale Tat ?
Auf die Prozessuale Tat !
Diese ist in ihrer gesamtheit betroffen.
wichtig ist dass sich die UNterberchung nur gegen den Adressaten richtet. Andere an der Prozessualen tat beteiligte werden nicht davon betroffen
Was kann der StA tun, wenn ein Zuhörer ihm wiederholte male ins Wort fällt ?
nach 178 II GVG hat nur der Vorsitzende die Macht über Ordnungsmaßnahmen gegenüber Personen, welche nicht an der Verhandlung beteiligt sind auszusprechen. Der StA kann dies auch nicht beantragen kann aber ide Verhängung einer Orndungsmaßnahme anregen
Wozu dient das Akussationspinripz letztlich ?
Objektive Grundlage der Entschieddung, da die StA ermittelt und anklagr, der Richer aber nicht an die Anträge der StA gebunden ist und selbst ebenso ermitteln muss aber selbst nicht auch anklage erhoben und deswegen sozusagen voreingenommen ist
Was hat das Gericht zu tun, wenn keine wirksame Anklage der StA vorliuegt
Nach 260 III StPO einstellen, wegen Fehlens einer Prozessvss.
Was ist aus Sicht des Gerichts zu tun, wenn währen des Verfahrens der Veracht einer in der Anklage nicht erwähnten Tat erbracht wird?
Es es dieselebe angeklagte prozessuale Tat dann muss das Verfahren nach 154, 154a vorläufig eingestellt werden, da anosnten mit dem Urteil strafklageverbfauch eintreten würde, ne bis in idem
Ist es nicht diesselbe Prozessuale Tat, so wird schlichtweg von der StA ein neues Ermittlugnsverfhren eingelteitet
Wie und auf welche Weise dürfen Zeugen vernommen werden ?
Vgl. 68 ff. StPO
Wie wird mit Urkunden in der Bewisaufnahme umgegangen ?
Es wird angeordnet sie zu verlesen, vgl. 249 I StPO formlos nach 238 I oder mit Beschluss nach 238 II StPO
Beachte dabei die besonderen Fälle des 251 I, II; IV 2 StPO mit Gerichtsbeschluss und Begürndung
Was ist dem Angeklagten stets nach einer jeden Beweisaufnahme zuzustehen ?
Es muss der Angeklagte befragt werden, ob er etwas dazu zu erklären habe
Was ist mit dem Unmittelbarkeitsprinzip in zeitlicher Hinsihct gemeint ?
Das Urteil muss nach 261 unmittelbar sich aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung ergeben —> der Strafprozess darf deswegen nicht unbestimmt unterbrochen sein, 229 StPO regelt die möglichkeit einer Unterbrechung
228 StPO die Möglichkeit einer Aussetzung und das Verfahren zur Anordnung einer Aussetzun gund einer Unterbrechung
Nenne 3 Beispiele für die Ausprägung des Rechts auf rechtliches Gehör in der StPO
§33 StPO gewährt Anspruch auf rechtliches Gehör vor jeder Entscheidung in der Hauptvergandlung
240 StPO des Beteiligten
258 StPO Recht auf einen Schlussvortrag
Wo ist der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung geregelt und welche Ausnah,en gibt es ?
In 169 GVG
Ausnahmen siehe 171a ff. GVG
Immer im Ermessen des Gerichts, vgl. 174 I S. 2 GVG
Was ist das Gebot des fairen Verfahrens ?
Es ergibt sich aus 20 III GG, Art 6 EMRK und ist ein übergeordnetes gesamtbetrachtungsnotwendiges Recht, welches den Prozess als Gesamtheit würdigt
Kann man einen Staatsanwalt von der Verhandlung ausschließen oder ablehnen ?
Grds. gibt es dafür keinerlei gesetzliche Grundlage
nach h.M. sind wohl die 22, 23 StPO auhc nicht analog anwendbar
—> der StA der nicht mitwirken darf ist von Amts wegen zu erstezeb, revisivbel ! (z.B, wenn er selbst als zeuge vernommen wird und noch im plädoyer seine eigene Aussage würdigen müsste !)
Orientiert wird sich an 22 Nr. 5, aber wohl nicht analog (str.)
Wann kann ein Veretdigunger herbeigezogen werden ?
Wie viele Verteidiger darf man haben ?
Wer darf verteidigen ?
Stellung des Veretdigers?
Beschränkungen ?
Jederzeit während Verfahrens, 137 I er hat ein ständiges Anwesenheitsrecht
Maximal 3, 137 I S. 2, bei Pflichtverteidigung siehe 144, 146a
Wer —> Rectsanwälte und Hochschuldlehrer, 138 I, ggfs. auch Referendare nach 139
Stellung —> Beistand aber kein Vertreter, vgl. 137 I StPO
Beschränkung: Verbot der Mehrfachvertretung nach 146, 146a
Wer hat die Verhandlungsleitung und was kann man gegen Anordnung während der laufenden Sitzung tun ?
Der Vorsitzende, vgl. 238 I StPO
Bei sachleitenden Maßnahmen des Vorsitzenden ist nach Rüge durch eine der Przessbeteiligten Personen eine Entscheidung durch das Gericht nach 238 II StPO notwendig
Nenne den wesentlichen Ablauf der HV
siehe im übrigen 243 StPO
Aufruf zur Sache
Feststellung der Präsenz
Zeugen verlassen nach Belehrung den Saal
Vernehmung des Angeklagten zur Person
Verlesung des Anklagesatzes
Mitteilung öber stattgefundene Verständigungsgespräche
Belehrung des Angeklagten
Vernehmung des Angeklagten
Beweisaufnahme
Feststellung der VOrstrafen
Schlussvorträge
Für was ist das Protokoll der Hauptverhandlung von Bedeutung ?
Für Berufung und Revision, vgl. die Vorschirften zum Protokoll nach 272, 273
Darf das Gericht Fragen zurückweisen ?
Ja nach 241 II
Über diese Zurückweisung muss auf Antrag das Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden nach 238 II oder 242 StPO
Insbesondere welche Frage sind ungeeignet im Sinne des §241 II ?
Suggestivfragen
Wiederholungen
Wertungen und Schlussfolgerungen
Fragen die nciht zur Sache gehören
Frage ist unerhebich
Was ist zu tun wenn der Angeklagte nicht erscheint zur Hauptverhandliung ?
Keine Hauptverhandlung ohne den Angeklagten, vgl. 230, 231 I
Möglichkeiten
Antrag auf Vorführung, beachte 134, 135
Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gemn. 230 II StPO
nach EInspruch gegen Strafbefehl —> Antrag auf Verwerfung des Einspruchs gem. 412 i.V.m. 329 I 1 Stpo
Welche Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht des Angeklagten gibt es ?
siehe aufzählung in MGS zu 230 StPO
Was geschieht wenn der Veretdiger nicht zur HV erscheint ?
Anwesenheitspflicht besteht nur bei ntowendiger Vertedigung
KLeine Aussetzung des Verfahrens nur wegen fehlendem Wahlvertedigiger, siehe 228 II StPO
stets dabei ist aber der Grundsatz des fairen Verfahrens zu beachten
Muss der Angeklagte in einem Prozess präsent sein, was geschieht wenn er nicht da ist ?
Ja das ist zwingend, ohne ihn kann eine Hauptverhandlung nicht stattfindem, vgl. 230 I (Beachte aber Ausnahme nach 247 und 231 II)
Nach 230 II können gegen den Angekalgten aufgrund des unentschuldigten Fehlens zwangsmaßnahmen angeordnet werden
Darf der Strafprozess während des laufenden Prozesses von einem Richter an einen anderen weitergebene werden ?
Nein, der Richter von Anfang der HVerhandlugnen beiwohnt hat auch das Urteil zu fällen —> anderenfalls muss (nur) die HV neu beginnen, möglich ist aber ein Ergänzungsrichter, wenn er der HV von anfang an beiwohnt, dieser kann das Verfahren dann übernehmen
Hat die Staatsnawaltschaft eine Anwesenheitspflicht bei Strafprozesses ?
ja die Behörde an sich muss stets zu jedem Zeitpunkt vertreteten werden.
Zulässig ist dabei das wechselnd er Staatsnawälte oder das parallle tätig werden von merheren StA, vgl. auch 227, 226 StPO
Hat der Verteidiger eine Anwesenehritspflicht ?
Grds. nciht nein.
Nur im falle der Notwendigen Veretdigung muss logischerweise der VEretdigung vor ort sein, vgl. 140, 418 IV
Nenne die wichtigsten Prozessvoraussetzungen
Anwendbarkeit materiellen deutschen Strafrechts nach 3ff. StGB
Deutsche Gerichtsbarkeit nach 18 - 20 GVG
Strafmündigkeit des Täters nach 19 StGB
Vorlieger einer orndungsgemäßen Anklöage / Eröffnungsbeschluss
Form- Fristgemäßer Strafantrag
Bes. öffentliches INteresse bei relativen Antragsdelikten
Sachliceh Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Nenn die zehn Prozessmaximen
Anklagegrundsatz
Pflicht zur Erforschung der Wahrheit
Mündlichkeitgrundsatz
Unmittelbarkeitsgrundsatz
Rechtliches Gehör
Grundsatz der Öffentlichkeit
Gesetzlicher Richter
Rechtsstaatsprinzip
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Beschleunigungsgrundsaz
Nenn die wichtigsten Punkte des Anklagegrundsatzes ?
Anklagemonopol des Staates nach 151
Keine Rücknahme möglich, vgl. 156
Anklage ist essenzielle Vss. einer Verurteilung bzw der Eröffnung der HV —> fehlt diese —> EInstellung nach 260 III
Nenne die wichtigsten Punkte der Pflicht zur Erforschung der Wahrheit
Freie Beweiswürdigugn durch das Gericht aus dem Inbegriff zur Hauptverhandlung 261
Amtsermittlugnsgrundsatz —> von Amts wegen wird für und gegen Ermittell, vgl. 244 II
Nenn die wichtigsten Punkte und Grundlagen zum Grundsatz der Mündlichkeit
Abgeleitet aus 249, 261
Nur der mündlich vorgetragene und erörterte Prozesstsoff darf dem Urteil zugrunde gelegt werden
—> gleichzeitig dient das der Transparenz der Öffentlichkeit gegenüber, da alles mündlich vorgertragern wird
Nenne die wichtigsten Punkte und Grundlagen des Unmittelbarkeitsprinzips
Abgeleitet aus §261
Man braucht grds. die Anwesenheit aller + den engen zeitlichen Zusammenhang der Entscheidung in Bezug auf die mündliche Verhandlung
Nach welcher Voreschrift kann ein Verletzer Akteneinsicht erhalten ?
Wie kann ein sonstiger Dritter dies erhalten ?
Wie kann ein Drittbetroffenener im Sinne von 101 VII 2 StPO dies erhlten ?
nach 406e StPO
474 ff.
ebenso nach 406 e
INsbesondere warum kann eine Anklage unwirksam sein, und welche folge hat dies ?
INsbesondere wenn die Umgrenzungsfunktion nchit gewahrt ist
Folge —> Verfahrenshinderniss, denn ohne wirksame Klage keine zulässige Zulassung zur Hauptverhandluhg etc
Das Gericht würde eine Solche Anklage dann nach 260 III StPO einstellen
Welche Form bedarf es bei der Verteidigungsvollmacht ?
Die Bevollmächtigung des Veretdigers bedarf keiner bestimmen Form
Allerdings ist die Zustellungsermächtigung nach §145a StPO formbedrüftig
Insbesondere wann ist eine notwendige Veretdigerbestellung zu denken ?
INsbesodnere dann wenn ein Verebchen zu last gelegt wird nach §140 I Nr. 2
Darf der Ermittlugnsrichter auch alleine von sich auch tätig werden ?
Grds. nicht, Ausnahme 165 StPO
Nur von Wann bis wann ist die STa zuständige Verfahrensleitung ?
Nur bis zur Erhebung der Anklage, danach ist nur noch das Gericht für die Ermittlung und sonstige Verfahrensführung verantwortlich
Wonach richtet sich welcher Richter nun der sachlcih und örtlihce zuständige Ermittlungsrichter ist ?
Grundregel: 162 I S. 1
Besondere Regelungen in 125, 126a, 81 StPO, welche teilweise neben dem 162 I Stpo anwendbar sind, vgl. 162 I S. 2 (81 ist ausschließlich)
Wann liegt Gefahr im verzug vor ?
Wenn die richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird
Wie kann man Maßnahmen der Polizei oder Staatsanwlatschaft auf Zulässigkeit von einem Richter übrprüfen lassen ?
98 II 2 StPO wird insoweit analog angewendet auf alle zwangsmaßnahmen der StA und Polizei —> dies kommt letztlich aus 19 IV GG
Beachte in den den Fäöllen in denen der Ermittluignsrichter anordnet oder nicht erreichbar ist und deswegen die STA oder sogar die Polizei eine Ermittlungsrechtliche Zwangsmaßnahme angeordnet hat, trifft diese Behörde eine umfassende Dokumentationspflciht um eine nachträgliche Überprüfung möglich zu machen
Ein VErstoß dagegen führt aber alleine für sihc betrachtet noch nciht zu einem Verwertungsverbot der erlangten Beweismittel
Was ist der UNterschied vom Verdächtigten zum Beschuldigten ?
Beim Verdächtigten besteht zwar schon Tatverdahct, es gibt aber noch keinen der Verfolgungsbehörde gerichtete Willensakt —> Tatverdacht alleine begründet meist noch keine Beschuldigten Stellung
Beispiele für solche Willensaktre:
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (ausdrücklicher Willensakt)
andere Maßnahmen durch Ermittlugnsbehörden die erkennbar darauf abzielen, gegen die PErson als Beschuldigten zu ermitteln (konkludenter Willensakt)
(Durchsuchung die erkennbar nur darauf abziel Beweismittel für seine ÜBerführung zu gewinnen etc)
Gegen wen kann eine Durchsuchung nach §102 StPO angeordnet werden ?
Gegen den Beschuldigten
Auch gegen den Verdächtigten der noch nciht Beschuldigter ist ! (WICHTIG !!!)
Welche Willensakte der Verfolgunsbehärden gibt es um die Eigernschaft als Beschuldigter anzunehmen ?
Förmlich —> Einleitung eines förmliches Ermittlungsverfahrens
Konkludente Zuweisung —> je nach Verhalten der ermitteldnen Beamten nach außen hin —> wie erfolgt die Befragung, wie erfolgt die Kommunikation, wie ist das Verhalten, wie intensiv; Durchsuchg nun zum Zwecke des Auffindens von Beweismitteln zu ÜBerführung etc.
—> Beachten: auch ohne solchen Willensakt kann jemand Beschuldligter sein, wenn der objektive Tatverdaht nur hinreichend stark ist, wobei die Verfolgusnbehörde dann den ihr zustehenden Beurteilsungspsielraum (willkürlich) überschritten hat und so die VOrschriften des §136 umgehen würde ! (z.B. rein ““informatorische Befragung”” des mit der Ware erwischten Ladendiebst —> hier muss JEDNEFALLS nach 136 belehrt werden !)
Nur worauf kommt es bei der Frage ob nun §254 oder 253 anwendbar ist an ?
Nur auf die Stellung im JETZIGEN VErfhren —> gibt es zwei Verfahren so spielt die Stellun gin dem dortigen Verfahren KEINE ROLLE !
Ab wann ist die polizei jedenfalls repressiv also nach StPO tätig ?
Wenn im Bereichder präventiven Handlung nach PAG der Polizei Straftaten bekannt werden, so dass sie nach 152 II StPO Ermittlungen aufnehmen muss —> dann jedenfalls Repressiv
Was ist Vss. für das Ermittlungsverfahren ?
Anfangsverdacht (=Möglichkeit einer Straftatsbegehung, basierend auf Tatsachen)
keine jetzt schon bekannten unzweifelhaften Verfahrenshindernisse
Verfahrensvoraussetzungen wie Strafantrag müssen hier zwar noch nich tiengereicht sein, es muss aber zumindest noch die Möglichkeit bestehen, dass ein solcher eingereicht wird !
Strafbarkeit muss denkabr gegeben sein (möglich sein)
Wann liegt Anfangsverdahct vor ?
Wenn Tatsaczen die - nicht auf reine Vermutung gegründete - die Möglichkeit zulassen, dass eine Straftat vorliegt und sich das Verfahren gegen einen bestimmten Verdächtigen richtet
Wann liegt hinreichender Tatverdacht vor ?
Wen eine Verurteilung warhscheinlich ist. Eine solche ist dann Wahrscheinlich, wenn die Tat materiell rechtlich strafbar it. Keine Verfahrenshindernisse vorliegen und die Prozessvoraussetzungen vorliegen
Wann ist der Angeklagte zu verurteilen ?
Wenn die Überzeugung des Gerichts vorliegt, das heißt, wenn keine vernünftigen Zweifel vorliegen, dass die vorgworfene Straftat begangen wurde
Ab wann ist man beschukldilgter ?
Grds.: bei hinreichendem Tatverdacht
aber.: es reicht aus wenn sich ein Verfolgungswillen nach außen manifestiert hat —> z.B. bei einer stundenlangen extrem komplexen Befragung, die über eine typische bEfragung eines Zeugen hinaus geht oder wenn eine Festnahme erfolgt etc
Wie baut man den Anklagesatz auf, wenn man mehrere Angeschuldigte hat ?
Für jeden Angeschukldigten ein vollständig und kompletter Anklagesatz gesondert !
Wie formuliert man den Anklagesatz wenn X Fache Begrhung des selben Delikts
In der Sachverhaltsdarstellung ist jedes Delikt mit Ort und Zeit genua zu beschribene.
Im darauffolgenden Teil des Anklagesatzes reicht es aus, wenn bei dr wiedergabe des gesetzlchehn tatbestands die Anzahzl der Fälle klargestellt wird und klargestellt wird, dass es jeweils selbständige handlungen sind
Wie ist die MIttäerscahft bei dem Anklagesatz nach der Sachverhaltsdarstellung darzustellen ?
das Wort gemeinscafhtlich darf verwendet werden,
in der normenkette isrt dann 25 StGB natürlich nach den BT normen noch aufzuzählen
Wo ist im Anklagesatz etwas zum Enrziheung der Fahrerlaubnis zu schreiben ?
Am Ende des Sachverhalts —> wer hat sicxh als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen
Bei der dArstellung des gesetzl. tatbestands in der NOrmenkette !
ZUständigkeit bei dem Abhören außerhalb von Wohnungen nach 100f
100f IV verweist umfassend auf 100e StPO insofern gilt das gleiche wie bei der TKÜ nach 100a!
Welche Möglichkeit in bezug auf Kennezichenfahnung besteht ?
Nach 163g gibt es die Möglchkeit einer automatischen Kennzeichenerfasssung unter den dort genannten Vss.
Wann ist eine Bescahttung an 163f StPO zu messen ?
Nur wenn es länger als 24h ununterpbrochen ist
oder an minde3stens 3 Tagen stattfindet —> 163f I Nr. 1 Nr. 2
Kürzere Beschatttungen sind an den allgemeine Ermittlugnsbefugnissen zu messen —> dort müssen sie dann wohl nur verhältnismäßig sein
Def. Verdeckter ermittler und V Mann
Verexkter Ermittler siehe 110a II
V-Mann siehe Anlage D zu RistBV dort Ziffer 2.2 (kein der Strafverfolgungsbehörde zugehöriger der au flängere Zeit vertraulich informationen weitergibt etc)
Sind Gespräche von V Mänddern oder verdeckten Ermittlern mit der Zielperson verwertbar ?
Grds. ja !
Nur dann ist dies zu hinterfragen, wenn das Gespräch so Vernehmungsähnlich ist, dass man eine Umgehung des §136 StPO annehmen muss !
Welche verdeckten Maßnahmen gibt es in der StPO ?
TelKüberwachung = TKÜ und die Vorratsdatenspeicherung
Lauschangriff in Wohnungen
Lauschangriff außerhalb von Wohnungen
IMSI Catcher = für Mobilfunkgeräte
Observation
verdeckte automatische Kennzeichenerfassung im öffentlihcen Verkehrsraum
Einsatz verdeckter Ermittler / V Leute
Wann liegt eine TKÜ nach 100a STPO vor?
Wenn ohne Zustimmung aller Beteiligten sich vom Inhalt der fernmeldetchnisch übermittelten Kommunikationen verschafft wird
(stimmt ein Beteiligter zu so ist es keine TKÜ sondern eine Hörfalle, welche nicht an den 100a ff. zu messen ist )
Nur während des ÜBertragungsvorgangs (z.B. ist bei Anrufbeantworternachrichten die Durchsuchung einschlägig und nicht 100a ff.)
Welche Anhaltspunkte zur Straftat müssen für die Durchführung einer TKÜ vorliegen ?
Die Ermittlugnsbehörden müssen vor der Durchführung einer TKÜ geprüft haben, ob zumindest die Möglichkeit besteht, dass durch die Überwachung Erkenntnise über das Strafverfahren erlangt werden können
Ekrennntis aus dem Kernbereich privater Lebensführung führen zu einer unzulässigen Maßmahme, vgl. 100d I StPO
Wie ist die Abgrenzung von TKÜ und Online Durchsuchung bezüglich informationstechnischer Systemen `?
DIe TKÜ dient dazu während der Kommunikation zu überwachen
Die Onlilne Durchsuchung dient dazu, wenn die Kommunikation abgeschlossen ist, vgl. 100b
Wann sind Zufallserkenntnis bei einer TKÜ verwertbar in einem anderen Strafverfahren ?
hier gilt 479 II welcher auf 161 III StPO verweist
Hiernach sind die Zufallsfunde dann verwertbar, wenn:
die TKÜ auch für die durch zufall gefundene Straftat zulässig wäre
der Beschuldigte der Verwetrtung zugestimmt hat
—> Gedanke des hypotehtischen ersatzeingriffs
Wann liegt eine akusitsche Wohnraumüberwachung vor ?
100c die akustische WOhnraumüberwachung erfasst nur die akusitsche Überwachung und Aufzeichnugnenv von Äußerungen IN DER WOHNUNG.
Egal ist dabei ob die Abhöreinrichtung innerhlab oder außerhalb der Wohnung liegt .
Vss. für eine akustische Wohnunraumüberwachung nach 100c StPO
Begründeter Verdacht einer Straftat nach 100b II, vgl. 100c I Nr. 1
Muss auch im EInzelfall schwer wiegen, vgl. 100c I Nr. 2
Tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, vgl. 100c I Nr. 3
Maßnahme muss ultima raito sein, vgl. 100c I Nr. 4
Welche wirkung hat die Entscheidung des Gerichts nach 100d IV S. 4 ?
Nach 104 IV S. 6 i.V.m. 100d III S. 3 ist die Entscheidung über die VErwertbarkeit bindend ! Es gibt also nur eine Entscheidung
Wann sind Daten bwi Onine Durchsuchung oder akustische Wohnraumüberwachung in jedem Fall nicht verwertbar ?
Kernbereich privater Lebensgestatung, vgl. 100d II
Bei einem Verstoß gegen das Erhebungsverbot nach 100d I sind die Erkennntnise ebenso nicht verwertbar, auch nicht als Spuransatz für weitere Ermittlugnen (Fernwirkung)
Bei Aufnahmen / Daten betreffend Zeugnisverweigerungbserchtiger nach 53 StPO, vgl. 100d V
Beachte aber Ausbnahme nach 100d V S. 3
Darf man Zufallsfunde bei Online Durchsuchungen undf akustischen Wohnugraumübewwachungen verwerten ?
Das ist in §100e VI geregelt unter bestimmten Vss. möglich
dem liegt der Gedanke des hypotehtischen Ersatzeingrifs zugrunde !
Was ist die Quellen TKÜ und wie grenzt man sie von einer Onlinedurchsuchung ab ?
Quellen TKÜ siehe 100a I S. 2 —> echtzeitüberwachung der KOmmunikation
Online Durchsuchung, 100b —> im speicher hinterlegte Daten wurden durchsucht
TKÜ —> während der kommunikation
—> Online Durchsuchung alles außerhlab dieser Kommunikation
Vss einer Online Durchscuhung nach 100b ?
ähnlich aufgebaut wie bei einer TKÜ oder einer akustischen Wohnraumübewachung
Tatsachenverdachtn nach 100b I Nr. 1 besonderee Straftat nach 100b I Nr. 1, II
Schwerwiegen dauch im Einzelfall nach 100b I Nr. 2
Maßnahme muss ultima ratio sein nach 100b I Nr. 3
Maßnahme darf sich grds. nur gegen beschuldigten richten, vgl. 100b III; NUR AUsnahmsweise gegen Dritten, vgl. 100b III S. 2
Was sind die Besonderheiten des Beschluenigten Verfahrens ?
Antrag der StA ist auch mündlich möglich, vgl. 417 StPO
kein Eröffnungsbeschluss in diesem Verfahren nötig, vgl. 418 I StPO
EIne Ladung des Angeschuldigten ist nach 418 II nicht immer notwendig
Es erfolgt eine vereinfachte Beweisaufnamhe mit einigen Erlichterungen nach 420, welcher einige Ausnamhen von 250, 256, 244 III S. 3 enthält
Zulässigkeitsvss. einer Nebenklage
Erhobene öffentliche Klage der StA (wichtig: es besteht hier akzessorietät)
Anschließen an die öffentliche Klage (= Unterschied zur Privatklage) = Anschlusserklärung nach 396
In jeder Lage des Verfahrens möglich, 395 IV (insofern keine Frist)
Form siehe 396
Nebenklage nur bei angeklagten Taten nach 395 I, III —> es kommt dabei nicht auf die Wertung der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses an, es kommt nur darauf an ob nach Sachlage oder Antragsteller eine Aussicht darauf besteht, dass wegen einer Nebenklagestraftat verurtetil werden wird
Wichtig bei einer Einstellung ist in den Einstellungsgründen auf alle möglichen Delikte einzugehen, denn eine Einstellung darf ja nur dann erfolgen, wenn ALLE möglichen Delikte nicht einschlägig sind !
Rechtsmittel gegen die Entschiedung zur Zlassung oder Nichtzulassung der Nebenklage
Jeweils immer die sofortige Beschwerde nach 304 I StPO !
Rechtsmittel des Nebemklägers ?
400, 401 aber nur in Bezug auf die Nebenklagestraftaten !
Was ist der statthafte Rehctsbehelf gegen einen Strafbefhl und welche Entschiedungsmöglichkeiten hat das Gericht dann ?
Einsprcuh nach 410 I S. 1 —> innerhalb von 2 Wochen
Unzulässiger EInspruch wird durch Bewshcluss verworfen, 411 I 1
Zulässiger Einspruch —> Anberaumung eines HV Termins nach 411 I 2
Bei Beschärnkung nur auf die Höhe des Tagessatzes —>Beschluss möglich, vgl. 411 I S. 3
Wleche wichtigen Besonderheiten gibt es im Verfahren des Strafbefehls verfahrensrechtlich ?
411 II s. 1 —> der Angeklagte muss nicht persönlic in der HV erscheinen, Ausnahme zu 230
411 II s. 2, 420 welcher mehrere Ausnahmen enthält
a) Vernehmungsniederschirften können immer verlesen werden, eine unmittelbare Anhören des Aussagenden ist nicht notwendig insofern eine Ausnahme von 250, 256
b) Zudem: nach 420 IV entschiedet der Strafrichter über den Umfang der Beweisaufnahme —> das ist eine Ausnahme von 244 III S. 3 ! welcher das nur unter engen Voraussetuzngen zulässt
Welche Rechte hat der Beschuldigte bei einer Vernehmung durch die StA / durch den Ermittlugndrichter ?
Bei der StA gelten die 133 ff. StPO nach 163a ABs. 3 StPO entsprechend
Bei dem Ermittlungsrichter gelten die 133 ff. StPO direkt !
Was sind mögliche Fehler beim Eröffnungsbeschluss und was ist die Folge eines solchen Fehlers ?
Mögliche Fehler: Eröffungsdbeschluss fehlt oder ist inhaltlich mangelhaft, Fehler bei der Durchführung des Zwischenverfahrens
Ein fehlender Eröffnungsbeschluss kann in der HV in der ersten INstanz nachgeholt werden
schwere Mängel führen zu Unwirksamikeit
ist die Anklage unwirksam, so ist auch der EB unwirksa,
Wie und durch wen ist der Eröffnungsbeshcluss anfechtbar ?
Keine Anfechtung durch den Angeklagten —> 210 I
Wenn Eröffnung abgeleht oder Gericht niedriger Ordnung für zuständig erklärt wird hat die STA das Recht der sofortigen Beschwerde —> 210 II
Der Nebenlkläher jat nacjh 400 II das Recht zur soofrtigen Beschwerde bei Ablehnung der Eröffnung, soweit die Abelhnung auch die Nebenklage betriftt !
Vss. für den Erlass eines Strafbefehls
407 StPO
Verfahren vor dem AG
Vergehen
Schirftlicher Antrag der StA
—> FOlge 407 II
Wie wird ein Strafbefehl aufgebaut ?
Wo unterscheidet er sich von der Anklage ?
Ähnlich der Anklage, siehe auch 409 I
Kopf
Anklagesatz = Sachverhalt
Beschuldigung = mit Normen etc
Beweismittel
Rechtsfolgen
Belehrung
Nur 5. und 6. weichen von der Ankalge ab. Die Rechtsfolgen gibt es ind er Anklage natürlich nicht. Die Belehrung ebenso nicht
Wann gibt für ein Urteil ausnahmsweise keine Zäsurwirkung in Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung ?
wenn das urteil bei dem die zäsurwirkung zu prüfen ist materiell recthlich wäre überhaupt nicht virhanden, weil der gesamte Inhalt des Urteils hätte bereits in dem vorher passierten urteil abgeurteilt hätte müssen
Wann muss man eine Gesamtstrafe bilden ?
Wenn ma mehrere rechtliche selbständie Taten in einem Urteil gleichzeitig aburteilt —> das richtet sich nach 54 StGB !
= höchste EInzelstrafe + Zuschlag
Was ist das Zwischenverfahren und was ist der möglkche Gang dessen ?
Bei Einstellung des Eermittlugnsverfahresn endet das Strafverfahren, ein Zwischenverfahren gibt es dann logischerweise nicht mehr
Wird öffentliche Anklage erhoben dann besteht die Möglichkeit des nun zusätndigen Richters
a) die Eröffnung des Hauotverfahrens anzuordnen
b) oder die Eröffnung abzulehnen
vgl. 203, 204, 207
c) Eräffnungen mit ÄNderungen nach 207 II
d) Sontige Beschlüsse nach 202, 205
Was geschieht nach Erhebung der öffentlichen Anklage nach §170 I aber vor Beschluss über die Eröffnung bzw. Nichteröffnung des Hauptverfhrens?
Übermittlung der Anklageschirft an den Angeschuldigten
Ab da ist ggf. ein pflichtverteidiger nach 141 II Nr. 4 zu bestellen
Es können vom Angeschudlgten innerhab einer Frist EInwendungen gegen die Eröffnung des Huaptverfahrens vorgerbacht werden
Wann wird vom Gerichr die Eröffnung es hauptverfahrens beschlossen und wlcher Inhalt hat die Entscheidung ?
Wenn hinreichender Tatverdacht besteht
Inhalt: zulassung der Anklage und Bezeuichnung des Gerichts vor dem die HV stattfinden soll, ggf. mit Ändeurngen nach §207 II
Entschiedung über die Fortdauer der Haft nach §207 IV
Welche wirkungen hat der Eröffnungsbeschluss nach §207, 207 II
Eine Rücknahme der Anklage ist nach §156 ab da nicht mehrt möglich
Die Bezeichnung der Person ändert sich —> nun Angeklagter
Die Verjährung wird unterbrochen nach 78c I Nr. 7 StGB
Rehctshängigkeitsperre —> dieselbe prozessuale Tat kann nicht gleichzeitig durch eine weitere Anklage in einem anderen Verfahren wirksam erhoben werden
Wie ist zu verfahren, wenn bei einer Vorverurteilung GTeldstrafe mit Tagessatz X angemessen war und auch so entschieden wurde, nun bei zu vehandelnen tat Tagessatz Y angemessen ist und insgesamt eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist ?
Folgende Möglichkeitnen bestehen :
die Gesamtstrafe ist nach der neuen tagessatzhöhe zu bestimmen
man muss aber §54 II S. 1, S. 2 StGB beachten ! —> das heißt sollte die Gesamtstrafe mit dem neuen Tagessatz höhe als die summe der EInzrlstrafen sein ist es unzulässig, ebenso das gleiche mit der Untergrenze !In solchen Fällen muss ide Tagessatzhöhe auf die noch zulässige höhe angepasst werden
Auf welchen Zeitpunkt der Verurteilung / des Strafbefehls kommt es an iin Bezug auf die Möglichkeit der Nachträglihcen Gesamtstrafenbildung ?
Sowohl bei Strafbefehl als auch Urteil der Zeitpunkt der Verkündung —> es kommt nicht erst auf die Zustellung oder die Rechtskräftigkiet an
Grundvoraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafe ?
Rechtskräftige Vorverurteiung
Vorverurteilung ist noch nicht vollstreck / verjährt oder erlassen
Die nun abzuurteilende Tat liegt zeitlich gesehen vor der Vorverurteilung (also vor dem Erlass des Urteils)
WICHTIG !!!
Wie lautet der Tenor bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung ?
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Geld / Freiheitsstrafe aus dem Urteil des AG XXX vom XXX, Az. XXX zu einer GesamtXXstrafe von XXX verurteilt
—> man bezieht also die Strafe aus der VOrverurteilung mit ein, nicht aber das gesamte Urteil !
Wann kommt bei der Strafzumessung ein Härteausgleich in Betracht ?
Wenn keine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden kann nach 55 StGB etwa weil die erste Vorverurtielung schon vollständig volstreckt wurde.
Dann wird von der übrigbleibenden Strafe aus der neuen Tat eine niedrigere Strafe beziffet (nicht zwingend und ich weiss auch nicht wieso das gerschieht aber es ist so !
richtet sich quasi nach 55 StGB
Welche Regeln sind unbedingt zu beachten, wenn man eine nachträgliche Gesamtstrafe nach 55 StGb bildet und im aktuellen verfahren eine andere Tagessatzhöhe zustande kommt, weil sich die wirtschaftlichen verhältnisse des Angeklagten im Vergleich zur Vorverurteilung geändert haben ?
Es muss den aktuellen Verhältnissen Rechnung getragen werden
Die Tagessatzanzazhl der Vorveruretilung bleibt aber IMMER unberührt
Man kann aber ide Tagessatzhöhe für die Gesamtstrafe anpassen.
Dabei ist aber 54 StGB zu beachten —> die Summe der IEnzelstrafen darf nicht erreicht und nicht überschritten werden
—> man muss also den tagessatz nach oben oder nach unten anpassen, damit die Summe nicht erreicht wird
—> in der Verurteilung gibt es dann eine Tagessatzanzahl und nur eine Tagessatzhöhe z.B., 70 Tagessätze a 50€, MAN KANN ES NICHT AUFTEILEN; ES IST JA GERADE EINE GESAMTSTRAFE ! EINE
Wie lautet der Tenor wenn eine nachträgliche Gesamtstrafe aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtstrafe und einer weiteren Tat gebildet wird ?
Unter Auflösung der Im Urtteil des XXX vom XXX gebildeten Gesamtstrafe und unter IENbezihung der dort verhängten EInzelstrafen zu einer Gesamtstrafe von XXX verurteilt
Was ist die sogenannte Zäsurwirkung bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung ?
Sind mehrere Taten eigentlichen als Gesamtstrafe zu bilden, wird dies aber von der Vorveruetilungen nicht gemacht, so kann mit der neuen Tat, welche erst nach dem Vorurteil geschehen ist keine nachträgliceh Gesamtstrafe gebildet werden.
Nur die Taten vor der Vorverurteilung sind dann als Gesamtstrafe zu fassen. Die Tat danach ist als einzelstrafe zu fassen —> Zäsurwirkung
Welche FOlge hat die ABlhenung der Eröffnung nach 204 StPO für die Frage ob eine neue Anklage wegen der nicht eröffnente Tat möglich ist ?
Siehe 211 StPO
neue Anklahge ist nur möglich und zulässig, wenn neue Tatsachen oder neue Beweissmittel vorgebracht werden
Eine andere rechtliche Würdigung alleine ist dagegen nicht ausreichend um eine neue anklage bzgl. der gleihcen Tat zuzulassen
Vss. dass ein Strafbefehl ergehen kann
siehe 407 StPO
Verfahren vor dem Strafrichter
Es muss ein Vergehen gegenstand sein
Antrag der StA
Kann die Anklage zurückgenommen werden ?
Nein
Nur beim Strafbefehl nach 411 III StPo ist dies möglich
Welche Entschiedungsmöglichkeiten hat der Richter, dem ein Strafbefehl vorgelegt wird ?
Bei Annahme einer anderen Zuständigkeit ist nach 408 I zu verfahren, der Strafbefehl gelangt dann zum zuständigen Richter
Ablehnung des Erlass des Strafbefehls —> 408 II = hat die Wirkung eines Nichteröffnungsbeschlusses nach 204
Erlass des Strafbefehls nach §408 III 1
Bei Bedenken —> Anberaumung einer Hauptverhandlung nach 408 III 2 StPO
Nur welche Rechtsfolgen dürfen überhaupt durch Strafbefehl angeordnet werden ?
Nur die in 407 II Nr. 1 bis Nr. 3 genannten und nach §407 II S. 2 ausnahmsweise auch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, wenn der Angeschudligte einen Verteidiger hat
Rechtsmittel und Vss. ein solches gegen einen Strafbefehl ?
Einspruch nach 410 StPO
Statthaftiugkeit —> Strafbefehl
Form -> schriftlich oder zu protokoll 410 I
Frist —> 2 wochen nach Zustellungm, vgl. 410 I
Was ist besonderes revisibel wenn man einen Strafbefehl hatte, dagegen Einspruch eingelegt wurde und nun dagegen Revision ?
Strafbefehl erging ohne Antrag —> Verfahrenshindernis
Strafbefehl erfüllte Umgrenzungsfunktion nicht —> Verfahrenshindernis
Verstoß gegen 408b (pflichtverteidiger) egal ,weil durch den Einspruch und die Hauptverhandlung der Fehler nicht durchschlägt und somit nicht revisibel ist
Unzulässiger Einspruch = Unzulässige Berufung
Was geschieht nach Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl =
411 —> dort ausführlihc gerelegt
Bei unzulässigkeit —> Verwerfung
Bei zulässigkeit —> Ausnahmsweise Beschluss ohne Hauptverhandlung, ansonsten Hauptverhandlung und dann urteil
Welche Rolle spielen BZRG / erziehungsregister EIntragungen für die Strafzumessung ?
Wichtig: eine getilgte oder zu tilgende Eintragung im Register darf nicht mehr zum Nachteil bei der Abwägung wegen Vorstrafen bei der Strafzumessung miteinbezogen werden
—> siehe 51 BZRG
Wie prüft man ob man eine Vorstrafe, welche im BZRG eingetrage ist noch bei der Strafzumessung in die Abwägung miteinbezihen kann ?
Ist es bereits getilgt —> niemals verwertbar, vgl. 51
Ist es nicht bereits getilgt, muss gefragt werdeb, ob es tilgbar ist
das richtet sich nach den Fristen nach 45, 46
Ausnahmsweise kann trotzt Fristablauf wegen 47 II BZRG dennoch eine Verwetung erfolgen, wenn mehrere Eingetragen Verurteilen vorliegen, dann tritt tilgungswirkungerst ein, wenn für alle Verurteilungen die Frist abgelaufen ist !
Wichtig: bei Erziehungsregister siehe 63 ! auch dies führt zu einer unverwetbarkeit
Wie berechnet man die Tilgungsfristen bei einer Eintragung in das BZRG ?
Dies richtet ishc nach 47 I, II BZRG i.V.m. 35, 36 BZRG
in diesem Zusammenhng ist auch die Fristverlängerung nach 46 III BZRG zu beachten
Prüfungsreihenfolge bei der Einzelstrafe nach 52 StGB
Man schaut sich alle Gesetzesverletzungen getrennt an
Strafrahmenverschiebung —> minder schwerer Fall oder besonders schwerer Fall
Minderung nach §49 StGB
Welches Delikt ist nach 1. und 2. die scjwerste strafe ?
—> diese ist nach §52 II S. 1 dann die zu verhängende Strafe
Wie erfolgt die Prüfung on ein minder oder besonders schwerer Fall vorliegt ?
Man muss alle Stafzumessungskriterien berückscihtigten und die Abwägugn mit einfließen lassen
Das bedeutet, dass später bei der konkreten Einordnung auf dem Strafrahmen diese Punkte erneut abgeogen werdem, jedoch mit einem anderen Hintergrund
Wie, was und mit welchen Kriterien und Maßstäben ist zu prüfen ob eine fakulatitvie Milderung nach 49 StGb erfolgen soll oder nicht?
Es muss eine Abwägung erfolgen !
Abwägungskriterien sind alle Umstände die nach 46 StGB relevant sind !
WICHTIG: je nach Milderugsgrund (z.b 23 II bei Versuch)msind die jeweiligen vertypungsspezifischen Umsgtände —> z.B bei dem versuch rein zufällige Nichtvollendung etc. besonders zu berückscihtigten
Warum sind vorrangig immer die allgemeinen vor der vertypten Milderungsgründen zu prüfen ?
Der Hintergrnd ist 50 STGB, Gesichtspunkte die bereits bei der Frage ob ein minder schwerer Fall vorlag verwttet wurde, darf nciht noch einmal zu einer Milerung nach 49 STGB führen !
Deswegen prüft man bei einem zusammentreffen von allgemeinen und vertyprten Milderungsgründe immer die allgemein zuerst und prüft ohne Berücksicjhtung der Umstände der Vertypten milderungsgründe ob eine Milderung möglich ist !
BEACHTE: 50 STGB verbietet dagegen nicht bei der Fesstzeung der konkreten Strafe auf dem Strafrahmen die bei der Milderung herangezogenen Punkte ncohmaks zu wenden , vgl. 46 StGB
Was darf in 46 StGB auf gar keine FAll zulasten des Täter gezäht werden ?
fehlendfe Reue
fehlendes Geständnis
—> nur wenbn sie vorliegen kann es sich positiv auswirken
Was begrenzt die freie Auswahk zwischen Geld und Freiheitsstrafe ?
47 I —> unter sechs Monate in der Regel keine Freiheitsstrafe
47 II —> sieht das Gesetz keine Geldstrafe vor kann eine verhängt werden, wenn nicht mehr als 6 Monate Freiheitsstrafe in Betracht kommen
welche Möglichkeinte anstelle der Verhängung einer Strafe gibt es noch ?
Verwarnung mit Strafvorbehalt, 59 StGB
Absehen von Strafe nach 60
Täter opfer Ausgleich nach 46a
Wie sind ide Prüfungsschirtte zur Bildung einer Gesamtstrafe nach 54 StGB ?
Man muss für jede einzelne Tat die Einzelstrafen festlegen (Einzelstafen —> ganz normal, komplette einzelabwgung etc)
dann bildet man den Strafrahmen für die Gesatmstrafe
und zuletzt unter nochmalige Gesatmabwägung bildetm man die Gesatmstrafe auf dem gesamtstrafenrahmen —>54 I S. 3
Was ist Unter und Obergeenze einer Gesamtstrafe ?
Unter —> die kleinste Erhöhunhsstufe der höchsten Strafe ist die untergenze, vgl. 54 I S. 2
Obergrenze —> Darf nicht die Summe aller Einzelstrafen sein, vgl. 54 II S. 1
Wie ist der Aufbaue wenn TB 1 und TB 2 in dTateinheit sind und dazu Tatmehrheit mit TB 3 besteht und man nun eine Strafe bilden soll ?
Man muss zuerst zwuscheb TB 1 und TB2 die EInzelstrafe nach 52 I, II bilden
a) Strafrahmen für Tb 1 und Tb 2 bilden (—> kjonkrete Strafrahmen unter Berücksichtugn aller Milderungsgründe etc
b) Der scwerste Strrahmen sit heranzuziehgen nach 52 II
c) Abwägung für und gegen
d) Konkreter Einzelstrafauspruch
Bilderung der EInzelstrafe für TB 3
a) Strafrahmenbilden
b) Abwägung
c) Einrodnung
Nun muss man aus 1. und 2. eine Gesamtzstrafe nach 54 bilden
a) Strafrahmen
c) Einordnung
Welche Rolle spielt das Bundeszentralregister wenn es um die Strazumessung geht ?
Sind voreintragungunen noch als Nachteil in der Strafzumessung nach 51 BZRG verwertbar ?
Ist aufgrund einer Vorstrafe ggf. eine nachträgliche Gesamtstrafe nach §55 StGB zu bilden ?
Nur was darf und kann Gegenstand des Strafurteils sein ?
Der Gegenstand richtet sich nach §264 StPO
Hiernach ist nur das Gegebstand des Urteils was auch angeklagt wird —> die prozessuale Tat des jeweiligen Angeklagten !
Alles was nicht dazugehlrt darf auch nciht abgeurteilt werden
Was umfasst die prozessuale tat nach 264 StPO ?
Die prozessuale Tat umfasst nicht nur den im Anklagesatz ausdrücklich geschilderten und dem Angeklagten zur Last gelegten tatsächlichen Geschehensablauf, sondern auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, das mit dem in der Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorkommnis nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet.
wichtig insbesondere für den Strafklageverbrauch = ne bis in idem
Wie berechnet man die Frist der Strafverjährung und nach welcher Vorschrift ?
nach 78a StGB
Beginn der Frist ist immer der Tag an dem die Tat beendet ist !
Ende der Frist ist der Tat der dem Beginnder Frist vorausgeht !
Welchen Einfluss haben besonderes schwere Fälle für die Verjäjrung ?
Wichtig sie sind nach §78 IV nicht in dei Berechnun gnach §78 III StGB einzubezihen ! es richtet sich hier nur nach der Grundtat
Was ist bei Privatklagedelikten stets in Bezug auf die Anklage zu beachten ?
Kann man hier überhaupt öffentliche Anklage erheben ?
Was ist zu beachten in Bezug auf eine Einstellung?
Man braucht das öffentliche Interesse nach §376 —> wenn nicht, dann muss man es einstellen und auf den Privatklageweg verweisen
Man braucht keine Beschwerdebelehrung nach §172 II, da hier das klageerzwingunsverfahren ohnehin nicht zulässig ist!
Was meint der Vorrang des Offizialdelikts ?
Wenn innerhalb einer prozessualen Tat sowohl ein Offizialdelikt als auch ein Privatklagedelikt begangen werden, nun aber für das Priuvatklagedelikt das öfentl. Interesse fehlt , so wird dennoch beides Angeklagt weil das Offizialdelikt vorrang hat !
Hier darf der Verletzte auch nicht auf den Privatklageweg verwiesen werden, da nur eine prozessuale Tat vorliegt ist dies nach §389 StPO unzulässig —> deswegen Vorrang des Offizialdelikts
Nur wann sind Mitteilungen veranlasst ?
Nur bei einer EInstellug nach §170 II StPO
Nur wann ist eine Beschwerdebelerhung nach §172 StPO zu erteilen ?
Nur wenn die Prozessuale Tat nicht ausschließlich privatklagedelikte beinhaltet. Denn sind nur privatklaagedelikte angekalgt, so besteht schon keine statthaftigkeit des §172
Sind dagegen sowohl Offozial als auhc Privatklagedelikte angeklagt so muss in bezug auf die prozessuale Tat welche iengestellt wird eine Belehrung erfolgen —> und zwar in bezug auf die ganze Prozessuale Tat —> denn das ist eine Einheit
Was ist problematisch bei Dauerdelikten in Bezug auf die Prozessuale Tat?
Bei einem Dauerdelikt kann man sich die Frage stellen, ob nicht das Dauerdelikt stets eine Prozessuale Tat darstellt, so dass eine Aburteilung wegen des Dauerdelikts alle anderen Straftatem ausschließt, welche im zeitlichen Rahmen dessen ausgeübt wurden sind.
Das ist aber abzulehnen, wenn nicht das Dauerdelikt auch gerade schon dem später stattfindenden Delikt dient und nur zu diesem Zwekce begangen wurde etc
Kann ein Haftbefehl auch ohne Antrag ergehen?
Ja siehe 114 i.V.m. 125 StPO in den Fällen der Gefahr im Verzug oder sonstiger Not
Welche drei grundsätzlichen Prüfungsschritte sind bei der Erörterung der Strafzumessung immer vorzunehmen?
Bestimmung des Strafrahmens inkl. Verschiebungen
ABweägung
Konkrete Strafe bestimmen (TS Höhe, Bewährung etc)
Nenne drei Punkte für und Gegen den Angeklagten welche nach 46 StGB die Strafzumessun im eigentlihcen Sinn, also die EInordnung der Tat auf dem Strafrahmen beeinflussen
Für: Gesätdnnis, Reue, Wiedergutmachung nach 46a, Not als Motiv
Gegen: Schwere FOlgen der Tat, besonderes schwere kriminelle Energei, VOrstrafemn
T ist schuldig der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Untreue, wobei das Regelbeispiel eines ein besonders schweren Falls verwirklicht ist (§ 266 II iVm. § 263 III StGB). Wonach richtet sich die Bestimmung der konkreten Strafe?
nach 52 II StGB —> §266 II i.V.m. 263 III StGB
WICHTIG:
da für den Strafrahmen nach 52 II StGB die KONKRETE , also unter Berückscihtigung aller Verschiebungen maßgeblich ist muss bereits innerhalb des 52 II STGB geprüft werden, ob und wie nun der Strafrahmen nach Verschiebung ist !! —> bereits hier Gesamtabwägung
T ist schuldig des Totschlages in Tatmehrheit mit versuchtem Raub. Wie gehen Sie bei der Bildung der Gesamtstrafe vor? Wonach richtet sich der Strafrahmen?
Rahmen: § 54 I 1 (Erhöhung der verwirkten Einsatzstrafe) bis (nicht einschließlich) Summe der Einzelstrafen, § 54 II StGB
Nochmalige Abwägung, § 54 I 2 StGB
Konkrete Gesamtstrafe
Strafrah,en der Gesatmstrafe Kurzbeispiele:
30 Ts und 60 Ts
10 Mo und 6 Mo
1 Jahr und 6 Monate
8 Mo 60 TS und 1 Jahr 8 Mo
61 - 89 TS
10 Mo 1 Woche - 1 Jahr 3 MOnate
1 Jahr 1 Mo und 1 Jahr 5 MO
1 Jahr 9 Mo - 2 Jahr 5 MO
Wie berechnet man den Stafrahmen bei tateinheit ?
Maßgeblich ist der Strafrahmen des gesetzes,, das die höchste Strafe vorsieht
Das Mindestmaß der übrigen gesetze darf dabei aber nicht unterschritten werden
vgl. 52 II
Für die Nebenstrafen sind alle verletzten gesetze relevant, vgl. 52 IV STGB
Wie bildet man den Strafrahmen bei Tatmehrheit ?
Für jede Tat muss gesondert eine Einzelstrafe gebildert werden
In einem zweiten Schritt wird dan nach §54 StGB die Gesamtstrafe gebildet
Bildung des Strafrahmens für die Gesamtstrafe nach 54 I, 2 II, 1
Nochmalige Abweägung nach 54 I 3 StGB (zur Einordnung auf dem Strafrahmen)
Festlegung der konkreten gesamtstrafe
Wie berechnet man den Strafrahmen bei einer Gesatmstrafe nach 54 StGB ?
Mindestmaß —> muss eine Einheit nach §39 StGB höher als die höchste EInzestrafe
Höchstmaß —> darf nicht die Summe der EInzelstrafen erreichen (also mindestens eine EInheit anch 39 STGb darunter
Absolute obergrenze —> 15 Jahre // 720 tagessätze, vgl. 54 II s. 2
Kann man Verteidgungsverhalten bei der Strafzumessun gnach §46 StGB berückscihtigen ?
Jedenfalls zulässiges Verteidigervrhalten darf nicht berücksichtigt werden, so wie leugnen oder spurenbeseitigung; dies darf also nicht negativ bei der ZUmessung ins Gewicht fakllen
Wann und Wo muss man bei Freiheitsstrafe etwas zur Strafaussetzung zur Bewährung sagen ?
Bis zu einer Freiheitsstrafe einschlierßlich von 2 Jahren, denn nach §56 I, II StGB ist hier iene Bewährung möglich und es muss je nach Entscheidung auch begründet werden
Was muss wann geprüft werden wenn es um die Stafuaussetzung zur Bewährung geht ?
Bei unter 6 Monaten muss nur nach §56 I StGb geprüft werden, ob eine günstige Kiminalprogrnose vorliegt
Bei 6 MOnatgen bis zu einem jahr ist
a) günstige Kriminalprogrnose nach §56
b) + Verteidigung der Rechtsordnugn steht dem nicht entgegen nach §56 III stGB
Bei 1 Jahr bis 2 Jahre
a) günstige Kriminalprognose nach §56 I
b) Verteidigung der Rechtsordnung nach §56 III stGB
c) Besondere Umstände rechtfertigen die Strafaussetzung nach §56 II StGB
Was ist die Strafzumessung im engeren Sinn und nach welcher Norm richtet sich die Zumessung ?
Das meint die konkrete Tat auf dem vorher herausgearbeiteten Stafrahmen einzuordnen.
Dabei richtet sich diese ZUmessung nach §46 StGB (hier ist auch viel beim fischer geschrieben !)
—> hier sollen dann die Tatumstände etc einfleßenum die kpnkrete Strafe herauszuarbeiten.
Beachte aber 46 III StGB, das Verbot der doppeltverwertung
Welche vertypten Milderungsgründe gibt es ?
22 II versuch
27 Beihilfe
46a Täter opfer Ausgleich
21 verminderte Schuldfähigkeit
wie ist zu verfahren bei dem Aufeinandertreffen von mehreren vertypten Milderungsgründen ?
Bei fakultativen Gründen sind diese jeweils getrennt gesamtabzuwäügen
Anschießend darf und muss mehrfach von 49 StGb gebracuht gemacht
—> 50 StGB steht dem nicht entgegen, dieser doppelte Milderung ist hiernach nicht verboten
Wann können denkbar Abwägungen bei der Strafrahmenbestimmung auftreten ?
Bei der Frage ob ein unbenannter schwerere FAll vorliegt
—> Gesamtabwägung warum nun hier ein solcher vorliegt
Bei der Frage ob von einer fakultativen Milderung nun gebraucht gemacht wird oder nicht —> Gesamtabwägung unter besonderer Berücksichtigung der Milderungsmögöichkeit (z.B. Versuchsspezifika)
Wenn nun ein Strafrahmen festgestellt wurde muss die EInordnung der Strafe in diesem Rahmen erfolgen. Auch hier hat eine Abwägung zu erfolgen ! —> Strafzumesung im eigentlihcen sinn anhand der Schuld nach 46 StGB
Bei der Bilderung der Gesamtstrafe nach 54 I 3 StGB
Woe prüft man die Strafrahmenverschiebung wenn unbeannter und vertypter Milderungsgründe aufeinadner treffen ?
Man prüft immer zuerst den unbenannten Milderungsgrund (meist unbeannnter minder schwerrer Fall), ob dieser vorliegt und zwar OHNE dabei die Gründe des vertypten Milderungsgrunds zu berücksichtigen (z.B. Versuch, oder Beihilfe)
Liegt dann ohne Berücksichtigung des vertpyten Milderungsgrunds ein minder schwerer Fall vor, so ist das erste mal nach 49 I StGB zu mildern und anschließend ist der vertypte Milderungsgrund gabnz mormal zu prüfen
Liegt ohne Berücksichtigung des vertpyten Milderungsgrunds kein minder schwerrer Fall vor, so ist erneut zu prüfen ob ein minder schwerer Fall vorliegt aber dieses mal mit einbziehen der Umstände die der vertypte Milderungagrund mit sich bringt —> wenn ja 49 I —> es darf aber dann nciht erneut gemildert werden wegen des vertypten Milderungsgrunds, da dieser nach §50 StGB ja schon in die Abwägung nach 2. einbezogen wurde !
wenn nein, dann greift insofern nur die Milderung des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds!
Wichtig: bei der Frage ob ausnahmsweise trotz Vorhandenseins des Regelbeispiels kein Besonders schwerer Fall vorliegt muss genauso vorgfeangen qwerde wie nach 2. und 3.
Wann ist ein unbenannter minder schwerer Fall zu bejahen ?
Wenn unter Gesamtabwögung aller Umstände des FAlls man zu dem Schluss kommt, dass der gesetzliche Strafrahmen der Schuld nicht angemessen ist, da von der gewöhnlichen Schuldlast abgeweichen wird und entsprechend angepassr werden muss
Muss man einen Stafrahmenverschiebung bei einem besonders schweren Fall in der Strafzumessun gbesonders begürnden ?
Bei einem mit Regelbesipielen normierten besonders schweren Fall nicht nien.
Bei einem unbeannten besonders schwere Fall dagegen schon, hier ist eine Gesamtabwägung zu treffen, warum hier gerade ein besonders schwerer Fall vorliegt
Wie prüft man die Strafzumessung in groben Schritten ?
bestimmung des konkretem Strafrahmens
Einordnung der Tat in den dargelegten Strafrahmen
Festsetzung der konkreten Strafe
Wie beziffert man den Regelstrafrahmen ?
38 StGB
40 StGB
—> wird kein Mindest oder Höchstmaß angeben so gibt §38 II StGB die Grenzen vor, wenn keine Lebenslnage Freiheitsstrafe angeordnet ist !
Welche Verschiebungen des gesetzlihcen Strafrahens sind denkbar ?
Verschiebungen nach oben —> besonders schwerer Fall, mit oder ohne Regelbeipsiel
Verschiebung nach unten —> unbeannter minder schwerer Fall und oder vertypter Milderungsgrund (wie 27 II oder 23 II ) —> dann Milderung nach §49 I StGB
Warum können Begleitbeschlüsse bei einem Strafurteil nicht immer vollumgänglich mit der Beschwerde angegriffen sind, wo es sich doch um einen beschluss nach §304 handelt ?
Man kann z.B. den Begleitbeschluss nicht damit angreifen, dass die dem begeltibeschluss zugrunde leigenden Feststellungen nicht richtig richtig sei. Denn die Rihtigkeit des Festgestellten Sachverhalts kann alleine im Revisionsverfahren bzw, im Berufungsverfahren nachgeprüft werden ! Eine inzidente vorabetnschiedung durch Beschwerde ist deswegem ausgeschlossen !
Wie baut man im Plädoyer einen Freispruch aus
tatsächlichen Gründen
aus rechtlichen Gründen
auf?
EInleitungssatz
knappe Wiedergabe des Angeklagtenvorwurfs
Tatsächliche Gründe:
Darstellung des nun erwiesenen und des nciht erwiesenen Sachverhalts
Beweoiswürdigung, Begründung warum nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte
Rechtöiche Gründe:
Darstelluzng der erwiesenen Tat
Begründung warum dieser Sachverhaöt aber nicht Strafbar ist
Beide:
Kosten Auslagen, 467 StPO
Was enthält die rechtliche Würdigung in einem Plädoyer und wie ist diese Aufgebaut ?
Angeklagte ist schuldner des XXX (Deliktsname) nach XXX(paragraph)
Genaue Darstellung im Urteilsstil der straftatbestände. Es muss erläutewrt werden warum die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind !—> rechtliche subsumtion
Am Ende MÜSSEN Die Konkurenzen angesprochen werden —> wichtig
Wie muss man die Würdigung einer Zeugenaussagen angehen ?
Verwertbarkeit falls problematisch
Inhaltsauslegung
Würdigung —> Glaubhaft, Glaubwürdig
Wie legt man die Beweiswürdigung in einem Plädoyer nieder ?
Einleitungsatz: Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund der Beweisaufnamhe.
Dann immer zuerst die EInlassung des Beklagten
Dann die jedes andere relevante Beweismittel nacheinander
Für jedes Beweismittel und der Einlassung des Beklagten ist dabei auf die Würdigung des Beweises eingeagngen und warum etwas nun glaubhaft ist oder nicht
nur Welche Beweismittel sind gegenstand des PLädoyers ?
Nur die Beweismittel welche in der Hauptverhandlung eigeführt wurden !
Strengbeweis für alle Fragen der Schuld und der Rechtsfolgen
Freibeweis nur für Verfahrensfragen
Was muss man bei der NIedeschrift einer Plädoyer Klausur beachten ?
Es handelt sich um eine wörtliche Rede —> ““ am Anfang und am Ende
Es ist wörtliceh Rede —> keine ÜBerschriften oder Gliederungsziffern —> ÜBerleitugnssätze stattdessen
Gewisse Rhetorik ist gewünscht, aber keine Polemik, persönliche Angriffe etc
NUr welche Argumente kann man vorbringen damit man eine Enziehung nach §69 StGB verhindern kann, wenn es darum geht die Annahme der UNgeeignetheit zu Fall zu bringen ?
Nur solche Argumente sind relevant welche direkt auf die charakterliche kröperliche persönliche UNgeeignetheit abzielen.
Nebenmotive, wie wirtscafhtliche Betroffenheit etc. sind dabei NICHT durchgreifend.
Es geht nur daru, warum entgegen der Annahme des Gerichts der Täter doch geeignet ist zum Führen eines KFZ
Warum ist nach §69a II StGB keine Teileinziehung der Fahrerlaubnis möglich ?
§69a II StPO bezihet sich nur auf die Sperrfrist. Er ist lediglihc die Folge davon, dass eine Teileinziehung der Fahrerlaubnis nach §69 StGB nicht möglich ist. Die Fahrerlaubnsi kann immernur insgesamt entzogen werden und bzeiht sich dann auf alle vorher erlaubten Fahrklassen.
§69a II StGB zeigt nur, dass die Sperrfrist für einzelne Klassen unterschiedlich sein kann. Eine nuee Fahrerlaubnis muss dann aber trotzdem nue beantragt werden !
Auf welchen Zeitpunkt kommt es an für die Frage der Ungeeignetheit zum Führen eines KFZ nach §69 StGB?
Welche Folge hat das für eine Anklageschrift der StA?
Es kommt nur auf den Schluss der letzten mündlihcen Verhandlung an!
Da es nur auf diesen zeitpunkt ankommt darf und kann man in der Anklageschrift nicht beantragten dass die Fahrerlaubnis ernzogen werden soll. Dies kann erst im Plädoyer am Ende beantragt werden!
Nur vorläufige Enziehung nach §111a StPO als Sicherungsmaßnahme kann beantragt werden
Welche Folge hat §69 I S.2 StGB für die Prüfung der Entziehung der Fahrerlaubnis ?
Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
Es heißt nicht, dass bei der Prüfung des §69 StGB keine Verhältnismäßigkeit geprüft wird. Vielmehr führt der §69 I S. 2 nur dazu dass der Kreis der Beschränkenden Eigenschaften verkleinert wird.
So wird im §69 StGB nur geprüft, ob der Fahrer ungeiegnet zum Führen von KFZ ist und ob eine geeignete Tat vorliegt.
Deswegen können bei dieser Prüfung wegen §69 I S. 2 nicht etwa vorgegracht werden, dass wirtschaftliche Gründe dafür sprechen die Fahrerlaubnsi doch nicht zu entzeihen, wenn der Fahrer ungeeignet ist !
Aufbau der abschließenden Anträge bei einem PLädoyer?
Schuldspruch —> schuldig zusprechen wegen “amtliche ÜBerschrift”
Rehctsfolgenausspruch —> Strafe
Ggf. weitere Anträge —> EInziehung von Tatwaffen oder Beute oder Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist
Antrag zu Freispruch oder Einstellung
Kostenantrga
Wichtig: di egesamte Anklage muss durch Anträge abgede3ckt sein !
Wie gestaltet man den Schuldspruch im Plädoyer aus ?
Der Angeklagte ist schuldig zu sprechen wegen (hier nur das Delikt+ Qualifikation + Deliktsbgeheung (z.B, Versuch etc) (keine schweren Fälle, das ist nur Strafzumessung)
Tatmehrheit Tateinheit angeben
Wichtig: nur MIttäterscahft und Mittelbare Täterschaft sind nicht anzugeben !
Kostenentscheidung wonach richtet sie sich ?
Wird der ANgeklagte auch verurteilt —> §464, 465 —> er hat die kosten insoweit zu tragen, als er verurteil wird
Wird er freigesprochen oder wir ddas Verfahren eingestellt —> §464, 467 I —> Staatskassw
Mischentscheidung —> Angeklagter trägt nach §464 INSOWEIT er verurteilt wurde, ansonsten, 464, 465, 467
Kosten der Nebenklage vgl. §472
Wie ist eine Mischentscheidung im Plädoyer aufzubauen ?
Grds. einfach zuerst den Plädoyeraufbau zur Verurteilung dann zum Freispruch, dann zur Einstellung nacheinander mit der Besonderheit,dass ganz am Ende die Anträge zu allen Punkten gebündelt kommen.
Wann ist im Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft nach §260 III stPO einstellung zu beantragen ?
Wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt oder ein Prozesshindernis vorliegt
Wie ist ein Plädoye auf Freispruch aufzubauen ?
Einleitung: der Angeklagte ist wegen der Tat vom XXXX freizusprechen
Darstellung der Gründe des Freispruchs —> tatsächliche Gründe, oder rechtliche Gründe
Wann erfolgt die rechtliche Würdigung im Plädoyer und wie ist diese slebst aufzubauen ?
Sachverhaltsdarstellung
Rechtliche Würdigung:
Trennung nach Taten und Angeklagten (Ausnahme Mittäerschaft)
Rechtliche Begründung der Strafbarkeit im Urteilssti
Ausführungen zu Konkurrenzen
Auf welche Drei punkte ist bei der Zeugenbeweiswürdigung einzugehen ?
Verwertbarkeit —> wenn problematisch
Inhalt
Würdigung —> Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
Welche Reihenfolge hat die Beweiwürdogung im Plädoyer und was der Inhalt dessen ?
Zuerst die Einlassung des Angeklagten, dann die anderen Beweise wie Zeugen Urkunden etc.
Duech die Beweiswürdigung muss jedes Tatbestandsmerkaml ausreichend unterlegt sein !
Die beweiswürdigung hat für jede materiell rechtkliche tat gesondert zu erfolgen und ist entsprechend zu gliedern
Wie ist der Sachverhalt im Plädoyer zu schildern?
Imperfekt
Man kann sich zwar an der Anklage orientieren, jedoc hsind zwingend die Erkenntnisse der Hauptverhandlung miteinzubeziehen !!!!
Im übrigen orientieren sich die Anforderungen jedoch an denen der Anklageschrift —> allel Tatbestandmerkmale (obj. subj.) + Ort + Zeit + Tatumstände und Folgen
Nur wann ist eine Mischentscheidung im Plädoyer zulässig ?
Nur bei Tatmehrheit wenn eine Handlung entfällt
Bei Tateinheit wird, wenn ein Delikt nun doch nicht stafbar ist, dies nur vermerkt. Eine Teileinstellung erfolgt dann aber nicht
—> wichtig jeweils: nur materiell rechtliche Tatbegriff ist zugrunde zulegen, der prozessuale aber NICHT
Wonach richtet sich die Frage ob man in einem PLädoyer nun eine Mischentschiedungen zu verschiedenen Taten treffen darf ?
Wichtig: Anders als bei der Anklage, bei der sich die Frage nmach EInstellung und Anklage nach der prozessualen tat richtet geht es hier NICHT Um die Prozessuale Tat
Bei der Frag der Einstellung oder Verurteilung im Plädoyer gehtes um den materiell rechtlihcen Tatbegriff im Sinne des §53 StGB !!
Wo muss man in einem Plädoyer der Staatsanwaltschaft die Bewährungszeit und die Bewährungsauflagen ansprechen ?
NACH den abschließejden Anträgen, denn dei Bewährungszeit und die Auflagen werden von der Staatsanwaltscahft nur angeregt, sie werden letztlich in einem gesonderten Beschluss des Gerichts festgelegt !
Welche Entscheidungsmöglichkeiten gibt es im Plädoyer der Staatsanwaltschfat ?
Freispruch
Verurteilung
Einstellung nach §260 III StPO
Mischentscheidungen aus 1. 2. oder 2. 3.
Wo muss man in der Anklageschirft schildern, dass eine Strafantrag gestellt wurde ?
Am Ende des Sachverhalts. !!! Anderenfalls wenn keiner vorliegt muss geschildert werden, dass das (besondere) öffentliche INteresse vorliegt
Wie geht man vor, wenn man eine Abschlussverfügung schreiben muss ?
Sachverhalt in Tatkomplexe = prozessuale Taten und nach Personen gliedern
Schauen wer sich in welchem Strafbar wie strafbar gemach that
Überprüfen ob alle Verfolgungsvss. vorliegen (Anträge, öffentliche Interesse, Zuständigkeit, Strafmündigkeit etc.)
Überprüfen ob Verfolginshindernisse vorluegen (Beweisbarkeit , Verwertungsverbote etc.)
Wie geht man bei einer Abschlussverfügung klaustechnsich vor ?
Untergliederung in Tatkomplexe und Personenkomplexe
Prüfung ob die jeweiligen Tatjkompmexe strafbar sind
Liegen die Verfolgungsvoraussetzungen vor / Verfolgunshindernisse ?
Tatsächlichen Gründe —> Verwertung etc ?
Wie wird über die vorläufige Enziehung der Fahrerlaubnis entschieden ?
IN einem gesondeten Beschluss. Die Entscheidung erfolgt also nicht im Strafurtiel !
Dieser gesondete Beschluss ist nur dann ebenso anzufertigen, wenn im bearbeitervermerk angefordert ist, auch die weiteren Entscheidungen des Gerichts zu feritgen
Warum ist es falsch beriets in der Anklage zur Dauer der Sperrfrsit einen Antrag zu stellen ?
Weil die Sperrfrist erst durch Urteilsausrpcuh durch den Richter festgesetzt wird.
In den Anträgen zur Fahrentzeihung ist deswegen nur §111a StPO denkbar
Was ist zu schreiben in der Anklage
bei einer Fahrerlaubnisentziehung
bei einem Fahrverbot ?
Sachverhaltsschilderung:
Fahrerlaubnisernzzeihung: Durch die Tat hat sich der Angeschuldigte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen
Fahrverbot: NICHTS (hier muss keine ungeeignetheit festgestekllt werden, aus der ohnehin geschilderten tat ergibt sich die vss., des §44
§§Kette:
§§69, 69a
§44
Anträge:
ggf. vorläufige Entziehung nach §111a StPO
Bei Fahrverbot: NICHTS
Wie lautet der Tenor bei einem Ausspruch nach §69 StGB ?
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen.
Die zuständige Verwaltungsbehörde wird angeordnet dem Angeklagten vor Ablauf von XX Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Wann ist man ungeiegnet zum Führen eines KFZ im Sinne des §69 StGB ?
Wichtig: Die UNgeeignetheit muss sich aus der Anlasstat ergeben
es meinte einer sich aus der Anlasstat ergebene geistige oder kröerpliche Begebenheit, welche dazu führt, dass es zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherung führen würde
Wichtig: oftmals ist die allererste Tat noch kein Grund zum Entziehen der Fahrerlaubnis; es muss zumindest Wiederholungsgefahr besteht, oftmals auch dann ist die allererste tat aber wohl noch kein Grund die Fahrerlaubnis zu entziehen
Was ist die Rechtsnatur der Entziehung der Fahrerlaubnis nach §69 StGB ?
Vss.
Eine Maßregel zur Besserung und Sicherung
Wie in §44 StGB eine Straftat
bei führen eines KFZ
im Zusammenhang mit dem FÜghren eines KFZ
unter Vereltzung der Pflichten eines KFZ FÜhrers
ungeeigent ein KFZ zu führen (z.B. aus kröeprlichen oder geistigen Mängeln)
Vss. dafür dass ein Fahrverbot anch §44 StGB verhängt werden darf ?
Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, dass heißt der Täter muss eine Straftat begangen haben; schlicht eine rectseidrige Tat oder nur eine Ordnugswidrigkeit reicht gerade nicht —> es darf daher nur Neben einer Freiheits oder Geldstrafe verhängt werden
Wenn eine Straftat vorliegt, wonach bestimmt sich ob nun ein Fahrverbot nach §44 StGB verhängt wird ?
Au §44 I S 2 wird eine Regelwirkung deutlich —> ist die Tat
a) Beim Führen eines KFZ
b) Im Zusammenhang mit dem FÜhren es KFZ
c) Unter Pflichtverletzung der Pflichten eines KFZ
—> dann kann das Fahrverbot nach §44 I S. 3 StGB bei den dort genannten Straftaten jedenfalls in der Regel verhängt werden
bei sonstigen Taten ist es auch möglich, aber nur unter den weiteren Vss. des §44 I S. 2
Wie ist das Vergältnis von §44 StGB zu 69 StGB^?
Grds. schließen die beidne Vorschriften sich gegenseitig aus, denn ein Fahrverbot darf nur ergehen ,wenn sich der Täter nicht als ungeeignet zum Führen von KFZ erwiesen hat nach §69 StGB
Wleche Anträge bei Führerscheinmaßnahmemn gehören in die Anklage (wesentliches Ergebnis der Ermittlugnen) und welche nicht ?
Nur der Amtrag nmach §111a StPO, vortläufige Entziehuing
die andere, 66, 69a aber nicht. das sind Anträge die erst in der hauptverhandlung entschieden werden und daher nicht anklagerelevant sind !
Wann sind Rechtsfragen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zu klären ?
Wann sind Beweisverwertungsfrgae im Ergebnis der Ermittlungen darzulegen ?
Nur wenn es sich wirklich um offene, neue juritische Fragestellungen handelt.
Alle anderen Rechtsfragen gehören in das Hilfsgutachten !
Allgemein gehört in das wesentliche Ergebnis des Ermittlugnsverfahrens nur solche Dinge, die wirklich auch relevatn sind und fraglich sind für die Strafbarkeit
Liegt beispielsweise ein beweisverwertungsverbot vor, kann die STa aber aufgrund eines anderen Beweismittels den Sachverhalt dennoch beweisen, so ist das beweisverwertungsverbot irreleavt und nur im Hilgsgutachten darzustellen
Was ist in der Regel im Hilfsgutachten bei der Abschlussverfügungsklausur zu prüfen ?
DIe Subsumtion des angeklagten Tatbestand inkl. der dort aufgetretenen Rechtsfragen
Beweisverwertungsverbotge, soweit sie auf die Nachweisbarkeit keinen EInfluss hatten
Sonstige Probleme
Muss das wesentliche Ergebnis der Ermittlung immer dargestellt werden ?
Nein anch §202 II S. 2 StPO kann bei einer Anklage vor dem Strafrichter davon abgesehen werden
Wie gibt man die Verwirklichung eines Qualifizierungstatbestands in einer Anklageschrift in der Wiedergabe des Gesetzl Tatbestands wieder ?
Zunächst Grundtatbestand und in der konkret begangenen Form die Qualifikation anfügen
Beispiel:
Der Angeschudlligte wird daher beschduligt
eine andere Person, MITTELS EINER WAFFE, körperlich misshandelt zu haben
eine andere Person körperlich misshandelt zu haben, wobei die Körperverltzung mittels einer Waffe begangen wurde
Wie muss man in der Darstellung des gesetzlichen Tatbestands in der Anklageschrift die actio libera in causa
die ungelichartige Wahlfestsellung darstellen ?
actio liber in causa —> ganz normal das Delikt welches dann angeklagt wird; dass es sich um eine actio libera in causa handelt ist für die Wiedergabe des gesetzl. Tatbestands irrelevant, da es insofern ja nur um ein Institut zu Frage der Schuldfähigkeit handelt
bei einer ungelichartigen Wahlfeststellung muss dargestellt werden
dass der Angeschuldigte enwetder
XXX
strafbr als XXX oider XXX
(XXX = darstellung des Gesetzl Tatbestand)
Wie schildert man bei mehreren Beschudligten den Sachverhalt und die Darstellung des gesetzlichen Tatbestsnds in der Anklageschrift ?
Mann muss eine Sachverhaltsdarstellung mit allen Saxchverhalten anfertigen. z.B. in Römischen Ziffern chronoligsch. Anschließend macht man mit römischen Ziffern für jeden Beschuldigten seperat den vorgeworfenen gesetzlichen tatbestand etc.
Muss man Strafantrag und (beosnderes) öffentliches Interesse in der Sachverhaltsdarstellung in der Anklageschrift darstellen ?
Strafantrag und besonderes öffentlihces Interesse sind Anzugeben
Das normale öffentlihce Interesse im Sinne von §376 StPO allerdings nicht
Wie stellt man in der Anlageschrift das Fahrverbot nach §44 StPO und den Fahrerlaubnisentzug nach §69, 69a StGB dar ?
§44 StPO, das Fahrverbot wird im Sachverhalt garnicht dargestellt, nur in der Gesamtnormenkette wird §44 StPO erwähnt
Bei der Fahrerlaubnisentzug ist notwendig, dass im Sachverhalt aufgenommen wird, dass sich der Angeschuldigte durch die Tat als ungeeignet zum Führen von KFZ erwiesen hat
Die Normen müssen dann natürlcih auch in die Normenkette, vgl. §§69, 69a StGB
Ab wann spielt der BAK bei der Schuldfähigkeit eine Rolle ?
Ab 2,0% kann man die geminderte Schuldverhägikeit diskutieren
ab 3,0% kommt die Schuldunfähigkeit in Betracht
aber diese Grenzen sind jeweils keine Automatismen
Wie berechnet man den BAK zurück (Blutentnahme war erst einige Stunden nach der Tat
wenn es um die
Fahruntüchtigkeit
Schulfähigkeit geht
Warum muss man es so berechnen ?
Bei der Fahruntüchtigkeit werden die ersten zwei Stunden nach der Fahrt nicht mitgerechnet. Erst ab der 3. Stunde darf zurückgerechnet werden.
Hier zählzt jede Stunde 0,1%
Bei der Schuldfähigkeit werden die ersten zwei Stunden mitgerechnet. Die Rückrchnung erfolg mit 0,2% + Sicherheitszuschlag von 0,2%
Grund:
jeweils in dubio pro reo
so ist bei der Fahrtüchtigkeit ein möglichst niedriger Wert für den Täter förderlich
bei der Schuldfähigkeit ist ein möglichst hoher Wert “gut”, da dann die Schuldunfähigkeit realistischer ist
Bei Rückrechnungen gebietet sich aus Rechtsstasgründen aber eine solche Rechnung mit Puffern etc.
Ab wann ist man realtiv und wann absolut Fahruntüchtig im Sinne des StGB ?
relativ ab 0,3 + alkohlisch bedingte Ausfallerscheinungen
absolut ab 1,1% (unabhängig von tatsächlich aufgetretenn Ausfallerscheinungen)
Wann und von Wem dürfen Zeugen vereidigt werden ?
Was ist die Folge, wenn vereidigt wird, obwohl nihct vereidigt werden dürfte
Nur vom Richter, vgl. §161a I 3, 59 StPO
Vereidigt dürfen sie nur werden, wenn die vss. des §59 StPO vorliegenu und kein Vereidigungsverbot nach §60 StPO vorliegt
Dann wird wohl ein beweisverwertungsverbot daraus folgen
Wohl nur welche Zeugnisverweugerungsvorschrift schützt den Beschduligten und kann bei einer unterbliebenen Belehrung zu einer Unverwertbaren Aussage führen ?
Wohl nur §52 StPO (Angehörige der Beschduligten)
vgl. Belehrungspflicht nach §52 III S. 1
Welche Normen gelten bei der Belehrung eines Zeugen durch
Ermittlugnsrichter
Polizei
Was ist dei FOlge wenn nicht belehrt wird ?
Ermittlugnsrichter: §57 StPO
StA: §161a I 1, 57
Polizei: §163 III, 57 1 StPO
kein Beweisverwertungsverbot, da der §57 nur den Zeugen schützen soll, insofern der Beschuldigte nicht verletzt wird
Welche Pflichten hat der Beschuligte im Ermittlungsverfahren bei Vernehmungsterminen ?
Er muss bei Vernehmung durch Richter nach §133
und bei Vernehmung durch STa nach §163a III 1 StPO zur Vernehmung erscheinen
bei der Vernehmung durch die Polizei gibt es diese Pflicht dagegen nicht
Er muss darüberhinaus natürlcih nicht aussagen, er muss ledidlgich seine Pflichtangabenm zur Personalie abgeben, vgl. §111 l OWiG
Warum ist eine SPontanäußerung nach Festnahme nicht mehr denkbar ?
Weil durch die Fesdtnahme ein rechtlicher und tatsächlicher Druck ausgeübt wird, so dass die äußerung immer im Zusammehan gmit der Festnahme steht und nicht mehr als freie ungezwungene Spontanäußerung gewertet werden kann
Warum führt ein Verstoß gegen die Belehrungspflihc tnach §114b I 1 oft nicht zu einem Beweisverwertugnsverbot ?
Weil die Belehurng nach §114b immer bei Inhaftnahme stattfindet. SIe hängt nicht zwingen mit einer Vernehmung zusammen. Bei einer Vernehmung ist der Beschudligte denn dann ohnehin nach §136 erneut zu belehren. Weswegen es bei einem Verstoß gegen §114b wohl oft an der Kausalität fehlt
Wann gibt es Ausnahmsweise kein Beweisverwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach §136?
Keine Kausalität (weil er von dem Schweigerecht schon positiv weiß
Oder kein Widerspruch in der HV (Widerspruchslösung)
Nach welcher Vorschrift wird der Beschudligte vernommen
von Ermittlungsrichter
136 I 1
163a III, 136 I 1
§163a IV, 136 I 1(hier wichtig: Polizei muss bei Tatvorwurf nur sagen was zur Last liegt)
insbesondere aus welchen Gesichtspunkten kann ein “übergeordnetes” selbständiges Beweisverwertungsverbot hergeleietet werden ?
aus dem nemo tenetur Grundsatz = niemand muss sich selbst belasten ( dieser Grundsatz wird dann etnweder umgagngen oder der Beschudiligte so under Druck gesetzt, dass er aussagen meint zu müssen)
Aus dem grundsatz des fairen Verfahrens
Aus den Grundrechte (insb. allg. persönlichkeitsrecht)
Wonach kann der Beschudligten vorläufig festgenommen werden. Was ist dabei zu beachten ?
127 StPO
nach §127 IV, 114b ist er sofort nach Festnahme zu blehren ! (dies gilt auch bei einem Hatbefehl nach 112 —> Beweisverwetungsverbot oftmals bei Verstoß nur gegen 114b aber nicht, wenn später ohnehin nach §136 StPO belehrt wird
wann muss qualifziert belehr werden ?
Was ist die Folge wenn die qualifzierte Belehrung unterbleibt ?
Immer dann, wenn eine früherer Vernehmung des Beschduligten nicht verwertbar ist und eine Fortwirkung der durch eine nicht verwertbaren Ermittlugnshandlung ausgeschlossen werden soll
—> durch die qualifzierte Belehrung wird verhindert, dass eine Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots ausgeschlossen ist. Das führt dazu dass nach der qualifzierten Belehrung getroffenen Aussagen verwertbar ist
Folge:
nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot; Abwägung ist notwendig; grundsätzlich wohl aber Verwertungsverbot
Wie wird Tateinheit/Tatmehrheit in den Beschuldigungen ausgedrückt?
Wie wird Tateinheit/Tatmehrheit in „strafbar als“ formuliert?
Tateinheit: „in Tateinheit mit“
Tatmehrheit: „und/sowie
Tateinheit: „durch dieselbe Handlung“
Tatmehrheit: „durch mehrere selbständige Handlungen“
Welches Beweismittel steht in einer Anklage als Urkunde immer zur Verfügung
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister
In welcher Zeiform muss die Sachverhaltsschilderung in der Anklageschirft verfasst werdn ?
Ausnahme:
bei noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten im Perfekt !
Welche Formen zur Erhebung einer öffentlichen Klage gibt es ?
Anklage nach §170 I
Erhebung einer Nachtragsanklage anch §266
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls nach §407
Antrag im beschleunigten Verfahren nach §417
Wo werden die Anträge in der Anklageschrift gestellt und was wird regelmäßig zu beantragen sein ?
Im wesentklich Ergebnis der Ermittlugnen am Ende vor den bezeichneten Beweismitteln.
Eröffnung des Hauoptverfahrens
Anberaumung eines termins zur Hauptverhandlung
ggf. Fortdauer der Uhaft
ggf. bestellung eines Pflichtverteidigers nach §141 II
ggf. vorl. Entziehung der Fahrerlaubnis nach §111a StPO
Wann ist der Sraftrichter, wann das Schöffengericht und wnan die große Strafkammer zuständig ?
Es richtet sich nach §§24, 25, 28, 74 I, II GVG
Der Strafrichter ist zuständige, bei nicht mehr als zwei Jahren zu erwartender Strafe
Schöffengericht ab zwei Jahre bis vier jahre, vgl. §24, 28 GVG
Große Strafkammer dann immer wenn kein Fall des §24, SChwurgericht im Falle der §74 II (drei statt nur zwei Berufsrichter)
Was schreibt man in der Anklageschrift im Wesentlihcen Ergebnis der Ermittlungen ?
Wo schreibt man das, wenn das Wesentliche Ergebnis erlassen ist ?
Hier kommt es dann zur Ansprache der problemtaischen punkte: Beweiswürdigung, Rechtsfrageb, Strafzumessungsfragen
Darstellung der Beweismittekl etc
Auch kommt es hier zur Stellung der Anträge etc
Was ist in der Sachverhaltsschilerungt zu schildern ?
Schlcint alle Tatbestadnsmerkmale + Strafanträge + sonstioge relevante Tatsachen für die Strafe und Strafzumessung (schadenshöhe; öffentliches Intrese etc) + bei Führerscheinmaßnahmen auch die Festsellung dass sich der Angeschudligte als ungeeignet zum Führen von KFZ erwiesen hat, vgl. 69 StGB
Was kommt in der Anklageschirft nach der Sachverhaltsdarstellung und was ist dort alles zu erläutern ?
Danach kommt der Tatvorwurf
Man muss schlcihtweg die verwirklichten gesetzlichen Tatbestände abschreiben und die Konkurrenzen zueinander erläuern (Tateinheit = durch dieseleb Handlung; Tatmehrheit = durch eine weitere selbständige Handlung)
nach dieser Darstellung muss man die Bezeichnung der Straftat aufzeigen (strafbar als Diebstahl und darstellen ob Tateinheit oder Tatmehrheit etc.) und anschließend eine Paragraphenkette mit zuerst aufsteigen allen BT Normen und anschließend aufsteigen allen AT Normen
(Wichtig: für jeden Beschudligten seperat!)
Wie muss die Begehungsweise der Straftat im Tatvorwurf innerhalb der Anklage darstellen ?
und wie muss es nach der Niederlegung des gesetzlichen Tatbestands erläutern, wenn man darzeigen muss als was es strafbar ist ?
Vorsatz // Fahrlässigkeit
Anstiftung
Beihilfe
UNterlassen
Versuch: Versucht zu haben XXX
Vorsatz /Fahrlässigkeit (nur wenn beides strafbar ist, ist bei einer Norm ohnehin nur eines von beidem Strafbar, dann nicht schildern)
Anstiftung: vorsätzlich einenanderen dazu bestimmt zu haben
Beihilfe: vorsätzlich einem anderen dazu Hilfs gekleistet zu haben
Mittäerschaft: gemeinschaftlich handelnd
Unterlassen: NICHT SCHILDERN, das Unterlassen wird nur aus der Normenkette deutlich
Nach dem gesetzlihcen Tatbestand:
Versuch: versuchten Diebsthal
Vorsatz Fahrlässigkeit (nur wenn beides strafbar ist!)
Anstiftung: Anstiftung (oder auch bei Beihilfe) Beihilfe zum Diebstahl
MIttäterschaft: Diebstahl (man sagt hier nicht Diebstahl in Mittäerschaft oder mittelabrer Täterschaft!)
Schwerer Fall: Diebstahl (man schildert nicht den schweren Fall, denn das ist nur eine Strafzumessungnorm)
Unterlassen: nicht schildner —> DIebstahl
Konkurrenzten: in Tateinheit oder in Tatmehrheit
Sachverhaltsschilderung bei der Anklage;
typische Bezeichnungen für
Mittäerschaft
Vorsazt
Mitteräschaft: im bewussten und gewollten Zusammenwirkem und dem zuvor gefassten gemeinsamen Plan für die Tat entsprechend
Vorsatz: seiner vorgefassten Absicht entsprechend “bewusst”, “willentlich “, “nahm dabei billigend in kauf”
Fahrlässigkeit: vorhersehbar und vermeidbar,
Versuch: entgegen seiner vorgefassten Absicht
Was sind die Wirkungen der Anklageerhebung ?
Das Verfahren wird bei Gericht mit Eingang der Anklage anhängig
Die Verfahrensherrrscahft geht auf das erkennende Gericht über
Die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters endet
Verjährungsunterbrechung nach §78c I Nr. 6 StGB
Welche wesentlichen zwei Funktionen hat die Anklage ?
Umgrenzungsfunktion: die StA muss unzweifelhaft und eindeutig klarstellen um welche proz. Tat es geht im welchem sie das strafbare Verhalten sieht
Informationsfuntkion: die StA muss auch über die weiteren die Tat prägenden Umstände die rechtlichen Schlüsse und ggf. erwartenen Folgen unterrichten
Welche konkrete Folge komt aus der Umgrenzungsfunktion der Anklafe ?
Tatzeit und Tatort müssen angegeben sein, ebebnso die wesentliche Tatbgeheung —> ansonstenm ist die Umgrenuzngsfunktion nicht gewahrt —> die Anklage ist ansonsten unwirksame —> es fehlt dann an einer Verfahrensvoraussetzung zur VErurteilung !
Wie ist eine Anklagebschrift grob aufgebaut ?
Kopf mit Personalien
Anklagesatz
Sachverhalt
Anzuwendenden Strafvorschriften
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
Bezeichnung des zuständigen Gericht s
Unterschrif t
Wenn man bei der Anklageschrift nicht weiter weiß, wo kann man stets reinschauen ?
in die 110 ff. RistBV
dort ist einiges sehr detailiert geregelt und mit einfachen WOrten dargelegt
Was muss man in der Sachverhaltsdarstellung in einer Anklageschrift alles beachten ?
Man muss es kalr und verständlich darlegen —> man muss es nach Tatkomplexem im Sinne de s§264 StPO, also nach prozessualen Taten gliedern
Man muss UNBEDINGT TAtzeit und Tatort angeben
Man muss UNBEDINGT ALLE OBJEKTIVEN UND SUBJEKTIVEN Tatbestandsmerkamel angeben, ohne rechtliche Begriffe umschreiben
Zudem müssen auch alle Tatbezgoenen Strafzumessungstatsachen (Die Tatfolgen, wie schäden und schadenshöhe etc) angegeben werden
Zudem auch Strafantrag und Bejahung öffnelt. Interesse bei Privatklage / Antragsdelikten
KEINE RECHTLIHCNE Merkmale als Fachausdrücke benzutzen
KEINE reine Erlebniserzählung
Nur das was notwendi gist
Wichtig: Keine Ermittlugnsmaßnahmen und wiedergabe des Ermittlugnsgeschehens (Ausnahme BAK)
Welche Personen muss man bei einer Teileinstellung im Rahmen der Verfügung alles nennen ?
ALLE Personen gegen die ermittelt worde sind, egal ob nun gegen alle eingestellt wird oder nicht, denn die Verfügung betrifft schließlich alle Personen gegen die ermittelt worden ist
Das Klagerzwingunsverfharen bei Taten welche nach den §153 ff. StPO eingestellt wurden ist ja grundsätzlich nicht zulässig. Welche Ausnahme davon gibt es ?
Zu UNrecht eingestellt, denn es handelt sich um ein verbrechen. Hier dürfte nach §153 ff. garnicht eingestellt werden
Wann muss das Opfer / der Verletzte bei einer Einstellung des Ermittlugnsverfahrens nicht belehrt werden ?
Wenn es sich um ein Privatklagedelikt handelt, dann ist nach §172 II S. 3 der Antrag auf Klageerzwingung nämlich garnicht zulässig ! Eine Belehrung ist deswegen nicht notwendig
Welcher Grundsatz gilt beim Zusammentreffen von Privatklage- und Offizialdelikt innerhalb einer prozessualen Tat?
Der Vorrang des Offizialdelikts. Bedeutet, dass das „öffentliche Interesse“ (aber nur dieses!) nicht geprüft werden muss, weil das Offizialdelikt das Privatklagedelikt „mitzieht“.
Tritt Strafklageverbauch bei Einstellungen ein ?
Bei §170 II und 153 I StpO NEIN
Bei §153 II StPO beschränkter Strafklagevrbauch
Bei §153a ist es nach §153a I S. 5 StPO möglich !
Was ist zu beachten für Anklage wenn Offizialdelikt und Privatklagedelikt in einer prozessualen Tat durch zwei verwirklichte Delikte zusammentreffen?
Das offizialdelikt hat, nur aber dann wenn hierbei hinreichender Tatverdacht bezüglich des Offizialdelikts vorliegt, vorrang.
Das bedeutet, selbst wenn kein öffentliches Interesse bezüglich des Privatklagedelikts vorliegt, so ist es dennoch anzuklagen. (so es denn strafbart und nachweisbar ist!)
Was sind die wichtigsten Nebenverfügungen bei einer Teilleinstellung ?
Abtragen (zählkarte = für Statsitken )
Assrervate Bereinigen (wurde ein Gegenstand sichergestellt als Beweismittel, welcher nun herauszugeben ist ?
Mistra
AL z.K
Anklage nach gesondertem Entwurf
Zuleistungsverfügung an das nun zuständige Gericht
Wichtig: Weglegen “ nur bei Volleinstellung !
Was sind Fälle einer Teileinstellung ?
Mehrer einer prozessualen Tat Beschudligte = für jeden Beschdulgiten gesondern ist es eine prozessuale Tat —> EInstellung gegenüber einem der Beschudligten möglich !
Ein beschudligter hat mehrere prozessuale taten verübt —> EInstellung einzelner prozessaualer Taten ist möglich !
Innerhlab einer prozessualen Tat kann man ja nur entweder Anklagen oder Einstellen. Was aber geschieht mit der Tat welche nicht verurteilt werdern kann, weil sie nicht verfolgbar aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ist ?
Diese Tat muss dann in der Abschlussverfügung im Vermerk behgandelt werden. Hier muss dargetsellt werden warum die Tat nicht verfolgt werden kann
Was muss man verfügen wenn keine Mitteilung herausgegeben werden soll ?
Mitteilung an Anzeigerstatter / Bescbudligtemn unterbleibt, weil XXX
Wie ist die Mitteilung an den Beschukldigten zu erfolgen bei einer Abschlussverfügung ?
Wann muss eine Zustellung erfolgen ?
Regelfall: formlos und ohne Gründe
ggf. ist 88 RistBV zu beachten —> Unschuld bzw. kein begründeter Verdacht ist Mitteilung anzufügen
Gründe gibt es nur AUf Antrag, sofern kein schutzwürdiges Interesse entgegensteht
Zustellung nur wenn eine Strafverfolgungsmaßnahme nach §2 StrEG vollzogen wurde, dann muss auch eine Belehrung nach §9 I S. 5 StrEG erfolgen (z.B. Untersuchungshaft + Schaden deswegen)
Wann muss eine Mitteilung an den Beschuldigten und den Verteidiger erfolgen ?
§170 II s. 2
wenn:
er als Beschudligter vernommen wurde
ein Haftbefehlt gegen ihn erlassen ar
er um einen bescheid gebeten hat
ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe besteht
Daumenregel: wenn er vom Verfahren Kenntnis hat
Wann muss bei einer Einstellung eine Mitteilung an den Anzeigeerstatter ergehen ?
Immer wenn ein Antrag auf Erhebung der öffentlihcen Klage nach §171 S. 1 StPO gestellt wurde und nun das Verfahren eingstellt wird! (Man bruacht also einen Anzeigeerstatter, der einen Antrag auf Erhebung der öffentlihcen Klage gestellt hat (= Stranfanzeige nach §158 StPO mit erkennbaren Verfolgunswillen)
Wie muss die Mitteilung an den Anzeigeerstatter erfolgen ?
Wann muss dabei eine Beschwerdebelehrung erfolgen ?
Aus §171 I S. 2, 172 I, II, 3
IMMER mit Gründen —> vgl. §171 I S. 2
i.D.R Formlos —> Formlos nur wenn man eine Beschwerde nach §172 konkret erwarten muss
Als Nichtverletzter ergeht NIE eine Beschwerdebelehrung
Beschwerdebelehrung nur, wenn der ANzeigenerstatter zugleich der Verletzte ist, vgl. §171 S. 2
Achtugn: Bei Privatklagedelikten (vgl. 172 II S. 3) und Einstellunge nach §153 ff. StPO KEINE Beschwerdebelehrung
Wie gestaltet man bei einer Teileinstellung den Anfang der Gründe, wenn man aus rechtlichen Gründen einstellt.
Was ist hier anders als bei Einstellung aufgurnd tatsächlicher Gründe?
Bei einer Einstellung aus rechtlichen Gründen:
Ganz normal:
Dem Beschudligten lag zur Last… (ganz kurze Zusammenfassung des Vorwurfs)
Anschließend unmittelbar eingehen auf das Vorliegen der rechtlichen Gründe warum eine Verfolgbarkeit ausgeschlossen ist. Z.B, Die Tat ist verhjährt. Der Tatbestand des §XX ist nicht erfüllt etc.
Bei einer Einstellung aus tatsächlichen Gründen dagegen wird nach dem Beschlusigten lag zur Last…
erst einmal kurz aufgeworfen als was es strafbar gewesen wäre. (Strafbarkeit nach §XXX StGb schediet aus)
Anschleßend geht man erst auf das Vorliegen der Tatsächlichen Hinderungsgründe ein. Anschließend muss man auf as Einlassen des Beschudligtgen eingehen.
Auch das ist bei einer Einstellung aus rechtlihcen Gründen nicht notwendig
Was muss man am Anfang der Gründe in der Teileinstellung kurz darlegen, wenn aus tatsächlichen Gründen eingestekllt wird ?
Man muss sagenn, als was die Tat strafbar wäre (= eine Strafbarkeit wg. §XXX StGb ist nicht nachweisbar —> man muss hier alle in Betracht kommenden Delikte darlegen !)
Anschlißend kurz die EInlassung des Beschuldigten beginnen
Daraufhin Zeugen und andere Beweismittel, falls diese die tatsächlihe Nichtnachweisbarkeit begründen , in dem SInne also relevant sind
Hier ist der Schwerpunkt oft auf Verwertungsfragen
in einer Teileinstellungsverfügung wie muss man am Anfang der Gründe die prozessuale Tat darstellen ?
Wichtig ist, dass man keine rechtlichen Schlussfolgerungen benutnzt, weil die Tat wird ja eingestellt !
Man muss das geschehene also so formulieren, dass es einen Vorgang darstellet, der die entsprcehnden Tatbestandsvoraussetzungen entspricht (denn das lag ihm ja zur Last!)
(im imperfekt)
z.B. bei Diebstahl: Dem Beschuldigten X lag zur Last am XXX.20XX um XXX Uhr in XXX Str XX die Tasche des XY entwendet zu haben um diese an sich zu nehmen und zu behalten
Wo ist §169a StPO in der Abschlussverfügung unterzubriungen und welche Rolle spielt er ?
Am besten gleich am Anfang, dann vergisst man es nicht !
Er spielt eine Rolle insbesondere für das entstehen eines absoluten Akteneinsichtsrecht des Verteidiger nach §147 I, II V, 2, VI, 147 II, ,147 V
Welche Rolle sielt die Prozessuale Tat bei Anklage und EInstellung ?
Man kann innerhlab einer Prozessualen Tat keine Mischentschieudng, alsio nicht sowohl anklagen als auch einstellen !
Mit einer prozessualen tat kann man nur eines von beidem machen !
Die Taten die dann bei Anklage garnicht strafbar, verfolgbar etc sind, die sind im Vermerk dazustellen
Wie ist eine Teileinstellung grds. aufgebaut
Rubrum
Personalien
Verfügung: Einstellung nach §170 II
Gründe: man muss darstellen aus welchen Grund eingstellt wurde und auch diesen Grund anschließend darlegen und begründen(rechtlich o. tatsächlich)
Mitteilungen und Nebenentschiedungen siehe Formulabuch !
Wann kann es Tateinheit aufgrund von Verklammerung geben `?
Wenn zwei an sich selbständie Delikte durch ein Drittes delikt verbunden werden. Dabei muss dieses Dritte Dellikt zumindest mit einem der zu verklammernden Delikte ungefähr gleich schwer wiegen ! Ist dies zu bejahen, dann sind diese Drei Delikte in Tateinheit begangen worden, es handelt sich dann um eine prozessuale Tat
Natürliche Handlungseinheit wird ja zweierlei genutzt im Zusammehhang mit Tateinheit und Tatmehrheit. Wie ?
Natürliche Handlungseinheit als Abgrenuzngskriterium ob überhaupt eine oder mehrere natürliche Handlungen vorliegen —> liegt nur eine Handlung vor, so hat man überhauopt kein Problem mit der Frage ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt.
Natürliche Handlungseinheir als Abgrenzungskriteirum, ob eine Handlung in rechtlichen Sinn vorliegt mit der Frage ob nun Tateinheit oder Tatmehrheit vorlieigt (verwirrend ist aber so)
Was kann man gegen die Einstellung des Verfahrens nach §170 II StPO
Als Verletzten steht einem der Weg in das Klageerzwingsunverfahren nach §172 I StPO offen.
Zuerst entscheidet der Generlstaatsanwalt und bei Ablehnung kann auf Antrag eine gerichtliche Entscheidung nach §172 II 1 StpO ergehen
Welche Bedeutung hat die Prozessuale Tat für die Frage der Einstellung ?
Die Prozessuale Tat kann entweder als ganzes eiingestellt oder angeklagt werden.
Eine Teileinstekllung TZeilanklage innerhlab einer Prozessualen Tat ist ABSOLUT VERBOTEN UND UNZULÄSSIG!
Welche wesentlichen Verfahrenshindernisse gibt es und wo ist diese Aufzählung zu finden ?
M-G Einl. 145 ff.
Wirksame Anklage
wirksamer Eröffnungsbeschluss
Zuständigkeit
Strafklageverbrauch
fehlender Strafantrag
fehlerndes öffentl. Interesse bei Privatklagedelikte
alle Verfahrenshindersse sind von Amts wegen zu berückscihtigten !
Nenn die wichtigsten Verfahrensgrundsätze:
Offizialprinzip —> §152 I StPO —> Straverfolgung ist grds. Sache des Staates (Ausnahme: Privatklagedelikte)
Akkusationsprinzio —> §151 StPO —> Anklage ist Vss. einer gerichtlihcen Untersuchung
Legalitätsprinzips —> §152 II StPO —> StA ist verpflcihtet zu ermitteltn und einzuschreiben, §160 I, 170 I (Ausnahmen: §153, 154
Nur wann ist §169a ZPO in der Abschlussverfügung niederzulegen ?
Nur wenn die STA die Öffentliche Klage erwägt, vgl. §169a StPO
Ab wann ist man Beschzuldiger?
Es braucuht einerseits subjektiv gesehen den Strafverfolgungswillen und Objektiv einen Manifestationsakt nach außen. (z.B. Einleitung Ermittlugnsverfahren)
Aber: auch die Art und Weise einer Vernehmung kann die EIgenschaft als Beschudligten begründen !(extreme lange Dauer, viele Frage, starkes nachborhen etc, —> konkludente Zuweisung der Rolle als Beschuldigter
Zudem: geschieht kein konkludenter oder ausdrücklicher Willensakt, so kann es sein dass der Tatverdacht schon so konkret verdichtet ist, dass die Person zwingend als Beschuldigter zu behandeln ist ! —> geschieht dann eine Belehrtung als zeuge, ist dies ein Fehler
Denn hier würde der Beurteiluungsspielraum sonst willkürlich überschritten !
Müssen Zeugen welche vernommen werden belehrt werden ?
Grds. keine Belehrung im Sinne des §136, allerdings eine allgemeine Belehrung nach §57 StPO ist erforderlich ja !
Kann ein Antragsdelikt auch ohne Vorliegen des materiellen Strafantrags verfolgt werden ?
Es kommt darauf an.
Grundsätzlich stellt das Fehlen des Antrags ein Prozesshindernis dar, welcher auch zu einer EInstellung des Verfahrens nach §170 II StPO führt.
bei relativen Antragsdelikte kann durch Bejahung eines besonderen öffentlichen INteresses der Antrag obsolet werden. Liegt dieses INteresse vor, so ist also das Fehlen des Antrags unschädlich.
bei absoluten Antragsdelikte dagegen führt das Fehlen des Antrags dazu dass das VErfahren nach §170 II StPO eingestellt werden muss
Welcher Zusammenhang besteht bei Antragsdelikte und Privatklagedelikte ?
Grundsätzlich erst einmal üverhaupt kein rechtlicher.
Aber es ist so, dass beide für die Strafverfolgung ggf. eine selbst oder ähnliche Vss. haben.
Denn bei Privatklagedelikter nach §374, welche zuglcihe relative Antragsdelikte sind kann ohne Strafantrag nur dann öffentliche klage erhoben werden, wenn materiell rechtlich das notwenidge besondere öffentliche Interesse vorliegt, vgl. §194 I S. 3. Zugöeihc braucht man bei Privatklagedelikten auch immer ien öffentliches Interesse, um diese weiterverfolgen zu können.
Bejaht man nun das besondere öffentliche INteresse, so ist damit natürlich zugleich auch das öffentliche INteresse nach §376 StPO umfasst.
Für was spielt die Frage ob eine oder mehrere / bzw. die gleiche Prozessuale Tat vorliegt alles eine Rolle ?
Klagevebrauch (wurde dieselbe Prozessauel Tat bereits verurteilt, so kann grds. nicht ein neues Verfahren und Urteilö über dieselebe ergehen)
Für die Frage, ob man Teileinstellung oder Anklage erheben muss (denn innerhalb einer Prozessualen tat kann man nciht gleichzeitig Teileinstellen und Anklage; für jede Prozessuale Tat kann man nur entweder oder; (Ausnahme: bei einer Proz. Tat aber mehrreren Beschuzdligten kann gegenüber einem Anklage erhoben werden und gegemüebr dem anderen eingestellt werden
Für 265 und die Frage ob etwas in der Klage noch abgeurteilt werden darf, was sich erst nachträgöich ergeben hat (Änderungen in der proz., Tat)
Welches Verghältnis zwischen Konkurrenzen und Proz. Tat besteht `?
Bei Tateinheit liegt eine prozessuale tat vor
bei Tatmehrheit liegen mehrere Prozessuale taten vor
das ist aber nur der Grundsatz
Wie prüft man ob etwas Tateinheit oder Tatmehrheit ist ?
Liegt eine einzige Handlung im Natürlichen Sinn
oder liegt eine Handlung im rechtlichen Sinn vor ?
Wann ist eine Tat im rechtlichen Sinn, wenn man Tateinheit prüft ?
Tatbestandliche Handlungseinheit: Dauerdelikte; Mehraktige Delikte; Zusammgesetzte Delikte, Wiederholte Ausführungshandlugn = nur eine Handlung im rechtlichen Sinne —> Tateinheit
NBatürliche Handlungseinheit (naher zeitlicher und örtlicher Zusammenhang + Einheitliocher Tatentschulss)
Verklammerung —> das verklammenrde Delikt muss mindestens so schbwer wiegen wie das Delikt in der Mitte (dauerdelikt + Gleichwertigkeit mit mindestens einem weiteren Delikt (muss nicht mit dem zweiten auch glkeichwertig sein)m dann sind alle verklammert, so dass nur eine Handlung vorliegt —> Tateinheit —> grds. eine prozessuale Tat
Wonach bestimmt sich welcher Ermittlugnsrichter warum zuständig ist ?
21e GVG der Ermittlugnsrichter am AG welches am Sitz der StA ist, vgl. 162 I, 162 I 3 StPO
Was muss man immer prüfen wenn es um die Prognose der Verurteilung im Rahmen der Frage der Anklageerhebung nach §170 I StPO prüfen ?
Bestehen rechtliche (Verfahrenshindernis // materiell rechtlich garnicht strafbar)
Besteten tatsächliche Gründe (Keine hinreichenden beweis, keine Beweis die verwendet werden dürfen)
welche der Verurteilung im Weger steten ?
Was ist Fern und Fortwirkung bei einem Beweisverwertungsverbot
Fortwirkung —>
wenn eine Aussage nicht verwertbar sind, dann ist die Wiederholung der Aussage vor dem Ermittlugnsrichter dann nicht verwertbar, wenn er nicht qualifziert belehrt wurde. Hier wirken die Beweisverwertungsverbote also fort
Fernwirkung —>
durch die Aussage wurden nun andere Beweismittel erlangt. Diese sind auch verwertbar, da eine Fernwrikung der Beweisverwertungsverbote nur ganz ausnahmsweise zu bejahen ist
Wie prüft man die Verwertbarkeit von Beweismitteln welche im Ermittlugbsverfahren in einer Durchsuchung / Beschlagnahme gefunden wurden ?
War die Durchsucung / Beshclagnahme rechtmäßig ?
Wenn nein, schützt die verletzte Norm überhaupt den Beschuldigten
Wenn ja, Abwägung im Einzelfall (hypotehtische Ersatzmaßnahme etc, eben alle Abwägugnskriterien; nicht aber bei Vorsatz oder willkür)
Wichtig: Ausnahmsweise kann auch eine rechtmäßige Durchsuchung / Beschlagnahme zu einer Unverwertbarkeit führen, wenn diese gegen Grundlegende Prinzipien verstößt ! (z.B Faires Verfahren, Unverhältnismäßig, Grundrechte etc)
Wichtig also immer zweigleidrig prüfen !
Ist die Mitnahme von Papieren zum zwecke der Druchsicht eine Beschlagnahme ?
Nein die Mitnahme zum zwekce der Durchsciht ist noch von der Durchsuchung umfasst, und normtechnisch alleine in §110 zu verorten
Was ist die vss. für eine Beschlagnahme ?
Man braucht Anfangsverdacht und der Gegenstand muss für die Untersuchung von Bedeutung seinm (eigentlich logisch)
Muss aufgrund des grundsatzes des rechtlichen Gehörs nicht der Betroffenen vor einer Untersuchugnsanordnung rehtlich angehört werden ?
Grds. wäre das so, aber 33 IV StPO normiert hier eine Ausnahme !
Liegt eine Durchsuchng auch vor, wenn der betroffenen Eingewilligt hat ?
Nein, dann liegt schon definitionstechisch keine Durchsuchung vor, sondern eine freiwllige Nachschau
Was meint “Ihm gehörende Sachen” in §102 StPO und was ist mit Sache die ihm nicht gehören ?
Ihm Gehörende Sache sind nicht die im Alleineigentum stehenden Sachen, sondern es kommt hier auf den Besitzu, den gewahrsam an
Bei Sachen, welche nicht im Gewahrsam vom Beschuldigten stehen ist dann §103 StPO anuzwenden !
Muss für eine Durchsuchung nach §102 StPO bereits ein Inkulpationsakt geschehen sein ?
Nein, es reicht aus wenn ein verdacht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte besteht. Es reicht dabei auss, wenn die Möglichkeit eines späteren Strafverfahrens gegen die Person später besteht
mit der Durchsuchung wird die Person jedenfalls Beschudligter, so das §136f. greift
Wie prüft man Beweise welche im erkenntnisverfahren erlangt wurde immer, wenn es um die Verwertbarkeit genht ?
Rechtmäßigkeit der Erhebungsmaßnahme
Verwertung (trotz Rechtswidriger Maßnahme)?
Sind zufallsfunde in einer Telefonüberwachung verwertbar ?
Es kommt hier auf die §161 III,479 II 1 an. Dem 479 II S. 1 liegt der Griunssatz des hypotehtischen Ersatzeingriffs zugrunde. Man muss sich also fragen, ob auch bezüglich der ZUfallsfunde eine Telefonüberwachung angeordnet hätte werden dürfen. Oftmals ist hier dann zu fragen ob es sich bei der zufällig gefundenen Straftat um eine Katalogtat nach TKÜ handelt
Was ist die Folge eines Vertsoßes gegen die Belehrungspflicht in Hinblick auf das Schweigerecht des Angeklabten?
Welche Ausnahmen gibt es ?
Grds. Verwertungsverbot
Ausnahme: Kenntnis der Rechtre (fehlende Kausalität) und Widerspruchslösugn (höchstpersönliches Rechtsgut, hier muss Widersprochen werden, da es selbst in den Händen des angeklagten liegt)
Welche Normen Rgelen die Pfliochten bei einer Vernehmung durtch die
Ermittlungsrichter
Polizei: Beschuodigte, 163a IV, Zeugen: 163 III
StA: Beschudligte 163a III, Zeugen: §161a I
Ermittlugnsrichter: zeuge: 52 ff, Beschudligter, 136 f.
Welche drei Dringe muss man jedenfalls prüfen, wenn es um die Frage geht, ob eine Ermittlugnsmaßnahme rechtmäßig war?
Verfahren
Vss. der Eingriffsnorm
Von wann bis wann reicht die Eilzuständikeit der StA im Ermittlugnsverfahren bei Gefahr im Verzug ?
Nur bis der Antrag beim Ermittlugnsrichtetr gestellt ist. Ist dieser einmal gestellt, so kann die StA nicht mehr auf ihre Eilbefugnis zugreifen, es sei denn es sind neue Tatsachen ans Licht gekommen, aufgrund derer ein Eileingriff notwendig erscheint
Braucht die StA bei einer Eilanordnung nach §105 StPO danach eine Genehmigung des Ermittlungsrichters ?
Nein die Eilanrodnung ersetzt das Genehmigungserfordernis durch den Ermittlugnsrichter
Was sind legendierter KOntrollen und sind die daraus gewonnen Beweise verwertbar ?
Das sind KOntrollen, insbesondere Durchsuchungen nicht nach StPO sondern nach Gefahrenabwehrrecht. (z.B. PAG)
Diese Beweise sind trotz der Erhebung im Gefahrenrecht nach §161 III 1 StPO vetwertbar (Gedanke der hypothetischen Ersatzeingriff)
Ausnahem: die StPO vorschriften, insb. der Richtervorbehalt wurden willkürlich umgangen
Wie ist die ZUständigkeit bei einer Anordnung einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren ?
Ermittlungsrichter, vgl. 102, 105
Falls Gefahr im Verzug —> StA
NUR falls Gefahr im Verzug + StA nicht erreichbar —> Polizei (es muss Ermittlungsperso nach 105 StPO i.V. 152 GVG sein!)
Es besteht also ein Rangverhältnis zwischen Sta und Polizei !
Es müssen auf den konkreten Einzelfall bezogene Tatsachen vorliegen, die das sofortige Eingreifen notwendig machen und ein Abwarten einer richterlihcen Anordnung den Zweck der Maßnahme gefährden würde.
Reine Erfahrungen oder Vermutungen sollen dabei nicht ausreichen !
Selbstgeschaffene Gefahr im Verzug reicht gerade nicht aus
zuständigkeit der Ermittlugnsbehörden bei einem Sachvestänfigengutachten im Ermittlungsverfahren ?
Polizei —> §163 StPO
StA —> 161a StPO
Ermittugnsrichter —> 73 I StPO
häufigste SV Gutachten ist das Blutalkholgutachten; dem geht die Blutentnahme nach §81a StPO als Ermittlungsmaßnahme voraus
Verletzt die Verlesung eines Protokolls von einer Zeugenvernahme aus dem Ermittlungsverfahren das Recht auf faires Verfahren nach Art. 6 III d) EMRK in dem das Recht auf KOnforntation des Beschudligten mit dem Zeugen garantiert wird , wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht zur Verfügung steht und sonst keine KOnfrontationsmöglichkeit gegeben wurde ?
Es kommt darauf an, wie sehr versucht wurde die konfrontation zu ermöglichen
War es schlciht weg nicht möglich so ist auch der Grundsatz des fairen Verfahrens nicht verletzt !
Nur bei welcher Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gibt es ein ANWESENSHEITSRECHT Des Verteidigers und des Beschuldigten ?
Nur bei der Ermittlugnsrichterlicher Vernehmung nach §162, 168c !
bei polizeilicher oder staatsanwaltlicher dagegen nicht !, denn 161a, 163 verweist nicht auf 168c im Falle der Zeugenvernehemung
Welche Beteiligten müssen zu welchem Zeitraum in der Hauptverhandlunf anwesend sine ?
Zwingend anwesend sein muss ununterbrochen der Richter und die Schöffen
Anwesend sein muss stets die Staatsanwaltschaft und der notwendige Verteidger, sowie falls hinzugezogen der Urkundsbeamter, vgl. 226, 227 —> hier kann ein Richter nur zulässig ausgetauscht werden, wenn ein Ergänzungsrichter nach 192 II bestellt wurde, welcher allerdings auch bereits an der bisherigen HV teilgenommen hat !
Jedoch ist zu beachten, dass Sta und Verteidiger nicht in persone ununterbrochen anwesend müssen, vielmerh ergibt sich aus 227 dass auch mehrere STA und Verteidiger beteiligt sien können, solange zu jedem zeitpunjt die StA als solches anwesend ist, das ist bei dem Richter anders, vgl. Kommentar und vgl. 226 I
Sind Beweise, welche durch einen V Mann ans Licht gebracht wurden verwertbar?
Grds. ist der EInsatz eines V Mann (Abgrenzung zu Verdeckten Ermittler nach §110a) zulässig, vgl. allgemeine Ermittlugnsklausel nach §161
Es muss aber streng geprüft werden ob nicht die Vorschriften der §110a und der nemo tenetor Grundsatz; faires Verfahrenb, Rechtsstaatsprinzip verletzt wurden —> ABwägung !!
—> Vorteil eines VManns —> keine Vernehmung —> Beschudligter erzählt wohl mehr ! Diese Vorschriften dürfen aber nicht aktiv umgangen werden (Spannungsfeld)
Nur wann findet die Widerspruchslösung Anwendung ?
Nur in der Hauptverhandlung.
Im Ermittlungsverfahren, bsp. bei der Frage des Haftbefehls, findet sie keine Anwedung.
Hier muss nicht widersprochen werden.
Verwertungsverbote sind von Amts wegen zu prüfen !
Nenne die wichtigsten Selbständigen nicht normierten Bewesiverwertungsverbote
war findet hier eine Rechtmäßige Beweiserhebung statt, jedoch ist im konkreten Fall die Verwertung dennoch nicht zulässig.
Hier ist ebenso eine Abwägung notwendig.
Grund für das Verwerttzungsverbot ist meist eine Vereltzung des allg. Persönlichkeitsrecht oder die Vereltzung des Grundsatzes nemo tenetur (niemand muss sich selbst belasten)
weil die Schutzvorsxhriften umgangen worden sind (V-Mann, verdeckter Ermittler, umgehung einer Vernehmungsähnlichesituation, so dass kein Verweigerungsrecht bestehen soll “)
Oder Eingriff in die höchstpersönliche Spähre
Warum ist die Unterscheidung von Polizeibeamten und Ermittlungspersohnen so wichtig ?
Wer sind Ermittlugnspersonen ?
Ermittlungspersonen haben viel weitreichende Befugnisse als allgemeine Poilziebemate!
Alle Polizeibeamten können allgemein Ermittlungen nach §163 II, Erkennungsdiesntliche Maßnahmen, 81b StPO, vorläufige Festnahmen 127 StPO etc anordnen und durchführen
Ermittlugnspersonen dagegen sind auch befugt zu Anordnung von körperlichen Untersuchungen 81a, 81c und Beschlagnahme und Durchsuichungen, 98, 105
Wer Ermittlungspersonen sind, vgl. 152 GVG
Wann wird die StA im Zusammenhang mit Ordnugnswidrigkeiten tätig ?
Wenn die Owi im Zusammenhang mit Straftaten steht, vgl. 40, 42 OWiG
Bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, vgl. 69 III, IV OWiG
Welche Rolle spielt der Ermittlungsrichter im Ermittlungsverfahren ?
Er ist ein Kontrollorgan, er wird dann notwendig wenn beipsielsweise besonderes starke Eingriffe von der StA beantragt werden wie Durchsuchung der WLhnung etc
er ist zudem kontrollorgan auf antrag der StA, vgl. 162 I, II StPO, er wird abe rgrudnsätzlich nur auf antrsag der StA tätig, vgl. §162 I S. 1
(Ausnahmen: §165, 163 II S. 2)
Zuständigkeit für den Erlass eines Haftbfehles, vfgl. 125 StPO
Nennen die Verfahrenschritte in einem Strafprozess
(Vorermittlugnsverfahren)
Ermittlugnsverfahren
Zwisxchenverfahren
Hauptverfahren
Rechtsmittelverfahren
Vollstreckungsverfahren
Wie lautet die Bezeichung des Täters in welchem Schritt des Verfahrens ?
Vorermittlungsverfahren —> Verdächtigter
Ermittlugnsverfahren —> Beschuldigter
Zwischenverfahren —> Angeschuldigter, vgl. 157 StPO
Hauptverahdnlung —> Angeklagter, §157 StPO
Rechtsmittelverfahren —> Angeklagter
Vollstreckungsverfahren —> Verurteilter
Wann beginnt das Ermittlungsverfahren ?
Vgl. §160 I StPO
mit Erlangung der Kenntnis durch StA + Anfangsverdacht beginnt des Ermittlugnsverfahren, vgl. §160 I StPO
Wer ermittelt im Ermittlungsverfahren ?
StA, vgl. 161
Polizei, vgl. 163 , 152 GVG, (unter Leitungh der StA)
Welche Maßmnahmen steteh im Ermittlungsverfahren offen ?
DIe Ermittlugnsmaßnahmen nach §94 ff.
von Beschlagnahme über Durchsuchung ist hier vieles möglich
Welche Möglichkeiten gibt es edin Ermittlungsverfahren zu beenden ?
Erhebung öffentlicher Klage nach §170 I
EInstellung des VErfahrens nach §170 II
Einstellung nach §153 ff.
Was geschieht nach dem Ermittlungsverfahren ?
Es schließt sich das Zwischenverfahren an. Hier entscheidet nach der Erhebung der öffentlichgen Klage durch die StA dann der Richter über die Eröffnung der Hauptverhandlung nach §199, 203, 204
Nenne die möglichen Einstellugnsgründe nach §170 II
Tatsächliche Gründe
Rechtliche Gründe
Kann nicht nachgewiesen werden; verfahrenshindernisse bestehen; kein Antrag bei Antragsdelikt; Privatklagedelikt, aber kein öffentliches INteresse, vgl. §376 StPO
etc
Was ist die Strafanzeige und wovon ist sie zu unterscheiden ?
Die Strafanzeige meint §158 ZPO —> es ist die reine Mitteielung eines Sachverhaltzs an die StA, die Polizei oder ein Amtsgericht um diese dann überprüfen zu lassen ob etwas strafrechtlich relevantes dabei ist
Die Strafnanezige ist grds. freiwilllig. Pflichten gibt es nach §138 StGB oder auch §158 StPO oder auch §183 GVG
Die Strafanzeige kann auch in Antrag auf Strafverfolgung nach §171 StPO sein. (Anzeige mit Erkennbarem Willen der Strafverfolgung)
Das ist aber wichtig zu unterscheiden von einem :
Der Strafantrag muss davon unterschieden werden, vgl.§158 II, §77 - 77d StGB —> es meint den Antrag, dass die StA wegens eines Sachverhalts tätig werden soll aber im SInne des materiellen Rechts(absolute und relative Antragsdelikte )
Hat die Staatsanwaltschaft nach §160 die Saucverhgaltsuafklärung zui betreieben,w enn der Staatswnalt außerdisntlich wissen erlangt hat ?
Nur falls e ssich um Straftaten handel t die nach Art und Umfang der Belange der Öffentlichkeit besonders berühern, z.B. Katalog des §138 StGB !
Wichtig: Eigene Strafbarkeit nach §258a StGB möglich
Dann hat die Staatsanwaltschaft nach §160 StPO kenntnis und muss auch ermitteln !
Von welcher Gurndüberlegung ist die Ermittlung der StA geleitet ?
Sie soll alle Belastenden aber auch Entlastenden Tatsache und UMstände ermitteln, vgl. §160 II
Welche Kategorien von Ermittlugnsmaßnahmen gibt es ?
Mitwirkungsmaßnahmen (Vernehmung, freiwilliger Atemalkoholtest)
Zwangsmaßmahnahmen
Sicheurngsmaßnahmen
Wann ist ein Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren bereits notwendig ?
Das richtet sich nach §140, 141
insbesondere nach der vorgeworfenen Tat etc,
grdunsätzöich muss der Beschuldigte diesen aber beantragen vgl. §141 I, aunahme wenn ein Fall des §141 II StPO vorliegt
Wie ist das Verhältnis von Polizei und StA während des Emritltungsverfahrens ?
Die Polizei darf auch ohne Antrag der StA selbständige einen Sachverhalt ermitteln, muss aber unverzüglich die Akten nach §163 II der STA zuleitem.
Stets hat die StA die Ermittlugnsleitung und überprüft und lenkt sie!
Welche Verdachtsgrade sind bei welchem Verfahrensschritt erforderlich ?
Ermittlungsverfahren —> Anfangsverdacht nach §152 II, 160
Für die Erhebung der öffentlichen Klage —> hinreichender Tatverdacht
Für die Eröffnung der Hauptverhandlung —> hinreichender Tatverdacht nach §203
UNteruschungshaft —> dringender Tatverdacht nach §112 I S. 1 StPO
Verurteilung —> Überzeugung, §261 StPO
Wie ist das Verhältnis eines Staatsanwalts zu einesm Vorgesetzten ?
Der Staatsawnalt handelt nur als Vertreter sienes Vorgesetzten vgl. §144 GVG
Der VOrgesetzete hat ein Devolutionsrecht, ein Subsutitutionsrecht und ein Weisungsrecht, vgl. §145 I GVG, 146 GVG
er kann das Verfahren also entziehen, einem anderen StA gebene oder sonstige Weisungen geben
Was versteht man unter Anfangsverdacht ?
Kenntnis von Tatsächlichen Anhanltspunkte die möglicherweise strafrechtlich Relevant sind im Hinblicm auf den Täter
Was versteht man unter hinreichendem Tatverdacht ?
Die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteileung aus Sicht
Was ist unter dringendem Tatverdahct zu verstehen ?
DIe Große Wahrscheinlichkeit der Täterschaft
man muss also prüfen ob anch aktuellen Erkentnnisesen
die
I. materielle Strafbarkeit vorliegt
II. keine Verfahresnhindersse bestehten
II. Vwertbare Beweismittel vorhanden sind
Wann besteht überzeugung nach §261 zur Verurteilung ?
Wenn keine Zweifel an der Schuldn bei ausreichendem Maß an Sicherheit bestehen
Was versteht man unter Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und warum ist dies wichtig zu wissen ?
Definition von 152 II GVG in Verbindung mit den jeweiligen Landesverordnungen
Von Bedeutung ist es bei der ZUyständigkeit bestimmter Ermittlungsmaßnahmen, vgl. §81a II StPO als Beispiel
Was ist der Unterschied von V Mann und Verdeckten Ermittler ?
Verdekcte Ermittler, geregelt in 110a II StPO sind POlizeibeamte die unter einer Legnde ermittlen
V-Mann, gesetzlich nicht gereglt, sind privat Hilfspersonen die der POlizei helfen bei der Ermittlung
Welchen Prüfungsumfang hat der Ermittlungsrichter `?
Wann wirt er tätig ?
Ab wann ist er nicht mehr zuständig ?
NUr die Rechtmäßigkeitsprüfung, niemals die Zweckmäßigkeitsprüfung einer Maßnahme, vgl. 162 II StPO
Grds. nur auf Antrag vgl. 162 I, Ausnahmsweise nach 165 bei Gefahr in Verzug auch ohne Antrag, wenn die StA auch nicht erreichbar ist
Nach Erhebung der öffentlichen Klage geht die ZUständigkeit auf das entsprechende Gericht über, vgl. 162 III !
Zeitlich gesehen, wann endet die Zuständgkeit des Ermittlungsrichter ?
Sobald das Ermittlungsverfahren in das Hauptverfahren übergehen kann (Erhebung der öffentl. Klage), denn dann ist das dort zusätndige Gericht zuständig. Hier endet die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters
(Also ab Erhebung der öffentlichen Klage )
Welchen Zweck haben die Ermittlugnsmaßnahmen ?
Die Erlangung eines verwertbaren Beweismittelks für die Hauptverhandlung!
Welche Beweismittel gibt es in einem Strafprozess?
Zeuge
Augenschein
Sachverständige Urkunde
(Es gibt keine Parteivernahme)
Beschuldigetn VErneghmung kann zwar verwertet werden ist aber kein Strengbeweismittel im Strafprozess
Warum stellt sich die Frage eines unselbständigen Beweisverwertungsverbots bei Fehler bei Ermittlugnsmaßnahmen überhaupt ?
Es gibt im Strafprozess keine Wahrheitsfindung um jeden Preis. Das folgt schon aus dem Rechtsstaatsprinzip nach 20 III GG und auch aus dem gebot des fairen Verfahrens nach 6 EMRK (guter Einleitungssatz)
Es geht im Kern deswegen immer um eine ABwägung des Strafverfolgunsinteresses des Staates und der Schwere des Eingriffs in die Spähren des Betroffenen
Was sind Beweiserhebungsverbote und wie spielen sie bei der Prüfung der Frage ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt mit ?
Beweiserhebungsverbote sind in gewisser weise bestimmte Verfahrensvorgaben und Einschränkungen
Beweiserhebungsverbote glieder sich auf in Beweisthemenverboten, vgl. 51 BZRG
Beweismittelverbote, bsp.: Aussagen von pwersonen welche vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrsauch gemacht haben dürfen nicht vernwedte werden, vgl. auch §252 StPO
Beweismethodenverbote: z.B Verbot der Folter
Wie ein Verstoß dagegen zu werten ist ist dann wieder eine frage der Beweisverwertungsgebote —> es gilt dann die Aufteilung in normierte und nicht normierte Beweisverwertungsverbote
Welche wesnetlichen Kateogrien unterscheid man bei Beweisverwertungsverboten?
Erkläre diese
Unselsbtändige und selbständige Beweisverwertungsgebote
Normierte und nicht normierte
Es gibt sowohl unselbständige als selbständige BVV welche normiert sind und welche die nicht normiert sind
Selbständig —> die Beweiserhebung war zwar rechtmäßig, jedoch ist die VErwertung aus sich heraus bereits nicht zulässig vgl. §81a III (absolute Ausnahme)
Unselbständige —> Die Beweiserhebung war rechtswidrig, jetzt muss geprüft werrden ob daraus ein BVV entsprungt.
Die Frage muss auch anhand dessen geprüft werden, ob es sich um ein absoulte oder relative BVV handelt (absolut z.b. 136 StPO)
Prüfungsschema bei unselbständigen Beweisverwertungsverboten
Vetstößt eine Ermittlungsmaßnahe gegen eine Verfahrensnorm ?
Wenn ja, folt aus dem verstoß ein Verbot das Beweismittel zu verwerten
a) Gibt es ein ausdrücklich angeordnetes (= absolutes) Verwetungsverbot, wie 136a III S. 2 ?
b) Berührt die Verletze Vorschrift den Rehctskreis des Beschuldigten (soll sie auch diesen Schützen ?)
c) Abwägung alle umstände, welches INteresse überwiegt
d) Wurde rechtzeitig widersprochen ? oder wurde es nicht und folgt deswegen daraus eine Verwertbarkeit im Sinne einer “Heilung”
Bei der Abwägung von relativen unselbständigen Beweisverwertungsverboten aufgrund mangelhafte Beweiserhebung
Welche Abwägungskriterien sind stets zu berücksichtigten und wo findet man diese im Meyer Goßner ?
Einleitung Rn. 55a
Bedeutung der Norm für die Rechtstsellung des Beschuldigten
SChwere des Verstoßes (vorsatz, fahrlässigkeit, willkür?)
Schwere der Tat des Beschuldigten
Ausgleichende Maßnahmen
EIngriff in den Kernbereich der Persönlichkeit
Hypothetische Rechtmäßigkeit (maßnahme wäre ohnehin vom Richter angeordnet worden, etc) (nicht bei vorsatz oder willlkür)
Welchen Anwendungsbereich hat der §136 ?
In direkter Anwendung nur richterliche Vernehmungen.
Aber nicht nur richterliche Vernehmungen im Ermittugnsverfahren, sondern für alle Vernehnungen außer der Vernehmung in der Hauptverhandlung, hier gilt §243 II, IV !
Die Vorsvhrit gilt für Vernehmungen durch die StA nach §163a entsprechend
Für die Polizei mit einigen Änderungen über §163a IV ebenso entsprechend
Wie grenzt man eine Vernehmung zu einer Spontanäußerung ab ?
Eine Vernehmung liegt dann vor, wenn ein Strafverfolgunsorgan der zu befragenen Person in amtlicher Funktion gegenüber tritt und in dieser Eigenschaft Auskunft verlangt
(Weiterhin aber abzugrenzen von bloßen allgemeinen Auskunftsverlangen durch Polizeibeamte etwa) (informatorisch Befragter) —> oftmals im Vorermittlugnsverfahren, hier wird erst herausgefunden ob überhaupt ein verdacht bestehen kann
Wird der Verdacht manifestiert, so handfelt es sich dann ggf. um eine Vernehmung
Wie grenzt man Zeugen, Beschuldigten und kein informatorisch Befragte ab (wichtig für die Frage ob eine Beschuldigtenverenhmung nach §136 vorliegt)?
Beschuldigter ist der Tastverdächtigte gegen den das Verfahren als Beschuldligter betrieben wird. (subjektiv + objektiver manifestationswille)
zeuge muss nicht nach §136 belehrt werden sondern nach §55 II StPO (nemo tenetur)
Der informatorisch Befragter ist (noch) kein Beschudligter, jedenfalls ist er aber dann zeuge und muss danach belehrt werden.
Siehe Einleitung Rn. 79 Meyer Goßner
Was braucht es damit man als Beschuldigter gitl ?
subjektiv: Verfolgungswillen
objektiv: Manifestation des Verfolgungswillens in einem Inkulpationsakt
bei starken Tatverdacht wird man urgendwann automtisch Beschuldigter (?)
Führt ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht zur Freiheit ob Aussage getägit wird oder nicht im Rahmen des §136 StPO zu einem Beweisverwertungsverbot ?
Es ist ein unselbständifges nicht normiertes Beweisverwertungsverbot.
In aller Regel wird die Abwägung aber so ausfallen, dass die Aussage nicht verwertet werden kann !
Ausnhme: umfassende Kenntnis über die Rechte als Beschudligter, es fehlt deswegen an einer Kausalität zwischen fehlender Belehrung und Aussage
Wichtige zweite Ausnahme: es erfolgt kein rechtzeitiger Widerspruch !
Wann braucht man eine qualifzierte Belehrung ?
Was ist die Folge wenn eine qualifzierte Belehrung unterbleibt ?
Insbesondere wenn bei einer Vernehmung eine Belehrung unterbleibe oder unzutreffen war.
Dann muss qualifziert belehrt werden: es muss darauf hingewiesenw erden, dass diese Aussagen aus der ersten Vernehmung unverwertbar sind. Wenn man aber zustimmt oder erneut aussagt sind diese neuen Aussagen evrwertbar!
Unterbleibt die qualifzierte Belehrung hat das nicht zwingend eine unverwertbarkeit der neuen Aussagen zur Folge. Auch hier muss eine Abwägung getroffen werden !
Welche Folge hat das Beweisverwertungsverbot n §136a III S. 1, 2 ?
es ist ein absolutes beweisverwertungsverbot, welches auch Aussagen betrifft, welche Zugunsten des Beschudilgten greifen würden ! (nach h:m, aber umstritten
Wonach richtet sich die Zuständigkeit bei der Vernehmung eines Zeugen im Ermittlugnsverafhren ?
Welche Pflichten bestehen dabei ?
Polizei —> §163 III
StA —> 161a, 168b
Ermittlungsrichter —> §162, 168 ff.
Pflcihten dabeui —> 52 III und 55 II (Belehrung über die Zeugnisverweigerungsrechte !)
Warum kann der ANgeklagte keinen Verstoß gegen den Richtervrobehalt geltend machen, wenn die Wohnung eines Dritten durchsucht wurde ?
Weil die Verletze Norm in diesem Fall nicht ihn schützen soll, sondern einen anderen Rechtskreis, auch der EIngriff liegt insofern nur in dem anderen Rechtskreis —> die Frage eines Beweisverwertungsverbots stellt sich insofern hier auc nicht
Dürfen Zufallsfunder bei einer TKÜ beispielsweise verwendet werden ?
Bei Rechtmäißiger Anordnung immer, wenn Tateinheit besteht und es sich um eine Katalogtat nach §§161 III, 479 II 1 handelt
bei Sonstigen Taten nur Mit zustimmung
Bei nicht rechtmäßiger ANordnung muss eine Abwägung stattfinden
Nenn einige Sicherungsmaßnahmen q
Sicherstellung 94
Beschlagnahme 94
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis 111a
vorläufige Festnahme
U Haft
Hauptverhandlungshaft
Vss. für die U Haft
Dringende Tatverdächtigung nach §112 I S. 1
Haftgrund nach §112 II
oder besondere schwere der Tat nach §112 III
oder subsidoär Haftgrund nach §112a
+ Berhätlnismäßigkeit nach §112 I S. 2
Wer ist zuständig für den Erlass der UNtersuchungshaft ?
Der Richter nach §126 I, 162
also entweder das Gericht der beantragegnden StA oder das Gericht des Aufenthaltsort
Was ist die Folge nach dem Erlass eines Haftbfehles zur Anordnung der UNtersuchungshaft für den Beschuidligten ?
Er hat Anspruch auf einen notwendigen Verteidiger nach §§140 I Nr. 4, 141 II Nr. 1 StPO
Welche Zwei möglichkeiten gibt es zum Erlass der Untersuchungshaft (Erlass eines Haftbefehls)
Erlass vor Festnahme des Beschudligen —> dann ist dem Beschuldigten bei Festnahme eine Abschrift des haftbefehls nach §114a zu gegen und er ist dem Richter vorzuführen, dieser hat ihn zu vernehmen, vgl. §§115, 115a)
Erlass nach vorl. Festnahme nach 127 —> Haftantrag der StA beim Richter der vorläufigen Festnahme nach §128 II 2, Vorführung vor dem Richter nach §128 I und Vernehmung nach §128 I 2, 115 III
Rechtsbehelfe gegen einen Haftbefehl / untersuchungshaft
Was ist der Unterschied ?
Haftprüfung , 117 ff.
Haftbeschwerde, 304, 305 StPO
(theoretisch auch denkabr: weitere Beschwerde nach §310 StPO)
Unterschied:
Haftbefehl geht zu dem Richter, welcher den haftbefehl erlassen hat; hier ist eine mündliche Verhandlung notwendig
Haftbeschwerde gejt zur nächsthöheren Instanz; hier ist eine mündliche Verhandlung nciht notwendig
Wann ist Haftpürfung und wann Haftbeschwerde statthaft ?
Haftprüfung gegen aktuell vorollzogene Haftbefehle
Haftbeschwerde dagegen auch gegen außer vollzug gesetzte Haftbefehle
Rechtsschutz im Ermittlugnsverfaren
Welche Rechtsbehelfe sind wann satthaft ?
Die Beschwerde nach §304 ff. ist statthaft wenn der Beschudligte sich gegen die Anordnung an sich richtet , wurde diese durch einen Richter angeordnent so ist die Beschwerde nach §304 statthaft
Wendet sich der Betroffenen gegen die Art und Weise der Durchführung so muss er Rechtssczthutz nach §98 II StPO suchen (speziell: 101 VII S. 2 StPO)
Warum ähnlet die Prüfung eines Haftbefehls der Sitaution einer Abschlussverfügung / Anklage ?
Weil ebenso geprüft werden muss ob ein dringender Tatverdacht besteht.
Dringender Tatverdacht = große Wahrscheinlichkeint einer Verurteilung
Was prüft man im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Überprüfung eines Haftbefhels zur U Haft ?
Ob nicht mildere maßnahmen nach §116 I, II, III StPO mögöic hsind, welche die Aussetzung nach §116 I StPO begründen
Was sind Beschränkungen der U Haft und wann könnten sie mal eine Rolle ind er Klausur spielen ?
Es sind beschränkunen beispielsweise der Besuche, der Kommunikation; alles eben des täglichen Lebens, vgl. §119
es kann mal eine Rolle spielen wenn ein Beweis unzulässig erhoben wurde und nun gefragt werden muss ob dieser verwertbar ist
Wannn kann eine Haftprüfung im Vergleihc zur Beschwerde vorzugswürdig sein, aus anwaltssuicht ?
Wenn neue Tatsachen, die bei erlass noch nicht bekannt waren, ans Licht gekommen sind, denn bei der Haftprüfung gibt es eine mündliche Verhandlung, welche vom selben Richter, welcher den Haftbefehl erlassen hat, geleitet wird !
Wer ist Zuständig für die Anordnung der Durhcsuchung nach §105 ?
Primär der Ermittlugnsrichter
Bei gefahr im Verzug die StA
Wenn auch die StA nicht kann, dann subsidiär auhc die Ermittlugnspersonen der StA, vgl. 105 I S. 1
Wie prüft man die Gesetzeskonkurrenzen bei Tateinheit ?
Liegt Tateinheit vor ?
Wennja prüfen ob ein tatbestand aufgrund von
Subsidiarität
Spezailität
Kosumtion
zurücktritt
—> wenn nicht, dann sind die Tatbestände in Tateinheit verwirklicht
Wie prüft man die Konkurrenzen bei Tatmehrheit ?
verwirklichen mehrere Handlungen mehrere Straftatbestände
Wenn ja, tritt ein Straftatbestand zurück weril es sich um eine
mitbestrafte Vortat
mitbestrafte Nachtat handelt
—> wenn neinm dann sind die beggangenen Tatbestände in Tatmehrheit zu verurteilen
Wie prüft man ob eine Prozessuale oder mehrere Prozessuale Taten vorliegen ?
Konkurrenzen prüfen
Bei Tateinheit —> immer nur ein prozessuale Tat
Bei Tatmehrheit —> grundsätzlich mehrere prozessuale Taten
Liegt eine Ausnaghme vor? —>
Wenn es sich rein faktisch um einen einheitlciehn geschichtlichen Vorgang handelt, um faktisch einen Lebenssachverhalt —> dann ist es trotzdem nur eine prozessuale Tat; das kann man festmachen an Tatzeit Tatort Begehungsweise und Opfer
Kann die StA etwas erneut anklage, wenn über diese prozessuale tat bereits ein Urteil ergangen ist, die StA aber rein tatsächlich nicht die Prozessuale Tat in realer historie kannte ?
DIe Kenntnis der StA spielt heir keine Kenntnis. Wurde eine Prozessuae Tat ageurteilt, so tritt grds. Strafklgeverbauch ein, ne bis in idem !
Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat die Staatsanwaltschaft in der Abschlussverfügung ?
Einstellung 170 II
EInstellung, 153, 153a, 154
Erhebung öffentliche Anklage
Was sin die gängisten Verfahrenshindernisse ?
KEINE
wirksame Anklage
ZUständigkeit
Öffentliches Interesse, 376
Wie erfolgt und durch wen erfolgt der Nachweis eines Verstoßes gegen
Verfahrenshindernisse / Verfahrensvoraussetzungen
Sachlich rechtliche Fehler
Verafhrensfehler
im Revisionsverfharen ?
Verfahrensvss. und Verfahrenshindernisse —> von Amts wegen im Freibeweisverfahren (außer solche tatsachen die doppeltrelevant sind)
Sachlich /materielle Fehler: muss sich aus der Urteilsurkunde alleine ergenben (die einzige Möglichkeitz dies zu beweisen)
Verfahrensfehler: Verfahrensfehler muss befiesen sein, Beweislast trägt der Revisionsführer (in der Regel durch das Proktoll., denkbar auch im Wege des Freibeweisverahrens bei sonstigen Rügen, die nich tim Protokoll dargestellt werden)
Nur für welche Feststellungen gitl der Zweifelssatz in dubio pro reo ?
Nur für die Feststellung szur Frage der Schuld nicht aber zu prozessualöej Fragen wie der Verhandlungsunfähigkeit
“nicht alle Antragsdelikte sind Pirvatklagedelikte; Alle Privatklagedelikte außer 241, 240 sind Antragsdelikte” was hat das zur FOlge ?
Wenn man ein Privatklagedelikt hat —> öffentliches INteresse notwendig + Antragnotwendig weil Antragsdelikt
Wenn Antragsdelikt nicht zwingend auch öffentliches Interesse notwendig, weil nich tnotwendig privatklafgedelikt nach 376
Bei relativen Antragsdelikten —> fehlender Antrag kann durch besonderes öffentliches Interess ersetzt werden, dies schließt das INteresse nach 376 mit ein
Was kann man gegen ein Einstellung nach 170 II
—> Beschwerde gem. 172 I StPO —> Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnder Entschiedung des Generalstaatsanwalt
(oder eben Wiederaufnahme der Ermittlungen
Welche Bedeutung hat die Porzessuale Tat für die Abschlussverfügung ?
Eine prozessuale Tat kann entweder eingestellt oder angeklagt werden
KEINE MISCHENTSCHIEDUNG innerhlab einer prozessualen tat
Verhältnis von Tateinheit und Tatmehrheit zu prozessualer Tat ?
Tateinheit —> eine prozessuale Tat
Tatmehrheit —> in der Regel mehrere Taten (nur in der Regel, denn wenn das Geschehen einheitlich ist —> nur eine prozessuale Tat
Wann hat man Tateinheit
bei einer Handlung im natürlichen Sinn
einer Handlung im rechtlichen Sinn
—> also bei
natürlkicher handlungseinheit
tatbestandliche Handlungseinhie t
Verbindung durch Drittes Delikt (KLammerwirkung)
Wann kann aufgrund von Verklammerung Tateinheit angenommen werden
Wenn annährende Wertglecihheit zwischen Verklammerdenm Delikt und zumindest einem der verklammerten Delikte oder das Verklammernde Delikt ist das Schwerste
Welche Konkrrenzen sind bei tateinheit möglich,wann sind diese relevant?
Spezialität
Kosnmtion
—> Relevant erst wenn festgestekkt ist dass eine Handlung meherere Gesetze verletzt hat für die Frage welche der Gesetzesvertöße möglicherweise zurücktritt
Aufbaue einer Staatsanwaltliczhen Verfügung ?
Ermittlungen sind abgeschlossen, 169a
Einstellung nach 170 II mit Gründen (dann folgt kurz was zur Last lag und die fehenden tatsächlihcen oder rechtlichen Gründe)
Evtl Mitteilung an Anzeigeerstatter
Evtl. Mitteilung an Beschuldigten
Abtragen
ggf. Mistra
GGfs. Asservarte bereinigern
ggf. Zählkarte abtragen
Vermerk (alles was nicht angeklagt werden kann, weil es eine prozessuale Tat ist, was aber auch nicht eingestellt werden kann weil es eine prozessuale Tat ist )
Mit Akten an das (zuständige Gericht) // Weglegn
Unterschrift
Was komm in der Abschlussverüfgung in den Vermerk ?
Das was nicht eingestellt oder angeklagt werden kann weil es sich innerhlab einer prozesualen Tat handelt, welche angeklagt oder eingestellt wird WICHTIG!!!
Wie beginnt man die Einstellungsgründe in einer Abschlussverüfgung ?
Obersatz: Einstellung aus Tatsächlichen gründen, wei lhinreichendr Nachweis nicht zu führen ist
Einstellunge aus rechtlichen Gründe, weil etc
Wie baut man Einstellungsgründe in der Abschlussverfügung auf ?
Obersatz warum eingestellt wird
Beschuldigung was lag zur Last (nur kurz, es muss klarsein welcher Tatkomplex gemeint ist
Bei Einstellung aus tatsächlichen Gründen —> kurze Angabe was rechtlich zugrunde lag, dann die Einlassung des Angeklagten und die Beweismittel und deren Verwertung
bei EInstellung aus rechtlichen Gründen —> warum es nicht strafbar ist doirekt auf die Gründe eingehen
Wanm Mitteilung an den Anzeigenerstatter und wie ?
Wann: wenn Antrsg auf Erhebung der öffentlichen klage gestellt wurde, vgl. 171 S: 1 StPO
Wie: immer mit Gründen, vgl. 171
i.d.r formlos
bei Möglichkeit des 172 —> mit Beschwerdebelehrung, (beachte: 172 nur wenn kein Privatklagedelikt + nur für den Verlezten)
Wann erfolgt die Mtteilug an den Beschuldigen ?
Wie erfolgt diese ?
Nach 170 II S. 2 —> wenn er als solcher vernommen wurde, Haftbefehl besteht oder um einen Beschied gebtetn wurde etc
“ wenn er vom Verfahren Kenntnis hat”
Wie: Regelfall formlos ohne Gürne; mit Gründe nur auf Antrag wenn kein schutzwürdiges INteresse entgegensteht
Zustellung nur wenn §2 StrEG im Raum steht, dann auch mit StreG Belehrung nach 9 I S. 5
kann man bei mehrern Beschuldigten der gleichen prozessualen tat für einen einstellen und für den anderen ankllagen ?
Ja das ist möglich, weil für jeden Beschuldigten gesondert eine prozessuale Tat vorliegt !
Wann kann das öffentliche INteresse überwunden werden, wenn es nicht ovrhanden ist und nun die Frage im Raun steht ob man Anklagen kann oder nicht ?
Wenn offizialdelikt und privatdelikt zusammentreffen und das Offizialdelikt angeklagt wird (und angeklagt werden kann —> hinreichender Tatverdacht etc), dann geht das Offizialdelikt vor und beide Delikte werden angeklagt, WENN sie derselben prozessualen tat angehören
Nur für welche Art von Äußerunge gitl 252 ?
nur für Äußerungen im Rahmen einer Vernehmung
NICHT dagegen Spontantäußerungen etc
Zuletzt geändertvor 2 Monaten