Psych-KHG
—> Freiheitsentziehende Maßnahmen
Was ist in diesem Gesetz geregelt?
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- freiheitsentziehende Unterbringung von Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit besteht, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen (im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung)
Voraussetzungen
- wenn Patient die Notwendigkeit der jeweiligen ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann
- Pat. kann es nicht schriftlich mitteilen (z.B. bei Demenz), aber ist einsichtsfähig → mutmaßliche Einwilligung
- Pat. ist einwilligungsunfähig und hat einen Betreuer, der für Gesundheitsvorsorge und Aufenthaltsbestimmung zuständig ist
- Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
- Zwangsmaßnahme muss zum Wohl des Pat. sein, um erheblichen Schaden zu verhindern/ zu minimieren
- der zu erwartende Nutzen muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen überwiegen
- muss vom Gericht genehmigt werden (außer im akuten Notfall, dann aber nach 24 Std.)
- rechtgefertigter Notstand/ Notwehr/ Nothilfe
Welche Unterschiede im pflegerischen Umgang gibt es, seit das PsychKHG in Kraft getreten ist?
—> Hessen: HPsychKHg
- ärztliche Verordnung
- Sicherstellung der jeweiligen Rechtsgrundlage
- eingewiesenes Personal
- 2 Stündige Kontrolle der Fixierung
- Durchführungs- und Überwachungsverantwortung
- Suche nach „mildere“ Fixierungen (Alternativen)
- Dokumentation
- Prophylaxen beachten, da Patient jetzt immobil ist
Welche Dokumentation braucht es, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Fixierung übernimmt?
- eine richterliche Genehmigung und Anordnung vom Arzt
Weisungs- und Delegationsrecht
Definition
Der Arbeitgeber kann Aufgaben innerhalb seines Systems nachordnen. Das ist das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dazu gehört in der Gesundheitsversorgung auch die Delegation – also die Übertragung ärztlicher Aufgaben an nichtärztliches Personal.
Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Dienstpflicht Weisungen über Art, Umfang, Zeit und Ort der Dienstleistung zu erteilen. Es wird auch als Direktionsrecht bezeichnet.
Nicht delegierbare Tätigkeiten sind:
Anamnese.
Indikationsstellung.
Körperliche Untersuchung und invasive Diagnostik.
Diagnosestellung.
Aufklärung und Beratung.
Therapieentscheidung.
Invasive Therapien und operative Eingriffe.
Wann darf die Pflegefachkraft eine Delegation ablehnen?
Die delegierten (ärztlichen) Tätigkeiten müssen dem (pflegerischen) Delegationsempfänger möglich und zumutbar sein. Die Durchführungsverantwortung liegt bei dem Delegationsempfänger, dieser kann delegier- te Aufgaben ablehnen, wenn er die zur Durchführung nötigen pflegerischen Kenntnisse nicht besitzt.
Arzneimittelgesetz
Was ist im Arzneimittelgesetz geregelt?
Das Arzneimittelgesetz, kurz AMG, ist in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Arzneimitteln, deren Herstellung und den Handel mit ihnen, sowie für die Überwachung ihrer Sicherheit (Pharmakovigilanz) . Darüber hinaus definiert es die Rahmenbedingungen für klinische Studien.
Medizinproduktegesetz
Was ist im MPG geregelt?
Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist dafür zuständig, die europäische Richtlinie für Medizinprodukte in das jeweils gültige nationale Recht umzuwandeln. Konkret handelt es sich dabei um die Richtlinien 90/385EWG, 93/42 EWG und 98/79EWG für die Inverkehrbringung, Zulassung sowie Kontrolle von Medizinprodukten.
Was sind Medizinprodukte?
alle Apparate, Instrumente und Gegen stände, die für die Diagnose oder Therapie am Menschen vorgesehen und keine Arznei- oder Lebens- mittel sind
—> Medizinprodukte werden sicher betrieben, ohne dass Menschen dabei gefährdet werden.
Wohn- und Betreuungsgesetz
Was regelt das Gesetz?
Durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt der Bund auf dem Gebiet des Heimrechts die zivilrechtlichen Verträge zwischen volljährigen Personen und Unternehmen, die Wohnraum in Verbindung mit Pflege- oder Betreuungsleistungen anbieten
Was umfasst das Gesetz?
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Un- terstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geis- tigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen- heiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewie- sen sind.
Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind
das Gesetz legt fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden
Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt, Muster der Meldebögen und Informationen über Belehrungen sind abrufbar.
Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt
Charta für Kinder im Krankenhaus
auch EACH-Charta gemeint
Die EACH-Charta beschreibt die Rechte aller Kinder vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt.
Das Ziel von EACH (European Association for Children in Hospital) und seinen Mitgliedsorganisationen ist, diese Rechte in den Ländern Euro- pas in verbindlicher Weise umzusetzen.
Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben. Das Recht aller Kinder, von ihren Eltern nicht getrennt zu werden und sie jederzeit bei sich zu haben, ist ein integraler Bestandteil der Betreuung kranker Kinder.
Schwangerschaft
Mutterschutzgesetz (MuSchG) (Neuerungen seit 2018)
—> ausgeweitet auf Schülerinnen und Studentinnen
—> Kümdigungsschutz verbessert
—> Schutz bei Fehlgeburten und behinderten Kindern
—> Nachtarbeit nur mit Zustimmung des Arztes möglich (oder Betriebsarzt)
nach § 3 MuSchG : Frauen dürfen sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen —> gilt jedoch nur bei normal verlaufenden Schwangerschaften
Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt gemäß § 3 (2) MuSchG auf 12 Wochen.
Dasselbe gilt, wenn mindestens 8 Wochen vor der Entbindung eine Behinderung nach §2 (1) Satz 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) festgestellt wurde.
Arbeitszeiten:
§4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
§5 Verbot der Nachtarbeit
§6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
§7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§8 Beschränkung von Heimarbeit.
Frauen über 18: nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder nicht mehr als 90 Stunden pro Doppelwoche
Frauen unter 18: 8 Stunden täglich oder maximal 80 Stunden pro Doppelwoche
—> vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (im Monatsdurchschnitt) darf nicht überschritten werden
Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten
—> Ausnahmen möglich
Einwilligung
Was ist Einwilligung in der Pflege?
Qualitätssicherung. Ihre Einwilligung ist zu jedem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff in die körperliche Integrität notwendig, also nicht nur zu Operationen, sondern z.B. auch zu Injektionen, Transfusionen, Blut- und Gewebeentnahmen, Bestrahlungen, Spiegelungen oder Einnahme von Medikamenten
Einwilligungspflicht
Einwilligung ist im Datenschutzrecht die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die betroffene Person gegenüber dem Verantwortlichen.
Aufsichtspflicht
Eine Person ist aufsichtspflichtig, wenn ihr Minderjährige zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind.
Minderjährige sollen vor Schäden bewahrt werden (Schutz vor Selbstschädigung)
ebenso soll verhindert werden, dass andere Menschen durch Minderjährige einen Schaden erleiden (Schutz vor Schädigung durch Dritte oder dass ihrerseits Dritte schädigen)
Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von pflegerischem Handeln
Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe, Betreuung
Schweigepflicht
nichts an unbefugte Dritte weitergeben
§ 203 StGB dient zum Schutz
des Individualinteresses (Geheimhaltung bestimmter Tatsachen zum Schutz der Privatsphäre = Rechtsgut) und
des Allgemeininteresses (Aufbau und Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflegebedürftigem und Pfleger, Patient und Arzt)
die Pflicht zur Verschwiegenheit beruht auf datenschutz- und arbeitsrechtlichen Richtlinien
eng mit dem Datenschutz verknüpft
Datenschutz
Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) trat europaweit am 28.Mai 2018 in Kraft
regelt die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten-EU-weit (vereinheitlicht)
Ziele und Zwecke:
der Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) und
der freie Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).
Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten darf ausschließlich nach den Grundsätzen
Treu und Glauben,
Transparenz,
Zweckbindung
Datenminimierung,
Rechtmäßigkeit,
Speicherbegrenzung
Vertraulichkeit und Integrität sowie
Rechenschaftspflicht
Arbeitsschutz
Vorschriften und Gesetze zur Eindämmung von Gefahren:
Arbeitsschutzgesetz
Patientenrechtegesetz
Unfallverhütungsrichtlinien
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
Mutterschutzgesetz
Strahlenschutzverordnung
Auflagen der Berufsgenossenschaft
Hygienevorschriften der Bundesländer
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts
- Hygienestandards haben hohe Priorität
- Hygienemaßnahmen und Regeln zum Arbeitsschutz:
Ordentliches Erscheinungsbild auf der Arbeit
Sauberkeit am Arbeitsplatz
Keine Uhren und Schmuckstücke an den Armen und Händen bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten
Unlackierte und kurz geschnittene Fingernägel
Lange Haare zu einem Zopf binden oder hochstecken
Handdesinfektion vor und nach Behandlungen
Dienstkleidung in einwandfreiem Zustand
Schwerbehinderung
Menschen gelten als “schwerbehindert”, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.
geregelt in : § 2 Abs. 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Arten von Behinderung:
Geistige Behinderung
Körperliche Behinderung
Lernbehinderung
Hör- und Sehschädigung
Verhaltensstörung
Sprachbehinderung
Personen mit einem Behinderungsgrad von 30 bis 50Prozent können sich Schwerbehinderten gleichstellen lassen, um die gleichen Rechte am Arbeitsplatz geltend zu machen.
nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (GG) niemand benachteiligt werden darf, weil er eine Behinderung hat
Schwerbehinderte Arbeitnehmer werden vom Gesetzgeber besonders geschützt, wie z.B. einen erhöhten Kündigungsschutz, einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr und eine besondere Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.
gem. § 154 Abs. 1 SGB IX müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber, die mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben
für Schwerbehinderte gibt es aber auch keine Möglichkeit, auf eine Einstellung zu bestehen. Der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, einen bestimmten schwerbehinderten Arbeitnehmer einzustellen.
Ausgleichsabgabe als Zahlung
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz – das bedeutet jedoch nicht, dass sie unkündbar sind. Es gelten jedoch bestimmte Auflagen.
Wurden Sie als Schwerbehinderter gekündigt, sollten Sie den Rat eines Rechtsanwaltes einholen, um Ihre Rechte im Einzelfall durchzusetzen.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass der entsprechende Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet wird
Einem schwerbehinderten Arbeitnehmer steht bezahlter Zusatzurlaub in Höhe von 5 Arbeitstagen im Jahr zu (§ 208 SGB IX)
Dieser wird aber nur anteilig gewährt, d.h. arbeiten Sie lediglich 2 Tage in der Woche, dann wird Ihnen auch nur ein Zusatzurlaub von 2 Tagen gewährt. Gleichgestellte haben hingegen keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Das ist gesetzlich gem. § 151 Abs. 3 SGB IX ausgeschlossen.
Schwerbehinderte Menschen sind zudem auf Ihr eigenes Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX). Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeitszeit, die über die gesetzliche Zeit von 8 Stunden Arbeit am Tag hinausgehen
Das bedeutet, dass es Ihnen erlaubt ist, eventuelle Überstunden gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu verweigern, wenn Sie an diesem Tag bereits 8 Stunden gearbeitet haben
Zuletzt geändertvor 8 Monaten