Warum Urheberrecht? Nenne 4 Punkte.
Urheber wollen respektiert werden
Ohne Urheberrecht kein Einkommen für Künstler
Ohne Schutz des Urheberrechts keine Investitionen in geistige Güter
Digitalisierung und Vernetzung bedroht geistiges Eigentum
Warum kein Urheberrecht? Nenne mindestens 4 Punkte
Werke entstehen auch ohne rechtlichen Schutz
Wichtig nur: Namensnennung → Zuordnung
Produzenten bekommen das meiste („Musikindustrie verdient zu viel“) Urheberrecht blockiert den Zugang zu Wissen
Teilen ist besser als Monopolisieren
Welche Interessensgruppen gibt es? Zeichne die Grafik
Was ist der Unterschied zwischen gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht?
Gewerblicher Rechtsschutz =
Patente
Gebrauchsmuster
Design
Kennzeichen
Urheberrecht =
Literatur
Musik
bildende Kunst
(Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutz mit Verwertungsrechten)
Unterschied zwischen öffentlichen Interessen und Interessen des Schöpfers eines Werkes
Was sind Charakteristika von Rechten des geistigen Eigentums?
Ausschließlichkeitscharakter
Schutzgegenstand (Erfindung, Werk)
materielle Schutzvoraussetzungen (Neuheit, Orginalität, …)
formeldde Schutzvoraussetzungen (Eintragung, Schöpfung, Erlagung von Verkehrsgeltung, …)
Schutzumfang (Ausschließlichkeitsrechte und Schranken, Persönlichkeitsrechte)
Schutzdauer (20 Jahre ab Anmeldung (PatentR), 70 Jahre nach Tod des Urhebers, „ewig“ für Marken ...)
Rechteewerbe (Kauf (sofern nicht wie UrhR persönlichkeitsrechtlich)
bzw. meist Lizenzierung)
Rechtsfolgen (zivilrechtlich und strafrechtlich)
Territorialität (Rechtliche Wirkung nur im Staat der Erteilung bzw. nach den Gesetzen des jeweiligen Staates, in dem Nutzungshandlung vorgenommen wir)
Schutz des geistigen Eigentums, wieso? Gehe auf die Eigenschaften ein
Eigenschaften geistiger Güter
Ubiquität + nicht-rivalisierender Gebrauch = public goods
Problem: over-use and under-production („tragedy of the commons“) → Allmende
Schaffung von Ausschluss- (Immaterialgüter)rechten
Ziel: Anreiz und Schutz durch rechtliche Exklusivität Problem: over-production and under-use („tragedy of the anti-commons“)
Problem des richtigen Zuschnitts
Innovationsanreiz (Umfang der Rechte; Schutzdauer)
Vermeidung von Überschutz (zu weitreichende Rechte, zu lange Schutzdauer)
Transaktionskostenanalyse und Korrektur von Marktversagen
Spieltheorie, Behavioural Economics
Wie lange ist die Schutzdauer?
Urheberrecht i. e. S.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Verwandte Schutzrechte
in der Regel 50 Jahre ab Veröffentlichung/Herstellung
Wie sieht die vereinfachte Darstellung?
Wie ist das UrhG aufgebaut?
Was sind Schranken? Was ist das Ziel? und die Struktur?
Ziel
Berücksichtigung von Allgemeininteressen (s. amtl. Begr. v. 1963) -
Beschränkung weitreichend formulierter Ausschließlichkeitsrechte
Tatbestand
Betroffene Werke
Art der erlaubten Nutzung (in fast allen auch Vervielfältigungsrecht genannt; Ausnahmen: § 52 UrhG)
Rechtsfolge
Keine Erlaubnis erforderlich und keine Vergütung
Keine Erlaubnis erforderlich und Vergütung
Seltener: erleichterte Erlaubnis und Vergütung
Wo ist das die geschützten Werken geregelt?
§ 2 Geschützte Werke
Was ist bei der persönlichen geistigen Schöpfung nicht zwingend notwendig? Nenne 4 Gründe.
Absolute Neuheit („unabhängige Doppelschöpfung“)
Gebrauchszweck
technische Verwendbarkeit
Kunstcharakter (obwohl Entscheidungen häufig damit begründet wird)
Mindestlänge (aber Wahrscheinlichkeit für Schöpfungshöhe sinkt; umgekehrt: ab bestimmter Komplexität Vermutung für Schöpfungshöhe)
körperliche Festlegung (allerdings Beweisproblem) dauerhafte Existenz
Welche möglichen Schutzrechte ergeben sich bei Obernaufnahme?
Text
UrhR (§ 2 Nr. 1 UrhG, Textdichter)
Melodie
UrhR (§ 2 Nr. 2 UrhG, Komponist)
Darbietung
Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73 ff. UrhG, Sänger, Orchestermusiker)
Titel
Werktitelschutz (§ 5 III Var. 3 MarkenG, Produzent)
Aufnahme
Tonträgerherstellerschutz (§ 85 UrhG, Tonträgerhersteller)
Welche möglichen Schutzrechte ergeben sich bei Cover?
Foto
Lichtbildwerk (§ 2 Nr. 5 UrhG, Fotograf)
Lichtbildschutz (§ 72 UrhG, Fotograf)
Recht am eigenen Bild (§§ 22 f. KUG/DSGVO, Abgebildete)
Schriftart
DesignR (§ 1 Nr. 1, 2 DesignG, Anmelder)
(Künstler-)Name
Namensrecht (§ 12 BGB, Künstler)
Covergestaltung
Urheberrecht (§ 2 Nr. 4 UrhG, Gestalter)
Marke
Markenrecht (§§ 3 ff. MarkenG, Vermarkter)
Welche möglichen Schutzrechte ergeben sich bei Herstellungsprozess?
Am Herstellungsprozess:
CD-Herstellung
Patente (Anmelder)
Streaming
Patente (z.B. MP3-Code, Anmelder)
Am physischen Gegenstand:
Eigentum (§§ 903 ff. BGB, Nutzer)
Besitz (§§ 854 ff. BGB,
Eigentümer, Entleiher)
Wo ist das Thema mit dem Urheber geregelt? Wer sind nicht Urheber?
Was sind die Folgen?
Urheber ist Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG)
Nicht: Ausführende Nicht: Hilfspersonen
Berechtigung Dritter nur durch Einräumung von Nutzungsrechten Oder durch schuldrechtliche Gestattung Sofern nicht Rechtsnachfolge Gilt grds. auch für Auftraggeber und Arbeitnehmer
(zu Einzelheiten s. nächste Folie)
Wie ist es mit Angestelleten und Auftragnehmener geregelt?
43, 68
Wie ist es mit mehreren Urhebern geregelt?
Miturheber (§ 8 UrhG) Voraussetzung: gemeinsame Werkschöpfung; keine eigenständige Verwertbarkeit der Anteile Folgen: gesamthänderische Berechtigung (mit gegenseitiger Treuepflicht)
Urheber verbundener Werke (§ 9 UrhG) Voraussetzung: Werkverbindung
Folge: Treuepflicht (betr. Zustimmung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung)
Bearbeitungen (§ 23 UrhG)
Voraussetzung: zweiter Schöpfer verändert bereits bestehendes Werk (zur Abgrenzung von Schranken „Pastichè, Satire, Karikatur) Folgen: Erlaubnispflicht sowie ggf. Urheberrecht an Bearbeitung (Bearbeitung dann nur gemeinsam verwertbar)
Muss persönliche geistige Schöpfung absolute Neuheit sein? Was ist nicht erfolderlich? Nenne einige Gründe
körperliche Festlegung (allerdings Beweisproblem) dauerhafte Existenz Vollendung (schutzfähig, sofern Vorarbeit hinreichend schöpferisch) Gesetzeskonformität des Inhalts (z.B. Hitlers „Mein Kampf“)
Zuletzt geändertvor 9 Monaten