Gewährleistungshaftungsarten
Nachbesserung - auf Verlangen des Kundens kann der Verkäufer ein Produkt nachbessern oder neues Liefern, nur bei Vorhandensein von Mängeln
Ersatz vergeblicher Aufwendeungen - wenn ein Käufer aus gutem Willen Ausgaben getätigt hat, kann er diese erstattet bekommen
Schadenersatz - Käufer kann unfreiwillige Vermögensopfer ersetzt bekommen
Minderung - Käufer kann Kaufpreis um Mangelwert mindern
Rücktritt - Beendigung des Schulverhältnisses und Rückabwicklung bereits erbrachter Leisungen
Schema vertragliche Haftung
Kaufvertrag
Mangel
Risikoübertragung (idR Übergabe)
Nacherfüllungsverlangen Käufer oder Voraussetzung für erbrachte Leistung oder Voraussetzung für Schadensersatz
keine Ausschuss (vertraglich, Kenntnis des Mangels)
Zuletzt geändertvor 9 Monaten