lateinische Bezeichnung für Zweckverfehlungskondiktion
Können fehlgeschlagene einseitige Erwartungen, die eine Partei mit dem Vertragsschluss verbindet, eine Zweckverfehlungkondiktion auslösen?
einschlägiges Rechtsinstitut bei fehlgeschlagenen einseitigen Erwartungen, welche eine Partei mit dem Vertragsschluss verbindet
Voraussetzungen für die Störung der Geschäftsgrundlage
Rechtsfolgen beim Wegfall der Geschäftsgrundlage
Abgrenzung von Zweckverfehlungkondiktion und Leistungsstörungsrecht
Unterschied von Zweckvereinbarung und Bedingung i.S.d. § 158 BGB
Formbindung der Zweckvereinbarung zu dem Vertrag, auf den sie sich bezieht?
Voraussetzungen für eeinen Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion
Möglichkeit desjenigen, dessen Vertragserwartungen enttäuscht wurden, sich Gewissheit über das endgültige Fehlschlagen des Zwecks zu verschaffen
Greifen der Zweckverfehlungskondiktion, wenn der einzige Zweck der Leistung darin bestand, eine Verbindlichkeit zu erfüllen?
Ausschließliches Greifen der zweckverfehlungskondiktion, wenn ein sonstiger Leistungszweck verfolgt wird?
Ausschluss der Zweckverfehlungskondiktion nach § 814 BGB?
spezieller Ausschlusstatbestand der Zweckverfehlungskondiktion
Voraussetzungen für den Ausschlusstatbestand der Zweckverfehlungskondiktion
Anwendbarkeit des § 817 S. 2 BGB auf die Zweckverfehlungskondiktion
Eingreifen der verschärften Haftung nach § 819 BGB bei der Zweckverfehlungskondiktion?
Haftungsverschärfung bei den Zweckverfehlungskondiktion
Voraussetzungen für die sonstige Haftungsverschärfung (neben § 819 BGB) bei der Leistungsverfehlungskondiktion
Abgrenzung der condiction indebiti (§ 812 I 1 Alt. 1 BGB) und der condictio ob rem (§ 812 I 2 Alt. 2 BGB)
Zuletzt geändertvor 8 Monaten