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7. FORTGESCHRITTENE MIKROÖKONOMIE

JE
von Johannes E.

unvollständige Informationen über ökonomisch relevante Größen

  • Einteilung in Klassen


Unvollständige Informationen

7.1 Informationsökonomie

7. FORTGESCHRITTENE MIKROÖKONOMIE

Informationsdefizite, die alle ökonomischen Akteure gleichermaßen betreffen,

  • BSP —> Wetter im nächsten Sommer

  • fehlende Info gleichmäßig verteilt

  • es lassen sich Verträge schließen, die auf die zu erwartenden oder später eintretenden Zustände konditionieren


Informationsdefizite, von denen ökonomische Akteure unterschiedlich betroffen sind

  • wirtschaftlichen Akteure hierbei über unterschiedliche Informationsmengen verfügen => asymmetrischen Informationen

  • problematisch bei Prinzipal-Agenten-Verhältnisse, bei denen der Abschluss und die Erfüllung von Verträgen zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien im Zentrum stehen.

    • „Prinzipal“ bezeichnet dabei einen Auftraggeber und

    • „Agent“ einen Beauftragten, wobei der Agent üblicherweise über einen Wissensvorsprung (also: private Informationen) verfügt, der in unterschiedlicher Weise entweder zugunsten oder zuungunsten des Prinzipals eingesetzt werden kann.

      • Verkäufer (Agent) eines Gebrauchtwagens besser über den tatsächlichen Zustand und die Mängel des Autos informiert als der Käufer (Prinzipal) des Wagens

    • verborgene Handlungen („hidden actions“) und verborgene Eigenschaften („hidden characteristics“) können weitreichende ökonomische Konsequenzen für den Abschluss und die spätere Erfüllung eines Vertrages haben, da für den Agenten als besser unterrichtete Vertragspartei bestehen Anreize, die Informationen zu verheimlichen


Ultimatumspiel


Menschen legen Wert auf Fairness

7.2 Verhaltensökonomie

7. FORTGESCHRITTENE MIKROÖKONOMIE

Ultimatumspiel


Das Ultimatumspiel ist ein verhaltenswissenschaftliches Experiment zur Erforschung von Altruismus und Egoismus von Individuuen.


Einen weiteren Beleg für die ökonomische Relevanz von Fairness liefert das sogenannte Ultimatumspiel. Dabei werden zwei Personen, die einander nicht kennen, zu einem Spiel aufgefordert, durch das sie insgesamt 100 Euro gewinnen können. Hierzu muss ein Spieler zunächst einen Vorschlag unterbreiten, wie die 100 Euro in ganzen Euro zwischen den bei den Spielern aufgeteilt werden sollen. Akzeptiert der zweite Spieler die vorgeschlagene Aufteilung, so erhalten beide ihren Anteil entsprechend dem Vorschlag von Spieler 1. Lehnt der zweite Spieler den Vorschlag hingegen ab, so erhält keiner der beiden Spieler einen Geldbetrag. Entsprechend der konventionellen Theorie, die von einem Homo Oeconomicus ausgeht, sollte der zweite Spieler jeden Geldbetrag, den ihm Spieler 1 anbietet, annehmen, da jeder Eurobetrag besser ist, also mehr Nutzen stiftet, als null Euro. Wären beide Spieler also reine Nutzenmaximierer, könnte Spieler 1 das Verhalten von Spieler 2 antizipieren und würde eine Aufteilung von 99 Euro für sich und einem Euro für den zweiten Spieler vorschlagen, wobei der zweite Spieler diesen Vorschlag auch tatsächlich akzeptieren würde.


Wird das Ultimatumspiel allerdings mit wirklichen Menschen gespielt, weichen die Ergebnisse deutlich von den Vorhersagen der klassischen Theorie ab. So lehnt der zweite Spieler eine Aufteilung von 99 zu 1 in der Regel ab und Spieler 1 weiß das auch. So unterbreitet der erste Spieler vielmehr als gerechter empfundene Aufteilungen, die dem zweiten Spieler 30, 40 oder sogar 50 Euro einbringen. Zwar ist eine Aufteilung von beispielsweise 70 zu 30 weiterhin unfair, allerdings deutlich gerechter als eine Aufteilung von 99 zu 1, weshalb Spieler 2 einer solchen Aufteilung auch deutlich häufiger zustimmt.


Insbesondere für die Lohnsetzung von Unternehmen ist die Erkenntnis aus dem Ultimatumspiel von Bedeutung. Fährt ein Unternehmen in einem erfolgreichen Jahr hohe Gewinne ein, könnten die Mitarbeiter die Zahlung eines fairen Anteils erwarten, auch wenn die ansonsten auf dem Markt übliche Entlohnung dies eigentlich nicht vorsieht. Wie bei Spieler 2 im Ultimatumspiel gesehen, der auf Geld verzichtet und sich selbst schadet, um ungerechtes Handeln zu bestrafen, könnten Mitarbeiter, die sich ungerecht entlohnt fühlen, Maßnahmen wie Streiks, verminderte Arbeitsleistungen oder andere unternehmensschadende Aktionen ergreifen, um ihrem Gerechtigkeitsempfinden Ausdruck zu verleihen. Sprich, Mitarbeiter könnten gewillt sein, selbst einen Nachteil zu erleiden, um die Ungerechtigkeit ihres Arbeitgebers zu bestrafen

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Johannes E.

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