Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das zum einen Schutz gegen allgemeine Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitsunfall und Berufskrankheit bietet und zum anderen eine Absicherung für das Alter ist.
Säulen der Sozialversicherung
Arbeitslosenversicherung
= Zur Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosengeld I und/oder
• Menschen ohne Arbeit erhalten über einen befristeten Zeitraum den Lohn ersetzt
• Höhe ist abhängig vom zuvor verdienten Bruttolohn
• Finanziert durch gezahlte Beiträge
Bürgergeld
• Damaliges Arbeitslosengeld II (auch Harz IV) und Sozialgeld
• dient der Grundsicherung1
Arbeitslosengeld
Leistungen für Arbeitnehmende
• Arbeitslosengeld
• 60% des vorherigen Nettoeinkommens
• 67% des vorherigen Nettoeinkommens mit Kindern
• Teilzeitarbeitslosengeld
• Bewerbungstrainings
• Fahrtkostenhilfen
• Umzugshilfen
• Umschulungsmaßnahmen
• Existenzgründungshilfen
• besondere Hilfen für Langzeitarbeitslose
Leistungen für Arbeitgebende
• Eingliederungszuschuss
• Einstellungszuschuss
• Förderung der beruflichen Weiterbildung
• Förderung der Berufsausbildung
Leistungen für Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung
• Arbeitsbeschaffungmaßnahmen
Leistungen durch die Arbeitsagentur
• Berufsberatung
• Arbeitsmarktberatung
• Ausbildungsvermittlung
• Arbeitsvermittlung
Verpflichtungen Arbeitslosengeld
Pflichten:
• Bei Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnis arbeitssuchend melden
• Frist: drei Monate vorher
• Kenntnis unter 3 Monaten: innerhalb von drei Tagen Arbeitssuchend melden
• Eigenbemühung zur Arbeitsaufnahme
• Erreichbarkeit
• Fähigkeit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden arbeiten zu können und zu dürfen
• Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
• Annahme jeder zumutbaren Beschäftigung
Leistungsempfänger
• alle Erwerbsfähigen (ab dem 15. Lebensjahr bis zum Eintritt des Rentenalters)
• Erwerbstätige mit geringem Einkommen
Leistung
• Richtet sich nach dem Bedarf zum Leben
• Regelbedarf
• Kosten für Miete und Heizung (Stromkosten im Regelbedarf enthalten)
• Versicherungsbeiträge
• Mehrbedarfszuschläge
• Einmalige Leistungen
Kooperationsplan
• Festlegung gemeinsamer Schritte und Bedarfe
• Vertrauenszeit von 6 Monaten
=> keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen bzw. erst beim zweiten Verstoß
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
• Im SGB V verankert
• Ziel
• Erhalt
• Wiederherstellung
• Verbesserung des Gesundheitszustandes
Private Versicherung
• Verankert im
• Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
• Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG)
• Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Gesundheitsfond
Krankenversicherung - Finanzierung
Maßnahmen:
• Beitragserhöhung
• Erhöhung des Bundeszuschusses
• Ausgabendämpfung
• Politisch und ökonomisch
Krankenversicherung - Leistungen
Leistungen
Krankheit erkennen, heilen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
• Ärztliche Behandlungen einschließlich Psychotherapie
• zahnärztliche Behandlung
• Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
• häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
• Krankenhausbehandlung (vollstationär, teilstationär, ambulant)
• medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
• Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
• Krankengeld
• Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
= Zahnerkrankungen (z. B. Gruppenprophylaxe oder Individualprophylaxe)
= Vorsorgeleistungen (z. B. Schwächung der Gesundheit frühzeitig abhalten)
= Schutzimpfung
• Früherkennung von Krankheiten:
= Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35 Lebensjahr. alle zwei Jahre;
= Krebsvorsorge 1x jährlich für Frauen ab 20 Lebensjahr und Männer ab 45 Lebensjahr1
• Leistungen zur Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
• Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft:
= ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
= stationäre Entbindung
= häusliche Pflege
= Haushaltshilfe
= Mutterschaftsgeld
• Hilfe zur Familienplanung
Pflegeversicherung
Anzahl an Pflegebedürftigen steigt!
Definition = Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
Pflegeversicherung - Ziel
sozialen Absicherung der Pflegebedürftigkeit
= Menschen mit bestehendem oder drohendem Hilfebedarf
= Ermöglichung eines Lebens in häuslicher Umgebung
= Verbesserung der Lebensumstände
= Wiederherstellung und Erhaltung körperlicher, seelischer und geistiger Kräfte
Pflegeversicherung - Leistungsbereiche
Leistungen Pflegegrad 1
• Pflegeberatung und Hilfestellung
= Unterstützung bei der Auswahl von Sachleistungen und Hilfsangeboten
= Beratungstermin erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung
= Findet in Pflegestützpunkten der Pflege- und Krankenkassen statt und sind i.d.R. wohnortnah
• Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln
• zusätzliche Leistungen bei der ambulanten Betreuung Pflegebedürftiger (betreute Wohngruppen)
• Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
• Beratung in den eigenen Häuslichkeiten
• finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
• zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
• Finanzierung von Pflegekursen für Angehörige sowie ehrenamtlich Pflegende
• Zusätzlich Entlastungbetrag
= 125€
= Bei Inanspruchnahme von Tags-; Nacht- und Kurzzeitpflege
= Abrechnung durch:
ambulanten Pflegediensten
Angeboten zur Alltagsunterstützung
Leistungen Pflegegrad 2-5
• Pflegesachleistung
• Häuslicher Pflege
= körperbezogene Pflegemaßnahmen
= pflegerische Betreuungsmaßnahmen
= Hilfen bei der Haushaltsführung (häusliche Pflegehilfe)
• Pflegegeld
• selbstständigen Sicherstellung der erforderlichen körperbezogenen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
• Unterstützung bei der Haushaltsführung
Leistungen - Hilfsmittel
• Pflegehilfsmittel
= Nur wenn diese nicht von der GKV zu tragen sind
= Max. 40€ im Monat
= Ab 18 Jahren Zuzahlung von 10% (max. 25€)
• Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
• Bis zu 4000€ je Maßnahme (max. 16000€)
= Voraussetzung
= häusliche Versorgung wird ermöglicht,erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung erzielt
Leistungen Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
• Übergangszeit nach stationärer Versorgung
• Krisensituation in der die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich/ausreichend ist
• Max. acht Wochen / Kalenderjahr
• Übernahme bis 1612€ / Kalenderjahr
= Pflegebedingte Aufwendungen ¡ Betreuung
= Medizinische Behandlungspflege
• Bei Nichtinanspruchnahme Erhöhung auf 3224€
Leistungen Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege
• Anspruch, wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreicht
Pflegegrad 2: 689€
Pflegegrad 3: 1298€
Pflegegrad 4: 1612€
Pflegegrad 5: 1995€
• Tages- und Nachtpflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen
• Inkl. Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung
Leistungen - Vollstationäre Pflege
vollstationäre Pflege
• Anspruch auf vollstationäre Pflege
Pflegegrad 2: 770€
Pflegegrad 5: 2005€
• Überschreitet der Betrag die tatsächlichen Kosten, können diese für Unterkunft und Verpflegung verwendet werden
• Übernahme
= Pflegebedingte Aufwendungen
= Betreuung
Ablauf ambulante Pflege - Pflegeversicherung
Ablauf stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegeversicherung
Was zahlen Pflegeheim-Bewohner?
Unfallversicherung
Aufgabe:
• Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
• Im Falle eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheiten
=> Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
=> Entschädigung der Versicherten bzw. ihrer Hinterbliebenen (Geldleistungen)
Versicherte
• Arbeitsnehmende und Auszubildende (während der beruflichen Tätigkeit und auf dem direkten Arbeitsweg)
• Kinder, Schüler und Studenten (Hin- und Rückweg zur Einrichtung)
• ehrenamtlich Tätige im Gesundheitswesen oder bei Unglücksfällen
• Personen die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
• Menschen die auf 450€-Basis tätig sind
• Selbständige und Unternehmer können sich freiwillig versichern
Versicherungsfrei
• Personen die anderweitig gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geschützt sind, sind
• Beamte
• Richter
• Berufssoldaten
Unfallversicherung - Träger
Berufsgenossenschaften, die sich nach den verschiedenen Berufsgruppen unterteilen.
• gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
• Bund
• Unfallkassen der Länder
• gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und kommunalen Bereich
• Unfallkassen und -verbände der Gemeinden
• Eisenbahn-Unfallkasse
• Unfallkasse Post und Telekom
Zuletzt geändertvor 2 Monaten