Behörde
Jede Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
SvB : Beamten … sind Teil des PVD und somit eine Behörde i s v §1(2) LVwVfG
Hoheitliche Maßnahme
Eine Behörde handelt hoheitlich, wenn sie einseitig, anordnend bzw. verpflichtend öffentlich-rechtlich handelt.
SVB: Die Anordnung … ist eine hoheitliche Maßnahme, da die Behörde (hier PVD) von Befugnissen (bspw IDF) Gebrauch macht, die nur der Behörde und nicht dem Adressaten zustehen (=einseitig)
Gebiet des öffentlichen Rechts
Behörde muss auf Grund einer Ermächtigungsgrundlage des öffentlichen Rechts gehandelt haben zb PolG
SvB: Die Aufforderung … beruht auf Xxx PolG. PolG Teil des öffentlichen Rechts.
Öffentliches Recht
Verhältnis Staat und Bürger
Prinzip Über - und Unterordnung (Subordinationsprinzip)
Privatrecht
regelt Beziehungen der Bürger untereinander
Prinzip Gleichberechtigung (Koordinationsprinzip)
Einzelfallregelung
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Tipp:
Wenn die Maßnahme einseitig,
mit dem ANSPRUCH auf Verbindlichkeit
eine unmittelbare Rechtsfolge setzt
SvB : Durch die Aufforderung wird für xX die Rechtsfolge herbeigeführt, dass er YY machen muss
!Konkreter Sachverhalt, individueller Adressat!
Außenwirkung
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Tipp: nur dann , wenn:
Außenwirkung nur dann,
wenn die Rechtsfolgen
ggü einer außerhalb der Verwaltung
stehenden natürlichen oder juristischen Person eintreten (wirken)
SvB : die Person Xx ist offensichtlich eine außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehenden Person
Schutzbereich körperliche Unversehrtheit
(UZW)
B E
Alle Einwirkungen auf die Substanz des Körpers
im biologisch-physischen und geistig-seelischen Bereich,
ohne Rücksicht auf das Schmerzempfinden,
welche die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt.
Sie schützt das Recht auf Unversehrtheit des Körpers das menschliche “Sosein”
Dieser Begriff umfasst jedem Eingriff in die körperliche Integrität
Bspw: Anwendung körperlicher Gewalt, Entnahme Blutprobe,
Einfache körperliche Gewalt
Was dabei nicht
Def. : wenn der Polizeibeamte nur mit seiner Körperkraft unmittelbar auf die Sache oder Person einwirkt, ohne dabei Hilfsmitzel der körperlichen Gewalt oder Waffen zu verwenden, spricht man von einfacher körperlicher Gewalt
leichteste Form UZW
bspw. Faustschlag, zurück drängen , Festhalten mittels Polizeigriff
Hilfsmittel der körperlichem Gewalt
Tipp: 4
Handelt sich dabei um Gegenstände,
die geeignet sind
die körperliche Kraft zu verstärken,
ohne dabei Waffen im technischen Sinne zu sein
Bspw: handfesten, Schutzschilde, diensthunde,…
Waffen
Waffen i s d PolG sind Waffen im technischen Sinne
Darunter versteht man Gegenstände- die konstruiert und hergestellt wurden, um Verletzungen herbeizuführen
Bspw Eka, Pfeffer, Pistole
Auf andere Weise
Polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint
Daraus ergibt dass UZW nur das Äußerste und letzte Mitte, sein darf, um polizeilichen Zweck zu erreichen (ultima ratio)
Bspw von Bedeutung ob mildere Maßnahmen wie bspw Kommunikation erfolglos waren
Oder von vornerein klar ist, dass Zweck nur mit UZW erreicht werden man.
Mildeste Mittel Def : Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Uafgaben mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt
Freie Entfaltung der Persönlichkeit, hier: allgemeine Handlungsfreiheit
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Die Handlungsfreiheit schützt die Freiheit des Denkens und Handelns,
der Entscheidung,
Gestaltung und
Selbstbestimmung
vor willkürlichen Eingriffen durch den Staat
Jeder kann tun und lassen, was er möchte.
bspw bei
(Freie Entfaltung der Persönlichkeit, hier : APR ?)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Kernbereich der Persönlichkeit,
die drei Sphären
Individual
Privat
und Intimsphäre
sind zu beachten
Bspw bei :
Freie Entfaltung der Persönlichkeit, hier RIS
Hinweis
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erlaubt dem einzelnen,
selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Schutz des Einzelnen vor
unbegrenzter Erhebung,
Speicherung,
Verwendung
und Weitergabe
persönlicher Daten
(Leben )
h W
Gv f A a GR
Was verbietet es : s E
Verpflichtet : s u f v L
u v r T D z b
Leben stellt den höchsten Wert dar,
das Grundvoraussetzung für die Ausübung aller Grundrechte ist (BVerfG)
es verbietet staatliche Eingriffe in das Leben
Es verpflichtet den Staat sich schützend und fördernd vor das Leben zu stellen
und es vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren
Jugendliche
Mitführen
Zu was ?
Eine Sache wird mitgeführt wenn die Person die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt
und zeitnah auf sie zugreifen kann
Gewahrsam
Ein G. Liegt vor, wenn die Polizei eine oder mehrere Personen nicht nur kurzfristig an einem eng umgrenzten Ort festhält
und dadurch die körperliche Bewegungsfreiheit aufgehoben wird
Störung
Schaden ist die objektive Störung bzw Minderung (eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung) von Normen, rechte und Rechtsgütern, die unter dem Begriff der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zusammengefasst werden
In welche Grundrechte wird bei welchen Maßnahmen eingegriffen
1 allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2(1))
Bsp: 1,3 Maßnahme ;Platzverweis
GR Schranken : verfassungsunmittelbare Schranke (Schrankentrias)
2 RIS (Art 2(1) i v m 1(1))
Bsp: IDF gem §27 PolG
GR Schranken: verfassungsunmittelbare Schranke (Schrankentrias)
3 Freiheit der Person (Art 2 (2) S.2)
Bsp: freiheitsentziehende Maßnahme über 1h-> 27, 43, 33, 34
Gr Schranken: allgemeiner Gesetzesvorbehalt (Eingriff nur durch ein Gesetz)
Richtervorbehslt gem 104(2) GG
4 körperliche Unvesehrheit Art 2 (2) S.1
Bsp: (VA) ? i v m UZW gem 63ff
Gr Schranken: allgemeiner Gesetzesvorbehalt ( Eingriff nur durch ein Gesetz)
Schranken - Schranken
Aufschrieben gelochten Sätze
Prüfschema zu materielle RM
Formelle RM Prüfschema
Prüfschema UZW
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Svr prüfschema
SVR grundrechsteingriffe Übersicht
SvR Lösungsvorschlag
Konkret drohende Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung und aufgrund objektiver Tatsachem mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit ein Schaden Eintritt, wenn die Polizei nicht einschreitet
VW Akt vollstreckbar
9 Sachen
LV vollstreckbar VW Akt
LV UZW
Formelle RM LV IDF
Platzverweis
Gefahr - konkret drohende
Öffentliche Sicherheit begründen
Unaufschiebbare Maßnahme
bei 80 (2)
… wenn ohne Vornahme dieser das polizeiliche Ziel gefährden oder vereiteln werden würde
Materiell RM
Jugendliche Ahndungsketten
Ausgegeben von normalperson (kein Veranstalter/kein Gewerbebetreibender)
Zigaretten ? 10(1), 28(4) i v m 28 (1) Nr 12 JuschG
Alkohol: 9, 28(4) i v m 28 (1) Nr 10
Gewerbebetreibender/Veranstalter
10(1), 28(1) Nr 12 JuschG
Jugendlichen SV LV
handelt es sich um Jugendlichen?
Was liegt vor (Rechtsvorschrift, Begriffsbestimmung)
Was ist erlaubt
Ausnahmen, Beschränkungen
Liegt Verstoß vor
Wer verstößt
VA liegt vor? LV
Vollstreckbarer VA LV
SVR LV
Formelle RM LV generell
In welches Grundrecht wird bei der Durchsuchung eingegriffen bzw. welches im SVR und bei VHM abgleichen?
UZW LV
Gefahr im Verzug
Bei VA gem §21 LVwVG
Bei der Abwehr einer Gefahr die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gestört ist, dies erfordert
SvB : Ohne Eingreifen kann nicht verhindert werden, dass öffentliche Sicherheit gestört wird (Schutz Gesundheit des A,..)
Weshalb Beamten aufgrund der Dringlichkeit keine schriftliche Androhung vollziehen können
VA liegt vor
VA wirksam
Prüfschema
VA vollstreckbar?
Zuletzt geändertvor 3 Monaten