Erläutere die gesetzlichen Einteilungen und die Prüfungsabfolge des Schuldrechts
=> Allgemeines Schuldrecht (Abschnitte 1-7: §§ 241-432)
Regeln für alle Schuldverhältnisse, soweit nicht im Besonderen Schuldrecht Sonderregeln bestehen
=> Besonderes Schuldrecht (Abschnitt 8: §§ 433-853)
Vorschriften, die nur für das jeweilige Schuldverhältnis gelten, z.B. §§ 433-480 für Kaufverträge
-> Prüfungsreihenfolge:
Von der speziellen zur allgemeinen Regelung ⇒
Erst wenn keine Sonderregelung vorhanden ist, ist das Allgemeine Schuldrecht anwendbar; wiederum ergänzend kommen schließlich die Vorschriften des Allgemeinen Teils des BGB (§§ 1-240) zur Anwendung
Erkläre den Begriff des Schuldverhältnisses
Keine gesetzliche Definition
Schuldverhältnis im weiten Sinne:
Rechtsverhältnis (rechtliche Sonderbeziehung, durch einen geschlossenen Vertrag) zwischen mindestens zwei Personen, durch das Rechte und Pflichten begründet werden. Dabei ist wenigstens ein Teil gegenüber dem anderen zur Leistung (§ 241 I) und/oder zur Rücksicht (§ 241 II) verpflichtet
Schuldverhältnis im engeren Sinne:
Der einzelne schuldrechtliche Anspruch, das Recht auf eine Leistung (§ 241 I 1)
(so z.B. § 362 I)
Beteiligte Parteien:
Gläubiger = Anspruchsteller
Schuldner = Anspruchsgegener
Welche Pflichten ergeben sich aus einem Schuldverhätlnis?
Primärpflichten
Sekundärpflichten
Obliegenheiten
Was sind Primärpflichten?
Unmittelbare Leistungs- und Verhaltensregeln aus dem SV
-> ergeben sich unmittelbar beim Vertragsschluss
Was sind Sekundärpflichten?
Ergeben sich nicht unmittelbar aus dem SV, sondern entstehen erst als Folge der Störung von Primärpflichten (z.B. § 280 I)
-> entstehen nur, wenn primärpflichten verletzt wurden
Was sind Obliegenheiten?
„Pflichten gegen sich selbst“ (lediglich Rechtsnachteile bei Nichtbeachtung; kein Anspruch der anderen Vertragsseite auf Beachtung; z.B. §§ 254 BGB und 366 HGB)
Was sind Leistungspflichten?
Die Leistungspflichten haben das Ziel, die gegenwärtige Güterzuordnung zu verändern.
Sie lassen sich weiter in Haupt- und Nebenleistungen unterteilen.
Die Hauptleistungspflichten charakterisieren das Schuldverhältnis. Beim Kaufvertrag sind die Pflicht des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB) und die Pflicht des Verkäufers zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) Hauptleistungspflichten. Diese Pflichten sind für den Kaufvertrag wesentlich und stehen in einem Austauschverhältnis (sog. Synallagma).
Der Käufer bezahlt den Kaufpreis, damit der Verkäufer ihm die Sache übergibt und übereignet. Der Verkäufer übergibt und übereignet die Sache, damit der Käufer den Kaufpreis bezahlt.
Die Pflicht des Käufers zur Abnahme (§ 433 Abs. 2 BGB) ist hingegen eine Nebenleistungspflicht. Sie soll die Erfüllung der Hauptleistungspflicht fördern.
Was sind Schutzpflichten?
sind darauf gerichtet, den Gläubiger nicht in seinen sonstigen, vom Erfüllungsinteresse zu unterscheidenden Interessen zu beeinträchtigen.
Die Schutzpflichten erlegen dem Schuldner demnach die Pflicht auf, das Integritätsinteresse des Gläubigers zu wahren.
Welche Arten von Schuldverhältnissen gibt es?
Gesetzliches (z.B. Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 ff.)
Rechtsgeschäftliches (z.B. Vertrag § 311 I, Kauf § 433, Miete)
Vor-rechtsgeschäftliches = rechtsgeschäftsähnliches
Welche Arten von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen gibt es?
zweiseitig begründetes (Vertrag)
zweiseitig verpflichtender Vertrag
gegenseitiger Vertrag (“Synallagma”)
unvollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag
einseitig verpflichtender Vertrag
einseitig begründetes
! davon abzugrenzen: Gefälligkeitsverhältnisse
Zuletzt geändertvor 7 Monaten