Wie/Wodurch entsteht ein Schuldverhältnis durch ein Rechtsgeschäft?
In der Regel durch Vertrag (§ 311 I)
Vertragsarten:
Gegenseitige Verträge (synallagmatische (Austausch-) Verträge)
Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge
Einseitig verpflichtende Verträge
Vertragsfreiheit (Abschluss[1]- und Gestaltungsfreiheit), Grenzen der und Ausnahme von der Vertragsfreiheit:
Insb. §§ 134, 138 (=Grenzen der Gestaltungsfreiheit); Begrenzung aber auch durch § 254
Kontrahierungszwang (Ausnahme von Abschlussfreiheit)
Kraft spezieller Regelung
Nach allg. Grundsätzen (gestützt auf § 826 i.V.m. § 1004 analog)
➤ Nicht durch unbestellte Lieferung oder sonstige Leistung (§ 241a I)
[1] = kein Kontrahierungszwang
Wo besteht die Ausnahme bei dem entstehen eines Rechtsgeschäfts durch ein Rechtsgeschäft? (+3 Beispiele)
➤Ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft
Stiftungsgeschäft (§ 81)
Auslobung (§ 657)
Vermächtnis (§ 2147)
Was ist das AGG?
AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
“Antidiskriminierungsgesetz“
Soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen
Bezieht sich im Bereich des allg. Zivilrechts im Wesentlichen nur auf:
Den Abschluss von „Massengeschäften“ (die typischerweise ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden) und
Privatrechtliche Verischerungsverträge (§ 19 I)
Benachteiligung aus Gründen der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse i.S.d. § 2 I Nr. 5 bis 8 unzulässig (§ 19 II)
Beachte: Sieht Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schadensersatz, Beseitigung und Unterlassung, aber nach der h.M. keinen allgemeinen Kontrahierungszwag vor
Was sind konkrete Beispiele für rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse?
Aufnahme von Vertragsverhandlungen (§ 311 II 1)
Vertragsanbahnung: (Noch) keine Verhandlungen, allerdings mit Richtung auf einen möglichen Vertragsschluss (§ 311 II 2)
Ähnliche geschäftliche Kontakte: Vorbereitung eines Vertrags?; Auffangtatbestand (§ 311 II 3)
Folge: Keine Leistungspflichten i.S.d. § 241 I, aber Schutzpflichten/Sorgfaltspflichten nach § 241 II, insbesonder auch Informations- und Loyalitätspflichten
Ein Beispiel zur Haftung Dritter (§ 311 III BGB):
Ausgangssituation: die schädigende Handlung im Rahmen der Vertragsverhandlungen begeht jemand, der selbst überhaupt nicht Vertragspartei werden soll. Wer ist zum Schadensersatz verpflichtet?
Definiere “Schuld”
Leistensollen des Schuldners (Verbindlichkeit des Schuldners)
Definiere “Haftung”
Einstehen müssen für die Schuld (Unterworfen sein des Schuldners unter den zwangsweisen Zugriff des Gläubigers)
Mit was haftet man?
Mit dem gesamten Vermögen (Regelfall)
Mit einem Teil des Vermögens (z.B. für Nachlassschuld bei Beschränkung nach § 1975) = Ausnahmefall
Mit der Person (Zwangsgeld, Zwangshaft; beides auch im Zivilrecht vorhanden)
Wobei besteht eine Ausnahme von Schuld und Haftung?
Ausnahmsweise: Schuld ohne Haftung (Naturobligation); bei:
Verjährte Forderungen
Häufigster Fall zu Auseinanderfallen von Schuld und Haftung
Spiel- und Wettschulden, Schulden aus Ehevermittlung
(Sobald die Verjährung eintritt, tritt die Haftung ein)
Was ist der Inhalt der Pflichten aus dem Schuldverhältnis?
Ermittlung von Inhalt und Umfang der Leistungspflichten
Leistungszeit
Leistungsort
Besonderheiten bei Geldschulden?
Durch was müssen die Hauptleistungspflichten bestimmbar sein?
(bei Vertragsschluss)
Parteiabrede
Vertragsauslegung, evtl. auch gesetzliche Auslegungsregeln (z.B. §§ 632 II, 311c, 926)
Bestimmung durch eine Partei oder einen Dritten (selten, z.B. bei Festsetzung des Preises); (§§ 315, 316, 317)
Was bedeutet der Grundsatz von Treu und Glaube (§ 242)?
Generalklausel, der von Lehre und Rsp. (gestützt auf §§ 133, 157, 826) eine weite über den Wortlaut Hinausgehende Bedeutung beigemessen wird
Unbestimmter Rechtsbegriff (Kriterien werden benötigt)
Richtlinien bzw. objektive Kriterien für Auslegung und Anwendung:
Grundgesetzliche Wertungen (insb. Art. 2 I GG)
Einfachgesetzliche Wertungen (z.B. allgemeine „Opfergrenze“ aus § 251 II S 2 abgeleitet)
Kollektive Wertvorstellungen (öffentliche Ordnung)
Was sind die Funktionen des Grundsatzes von Treu und Glauben?
Ergänzungsfunktion (Begründung von Pflichten)
Heute überwiegend zur Begründung von Schutzpflichten (z. B.: „Geschäftsinhaber hat für Verkehrssicherheit zu sorgen.“)
Regulierende Funktion
Nach dem Wortlaut der eigentliche Anwendungsbereich: Die Regulierung von Leistungsmodalitäten (z. B.: Kleingeld, Leistung zur Unzeit)
Schranke von Ansprüchen
Heute die wichtigste Funktion: Beschränkung eines im Grunde gegebenen Anspruchs (Rechtsmissbrauch, Verbot widersprüchlichen Verhaltens, Verwirkung)
Korrektur von Vertragsinhalten und Rechtsnormen
Für die Rsp. ein den übrigen Vorschriften übergeordnetes Prinzip zur Herstellung von Gerechtigkeit
(§ 242 ist auch… „Mittel der rechtsethischen Durchbrechung des positiven Gesetzesrechts“)
Was bedeutet Gattungsschuld?
➥ Geschuldete Leistung ist nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt
(2 Kilo Bananen; 1 fabrikneuer VW Passat)
Was bedeutet Stückschuld?
➥ Sache ist nach individuellen Merkmalen konkret bestimmt
(Einzelstücke, inidividualisierbare Stücke, VW Passat aus der Ausstellung)
! hierbei würde die Leistungspflicht entfallen, wenn die Sache nicht mehr vorhanden ist
Was folgt aus Gattungs- und Stückschuld?
Schuldner der Gattungsschuld muss nur Sachen mittlerer Art und Güte leisten (§ 243 I), solange, bis die Gattung nicht mehr existiert.
Anders bei Stückschuld: Kann der Schuldner nicht mehr leisten, wird er von seiner Leistungspflicht frei [§ 275].
Bei einer Gattungsschuld gilt das gleiche bei Konkretisierung [§ 243 II].
Wann ist die Leistung zu bewirken -> Leistungszeit?: Fälligkeit und Erfüllbarkeit
Fälligkeit
➥ Der Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger die Leistung fordern kann, der Schuldner sie also erbringen muss.
Erfüllbarkeit
➥ Der Zeitpunkt, von dem an der Schuldner die Leistung erbringen darf und der Gläubiger sie annehmen muss, sofern er nicht in Annahmeverzug geraten will.
Wie ist die Stufenfolge zur Bestimmung der Leistungszeit?
Vorrangig: Parteivereinbarung
(sogar vor gesetzlichen Spezialregelungen!)
Gesetzliche Spezialregelungen
(z. B. Fälligkeit der Miete [556b I] ; Rückgabepflicht bei der Leihe [§ 604]; Fälligkeit der Vergütung bei Dienst- und Werkverträgen [§§ 614, 641])
„Umstände des Falls“
Sofortige Fälligkeit und Erfüllbarkeit [§ 271 I]
Auffangtatbestand, gilt „sofort“, dispositives Recht
Wie sind die Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen?
➜ Der zur Umsetzung der Zahlungsverzugs-RL[1] mit Wirkung vom 29.07.2014 eingefügte § 271a BGB will – im Wesentlichen für den B2B-Bereich – die Vereinbarung überlanger Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen verhindern:
Zahlungsfristen maximal 60 Tage, bei öffentlichen Auftraggebern 30 Tage, außer individualvertraglich wurde eine längere Frist vereinbart, die für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.
Zugunsten öffentlicher Auftraggeber darf die Frist 60 Tage keinesfalls überschreiten.
Überprüfungs- und Abnahmefristen maximal 30 Tage, außer individualvertraglich wurde eine längere Frist vereinbart, die für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.
Was bedeutet “Leistungsort”?
Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vorzunehmen hat
Zu unterscheiden vom Erfolgsort: Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt
Bei der Holschuld und Bringschuld fallen sie zusammen, bei der Schickschuld auseinander
Wie wird der Leistungsort bestimmt?
Vorrangig: Parteivereinbarung (! Privatautonomie)
Gesetzliche Sonderregelungen
Leistungsort eventuell aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses zu ermitteln [§ 269]
(Bsp.: Heizölhändler muss Öl bringen; Gärtner kann nur am Objekt selbst arbeiten)
Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Schuldners [§ 269 I, II] („Warenschulden sind Holschulden.“)
Was bedeutet Holschuld?
Schuldner muss die Leistung zur Abholung bereit halten; Gläubiger muss die die Leistung beim Schuldner holen.
Was bedeutet Bringschuld?
Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung bringen.
Was bedeutet Schickschuld?
Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung schicken
(Bsp.: Versendungskauf [§ 447])
was bedeutet Geldschuld? (detaillierter)
=> Bei gegenseitigen Verträgen besteht die Gegenleistung meist in der Zahlung von Geld.
Gesetzliche Regelungen z. B. §§ 244, 270: Geldschulden sind nach der (noch / wieder) h.M. im Zweifel „qualifizierte Schickschulden“ [§ 270 I];
nach einem EuGH-Erkenntnis zur Zahlungsverzugsrichtlinie meinte man vorübergehend, eher von einer „modifizierten Bringschuld“ (Gerichtsstand des Leistungsortes bleibt der Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners) ausgehen müssen.
Geldschuld ist grds. Geldsummenschuld: Geschuldete Geldleistung wird ausschließlich betragsmäßig in Währungseinheiten festgesetzt („100,- €“); gegen Inflationsrisiko werden Wertsicherungsklauseln eingesetzt
(beachte die Preisklauselverbote nach PresKlG!)
Anders: Geldwertschuld: auf den in Geld zu berechnenden Wert eines Gegenstandes gerichtet, insbes. Schadensersatzansprüche, z. B. aus § 823 I.
Nur ausnahmsweise ist Geld als Stückschuld (Gattungsschuld) geschuldet (z. B. bestimmte Münzen).
Geldschuld: Ist die Zahlung durch Buchgeld möglich?
Eine Geldschuld ist grundsätzlich bar zu entrichten.
Eine Zahlung durch Buchgeld ist jedenfalls dann möglich, wenn sich der Gläubiger damit einverstanden erklärt hat.
(Dies geschieht i. d. R konkludent durch Bekanntgabe des Kontos auf einer Rechnung, in Briefen etc.)
Wegen der Üblichkeit und Bedeutung der bargeldlosen Zahlung wird tw. die Befugnis hierzu angenommen, wenn kein abweichender Wille des Gläubigers erkennbar ist.
Gesetzl. Verzugszins bei Unternehmergeschäften 9 Prozentpunkte, sonst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Daneben kann bei UG eine Pauschale von 40 € verlangt werden, die ggf. auf den Schaden durch Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen ist. [§ 288]
Wie ist die Bedeutung der Vertragsstrafe (Konventionalstrafe)?
Parteiabrede, dass der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme [§ 339] oder eine andere Leistung [§ 342] erbringen muss.
Druckmittel
Schaden braucht nicht im einzelnen nachgewiesen zu werden.
Vertragsstrafe sichert die Hauptverbindlichkeit, ist daher akzessorisch
Was gibt es für Erlöschensgründe?
· Erfüllung (wenn z.B. die Ware übergeben wurde)
· Leistung an Erfüllunggs statt * (eine andere Leistung erbracht)
· Hinterlegung *
· Aufrechnung *
· Sonstige Erlöschensgründe
* = “Erfüllungssurrogate”
Wie / ab wann ist eine Schuld erfüllt?
-> ERFÜLLUNG: Das Leisten des geschuldeten …
=> Erfüllungswirkung: Wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird [§ 362].
Beachte: Es genügt nicht, dass der Schuldner alles auf seiner Seite dazu erforderliche getan hat!
Der Schuldner muss
die richtige Leistung
in der richtigen Art und Weise - am richtigen Ort
zur richtigen Zeit erbringen.
Beachte: Nimmt der Gläubiger dennoch nicht an, ist die Schuld nicht getilgt!
Wie lautet die Tilgungsreihenfolge?
Wie ist zu verfahren, wenn der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen verpflichtet ist und das Geleistete nicht zur Tilgung aller Forderungen ausreicht?
Die Tilgungsreihenfolge kann durch den Schuldner bestimmt werden [§ 366 I; anders § 367 I].
Hat der Schuldner die Tilgungsreihenfolge nicht bestimmt, greift die gesetzliche Tilgungsregel [§ 366 II].
Was bedeutet: Leistung an Erfüllung statt?
=> Schuldner erbringt nicht das, was geschuldet war
Der Schuldner erbringt eine andere als die geschuldete Leistung.
Das Schuldverhältnis erlischt nur, wenn der Gläubiger diese Leistung anstelle der Erfüllung annimmt [§ 364 I].
§ 364 II: Auslegungsregel bei Übernahme einer neuen Verbindlichkeit; so werden insb. Wechsel und Schecks im Zweifel nur „zahlungshalber“, aber nicht „an Erfüllungs statt“ begeben.
Was passiert bei einer Leistung durch einen Dritten?
Wenn es nicht auf die Person des Schuldners ankommt, kann auch ein Dritter die Leistung bewirken [§ 267 I 1] .
Der Dritte muss die Leistung mit dem erkennbaren Willen erbringen, die fremde Schuld zu erfüllen.
Wenn Schuldner widerspricht, kann der Gläubiger die Leistung ablehnen [§ 267 II].
Ausgleichsansprüche gegen den Schuldner: Auftrag [§§ 662, 670]; GoA [§§ 677, 683, 670]; [§§ 684, 812].
Was passiert bei einer Leistung an einen Dritten?
Kann mit erfüllender Wirkung die Schuld gegenüber einem Nichtgläubiger getilgt werden?
Grundsatz: Leistung an den richtigen Gläubiger
Aber: Leistung an den Nichtgläubiger ist dem Gläubiger gegenüber wirksam, wenn ein Einverständnis vorliegt bzw. der Gläubiger sie später genehmigt. [§§ 362 II, 185 I].
Gesetz: z.B. §§ 370, 407 (Schuldnerschutz)
Was bedeutet Hinterlegung und was sind Gründe dafür?
=> Möglichkeit, wie ein Schuldverhältnis zum Erlöschen gebracht wird
-> Voraussetzungen:
Hinterlegungsgrund [§ 372 S. 1]
Hinterlegungsfähiger Gegenstand:
Geld, Wertpapiere, sonst. Urkunden, Kostbarkeiten [§ 372]
bei Handelskauf: jede Ware [§ 373 I HGB
ansonsten: Selbsthilfeverkauf [§§ 383 BGB, 373 HGB]
Wirkung: Ist die Rücknahme ausgeschlossen [z.B. nach § 376 II Nr. 1], wirkt die Hinterlegung schuldbefreiend.
[§ 378; sonst: § 379].
HINTERLEGUNGSGRUND
Annahmeverzug des Gläubigers [§ 372 S. 1]
Anderer in der Person des Gläubigers liegender Grund [§ 372 S. 2, 1. Alt.]
Vom Schuldner unverschuldete Unsicherheit über die Person des Gläubigers [§ 372 S. 2, 2. Alt.]
Was bedeutet Aufrechnung, welcher Zweck wird verfolgt und was sind die Voraussetzungen?
Begriff
➥ Tilgung zweier einander gegenüberstehender Forderungen durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
Zweck:
Tilgungserleichterung: kein Hin und Her der Leistungen
„Privatvollstreckung“: kein Risiko bei der Geltendmachung der Forderung
(Leistungsvermögen, -bereitschaft, Rechtsweg, Vollstreckung, Kosten)
Merke: Jemandem, dem man selbst mindestens gleichviel schuldet, kann man ohne jede Bonitätsprüfung Kredit gewähren.
Voraussetzungen:
1. Aufrechnungslage [§ 387]
2. Aufrechnungserklärung
3. Kein Ausschluss der Aufrechnung
Welche verschiedenen Aufrechnungslagen gibt es?
Gegenseitigkeit der Forderungen
Personenidentität: Jeder muss zugleich Gläubiger und Schuldner des anderen sein.
Gleichartigkeit der Forderungen
gleiche Gattung oder Geld; nicht: gleiche Höhe, einheitliches Rechtsverhältnis
Fälligkeit der Gegenforderung
sowie Erfüllbarkeit der Hauptforderung
Durchsetzbarkeit der Gegenforderung [§ 390]
(Ausnahme: § 215)
Was gelten für Prinzipien für die Aufrechnungserklärung?
Empfangsbedürftige Willenserklärung
Gestaltungsrecht
Minderjährige: Zustimmung des gesetzl. Vertr. erforderlich [§§ 107, 111] Keine Bedingung, Zeitbestimmung [S. 2]
Ausnahme: Eventualaufrechnung im Prozess
Wie wird die Aufrechnung abgeschlossen?
Parteivereinbarung [§ 311 I; vgl. § 391 II, auch § 309 Nr. 3 bei AGB]
Hauptforderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung [§ 393]
Soweit Hauptforderung unpfändbar [§ 394; §§ 850 ff ZPO]
was ist die Wirkung der Aufrechnung?
=> Rückwirkendes Erlöschen der Forderungen (ex tunc) auf den Zeitpunkt, an dem sie sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden. Vom Zeitpunkt der Aufrechnungslage an keine Zinsen; kein Verzug mehr möglich.
Was gibt es sonst noch für Erlöschensgründe?
Insbesondere
-> Erlassvertrag [§ 397]
Durch Vertrag, also nicht einseitig begründete Aufhebung einer Forderung (zur Beseitigung des gesamten Schuldverhältnisses iwS dient dagegen der Aufhebungsvertrag)
-> Konfusion
Zusammenfallen von Forderung und Schuld in einer Person
-> Rücktritt
Gem. Parteivereinbarung oder Gesetz (sonst gilt: „Pacta sunt servanda“)
-> Kündigung/Fristablauf
Bei Dauerschuldverhältnissen
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