Fahndung
Fahndung im polizeitaktischen Sinn ist die planmäßige, allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der
Strafverfolgung
Strafvollstreckung
Gefahrenabwehr
Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen
Allgemeine Fahndung
Ist die Suche ohne konkrete Hinweise:
Im Rahmen des normalen Dienstes
ohne konkreten Anlass
als ständige Aufgabe eines jeden PVB
Suche nach Personen oder Sachen
Gezielte Fahndung
Ist die planmäßige Suche aufgrund konkreter Hinweise, Anlässe oder von Auswertungsergebnissen
zeitlich befristet
grundsätzlich mit Regeldienstkräften
Verstärkungskräfte sind möglich
Fahndungsarten
Tatortbereichsfahndung
Schwerpunktfahndung
Öffentlichkeitsfahndung
Alarmfahndung
Verdachts- und Ereignisunabhängige Fahndung
Zielfahndung
Ringalarmfahndung
Rasterfahndung
Verkehrswegesofortfahndung
Die Tatortbereichsfahndung ist die gezielte Suche nach Personen oder Sachen aus aktuellem Anlass in einem begrenzten Raum um den Tatort.
Fahndungshinweise
Täter/Personenhinweise
Tatzeit
Fluchtweg/-richtung
Fluchtmittel
Tageszeit
Tathergang
Bewaffnung
Verkehrswege
Zeugen/Opfer
Beweismittel
Die Schwerpunktfahndung ist eine planmäßig vorbereitete, zeitlich befristete, gezielte, mit Einsatzschwerpunkten durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen.
INPOL
Beim Informationssystem der Polizei handelt es sich um ein Datenverbundsystem der Polizei der Länder und des Bundes zur Fahndung nach Personen oder Sachen zum Zweck der Strafverfolgung, Strafvollstreckung und zur Gefahrenabwehr.
Fahndungsdateien
AZR
GFD
SIS
EWA
ISU-WEB
Beurkundungsformen der Anzeige
Protokollform
Berichtsform
Mischform
Bei der Protokollform werden die Fragen des PVB und die Aussagen des Anzeigenden wortwörtlich wiedergegeben.
Bei der Berichtsform war es der geschilderte SV des Anzeigenden bzw. die eigenen Wahrnehmungen/Feststellungen des PVB durch den PVB sinngemäß wiedergegeben.
Bei der Mischform werden einige Angaben durch den Schriftführer sinngemäß zusammengefasst und besonders wichtige wortwörtlich wiedergegeben.
7 goldene W-Fragen
Wer
Was
Wann
Wo
Wie
Womit
Warum
Telefonische Anzeige, zu beachten ist:
Datum und Uhrzeit des Anrufes festhalten
Personalien und Telefonnummern erfragen und überprüfen
Erfragen von wo der Anruf erfolgt
Geg. Rückruf
SV schildern lassen
Anrufer zur Protokollierung auf die DS bitten
Strafantrag
Der Strafantrag ist der schriftlich formulierte Ausdruck des persönlichen Strafverlangens.
Strafanzeige
Die Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an eine Strafverfolgungsbehörde, die in der Absicht erfolgt, eine behördliche Untersuchung herbeizuführen.
Anzeigearten
Fingierte Anzeige
Frisierte Anzeige
Vertrauliche Anzeige
Anonyme Anzeige
Pseudonyme Anzeige
Selbstanzeige
Anzeige mit zivilrechtlichem Charakter
Absolute Antragsdelikte
Sind immer Antragsbedürftig
z.B. wenn:
Hausfriedensbruch
Haus- und Familiendiebstahl
Beleidigung
Relative Antragsdelikte
Können auch bei fehlendem Strafantrag verfolgt werden, jedoch nur bei öffentlichem Interesse.
Täter vorbestraft ist
Durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde
Wasserzeichen
einstufig (hell)
einstufig (dunkel)
zweistufig
mehrstufig
Lichtarten zur Dokumentenprüfung
Auflicht: Wasserzeichen meist nicht sichtbar
Durchlicht: grundsätzlich weiche Übergänge zwischen hell und dunkel
Streiflicht: Verdünnung im Papier zu erkennen
UV-Licht: keine Fluoreszenz des Wasserzeichens
Infrarotlicht
Papiersicherungen
Melierfasern
Planchetten
Hi- Lite
Sicherheitsfaden
Reagenzstoffe
Papier ohne optische Aufheller
Passaufbau
1.Einband
2.Einbandinnenseiten
3.Personaldatenblatt
4.Folie
5.Buchblock
6.Heftfaden
Vernehmung
Amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten oder Zeugen zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt durch Strafverfolgungsbehörden.
Sofortmaßnahme 1
1. Überblick verschaffen
• sachlich:
Liegt eine Gefahrenlage und/ oder Straftat, OWi vor?
• örtlich:
Wie groß ist mein Ereignisort oder Tatort im weiteren oder engeren Sinne?
• personell: Wie viele Tatbeteiligte gibt es?
Sofortmaßnahme 2
2. Gefahrenabwehr
bezogen auf Personen:
Eigensicherung beachten
Erste Hilfe leisten
Schutz der Zeugen (vor allem Geschädigte)
Schutz Unbeteiligter
Schutz des Täters
bezogen auf Sachen:
Gebäude
Fahrzeuge
Flüssigkeiten
Gegenstände
Sofortmaßnahme 3
3. Meldung
Der Leitstelle den SV schildern
mit Anforderung von z.B. Verstärkung, Rettungskräften
Mitteilung von Fahndungshinweisen (Tatortbereichsfahndung)
Meldeschema beachten („7 goldene W-Fragen")
Sofortmaßnahme 4
4. Sicherung des Tatortes
Absperren:
Verkehrsumleitung
Anwesenheitsliste führen
Tatörtlichkeit verschließen
Tatort weiträumig mit Absperrband absperren
Freimachen:
Platzverweise erteilen
unberechtigte Personen nicht an den Tatort lassen (Presse etc.)
berechtigte Personen auf Spuren hinweisen
Sofortmaßnahme 5
5. Spurenschutz
Kennzeichnung erkannter Spuren
Abdeckung
am Tatort nicht unnötig umhergehen und nichts unnötig anfassen
am Tatort nicht essen, rauchen oder trinken
Anlegen einer Spurensicherungsgasse
am Tatort keine Gegenstände ablegen
notwendige Veränderungen fotografieren, skizzieren, beschreiben, darauf hinweisen etc.
ggf. Notsicherung
Sofortmaßnahme 6
6. Feststellung der Tatbeteiligten
Personalien feststellen und notieren
alle Tatbeteiligten voneinander trennen
Zeugen gegenüber keine eigene Meinung äußem
Kontakt der Zeugen mit der Presse vermeiden
ggf. versuchen weitere Zeugen zu ermitteln
Sofortmaßnahme 7
7. Fahndung
Maßnahmen zur Ergreifung des Täters in unmittelbarer Nähe des Tatortes (z.B. Tatortbereichsfahndung) veranlassen
Fahndung durch Erhebung, Sammlung und Weitergabe von fahndungsrelevanten Daten gewährleisten
Sofortmaßnahme 8
8. Mündlicher Bericht an übernehmenden Beamten
Der Leiter des Sicherungsangriffs weist den übernehmenden Sachbearbeiter ein. Er teilt mit
wann er am Tatort eingetroffen ist
welcher Sachverhalt vorgefunden wurde
wie der Tatort abgesperrt wurde
was verändert wurde
wer Zeuge/ Beschuldigter ist
was der jeweilige Zeuge mitteilen kann/ beobachtet hat
welche Dienststellen benachrichtigt wurden
ob eine Festnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahme erfolgte
ob eine Fahndung ausgelöst wurde
ob Spuren gesichert wurden
wo die Spuren liegen und übergibt
bereits sichergestellte Gegenstände
gefertigte Dokumentation
Sofortmaßnahme 9
9. Schriftlicher Bericht (nach Einsatzende)
Nach Einsatzende wird auf der Dienststelle ein schriftlicher Bericht gefertigt. In diesem sollten folgende Aspekte aufgeführt sein:
Kenntniserlangung/ Meldender
Leiter des Sicherungsangriffs (Name, Amtsbezeichnung, Dienstanschrift, Telefon)
Eingesetzte Beamte mit Aufträgen konkret mit Zeitangaben
Objektiver Befund:
Feststellungen...
am Tatort, z.B. zu einem flüchtenden Täter
von Zeugen
Veränderungen
durch getroffene Maßnahmen
auf Grund von Wettereinflüssen
Getroffene Maßnahmen/ Zeitpunkt
Subjektiver Befund:
Zeugenbefragung
Äußerung des Beschuldigten
Übernehmender (Ort Zeit; Name, Amtsbezeichnung; DS des Übernehmenden)
Zeuge
Eine Person, die Tatsachen wahrgenommen hat, die für das Verfahren, das nicht gegen sie selbst gerichtet ist, von Bedeutung sein könnten.
Kriminalistischer Tatort
Ist jeder dort, an dem eine kriminalistisch relevante Handlung geschehen ist, geschieht oder geschehen wird.
Tatort im engeren Sinne
Ort, an dem sich die Tat unmittelbar ereignet hat und an dem das kriminalistisch relevante Geschehen Veränderungen in der Außenwelt hinterlässt bzw. hinterlassen hat (Haupttatphase).
Tatort im weiteren Sinne
umschreibt alle übrigen Handlungsorte des Täters, soweit nicht strafbar auch in der Vor- bzw. Nachttatphase.
z.B. Annäherungsweg, Orte der Tatmittelbeschaffung, Fluchtweg
Urkunde
Schriftstück durch was etwas beglaubigt oder bestätigt wird.
Ist jeder Ort, an dem eine kriminalistisch relevante Handlung geschehen ist, geschieht oder geschehen wird.
Ereignisort
Ist jeder Ort, an dem ein polizeilich bedeutsames Ereignis geschehen ist, geschieht oder geschehen wird.
Zuletzt geändertvor 8 Monaten