Bedingungen eines funktionierenden Rechtsstaat
Gewaltenteilung: Trennung von Gesetzgebende (legislative Gewalt: z.B. Bundestag); ausführende Gewalt (exekutive: Polizei); rechtsprechende Gewalt (judikative: Gericht)
Rechte für jeden Bürger/ teilweise jeden Menschen (auch für verurteilte oder verhaftete)
Unabhängige Gerichte
Gesetze müssen ordnungsgmäß zustandekommen
staatliches Handeln muss überprüfbar sein
Bindung aller Gesetze an die Grundrechte (GG Art. 1-19)
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (d.h.: Einschrängung von Grundrechten nicht weiter als nötig)
Begriff Rechtsstaatlichkeit
Uneinheitliche Definition
Art. 28 GG: Regierung, Verwaltung und Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden
Bindung der Behörden nur an Gesetze auch im dritten Reich oder in der DDR vorhanden=> Zu weite Definition
Aktualität von Rechtsstaatlichkeit
AFD: Mögliche Beobachtung und Verbot durch Staat
Coronamaßnahmen (Wurde die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt? Wurden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit beachtet?)
Verordnungen (von der Exekutive erlassen, meist eine Ausgestaltung von erlassenen Gesetzen) statt Gesetze
=> Überprüfung von Gerichten
Fall Nawalny: Russland
Reichsbürger (Ablehnung des Rechtsstaates, da in ihren Augen BRD kein Rechtsstaat, deswegen abgelehnt)
Gesetze und rechtliche Grundlagen für das Schulwesen
Grundsätzlich: Bundesrecht bricht Länderrecht => GG steht über allen Gesetzen
Schulgesetzgebung (förderales Recht)
=> BV: Bayerische Verfassung
=>BayEUG: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
=>Schulordungen
Auswirkungen auf die Schule (LK)
Bindung an Gesetze und Grundrechte =rechtliche Vorgaben (Grundrechte, Gesetze, Schulordnung)
Richterliche Kontrolle = Ahndung von Verstößen (straf-, disziplinar-, privatrechtlich)
Rechte und Pflicheten LK als Beamter (öffentliches Dienst- und Treueverhältnis)
Rechte:
Schutz/Fürsorge (auch für Familie z.B. Beihilfe)
Teilzeit/Beurlaubung
Dienstausfallschutz
Einsicht in Personalakte
Grundrechte: außer bei parteipolitischer Aktivitäten im Unterricht (Pflicht: Neutralität und Zurückhaltung)
Pflichten:
Unterricht und Erzeihung (+ Aufsichtspflicht)
Verwaltungstätigkeit
Vermittlung zwischen Schülern und Schule
Beratungspflicht
Zusammenarbeit mit Erzeihungsberechtigten
Teilnahme an Lehrerkonferenzen
Teilnahme an Wandertagen,…
Pflichten des Klassenlehrers
Fortbildungspflicht
=>Pflichten bei SuS
Aufsichtspflicht
Wahrung Grundrechte
Jugendschutz
Auswirkungen auf SuS und Erzeihungsberechtigten
Schulpflicht
Teilnahmepflicht (Hausaufgaben)
angemessenes Verhalten
keine unterrichtsfremden Gegenstände
Teilnahme an Leistungsvergleichen
keine Rauschmittel
inklusive Beschulung
diagnosegeleitete sonderpädagogische Förderung (Förderplan)
Beratung
frei Meinungsäußerung
Mitgestaltung des Schullebens (Schulforum, Elternbeirat)
Zuletzt geändertvor 8 Monaten