Organisationsziele
§ 85 SpolG
Die Polizeivollzugsbehörden haben die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragen sind. Sie sind insbesondere zuständig für die Gefahrenabwehr nach diesem Gesetz, die Verkehrsüberwachung sowie für die Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Organisationsstruktur
Bauplan der Organisation
Organigramm
Ablauforganisation zb. Geschäftsordnungen
BAO
AAO
Organisationsmitglieder
Polizeibeamte
Verwaltungsbeamte
Tarifbeschäftigte
Räumlichkeiten und Ausstattung
Zur Verfügung stehende Immobilien bzw. Räumlichkeiten
Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln (Informations- und Kommunikationsmittel, Waffen, Gerät, Fahrzeuge, Tiere, Unterlagen etc.)
Ablauforganisation
Die vier Kernelemente der Organisation
Zuletzt geändertvor 8 Monaten