Wie prüfen Sie, ob eine wirksame Stellvertretung vorliegt?
(Zulässigkeit)
Eigene WE des Vertreters
Handeln im fremden Namen (Offenkundigkeit)
Im Rahmen der Vertretungsmacht
Kein Ausschluss
Wann ist eine Stellvertretung grds. zulässig und wann nicht?
(+) RG (KV) und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen (Mahnung)
(-) Realakte (Schlägerei) und höchstpersönliche RG (Eheschließung)
Unterschied zw. Bote und Vertreter?
Stellvertreter gibt eigene WE ab und hat idR Entscheidungsspielraum; § 164 (+)
Bote überbringt fremde WE und keinen Entscheidungsspielraum; § 164 (-)
Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip?
Geschäft für den, den es angeht
Unternehmensbezogene Geschäfte
Handeln unter fremden/falschen Namen
Unterschied: Handeln unter fremden und falschen Namen? Rechtsfolge?
Handeln unter fremdem Namen = Identitätstäuschung
Florian gibt sich beim Check-in als Matthias Schweighöfer aus
genehmigt Schweighöfer nicht, haftet Florian nach 179 I
Handeln unter falschem Namen = Namenstäuschung
Schweighöfer gibt sich beim Check-in als Florian aus und hat die Absicht, die Pflicht des RG selbst zu tragen
Vertretungsmacht kann sich woraus ergeben?
Gesetz, zB Eltern (1629), Ehegatten (1357)
Vollmacht, § 166 II S. 1
Rechtsschein
Was ist eine Vollmacht? Welche Arten kennen Sie?
= empfangsbedürftige Willenserklärung, die erteilt werden muss, 166 II S. 1 (ist formfrei, Wort „Vollmacht“ muss nicht explizit erwähnt werden)
§167 I Fall 1 Innenvollmacht (Erteilung gegenüber dem Vertreter)
§167 I Fall 2 Außenvollmacht (Erteilung gegenüber dem Vertragspartner)
§171 Sonderfall der nach außen kundgetanen Innenvollmacht (die Vertretene erteilt dem Vertreter Innenvollmacht und teilt das dem Vertragspartner mit -> keine zusätzliche Außenvollmacht!)
Erklären Sie Duldungs- und Anscheinsvollmacht?
Duldungsvollmacht: A weiß, dass B in seinem Namen Rechtsgeschäfte abschließt, ohne Vertretungsmacht zu haben, aber bleibt dennoch untätig -> schützt den Dritten, weil der nach Treu und Glauben davon ausgeht, der B habe dem A Vertretungsmacht erteilt
Anscheinsvollmacht: B schließt im Namen des A Rechtsgeschäfte ab, ohne Vertretungsmacht zu haben. Aus Fahrlässigkeit weiß A davon nichts -> schützt den Dritten, weil der die Untätigkeit des A als Vollmacht versteht
Wie prüfen Sie Duldungs- und Anscheinsvollmacht im Rahmen des Rechtsscheins?
-> Geschrieben
-> Ungeschrieben
Anscheins- oder Duldungsvollmacht
Rechtsscheintatbestand (Wiederholtes Auftreten als Stellvertreter)
Zurechnung (Fahrlässige Unkenntnis und Verhinderungsmöglichkeit des Vertretenen // Kenntnis und Dulden durch den Vertretenen)
Ein Vertreter handelt ohne Vertretungsmacht. Kann noch geheilt werden?
Rechtsgeschäft zunächst schwebend unwirksam, 177 I
-> bei Genehmigung ex tunc wirksam, 184
Wie kann der Vertreter seine Vertretungsmacht missbrauchen?
Kollusion, 138 I (Vertretener u. Dritter ficken den Vertreter)
Evidente Überschreitung der Vertretungsmacht, 242 (für den Dritten erkennbar)
Insichgeschäft, 181
Vertreter ohne Vertretungsmacht: RF für den Vertretenen?
-> bei Verweigerung der Genehmigung oder Widerruf (178) des Dritten RG endgültig unwirksam
-> Dritter kann den Vertretenen zur Genehmigung auffordern, wobei Schweigen als Verweigerung gilt, 177 II
Vertreter ohne Vertretungsmacht: RF für den Vertreter?
-> bei Genehmigung hat der Vertreter mit Vertretungsmacht gehandelt, 184
-> bei Verweigerung der Genehmigung haftet er nach 179
-> überschreitet der Vertreter seine Grenzen, liegt ein einfacher Missbrauch der Vertretungsmacht vor und das RG ist zunächst schwebend unwirksam; bei Verweigerung der Genehmigung greift der 179
Welche Formen des Insichgeschäftes kennen Sie?
Mehrfachvertretung: Vertreter vertritt den Vertretenen und den Dritten A-B = B-C
Selbstkontrahieren: Vertreter vertritt den Vertretenen und schließt RG mit sich selbst ab A-B=B
Wann kann ein Selbstkonktrahieren des Vertreters dennoch wirksam sein?
-> RG zunächst schwebend unwirksam, bis A genehmigt
-> RG ist wirksam, wenn rechtlich vorteilhaft oder ausschließlich Erfüllung einer Verbindlichkeit
Zuletzt geändertvor 8 Monaten