Warum gibt es das “Handelsrecht”?
➥ Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute
Normadressat: Kaufmann
Aber: Handelsrecht gilt auch für Kaufmann nicht „in allen Lebenslagen“ – sondern:
Unter das Handelsrecht fallen jene Rechtsgeschäfte, die ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes tätigt, § 343 HGB.
Die Betriebszugehörigkeit der Geschäfte wird dabei allerdings vermutet, § 344 HGB.
Handelsrecht ist meist schon auf einseitige Handelsgeschäfte anwendbar, § 345 HGB.
§ 2 I EGHGB
In Handelssachen kommen die Vorschriften des BGB nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist.
BGB findet subsidiär Anwendung.
Wenn / soweit keine Norm des HGB eingreift, kommt subsidiär das BGB zur Anwendung (s. § 2 EGHGB)
Handelskauf: §§ 373 ff HGB > §§ 433 ff BGB
Bürgschaft: §§ 349 f HGB > §§ 765 ff BGB
Prokura: §§ 48 ff HGB > §§ 164 ff BGB
Zuletzt geändertvor 8 Monaten