Welche Form hat die privatwirtschaftliche RaumO zumeist?
Als privatwirtschaftliche Maßnahmen kommen primär Verträge zum Einsatz, weshalb die privatwirtschaftliche Raumordnung als „Vertragsraumordnung“ bezeichnet wird. § 16 Oö ROG 1994 konkretisiert beispielhaft Maßnahmen.
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