Wie sind baurechtlichen Bestimmungen in Oö geregelt?
In Oberösterreich sind die allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen von den technischen Bestimmungen getrennt: Die Oö Bauordnung 1994 regelt nach ihrem § 1 das Bauwesen im Land Oberösterreich, soweit es sich nicht um technische Anforderungen handelt. Die technischen Anforderungen sind im Oö Bautechnikgesetz 2013 normiert.
Das Oö BauTG 2013 enthält in seinem § 2 Legaldefinitionen, die auch für die Oö BauO 1994 einschlägig sind (vgl § 2 Abs 2 Oö BauO 1994).
Gibt es Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Oö BauO?
Ausnahmen finden sich bspw im § 1 Abs 3 Oö BauO 1994
Was ist Bauplatzbewilligungsverfahren, was Baubewilligungsverfahren?
In Oberösterreich wird die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf, in einem eigenen Verfahren – dem Bauplatzbewilligungsverfahren – geprüft. Neu-, Zu- oder Umbauten von Gebäuden sind nur auf Grundflächen zulässig, für die eine Bauplatzbewilligung vorliegt. Im Rahmen der Bauplatzbewilligung wird nicht die Zulässigkeit der Errichtung eines konkreten Bauvorhabens beurteilt, sondern nur die Frage beantwortet, ob das konkrete Grundstück überhaupt bebaut werden darf.
Ob das konkrete Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere auch den technischen Vorgaben entspricht, ist hingegen ausschließlich Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens.
Zuletzt geändertvor 8 Monaten