Bahnübergänge
EBO § 11
Definition
Ist die Streckengeschwindigkeit größer 160 km/h sind BÜ´s nicht mehr zugelassen.
Ein Bahnübergang ist eine höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, einem weg oder einem Platz.
Ausrüstung
laut EBO müssen BÜ´s entsprechend ihrer Frequentierung pro Tag mit
technischen Sicherungsanlagen ausgerüstet sein.
~ mit Vollschranke
~ mit Halbschranke
~ Wärterbediente Vollschranke
~ durch Andreaskreuz u Übersicht auf die Bahnstrecke
Bedienung BÜ´s
~ örtlich durch Schrankenwärter
~ fernbedient vom FDL
~ fernbedient durch Gleisschaltkontakte - am Gleis ausgelöst durch die Zugfahrt
~ bei Störungen, wenn vorhanden “HET” Hilfseinschalttaste" durch den Tf zu bedienen
Se = Einschaltstrecke
Wird die zulässige Fahrplangeschwindigkeit bei Annäherung an einen BÜ mit Fernüberwachung in hohem Maß überschritten, kann dies zur Folge haben, dass die Schranken beim Befahren des BÜ´s noch nicht geschlossen sind.
Halbschranken dürfen max. 240 sek. geschlossen sein —> sonst wären die Straßenteilnehmer genötigt über den Bahnübergang zu fahren.
Zuletzt geändertvor 6 Monaten